Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie das Reglement Général der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Die Idee klingt verlockend: ein Konto eröffnen, eine Wette platzieren und das eigene Geld gar nicht erst einzahlen. Wer in der Schweiz nach einem «Wettbonus ohne Einzahlung» sucht, stösst sehr schnell auf eine Realität, die in keinem Werbeversprechen steht. Nur zwei Veranstalter haben überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten, Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und das ausgelobte Guthaben lässt sich in der Regel nicht auszahlen. Ausländische Anbieter werben zwar mit ähnlichen Versprechen, aber ihre Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer auf ein solches Angebot eingeht, verzichtet auf den Schutz des schweizerischen Rechts.

Im folgenden Überblick wird erklärt, was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt sein darf, wer ihn auslobt, was er kostet und wann er sich für wen überhaupt lohnt. Dazu kommen die Funktionsweise der Gratisspiele und Gratiswetten, die rechtlichen Schranken, der Spielerschutz, der Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter mit acht ausländischen Marken und ein Rechenbeispiel, das zeigt, was ein typisches Aktionsguthaben wert ist.

Einordnung: Was «ohne Einzahlung» in der Schweiz überhaupt bedeuten kann

Ein Wettbonus ohne Einzahlung ist im internationalen Marketing ein weites Feld. Gemeint sind Gratisspiele, Gratiswetten, risikofreie Wetten, Cashback-Aktionen und kleine Guthaben, die ein Anbieter neuen Kundinnen und Kunden ohne eigenes Einzahlen aufs Konto schreibt. In den meisten Rechtsräumen gehört das Standardrepertoire. In der Schweiz sieht das anders aus.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das Geldspielgesetz (BGS) unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten zählen zu den Grossspielen und unterliegen damit der Konzessionspflicht durch das Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission für die Lotterien und Wetten ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht). Eine Konzession für Sportwetten haben in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen erhalten: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip anbietet, sowie die Loterie Romande, die in der Westschweiz unter Jouez Sport auftritt. Andere Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten.

Zusätzlich gilt: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen nach Artikel 75 Absatz 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung darf kein bewilligter Veranstalter einen «Bonus ohne Einzahlung» anbieten, und er darf auch nicht so werben. Die Gespa hat im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Die Aktionen sind deshalb selten, klein in der Höhe und strikt reglementiert. Wer auf der Suche nach einem klassischen «No-Deposit-Bonus» ist, sucht in der Schweiz nach einer Kategorie, die es in der bewilligten Form kaum gibt.

Drei Begriffe, die in der Werbung fallen, sind in der Schweiz nicht dasselbe:

Das ist die erste Konsequenz, die ein zukünftiger Wettender mitnehmen sollte: Wer in der Schweiz nach «Bonus ohne Einzahlung» sucht, sollte prüfen, ob das, was beworben wird, überhaupt von einem bewilligten Veranstalter stammt – und ob das, was angeboten wird, überhaupt als «Bonus» gilt oder nicht einfach Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes ist.

Die Rechtslage in der Schweiz: Warum es bei den bewilligten Veranstaltern so wenige und kleine Aktionen gibt

Die Ausgangslage ist in Artikel 4 BGS klar geregelt: Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», wenn sie hier auch ausgestellt wurde. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat im Inland keine Wirkung. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar – bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wer als Spielerin oder Spieler bei einem ausländischen Anbieter wettet, wird nicht bestraft, aber die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlt jeder Rückgriff auf das schweizerische Recht.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Konsequenz für die Werbung: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und kann nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Diese Strafbestimmung richtet sich gegen Werbetreibende und Vermittler im Inland, nicht gegen die Spielerin oder den Spieler.

Die Konsequenz für die Aufsicht: Das Gespa führt eine Liste und kann ausländische Domains auf eine Sperrliste setzen. Schweizer Telekomstrukturen müssen diese Domains per DNS-Sperre unzugänglich machen – Stand Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Die Sperre ist wirksam, aber sie lässt sich über das sogenannte Domain-Hopping umgehen, bei dem die Anbieter rasch auf neue Domains ausweichen, weshalb die Liste laufend ergänzt wird.

Die Konsequenz für die zugelassenen Veranstalterinnen: Beide müssen für Gratisspielguthaben und Gratiswetten bei der Gespa eine vorgängige Bewilligung einholen. Die Bewilligung wird nicht generell erteilt, sondern für jede einzelne Aktion. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei insbesondere, ob die Aktion mit dem Spielerschutz vereinbar ist, ob sie irreführend wirkt und ob sie sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Die Zahl der bewilligten Aktionen ist deshalb klein.

Die Konsequenz für die Spielerin und den Spieler: Die Auswahl an «No-Deposit»-Aktionen in der bewilligten Schweiz ist sehr begrenzt, die beworbenen Beträge sind klein, und die Bedingungen sind strenger als in Märkten, in denen die Aufsicht weniger restriktiv ist. Wer eine hohe Ersteinzahlungsprämie erwartet, sucht am falschen Ort.

Wer Sportwetten in der Schweiz anbieten darf

Die Liste ist kurz. Eine Sportwette in der Schweiz darf nur von einer der zwei Veranstalterinnen angeboten werden, die eine Bewilligung nach BGS haben.

Ein Online-Konto bei einem der beiden Anbieter kann nur eröffnen, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat und das 18. Altersjahr vollendet hat. Wer im falschen Kanton wohnt, wird abgewiesen. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Welche Sportarten und Märkte es überhaupt gibt

Was gewettet werden darf, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Die Liste ist abschliessend. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, und ein eigener E-Sport-Bereich existiert nicht.

Live-Wetten sind zugelassen, vor Spielbeginn und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und existiert nur, soweit der Veranstalter ihn anbietet. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt; in der bewilligten Schweiz sind sie nicht im Programm der beiden Veranstalterinnen zu finden.

Spielerschutz und Limiten: Was Aktionsguthaben auslöst, bevor der erste Tipp abgegeben wird

Ein Bonus ohne Einzahlung verschiebt die Frage des Spielerschutzes nicht nach hinten, sondern nach vorn. Auch Gratisspielguthaben ist an die Limiten gebunden, die eine Spielerin oder ein Spieler selbst setzt, und es löst die Pflicht aus, vor der ersten Wette Verlust- oder Einsatzlimiten festzulegen. Wer das nicht tut, kann nicht wetten.

Artikel 87 der Verordnung über Geldspiele (VGS) verlangt, dass der Veranstalter eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt. Swisslos konkretisiert das so: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was die Spielerin oder den Spieler davor schützt, in einer emotionalen Phase die eigenen Grenzen zu sprengen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre ist eine andere Schutzstufe. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage; sie kann vor Fristablauf nicht aufgehoben werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das gleiche Register speist die Gespa-Sperrliste für ausländische Domains, die im Inland gesperrt sind. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle.

Ein letzter Punkt, der im Bonus-Kontext oft übersehen wird: gesperrte oder minderjährige Personen haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und dennoch spielt, riskiert, Gewinne nicht ausgezahlt zu erhalten. Bei der Gespa-Sperre von 2025 an Verkaufsstellen zeigte sich, dass die Jugendschutzkontrolle an Verkaufsstellen schwach war: Bei Testkäufen wurde in 47.5 % der 200 Fälle an Minderjährige verkauft. Der Online-Kanal ist hier deutlich strenger, weil die Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung greift.

Die Konsequenz für den Umgang mit Aktionsguthaben: Wer ein Gratisspielguthaben erhält, muss vor der ersten Wette die eigenen Limiten setzen, sonst ist keine Wette möglich. Wer im aktuellen Monat schon viele Wetten platziert hat, kann unter Umständen das Guthaben nicht nutzen, weil die Tages- oder Wochenlimite bereits ausgeschöpft ist. Wer kein Konto hat, kann kein Aktionsguthaben erhalten, weil die Aktion an das verifizierte Konto gebunden ist.

Bonus und Gratiswette: Wie Gratisspielguthaben und Gratiswetten technisch funktionieren

Bei Swisslos und Loterie Romande sind Gratisspielguthaben und Gratiswetten bewilligungspflichtige Aktionen. Sie unterscheiden sich in drei Punkten, die für jede Aktion gelten:

Nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben aus einer Promotion lässt sich nach den Bedingungen beider Veranstalterinnen nicht auszahlen. Es wird auf das Spielerkonto gebucht und kann nur für Wetten verwendet werden. Was übrig bleibt, wenn die Wette verloren geht, ist verloren. Was übrig bleibt, wenn die Wette gewinnt, ist auszahlbar – aber nur der Gewinn, nicht das ursprüngliche Guthaben.

Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Bei einer Gratiswette im internationalen Sinn wird mit einem Gewinn nur der Nettogewinn ausgezahlt, nicht aber der Einsatz der Gratiswette. In der Schweiz findet sich diese Logik bei den Sporttip-Quotenboosts und Profitboosts wieder, die als Aktionen ebenfalls bewilligt sind und bei einem Gewinn nur den erhöhten Nettogewinn gutschreiben.

Befristet. Aktionen sind zeitlich befristet. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Code wurde an den Stadien physisch verteilt, was die Aktion automatisch auf Stadionbesucherinnen und -besucher beschränkte.

Was es bei den beiden Veranstalterinnen nicht gibt, sind drei weitere:

Wie ein typischer Sporttip-Bonus entsteht

Der prominenteste Bonus bei Sporttip ist der Kombiboost. Er ist keine Aktion im engeren Sinne, sondern eine im Wettsystem hinterlegte Regel, die für alle Spielenden gilt und keine zusätzliche Bewilligung als Gratisspiel braucht, weil sie an die Wette und nicht an ein gesondertes Spielguthaben geknüpft ist.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Aktion ist Teil der Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen in der Version 4.2.

Eine zweite Aktion sind die Quoten- und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch sie sind bewilligt und Teil der Spielregeln.

Die Konsequenz für die Spielerin und den Spieler: Bei Swisslos gibt es keinen «klassischen Bonus», dafür regelmässige, klar definierte Erhöhungen auf Gewinne aus Kombi- und Einzelwetten. Bei Loterie Romande sind die Aktionen kleiner, weil sie oft an ein konkretes Ereignis (ein Stadionbesuch, ein Spieltag) gebunden sind und nicht permanent laufen.

Wie die Loterie Romande Aktionsguthaben handhabt

Die Loterie Romande unterscheidet sich von der Swisslos in zwei Punkten: Erstens gibt es keinen Kombiboost als regelmässige Aktion im Wettsystem; zweitens sind die bewilligten Aktionsguthaben eher an konkrete Anlässe gebunden und oft territorial beschränkt. Das Beispiel «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt das Muster: Die Aktion lief nur in Stadien der National League, der Code war nur vor Ort erhältlich, das Guthaben war an das verifizierte Konto gebunden und 30 Tage gültig.

Bei der Loterie Romande gilt zudem eine Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 und eine maximale Einzahlung von CHF 10’000 pro 30 Tage. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Rechenbeispiel: Was ein typisches Aktionsguthaben wert ist

Eine Gratiswette über CHF 10 auf einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu einer Quote von 1.90. Der Einsatz der Gratiswette wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt, die Auszahlungsquote des Marktes liegt rechnerisch bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, was einem Marktanteil von rund 5.3 % entspricht. Der durchschnittliche Wert der Gratiswette liegt damit bei:

Wert = Gratiswetten-Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote

= 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263

≈ 10 × 0.4737 × 0.5263

≈ CHF 2.49

Das heisst: Ein typisches Aktionsguthaben von CHF 10 ist bei diesem Beispiel über viele Wetten gemittelt rund CHF 2.50 wert. Bei einem Gewinn wird der Bruttogewinn von 19 auf das Wallet gebucht, das ursprüngliche Guthaben ist weg. Wer das Aktionsguthaben nicht nutzt, verschenkt im Schnitt diesen Betrag – aber nur in einem statistischen Sinn, nicht als garantierte Auszahlung. Der einzelne Tipp kann deutlich höher oder deutlich tiefer ausgehen; der Mittelwert über viele Wetten liegt im genannten Band, nicht darüber.

Die Konsequenz für die Beurteilung: Ein CHF 10-Aktionsguthaben ist im statistischen Mittel rund CHF 2.50 wert, nicht CHF 10. Wer das Guthaben einsetzt, gewinnt im Mittel weniger als ein Viertel des beworbenen Betrags, dafür mit echtem Geld, das ausgezahlt werden kann. Wer das Guthaben liegen lässt, verliert nichts – aber verzichtet auf den erwarteten Wert.

Auszahlungen, Zahlungen und Steuern: Was mit Gewinnen aus Aktionsguthaben passiert

Die Auszahlungslogik ist bei beiden Veranstalterinnen ähnlich. Gewinne bis zu einem Schwellenwert werden automatisch dem Spielerkonto gutgeschrieben, Gewinne darüber werden überwiesen – auf ein Konto, das auf den Namen der Spielerin oder des Spielers lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen auf Drittkonten sind in der bewilligten Schweiz nicht möglich.

Bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Spielerin oder des Spielers überwiesen. Die Auszahlung auf das Bankkonto ist zweimal pro Jahr kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Aufladungen auf das Wallet können per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20) erfolgen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.

Bei der Loterie Romande: Die maximale Einzahlung aufs Spielerkonto ist CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen.

Bei beiden Veranstalterungen gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Nur die Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden, werden nach den Regeln der Auszahlung behandelt.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Grossspielen in der Schweiz sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung rückforderbar ist. Der Steuerfreibetrag wird je Kanton unterschiedlich gehandhabt, weshalb eine pauschale Aussage zum kantonalen Freibetrag nicht möglich ist.

Für die meisten Wettenden ist die Konsequenz einfach – die allermeisten Gewinne liegen deutlich unter dem Freibetrag, es fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Bei einem Gewinn von CHF 19.00 aus einem CHF 10-Aktionsguthaben wird weder das Gespa noch die Steuerverwaltung aktiv.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen in der Schweiz keiner Verrechnungssteuer. Sie sind aber je nach Kanton anders zu behandeln: Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Praxis kennen oder eine Steuerberatung fragen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Welche Zahlungsmittel es gibt

Beide Veranstalterinnen akzeptieren nur Zahlungsmittel, die auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lauten. Anonyme Zahlungen, Kryptowährungen und Bargeldtransfers über Dritte sind nicht zugelassen. Welche Zahlungsmittel genau angeboten werden, ist Sache des Veranstalters – bei Swisslos etwa PostFinance Pay als direkte Aufladung über die PostFinance-App. Die Auswahl an Zahlungsmitteln ist insgesamt kleiner als im internationalen Markt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die zwei bewilligten Veranstalterinnen und die acht ausländischen Marken nach ihrer Bewilligungslage. Die Spalten beschreiben die bewilligungstechnische Einordnung, die Aufsichtsbehörde und die für die Schweiz relevante Rechtsfolge. Die Tabelle ersetzt keine Lektüre der AGB; sie zeigt die rechtliche Lage auf einen Blick.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – Produkt Jouez Sport
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Ausländische Anbieter besitzen in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Für die Spielerin und den Spieler ist die Konsequenz klar: ausländische Anbieter können in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, und im Konfliktfall gibt es keinen schweizerischen Rückgriff.

Swisslos Sporttip: Die einzige breite Online-Plattform in der Deutschschweiz

Swisslos Sporttip ist die Sportwette der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet durchgeführt, das 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst.

Die Plattform bietet Prematch- und Livewetten, Einzel- und Systemwetten sowie eine Bet-Builder-Funktion für voneinander abhängige Wettereignisse innerhalb derselben Sportveranstaltung. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.

Die Limite pro Einzel- und Kombinationswette liegt zwischen CHF 1 und CHF 1’000; pro Systemwette liegt sie bei bis zu CHF 10’000. Sporttip kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis beteiligt ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Gewinn aus einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wettgewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Aktionen bei Swisslos umfassen den Kombiboost (mindestens vier Voraussagen, Quote je mindestens 1.50, 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn), Quoten- und Profitboosts (pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost) und bewilligte Gratisspielguthaben, die im Einzelfall von Swisslos bekanntgegeben werden. Aufladungen sind per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein möglich, PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten.

Das Bild, das bleibt: Swisslos ist der einzige Veranstalter, der in der Deutschschweiz und im Tessin eine breite Online-Plattform für Sportwetten anbietet. Die Boni sind nicht spektakulär, sondern regelbasiert (Kombiboost, Profitboost) und an die Wette selbst gebunden. Für Spielerinnen und Spieler, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen, ist Swisslos die einzige legale Online-Adresse.

Loterie Romande Jouez Sport: Die einzige Plattform in der Romandie

Die Loterie Romande ist die Sportwette der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Online-Angebot Jouez Sport läuft über jeux.loro.ch.

Die Plattform bietet Prematch- und Livewetten, Einzel- und Kombinationswetten. Die Online-Wettlimiten entsprechen den marktüblichen Werten und sind in den allgemeinen Spielregeln festgelegt. Das Wallet ist auf maximal CHF 10’000 begrenzt; Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen.

Aktionen sind seltener als bei Swisslos und meist an konkrete Anlässe gebunden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; wer den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Weitere Aktionen werden von der Loterie Romande im Kalender der bewilligten Aktionsguthaben geführt.

Was die Plattform auszeichnet, ist die Westschweiz Verankerung: die Vertriebsstruktur über die 2’350 Verkaufsstellen, die auf Französisch geführte Plattform, die Übersichtlichkeit der Quoten. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier die legale Online-Adresse. Wer aus der Deutschschweiz kommt, kann kein Konto eröffnen.

Ausländische Anbieter: 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home, 1Bet

Die acht ausländischen Marken, die in der Vergleichstabelle aufgeführt sind, haben in der Schweiz keine Wirkung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Wer bei einem dieser Anbieter wettet, ist nicht im Schweizer Schutzsystem: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Konflikten. Die Konsequenzen reichen weiter als nur den fehlenden Schutz:

Diese Anbieter besitzen keine Bewilligung für die Schweiz, verfügen über keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und bieten keinen schweizerischen Rückgriff bei Konflikten. Wer eines dieser Angebote nutzt, tut das ausserhalb des schweizerischen Rechtsrahmens.

Welche Anbieter in welcher Situation passen

Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstalterinnen ist durch den Wohnsitz vorentschiedet: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann nur bei Swisslos Sporttip ein Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande Jouez Sport. Wer aus einer anderen Region kommt oder im Ausland lebt, hat in der bewilligten Schweiz keinen Zugang.

Innerhalb des eigenen Vertragsgebiets ist die Wahl über die Veranstalterin hinaus einfach: Es gibt keine andere legale Online-Adresse. Wer ausländische Anbieter nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechts. Diese Anbieter können in Einzelfällen Quoten, Märkte oder Bonusstrukturen anbieten, die in der bewilligten Schweiz nicht verfügbar sind – das ist der Preis, den eine Person zahlt, die sich für diesen Weg entscheidet.

Häufige Fragen zu Wettbonus und Gratiswette in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder bei der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Beide Veranstalterinnen bieten Aktionsguthaben an, das aufs Spielerkonto gebucht wird, ohne dass die Spielerin oder der Spieler vorher eigenes Geld einzahlt. Diese Aktionen sind nach Artikel 75 Absatz 2 BGS bewilligungspflichtig; die Gespa hat sie im Jahr 2025 der Loterie Romande 24-mal und Swisslos 8-mal erteilt. Die Guthaben sind klein, strikt befristet und in der Regel nicht auszahlbar. Ein klassischer «100 %-Bonus auf die erste Einzahlung» existiert bei beiden Veranstalterinnen nicht.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalterinnen nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil Gratisspiele und Gratiswetbeine nach dem BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aufsichtsbehörde prüft jede Aktion einzeln auf Vereinbarkeit mit dem Spielerschutz, auf Irreführung und auf die Zielgruppe. Eine Aktion, die sich an Minderjährige richtet, die irreführend wirkt oder den Spielerschutz unterläuft, wird nicht bewilligt. Die Folge ist eine kleine Zahl bewilligter Aktionen, deren Höhe und Werbung stark reglementiert sind.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Aktionsguthaben aus bewilligten Aktionen ist bei beiden Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Es wird aufs Spielerkonto gebucht und kann nur für Wetten verwendet werden. Was übrig bleibt, wenn die Wette verloren geht, ist verloren; was übrig bleibt, wenn die Wette gewinnt, ist nach den Regeln der Auszahlung auszahlbar – nicht aber das ursprüngliche Aktionsguthaben. Wer das Aktionsguthaben auszahlen lassen will, kann es nur über eine Wette in echtes Geld umwandeln.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Bei Gratiswetten wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 1.90 setzt und gewinnt, erhält den Bruttogewinn von CHF 19, nicht aber die CHF 10 Einsatz zurück. Diese Logik gilt im internationalen Markt; in der Schweiz findet sie sich bei den Profitboosts und Quotenboosts von Swisslos wieder, die ebenfalls nur den Nettogewinn erhöhen, nicht den Einsatz zurückzahlen.

Was bedeutet es für Wettende in der Schweiz, wenn ausländische Anbieter einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Eine ausländische Plattform kann in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, ohne sich strafbar zu machen. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keinen Rückgriff auf das schweizerische Recht, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Die Gewinne können je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten. Im Konfliktfall droht die Einziehung im Strafverfahren gegen den Anbieter.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 liegt. Oberhalb der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die rückforderbar ist. Der Steuerfreibetrag wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt; eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton als Einkommen besteuert werden – im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»