Wettseiten mit Bonus 2026: Gratisspielguthaben, Boosts und was im Kleingedruckten steht
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet fast immer bei ausländischen Seiten mit massiven Neukundenangeboten — und übersieht dabei, dass in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten überhaupt anbieten dürfen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Namen mit einer Schweizer Bewilligung; alles andere spielt sich auf Domains ab, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden können, deren Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden und für die das Schweizer Ausschlussregister nicht gilt.
Die Aktionen, die Swisslos und Loterie Romande anbieten, fallen klein aus, weil das Geldspielgesetz sie an die vorgängige Einwilligung der Aufsichtsbehörde Gespa bindet. Gratisspielguthaben, Quotenboosts, Profitboosts, gelegentlich ein Aktionsguthaben wie jüngst die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande: das ist die Spanne, die Schweizer Spielerinnen und Spieler erwarten dürfen. Wer eine hohe Bonussumme sucht, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung — und nimmt die Gegenleistung in Kauf: keinen Schutz beim Konkurs des Anbieters, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht.
Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und das Règlement Général der Loterie Romande sowie die Geschäftsberichte 2025 beider Veranstalter.
Was «Wettseiten mit Bonus» in der Schweiz überhaupt bedeutet
Der Schweizer Markt hat zwei Tore
Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei Träger reduziert: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und die Société de la Loterie de la Suisse Romande in Lausanne. Beide führen Sportwetten unter eigenen Marken durch, Swisslos unter «Sporttip» und die Loterie Romande unter «Jouez Sport». Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem dieser beiden Veranstalter, sofern er oder sie ein Online-Konto nutzt.

Eine Auflistung weiterer lizenzierter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Was auf Vergleichsplattoren Sehen als «beste Wettseite Schweiz» bezeichnet wird, ist in der Regel eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie darf in der Schweiz keine Werbung schalten, ihre Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen, und im Streitfall greift Schweizer Recht nicht.
Die Aufteilung der Schweiz in zwei Vertragsgebiete hat eine praktische Konsequenz: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos führen, in der Westschweiz eines bei der Loterie Romande. Wer in einem anderen Kanton wohnt oder im Ausland kein Schweizer, fällt aus dem System der Online-Teilnahme vollständig heraus. Die Verkaufsstellen an physischen Standorten gibt es in beiden Vertragsgebieten weiterhin, die Loterie Romande zählt 2’350 davon.
Warum die Aktionen so klein ausfallen
Das Geldspielgesetz behandelt Gratiswetten und Gratisspielguthaben nicht als Marketing, sondern als Spielform. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für jedes Gratisspiel und jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa nach öffentlich zugänglichen Angaben 24 solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine wöchentlich wechselnde «100 % Bonus auf die erste Einzahlung»-Mechanik wie im Ausland ist in diesem Rahmen nicht abbildbar — und genau deshalb kommen die Schweizer Aktionen als kleine Quotenboosts, Profitboosts oder befristete Codeschlags daher, nicht als klassische Einzahlungsboni.
Diese regulatorische Vorbereitung hat einen angenehmen Nebeneffekt: keine 40-fache Umsatzanforderung, kein verstecktes Ablaufdatum nach 72 Stunden, kein Buchmacher, der den Bonus kurz vor Schluss streicht. Wer mit einem Sporttip-Kombiboost wettet, weiss, dass der Bonus auf den Nettogewinn 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % beträgt — gestaffelt nach der Anzahl Voraussagen.
Der Grenzwert, an dem der Markt eine andere Gestalt annimmt
Wer in der Schweiz eine Wettseite mit klassischem Willkommensbonus sucht, wechselt unvermeidlich auf eine ausländische Plattform. Diese Plattformen werben mit Beträgen, die in keinem Verhältnis zu den Schweizer Aktionen stehen — doch die Rechnung, die ein Bonus für den Anbieter sein soll, produziert sich nicht im Werbeversprechen, sondern im Kleingedruckten: Wettanforderungen, Mindestquoten, Fristen, Beschränkungen auf bestimmte Märkte, Obergrenzen für Auszahlungen aus Bonusgeldern.
Diese Seite beschreibt das Schweizer Angebot vollständig und ordnet die ausländischen Anbieter als das ein, was sie sind: Domains ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperre, ohne Schweizer Aufsicht. Der Rest des Textes schaut auf jede Seite einzeln, mit ihren Stärken und ihren Schwächen, und er schliesst mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Bonus überhaupt Geld wert ist.
Rechtslage: warum ein Bonus ohne Schweizer Bewilligung ein anderes Risiko ist
Zwei Bewilligungen pro Veranstalter
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstaltet, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Diese Bewilligungen gelten nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz — gleich ob aus Malta, Curaçao, dem Vereinigten Königreich oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung, weil Art. 4 BGS die Geltung ausdrücklich auf das Schweizer Recht beschränkt.

Die Gespa führt keine Liste «weiterer» Sportwettenanbieter, weil es keine weiteren gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste jener ausländischen Domains, die Schweizer Internetprovider per Zugangssperre blockieren sollen. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die nach einer Blockade unter neuen Domains wieder auftauchen («Domain-Hopping»); bet365 wird als Beispiel für eine gesperrte Domain genannt. Domain-Hopping zeigt, dass die Sperre kein Zustand ist, sondern eine Reaktion: wer heute blockiert hat, sieht morgen eine andere URL.
Wer in der Schweiz straffrei wettet, wer nicht
Das Strafrecht richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Spielerin. Art. 130 BGS bedroht das unbewilligte Veranstalten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Wer als Kundin oder Kunde bei einem solchen Anbieter spielt, wird nicht bestraft. Allerdings können Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die bei Streit hilft.
Werbung für unbewilligte Glücksspiele ist eine separate Widerhandlung: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet sie, Art. 131 BGS bedroht eine Busse bis zu CHF 500’000. Eine Suchmaschine, die im Schweizer Netz eine Anzeige für einen ausländischen Anbieter schaltet, bewegt sich auf dünnem Eis — und genau deshalb wirken ausländische Anbieter im Inland anders als im grenznahen Ausland.
Die Konsequenz für ein Bonusversprechen
Wer einen Bonus annimmt, akzeptiert auch die Gerichtsbarkeit des Anbieters. Ein Anbieter mit Sitz auf Curaçao hat keine Präsenz in der Schweiz, kein Bankkonto in der Schweiz und keine Pflicht, sich an Schweizer Verbraucherschutz zu halten. Die AGB des Anbieters regeln, welcher Richter zuständig ist — und die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Schweiz ist möglich, aber teuer und langsam. Wer einen hohen Bonus beansprucht und sich später um die Auszahlung streitet, streitet sich in Willemstad oder Nikosia, nicht in Lausanne oder Zürich.
Diese Konsequenz gehört in jede Bewertung. Eine ausländische Plattform kann der richtige Ort sein, wenn man den Bonus als Lock-Transaktion versteht und nicht mehr einzahlt, als man zu verlieren bereitsteht. Sie wird zum falschen Ort, wenn man die Bedingungen nicht prüft und die eigene Aufsicht nicht kennt.
Werbeanzeigen, Boni und die Pflicht zur Prüfung
Werbung für ungestartete Glücksspiele ist verboten — auch im Internet. Wer im Schweizer Netz eine Anzeige sieht, ist wahrscheinlich auf einer ausländischen Plattform, deren Werbung die Schweizer Provider nicht vollständig filtern. Eine Liste der zugelassenen Veranstalter hilft, die wenigen legalen Optionen zu erkennen. Wer auf einer Plattform landet, die nicht Swisslos und nicht Loterie Romande ist, sollte prüfen, ob der Anbieter überhaupt in der Schweiz auftreten darf.
Spielerschutz: was Aktionen mit Limits, Sperren und Alter zu tun haben
Limiten werden selbst gesetzt, nicht vom Staat
Die Schweiz kennt keinen festen Einzahlungs-Cap wie einige andere Länder. Die Höchstwerte für Einsatz und Verlust werden vom Veranstalter verlangt, vom Spieler festgelegt. Swisslos verlangt vor jeder Online-Teilnahme die Setzung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000.
Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung der Limite gilt bei Swisslos und Loterie Romande erst nach 72 Stunden, das Gesetz sieht nur 24 Stunden vor. Diese Schutzfrist ist Teil der Geschäftsbedingungen, nicht des Gesetzes — wer die Limite mitten in einer Bonusaktion erhöht, wartet drei Tage.
Zusatzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000.
Die Sperre, die auch vor dem Bonus schützt
Wer sich selbst sperrt, sperrt sich produktbezogen: Swisslos erlaubt eine Sperre von 1 bis 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Art. 80–82 BGS regeln diese Sperre, Art. 84 VGS verlangt für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre eine Frist von mindestens drei Monaten und die Beteiligung einer Fachstelle.
Eine Sperre bedeutet, dass kein Bonus beansprucht wird, kein Einsatz stattfindet und kein Gewinn ausgezahlt wird. Wer gesperrt ist, hat auch keinen Anspruch auf ausstehende Gewinne aus Bonusaktionen — Art. 45 BGS schliesst das aus. Eine Selbstanmeldung bei der Bonuskampagne vor der Sperre ist rechtlich nicht möglich; wer sich selbst sperrt, beendet die Teilnahme an der auslösenden Sache.
Alter, Identität und eine Anmeldung pro Person
Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt. Swisslos lässt Online-Registrierungen nur zu, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist und im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert, die Adresse wird gegen Datenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren — wer versucht, sich ein zweites Mal anzumelden, scheitert an der bestehenden Sperre im System.
Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regelung, die Sportlerinnen und Sportler ebenso betrifft wie Schiedsrichterinnen und Funktionäre. Die Kontrolle erfolgt durch das Wettprogramm, das Wettende aus den verfügbaren Wettbewerben ausschliesst, in denen sie selbst betroffen sind.
Ein Wort zum Testkauf der Gespa
Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen testweise Sportwetten verkauft. Bei 47,5 % der Versuche wurde eine Wette an Minderjährige verkauft. Das ist die Realität an Verkaufsstellen; es bedeutet nicht, dass die Online-Weltkontrolle vergleichbar schwach wäre, und es bedeutet nicht, dass die Online-Teilnahme an Sporttip oder Jouez Sport vergleichsweise Art. 47–52 VGS schwach kontrolliert wird. Wer die Online-Teilnahme nutzt, hat die volle Identitätsprüfung durchlaufen — anders als 47 Fälle in 200 Versuchen an der Verkaufsstelle.
Boni und Gratisspielguthaben: was die Schweizer Aktionen konkret leisten
Die vier Aktionsformen, die in der Schweiz vorkommen
Die Schweizer Veranstalter kennen vier Arten von Aktionen, die alle eines gemeinsam haben: das Aktionsguthaben wird nicht ausbezahlt. Es kann eingesetzt werden, und die Gewinne daraus können ausgezahlt werden — der Bonus selbst bleibt im Spiel.
Der Kombiboost ist die häufigste Aktion. Er gilt nur online, für Einzelwetten, Livewetten und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Codesaktionen wie die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande laufen befristet und sind an die Eingabe eines Codes im verifizierten Konto gebunden. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen eingab, erhielt zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an einem von 7 Werktagen CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. 7’000 Stück waren insgesamt verfügbar.
Gewinnspiele und Verlosungen ergänzen das Bild; sie sind keine Boni im eigentlichen Sinn, sondern Marketingaktionen, die im Aktionszeitraum sehr unterschiedlich ausfallen.
Was die Bedingungen kosten, was sie wert sind
Die Aktionen wirken auf den ersten Blick bescheiden, sind aber in ihrer Konstruktion sauber. Es gibt keine 40-fache Umsatzanforderung wie bei ausländischen Anbietern; es gibt eine klare Bonusformel, einen klaren Zeitrahmen und eine klare Höchstgrenze. Wer eine Aktion annimmt, weiss, was auf sie zukommt.
Die Beispielrechnung des Sporttip-Kombiboosts mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 zeigt, was die Konstruktion leistet. Die Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Der Bruttogewinn bei einem Gewinn wäre 9’792 × CHF 10 = CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Mit dem 5 %-Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen erhöht sich der Nettogewinn auf CHF 87.92 × 1.05 = CHF 92.32. Bei sieben Voraussagen mit demselben Muster beliefe sich der Bonus auf 20 % des Nettogewinns.
Die genauen Werte hängen von den einzelnen Quoten ab, die je nach Wettprogramm variieren. Wer einen Kombiboost plant, rechnet die Quoten seines Wettscheins selbst durch — die Spanne reicht von einem knappen fünfstelligen Bonusbetrag bis zum mehrfachen Einsatz bei vielen Voraussagen.
Warum Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt wird
Das Gesetz unterscheidet zwischen Gewinnen und Aktionsguthaben. Gewinne aus Wetten können ausgezahlt werden, gleich ob sie aus eigenem Einsatz oder aus einem Bonus stammen. Das Aktionsguthaben selbst ist kein Gewinn, sondern ein Spielmittel; es wird im Wallet geführt, im Wettschein verbucht und fliesst nicht direkt auf das Bankkonto. Diese Konstruktion schützt den Veranstalter vor der Pflicht, Gratisspielguthaben wie Bargeld zu behandeln, und schützt die Spielerin vor der Versuchung, das Guthaben als ausgewiesenes Vermögen zu verstehen.
Die Spielregeln machen den Bestand unter dem Strich klar. Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — und zwar nur, wenn die IBAN auf den eigenen Namen lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen sind in beiden Häusern nicht möglich.
Die Frist, die über den Wert entscheidet
Wetten ohne Bewegung werden nicht ausgezahlt: Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer sechs Monate nicht auf das Wallet schaut, verliert den Anspruch auf den Gewinn. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Bei der Loterie Romande gilt eine ähnliche Frist für Aktionsguthaben: das CHF 10 Spielguthaben aus der «Patinoires et Stades»-Aktion war 30 Tage gültig. Wer den Code eingab und das Guthaben nicht innert 30 Tagen einsetzte, verlor es. Eine Bonusaktion ist deshalb so viel wert wie die Aufmerksamkeit, die man ihr schenkt.
Was ausländische Anbieter anders machen
Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz nicht werben, ihre Domains können auf der Sperrliste stehen, und ihre Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie sind dennoch präsent: Wer im Internet nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, findet sie an erster Stelle. Was sie anders machen, ist nicht die Aufsicht — die haben sie für die Schweiz nicht — sondern die Mechanik: hohe Bonussummen, komplexe Umsatzanforderungen, kurze Fristen.
Wer eine ausländische Plattform nutzt, muss selbst prüfen, was sie verspricht und was sie hält. Eine Plattform, die einen 100 % Bonus auf die erste Einzahlung verspricht, aber einen 40-fachen Umsatz des Bonus plus Einzahlung verlangt, gibt dem Spieler nicht CHF 100, sondern verlangt CHF 8’000 an Wetten, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer das Kleingedruckte nicht liest, verliert das, was er einzahlen wollte, plus den Bonus, den er sich erhoffte.
Die zehn Plattformen im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und die acht häufig genannten ausländischen Plattformen nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die zwei Gruppen sauber: nur Swisslos und Loterie Romande haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS; alle übrigen Plattformen sind «ohne Schweizer Bewilligung», ihre Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert (keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt nach der Frage, die in der Schweiz zählt: hat die Plattform eine Bewilligung der Gespa, ja oder nein. Wer eine ausländische Plattform in der Schweiz nutzt, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes und trägt das Bonitätsrisiko des Anbieters selbst.
Was die Spalten erzählen und was sie nicht erzählen
Die Spalte «Veranstalter» zeigt bei den Schweizer Anbietern den juristischen Träger — eine Genossenschaft und eine Aktiengesellschaft. Bei den ausländischen Anbietern fehlt diese Information, da ihre Unternehmensstruktur meist nicht verifiziert werden kann. Eine Plattform mit Lizenz in Curaçao oder auf den Philippinen kann eine Briefkastenfirma oder ein Konzern sein; wer der juristische Träger ist, nennt der Anbieter in den eigenen AGB.
Die fehlende Zeile zur Aktion eines Anbieters ist Absicht, nicht Vergessen. Eine ausländische Plattform bietet einen Bonus an, der in der Schweiz nicht ausgeschrieben werden darf; sie schaltet Werbung, die in der Schweiz verboten ist; sie hat eine Lizenz, die in der Schweiz nicht wirkt. Eine Tabelle, die diese Asymmetrie glättet, würde sie verschweigen.
Wie diese Seite die Plattformen beurteilt
Die folgenden zehn Abschnitte gehen jede Plattform einzeln durch. Die Reihenfolge folgt dem Markt, nicht dem Bonus: zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Plattformen in alphabetischer Folge. Jeder Abschnitt schliert mit einem Urteil, was die Plattform leistet und für wen sie taugt.
Swisslos Sporttip — der eine Schweizer Veranstalter für die Deutschschweiz
Lizenz und Veranstalter
SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft führt ihren Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durch. Die Aufsicht führt die Gespa. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann kein Online-Konto führen; die Verkaufsstellen sind weiterhin zugänglich.
Aktionen, die Swisslos anbietet
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % auf, je nach Anzahl Voraussagen. Der Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten und erhöht die Quote einer Voraussage einmal pro Person. Der Profitboost erhöht den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmal pro Person und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Codesaktionen, Gewinnspiele und Verlosungen ergänzen das Bild; sie sind im Aktionszeitraum unterschiedlich. Eine Werbung auf der Startseite zeigt die laufenden Aktionen.
Limits, die Swisslos setzt
Vor der ersten Online-Teilnahme setzen Spielende Wettend Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Obergrenze von CHF 9’999. Personen unter 21 Jahren haben eine Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sich erhöht, wartet drei Tage.
Die Wettenlimits liegen bei CHF 1 als Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 als Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, ohne Angabe von Gründen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Auszahlung und Wallet
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, innert drei Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. Auszahlungen sind zweimal pro Jahr gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Das Wallet selbst kann per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Cash-Out, Livewetten und Bet-Builder
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine irrtümlich angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Urteil
Sporttip ist die richtige Plattform für Spielerinnen und Spieler in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die an einer Schweizer Bewilligung und am Schutz des Geldspielgesetzes interessiert sind. Die Aktionen fallen klein aus, sind aber in ihrer Konstruktion sauber: keine versteckte Umsatzanforderung, klare Bonusformel, klare Fristen, klare Höchstgrenzen. Wer einen Bonus sucht, der 100 % auf die Einzahlung legt, ist hier falsch — und ist dafür auf einer ausländischen Plattform richtig, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Loterie Romande Jouez Sport — der andere Schweizer Veranstalter für die Romandie
Lizenz und Veranstalter — Loterie Romande Jouez Sport
Die Société de la Loterie de la Suisse Romande führt ihren Sitz in Lausanne und führt Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport durch. Die Aufsicht führt die Gespa. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS. Der Kontaktanschrift lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann kein Online-Konto führen; die Verkaufsstellen sind weiterhin zugänglich.
Aktionen, die die Loterie Romande anbietet
Die Loterie Romande schaltet Codesaktionen, Quotenboosts, Profitboosts und Gewinnspiele. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Werktagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. 7’000 Stück waren insgesamt verfügbar.
Die genauen Aktionen wechseln im Jahresverlauf; eine Übersicht zeigt die Webseite unter den Spielbedingungen.
Limits, die die Loterie Romande setzt
Die maximalen Einzahlungen auf das Spielerkonto betragen CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben CHF 10’000. Verlustlimiten werden selbst gesetzt, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.
Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen sind nicht möglich; die IBAN muss auf den eigenen Namen lauten. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Urteil — Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die richtige Plattform für Spielerinnen und Spieler in der Romandie, die an einer Schweizer Bewilligung interessiert sind. Die Aktionen fallen klein aus, sind aber ähnlich klar konstruiert wie die Sporttip-Aktionen. Wer die Romandie verlässt — etwa nach einem Umzug — verliert den Zugang zum Online-Konto und damit zu den Aktionen. Wer in einem anderen Kanton wohnt und in der Romandie spielen möchte, kann an einer Verkaufsstelle spielen.
20Bet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eine Plattform, die in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung hat. Eine Lizenz, die 20Bet nach eigenem Bekunden aus einem anderen Land hat, hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Die Plattform darf in der Schweiz nicht werben; ihre Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.
Eine 20Bet-Spielerin oder ein -Spieler in der Schweiz verlässt mit der Anmeldung den Schutz des Geldspielgesetzes. Es gibt keine Schweizer Eintrittsperre, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht. Im Streitfall gilt das Recht des Lizenzlandes. 20Bet ist nicht verbunden mit dem Schweizer Ausschlussregister; wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht auf 20Bet.
Der Bonus, den 20Bet anbietet, fällt hoch aus, weil die Konstruktion hoch ist: ein 100 %-Bonus verlangt typischerweise eine mehrfache Umsetzung des Bonus plus Einzahlung, eine Frist von Tagen bis Monaten, eine Mindestquote. Wer den Bonus annimmt, ohne die Bedingungen zu prüfen, zahlt die Bedingungen mit dem Bonus, den er sich erhoffte.
Wer 20Bet nutzt, sollte das Kleingedruckte lesen und das Gewinnen vor jeder Auszahlung prüfen. Wer das nicht tut, ist auf der falschen Plattform.
BassBet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BassBet folgt demselben Muster wie 20Bet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, Domain möglicherweise auf der Sperrliste. Die Plattform wirbt mit hohen Boni und einer breiten Sportauswahl, die in der Schweiz über die zugelassene Liste der Gespa hinausgeht; eine solche Auswahl ist in der Schweiz nicht erlaubt.
Die Konsequenz für eine Schweizer Spielerin oder einen Schweizer Spieler: wer bei BassBet spielt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Im Konkurrenzverfahren gilt Schweizer Recht, es ist aber nicht anwendbar, weil die Plattform in der Schweiz keine Präsenz hat. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Plattform sie auszahlt; ein Schweizer Gericht hilft nicht.
BassBet richtet sich an wettende Personen, die das Regelwerk genau prüfen und die Auszahlung eigenständig verfolgen. BassBet taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die einen Konkursfall des Anbieters überleben wollen — ein Konkursfall einer ausländischen Plattform ist für Schweizer Spielerinnen und Spieler Endstation.
Jackbit — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit wirbt mit Krypto-freundlicher Auszahlung und einem Willkommenspaket, das in der Schweiz nicht ausgeschrieben werden darf. Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz nicht anonym, weil die Wallet-Adressen auf der Blockchain sichtbar sind; eine Schweizer Bank akzeptiert eine Krypto-Auszahlung nur, wenn die Herkunft dokumentiert ist.
Eine Schweizer Spielerin oder ein Schweizer Spieler bei Jackbit verlässt das Schweizer Recht, sobald das Konto eröffnet wird. Im Streitfall gilt das Recht des Lizenzlandes. Die Auszahlung erfolgt in Krypto oder in Fiat, je nach Anbieter; eine Swiss-led-Kontrolle gibt es nicht.
Jackbit taugt für Spielerinnen und Spieler, die mit Krypto umgehen können und das Kleingedruckte lesen. Jackbit taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die ihre Spuren im Schweizer Finanzsystem nicht finden wollen.
Interwetten — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten wird von der Gespa als Beispiel für Domain-Hopping genannt — ein Block, der nach einer Sperre unter neuer Domain wieder auftaucht. Interwetten zeigt exemplarisch, wie ausländische Plattformen in der Schweiz operieren: ein Block ist ein Zustand, kein Ergebnis. Wer Interwetten nutzt, surft möglicherweise auf einer neuen Domain, die die Gespa noch nicht auf der Sperrliste hat.
Eine Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Interwetten darf in der Schweiz nicht werben; eine Werbung, die im Schweizer Netz erscheint, ist eine Widerhandlung nach Art. 74 Abs. 3 BGS. Interwetten ist nicht mit dem Schweizer Ausschlussregister verbunden; wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht bei Interwetten.
Interwetten ist eine Option für Personen, die sich intensiv mit den Bonusbedingungen auseinandersetzen und diese vollständig durchdringen. Interwetten taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die einen Konkursfall des Anbieters überleben wollen.
1Bet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
1Bet folgt demselben Muster wie die anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, Domain möglicherweise auf der Sperrliste, kein Schweizer Ausschlussregister. Die Plattform wirbt mit hohen Boni und einer breiten Sportauswahl.
Die Konsequenz für eine Schweizer Spielerin oder einen Schweizer Spieler: kein Schweizer Schutz im Streitfall, keine Schweizer Sperre, kein Schweizer Konkursschutz. Wer 1Bet nutzt, akzeptiert das Risiko.
1Bet eignet sich für Wettende, die die Geschäftsbedingungen im Detail kennen und das Risiko bei der Auszahlung bewusst tragen. 1Bet taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die ein vorgegebenes Spielernetz erwarten.
Coolzino — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino wirbt mit hohen Boni und einem breiten Spielangebot. Eine Schweizer Bewilligung hat Coolzino nicht. Die Plattform kann auf der Sperrliste stehen; die Lizenz, die Coolzino nach eigenem Bekunden aus einem anderen Land hat, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Wer Coolzino nutzt, verlässt den Schweizer Schutzraum. Im Streitfall gilt das Recht des Lizenzlandes. Die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen des Anbieters.
Coolzino taugt für Spielerinnen und Spieler, die das Kleingedruckte lesen. Coolzino taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die einen Schweizer Konkursschutz erwarten.
MyStake — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
MyStake folgt dem Muster der anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, möglicherweise auf der Sperrliste, kein Schweizer Ausschlussregister. Die Plattform wirbt mit hohen Boni.
Wer MyStake nutzt, trägt das Konkursrisiko des Anbieters selbst. Eine Schweizer Eintrittsperre gibt es nicht; wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht auf MyStake.
MyStake taugt für Spielerinnen und Spieler, die das Kleingedruckte lesen. MyStake taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die einen Schweizer Schutz erwarten.
WirWetten — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten schliert die Reihe der ausländischen Anbieter. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung; ihre Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Wer WirWetten nutzt, verlässt den Schweizer Schutzraum. Im Streitfall gilt das Recht des Lizenzlandes. Die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen des Anbieters.
WirWetten taugt für Spielerinnen und Spieler, die das Kleingedruckte lesen. WirWetten taugt nicht für Spielerinnen und Spieler, die einen Schweizer Schutz erwarten.
Was ein Bonus wirklich wert ist
Die Mechanik, die ein Bonus aktiviert
Ein Bonus ist eine Wette, die der Anbieter dem Kunden schenkt. Der Kunde setzt das Geschenk ein und gewinnt oder verliert. Bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz nicht zurückgezahlt; der Kunde gewinnt nur den Nettogewinn. Bei einer «risikofreien» Wette wird der Einsatz als Bonusguthaben zurückgegeben — nicht als Bargeld. Bei einem «100 % Bonus» auf die Einzahlung wird das Bonusgeld plus Einzahlung umgesetzt, oft mit einer mehrfachen Wettanforderung, bevor eine Auszahlung möglich ist.
Die Mechanik, die ein Bonus aktiviert, ist immer dieselbe: das Geschenk hat Bedingungen, und die Bedingungen kosten den Kunden, was das Geschenk einbringen würde, wenn es keine Bedingungen hätte. Wer die Mechanik versteht, versteht, warum ein Bonus hoch aussehen kann und wenig einbringt.
Der Wert eines Bonus, der nicht ausgezahlt wird
Bei Swisslos und Loterie Romande wird das Bonusguthaben selbst nicht ausgezahlt; die Gewinne daraus werden ausgezahlt. Das ist der wichtigste Unterschied zu ausländischen Anbietern, die das Bonusguthaben oft als auszahlbares Guthaben führen.
Wer einen Sporttip-Kombiboost nutzt, gewinnt den Bonus auf den Nettogewinn, nicht den Bonus selbst. Die Beispielrechnung zeigt, dass ein 5 %-Bonus auf einen Nettogewinn von CHF 87.92 einen Bonus von CHF 4.40 ergibt. Wer 100 Wetten mit 5 %-Bonus gewinnt, hat 100 × CHF 4.40 Bonus gewonnen — kein CHF 100 Bonus auf einmal. Das Kleingedruckte ist hier das Kleingedruckte des Gesetzes: das Spielhilfsmittel selbst wird nicht ausbezahlt, der Gewinn daraus schon.
Der Wert eines Bonus, der ausgezahlt wird
Bei ausländischen Anbietern wird das Bonusguthaben oft als auszahlbares Guthaben geführt. Eine Auszahlung ist erst möglich, wenn die Umsatzanforderung erfüllt ist. Wer einen 100 %-Bonus auf eine Einzahlung von CHF 100 bekommt, hat Anspruch auf CHF 200, aber erst nach CHF 8’000 an Wetten (40-fache Umsetzung des Bonus plus Einzahlung, typische Bedingung).
Wer den Bonus annimmt, ohne die Bedingungen zu prüfen, zahlt die Bedingungen mit dem Bonus, den er sich erhoffte. Wer die Bedingungen prüft, sieht, dass der Bonus nur unter genau diesen Bedingungen gilt — und dass eine einzelne Wette, die nicht zählt, die ganze Auszahlung kippen kann.
Die Rechnung, die im Bonus steckt
Ein Bonus wirkt auf den ersten Blick wie ein Geschenk und auf den zweiten Blick wie ein Kredit. Die Rechnung, die im Bonus steckt, ist die Rechnung des Anbieters: der Anbieter gibt einen Bonus, um eine Einzahlung zu erhalten, und die Einzahlung muss umgesetzt werden, damit der Anbieter die Marge verdient, die in jeder Wette steckt. Wer die Rechnung im Bonus versteht, versteht, warum ein Geschenk Bedingungen hat.
Was ein Bonus die Person kostet, die ihn annimmt
Ein Bonus kostet die Person, die ihn annimmt, Zeit, Aufmerksamkeit und oft einen Teil des Bonus. Wer einen Bonus mit 40-facher Umsatzanforderung annimmt, muss 40 Mal so viel setzen wie der Bonus wert ist — und dabei die Marge des Anbieters in jeder Wette bezahlen. Wer einen Bonus mit kurzer Frist annimmt, muss innerhalb der Frist umsetzen — und wer die Frist verpasst, verliert den Bonus und das, was er eingesetzt hat, um den Bonus zu erreichen.
Die Kosten sind real. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Kosten kennen, bevor er den Bonus annimmt.
Zahlung, Auszahlung und was eine Auszahlung wirklich braucht
Was in der Schweiz möglich ist
Swisslos akzeptiert PostFinance Pay und Einzahlungsanweisungen, Loterie Romande akzeptiert eine Auswahl an Schweizer Zahlungswegen. Auszahlungen erfolgen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lauten; die IBAN muss zum Kontoinhaber passen. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf fremde Konten sind in beiden Häusern nicht möglich.
Was bei ausländischen Anbietern möglich ist
Ausländische Anbieter akzeptieren eine breitere Palette, oft inklusive Kryptowährungen. Eine Krypto-Auszahlung ist auf der Blockchain sichtbar und in einer Schweizer Steuererklärung zu deklarieren, wenn die Auszahlung die Schwelle für die Steuerfreiheit überschreitet. Eine Auszahlung auf ein Schweizer Konto ist technisch möglich, weil die Bank die Auszahlung als eingehende Zahlung aus dem Ausland behandelt.
Die Schweizer Bank kann eine Auszahlung aus einem unbestimmten Land ablehnen, ohne Quellenangabe. Eine Spielerin oder ein Spieler, die oder der eine Auszahlung erwartet, sollte der Bank die Vorbeigehensweise mitteilen, bevor die Auszahlung eintrifft.
Die Fristen, die für eine Auszahlung gelten
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut und überweist Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen. Auszahlungen vom Wallet aufs Bankkonto erfolgen innert 5 bis 10 Arbeitstagen; die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden.
Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Die Frist variiert je nach Auszahlungsmethode.
Ausländische Anbieter geben eigene Fristen an; typisch sind 24 bis 72 Stunden für E-Wallet-Auszahlungen, 3 bis 5 Tage für Banküberweisungen.
Die Schritte einer Auszahlung
Eine Auszahlung beginnt mit einer Anforderung im Spielerkonto, einer Verifizierung der Zahlungsverbindung, einer Bearbeitung durch den Anbieter und einer Gutschrift auf dem Bankkonto. Bei einem ausländischen Anbieter kann die Verifizierung eine Wohnsitzbestätigung und eine Ausweis-Übermittlung umfassen.
Eine Auszahlung, die nicht klappt, hat fast immer einen Grund in der Verifizierung: ein Ausweis, der nicht akzeptiert wird, eine Adresse, die nicht zur Rechnungsadresse passt, eine Auszahlungsmethode, die nicht auf den Kontoinhaber lautet. Wer die Verifizierung vor der ersten Einzahlung abschliesst, erspart sich die Verzögerung bei der ersten Auszahlung.
Steuern: wann ein Gewinn steuerfrei ist und wann nicht
Der Steuerfreibetrag und die Schwelle
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — Sportwetten sind ausdrücklich eingeschlossen — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Steuerfreibetrag ist unterschiedlich; je nach Kanton liegt er höher oder tiefer. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag hat, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren; die Verrechnungssteuer von 35 % wird vom Veranstalter zurückbehalten und kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Ein typischer Wettender liegt mit seinem Gewinn unter dem Freibetrag und keine Steuerermässigung auf den Gewinn. Wer über dem Freibetrag liegt, hat einen aussergewöhnlichen Gewinn und sollte eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern
Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, weil der Veranstalter die Steuer nicht zurückhält. Die kantonale Steuerpraxis ist unterschiedlich: der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone haben ähnliche Regeln; die genaue Auslegung erfährt man bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Keine Wettsteuer auf den Einsatz
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; der Einsatz wird nicht besteuert, der Gewinn oder der Verlust ist die einzige steuerliche Konsequenz. Eine ausländische Plattform kann eine Wettsteuer auf den Einsatz erheben; diese Steuer fliesst in die Marge des Anbieters, nicht in die Schweizer Staatskasse.
Wer prüft, ob eine Auszahlung steuerrelevant ist
Wer eine Auszahlung aus einer ausländischen Plattform erhält, sollte die Auszahlung in der Steuererklärung deklarieren, falls der Kanton es verlangt. Eine Steuerberatung ist sinnvoll, weil die Auslegung kantonal unterschiedlich ist und die Auszahlung nicht in jedem Fall steuerfrei ist.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Einen klassischen Neukundenbonus im Sinne eines Aufschlags auf die erste Einzahlung bieten weder Swisslos noch die Loterie Romande. Beide Veranstalter setzen auf kleine, wiederkehrende Aktionen wie den Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts und Codesaktionen. Wer einen Aktionscode im Konto eingibt, erhält ein befristetes Spielguthaben, das eingesetzt, aber nicht ausbezahlt werden kann. Die Auszahlung der Gewinne aus dem Aktionsguthaben folgt den üblichen Regeln.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz behandelt Gratisspiele und Gratisspielguthaben nicht als Marketing, sondern als Spielform. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für jedes Gratisspiel und jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Die Zustimmung wird nicht pauschal erteilt, sondern für jede konkrete Aktion; die Bedingungen und die Auszahlungsmodalitäten werden von der Gespa geprüft. Eine wöchentlich wechselnde «100 % Bonus»-Mechanik ist in diesem Rahmen nicht abbildbar.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer klassischen Gratiswette auf einer ausländischen Plattform wird der Einsatz in der Regel nicht ausbezahlt, sondern nur der Nettogewinn. Bei Swisslos und Loterie Romande wird das Aktionsguthaben ohnehin nicht ausbezahlt; die Gewinne aus dem Aktionsguthaben werden ausgezahlt. Die Auszahlung folgt den üblichen Regeln: Gewinne bis CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen.
Was heisst es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Das Aktionsguthaben ist kein Bargeld und kein Gewinn, sondern ein Spielmittel im Wallet. Es wird im Wettschein eingesetzt; der Gewinn aus dem Wettschein wird ausgezahlt, nicht das Bonus. Diese Konstruktion schützt den Veranstalter vor der Pflicht, das Guthaben wie Bargeld zu behandeln, und schützt die Spielerin vor der Versuchung, das Guthaben als Vermögen zu verstehen. Die Gewinne aus dem Aktionsguthaben unterliegen den üblichen Regeln.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein Bonus ohne Einzahlung ist ein Gratisspiel oder Gratisspielguthaben und brauchte nach Schweizer Recht die Zustimmung der Gespa. Ein ausländischer Anbieter kann diese Zustimmung nicht einholen, weil er keine Schweizer Bewilligung hat. Der Anbieter macht sich mit der Bewerbung eines Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar. Eine Schweizer Spielerin oder ein Schweizer Spieler ist von der Strafandrohung nicht betroffen; aber das Kleingedruckte des Anbieters gilt, und der Anbieter hat in der Schweiz keine Präsenz.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Drei Bedingungen entscheiden über den Wert eines Bonus: die Umsatzanforderung, die Mindestquote und die Frist. Eine hohe Umsatzanforderung verlangt, dass der Bonusbetrag mehrfach eingesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. Eine Mindestquote schliesst Wetten zu niedrigen Quoten aus, die wenig zur Umsetzung beitragen würden. Eine kurze Frist erhöht das Risiko, dass die Umsetzung nicht abgeschlossen wird und der Bonus verfällt. Wer einen Bonus annimmt, prüft diese drei Bedingungen zuerst.
Bonus – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
