Beste Sportwetten-App Schweiz 2026: Die zwei erlaubten Angebote und zehn bekannte Apps im Vergleich
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Daten der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Wer in der Schweiz eine Sportwetten-App sucht, landet rasch bei zweierlei: bei den zwei Anbietern, die hier mit einer Bewilligung Sportwetten anbieten dürfen, und bei einer langen Liste ausländischer Marken, die mit ihrer Lizenz in Malta, Curaçao oder Deutschland werben, in der Schweiz aber nicht auftreten dürfen. Beide Gruppen werden in diesem Vergleich nebeneinandergestellt, weil sie im Alltag nebeneinander stehen – in der Werbung, in Empfehlungen, in Foren. Welche App «die beste» ist, hängt davon ab, was man unter «beste» versteht: Wer mit Bewilligung spielen will, hat die Wahl zwischen zwei. Wer schlicht die App mit dem grössten Wettprogramm sucht, schaut bei den ausländischen Anbietern – nimmt dafür aber in Kauf, dass keine Schweizer Stelle sein Geld zurückholt, wenn etwas schiefläuft.
Die Frage ist also weniger, welche App die schönste ist, sondern welche Konsequenzen die Wahl hat: was beim ersten Klick passiert, was später auf dem Wettschein landet, was im Streitfall gilt und was im schlimmsten Fall verloren geht. Der Vergleich geht genau diesen Konsequenzen nach.
Überblick: Was eine Sportwetten-App in der Schweiz leistet – und was nicht
Eine Wett-App ist die mobile Variante einer Wettseite: Login, Wettprogramm, Wettschein, Auszahlung. Was sie technisch kann – Push, Live-Statistiken, Touch-Bedienung, QR-Code zum Schalter – ist in den letzten Jahren fast überall gleich geworden. Der Unterschied liegt anderswo: in der Bewilligung, im Schutz bei Problemen, in der Art, wie Gewinne ausgezahlt werden, und darin, was im Streitfall mit dem Anbieter passiert.

In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) hat. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ausländische Bewilligungen – gleich aus welchem Land – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Das prägt den ganzen Vergleich. Eine ausländische App kann das grössere Wettprogramm, höhere Quoten oder mehr Bonusaktionen anbieten; sie hat aber keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Anlaufstelle bei der Gespa, keine Sicherheit, dass die Seite morgen unter derselben Adresse erreichbar ist. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren – die Liste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains und wird laufend aktualisiert.
Die Reihenfolge, in der die App-Typen hier durchgegangen werden, folgt dieser Logik: zuerst die Rechtslage, dann der Spielerschutz, dann die Bedienung auf dem Handy, dann der Vergleich der zehn bekanntesten Angebote.
Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wer nicht
Die Rechtslage ist im Geldspielgesetz geregelt, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Sportwetten sind darin ein Grossspiel; sie werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine separate Bewilligung pro Spiel. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat hier keine Wirkung.

Wer in der Schweiz wettet, hinterlässt Spuren: Bei Sporttip etwa wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und mit Adressdatenbanken abgeglichen. Wer schon einmal gesperrt ist, darf kein neues Konto anlegen – die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer ein beworbenes Angebot annimmt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was gewettet werden darf, ist abschliessend geregelt: Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die am 10. September 2026 in der Version 10.09.2026 vorlag. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu. Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen in der Liste. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live – die BGS kennt keinen gesetzlichen Ausschluss bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht regulatorisch vorgegeben, sondern eine Funktion, die jeder Anbieter in seinen Regeln beschreibt.
Was an die Kantone fliesst, ist kein Detail: Swisslos hat im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Davon stammten CHF 109 Mio. aus den Sportwetten – ein Rückgang gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Swisslos spielt, finanziert diesen Mechanismus mit; die Beträge erscheinen in der Gewinnausschüttung an die Kantone.
Die zwei Bewilligungen in der Schweiz
Die zwei Bewilligungen teilen das Land in zwei Gebiete:
- Swisslos / Sporttip. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel ist eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, kann es nicht.
- Loterie Romande / Jouez Sport. Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, kann es nicht.
Die Aufteilung ist hart: Ein Wohnsitzwechsel bringt das Konto nicht automatisch mit. Beide Organisatoren prüfen den Wohnsitz aus dem hochgeladenen Ausweis; wer sich an der Grenze der beiden Gebiete bewegt, wechselt mit dem Wohnsitz auch den Anbieter.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Ausländische Anbieter werben mit Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland. Diese Lizenzen gelten in dem Land, das sie ausgestellt hat. In der Schweiz gilt eine andere Logik: Eine ausländische Bewilligung ist keine Schweizer Bewilligung. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat folgende Konsequenzen:
- Kein Eintrag im Schweizer Ausschlussregister. Wer sich selbst sperren lässt, schliesst nur das Konto beim ausländischen Anbieter, nicht aber seinen Zugang zu allen anderen ausländischen Angeboten.
- Kein Schweizer Rechtsweg. Bei Streit bleibt nur der Weg zum Anbieter selbst oder – wenn überhaupt – ins Ausland.
- Keine Sicherheit, dass die Seite erreichbar bleibt. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS. Eine gesperrte Domain wird oft durch eine neue ersetzt, das Phänomen heisst im Gespa-Jargon Domain-Hopping.
- Besteuerung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in den Kantonen unterschiedlich zu behandeln; der Kanton Thurgau etwa besteuert sie unabhängig von der Höhe als Einkommen.
Die Konsequenz liegt nicht in einer einzelnen Zahl, sondern in der Struktur: Die Schweizer Plattformen kosten im Schnitt etwas weniger Quote, dafür gibt es im Streitfall einen Ansprechpartner. Die ausländischen Plattformen bieten mehr Quote, dafür gibt es im Streitfall niemanden. Welche Seite schwerer wiegt, hängt davon ab, was man auf dem Spiel hat.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre
Der Spielerschutz in den Schweizer Bewilligungen ist nicht Spielerei, sondern gesetzliche Pflicht. Drei Bausteine greifen ineinander: Verlustlimiten vor der ersten Wette, freiwillige Pausen und die Spielsperre im gemeinsamen Register.
Verlustlimiten: gesetzlich verlangt, selbst gesetzt
Bevor bei Sporttip die erste Wette abgegeben werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, Woche und Monat; für unter 21-Jährige gilt eine tiefere Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Wartefrist schützt vor impulsivem Hochsetzen in schlechten Phasen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Die Limite ist die Konsequenz, die im Alltag am häufigsten greift: Wer an einem schlechten Tag weiter wetten will, wird vom System gestoppt, nicht erst im Nachhinein. Das ist ein anderer Schutz als ein Hinweis «bitte verantwortungsvoll spielen»; es ist eine harte Grenze, die der Anbieter technisch durchsetzen muss. Die Gespa verlangt von den Anbietern einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust (Art. 87 VGS); die konkrete Höhe ist Sache des Anbieters, die Pflicht besteht für alle.
Pausen und Spielsperre
Wer sich für eine begrenzte Zeit sperren lassen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst ausschalten. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Wer sich dauerhaft sperren lässt, wird in das schweizweite Register eingetragen – die Sperre gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer aus dem Register gestrichen ist, gilt als nicht mehr gesperrt; eine erneute Sperre ist jederzeit möglich.
Was oft übersehen wird: Die Spielsperre schützt nur, wer sich an einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung hält. Wer parallel bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist dort nicht gesperrt, und die Schweizer Sperre hindert ihn nicht. Das ist die Lücke, die das System bewusst nicht schliesst – die Sperrliste richtet sich an den Anbieter, nicht an den Spielenden.
Wo der Schutz greift – und wo nicht
Im Zahlenwerk der Gespa findet sich ein nüchterner Hinweis auf die Grenzen: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen 2025 wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Online-Schutz ist dichter, aber nicht lückenlos: Ohne korrekte Adressprüfung, ohne hochgeladenen Ausweis und ohne Abgleich gegen das Sperrregister würde auch die beste App nichts nützen. Die Konsequenz für eine Bewertung: Schutz im Online-Kanal heisst nicht Schutz am Schalter, und Schutz in der Schweiz heisst nicht Schutz bei ausländischen Anbietern.
Bedienung auf dem Handy: App, mobile Seite und QR-Code zum Schalter
Eine Wett-App ist im Kern eine mobile Webseite. Was sie von der normalen Seite unterscheidet, ist die Bedienung mit dem Finger, Push-Meldungen, ein reduziertes Layout und – bei manchen Anbietern – der QR-Code zum Schalter, der eine am Handy zusammengestellte Wette an die Verkaufsstelle schickt. Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar; die Wetten lassen sich auch online über Sporttip abgeben. Wer den Wettschein am Bildschirm baut und ihn lieber am Schalter spielt, kann ihn als QR-Code mitnehmen.
Was die Touch-Bedienung verändert
Drei Dinge verändern sich auf dem Touchscreen gegenüber dem Desktop:
- Wettschein. Eine Kombiwette mit sieben Auswahlen ist auf dem Handy schneller zusammengestellt als auf der Tastatur, weil jede Quote direkt angetippt werden kann. Was sich verschlechtert, ist die Übersicht: Wer viele offene Wetten hat, scrollt auf dem Handy länger.
- Push-Meldungen. Eine Push-Meldung über ein Tor in der 87. Minute kann den nächsten Tipp auslösen – oder den Wunsch, eine offene Wette per Cash-Out vorzeitig zu beenden. Beide Effekte sind gewollt, beide haben Konsequenzen: Die eine führt zu mehr Aktion, die andere zu weniger Verlust, wenn die Quote stimmt. Die App entscheidet nicht, was passiert; sie verkürzt nur den Weg.
- Live-Statistiken. Die App zeigt Spielstände, Ballbesitz und Torschüsse in Echtzeit. Was sie nicht zeigt, ist der Grund, warum ein Tor gefallen ist – den muss der Bildschirm erklären, nicht die App.
Wette aus der App an den Schalter schicken
Bei Sporttip lässt sich ein am Handy gebauter Wettschein per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist keine Spielerei, sondern eine Folge der Schweizer Struktur: Viele Spielende haben ein Swisslos-Konto und kein Bargeld auf dem Wallet, möchten aber am Schalter spielen. Der QR-Code verbindet beide Wege. Wer den umgekehrten Weg geht – am Schalter wettet, die Quoten auf dem Handy vergleicht –, kann die Wette zu Hause am Bildschirm verfolgen.
Wie sich Wetten unterwegs im Griff halten lassen
Die App ist nicht der Ort, an dem man lernt, sich zu begrenzen – aber sie ist der Ort, an dem sich die Begrenzung am konsequentesten durchsetzen lässt. Wer die Verlustlimite für 30 Tage auf ein erträgliches Mass setzt, wird vom System gestoppt, sobald das Limit erreicht ist; das gilt unabhängig davon, ob die nächste Wette in der App, am Schalter oder auf der Webseite abgegeben wird. Die konsequente Reihenfolge: Erst Limite setzen, dann einzahlen, dann spielen. Wer mit dem Spielen beginnt und die Limite im Nachhinein setzt, hat den Mechanismus umgangen.
Vergleich: Die zehn bekanntesten Sportwetten-Apps im Überblick
Der Vergleich listet zehn Anbieter nebeneinander: die zwei mit Schweizer Bewilligung zuerst, danach acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Vergleich ist keine Empfehlung für einen Anbieter; er zeigt, was die Angebote voneinander unterscheidet – in der Bewilligung, im Hintergrund, in der Spielweise.
Übersicht nach Bewilligung
| Anbieter | Sitz / Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Bemerkung zur Bewilligung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Loterie Romande, Lausanne | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Sportaza | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| Bruce Bet | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| Coolzino | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| WirWetten | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| 20Bet | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| BetFury | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| HornetBet | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
| N1 Bet | nicht beziffert | nein | ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste möglich |
Die ersten zwei Zeilen sind die Anbieter, die in der Schweiz eine Bewilligung haben; alles darunter ist als Hintergrund aufgeführt, weil Spielende in der Schweiz auf sie stossen, nicht weil sie hier spielen sollten. Die Spalte zur Bewilligung enthält die nackte Aussage: Die Gespa führt für die zwei zugelassenen Anbieter eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt; für die anderen ist die Bewilligung in einem anderen Land ausgestellt, und diese Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.
Swisslos Sporttip
Die App der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel ist die am weitesten verbreitete Schweizer Wett-App. Sie deckt das Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins ab. Die Anmeldung verlangt einen hochgeladenen Ausweis; die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen; wer schon einmal eine Spielsperre hat, ebenfalls nicht. Die App ist für iOS und Android verfügbar; die Wetten lassen sich alternativ online auf Sporttip abgeben.
Was die App konkret leistet, ist gut dokumentiert: Sporttip-Wetten können vor Spielbeginn, live und als Systemwette abgegeben werden; Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständig, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die App kann diese Limite technisch durchsetzen, was den Alltag vereinfacht.
Zwei Angebote stechen heraus: Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn ab vier Voraussagen um 5 %, ab sieben um 20 %, ab zehn um 40 % und ab fünfzehn um 100 %, sofern jede einzelne Quote mindestens 1.50 beträgt. Quoten- und Profitboosts gelten für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; bei Cash-Out verfällt der Boost. Beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt; in einer Kombination erhält die Auswahl die Quote 1.00.
Wer auf der Sporttip-App spielt, hat den vollen Schutz der Schweizer Bewilligung. Wer in der Romandie wohnt, kann sich dort nicht anmelden – die Plattform ist geografisch geschlossen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Die App ist die mobile Variante der Seite jeux.loro.ch. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, nicht. Die Logik der Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos; die Westschweiz hat einen eigenen Veranstalter mit eigenem Vertragsgebiet.
Zu den genauen Funktionen der App – Cash-Out, Live-Wetten, Boosts – gelten allein die Spielregeln der Loterie Romande. Was die Loterie Romande auszeichnet, ist die Vertriebsstruktur: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, in denen nicht nur Lose, sondern auch Sportwetten gespielt werden können. Wer das persönliche Gespräch am Schalter schätzt, findet hier ein anderes Angebot als bei einem reinen Online-Anbieter.
Im Geschäftsbericht 2025 hat die Loterie Romande von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspiele und Freispiele erhalten, Swisslos deren 8. Beide Anbieter bewegen sich damit in einem engen regulatorischen Rahmen: Bonusaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer eine «100 % Bonus»-Werbung sieht, sollte prüfen, ob dahinter eine bewilligte Aktion steht.
Sportaza
Sportaza ist eine Plattform, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Sie bewirbt ein Sportwetten-Angebot, das in dieser Form in der Schweiz nicht erlaubt ist; ihre Lizenz – wo auch immer sie ausgestellt ist – hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; Schweizer Internetanbieter blockieren ihre Domain per DNS.
Was die Plattform anbietet, ist in der Schweiz nicht überprüfbar: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, kein Rechtsweg bei Streit, keine Garantie, dass die Seite morgen unter derselben Adresse erreichbar ist. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Bruce Bet
Bruce Bet tritt mit einer Lizenz auf, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Die Plattform ist nicht an die Schweizer Aufsicht angeschlossen und nicht im Ausschlussregister eingetragen. Bei einer Sperrung der Domain durch die Gespa kann die Plattform unter einer neuen Adresse weitermachen, das Phänomen heisst Domain-Hopping.
Wettregeln, Wettprogramm und Auszahlungsmodalitäten legt der Anbieter in den eigenen AGB fest. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, falls etwas schiefläuft.
Coolzino
Coolzino ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Was die Plattform an Wettmärkten, Quoten oder Bonusaktionen anbietet, ist in der Schweiz nicht überprüfbar.
Für die Bewertung gilt dasselbe wie für die anderen Anbieter in dieser Gruppe: Die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, der Zugang kann von Schweizer Internetanbietern blockiert werden, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.
WirWetten
WirWetten ist ein Anbieter mit einer Lizenz aus einem anderen Land, nicht aus der Schweiz. Die Plattform darf in der Schweiz nicht für Sportwetten werben (Art. 74 Abs. 3 BGS), und wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf Schutz nach Schweizer Recht.
Wer überlegt, bei einem solchen Anbieter zu spielen, sollte sich bewusst sein, dass die Spielerseite nicht geschützt ist: keine Verlustlimiten nach Schweizer Standard, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto nach Schweizer Regeln. Was an Bonus oder Quote geboten wird, ist im Einzelfall zu prüfen, aber es ist nicht durch eine Schweizer Stelle gedeckt.
20Bet
20Bet gehört zur gleichen Gruppe: Lizenz im Ausland, keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS.
Was die Plattform im Detail anbietet, steht in den AGB des Anbieters. Für die Bewertung zählt, dass die Plattform in der Schweiz nicht zugelassen ist und im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle hat.
BetFury
BetFury tritt unter einer Domain auf, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Die Plattform wirbt mit Krypto-Elementen, was in der Schweiz ohnehin problematisch ist: Anonyme Krypto-Auszahlungen gibt es bei Schweizer Bewilligungen nicht. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Für Spielende in der Schweiz hat die Plattform dieselben Konsequenzen wie die anderen in dieser Gruppe: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle, Domain kann jederzeit blockiert werden.
HornetBet
HornetBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Die konkreten Angebote nennt der Anbieter in den eigenen AGB.
Was sich sagen lässt: Die Plattform fällt in dieselbe Kategorie wie die anderen ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ohne den Schutz des Schweizer Rechts.
N1 Bet
N1 Bet schliesst die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann jederzeit blockiert werden.
Für die Bewertung ist entscheidend, dass die Plattform in der Schweiz nicht zugelassen ist. Das schliesst nicht aus, dass sie in anderen Ländern legal operiert; in der Schweiz ist sie es nicht.
Rechenstunde: Was kostet das Spielen wirklich?
Eine Wette bei Sporttip ist einfach zu rechnen, weil die Regel im Kleingedruckten steht: Der Gewinn ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote, bei einer Kombination aus dem Einsatz mal der Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel: 10 Franken auf eine Einzelwette zur Quote 2.10 ergeben 21 Franken, abgerundet auf 5 Rappen genau 21.00 Franken. Bei einer Kombination aus drei Auswahlen mit den Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 ergibt die Gesamtquote 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen 7.73. 10 Franken Einsatz × 7.73 = 77.30 Franken, abgerundet 77.30 Franken.
Was die Rechnung nicht zeigt, ist die Gegenrechnung: Was nimmt der Anbieter ein? Die Marge, also der Anteil, den der Anbieter pro eingesetzem Franken behält, ist im Quotensatz eingerechnet. Wer das nicht glaubt, vergleicht die Quoten mehrerer Anbieter für dasselbe Ereignis: Die Quoten, die zusammen 100 % ergeben, sind die «fairen» Quoten; alles, was darunter liegt, ist die Marge. Bei einem ausgeglichenen Ereignis (Heimsieg 2.10, Unentschieden 3.40, Auswärtssieg 3.40) ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.40) ≈ 0’944, also eine Marge von rund 5.6 %. Bei einem Anbieter mit deutlich tieferen Quoten liegt die Marge höher; bei einem mit höheren Quoten tiefer.
Die Konsequenz: Wer langfristig spielt, verliert pro eingesetztem Franken die Marge. Eine 5 %-Marge heisst: Von 100 Franken Einsatz kommen 95 Franken als Gewinne zurück, 5 Franken behält der Anbieter. Bei 10 % Marge sind es 90 Franken zurück, 10 Franken Marge. Die Marge ist der Preis, den man für die Teilnahme am Markt zahlt; sie ist nicht vermeidbar, nur wählbar – wer den Anbieter mit der tieferen Marge nimmt, verliert langfristig weniger.
Besteuerung: Wann ein Gewinn steuerfrei ist – und wann nicht
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt.
In der Praxis liegt fast jeder Wettgewinn unter dem Freibetrag. Wer 10 Franken auf eine Quote-2.10-Wette setzt, gewinnt 21 Franken – weit unter dem Freibetrag. Wer 1’000 Franken auf eine Quote-50-Wette setzt, gewinnt 50’000 Franken – immer noch unter dem Freibetrag. Erst bei sehr hohen Einzelgewinnen greift die Verrechnungssteuer. Für die allermeisten Spielenden heisst das: steuerfrei, ohne Verrechnungssteuer, ohne Eintrag in der Steuererklärung.
Anders bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen: Der Kanton Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone handhaben es anders. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den Steuerfragen Aufmerksamkeit schenken – nicht, weil das Spielen verboten ist, sondern weil die Besteuerung kantonal unterschiedlich ist.
Häufige Fragen
Wie erkennt man die beste Sportwetten-App?
Die beste App ist die, die zur eigenen Situation passt: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und mit Bewilligung spielen will, landet bei Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, landet bei Jouez Sport. Wer eine ausländische Plattform wählt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein grösseres Wettprogramm und in der Regel höhere Quoten. «Beste» ist also keine Eigenschaft einer App, sondern das Ergebnis der eigenen Präferenzen.
Welche Apps sind in der Schweiz für Sportwetten erlaubt?
In der Schweiz sind nur die zwei Plattformen mit Schweizer Bewilligung erlaubt: Swisslos Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ausländische Anbieter – gleich mit welcher Lizenz – sind in der Schweiz nicht bewilligt; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?
Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters haben und einen Ausweis hochladen. Die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und mit Adressdatenbanken abgeglichen. Wer schon einmal eine Spielsperre hat, wird nicht zugelassen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.
Wie funktionieren Verlustlimiten und Spielsperre in der App?
Verlustlimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt: Standard ist eine Oberlimite von CHF 9’999 pro Tag, Woche und Monat, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?
Ja, bei Sporttip gibt es beides. Live-Wetten sind vor Spielbeginn und live möglich; Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Wie wird die Auszahlung abgewickelt – und auf welches Konto?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden überwiesen. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000. Auszahlungen gehen auf ein Konto im Namen des Spielenden; eine Auszahlung auf ein Konto einer Drittperson ist nicht möglich.
Apps – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
