Online Wetten Auszahlung in der Schweiz: was Gewinne wirklich brauchen, bis sie auf dem Konto sind

Updated Oktober 2026
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Ein Sparschwein aus Keramik steht auf einem Küchentisch neben einem Smartphone mit dunklem Display, im Fenster dahinter ein Schweizer Dorf im Morgenlicht.

Eine Wette, die zu Geld wird, durchläuft drei Stationen, bevor es auf dem Konto ankommt: Einsatz mal Quote ergibt einen möglichen Gewinn, der nach Auswertung des Spiels feststeht und erst dann ausgezahlt wird. In der Schweiz gibt es dafür nur zwei Organisatoren mit Bewilligung – Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande in Lausanne – und beide binden jede Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen und an eine geprüfte Identität. Das Tempo der Auszahlung hängt am Verfahren und am Betrag, nicht an einem Werbeversprechen. Das Schweizer Recht bietet hier klare Vorgaben, die sich grundlegend von Angeboten ohne Bewilligung unterscheiden.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Vernetzungsdaten, die Spielregeln Sporttip (Version 4.2) und das Règlement Jouez Sport (17. Auflage).

Grundlagen der Auszahlung: wie aus einem Einsatz ein Gewinn wird

Eine Wette ist ein Vertrag: Der Spielende setzt einen Betrag und vereinbart eine Quote mit dem Veranstalter. Gewinn = Einsatz × Quote, der Einsatz bleibt Teil der Rechnung, der Nettogewinn ist Quote minus 1, multipliziert mit dem Einsatz. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen, was den möglichen Gewinn erhöht, gleichzeitig aber die Trefferquote drückt. Livewetten folgen demselben Schema, nur dass die Quote sich während des Spiels bewegt und die Wette nur gilt, solange das Ereignis noch offen ist – bei Sporttip wird eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Ein Schreibtisch am Fenster mit Schreibtischlampe, Bleistift und leerem Block, draussen liegt ein Fussballplatz im Dunst.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Sobald das Sportereignis ausgewertet ist, beginnt die Auszahlung. Dabei trennt Amunition zwei Welten: den kleinen Gewinn, der sofort in das Wallet des Spielkontos fliesst, und den grösseren, der den Weg über eine Bankverbindung nimmt. Bei Swisslos geht alles bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber wird der Gewinn innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande verfährt spiegelbildlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber per IBAN-Überweisung. Diese Schwelle ist im Verfahren verankert, nicht im Werbeversprechen – wer «sofortige Auszahlung» liest, sollte prüfen, ob die Wallet-Gutschrift oder die Banküberweisung gemeint ist.

Der Wallet-Kredit ist nur der erste Schritt. Das Geld bleibt auf dem Spielkonto, bis der Spielende es auszahlt – und genau dort setzt die Auszahlungsregel ein. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen – es lässt sich nur erneut einsetzen. Ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Was hier unsichtbar bleibt: die Auszahlung kostet nicht nur Zeit, sondern auch Spielraum. Eine hohe Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) des Marktes bedeutet mehr Auszahlung an die Wettenden, eine tiefe Auszahlungsquote mehr Marge für den Veranstalter – das ist die Mechanik, die in jeder einzelnen Wette mitschwingt.

Rechtliche Lage in der Schweiz: zwei Bewilligungen, kein dritter Weg

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, die mit dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 operiert – nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und sie gilt gemäss Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa publiziert lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein Verwaltungsgebäude aus Glas und Stein steht an einem leeren Platz am frühen Morgen, davor eine Reihe kahler Bäume.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Was das für einen Spielenden konkret bedeutet: Eine Online-Anmeldung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz – und praktisch im Vertragsgebiet des Veranstalters. Wer im deutschsprachigen Raum wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen, aber kein Loterie-Romande-Konto; für die Westschweiz gilt die Spiegelung. Pro Person ist genau ein Konto zugelassen. Die Identitätsprüfung ist keine Formalität: Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, die Loterie Romande verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Eine Schweizer Bewilligung verschiebt die Hürde nach oben – wer «ohne Verifizierung auszahlt», operiert ausserhalb dieses Rahmens.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz und keine faire Spielaufsicht. Die Sperrliste ersetzt die ausländischen Domains innert Stunden, wenn ein Anbieter per Domain-Hopping ausweicht – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele und führt auch bet365 auf der Liste. Eine faire Lesart: ausländisch = keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, Gewinne nach kantonalem Steuerrecht; bewilligt = voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Verifizierung. Keines von beiden ist «die sichere Wahl» von vornherein.

Spielerschutz: was die Auszahlung nicht ersetzt

Eine schnelle Auszahlung schützt nicht vor Verlust. Der Schweizer Rahmen setzt den Spielerschutz dort an, wo die Auszahlung ihn nicht schützt: bei den Verlustlimiten, den Spielsperren und den freiwilligen Pausen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000 – wobei Sportwetten ohnehin erst ab 18 Jahren zugänglich sind. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (die gesetzliche Frist beträgt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden die längere Frist ausdrücklich an). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Daneben steht die Spielsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was diese Regeln im Verfahren bedeuten: Wer eine Auszahlung beantragt und gleichzeitig die Verlustlimite ausgeschöpft hat, wird am Wallet-Kredit gehindert – nicht an der Auszahlung selbst, aber an der erneuten Wette. Die Spielsperre ist die einzige Regel, die unabhängig von Auszahlungsgeschwindigkeit greift. Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an den Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen einen Sportwettenschein an Minderjährige verkauft – der Schutz am Verkaufsstellen-Schalter ist also nicht so dicht wie das gesetzliche Rahmenwerk suggeriert. Wer am Automat, am Schalter oder im Internet spielt, sollte die eigenen Grenzen vor dem Spiel setzen, nicht danach.

Zahlungsabwicklung und Auszahlungswege: vom Wallet auf das eigene Konto

Die Auszahlung in der bewilligten Schweizer Sportwette folgt einem einheitlichen Weg: Wallet-Gutschrift, Bank- oder Postüberweisung, oder Bargeld am Schalter. Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen bietet Swisslos PostFinance Pay an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Die Auszahlung selbst geht nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage kommissionsfrei, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gilt eine Einzahlungsgrenze von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber folgt die IBAN-Überweisung. Anonym oder in Kryptowährungen auszahlen – das gibt es in der bewilligten Schweizer Wette nicht. Die Auszahlung folgt dem Kontoinhaber, nicht der Wette.

Am Schalter sieht es anders aus. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer einen Gewinn lieber in bar abholt, muss unter dieser Schwelle bleiben – darüber bleibt nur die Bank. Für die Deutschschweiz fehlt diese Schalter-Lösung: Swisslos-Sportstrukturen zeigen keine vergleichbare Bargeld-Auszahlung am Schalter, der Weg führt über das Wallet und die Bank. Bargeld ist im Westschweizer Modell ein Feature der Verkaufsstelle, nicht der Online-Plattform.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der Bundesschwellenwert beläuft sich seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Schwellenwerte unterscheiden sich, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» gilt. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Spielergewinn liegt weit darunter – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt sie jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Vergleich der Auszahlungsregeln: wer zahlt was, wann, auf welchem Weg

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Produkt Jouez Sport
1Bet Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
Interwetten Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
Fezbet Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
Betify Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
X3Bet Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz laut Drittquellen: Tobique (Kanada), ohne Kraft in der Schweiz
HighFlyBet Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
BDMBet Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz
Bettilt Nein (keine Schweizer Bewilligung) Berichtete Lizenz: nicht feststellbar, ohne Kraft in der Schweiz

Die Tabelle ordnet nur die Lizenzfrage. Was die Auszahlungsbedingungen jedes Anbieters im Einzelfall regelt (Frist, Kommission, Mindestbetrag, Höchstbetrag, Bearbeitungszeit), legt bei den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung der jeweilige Anbieter in den eigenen AGB fest; sie fallen nicht unter die Schweizer Auszahlungsregeln (Art. 50 Abs. 2 VGS), die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen vorschreibt, und haben keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister.

Anbieter im Vergleich: was jeder Veranstalter an Auszahlung mitbringt

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) ist einer der beiden Organisatoren, die das Geldspielgesetz in der Schweiz für Sportwetten zulässt. Das Produkt heisst Sporttip und läuft in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen – anonym oder in Kryptowährungen ist nicht möglich. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung fliesst der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten fällt möglicherweise eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Identitätsprüfung und Verlustlimiten sind Voraussetzung, nicht Service. Für wen das passt: für Deutschschweizer und Tessiner Spielende, die im bewilligten Rahmen spielen und den bewilligten Rahmen als Budget akzeptieren.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen bedienen die Region. Bis CHF 1’000 netto geht der Gewinn ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich, Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200. Eine Auszahlung am Schalter ist bis CHF 200 pro Wettschein möglich, bei genügend Bargeld bis CHF 2’000. Für wen das passt: für Westschweizer Spielende, die eine lokale Verkaufsstelle nutzen oder eine Westschweizer IBAN besitzen.

1Bet

1Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist aus den verfügbaren Angaben nicht feststellbar; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS ohnehin keine Kraft in der Schweiz. Die Marke hat keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Für wen das eine Wahl ist: für Spielende, die ausdrücklich ausserhalb des Schweizer Schutzes spielen und das im Kopf behalten. Wer einen Schweizer Schutz sucht, ist hier falsch.

Interwetten

Interwetten ist ein bekannter Name auf dem europäischen Markt, in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für Domain-Hopping – die Marke taucht regelmässig in der Sperrliste auf, ein Domain-Wechsel innert Stunden gehört zum Geschäftsmodell. Für wen das eine Wahl ist: für Spielende, die mit dem ausdrücklichen Risiko leben, dass Schweizer Schutz nicht greift, Gewinne nach kantonalem Steuerrecht anders behandelt werden und der DNS-Block jederzeit zuschlagen kann.

Fezbet

Fezbet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an den hiesigen Spielerschutz angebunden. Die Marke erscheint regelmässig auf der Gespa-Sperrliste und bietet Spielenden aus der Schweiz keine rechtliche Handhabe bei Streitfällen. Wer hier spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Betify

Betify operiert ohne Schweizer Bewilligung, eine Lizenz ist nicht feststellbar. Ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Rekurs – die übliche Konstruktion einer ausländischen Marke im Schweizer Markt.

X3Bet

X3Bet ist nach Drittquellen mit einer Lizenz aus Tobique (Kanada) verzeichnet, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Kraft ist. Die übliche Konstruktion ohne Schweizer Schutz gilt auch für X3Bet.

HighFlyBet

HighFlyBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine faire Spielaufsicht und keine Möglichkeit, sich bei Problemen an eine Schweizer Stelle zu wenden.

BDMBet

BDMBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Spielerschutzmassnahmen greifen hier nicht, und die Seite kann jederzeit durch DNS-Blockaden für Schweizer Spielende unerreichbar werden.

Bettilt

Bettilt besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da die Marke nicht an den Schweizer Schutz oder die Gespa-Aufsicht angebunden ist, findet bei Problemen kein Schweizer Recht Anwendung.

Was die Auszahlungsregel tatsächlich entscheidet

Eine Auszahlungsregel wirkt im Verfahren an drei Stellen: an der Schwelle zwischen Wallet und Bank, an der Frist, in der die Banküberweisung ankommt, und an der Konsequenz, wenn eine Auszahlung nicht abgeholt wird. Bei Swisslos entscheidet die CHF-1’000-Schwelle, ob ein Gewinn automatisch im Wallet landet oder den Bankweg nimmt; die 3-Arbeitstage-Frist bei bekannter Zahlungsverbindung entscheidet, wie schnell der Betrag tatsächlich verfügbar ist; die 26-Wochen-Frist entscheidet, ob ein nicht geltend gemachter Gewinn verfällt. Bei der Loterie Romande entscheidet dieselbe Schwelle plus die IBAN-Überweisung, ob der Gewinn im Wallet bleibt oder die Westschweizer Bank erreicht; die CHF-200-Schwelle am Schalter entscheidet, ob ein Wettschein am Schalter bar eingelöst werden kann.

Wer eine Auszahlung verlangt, sollte drei Dinge prüfen: den eigenen Kontoinhaber (muss mit dem registrierten Namen übereinstimmen), die Schwelle (Wallet-Gutschrift vs. Bank vs. Schalter), die Frist (Arbeitstage vs. 26-Wochen-Verfall). Wer aus dem Ausland spielt, sollte zusätzlich prüfen, ob die Schweizer Bewilligung überhaupt greift. Die §6 zeigt: nur zwei Anbieter haben sie.

Häufige Fragen zur Auszahlung bei Online-Wetten in der Schweiz

Auf welches Konto werden Gewinne bei Swisslos und der Loterie Romande ausbezahlt, und warum nur im eigenen Namen?

Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei Swisslos, bzw. auf die angegebene IBAN bei der Loterie Romande. Das Konto muss auf den Namen des registrierten Spielenden laufen. Anonym oder in Kryptowährungen auszahlen ist im bewilligten Rahmen nicht möglich, weil Art. 50 Abs. 2 VGS die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen vorschreibt.

Wie rasch werden Gewinne über CHF 1’000 bei Swisslos überwiesen, und was geschieht mit kleineren Gewinnen?

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Swisslos-Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande verfährt spiegelbildlich mit derselben Schwelle.

Wann kann bei Swisslos eine Kommission auf Auszahlungen anfallen, und wie viele Auszahlungen sind gratis?

Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen und lässt sich nur erneut einsetzen.

Bis zu welchem Betrag lässt sich ein Wettschein von Jouez Sport in einer Verkaufsstelle einlösen?

Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Darüber erfolgt die Auszahlung über die Bank.

Warum verlangen bewilligte Anbieter eine Identitätsprüfung, und was bedeutet das für Angebote ohne Verifizierung?

Die Identitätsprüfung ist nach Art. 47-52 VGS für ein Online-Spielerkonto vorgeschrieben und mit der Schweizer Spielsperre verbunden. Sie stellt sicher, dass Gewinne auf den richtigen Empfänger gehen, dass Minderjährige ausgeschlossen werden und dass die Spielsperre wirkt. Angebote ohne Verifizierung operieren ausserhalb dieses Rahmens: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Rekurs und mit der Möglichkeit, dass DNS-Block und kantonale Steuerpraxis den Gewinn schmälern.

Nach welcher Frist verfallen nicht geltend gemachte Gewinne, und wie lässt sich bei verweigerter Auszahlung Einsprache erheben?

Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Sporttip-Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Der genaue Wortlaut steht in den Sporttip-Spielregeln (Version 4.2).

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»