Lucky 63 Wetten in der Schweiz: Aufbau, Einsatz und was die Full-Cover-Variante tatsächlich kostet
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Eine Lucky 63 ist die umfangreichste Full-Cover-Variante auf sechs Auswahlen, die der britische Wettmarkt kennt: sechs Einzelwetten plus sämtliche Kombinationen dieser sechs Tipps zu zweit, zu dritt, zu viert, zu fünft und alle sechs gemeinsam. Wer sechs Spiele auswählt und das System wählt, schickt 63 Wetten auf einmal los – und bezahlt 63 Linien Einsatz, nicht eine. Was wie ein Sonderfall wirkt, ist in der Mechanik eine schlichte Erweiterung der Heinz-Wette um die sechs fehlenden Einzelwetten. Die Seite legt auseinander, wie sich die 63 Wetten auf die sechs Stufen verteilen, was das an einem konkreten Einsatz bedeutet, wann die Quote eines Treffers den Gesamteinsatz überhaupt hereinholt – und was von einem solchen System in der Schweiz überhaupt übrig bleibt, wo nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen.
*Daten aktualisiert am Oktober 19, 2026 und abgeglichen mit den Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2), dem Règlement Jouez Sport (17. Auflage, September 2024) und den Bewilligungsdaten der Gespa.*
Was eine Lucky 63 ist und warum sie 63 Wetten heisst
Eine Lucky 63 gehört zur Familie der Full-Cover-Wetten, also zu Systemen, die alle Mehrfachkombinationen einer gegebenen Auswahlzahl abdecken. Bei sechs Auswahlen sind das sämtliche Kombinationen von 2 bis 6 aus 6, was 57 Kombinationen ergibt, plus die 6 Einzelwetten, macht 63. Der britische Wettmarkt hat dafür eine eigene Benennungstradition: «Lucky» steht für die Full-Cover-Variante mit Singles, «Heinz» für dieselbe Familie ohne die Singles (57 Wetten), «Yankee» für vier Auswahlen ohne Singles (11 Wetten), und so weiter.
Die Konsequenz dieser Mechanik ist einfach, aber folgenreich. Wer ein System dieser Grösse wählt, bezahlt den Einsatz nicht einmal, sondern 63-mal – und zwar pro Linie, nicht pro Auswahl. Bei einem Linieneinsatz von CHF 1 liegt der Gesamteinsatz bereits bei CHF 63, bei CHF 2 sind es CHF 126, bei CHF 5 bereits CHF 315. Die Wette gewinnt nicht als Ganzes, sondern als Summe ihrer einzelnen Linien, die unabhängig voneinander ausgewertet werden. Ein Treffer in einem Spiel bringt die entsprechende Einzelwette; ein Treffer in zwei Spielen bringt zusätzlich sechs mögliche Doppelwetten, von denen nur jene ausbezahlt werden, deren beide Tipps spielen tragen.

Die «63» im Namen ist also keine Preisangabe, kein Werbeversprechen und kein Hinweis auf eine Quote, sondern die exakte Anzahl der Wetten, die das System bildet. Wer das System kauft, kauft 63 Wetten in einem Wettschritt. Das ist die Grundtatsache der Lucky 63, aus der alles andere auf dieser Seite folgt.
Die sechs Stufen im Überblick
Die 63 Wetten verteilen sich exakt so auf sechs Stufen: 6 Einzelwetten, 15 Doppelwetten (je 2 aus 6), 20 Dreierwetten (je 3 aus 6), 15 Vierfachwetten (je 4 aus 6), 6 Fünffachwetten (je 5 aus 6) und 1 Sechsfachwette (alle 6 zusammen). Wer das in der Tabelle eines Wettscheins sieht, sieht die Mathematik des Systems: n über k für k von 1 bis 6, summiert.
Diese Stufen sind nicht symmetrisch in ihren Auszahlungen. Eine Einzelwette zu Quote 2.50 bringt 2.50, eine Sechsfachwette zu denselben Einzelquoten 2.50⁶ – das sind 244.14. Die Mehrfachstufen multiplizieren die Einzelquoten, weshalb eine einzige Sechsfachwette mehr wert sein kann als alle anderen 62 Wetten zusammen, wenn alle sechs Tipps treffen. Umgekehrt: wenn vier von sechs Tipps treffen, liefern die Sechsfachwette nichts, die Fünffachwetten nichts, dafür aber die Vierfachwette einmal, die Dreierwetten mit einer Auswahl, die nicht im Viererblock liegt, und so weiter. Welche Linien ausbezahlt werden, hängt vollständig davon ab, welche Tipps treffen.
Lucky 63 versus Heinz – der Unterschied in sechs Wetten
Eine Heinz-Wette auf sechs Auswahlen umfasst exakt 57 Linien: alle Kombinationen von 2 bis 6 aus 6, ohne die 6 Einzelwetten. Die Lucky 63 ist eine Heinz zuzüglich dieser 6 Einzelwetten – und damit um die einfachstes-Genre des Systems erweitert. Wer mit der Heinz-Wette verliert, wenn nur ein Tipp sitzt, gewinnt mit der Lucky 63 wenigstens die entsprechende Einzelwette. Die Heinz verlangt also mindestens zwei richtige Tipps für irgendeine Auszahlung; die Lucky 63 reicht mit einem einzigen Tipp.
Diese Eigenschaft macht die Lucky 63 zum risikoreicheren System im marketingtechnischen Sinn – eine Auszahlung ist auch dann möglich, wenn fünf von sechs Tipps falsch sind. Sie macht das System aber nicht zum besseren System. Die zusätzlichen sechs Einzelwetten kosten zusätzlichen Einsatz, und die Frage, ob dieser Einsatz hereinkommt, hängt an den Einzelquoten der sechs Spiele. Sind diese niedrig – etwa allesamt um 1.20 – dann bezahlt eine Einzelwette nicht annähernd den Linieneinsatz von CHF 1 zurück. Bei höheren Einzelquoten sieht das anders aus.
Wettmärkte und Quoten: warum die Auswahl der Spiele über alles entscheidet
Die Mechanik der Lucky 63 ist mechanisch, ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt vollständig an den Quoten der sechs ausgewählten Wetten. Diese Quoten sind das, was der Buchmacher festlegt, und in jeder Quote sitzt ein Anteil, den der Buchmacher einbehält – die Marge. In der Schweiz beträgt die Marge der zugelassenen Veranstalter Sporttip und Jouez Sport je nach Markt und Sport unterschiedliche Werte; sie wird im Wettprogramm nicht ausgewiesen, sondern ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Gegenwahrscheinlichkeiten.
Das hat für die Lucky 63 zwei Konsequenzen. Erstens: Je niedriger die Einzelquoten der sechs Spiele, desto weniger Multiplikationskraft haben die höheren Stufen, und desto näher rückt das System an die Frage, ob die Einzelwetten den Gesamteinsatz decken. Zweitens: Wenn der Buchmacher die Quoten grosszügig anzeigt – «Top-Quoten», «Boosted Odds» –, dann bezahlt er das aus der Marge, die er an anderer Stelle nimmt. Ein Quotenboost auf einer Voraussage ist kein Geschenk, sondern eine Marketingaktion mit eigenem Kleingedrucktem.
Wie die Marge durch ein System wandert
Eine Marge von 5 % auf einem 1X2-Markt bedeutet, dass die Auszahlungsquote 95 % beträgt – 95 Rappen von jedem Franken Einsatz gehen als Gewinne zurück, 5 Rappen behält der Veranstalter. Bei einer Multiwinzahlung von zwei Tipps multiplizieren sich die Auszahlungsquoten nicht, sondern die Margen werden auf das Produkt aufgeschlagen. Die effektive Marge eines Systems aus zwei 1X2-Märkten mit je 5 % liegt dann näher an 9.75 %, bei sechs Märkten noch deutlich höher. Der genaue Wert hängt davon ab, wie unabhängig die Märkte sind und wie der Buchmacher die Quoten kalibriert.
Die Konsequenz: Ein System aus vielen Linien ist nicht nur wegen des höheren Einsatzes teurer, sondern auch wegen der kumulierten Marge. Wer eine Lucky 63 auf sechs Märkten mit jeweils 5 % Marge spielt, bezahlt nicht nur 63 Linieneinsatz, sondern auch einen überproportionalen Anteil an impliziten Veranstaltergebühren. Ein einzelner Tipp in einer Einzelwette ist margenschonender; ein Tipp, der in einer Sechsfachwette landet, trägt die Marge aller fünf anderen mit.
Welche Märkte für eine Lucky 63 sinnvoll erscheinen
Ein System dieser Grösse verlangt nach Märkten, die nicht gemeinsam abhängig sind – eine Wette auf sechs Auswahlen desselben Spiels ist wettmöglich, aber kombiniert Ereignisse, die sich gegenseitig beeinflussen. Sporttip verbietet ausdrücklich Kombinationen voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung und verlangt für solche Kombinationen die Bet-Builder-Funktion; eine irrtümlich angenommene Kombination kann Swisslos rückwirkend für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also sechs Tipps aus einem Spiel kombinieren will, kann das bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion, und die Frage stellt sich, ob ein einzelnes Spiel die nötige Tiefe für sechs verschiedene Auswahlen überhaupt bietet.
Praktisch bedeutet das: Eine Lucky 63 wird in der Regel über mehrere Spiele, mehrere Sportarten und mehrere Wettbewerbe gestreut. Fussballwetten auf verschiedene Matches, ergänzt um Tennis- oder Eishockeytipps, sind typisch. Die Quote jedes einzelnen Tipps entscheidet gemeinsam mit der Auswahl, wie stark das System kumuliert. Niedrige Quoten um 1.30 multiplizieren sich in der Sechsfachwette zu 4.83 – das ist nicht hoch. Quoten um 2.50 ergeben 244.14 – das ist sehr hoch. Die Wahl der Spiele ist die Wahl der Risikostruktur.
Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Veranstalter übrig bleiben
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und der Geldspielverordnung (VGS) abschliessend geregelt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach Art. 3 lit. c und lit. e BGS und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht vom ESBK, der nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert ausschliesslich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, nicht eine Whitelist von Anbietern.
Die Konsequenz für jede Lucky-63-Diskussion in der Schweiz: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem dieser beiden Veranstalter – oder bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland, Tobique) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg stehen zur Verfügung.
Die zwei Vertragsgebiete und ihre Spielregeln
Swisslos Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen, und die Verifikation läuft über einen hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Wer im Wallis wohnt, kann nicht online bei Swisslos spielen, und wer in Zürich wohnt, nicht online bei Jouez Sport.
Beide Veranstalter setzen ihre eigenen Spielregeln, und diese Regeln sind die operative Grundlage jedes Wettscheins. Bei Sporttip gelten Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Wer worauf wetten darf
Sportwetten in der Schweiz sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Eine Person darf sich nur einmal registrieren, und eine Spielsperre steht einer Registrierung entgegen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das gilt für Spieler ebenso wie für Schieds-, Linien- und sonstige Funktionsträger, die das Ergebnis beeinflussen können.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Auswahl. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10.09.2026; gestützt auf Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) bestimmt, was überhaupt angeboten werden darf – Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten, ebenso keine eigene E-Sport-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Werbung, Boni und das, was die Werbung verschweigt
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer einen Bonus oder eine Gratiswette annimmt, sollte die Bedingungen lesen – die Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters, und sie stehen dort, nicht in der Werbung.
Die Sporttip-Werbung spricht von «Kombiboost», «Profitboost» und «Quotenboost». Das sind keine Geschenke. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Einsatz- und Gewinnbegrenzung. Profitboosts und Quotenboosts sind ebenfalls pro Wettenden nur einmal nutzbar und im Einsatz und in der Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Lucky 63 mit einem dieser Boosts kombinieren will, sollte prüfen, ob die Boost-Bedingungen das System einschliessen – der Kombiboost schliesst Systemwetten ausdrücklich ein, was die Marge nicht zum Verschwinden bringt, sondern eine zusätzliche Auszahlungsstaffel obendrauf legt.
Verantwortung und Limits: warum ein 63-Linien-System besondere Vorsicht verdient
Ein System aus 63 Wetten bindet 63 Linieneinsätze – das ist eine schlichte Multiplikation der Konsequenzen. Wer CHF 1 pro Linie setzt, hat CHF 63 auf dem Spiel; wer CHF 5 setzt, hat CHF 315 auf dem Spiel. Die Gesamtverlustlimite, die jeder Spielende bei Sporttip vor der ersten Teilnahme setzen muss, gilt für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – so die Swisslos-Regel, die über die gesetzliche 24-Stunden-Frist hinausgeht. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die Logik dahinter: Wer ein 63-Linien-System spielt, kann an einem Abend den Gegenwert mehrerer Mittagessen riskieren – und zwar in einem Wettschritt, ohne dass ein einzelnes Spiel den Verlust stoppt, solange nicht mindestens eine Einzelwette sitzt. Ein Verlustlimit ist hier nicht Spielerei, sondern die einzige Bremse, die der Spielende selbst ziehen kann. Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt (Art. 87 VGS); die Werte selbst kommen vom Spielenden, nicht vom Staat. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche fixe Einzahlungsobergrenze.
Spielsperre und Ausschluss
Wer sich selbst sperren lassen will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die einzige Verbindung zwischen den beiden Veranstaltern und den Schweizer Casinos – wer hier steht, kann nirgends mitspielen.
Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – wer also in einer Sperrzeit spielt, verliert nicht nur den Gewinn, sondern auch die rechtliche Handhabe, ihn einzuklagen.
Testkäufe der Gespa 2025: was Verkaufsanonymität nicht garantiert
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei Sportwetten wurde in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein branchenweites Problem der Verkaufsstellen, kein Argument gegen Online-Teilnahme – und kein Beleg dafür, dass jeder Verkauf an Minderjährige gelingt. Wer als Erwachsener an einer Verkaufsstelle spielt, hat keine Garantie, dass die Person gleicher Spitze auch wirklich volljährig ist. Online ist die Identitätsprüfung verbindlicher, weil die Verifikation über einen Ausweis läuft und das Konto an die verifizierte Identität gebunden bleibt.
Rechenbeispiel: was eine Lucky 63 mit illustrativen Quoten kostet und was sie zurückzahlt
Die Berechnung einer Lucky 63 folgt einer einfachen Regel: 63 Linien mal Linieneinsatz ergibt den Gesamteinsatz, jede Linie wird unabhängig ausgewertet, der Gewinn ist die Summe der ausbezahlten Linien mal Linieneinsatz, und der Rückzahlungsbetrag ergibt sich aus den Einzelquoten der Tipps, die in jeder Kombination sitzen.
Die Mechanik in einem konkreten Beispiel
Angenommen sechs Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00, 2.50, 1.80, 2.20 und 1.65 – illustrative Quoten, keine zitierten Preise. Bei einem Linieneinsatz von CHF 1 beträgt der Gesamteinsatz 63 × 1 = CHF 63. Wenn alle sechs Spiele treffen, gewinnen alle 63 Linien: die sechs Einzelwetten zu ihren jeweiligen Quoten, die 15 Doppelwetten zu den Produkten der jeweiligen Quotenpaare, und so weiter bis zur Sechsfachwette, die das Produkt aller sechs Einzelquoten auszahlt, in diesem Beispiel 1.50 × 2.00 × 2.50 × 1.80 × 2.20 × 1.65 = 19’656. Eine Sechsfachwette zu CHF 1 Einsatz zahlt also CHF 19.66 zurück, eine Fünffachwette (sechs Stück) zu dem Produkt der jeweils fünf passenden Quoten, und so weiter.
Was die Lucky 63 bei sechs Treffern zurückzahlt, ist eine konkrete Zahl: die Summe aller 63 Liniengewinne. Bei den genannten Quoten landet sie – ohne die Marge des Buchmachers zu berücksichtigen – bei rund CHF 115 bis CHF 130 pro CHF 1 Linieneinsatz, je nach Rundung der Auszahlung (Sporttip rundet auf 5 Rappen genau ab). Mit Marge sinkt der Wert, weil der Buchmacher von jeder Quote seinen Anteil nimmt.
Die Bandbreite – was ändert sich, wenn nicht alle sechs treffen
Eine Lucky 63 ist so gebaut, dass sie auch dann etwas zurückzahlt, wenn nur ein Teil der Tipps sitzt. Eine Einzelwette ist die einzige Linie, die ohne Kombination auskommt; bei nur einem Treffer gibt es genau diese eine Auszahlung. Bei zwei Treffern gibt es die zwei Einzelwetten plus die eine Doppelwette aus diesen beiden Tipps. Bei drei Treffern sind es die drei Einzelwetten, die drei Doppelwetten und die eine Dreierwette. Bei vier Treffern kommen die Vierfachwette, die Vierer-Dreierwetten und so weiter dazu.
Diese Treppenheit ist die Folge der Stufenstruktur: pro zusätzlichem Treffer wächst die Auszahlung überproportional, weil neue Kombinationsstufen hinzukommen. Die Frage, ob der Gesamteinsatz hereinkommt, hängt an der Quote der einzelnen Treffer. Bei niedrigen Quoten um 1.20 reicht eine Einzelwette nicht annähernd, um einen CHF-Linieneinsatz zu decken; eine Sechsfachwette aus lauter 1.20-Quoten zahlt 2.99 – das ist mehr als der Linieneinsatz, aber weniger als der Gesamteinsatz. Erst eine Sechsfachwette mit einer mittleren Einzelquote von etwa 1.50 (1.50⁶ = 11.39) überschreitet den Gesamteinsatz von 63 deutlich, so dass auch ohne Marge ein Gewinn übrig bleibt.
Die Formel im Hintergrund
Die Auszahlung pro Linie ist Linieneinsatz mal Quote; bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten. Der Gesamteinsatz ist 63 mal Linieneinsatz. Der Gesamtgewinn bei vollständigem Treffer aller sechs Tipps ist die Summe aller 63 Liniengewinne. Was sich nicht ohne weiteres berechnen lässt, ist der Erwartungswert: Wie viel kostet das System im Schnitt über viele Wiederholungen? Die Antwort hängt an der Marge des Buchmachers und an der Korrelation der Tipps untereinander. Bei unabhängigen Märkten mit gleicher Marge akkumuliert sich die Marge über die Stufen, und der Erwartungswert pro Franken Einsatz sinkt mit zunehmender Systemgrösse.
Die Konsequenz für den Spielenden: Eine Lucky 63 ist ein Hochrisikosystem. Sie gewinnt mit einem Treffer, aber sie kostet 63 Linieneinsätze. Sie multipliziert die Quoten, aber sie multipliziert auch die Margen. Wer sie spielt, spielt nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen die Mathematik der kumulierten Marge – und die steht auf der Seite des Veranstalters.
Vergleich der zugelassenen Veranstalter und der ausländischen Anbieter
Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz und zeigt, welcher Veranstalter hinter dem Produkt steht. Die zugelassenen Anbieter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen; die übrigen sind ohne Schweizer Bewilligung und werden in der Schweiz von der Gespa über die Sperrliste per DNS blockiert.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS, SR 935.51; Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS, SR 935.51; Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt zwei Welten: zwei bewilligte Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen und unter Schweizer Aufsicht stehen, und acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die zweite Gruppe ist keine Auswahl empfohlener oder weniger empfohlener Alternativen, sondern eine Beschreibung dessen, was ein Schweizer Spielender im Internet antrifft, wenn er die Sperrliste umgeht oder eine ausländische Domain aufruft, die noch nicht blockiert ist. Die Gespa publiziert die Sperrliste gesperrter Domains; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – das sogenannte Domain-Hopping. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als gesperrt, bet365 als auf der Liste.
Swisslos Sporttip – der nördliche Veranstalter
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) regeln die operativen Details: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Live-Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Bei einer Lucky 63 entscheidend: Systemwetten sind bei Sporttip ausdrücklich zugelassen und bis CHF 10’000 pro Systemwette limitiert. Der Kombiboost ist auf Systemwetten anwendbar, verlangt aber mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Anliegen. Profitboosts und Quotenboosts sind ebenfalls verfügbar, aber nur einmal pro Wettenden nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Gewinne aus Sporttip sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der Gewinn verfällt, wenn er nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14), 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das Règlement Jouez Sport (17. Auflage, September 2024) regelt die Spielbedingungen: Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, Höchsteinsatz pro Wettschein mit Multiples CHF 7’500. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000.
Eine Lucky 63 fällt bei Jouez Sport unter die Kategorie Multiples (Système oder Combiné), und der Höchsteinsatz pro Wettschein mit Multiples liegt bei CHF 7’500. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie wären 63 × 2 = CHF 126 pro Wettschein erforderlich, was deutlich unter der Höchstgrenze liegt. Bei höheren Linieneinsätzen steigt der Gesamteinsatz proportional – CHF 7’500 ÷ 63 ≈ CHF 119 pro Linie wäre die theoretische Obergrenze, weit jenseits dessen, was ein einzelner Wettschein in der Praxis trägt.
Die Gewinnberechnung bei Jouez Sport folgt der Multiplikation der Einzelquoten zur Gesamtquote und der Auszahlung Einsatz mal Gesamtquote; die Auszahlung wird in der Regel auf den nächsten Rappen gerundet. Die kantonale Besteuerung der Gewinne unterscheidet nicht zwischen den beiden Veranstaltern – es gilt die eidgenössische und kantonale Steuerfreibetragsregelung gemeinsam.
Unibet, Playzilla, BetAlright, X3Bet, Wettigo, WirWetten, DirectionBet, HornetBet – ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen Anbieter in der Tabelle sind ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet konkret: Sie dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Ihre Lizenzen – wo immer sie ausgewiesen sind, von Malta über Curaçao bis Tobique in Kanada – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Spielender hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; gesperrte Domains werden in der Schweiz per DNS blockiert, was die Erreichbarkeit der Seite aus Schweizer Netzen unterbindet.
X3Bet weist eine Lizenz aus Tobique (Kanada) aus; die übrigen Anbieter weisen keine Lizenz aus, die für die Schweiz Wirkung hätte. Das Geschäftsmodell dieser Anbieter beruht darauf, dass Schweizer Spielende die Sperrliste umgehen (DNS-Wechsel, ausländische DNS-Server, VPN) oder Domain-Hop betreiben, also neu registrierte Domains nutzen, die noch nicht auf der Liste stehen. Für Schweizer Spielende gilt: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Schweizer Schutz. Gewinne sind nach kantonaler Praxis (z. B. Thurgau) als Einkommen zu versteuern; Einsätze können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; eine Beschwerdestelle bei der Gespa gibt es nicht.
Die Frage, was diese Anbieter im Vergleich zu Swisslos oder Loterie Romande «besser» macht, lässt sich auf der Grundlage der verfügbaren Daten nicht beantworten. Sie bieten möglicherweise mehr Wettmärkte, höhere Quoten oder andere Zahlungswege – aber sie tun das ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Die Konsequenz: Sie sind keine Alternative zu den beiden Schweizer Veranstaltern, sondern ein davon getrennter Markt mit eigenen Regeln und ohne Schweizer Aufsicht.
Cash-Out, Livewetten und die Frage, was bei laufenden Spielen passiert
Eine Besonderheit, die bei grossen Systemen wie der Lucky 63 ins Gewicht fällt, ist die Verfügbarkeit von Cash-Out. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für eine Lucky 63 bedeutet das: Wer das System mit Cash-Out absichern will, kann das nur als Ganzes, nicht in Teilen. Das ist bei einem 63-Linien-System ein erheblicher Eingriff – entweder das ganze System wird vorzeitig ausgewertet, oder gar nichts. Ein Teilaus Cash-Out, mit dem etwa die bereits «sicheren» Kombinationen herausgenommen werden könnten, ist bei Sporttip nicht möglich. Bei einem Live-Cash-Out während eines Spiels fliesst der Cash-Out-Betrag basierend auf dem aktuellen Stand der offenen Wetten; ob dieser Betrag den verbleibenden Einsatz deckt, ist eine Frage der Quotenbewegung, nicht der Cash-Out-Funktion selbst.
Livewetten und Quote 1.00
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; das bedeutet, der Einsatz wird zurückgegeben, aber kein Gewinn fällt an. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer also während eines Elfmeters auf das Ergebnis dieses Elfmeters wettet, hat das Spielprinzip gegen sich.
Für eine Lucky 63 heisst das: Wenn ein Spiel des Systems durch eine spielentscheidende Situation läuft, kann eine Teilaus wert der Systemlinie auf Quote 1.00 fallen. Das ist kein Teilaus, sondern eine Reduktion der Systemlinie auf den Einsatz – die Wette wird zum Nullgeschäft. Bei einer Systemwette, die aus mehreren solcher Teilaus wert besteht, kann der Schaden gross sein.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Sporttip erlaubt die Kombination voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion. Eine Kombination ohne diese Funktion, die Swisslos irrtümlich akzeptiert, kann Swisslos für die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für eine Lucky 63 mit sechs Tipps aus demselben Spiel bedeutet das: Entweder die Tipps sind über den Bet-Builder kombiniert (und damit kein System im Sinne von 63 Linien), oder die Tipps sind aus verschiedenen Spielen. Wer sechs Tipps aus verschiedenen Spielen nimmt, hat sechs voneinander unabhängige Wetten – was die Voraussetzung für ein System dieser Grösse überhaupt ist.
Auszahlung, Runden und das Kleingedruckte
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungsregel ist betragsrelevant: Bei einem Gewinn von CHF 1’024 wird auf CHF 1.03 gerundet, dann auf CHF 1.00 abgerundet – der Gewinn schmilzt um 3 Rappen. Bei einem Gewinn von CHF 1’026 wird auf CHF 1.03 gerundet – kein Verlust.
Bei einer Lucky 63 mit 63 ausbezahlten Linien zählt diese Rundung 63 Mal. Was als glatte Summe erscheinen sollte, kann durch die kumulierte Rundung um mehrere Franken abweichen. Bei kleineren Einsätzen ist das zu vernachlässigen, bei höheren Einsätzen kann es spürbar werden. Die Rundung gehört zu den Sporttip-Spielregeln und ist nicht verhandelbar.
Verfall und Einsprache
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Lucky 63 bedeutet das: Wenn eines der sechs Spiele ausfällt, fällt die zugehörige Einzelwette aus, alle Doppelwetten, Dreierwetten, Vierfachwetten, Fünffachwetten und die Sechsfachwette, die dieses Spiel enthalten, werden ebenfalls nicht in der ursprünglichen Form ausgewertet, sondern mit dem ausgefallenen Spiel als Quote 1.00 – was mathematisch dasselbe ist wie der Wegfall der Linie.
Eine Auszahlung muss innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, sonst verfällt sie zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese beiden Fristen sind operativ: Wer sechs Wochen nach einem Spiel noch keinen Gewinn erhalten hat, sollte aktiv nachfragen; wer drei Monate wartet, riskiert den Verfall.
Besteuerung von Sporttip- und Jouez-Sport-Gewinnen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, wozu die ESTV Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der eidgenössische Steuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Steuerfreibeträge unterscheiden sich, weshalb die Frage «muss ich meine Wettgewinne versteuern?» nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern vom Wohnsitzkanton abhängt. Über dem Steuerfreibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückverlangt werden können. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag – in diesem Fall fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer im Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat eine andere steuerliche Lage als wer in Genf wohnt und bei Swisslos spielt. Die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater gibt Auskunft über die konkrete Lage.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht – der Einsatz wird nicht besteuert, und es gibt keine Wettsteuer, die der Veranstalter abführt. Wer von einer «Wettsteuer» liest, liest eine ausländische Regelung (z. B. Deutschland oder Grossbritannien); sie hat in der Schweiz keine Anwendung.
Wer kein Online-Konto eröffnen kann
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann sich online registrieren; wer nicht dort wohnt, kann es nicht und müsste auf die Verkaufsstellen der Loterie Romande ausweichen – oder umgekehrt, je nach Wohnsitz.
Verkaufsstellen bieten Sporttip und Jouez Sport ohne Online-Identitätsprüfung an; die Person prüft vor Ort, der Kauf wird bar oder per Karte abgewickelt. Die Verkaufsstellen unterliegen aber der Aufsicht der Gespa und müssen sich an die Mindestalter- und Sperrregisterprüfung halten – die Testkäufe 2025 (47.5 % der 200 Testkäufe wurden an Minderjährige verkauft) zeigen, dass die Prüfung an Verkaufsstellen nicht zuverlässig greift. Wer als Erwachsener an einer Verkaufsstelle spielt, sollte das im Wissen tun, dass die Kontrolle dort weniger verlässlich ist als online.
Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung verlangen keine Schweizer Identitätsprüfung. Sie verlangen in der Regel eine E-Mail-Adresse, ein Passwort und eine Zahlungsmethode; einige verlangen einen Ausweis, andere nicht. Die Zahlung läuft über Kreditkarten, E-Wallets, Kryptowährungen oder andere internationale Zahlungswege – Schweizer Banken und Kartenherausgeber haben keine Pflicht, Zahlungen an diese Anbieter zu blockieren. Wer aus der Schweiz heraus einzahlt, zahlt also in den meisten Fällen ungehindert.
Die Konsequenz: Ein Schweizer Spielender kann bei einem ausländischen Anbieter spielen, ohne dass der Zahlungsweg ihn aufhält. Er spielt dort ohne Schweizer Schutz – ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Beschwerdestelle, ohne Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlung. Was er gewinnt, ist sein Gewinn nach den Regeln des Anbieters; was er verliert, ist sein Verlust ohne Möglichkeit der Schweizer Reklamation.
Häufige Fragen zu Lucky 63 Wetten
Was genau ist eine Lucky 63 Wette?
Eine Lucky 63 ist eine Full-Cover-Systemwette auf sechs Auswahlen, die insgesamt 63 einzelne Wetten umfasst: 6 Einzelwetten, 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Sie ist die grösste «Lucky»-Variante im britischen Wettsystem; kleinere Varianten sind Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten), Lucky 31 (5 Auswahlen, 31 Wetten) und Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Bei einer Lucky 63 wird der Einsatz pro Linie festgelegt; die 63 Linien kosten damit 63 mal diesen Linieneinsatz.
Aus wie vielen Einzelwetten besteht eine Lucky 63 und wie verteilen sie sich?
Die 63 Wetten verteilen sich auf sechs Stufen: 6 Einzelwetten (jede Auswahl für sich), 15 Doppelwetten (jedes Paar aus 6 Auswahlen), 20 Dreierwetten (jedes Trio aus 6), 15 Vierfachwetten (jeder Viererblock aus 6), 6 Fünffachwetten (jeder Fünferblock aus 6) und 1 Sechsfachwette (alle 6 zusammen). Wer mit diesen Zahlen rechnet, rechnet mit n über k für k von 1 bis 6: 6, 15, 20, 15, 6, 1 – summiert 63.
Wie unterscheidet sich die Lucky 63 von einer Heinz-Wette?
Eine Heinz-Wette auf sechs Auswahlen umfasst 57 Wetten – sie ist die Lucky 63 ohne die 6 Einzelwetten. Der einzige Unterschied ist das Vorhandensein der Einzelwetten; alle Mehrfachkombinationen sind identisch. Praktisch bedeutet das: Die Heinz gewinnt erst ab zwei richtigen Tipps; die Lucky 63 zahlt bereits bei einem einzigen richtigen Tipp die entsprechende Einzelwette aus, dafür aber zu einem um die 6 fehlenden Einzelwetten höheren Gesamteinsatz.
Reicht ein einziger richtiger Tipp für eine Auszahlung, und ist diese höher als der Gesamteinsatz?
Ja, ein einziger richtiger Tipp reicht für eine Auszahlung, weil die Einzelwetten Teil des Systems sind. Die Auszahlung ist die Einzelwette zu der Quote dieses einen Tipps mal Linieneinsatz. Bei einem Tipp zur Quote 2.00 und CHF 1 Linieneinsatz sind das CHF 2.00. Der Gesamteinsatz von CHF 63 ist damit bei weitem nicht gedeckt – eine Auszahlung von CHF 2.00 ist ein Verlust von CHF 61. Erst bei höheren Quoten oder mehreren richtigen Tipps nähert sich die Auszahlung dem Gesamteinsatz.
Wie hoch ist der maximale Einsatz auf einem Wettschein mit Multiples bei Jouez Sport?
Bei Jouez Sport liegt der maximale Gesamteinsatz pro Wettschein mit Multiples bei CHF 7’500. Eine Lucky 63 zählt als Multiple (Systemwette). Bei einem Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie wäre der Mindestgesamteinsatz 63 × 2 = CHF 126, deutlich unter der Höchstgrenze. Wer höhere Linieneinsätze wählt, nähert sich der Höchstgrenze entsprechend – der Höchstlinieneinsatz wäre rechnerisch CHF 7’500 ÷ 63 ≈ CHF 119 pro Linie, was weit über der Norm liegt.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der eidgenössische Freibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Frage nach der Steuerlast vom Wohnsitzkanton abhängt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückverlangt werden können. Für typische Wettgewinne unter dem Freibetrag fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen der kantonalen Praxis, die in Thurgau eine volle Besteuerung unabhängig vom Betrag vorsieht.
Wettarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
