Welche Wett-App in der Schweiz erlaubt ist und was sie kann

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.

Stand der Angaben: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip (Version 4.2) sowie die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Wett-App in der Schweiz ist kein technisches Vergleichsthema, sondern zuerst eine Frage der Bewilligung. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt nur zwei Veranstalter zu, jeder deckt sein Kantonsgebiet ab, und beide haben mobile Anwendungen im Programm. Wer bei einem anderen Anbieter mit App spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht — ohne Schutz, ohne Sperrregister, mit Konsequenzen, die im Steuerrecht und im DNS-Block sichtbar werden. Dieser Text beurteilt die beiden bewilligten Apps nach dem, was ein:e Spielende:r am Touchscreen tatsächlich erlebt: Kontoeröffnung, Limiten, Wettabgabe, Cash-Out, Auszahlung. Die ausländischen Marken aus der Vergleichstabelle erscheinen am Rand, mit demselben Kriterienraster und dem klaren Vermerk, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt.

Was eine Sportwetten-App in der Schweiz leisten muss

Eine Sportwetten-App ist hier nicht ein Produkt eines freien Marktes, sondern der mobile Zugang zu einem von zwei bewilligten Angeboten. Das Aufgabenprofil ist dadurch eng: Wettschein zusammenstellen, Einsatz bestätigen, Stand des Wettereignisses sehen, Gewinn abholen, und rundherum alles, was der Spielerschutz verlangt — Limiten setzen, Sperre beantragen, Auszahlung aufs eigene Konto. Wer eine App am Handy beurteilt, beurteilt zuerst, wie leicht oder schwer diese Pflichtfunktionen erreichbar sind.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Pflicht ist im Gesetz verankert. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht dafür eine Veranstalterbewilligung und eine bewilligte Spielform, beides auf Basis des BGS (Art. 21–25), und die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Das Geldspielgesetz zählt Sportwetten ausdrücklich zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e). Der Kreis der Veranstalter ist gesetzlich auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine dritte Schweizer Sportwetten-App wird es auf absehbare Zeit nicht geben, und wer eine solche trotzdem bewirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar — Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS.

Daraus folgt für jede App-Bewertung: Die Frage «Welche App lädt am schnellsten?» ist sekundär. Primär ist, ob das Angebot hinter der App überhaupt erlaubt ist, ob die eigenen Daten dort gesetzmässig landen und ob der Gewinn auf das eigene Konto fliesst. Wer am Smartphone eine Sportwette platziert, schliesst zwingend drei Vertragsverhältnisse ab: eines mit dem Veranstalter, eines mit dem Mobilfunkanbieter für die Datenübertragung und im Hintergrund eines mit der Gespa-Aufsicht. Die letzten beiden bemerkt ein:e Spielende:r im Alltag nicht. Der erste entscheidet, was eine App kann und was nicht.

Rechtslage: Welche Apps in der Schweiz zulässig sind

Zugelassen sind ausschliesslich die Apps der beiden bewilligten Veranstalter. Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Beide laufen unter dem Geldspielgesetz und haben eine Bewilligung für die ganze Schweiz, aber nur in ihrem jeweiligen Vertragsgebiet. Eine Person aus Zürich kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen; eine Person aus Genf keines bei Sporttip. Die Vertragsgebiete sind in den Spielregeln festgehalten.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst nach den Sporttip-Spielregeln die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und 221 Mitarbeitenden. Wer umzieht, verliert die Möglichkeit, das bisherige Online-Konto zu nutzen; eine Neueröffnung ist nur im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.

Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS stellt klar: Eine ausländische Bewilligung gilt nur in der Schweiz, soweit das Gesetz es vorsieht, und im Bereich Sportwetten sieht es nichts vor. Deshalb steht bei jeder ausländischen Marke in der Vergleichstabelle am Ende das gleiche: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Beschwerdeweg. Wer dort spielt, hat nur die Ansprüche, die das Recht des Sitzstaates ihm gibt, und im Streitfall einen Gang dorthin. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Liste wird im Domain-Hopping-Rhythmus aktualisiert — Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa als bekannte Fälle, bet365 ist auf der Liste. Eine Sperrung kommt innert Stunden zustande, sobald die Gespa einen Domainwechsel bemerkt.

Für die Spielerin heisst das dreierlei. Erstens: Wer eine ausländische App über einen Schweizer Provider öffnen will, kann technisch ausgesperrt sein. Zweitens: Wer sie über VPN erreicht, schiebt die Sperrung beiseite, hat aber gegenüber dem Anbieter trotzdem keine Schweizer Rechte. Drittens: Gewinne aus ausländischen Sportwetten sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen steuerpflichtig; die Verrechnungssteuer entfällt, weil kein Schweizer Veranstalter sie abzieht. Die Gegenrechnung — die Chance, einen Bonus oder eine höhere Quote zu bekommen — bleibt, nur ist sie gegen null zu gewichten, wenn eine Beschwerdestelle fehlt.

Spielerschutz in der App: Limiten, Sperre und Identität

Die Pflichten vor der ersten Wette betreffen jede App gleich. Wer bei Swisslos online mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht in einer Spielsperre stehen. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweisdokument aus und gleicht sie mit Adress-Datenbanken ab; eine Registrierung pro Person. Diese Schritte sind im Gesetz verankert (Art. 47–52 VGS), nicht in der App. Was die App beiträgt, ist die Oberfläche, in der diese Pflichten ablaufen — und genau dort entscheidet sich, wie reibungsarm die Kontoeröffnung im Alltag tatsächlich ist.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Bei Sporttip muss jede:r Spielende:r vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — diese Frist ist eine Selbstverpflichtung von Swisslos, strenger als das Gesetz (Art. 87 VGS sieht 24 Stunden vor). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das bedeutet: Wer das Wallet mit einem grösseren Betrag aufladen will, gibt sich selbst eine Sperre, die erst in einem Monat wieder nachlässt. Das klingt restriktiv, ist aber genau der Mechanismus, mit dem ein:e Spielende:r im besten Moment — direkt nach einem Gewinn oder einer Niederlage — die Kontrolle behält.

Diese Limiten gelten für die Online-Teilnahme und damit für die App. An der Verkaufsstelle hat eine andere Logik: dort liegen die Spielregeln als gedruckte Bedingungen vor, die Limiten werden aber im Online-Konto geführt, das jeder Wette zugrunde liegt. Wer vor der Wette die Limiten nicht gesetzt hat, kann nicht spielen — das System lässt keine Wette zu.

Spielsperre und Sperrregister

Wer sich selbst ausschliessen will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine solche Sperre lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre nach Art. 80–82 BGS kann frühestens nach drei Monaten gelöst werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Die Sperre ist damit kein Knopf, den man drückt und wieder zurücknimmt. Sie ist eine Schwelle, die einmal überschritten erst nach Bedenkzeit zurückgenommen werden kann.

Ein praktischer Hinweis: Wer in der Schweiz wettet, hat einen einzigen Sperrmechanismus für alle Veranstalter, und wer mit der Sperre im Register steht, kann nirgends mehr spielen — auch nicht an der Verkaufsstelle eines anderen Kantons. Das unterscheidet den Schweizer Mechanismus von vielen ausländischen Systemen, in denen die Sperre nur für den einen Anbieter gilt und eine nächste Firma mit einer Werbe-E-Mail winkt. Wer also bei einem ausländischen Anbieter per Selbstausschluss die Kontrolle zurückgewinnen will, schliesst nur dieses eine Konto; alle anderen Anbieter auf seiner Liste bleiben offen. Die Schweizer Sperre ist grösser.

Alter und Identität

Minderjährige sind von der Online-Teilnahme vollständig ausgeschlossen. Wer am Spiel teilnimmt, muss das 18. Altersjahr vollendet haben, und wer als Wettkämpfer:in an einem Ereignis beteiligt ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten (Art. 72 BGS). Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen allerdings in 47.5 % von 200 Fällen einen Minderjährigen-Jugendlichen einen Tipp verkauft — auch dort, wo Ausweiskontrolle Pflicht ist. Der Befund verschiebt die Bewertung der Online-Apps nicht: Sie sind die strengere der beiden Welten, aber die strengere der beiden Welten bleibt ein Anteil von 52.5 %, an dem die Verkaufsstelle sauber kontrolliert.

Bedienung am Touchscreen: Wettschein, Livewetten, Cash-Out

Eine Wett-App unterscheidet sich vom Wettschein an der Verkaufsstelle durch die Geschwindigkeit der Bestätigung und die Informationsdichte, die unter den Fingern liegt. Was eine Sportwetten-App in der Schweiz können muss, lässt sich an drei Vorgängen festmachen: an einer vor dem Spiel abgegebenen Einzelwette, an einer Livewette während eines Spiels und am vorzeitigen Ausstieg über Cash-Out. Alle drei laufen bei Sporttip über die App, und alle drei haben Regeln, die im Wettschein am Schalter genauso gelten.

Wettschein und Mindest- und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Diese Beträge sind nicht in der App versteckt — sie stehen in den Spielregeln, aber auch oben auf dem Wettschein, wo die Eingabe eines höheren Betrags vom Formular zurückgewiesen wird. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, kann mit der App ohne Reibung loslegen; wer mit hohen Einsätzen spielt, merkt früh, dass die Schweizer Bewilligung kein Hochrollumfeld ist.

Der Gewinnbetrag einer Wette errechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet — eine Eigenheit, die im Alltag wenig ins Gewicht fällt, aber bei kleinen Wetten mit langen Quoten den Auszahlungsbetrag um einen Rappen nach unten verschieben kann. Praktisch: Eine Wette zu CHF 2.40 mit Quote 3.75 ergäbe 9.00, abgerundet auf 5 Rappen genau 9.00; bei einer ungeraden Quote und unrundem Einsatz kann ein Rappen verloren gehen.

Livewetten und das Spielzeit-Problem

Livewetten lassen sich bei Sporttip vor und während des Spiels abgeben, mit Quote 1.00, wenn die Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird — etwa wenn die Partie bereits abgepfiffen ist und die Plattform die Quote noch nicht nachgezogen hat. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten; der Mechanismus verhindert, dass ein:e Spieler:in auf ein Ereignis wettet, das schon stattgefunden hat. Anwendungsfall: Wer in der 89. Minute «nächste Aktion: Tor» ankreuzt und der Ausgang im Hintergrund schon eingetreten ist, bekommt Quote 1.00 — der Einsatz geht zurück, ohne Gewinn.

Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit (Fussball: 90 Minuten plus Zugabe); Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Praktische Konsequenz: Eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» ist nicht verloren, wenn das Spiel in die Verlängerung geht — der Wettausgang entscheidet sich nach 90 Minuten, die Verlängerung bleibt für separate Wetten vorbehalten. Wer das nicht beachtet, wettet im falschen Markt.

Cash-Out: ein Mechanismus mit Bedingungen

Cash-Out steht bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out — eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist immer tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Konkret heisst das: Wer auf drei Spiele getippt hat und zwei sind durch, sieht einen Cash-Out-Betrag, der niedriger ist als der Gewinn bei vollständigem Durchlauf — die Differenz ist die Gebühr für den vorzeitigen Ausstieg. Wer mit dem Betrag nicht zufrieden ist, lässt die Wette laufen.

Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen. Diese Bedingung unterscheidet Cash-Out von der nachträglichen Stor­nierung — was weg ist, ist weg. Bei einem Boost oder einer erhöhten Quote verfällt der Cash-Out den Bonusstatus; wer die Profitboost-Quote aktiviert hat und vor Spielbeginn aussteigt, bekommt den Cash-Out-Betrag zur normalen Quote ohne Bonusaufschlag.

Quotenboosts und Kombiboost

Quotenboosts bei Sporttip gibt es nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz, sind pro Wettende:n nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Cash-Out und Boost schliessen sich aus: Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auch hier gilt: Cash-Out und Boost vertragen sich nicht. Bonus und Boost sind im Schweizer Recht bewilligungspflichtige Gratisspielguthaben; im Jahr 2025 hat die Gespa 8 Einwilligungen für Swisslos und 24 für Loterie Romande erteilt — gemessen am Werbedruck eine kleine Zahl.

Das Wichtigste zum Boosten: Es ist ein Marketing-Werkzeug mit strengen Regeln dahinter. Wer den Boost bei einer Wette mit vier Voraussagen aktiviert, braucht jede Einzelquote über 1.50, sonst zählt die ganze Voraussage nicht — vier durchgehen reicht nicht, jede einzelne muss die Mindestquote halten. Im Schnitt hebt ein 5 %-Boost den Gewinn um wenige Rappen pro Franken Einsatz; ein 100 %-Boost bei fünfzehn Voraussagen verlangt ein vollständiges Durchhaltevermögen durch alle Spiele. Die Mechanik belohnt die Anzahl Voraussagen, nicht die Quote.

Wetten an der Verkaufsstelle per QR-Code

Ein Querschnittsthema, das für die App-Bewertung zählt: Wer den Wettschein in der App zusammenstellt und nicht abschickt, kann ihn per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Damit ist die App zugleich Planungstool für den Schalterbesuch. Wer unterwegs ein Spiel sieht und am Tresen nicht mit dem Personal diskutieren will, tippt die Auswahl am Handy und scannt sie an der Verkaufsstelle. Diese Brücke zwischen Online- und Offline-Welt ist nicht in jeder Wett-App selbstverständlich; sie ist eine Funktion, die Sporttip von sich aus anbietet.

Einordnung der Schweizer Wett-Apps im Vergleich

App Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BetAlright keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
1Bet keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
bet-at-home keine ausländisch (auf der Sperrliste genannt)
Pribet keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
PowBet keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
Donbet keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
BetLabel keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich
Funbet keine ausländisch, Gespa-Sperrliste möglich

Die Bewilligung ist eine Ja/Nein-Frage; die Tabelle reduziert sie auf eine Spalte, weil weitere Spalten in derselben Reihe leer wären. Was die Tabelle nicht zeigt — und was die Bewertung tragen muss — ist die Aufteilung in Vertragsgebiet: Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin, Loterie Romande für die Romandie. Eine Spalte «Kantone» würde die Tabelle brechen und sich für die ausländischen Marken nicht füllen lassen, also steht sie nicht da. Wer in Genf wohnt, hat eine App zur Auswahl; wer in St. Gallen wohnt, hat eine andere. Die übrigen Marken sind für keine Wohnadresse in der Schweiz die erlaubte Wahl — sie sind überhaupt keine Wahl im Sinne des Gesetzes.

Schweizer Wett-Apps im Ranking

Die folgenden App-Profile beruhen auf den Bedingungen, die Swisslos und Loterie Romande selbst veröffentlichen, sowie auf den Angaben ausländischer Marken, soweit sie öffentlich dokumentiert sind. Es werden alle zehn Anbieter aus der Vergleichstabelle gewürdigt, einschliesslich derjenigen, die der Gegenstand der Seite ausschliesst — damit eine Leserin, die bereits mit einer dieser Marken spielt, ihre Situation wiedererkennt.

Swisslos Sporttip — die App für die Deutschschweiz und das Tessin

Sporttip ist die einzige bewilligte Sportwetten-App für die Deutschschweiz und das Tessin sowie für Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten — diese Zahl steht im Geschäftsbericht 2025 (Basel, 13.02.2026).

Die Bedingungen der App sind die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Identitätsprüfung per Ausweis-Upload, Wallet mit Mindestbetrag CHF 20 beim Aufladen und einer Tageslimite von CHF 10’000, dazu eine Maximalfüllung von CHF 9’999 auf dem Wallet. Auszahlung erfolgt auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; die ersten beiden Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; über CHF 1’000 geht es per Überweisung innert 3 Arbeitstagen.

Die Stärke der App liegt in der Verbindung von Wettschein und Verkaufsstelle: Wer mit dem Handy plant und am Schalter spielt, kann den QR-Code nutzen. Der Sporttip-Kombiboost ist nur online verfügbar, ebenso Cash-Out und Quotenboosts — wer offline spielt, verzichtet auf diese Funktionen. Wer spielen will, muss vor der ersten Wette die Verlustlimiten setzen, was eine anfängliche Reibung erzeugt, aber jeder späteren Wette einen klaren Rahmen gibt. Das ist kein Bonus-Mechanismus, sondern Spielerschutz; wer mit der Limiten-Setzung Mühe hat, sollte sich die Fristen merken: Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Für wen sie sich eignet: Für jede:n Spielende:n im Vertragsgebiet, der oder die Cash-Out und Boosts nutzen will und für die Auszahlung ein paar Tage Geduld mitbringt. Wer kein Schweizer Bankkonto hat, kann Gewinne nicht auszahlen lassen. Wer eine Sportwetten-App mit Schweizer Bewilligung sucht, hat für die Deutschschweiz keine andere Wahl.

Loterie Romande Jouez Sport — die App für die Romandie

Jouez Sport ist die Sportwetten-App der Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen — die Veranstalterbewilligung deckt jeweils nur den eigenen Bereich.

Die Loterie Romande gehört zu den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung; sie untersteht der Gespa-Aufsicht und ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen. Die Bedingungen entsprechen in den Grundzügen denjenigen von Swisslos: Mindestalter 18, Identitätsprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto. Im Detail können die Fristen abweichen — die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten als Swisslos (24 gegen 8), was ein Hinweis auf das Werbe- und Promotionsprofil sein kann.

Die Stärke der App liegt in der lokalen Verankerung in der Romandie — wer dort wohnt, bekommt einen Veranstalter, der in derselben Sprache kommuniziert und mit den kantonalen Fonds die regionale Sportförderung mitfinanziert. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann Jouez Sport nicht nutzen.

Für wen sie sich eignet: Für jede:n Westschweizer Spielende:n, der oder die eine vollständig auf Französisch geführte Sportwetten-App mit Schweizer Bewilligung sucht. Sie ist nicht für Spielende aus anderen Kantonen erreichbar.

BetAlright — ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung; eine Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer dort spielt, hat nur die Ansprüche, die das Recht des Sitzstaates gewährt — und das ist nicht die Schweiz.

Wer bereits mit BetAlright spielt oder spielen will, sollte wissen: Die Plattform fällt nicht unter die Schweizer Schutzmechanismen. Keine Verlustlimiten mit gesetzlicher Senkungsfrist, keine Sperre, die für alle Schweizer Anbieter gilt, keine Auszahlungspflicht auf das eigene Schweizer Konto. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber oder zum Sitz des Unternehmens.

Für wen sie sich eignet: Für niemanden mit Schweizer Wohnsitz, der nach Schweizer Recht geschützt spielen will. Wer sie nutzt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

1Bet — ohne Schweizer Bewilligung

1Bet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Auch hier gilt: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, Beschwerden nur nach ausländischem Recht. Die Gespa kann den Domain auf die Sperrliste setzen.

bet-at-home — auf der Sperrliste genannt

Bet-at-home.com fällt unter dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung. Die Gespa nennt diese Marke namentlich als Beispiel für eine Plattform, die auf der Sperrliste steht oder stand.

Pribet — ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Das Schema wiederholt sich: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Beschwerdeweg.

PowBet — ohne Schweizer Bewilligung

PowBet zählt zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das Profil ist dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern in dieser Liste: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Schweizer Sperre im Register, keine Schweizer Beschwerdestelle.

Donbet — ohne Schweizer Bewilligung

Donbet ist eine weitere ausländische Marke in dieser Reihe ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Die Plattform ist nicht an die Schweizer Aufsicht und nicht an das Ausschlussregister angeschlossen; eine Beschwerde läuft ins Ausland.

BetLabel — ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel folgt dem gleichen Muster: ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Beschwerdeweg.

Funbet — ohne Schweizer Bewilligung

Funbet schliesst die Reihe der ausländischen Marken ohne Schweizer Veranstalterbewilligung ab. Wie alle Plattformen in dieser Kategorie gilt: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre im Register, keine Schweizer Rechte gegenüber dem Anbieter. Die Marke ist für die Leserin dieser Seite eine Information darüber, was es im Markt an Angeboten gibt; sie ist keine Alternative.

Wie eine Wette in der App entsteht — und wo sie stolpert

Vom ersten Tippen bis zur Auszahlung sind es mehrere Schritte, und jeder hat seine eigene Reibung.

Schritt 1: Kontoeröffnung

Die App führt durch die Eingabe der Personendaten, verlangt den Ausweis-Upload und gleicht die Adresse mit Datenbanken ab. Bei Schweizer Personen geht das in der Regel schnell; bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, aber gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, kann die Prüfung länger dauern. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt; ein zweites Konto führt zur Schliessung.

Schritt 2: Wallet aufladen

Das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine der angebotenen Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Eine Einzahlungslimite für 30 Tage kann freiwillig gesetzt werden — wer das tut, schränkt sich bewusst ein und kann die Limite erst nach Monatsfrist erhöhen.

Schritt 3: Verlustlimiten setzen

Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden (bei Swisslos; bei Loterie Romande kann die Frist abweichen, ist aber im eigenen Spielreglement zu prüfen). Wer die Limite später anheben will, muss diese Frist abwarten — eine bewusste Reibung, die das Hochschaukeln in einer Spiellaune verhindert.

Schritt 4: Wette platzieren

Einzelwette, Kombiwette oder Systemwette — die App zeigt das Wettprogramm mit Quoten und Annahmefristen. Bei Livewetten stoppt die Annahme, sobald der Ausgang eintritt; Wetten nach dem Eintreffen zählen mit Quote 1.00. Bei Livewetten auf Fussball gilt die reguläre Spielzeit inklusive Nachspielzeit, ohne Verlängerung, wenn nichts anderes im Markt steht.

Schritt 5: Cash-Out oder Auszahlung

Cash-Out geht bei Sporttip nur online und nur als vollständige Auszahlung; der Betrag ist niedriger als der mögliche Endgewinn, kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer die Wette laufen lässt, bekommt den Gewinn auf das Wallet oder direkt aufs Bankkonto: bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto.

Schritt 6: Auszahlung aufs eigene Konto

Eine Auszahlung erfolgt auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet — Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Die ersten beiden Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer hier kein Konto hat, kann Gewinne nicht auszahlen lassen — anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennt das Schweizer Modell nicht. Wer eine Gewinnauszahlung verpasst, hat 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung Zeit, sie geltend zu machen; danach verfällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Steuern und Wirtschaftlichkeit

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Bundesgrenze ab 1. Januar 2026: CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich — sie steht im kantonalen Steuergesetz, nicht im Bundesrecht, daher der Hinweis «je nach Kanton». Für die meisten Spielenden ist die Schwelle irrelevant, weil ihre Gewinne weit darunter liegen.

Gewinne aus ausländischen Sportwetten unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer (kein Schweizer Veranstalter, der sie abzieht), aber das kantonale Steuerrecht kann sie als Einkommen behandeln. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone ziehen nach; die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte das kantonale Steueramt fragen, bevor ein Gewinn die Frage aufwirft.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Was vom Einsatz abgeht, ist die Buchmacher-Marge in der Quote — der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz einbehält. Diese Marge ist in der Quote eingepreist und nirgends als «Gebühr» ausgewiesen; sie ist der Teil, der bei einer 100-prozentigen Auszahlungsquote zugunsten der Spielenden fehlt.

Was eine Bewertung der Schweizer App-Landschaft offenlässt

Eine Wett-App in der Schweiz wird auf vier Ebenen geprüft: Bewilligung, Bedienung, Schutzmechanismus, Auszahlung. Diese vier Ebenen sind bekannt und im Gesetz verankert. Was nicht öffentlich dokumentiert ist, sind die genauen Werte der Marge für einzelne Märkte und die Durchschnittsquoten der bewilligten Veranstalter im Vergleich zu ausländischen Anbietern. Wer eine App beurteilt, kann diese Werte nicht ohne Konto und Testwetten ermitteln; sie stehen weder in den Spielregeln noch in den Geschäftsberichten. Eine Schätzung wäre Vermutung und gehört nicht auf die Seite.

Eine zweite Lücke sind die genauen Zeiten, in denen die Loterie Romande ihre Limiten setzt und die Fristen für Erhöhungen. Die Spielregeln von Sporttip sind transparent, diejenigen von Jouez Sport weniger öffentlich dokumentiert. Wer in der Romandie spielt, sollte das eigene Spielerkonto durchgehen und die Bedingungen der Loterie Romande selbst prüfen, statt sich auf die hier dargestellten Werte zu verlassen, die nur für Sporttip belegt sind.

Eine dritte Lücke ist die konkrete Sperrlisten-Praxis. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste; wer eine bestimmte ausländische Marke öffnen will, kann auf der Liste nachsehen, ob die Domain aktuell gesperrt ist. Wenn nicht, ist das kein Freischein — die Aufnahme kann jederzeit erfolgen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Liste der Gespa oder eine Nachfrage beim Provider, der DNS-Sperren umsetzt.

Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz

Welche Wett-App ist in der Schweiz erlaubt, und welche Kriterien zählen bei der Auswahl?

Erlaubt sind nur die Apps der zwei bewilligten Veranstalter: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Romandie. Massgeblich sind nicht App-Store-Bewertungen, sondern Bewilligung, Verlustlimiten, Cash-Out-Verfügbarkeit und Auszahlungsweg. Andere Marken haben in der Schweiz keine Bewilligung und fallen aus der Auswahl heraus, unabhängig von ihrer Bewertung im Store.

Dürfen in der Schweiz nur die Apps von Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten?

Ja. Das Geldspielgesetz begrenzt die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf diese beiden. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und eine dritte Schweizer Sportwetten-App ist nicht vorgesehen. Wer eine solche bewirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar; die Busse reicht bis CHF 500’000.

Wie wird das Konto in der App eröffnet, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?

Die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und das Fehlen einer Spielsperre. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adress-Datenbanken ab. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Wer minderjährig ist, kann sich nicht online registrieren.

Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wie schnell wirkt eine Erhöhung?

Verlustlimiten werden vor der ersten Wette für 1, 7 und 30 Tage festgelegt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Bedenkfrist (bei Swisslos 72 Stunden, im Gesetz mindestens 24). Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, die nur nach Monatsfrist wieder steigt.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausgezahlt?

Eine Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Bis CHF 1’000 pro Quittung wird der Gewinn automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen. Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im Schweizer Modell nicht vorgesehen. Die Auszahlung muss innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, sonst verfällt der Gewinn.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wett-App auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Eine Liste führt nicht zur Strafe für die Spielerin, sondern zur Blockierung des Zugangs. Wer die Sperre über VPN umgeht, hat weiterhin keine Schweizer Rechte gegenüber dem Anbieter; die Lizenz des Sitzstaates gilt, das BGS aber nicht. Plattformen auf der Sperrliste sind nicht per Definition «unsicher», aber per Definition «nicht in der Schweiz zugelassen».

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»