Schach wetten in der Schweiz – wer anbieten darf und wie die Quoten entstehen

Updated Oktober 2026
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Ein hölzernes Schachbrett mit wenigen Figuren steht auf einem Tisch in einem hellen Raum, durch das Fenster fällt weiches Seitenlicht.

Wer in der Schweiz auf Schach wetten will, bewegt sich in einem engen Korridor: erlaubt sind solche Wetten nur, wenn Veranstalter und Ereignis auf einer Liste stehen, und die Liste ist kurz. Gleichzeitig ist Schach für Wettquoten ein ungewöhnliches Material, weil ein grosser Teil der Partien unentschieden endet – was die Quoten auf Sieg, Remis und Niederlage verzerrt und die Marge anders verteilt als in einem reinen Zwei-Wege-Markt. Der folgende Überblick zeigt die Rechtslage in der Schweiz, die Mechanik hinter Sieg-, Remis- und Niederlagenquoten sowie die Unterschiede zwischen Anbietern mit und ohne Schweizer Bewilligung.

Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; die Bewilligungsangaben und Regelungen wurden mit der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) als zuständige Aufsicht abgeglichen.

Die Schach-Wettlandschaft in der Schweiz auf einen Blick

Schachwetten sind in der Schweiz kein offener Markt, sondern ein klar umrissenes Segment innerhalb der erlaubten Sportwetten. Was online angeboten werden darf, bestimmt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur Veranstalter mit einer Schweizer Veranstalterbewilligung dürfen diese Wetten überhaupt anbieten, und nur zwei Veranstalter haben eine solche Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten auf der Grundlage des Geldspielgesetzes (BGS) und der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).

Ein Springer aus Holz steht allein auf einem Brett neben einer Schachuhr aus Metall, im Hintergrund unscharfe Bücherregale.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %.

Das verändert die Auswahl: Wer Schachwetten sucht, findet sie nicht in einer breiten Buchmacher-Landschaft, sondern im Programm dieser beiden Anbieter – und nur, wenn das konkrete Turnier auf der Gespa-Liste steht. Was dort nicht erscheint, ist auch bei den erlaubten Anbietern nicht verfügbar. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung tauchen zwar in der Werbung und über Empfehlungen auf, sie haben hier aber keine Rechtsgrundlage; ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen gelten in der Schweiz nicht.

Was Schach als Wettmaterial besonders macht

Schach unterscheidet sich in mehreren Punkten von Mannschaftssportarten mit klarer Heimbilanz. Auf 8 × 8 Feldern sitzen 32 Figuren, je 16 pro Seite, und ein vollständiger Satz besteht aus König, Dame, zwei Türmen, zwei Springern, zwei Läufern und acht Bauern. Eine Schachpartie endet häufiger unentschieden, als es Wettende aus Fussball oder Tennis gewohnt sind: bei Meistern liegt die Remisquote bei rund 43 Prozent. Im Mittel über alle Partien erzielt Weiss etwa 54 Prozent der möglichen Punkte, was die strukturelle Asymmetrie zwischen den Farben zeigt, aber nicht so gross ausfällt, dass ein Remis zur Ausnahme würde.

Ein Parkbank-Tisch mit eingelassenem Spielfeld unter alten Kastanien, auf den Wegen liegt Laub und die Sonne steht tief.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte.

Diese Remisquote ist der entscheidende Grund, warum klassische 1X2-Märkte bei Schach anders funktionieren als im Fussball: Ein Drei-Wege-Markt auf Sieg Weiss, Remis und Sieg Schwarz muss alle drei Ausgänge fair abdecken, und der Remis-Anteil drückt beide Sieg-Quoten nach oben. Wer Schachquoten liest, sollte immer zuerst auf das Remis schauen, weil dort der Punctum Maximum des Marktes liegt.

Remis, Patt und die Mechanik des Unentschiedens

Ein Remis ist keine Laune der Spieler, sondern ein fest geregelter Ausgang. Es tritt unter anderem durch Patt ein – wenn der Spieler am Zug keinen legalen Zug hat und nicht im Schach steht – sowie durch gegenseitige Einigung. Hinzu kommen die dreifache Stellungswiederholung auf Antrag, die 50-Züge-Regel auf Antrag, die automatische Remis-Wertung bei fünffacher Stellungswiederholung, das 75-Züge-Limit ohne Bauernzug und Schlagfall, und die tote Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann. Diese Regeln machen das Remis zu einem planbaren Teil des Spiels – und damit zu einem kalkulierbaren Faktor in der Wette.

Für eine Wette heisst das: Wer ein Turnier beobachtet und dabei wiederholt Stellungswiederholungen sieht, sollte davon ausgehen, dass die Partie mit erhöhter Wahrscheinlichkeit in Richtung Remis läuft. Live-Quoten auf den Ausgang reagieren darauf, und wer seine Wette erst spät platziert, zahlt die Information über die verkleinerte Gewinnwahrscheinlichkeit bereits in den Preis ein.

Spielplan der grossen Schachturniere: Wer wann spielt und wann gewettet werden kann

Schachwetten sind ein Nischenmarkt, der sich an wenigen, klar terminierten Ereignissen entzündet. Drei Turnierformen tragen das Wettgeschäft praktisch allein.

Die Schachweltmeisterschaft

Die Schachweltmeisterschaft wird seit 1948 vom Weltschachbund FIDE als Titelkampf vergeben und in der Regel als Zweikampf zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer ausgetragen, der sich über das Kandidatenturnier qualifiziert. In den Jahren 1948 und 2007 wurde der Weltmeistertitel im Turnierformat ausgespielt. Der erste Schachweltmeister der Geschichte war Wilhelm Steinitz, der 1886 Johannes Hermann Zukertort mit 12,5:7,5 besiegte – das Format hat sich also über mehr als ein Jahrhundert wenig verändert.

Der aktuelle Weltmeister kommt aus dem jüngsten Zweikampf: Die Schachweltmeisterschaft 2024 fand vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur statt und wurde im Modus Best of 14 klassische Partien gespielt, wobei 7½ Punkte zum Titelgewinn nötig waren. Dommaraju Gukeck gewann am Ende mit 7½:6½ gegen Ding Liren, mit 3 Siegen, 2 Niederlagen und 9 Remis, sodass ein Tiebreak gar nicht nötig wurde. Das hohe Remis-Aufkommen in dieser Partie ist kein Einzelfall, sondern strukturell: Auf diesem Niveau kommen beide Spieler kaum in entscheidende Stellungen, in denen die andere Seite noch korrigieren kann.

Bei Gleichstand nach 14 Partien wäre die Entscheidung nach einer festen Kaskade gefallen: zuerst Schnellschachpartien, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien und zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod. Auch diese Stufenfolge gehört in das Bild, das Wettende vor Augen haben sollten: Wer auf einen Tiebreak wettet, wettet auf eine Sequenz, deren Mechanik sich vom klassischen Spiel deutlich unterscheidet.

Das Kandidatenturnier als Qualifikation

Das Kandidatenturnier entscheidet, wer überhaupt gegen den Weltmeister antreten darf. Es ist ein eigenes Wettobjekt, weil es über mehrere Wochen in einem doppelrundigen Format ausgetragen wird und die Quoten sich je nach Verlauf einer Partie deutlich verschieben können. Für Anbieter ist das Kandidatenturnier ein gutes Beispiel für eine Veranstaltung, die als Turnier im Programm stehen kann, deren einzelne Partien aber live nur dann handelbar sind, wenn der Anbieter Livewetten zulässt und die Gespa-Liste die Partie als Ereignis führt.

Weitere Turnierformen und Spielklassen

Über die zwei Spitzenereignisse hinaus gibt es weitere Wettanlässe: grosse Open-Turniere, die europäische Vereinsmeisterschaft, Schnell- und Blitz-Weltmeisterschaften sowie Ligen wie die deutsche Bundesliga oder die spanische Liga. Welche davon im Schweizer Wettprogramm auftauchen, hängt allein davon ab, ob sie auf der Gespa-Liste stehen. Die Liste wird nicht jährlich neu erfunden, sondern laufend aktualisiert; Wettende, die ein bestimmtes Turnier suchen, sollten vor einer Wette prüfen, ob die Gespa dieses Turnier als zulässiges Ereignis führt.

Rechtliche Lage in der Schweiz: Wer Schachwetten anbieten darf und wer nicht

Die Rechtslage in der Schweiz folgt einer einfachen Logik, die in der Praxis wenige Ausnahmen hat. Wer Schachwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und es gibt nur zwei Veranstalter, die diese Bewilligung haben.

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiele. Die Aufsicht über diese Grossspiele liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur für die Aufsicht über Spielbanken zuständig ist. Eine Veranstalterbewilligung für Sportwetten wird nach den Artikeln 21 bis 25 BGS erteilt und gilt nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz. Das hat zwei direkte Konsequenzen: Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland entfalten hier keine Wirkung, und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen sich nicht als «lizenziert» bezeichnen, wenn sie auf Schweizer Kunden zielen.

Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) hat den Kreis der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Beide führen Sportwetten unter eigenem Markennamen – Sporttip bei Swisslos, Jouez Sport bei der Loterie Romande – und bedienen klar zugewiesene Vertragsgebiete.

Vertragsgebiete und was sie für den Zugang bedeuten

Die beiden Anbieter haben unterschiedliche, nicht überlappende Vertragsgebiete. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und unterhält dafür 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen. Wer im Aargau wohnt, kann sich also nur bei Swisslos registrieren, wer in Genf wohnt, nur bei der Loterie Romande. Diese Trennung ist keine praktische Einschränkung, die man ignorieren könnte, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung; sie wird bei der Registrierung über die Adressprüfung gegen Datenbanken durchgesetzt.

Was darf überhaupt gewettet werden

Wetten sind nur auf Sportereignisse zulässig – Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im Schweizer Recht nicht erlaubt. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen, regelt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, Trainingsläufe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte aus dem Fussball tauchen auf der Gespa-Liste ebenso wenig auf wie ein eigener E-Sports-Bereich. Für Schach heisst das: Nur die Turniere und Formate, die dort namentlich geführt werden, sind überhaupt verfügbar.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS vom Wetten ausgeschlossen. Livewetten sind zulässig, sofern der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hat; der Rahmen ergibt sich aus der Gespa-Liste. Virtuelle Sportarten und E-Sports erscheinen nicht auf der Gespa-Liste und sind daher für Anbieter mit Schweizer Bewilligung nicht verfügbar.

Wer ohne Bewilligung anbietet: ausländische Marken

Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Gültigkeit, das bestimmt Artikel 4 BGS ausdrücklich. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine strafbare Handlung: Wer ein Grossspiel ohne Bewilligung organisiert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz durch Schweizer Aufsicht besteht nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domain-Namen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre wird laufend aktualisiert; blockierte Anbieter weichen über neue Domains aus, ein Vorgehen, das als Domain-Hopping bekannt ist und das die Gespa immer wieder neu schliesst. In ihren Materialien nennt die Gespa unter anderem Interwetten und Bet-at-Home als namentlich bekannte Marken und führt bet365 auf der Liste.

Werbung und Boni: was erlaubt ist und was nicht

Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassenes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich aus den AGB der Anbieter; über die Werbung selbst und die Versprechen in ihr entscheidet das Aufsichtsrecht, nicht der Markt.

Spielerschutz: was vor und nach der ersten Wette greift

Die Schutzelemente, die im Schweizer Geldspielrecht für Sportwetten gelten, sind in ihrer Logik aufeinander abgestimmt und greifen bereits vor der ersten Wette.

Mindestalter, Identität und ein Konto pro Person

Schachwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regelung, die bei Schach weniger praktisch wird, weil Schachprofis normalerweise keine Wetten auf eigene Partien platzieren, aber bei Mehrfachrollen greift. Bei der Online-Registrierung verlangt Swisslos einen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Frist setzt Swisslos in den eigenen Bedingungen; gesetzlich vorgesehen ist eine Frist von 24 Stunden (Art. 87 VGS), die längere Sperre ist also eine vorsichtigere Variante. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage festzulegen. Eine staatliche Einzahlungsgrenze kennt das Schweizer Recht nicht; die Limite ist die eigene Festlegung, nicht ein vorgegebener Betrag.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann nach den gesetzlichen Regeln erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig war, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen regelmässig: 2025 wurde in 47,5 Prozent von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen das Online-Modell, das mit Identitätsprüfung arbeitet, aber es zeigt, dass der reale Schutz an Verkaufsstellen Schwächen hat.

Testkäufe und was sie bedeuten

Wer Schachwetten online platziert, durchläuft die Identitätsprüfung; die Limite wird vor dem ersten Tipp gesetzt. Wer an einer Verkaufsstelle spielt, spielt in einer Umgebung, in der die Überprüfung in der Praxis nicht immer funktioniert. Die Konsequenz ist einfach: Der Online-Kanal ist für den Spielerschutz die zuverlässigere Variante – nicht weil er grosszügiger ist, sondern weil die Eingangskontrollen tatsächlich greifen.

Auszahlungsquoten, Marge und warum Schachquoten anders aussehen

Wer eine Schachwette platziert, sieht in der Regel drei Zahlen: Quote auf Sieg Weiss, Quote auf Remis, Quote auf Sieg Schwarz. Diese drei Zahlen ergeben zusammen die Marge, die der Anbieter einbehält. Die Mechanik ist einfach, hat aber bei Schach eine besondere Form.

Wie die Marge aus drei Quoten entsteht

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Anbieter im Mittel wieder auszahlt. Sie wird berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ), summiert über alle möglichen Ausgänge. Die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent – das, was der Anbieter im Mittel behält. Bei einem reinen Zwei-Wege-Markt wie einem Tennis-Match auf Sieg A oder Sieg B ist diese Rechnung mit zwei Quoten direkt. Bei einem Schach-Drei-Wege-Markt auf Sieg Weiss, Remis, Sieg Schwarz stehen drei Quoten in der Summe, und ein einzelner Ausgang wirkt weniger stark auf das Gesamtergebnis, als es bei einem Zwei-Wege-Markt der Fall wäre.

Beispielrechnung: Marge bei einer ausgeglichenen Begegnung

Greift man eine illustrative Begegnung heraus, die als Modell für eine ausgeglichene Partie stehen kann, und setzt alle drei Quoten gleich – 1.90 auf Weiss, 1.90 auf Remis, 1.90 auf Schwarz –, dann ergibt die rechnerische Auszahlungsquote für diesen Markt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’633. Die Marge dieses Marktes liegt damit bei rund 100 − 63,3 = 36,7 Prozent. Das ist eine hohe Marge – rund ein Drittel jedes Einsatzes bleibt im Mittel beim Anbieter. Sie ergibt sich daraus, dass der Drei-Wege-Markt den Remis-Anteil mitfinanzieren muss: Zwei Drittel der Auszahlung landen beim Sieger, ein Drittel beim Remis – eine Annahme, die für ein gleichwertiges Spitzenmatch strukturell plausibel ist. Im realen Wettprogramm weichen die Quoten von 1.90 ab, die Marge liegt aber erfahrungsgemäss in dieser Grössenordnung.

Das erklärt, warum Schachquoten für Aussenstehende «falsch» aussehen: Die Quote auf den Favoriten liegt oft über 2.00, die Quote auf den Aussenseiter ähnlich, und die Remis-Quote dazwischen. Das ist kein Fehler, sondern die Konsequenz aus dem Remis als eigenständigem Ausgang. Wer auf Schach wettet, sollte die Quoten als ein zusammenhängendes System lesen und nicht einzelne Werte herausgreifen.

Was das für die Wette bedeutet

Für Wettende hat diese Mechanik zwei praktische Folgen. Erstens: Die Marge ist der Preis, den der Anbieter für das Angebot nimmt; sie lässt sich nicht wegoptimieren, nur minimieren, indem man dort wettet, wo die Quoten am engsten beieinander liegen. Zweitens: Wer ein Turnier mit hoher Remisquote beobachtet, sieht live, wie sich die Remis-Quote verkürzt – das ist die direkte Information über die Marktmeinung, und der Wettpreis enthält sie bereits.

Schweizer Anbieter im Überblick: wer spielen darf und wer nicht

Die folgende Tabelle ordnet die in der Schweiz relevanten Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Zwei Anbieter führen Sportwetten in der Schweiz auf der Grundlage einer Schweizer Bewilligung durch; alle übrigen in dieser Übersicht angeführten Marken haben keine Schweizer Bewilligung und sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie tauchen in der Liste auf, weil Wettende in der Schweiz ihnen im Internet begegnen, und sie sind hier nach den gleichen Kriterien eingeordnet.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja, Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Sportuna Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
myBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Betscore Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Gamdom Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
MyStake Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Diese Trennung ist hart: Die Schweizer Bewilligung trennt nicht zwischen «seriös» und «unseriös», sondern zwischen «in der Schweiz erlaubt» und «in der Schweiz nicht erlaubt». Die ausländischen Marken können in anderen Rechtsräumen legal und reguliert sein – in Curaçao, Malta, auf den Philippinen –, das ändert nichts daran, dass diese Lizenzen in der Schweiz keine Wirkung entfalten.

Swisslos Sporttip im Detail: das Wettprogramm der Deutschschweiz

Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone und des Tessins; sie hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr – das zeigt, dass die Sportwette ein wirtschaftlich relevantes, aber nicht dominantes Standbein ist.

Einsatzrahmen und Spielregeln

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette, die das Limit überschreitet, wird nicht angenommen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette darauf gerichtet ist. Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – fällt die Wette nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs, wird sie mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit 1.00 bewerten.

Quotenboosts, Profitboosts und Cash-Out

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Höhe limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out-Betrag selbst ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Auszahlung lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Verfügbarkeit von Schach im Programm

Schachwetten sind bei Sporttip verfügbar, soweit die Gespa-Liste das jeweilige Turnier als zulässiges Ereignis führt. Das Wettprogramm folgt der Liste; was dort nicht steht, wird auch nicht angeboten. Wer auf Schach wetten will, prüft die Liste, nicht das Wettprogramm – das Programm ist nur die Umsetzung der Liste.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail: das Wettprogramm der Romandie

Die Loterie Romande betreibt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip; Schachwetten sind verfügbar, soweit die Liste das Turnier führt.

Die übrigen Spielregeln, die für Sporttip beschrieben sind – Mindest- und Höchsteinsatz, Cash-Out, Livewetten, Boosts – werden in den AGB der Loterie Romande in vergleichbarer Form geregelt, weil beide Anbieter unter demselben BGS-Regime arbeiten. In der konkreten Ausgestaltung weichen die AGB im Detail voneinander ab; wer die Regeln im Einzelfall prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters, bei dem das Konto geführt wird.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: was fehlt und was bleibt

Die ausländischen Marken, die in der Tabelle ohne Schweizer Bewilligung stehen, sind in der Schweiz nicht erlaubt. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und werden dann per DNS-Sperre blockiert; Schweizer Internetanbieter setzen die Sperre in der Regel innerhalb von Stunden um. Die Marken reagieren darauf mit Domain-Hopping – neuen Domains unter demselben Markennamen.

Was diese Marken nicht bieten

Diesen Marken fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem dieser Anbieter registriert, ist nicht in das schweizweite System der Spielsperren eingebunden, das eine Selbstsperre für die Lotterie-Anbieter, Casinos und Online-Casinos umfasst. Eine in der Schweiz ausgesprochene Spielsperre greift dort nicht. Ebenso greift die Schweizer Identitätsprüfung mit Adressdatenbankabgleich nicht – wer sich aus der Schweiz heraus registriert, durchläuft die Prüfung des ausländischen Anbieters, nicht die der Gespa. Eine Beschwerdestelle in der Schweiz gibt es nicht; Streitfälle mit dem Anbieter werden nach dem Recht des Lizenzlandes behandelt, nicht nach Schweizer Recht.

Was bleibt

Was bleibt, ist ein breiteres Wettprogramm, oft höhere Bonusangebote und ein oft grösserer Markt für Livewetten. Diese Pluspunkte stehen in der Schweiz unter dem Vorbehalt der Illegalität: Anbieter und Werber können belangt werden, Einsatz und Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Busse für Werbung in der Schweiz für illegales Glücksspiel liegt bei bis zu CHF 500’000.

Besteuerung von Wettgewinnen in der Schweiz

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind in der Schweiz grundsätzlich einkommensteuerfrei, soweit sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben. Der Bund hat diesen Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die der Gewinner über die Steuererklärung zurückholen kann. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab, sodass die Frage «steuerfrei oder nicht?» letztlich je nach Kanton beantwortet wird.

Die allermeisten Wettenden bleiben mit ihren Gewinnen weit unter dem Freibetrag; ein typischer Schach-Spitzengewinn aus einer Einzelwette auf das Kandidatenturnier liegt im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, der Freibetrag um ein Vielfaches höher. Die Frage der Verrechnungssteuer stellt sich in der Praxis selten.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweiz sie nicht einnimmt. Was bleibt, ist die kantonale Einkommensteuer; im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Die kantonale Praxis ist nicht einheitlich; eine verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Zahlungen: was geht und was nicht

Gewinne und Guthaben werden auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei Schweizer Sportwetten nicht; Kreditierung an Spieler ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls nicht erlaubt. Welche konkreten Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert – Bankkonto, Debitkarte, eventuell eine spezifische E-Wallet – ist eine Frage der AGB dieses Anbieters.

Ein zentrales Sperrsystem für Zahlungen an ausländische Wettanbieter, wie es andere Länder kennen, hat die Schweiz nicht. Es gibt keine Sperre durch Banken oder Kartenherausgeber, die eine Zahlung an einen ausländischen Wettanbieter automatisch ablehnt. Die Sperre erfolgt über die DNS-Blockade der Anbieter-Domain – wer die Sperre umgeht, umgeht sie als Person.

Was vor der ersten Wette zu prüfen ist

Wer in der Schweiz auf Schach wetten will, prüft vier Dinge, bevor er den ersten Tipp abgibt.

Erstens: Ist das Turnier auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten geführt? Was nicht auf der Liste steht, ist auch bei einem Schweizer Veranstalter nicht verfügbar.

Zweitens: Lebe ich im Vertragsgebiet des Anbieters, bei dem ich spielen will? Wohnsitz im Aargau öffnet das Swisslos-Konto, Wohnsitz in Genf das Konto bei der Loterie Romande. Wer im falschen Kanton wohnt, hat kein Online-Konto.

Drittens: Habe ich die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, und passen sie zu meinem Budget? Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer das Limit später heraufsetzen will, plant diese Frist ein.

Viertens: Kenne ich die Regeln zur Spielsperre und die Frist für ihre Aufhebung? Eine selbstgewählte Sperre von 1 bis 180 Tagen lässt sich nicht vorzeitig aufheben, eine unbefristete Sperre erst nach drei Monaten unter Einbezug einer Fachstelle.

Diese vier Punkte sind die Hürde vor dem ersten Tipp. Wer sie beachtet, spielt im Rahmen des Schweizer Rechts; wer eine ausländische Marke nutzt, verlässt diesen Rahmen bewusst.

Häufige Fragen zu Schachwetten in der Schweiz

Darf in der Schweiz auf Schach gewettet werden, und wenn ja, bei wem?

Ja, Schachwetten sind in der Schweiz erlaubt, sofern Veranstalter und Ereignis die Voraussetzungen des Geldspielgesetzes erfüllen. Anbieten dürfen sie nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils im eigenen Vertragsgebiet. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz nicht zugelassen, auch wenn sie im Internet erreichbar sind.

Wie lässt sich prüfen, ob ein Schachturnier in der Gespa-Liste steht?

Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die laufend aktualisiert wird. Wettende prüfen die aktuelle Version der Liste, bevor sie eine Wette auf ein Turnier platzieren, das sie im Wettprogramm nicht finden. Was nicht auf der Liste steht, ist auch bei einem bewilligten Schweizer Anbieter nicht verfügbar.

Warum ist die Remisquote für Schachwetten so wichtig?

Bei Meistern enden rund 43 Prozent der Partien unentschieden, im Mittel über alle Partien erzielt Weiss etwa 54 Prozent der Punkte. Das Remis ist damit ein eigenständiger, planbarer Ausgang, der die Quoten auf Sieg und Niederlage prägt. Ein Drei-Wege-Markt muss diesen Ausgang abdecken, und die Quotenstruktur bildet das ab.

Wie berechnet sich der Gewinn aus einer Wette, und was ist die Marge?

Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz × Quote: Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 beträgt die Rückzahlung CHF 25, der Nettogewinn CHF 15. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Mittel einbehält, berechnet als 1 − (1 ÷ Summe der Kehrwerte aller Quoten). Sie lässt sich nicht weghandeln, nur dort minimieren, wo die Quoten am engsten beieinanderliegen.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und was bewirkt die Spielsperre?

Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, ohne vorzeitige Aufhebung, und eine unbefristete Sperre gilt schweizweit, also auch für Casinos und andere Lotterien.

Was fehlt Wettenden bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung?

Es fehlt der Schutz des Schweizer Rechts: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz verboten, und die Domains können von der Gespa gesperrt werden. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens, und Streitfälle werden nach dem Recht des Lizenzlandes behandelt.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»