Sportwetten in der Schweiz legal im Überblick: 2026
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Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, hat in der Regel zwei Wege vor sich: das Angebot der zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande, oder einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Server im Ausland steht. Die beiden Wege teilen das Wettgeschäft nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich, finanziell und im Spielerschutz. Was der eine kostet und der andere einem an Werbung verspricht, wird auf dieser Seite auseinandergenommen – mit den Zahlen, die in den Geschäftsberichten und Spielregeln stehen, und mit den Regeln, die im selben Dokument bereits die Hausordnung festlegen.
Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Gespa-Register und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
App und mobile Wetten in der Schweiz
Wie die mobile Wette in der Schweiz abläuft
Wer unterwegs tippt, wettet nicht auf eine andere Sportwette. Sie läuft über dieselbe Spielregel wie am Bildschirm zu Hause. Was sich ändert, ist der Weg zur Wette: die eine Person sitzt am Laptop und klickt sich durch die Vorwoche, die andere steht, die Spaghetti auf dem Herd, mit dem Daumen auf dem Handy. Beide Wetten werden bei Swisslos auf demselben Konto gebucht. Der Mindesteinsatz ist CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Vor dem ersten Tipp steht die Registrierung. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, kein Eintrag im Spielsperrenregister und ein einziges Konto pro Person. Die Identität wird durch das Auslesen eines hochgeladenen Ausweises geprüft, danach gegen Adressdatenbanken. Bei der Loterie Romande gilt das gleiche Prozedere für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto öffnet sich also nicht in fünf Minuten, sondern nach Ausweisprüfung. Wer das umgeht, spielt auf einem Konto, das gesperrt werden kann, sobald die Prüfung nachholt.
Terminal, Browser und native App
Wer am Schalter wettet, füllt am Verkaufsstellenterminal einen Wettschein aus, lässt ihn scannen und bezahlt bar oder per Karte. Wer am Smartphone wettet, kann die Web-App im Browser benutzen oder die native Anwendung des Veranstalters. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Swisslos hat im Geschäftsbericht 2025 ebenfalls eine Stellfläche verteilt, die an Verkaufsstellen gebunden bleibt. Online bleibt online: der Touchscreen ersetzt das Terminal, das Spielkonto ersetzt den Papierschein. Es ist dieselbe Wette, derselbe Veranstalter, dieselbe Aufsicht.
Die Gespa testet diese Aufsicht an Verkaufsstellen. Im Jahr 2025 hat sie in 47.5 % von 200 Testkäufen einen Minderjährigen unberechtigt eine Sportwette verkaufen lassen. Online gilt dieselbe Pflicht zur Altersprüfung, technisch umgesetzt durch die Online-Identitätsprüfung bei der Registrierung. Die Vertriebsschutz-Massnahmen, die der Swisslos-Geschäftsbericht 2025 nennt, sind eine direkte Reaktion auf solche Testresultate: Bruttospielertrag aus Sportwetten 2025 CHF 169 Mio. (2024 CHF 182 Mio.), erstmals rückläufig seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, minus 7.0 % gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang wird teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückgeführt. Das ist kein Markttrend, das ist ein Eingriff in den Vertrieb.
Was die mobile Wette nicht darf
Es gibt Wettarten, die im Browser nicht erscheinen, am Terminal nicht angeboten werden und in der App nicht auftauchen. Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; nur was dort steht, darf angeboten werden. Eckstoss-Wetten und Kartenwetten fehlen auf der Liste. Eine eigene Sektion für E-Sports fehlt ebenfalls. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind verboten. Wer auf ein Rennen wettet, wettet auf das Rennen, nicht auf das Training.
Die Liste wird regelmässig aktualisiert. Wer auf einer ausländischen Plattform eine Wette platziert, die dort erlaubt ist, hat in der Schweiz eine Wette platziert, die im Schweizer Markt nicht erlaubt ist. Das hat Folgen für die Beste, dass die Gewinne steuerlich anders behandelt werden als Gewinne aus einer bewilligten Sportwette, und für die Sicherheit, dass es im Streitfall keinen Schweizer Rekurs gibt. Die mobile Wette ist also nicht einfach eine Bequemlichkeitsfrage. Sie ist die Frage, auf welcher Plattform man spielt und auf welcher Bewilligungsgrundlage.
Sportarten und Turniere im Schweizer Wettprogramm
Fussball, Eishockey und Tennis als Kern
Die Schweizer Wettprogramme sind eng, aber klar abgesteckt. Fussball, Eishockey und Tennis bilden das Rückgrat. Im Fussball deckt Sporttip die grossen europäischen Ligen ab, die internationalen Wettbewerbe und die Schweizer Super League. Eishockey folgt der National League und den internationalen Turnieren. Tennis folgt den ATP- und WTA-Turnieren sowie den Grand Slams. Bei allen drei Sportarten gilt die reguläre Spielzeit im Sinne der Spielregel: 90 Minuten Fussball plus Nachspielzeit, im Tennis Tennis innerhalb der Matchpipes für Runde. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Die Bewilligungsliste entscheidet, was im Programm auftaucht, und damit auch, was ein Schweizer Wettender überhaupt setzen kann. Qualifikationsrunden sind nur dann im Programm, wenn die Liste sie nennt. Frauenwettbewerbe sind nur dann im Programm, wenn die Liste sie nennt. Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Das schränkt das Angebot ein und macht es planbar. Wer am Markt platziert, weiss genau, welche Märkte überhaupt angeboten werden, und kann die Quoten vergleichen, ohne versteckte Lücken.
Welt- und Europameisterschaften im Programm
Eine Weltmeisterschaft wird nicht bewilligt, sie wird veranstalter. Was bewilligt wird, ist die Liste der Wettbewerbe. Ist die WM-Qualifikation auf der Liste, ist sie im Programm. Ist die EM-Endrunde auf der Liste, ist sie im Programm. Bei Turnieren wie der Fussball WM 2030 oder der EM, die in den nächsten Jahren anstehen, ist die Schweizer Variante deutlich, dass das Wettprogramm im Vorfeld die Qualifikationsspiele anbietet und mit Beginn der Endrunde das Endrunden-Programm aktiviert. Wer im Vorfeld auf den Turniersieger wetten will, kann das im Sporttip-Langzeitwetten-Programm tun, vorausgesetzt, das Ereignis steht auf der Gespa-Beitragsliste.
Die WM 2030 steht drei Kontinenten bevor und ist die erste mit 48 Mannschaften im Endrundenturnier. Die EM, deren Austragung in der nächsten Jahren ansteht, folgt dem üblichen Vier-Jahres-Rhythmus. Beide stehen im Schweizer Wettprogramm, sobald die Liste es erlaubt. Wer auf ein EM-Turnier wetten will, sollte die Wettart prüfen: Ist «Turniersieger» als Langzeitwette verfügbar? Ist «Torschützenköniginnen» als Langzeitwette verfügbar? Ist «Gruppenphase» als Wettbewerb verfügbar? Was nicht auf der Liste steht, kann nicht gewettet werden, auch nicht am anderen Markt. Das unterscheidet die Schweizer Plattform von ausländischen Plattformen, auf denen ein grösseren Endprogramm verfügbar ist.
E-Sports und virtuelle Sportarten
Die Gespa-Beitragsliste enthält keine eigene Sektion für E-Sports. Das bedeutet nicht, dass E-Sports in der Schweiz verboten sind. Es bedeutet, dass E-Sports-Wettung im bewilligten Schweizer Programm nicht vorkommen, weil sie nicht in die Liste aufgenommen wurden. Wer auf einen E-Sports-Match wetten will, kann das auf einer bewilligten Schweizer Plattform nicht tun. Wer es auf einer nicht bewilligten Plattform tut, tut es ohne Schweizer Aufsicht. Virtuelle Sportwetten sind in der Schweizer Bewilligungsversion nicht etabliert. Wer auf einen virtuellen Pferderenn-Match wetten will, kann das auf einer bewilligten Schweizer Plattform nicht tun.
Das ist eine bewusste Entscheidung des Schweizer Wettprogramms. Die Schweiz schreibt das Wettprogramm eng. Die Liste wird von der Gespa in Absprache mit den Veranstaltern geführt. Was nicht erlaubt ist, ist nicht erlaubt, und was erlaubt ist, ist bewilligt. Das macht das Schweizer Wettprogramm im internationalen Vergleich schmal, aber es macht es auch kontrolliert: kein Markt, der auf einer ausländischen Plattform verfügbar ist, aber in der Schweiz nicht auf der Liste steht. Wer mit dem Schweizer Programm nicht auskommt, hat zwei Optionen: er bleibt im Programm und wettet auf das, was angeboten wird, oder er verlässt das Programm und akzeptiert die Folgen.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Bewilligung und Zuständigkeit
Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland gilt in der Schweiz nicht. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) legt fest, dass Sportwetten ein Grossspiel sind und dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Eine Bewilligung braucht es pro Veranstalter und pro Spiel (Art. 21-25 BGS).
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten bewilligt: Swisslos, mit Sitz in Basel, und Loterie Romande. Swisslos betreibt Sporttip und ist zuständig für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport und ist zuständig für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann ein Konto bei Loterie Romande eröffnen, aber nicht bei Swisslos, und umgekehrt. Die beiden Veranstalter teilen den Schweizer Markt unter sich auf und konkurrieren nicht direkt miteinander.
Angebot und Limits
Das Angebot beider Veranstalter ist eng, aber ähnlich. Fussball, Eishockey, Tennis und eine Handvoll weiterer Sportarten. Einzelwette, Kombiwette, Systemwette. Prematch und Live, Cash-Out als vollständiger Ausstieg ohne Teilausgabe bei Sporttip. Die Mindesteinsätze sind mit CHF 1 identisch, die Höchsteinsätze ebenfalls: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Beide Veranstalter darf die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Was die beiden Veranstalter unterscheidet, ist nicht das Wettprogramm, sondern die Spielregel und der Servicebereich. Swisslos betreibt die Sporttip-Spielregel Version 4.2, die Loterie Romande betreibt die Jouez-Sport-Regel. Die Verkaufsstellen sind unterschiedlich verteilt: Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, Swisslos betreibt im Geschäftsbericht 2025 ebenfalls eine Vertriebsstelle für Lotterien und Sportwetten. Wer am Schalter wettet, wettet bei seinem Veranstalter. Wer online wettet, wettet auf seinem Veranstalter.
Wer wo spielen kann
Die Frage «wer wo spielen kann» wird mit «wo man wohnt» beantwortet. Wer in Zürich wohnt, kann ein Konto bei Swisslos eröffnen, nicht bei Loterie Romande. Wer in Lausanne wohnt, kann ein Konto bei Loterie Romande eröffnen, nicht bei Swisslos. Wer in Liechtenstein wohnt, kann ein Konto bei Swisslos eröffnen, weil Liechtenstein zum Swisslos-Vertragsgebiet gehört. Wer im Tessin wohnt, kann ein Konto bei Swisslos eröffnen, weil das Tessin zum Swisslos-Vertragsgebiet gehört. Wer in einem Kanton wohnt, der ausserhalb beider Vertragsgebiete liegt, hat keinen Zugang zu einer bewilligten Schweizer Sportwette.
Die Veranstalter müssen bei der Online-Registrierung den Wohnsitz prüfen. Wer vorgibt, in Genf zu wohnen, aber in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, bekommt ein Konto bei Loterie Romande, das später gesperrt wird, wenn die Prüfung es aufdeckt. Wer das Spielerkonto auf den Pfad der Spielerkontoxisten setzt, kann es nicht bei dem anderen Veranstalter eröffnen. Das ist eine harte Trennung, die durch das Beste eng zu beider Veranstalter teilt. Die Schweizer Plattform ist also zweimal die andere Plattform.
| Anbieter | Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Swisslos | Sporttip | Bewilligung als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande | Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Sportaza | Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Betify | Betify | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Bruce Bet | Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 1Bet | 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| myBet | myBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| DirectionBet | DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Betclic | Betclic | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| BetAlright | BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; in der Schweiz ohne Bewilligung, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Sportwetten in der Schweiz: Überblick und Einordnung
Was in der Schweiz als Sportwette gilt
Eine Sportwette ist in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (Art. 3 lit. c und e BGS). Ein Grossspiel ist ein Glücksspiel, das einer Bewilligung bedarf, deren Ertrag zu öffentlichen Zwecken fliesst und deren Veranstalter eine Schweizer Veranstalterbewilligung braucht. Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht für private Anbieter geöffnet, sondern zwei Veranstaltern anvertraut, die den Ertrag in die Kantone zurückfliessen lassen. Das unterscheidet die Schweiz von Märkten, in denen Dutzende private Anbieter um Marktanteile konkurrieren.
Das Geldspielgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Geldspielkonkordat, das die interkantonale Aufsicht regelt, ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Gespa ist die interkantonale Aufsichtsbehörde und führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Am Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer ein VPN nutzt, um eine blockierte Domain zu erreichen, umgeht die Sperre, aber nicht die Rechtslage: die Wette auf einer nicht bewilligten Plattform bleibt in der Schweiz eine nicht bewilligte Wette.
Das Angebot der zwei bewilligten Veranstalter
Die zwei Veranstalter teilen den Schweizer Markt unter sich auf und teilen auch das Angebot: Fussball, Eishockey, Tennis, eine Handvoll weiterer Sportarten, Prematch und Live, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten. Sporttip bietet einen Kombiboost auf den Nettogewinn: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn, alle mit Mindestquote 1.50 und pro Wettenden nur einmal nutzbar. Sporttip bietet Quotenboosts und Profitboosts, beide nur online, beide pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständigen Ausstieg, nicht garantiert für jeden Markt.
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport mit dem gleichen Spektrum an Wettarten. Beide Veranstalter betreiben ein Spielkonto mit Verlustlimiten, die der Spielende vor der ersten Tätigkeit setzen muss: für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden (die BGS-Vorgabe wäre 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande setzen 72). Eine Oberlimite ist CHF 9’999, bei unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer keine Limite setzt, kann kein Konto eröffnen. Wer ohne Limite spielt, spielt auf einem Konto, das nie eröffnet wurde.
Wer in der Schweiz spielen darf
Spielen darf, wer volljährig ist. Sporttip und Jouez Sport verlangen mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und kein Eintrag im Spielsperrenregister. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsprüfung läuft automatisch durch Auslesen des Ausweises. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer im Spielsperrenregister steht, kann kein Konto eröffnen. Wer unter 18 ist, kann kein Konto eröffnen.
Die BGS-Mindeststandards werden im Schweizer Markt umgesetzt, aber die Schweizer Umsetzung ist strenger als die BGS-Mindeststandards. Das Geldspielgesetz schreibt eine Frist für die Erhöhung von Limiten vor, ohne sie genau zu beziffern; Swisslos und Loterie Romande setzen 72 Stunden, deutlich über der Norm. Das BGS schreibt einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust vor; Swisslos und Loterie Romande setzen eigene Werte, die in den Spielregeln stehen. Wer die BGS-Mindeststandards erwartet, bekommt die Schweizer Hausordnung.
Rechtslage und Beste, was die Schweizer Bewilligung wirklich bedeutet
Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz
Die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das heisst nicht, dass die Lizenz im Ausland wertlos ist; im Ausland gilt sie, im Ursprungsland und in der EU. In der Schweiz gilt sie nicht. Wer eine Plattform mit EU-Lizenz nutzt, der zufällig Schweizer Kunden akzeptiert, spielt in der Schweiz auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz wird in der Werbung der Plattform genannt, sie schützt die Plattform in ihrem Heimatmarkt, nicht den Schweizer Spieler.
Eine Schweizer Bewilligung ist zweistufig. Die Veranstalterbewilligung wird vom Veranstalter beantragt und gilt für die Dauer der Veranstaltertätigkeit. Die Spielbewilligung wird pro Spiel beantragt und gilt für das einzelne Spiel. Beide Bewilligungen werden von der Gespa erteilt, gestützt auf das BGS und das Geldspielkonkordat. Die Plattform, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und für jedes Spiel eine Spielbewilligung. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, spielt auf einer Plattform ohne Veranstalterbewilligung und ohne Spielbewilligung in der Schweiz.
Gespa, ESBK und interkdomatische Aufsicht
Die Gespa beaufsichtigt Lotterien und Sportwetten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, die Spielbanken und Online-Casinos beaufsichtigt. Lotterien und Sportwetten sind kein Casinospiel, und Casinos sind keine Lotterie. Die beiden Aufsichten sind getrennt. Die Gespa führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Die ESBK führt keine Sperrliste. Wer auf einer blockierten Domain spielt, spielt auf einer Lotterie oder Sportwette ohne Schweizer Bewilligung; wer auf einer nicht blockierten Domain spielt, kann trotzdem auf einer Sportwette ohne Schweizer Bewilligung spielen. Die Sperrliste ist eine Momentaufnahme.
Die Gespa prüft die Spielregeln, die Werbung und die Spielsuchtprävention der bewilligten Veranstalter. Sie gibt Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat sie 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Gratisspiel-Bewilligung ist keine Selbstverständlichkeit. Wer ein «Gratisguthaben» oder eine «Gratiswette» auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung sieht, sieht in den meisten Fällen eine Werbeaktion ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann in ihrem Heimatmarkt erlaubt sein, in der Schweiz ist sie es nicht.
Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, darüber hinaus einkommenssteuerpflichtig (Bund und Kanton). Der Steuerfreibetrag ist je Kanton unterschiedlich, weil die Kantone eigene Steuerfreibeträge haben. Bundesweit gilt eine Schwelle von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab dem 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Die meisten Spielenden gewinnen unter der Schwelle und haben keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Sie sind in den meisten Kantonen trotzdem steuerpflichtig, weil sie als Einkommen gelten. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone haben sehr unterschiedliche Praxis. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte den kantonalen Steuerverwalter oder eine Steuerberaterin fragen, weil das Ergebnis von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Schweizer Plattform ist die ungewollte Steuerberatung.
Spielerschutz und Verlustlimiten
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, muss vor der ersten Tätigkeit Verlustlimiten setzen, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer keine Limite setzt, kann nicht spielen. Wer eine Limite gesetzt hat, kann sie nicht ohne Wartefrist erhöhen.

Die Limite ist eine Selbstbeschränkung, die der Veranstalter technisch umsetzt. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Einzahlung über der Einzahlungslimite wird nicht gutgeschrieben. Die BGS-Vorgabe für die Erhöhung ist 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande setzen 72 Stunden, deutlich strenger. Das ist die Schweizer Hausordnung. Sie ist kein Hindernis, sie ist die Hausordnung, die der Spieler schuldet. Wer auf eine ausländische Plattform wechselt, gibt diese Hausordnung ab.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann eine Spielsperre beantragen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht im Register eingetragen. Die Sperre gilt für die bewilligten Schweizer Plattformen, nicht für die Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
Die Spielsperre wird im selben Register geführt wie der Eintrag im Sperren-Register des Bundes. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist in der Schweiz nicht erfasst. Die Plattform führt ihre eigene Sperre und ihre eigenen Listen. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Wer auf einer bewilligten Plattform spielt, hat die Schweizer Aufsicht. Wer auf einer nicht bewilligten Plattform spielt, hat die Aufsicht der Lizenzbehörde des Heimatlandes der Plattform, falls vorhanden.
Werbung und Spielerschutz
Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Die Gespa prüft die Werbung der bewilligten Veranstalter und führt eine Liste der Beschwerden, die gegen Werbung eingereicht werden. Wer eine Werbung für eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung sieht, sieht eine Werbung, die in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Die Werbung ist nicht nur regulatorisch eingeschränkt. Sie ist auch ein Kostenfaktor. Eine Plattform, die in der Schweiz wirbt, zahlt keine Lizenzgebühr in der Schweiz, weil sie keine Lizenz hat. Sie zahlt aber Werbekosten, die sie über die Quoten wieder reinholt. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung hat typischerweise höhere Quotenmargen, weil sie keinen Schweizer Vertrieb in der Schweiz finanziert und keine Schweizer Spielsuchtprävention betreibt. Die Marge ist der Preis, den der Spieler auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung zahlt, ohne es zu wissen.
Boni und Gratiswetten in der Schweiz
Was in der Schweiz erlaubt ist
Gratiswetten, Gratisguthaben und Freispiele brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion, die nicht von der Gespa bewilligt ist, ist in der Schweiz nicht erlaubt. Die zwei bewilligten Veranstalter dürfen also nur wenige und kleine Aktionen anbieten. Eine Aktion auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz keine bewilligte Aktion.
Die Aktionen, die Sporttip anbietet, sind in den Spielregeln Version 4.2 geregelt: der Kombiboost mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Mindestquote 1.50; Quotenboosts und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out ist keine Aktion, sondern eine Wettfunktion. Loterie Romande bietet Aktionen über ihre Plattform, ebenfalls mit Bewilligung der Gespa. Die Aktionen sind im Schweizer Markt selten und klein, weil die Bewilligungspflicht die Spontanität begrenzt.
Was eine «Gratiswette» wirklich kostet
Eine «Gratiswette» auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist in den meisten Fällen keine echte Gratiswette. Sie ist eine Wette, deren Einsatz dem Spieler zurückgegeben wird, wenn die Wette gewinnt, oder die als Gratisspiel-Guthaben ausgezahlt wird, das nicht auszahlbar ist. Die Plattform wirbt mit «Gratiswette», aber die «Gratiswette» kostet den Spieler die Marge, die der Plattform bleibt. Die «Gratiswette» ist eine Werbeaktion auf Kosten der Quoten, die der Spieler auf einer bewilligten Plattform bekommen würde.
Eine bewilligte Aktion bei Sporttip oder Loterie Romande kostet den Spieler weniger. Sie ist vom Anbieter beworben und von der Aufsicht geprüft. Sie hat eine bescheidmässige Grösse, weil sie bewilligt werden muss. Sie hat klare Bedingungen, weil sie in den Spielregeln stehen. Sie hat eine echte Auszahlung, weil sie auf einer bewilligten Plattform stattfindet. Die Plattform ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz keine Plattform, die Plattform mit Schweizer Bewilligung hat die Plattform. Die Aktion ist eine Aktion auf der Plattform mit Schweizer Bewilligung.
Was eine Bonusaktion in den Spielregeln regelt
Die Spielregeln Version 4.2 von Sporttip regeln die Aktionen im Detail. Der Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Aktionen sind also technisch präzise geregelt. Sie sind nicht «so gross wie möglich», sondern so klein, wie die Aufsicht es erlaubt. Das ist die Schweizer Hausordnung. Wer eine «Gratiswette» auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung sieht, sieht eine Aktion, die in der Schweiz nicht erlaubt ist. Wer eine Aktion auf einer bewilligten Plattform sieht, sieht eine Aktion, die von der Aufsicht geprüft ist. Der Unterschied ist die Aufsicht, nicht die Aktion.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sporttip seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Verkaufsstellen und das Online-Angebot teilen sich den gleichen Markenauftritt. Wer in einem der 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann es nicht.
Sporttip setzt das Spielkonto mit den Verlustlimiten vor der ersten Tätigkeit um, mit Oberlimite CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000), mit Senkung sofort und Erhöhung nach 72 Stunden. Die Spielregel Version 4.2 regelt Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip kann die Limiten jederzeit ändern. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vollständig ohne Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt. Livewetten sind erlaubt; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.
Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang von 7.0 %, erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig, teils wegen neuer Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 CHF 3’863’790. Wer bei Sporttip wettet, wettet auf einer Plattform mit Schweizer Bewilligung und Schweizer Aufsicht.
Für wen das die richtige Plattform ist: für jeden, der in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt. Wer eine Sportwette in einer Schweizer Hausordnung mit klaren Verlustlimiten, klaren Quotenboosts und einer Schweizer Aufsicht will, ist bei Sporttip richtig. Wer ein grösseres Sportarten-Programm oder grösseres Bonus-Programm sucht, ist bei Sporttip falsch, weil das Programm eng und die Aktionen klein sind.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen betreuen die Romandie. 221 Mitarbeitende betreuen das Angebot. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann es nicht.
Jouez Sport setzt das Spielkonto mit den Verlustlimiten nach Schweizer Hausordnung um. Das Angebot ist ähnlich wie bei Sporttip: Fussball, Eishockey, Tennis, Prematch und Live, Einzel- und Kombiwette, Systemwette, Livewetten, Cash-Out nach den eigenen Regeln. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat eine Schweizer Plattform mit Schweizer Bewilligung und Schweizer Aufsicht. Wer ausserhalb wohnt, hat keine Plattform bei Loterie Romande.
Die Loterie Romande ist also für die Romandie das, was Swisslos für die Deutschschweiz ist: die Plattform mit Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Hausordnung, mit Schweizer Aufsicht. Der Unterschied ist der Servicebereich, nicht die Plattform. Wer die Romandie sucht, wählt Loterie Romande. Wer die Deutschschweiz sucht, wählt Swisslos. Wer eine andere Plattform sucht, wählt eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung und zahlt den Preis.
Für wen das die richtige Plattform ist: für jeden, der in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt. Wer in der Romandie wohnt und auf einer Schweizer Plattform wetten will, hat keine andere Wahl als Loterie Romande. Wer das Westschweizer Programm mit E-Aktiven, E-Boosts und E-Quoten nutzen will, bekommt das bei Loterie Romande.
Plattformen ohne Schweizer Bewilligung im Überblick
Was eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist
Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist eine Plattform, die in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung hat. Sie kann in einem anderen Land eine Lizenz haben (Malta, Curaçao, Deutschland), die in diesem Land gilt. In der Schweiz gilt sie nicht. Die Plattform hat in der Schweiz keine Aufsicht, keine Spielsperre und keine Auszahlungsgarantie. Sie hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrenregister. Sie kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren.
Die Plattform kann in der Schweiz werben, aber die Werbung ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Die Plattform kann in der Schweiz Spieler akzeptieren, aber das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen (bis 3 Jahre oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Verfahren gegen die Plattform beschlagnahmt werden.
Was die Plattform ohne Schweizer Bewilligung verspricht
Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung verspricht das, was die Schweizer Plattform nicht versprechen darf: einen Bonus, eine Gratiswette, einen Quotenboost ohne Bewilligungspflicht. Sie verspricht ein grösseres Sportarten-Programm, weil die Schweizer Bewilligungsliste nicht gilt. Sie verspricht ein grösseres Marktangebot, weil die Schweizer Marktliste nicht gilt. Sie verspricht eine höhere Quote, weil die Marge, die der Spieler auf der Schweizer Plattform nicht zahlt, hier als Bonus lockt.
Die Plattform ohne Schweizer Bewilligung kostet den Spieler auf der anderen Seite. Sie costet den Aufsichtsschutz. Sie costet die Spielsperre. Sie costet die Schweizer Spielsperre, die im Register geführt wird. Sie costet den Schutz durch den Schweizer Rechtsstand und die Aufsicht durch die Gespa, wobei für das Spielguthaben keine Einlagen- oder Auszahlungsgarantie besteht. Sie costet die Schweizer Steuerfreiheit bis zum Steuerfreibetrag, weil die Gewinne in den meisten Kantonen steuerpflichtig sind. Sie costet die Schweizer Werbeaufsicht, weil die Werbung für nicht bewilligte Plattformen verboten ist. Sie costet den Spieler also viel, ohne dass er es sieht.
Was eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung konkret heisst
Die folgenden Plattformen sind in der Schweiz ohne Bewilligung: Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright. Jede dieser Plattformen hat eine Lizenz in einem anderen Land, die in der Schweiz nicht gilt. Jede dieser Plattformen hat keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrenregister. Jede dieser Plattformen kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Jede dieser Plattformen kann in der Schweiz werben, was verboten ist, und riskiert eine Busse.
Wer auf einer dieser Plattformen spielt, spielt auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, spielt auf einer Plattform mit Schweizer Aufsicht. Die Wahl zwischen den beiden Plattformen ist die Wahl zwischen zwei Rechtsordnungen. Wer die Schweizer Rechtsordnung will, wählt den zwei bewilligten Veranstalter. Wer die ausländische Rechtsordnung will, wählt die Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Folgen nicht kennt, sollte den Steuerberater und die Gespa fragen, bevor er wettet.
Was eine Wette in der Schweiz kostet
Beispielrechnung mit einem typischen Zwei-Spotzen-Markt
Wer ein monatliches Wettbudget von CHF 1’000 hat und das Budget einmal auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 setzt, wettet alles auf eine Wette. Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500. Das heisst, der Markt zahlt 95.00 % aller Einsätze aus. Die Marge des Marktes ist 100 % − 95.00 % = 5.00 %.
Was heisst das für den erwarteten Verlust? Der erwartete Verlust pro Wette ist Einsatz × Marge = CHF 1’000 × 5.00 % = CHF 50. Wer die ganze CHF 1’000 auf eine Wette mit Quote 1.90 setzt und die Wette verliert, verliert CHF 1’000. Wer die Wette gewinnt, gewinnt CHF 900 (Nettogewinn). Der erwartete Verlust über viele solcher Wetten liegt bei etwa CHF 50 pro CHF 1’000 Einsatz, was einer Rendite von −5.00 % entspricht.
Die Auszahlungsquote ist nicht garantiert. Sie ist der Durchschnitt über sehr viele Wetten, die auf genau diesem Markt mit genau diesen Quoten platziert werden. In der Praxis schwanken die Quoten, der Markt bewegt sich, das Ergebnis jeder einzelnen Wette ist zufällig. Die 95.00 % sind der statistische Erwartungswert, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Wer eine Wette platziert, kann gewinnen oder verlieren; der erwartete Verlust ist der Mittelwert, nicht das sichere Ergebnis.
Die Marge als Kostenfaktor
Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Veranstalter im Durchschnitt behält. Eine Marge von 5.00 % bedeutet, dass auf einer Wette über CHF 100 etwa CHF 5 als Kosten anfallen. Bei kleineren Quoten ist die Marge oft höher, bei grösseren Quoten oft niedriger. Bei einem Favoriten mit Quote 1.20 und einem Aussenseiter mit Quote 5.00 ist die Auszahlungsquote oft 92-94 %, die Marge also 6-8 %. Bei einem Ausgeglichenen Markt mit Quote 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei 5 %. Bei einem Markt mit Quote 1.50 / 2.75 liegt die Marge bei etwa 5.5 %.
Die Marge ist auf einer Schweizer Plattform und einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung unterschiedlich. Schweizer Plattformen geben einen Teil der Marge an die Kantone und an die Spielsuchtabgabe ab, was den Bruttospielertrag mindert und die Quote auf dem Spielkonto schmälert. Plattformen ohne Schweizer Bewilligung geben keine Marge an Schweizer Kantone ab, weil sie keine Schweizer Lizenz haben. Die Marge, die der Spieler zahlt, ist also auf einer Schweizer Plattform leicht höher, weil sie die Schweizer Hausordnung mitfinanziert. Die Marge auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist nicht zwingend niedriger, weil die Plattform die Lizenzgebühr und die Werbekosten in ihrem Heimatmarkt bezahlt, die auf die Marge umgelegt werden.
Was die Hausordnung kostet
Die Schweizer Hausordnung kostet den Spieler mehr als die Marge. Sie kostet den Spieler die Verlustlimite, die er vor der ersten Tätigkeit setzen muss, und die Erhöhung der Limite, die 72 Stunden Wartezeit hat. Sie kostet den Spieler die Wartezeit, die er in Kauf nehmen muss, wenn er auf eine höhere Limite angewiesen ist. Sie kostet den Spieler die fehlenden Märkte und Sportarten, die in der Schweizer Bewilligungsliste nicht stehen. Sie kostet den Spieler die fehlenden Bonusaktionen, die auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung verfügbar wären.
Die Schweizer Hausordnung kostet den Spieler weniger als die fehlende Schweizer Aufsicht. Sie schützt den Spieler vor sich selbst, mit Verlustlimiten, mit Spielsperre, mit Register. Sie schützt den Spieler vor der Plattform, mit Schweizer Aufsicht und Steuerfreiheit auf Gewinne bis zum Steuerfreibetrag, aber ohne Einlagen- oder Auszahlungsgarantie. Sie schützt den Spieler vor der Werbung, die in der Schweiz verboten ist. Die Kosten der Hausordnung sind also nicht nur Kosten, sondern auch Schutz. Wer den Schutz will, zahlt die Kosten. Wer den Schutz nicht will, zahlt die Kosten nicht, hat aber auch keinen Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind Sportwetten legal, die von Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder von Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport angeboten werden. Beide Veranstalter haben eine Schweizer Bewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Andere Veranstalter haben in der Schweiz keine Bewilligung, auch wenn sie in einem anderen Land lizenziert sind. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Bewilligungspflicht auf einer ausländischen Plattform ist nicht erfüllt.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Online-Sportwetten werden in der Schweiz von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die Casinos beaufsichtigt. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Sie schützt den Spieler in der Schweiz, nicht im Ausland. Eine ausländische Lizenz schützt den Spieler im Ausland, nicht in der Schweiz. Der Spieler, der in der Schweiz spielt, hat die Schweizer Bewilligung, wenn er auf einer Schweizer Plattform spielt. Spielt er auf einer ausländischen Plattform, hat er keine Schweizer Bewilligung, auch wenn die Plattform im Ausland eine Lizenz hat.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, danach einkommenssteuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag ist je Kanton unterschiedlich, weil die Kantone eigene Freibeträge haben. Bundesweit gilt eine Schwelle von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab dem 1. Januar 2026. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Wer unter der Schwelle bleibt, hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer über der Schwelle bleibt, hat Einkommensteuer und kann die Verrechnungssteuer zurückholen.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Gewinne aus ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber in den meisten Kantonen als Einkommen steuerpflichtig. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone haben sehr unterschiedliche Praxis. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte den kantonalen Steuerverwalter oder eine Steuerberaterin fragen, weil das Ergebnis von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Schweizer Plattform ist die ungewollte Steuerberatung.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann eine Spielsperre beantragen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist im Schweizer Register nicht eingetragen. Die Spielsperre gilt nur für die bewilligten Schweizer Plattformen, nicht für die Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.). Das ist ein Minus von 7.0 %, erstmals rückläufig seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht 2025 führt den Rückgang teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 CHF 3’863’790. Die Entwicklung ist also nicht ein Markttrend, sondern ein Eingriff in den Vertrieb.
Rechtslage – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
