Trustly beim Sportwetten: was die Schweizer Bewilligungslage für Ein- und Auszahlungen bedeutet
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie gegen die Spielregeln der beiden zugelassenen Veranstalter.
Wer in der Schweiz auf Trustly-Sportwetten stösst, findet am Markt zwei sehr unterschiedliche Sorten von Anbietern. Auf der anderen Seite stehen ausländische Wettseiten, die in ihren Kassen Trustly als Direktüberweisung vom Bankkonto anbieten – ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten als Grossspiel nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine zugelassene Zahlung wie Trustly ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung des Veranstalters nicht. Wer in der Schweiz wettet, zahlt also entweder bei einem dieser beiden Veranstalter direkt vom Bankkonto – in der Regel über das Schweizer Lastschrift- und Bankensystem – oder gibt die Bankverbindung an eine ausländische Seite, die auf der Sperrliste der Interkantonalen Geldspielaufsicht stehen kann.
Sie erläutert die Funktionsweise von Trustly bei Wetten, betrachtet die Situation bei den beiden Schweizer Veranstaltern und erklärt die Kosten einer Auszahlung auf das Bankkonto. Sie nimmt die Position eines erfahrenen Wettredakteurs ein, der die Mechanik einer Quote und einer Marge kennt und nicht die Werbeversprechen von Buchmachern wiedergibt.
Wie Trustly beim Wetten funktioniert
Trustly Group AB mit Sitz in Stockholm ist ein schwedisches Zahlungsinstitut, 2008 gegründet und von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen als Zahlungsinstitut zugelassen. Trustly UK Limited wird zusätzlich von der britischen Financial Conduct Authority reguliert. Im März 2018 übernahm Nordic Capital die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro; im September 2018 eröffnete Trustly ein Büro in Köln für deutsche Kunden.

Beim Bezahlvorgang wählt die Kundin an der Kasse «Pay by Bank» und bestätigt die Zahlung in einem einzigen Schritt der starken Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID. Die Überweisung läuft direkt vom Bankkonto – ohne Kartendaten und ohne Drittkonto. Trustly tritt gegenüber der Bank als technischer Vermittler auf und leitet die Transaktion über eine regulierte Schnittstelle weiter. Für Spielende bedeutet das: kein Eintippen einer IBAN, keine Wartezeit auf eine Kartenfreigabe, sondern eine Bestätigung in der eigenen Banking-App, in der die Transaktion anschliessend wie eine gewöhnliche Online-Banking-Überweisung erscheint.
In der Schweiz ist Trustly an den beiden zugelassenen Veranstaltern selbst keine eigene Zahlungsmethode. Swisslos bietet für die Aufladung des Spielkontos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande setzt für die Westschweiz auf Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, 50, 100 und 200 sowie auf die übliche Bankverbindung. Wer auf einer ausländischen Wettseite mit Trustly einzahlt, zahlt aus Schweizer Sicht an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – die Überweisung selbst funktioniert, der Schutz des Schweizer Rechts gilt dort aber nicht.
Was die Schweizer Bewilligungslage für Trustly-Sportwetten bedeutet
Die Spielbankenkommission ESBK ist für die Aufsicht über Spielbanken zuständig. Für online Sportwetten gilt das Geldspielgesetz BGS, das Grossspiele wie Wetten und Lotterien unter eine andere Aufsicht stellt – die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Es gibt keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, weil es schweizweit keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Eine Trustly-Bewilligung als Zahlungsinstitut hat für die Frage, ob auf einer Seite legal gewettet werden darf, keine Bedeutung. Sie betrifft die Finanzaufsicht in Schweden und Grossbritannien, nicht die Spielaufsicht in der Schweiz. Wer auf einer ausländischen Seite mit Trustly einzahlt, überweist Geld an einen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das kann nach Art. 130 BGS strafrechtlich relevant sein – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die Veranstalterin, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden sind nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle nach Schweizer Recht.
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend ersetzt, weil gesperrte Anbieter mit Domain-Hopping reagieren – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt auch bet365 auf der Liste. Für die Zahlung per Trustly heisst das: die Sperre betrifft den Zugang zur Seite, nicht die Bankverbindung. Wer eine gesperrte Seite trotzdem erreicht, zahlt weiterhin von seinem Bankkonto – mit allen Risiken eines Anbieters ohne Bewilligung.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperren und der schnelle Blick aufs Bankkonto
Wer in der Schweiz wettet, kann bei Swisslos und Loterie Romande eigene Limiten setzen, bevor die erste Wette abgegeben wird. Bei Swisslos sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit kein impulsives Hochsetzen möglich ist. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Eine gesetzliche fixe Einzahlungsgrenze für alle Wettenden in der Schweiz gibt es nicht; die Limiten kommen vom Veranstalter, gestützt auf die Pflicht des Gesetzes (Art. 87 VGS), mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste vorzugeben.
Die Spielsperre läuft bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Sperre kann nach Schweizer Recht erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle. Wer sich für eine Pause von bis zu sechs Monaten entscheidet, hat darauf Anspruch (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer online spielt, ist durch die Identitätsprüfung besser geschützt – bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; bei der Loterie Romande braucht es eine Ausweiskopie sowie in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Eine Sportwette darf nur von Personen ab 18 Jahren abgegeben werden; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Zahlung per Trustly macht den Verlust besonders schnell sichtbar. Eine Direktüberweisung vom Bankkonto erscheint als gewöhnliche Online-Banking-Überweisung im Kontoauszug – ohne Kreditkartenabrechnung, bei der ein paar Wochen vergehen, und ohne E-Wallet, das zwischen Wettkonto und Bankkonto gepuffert wäre. Wer mit einer gesetzten Verlustlimite wettet, sieht die Annäherung an die Limite in Echtzeit, weil das Geld das eigene Konto unmittelbar verlässt. Genau diese Sichtbarkeit ist der Grund, weshalb die Schweiz Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind bei lizenzierten Anbietern nicht möglich. Das hilft, das eigene Spielverhalten zu kontrollieren, und es schützt davor, dass gesperrte Personen weiter Gewinne beziehen.
Boni und Gratiswetten mit Trustly – was bei Schweizer Veranstaltern möglich ist
Bei Schweizer Veranstaltern heisst Gratisspielguthaben aus Promotionen, dass es nicht auszahlbar ist – das gilt sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande. Es wird auf dem Spielkonto gutgeschrieben, mit dem gewettet werden kann; ausgezahlt wird nur der Nettogewinn aus Wetten mit diesem Guthaben, nicht das Guthaben selbst. Eine klassische «100 %-Bonus-Aktion», wie sie ausländische Wettseiten mit Trustly anbieten, gibt es in dieser Form bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht. Das hat zwei Gründe: zum einen die Pflicht, für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa einzuholen (Art. 75 Abs. 2 BGS) – die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Zum anderen das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS), das mit Busse bis CHF 500’000 bestraft wird.
Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die Form, in der eine Aktion bei einem Schweizer Veranstalter aussieht: kleine Beträge, klar befristet, anlassbezogen und nicht auszahlbar. Werbung, die mit «Gratiswette», «100 % Bonus» oder «risikofreier Wette» lockt, ist in der Schweiz für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten – die Seite hier nennt sie als Werbeversprechen, nicht als finanziellen Vorteil.
Wer trotzdem mit Trustly auf einer ausländischen Seite einzahlt, sollte wissen, was die Bonusbedingungen dort konkret bedeuten. Ein «risikofreier» Einsatz heisst in der Regel: die erste Wette wird bei Verlust als Gratiswette zurückerstattet, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht ausbezahlt wird. Ein «Bonus» auf die Einzahlung heisst: das Bonusguthaben muss mehrfach umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist – mit Mindestquoten, die häufig nahe der Marge liegen. Die Werbung suggeriert einen Geldgeschenk; die Mechanik liefert eine Rechenaufgabe. Bei den Schweizer Veranstaltern fällt sie weg, weil Gratisspielguthaben per Definition nicht auszahlbar ist und es keinen klassischen Einzahlungsbonus gibt.
Einzahlungen, Auszahlungen und die Pflicht zum eigenen Bankkonto
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, 50, 100 und 200, die ein Jahr gültig sind und in einer Transaktion dem Wallet gutgeschrieben werden müssen.
Wer auf das eigene Bankkonto auszahlen lassen will, muss ein Konto auf den eigenen Namen verwenden. Bei Swisslos zahlt die Loterie das Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Grössere Gewinne laufen über die Bankverbindung. Gratisguthaben aus Promotionen ist auch hier nicht auszahlbar.
Die Pflicht zum Konto auf den eigenen Namen ist nicht eine Eigenheit der Schweizer Veranstalter, sondern eine Vorgabe des Gesetzes (Art. 50 Abs. 2 VGS). Sie verhindert, dass Gewinne an Dritte fliessen, und sie macht die Identitätsprüfung bei Auszahlungen überhaupt erst möglich. Bei Trustly ist diese Prüfung besonders einfach, weil die Bank die Kontoinhaberin bereits kennt und die Veranstalterin die IBAN gegen die bei der Registrierung hinterlegten Daten prüfen kann. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wetten nicht; Trustly macht die Zahlung vom Bankkonto möglich, der Schweizer Rahmen macht sie nachvollziehbar.
Was Trustly-Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung von den zwei Schweizer Veranstaltern unterscheidet
Die zentrale Frage für eine Empfehlung ist nicht, ob Trustly als Zahlungsmittel funktioniert – das tut es. Die Frage ist, ob die Seite, auf die eingezahlt wird, in der Schweiz eine Bewilligung hat. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Antwort ja; bei jeder anderen Seite mit Trustly im Kassenbereich ist die Antwort nein. Eine Trustly-Schnittstelle auf der Seite heisst nicht, dass die Gespa die Seite kennt oder akzeptiert.
Die Konsequenzen einer Seite ohne Schweizer Bewilligung sind konkret. Die Seite unterliegt nicht den Schweizer Werbevorschriften (Art. 74 BGS); sie darf also mit «100 % Bonus», «Gratiswetten» und «besten Quoten» werben, auch wenn das Angebot dahinter ganz anders aussieht. Die Seite muss keine Schweizer Spielsperre respektieren, weil sie nicht an das Schweizer Register angeschlossen ist – wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lässt, kann auf einer ausländischen Seite weiter spielen. Die Seite muss keine Verlustlimiten setzen, weil das Schweizer Gesetz nur für bewilligte Veranstalter gilt. Die Seite haftet nicht vor einer Schweizer Behörde, wenn sie Gewinne nicht auszahlt; die Spielenden müssen den zivilrechtlichen Weg im Sitzstaat gehen. Und die Gespi-seite nimmt die ausländische Seite bei Bedarf in die Sperrliste auf – mit DNS-Sperre durch die Schweizer Telekomanbieter.
Was bleibt, ist die Tatsache, dass die Seite eine Trustly-Überweisung zulässt und das Geld in der Regel ankommt. Wer bewusst eine ausländische Seite wählt, etwa wegen eines Wettangebots, das Sporttip nicht abdeckt, sollte die Bedingungen lesen, die Auszahlungswege prüfen und sich bewusst sein, dass die Seite morgen auf der Sperrliste stehen kann. Der Schutzrahmen ist ein anderer: nicht Gespa, sondern die Aufsicht des Sitzstaates – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – mit den dort geltenden Regeln und der dortigen Rechtsdurchsetzung.
Die zwei Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Die Tabelle fasst die Bewilligungslage zusammen, weil sie das einzige Kriterium ist, das bei einer Schweizer Suche nach «besten Wettanbietern mit Trustly» wirklich zählt. Trustly ist eine Zahlung; die Bewilligung ist die Lizenz zum Wetten. Wer in der Schweiz wette, kann nur bei diesen beiden Veranstaltern legal spielen.
Was eine Quote bei den Schweizer Veranstaltern wirklich bedeutet
Eine Quote von 2.10 für einen Heimsieg bedeutet: eingesetzt wird CHF 1, zurück kommt im Gewinnfall CHF 2.10. Der Reingewinn ist CHF 1.10. Bei einer Kombiwette mit zwei Auswahlen multiplizieren sich die Quoten – eine Wette zu 1.50 und 2.10 hat eine Kombiquote von 3.15, eingesetzt CHF 1, zurück im Gewinnfall CHF 3.15, Reingewinn CHF 2.15. Die Auszahlungsquote eines Marktes – also der Anteil aller Einsätze, den der Veranstalter im Mittel wieder auszahlt – berechnet sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Sind die drei Quoten eines Fussballmarktes 1.80 / 3.40 / 4.20, ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 89 %, entsprechend einer Marge von rund 11 %. Die Marge ist das, was der Veranstalter im Durchschnitt pro eingesetztem Franken behält; sie steckt in jeder einzelnen Quote und ist nicht deckungsgleich mit dem Gewinn des Veranstalters, der von den tatsächlichen Resultaten abhängt.
Für die beiden Veranstalter heisst das: die Marge ist Teil der Quote und sie schwankt je nach Markt und Sport. Wer auf vielen kleinen Märkten wettet, sieht die Marge im Wettschein nicht, bezahlt sie aber mit jedem Einsatz. Wer Angebote mit hoher Marge scheut, vergleicht die Quoten auf vergleichbaren Märkten – zum Beispiel die Quote für den Heimsieg in der Schweizer Super League zwischen Swisslos und Loterie Romande – und sieht, wo der Unterschied liegt.
Wie eine Auszahlung rechnerisch funktioniert – ein Beispiel
Eine Einzelwette auf den Heimsieg der Schweiz gegen Österreich, Quote 2.10, Einsatz CHF 50. Wettet die Leserin auf den Heimsieg, beträgt der mögliche Rücklauf 50 × 2.10 = CHF 105, der Reingewinn 50 × (2.10 − 1) = CHF 50. Bei einer Kombiwette aus zwei Auswahlen zu 1.50 und 2.10 ist die Kombiquote 3.15; bei einem Einsatz von CHF 20 liegt der Rücklauf bei 20 × 3.15 = CHF 63, der Reingewinn bei 20 × (3.15 − 1) = CHF 43. Bei einer Systemwette, die Swisslos bis maximal CHF 10’000 Einsatz erlaubt, variiert der Rücklauf mit der Anzahl der getroffenen Auswahlen.
Diese Rechnungen zeigen, was eine erfolgreiche Wette zahlt. Sie sagen nichts über die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette gewinnt – die steht in der Quote selbst (1/Quote entspricht der impliziten Wahrscheinlichkeit), und sie hängt vom Spielverlauf ab, nicht von der Mechanik. Wer mit einem kleineren Budget wettet, sollte wissen, dass die Marge auf jeder Wette liegt und sich nicht durch höhere Einsätze ändert: wer CHF 50 statt CHF 10 setzt, verliert bei derselben Marge im Mittel fünfmal so viel.
Einsatzlimiten, Gewinnlimiten und was die Spielregeln festlegen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande ist die Einsatzlimite in den Spielregeln festgelegt; die allgemeine Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage gilt für alle Einzahlungen aufs Spielerkonto.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Für Gewinne gilt eine eigene Logik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Servicegebiete: wo gespielt werden darf
Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig; pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Diese Aufteilung bedeutet: wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen, aber nicht bei der Loterie Romande. Wer im Kanton Genf wohnt, kann bei der Loterie Romande spielen, aber das Online-Konto bei Swisslos bleibt verwehrt. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und trotzdem bei der Loterie Romande spielen will, muss eine der 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz aufsuchen oder online die Westschweizer Adresse nachweisen, was die Spielregeln nicht vorsehen.
Steuern: was ein Gewinn in der Schweiz bedeutet
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich je nach Kanton; wer das genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Für die typische Wettende, die weit unter dieser Schwelle bleibt, fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür aber der kantonalen Praxis. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen; andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Trustly spielt, sollte sich vor einer Auszahlung über die Steuerpflicht im Wohnkanton informieren. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht – die Werbung mancher ausländischer Seiten mit «keiner Wettsteuer» bezieht sich auf andere Länder und nicht auf die Schweiz.
Was eine Seite mit Trustly in der Schweiz wirklich bietet – und was nicht
Eine Seite, die in der Schweiz Trustly als Zahlung anbietet, kann seriös und bewilligt sein – dann ist sie Swisslos oder Loterie Romande und Trustly ist eine von mehreren Zahlungsmethoden, die allerdings jeweils vom Schweizer Bankensystem oder vom PostFinance-System abgewickelt werden. Oder die Seite ist nicht bewilligt, dann ist Trustly eine Direktüberweisung an einen ausländischen Anbieter, dessen Lizenz in der Schweiz keine Gültigkeit hat. Die Mechanik der Zahlung ist in beiden Fällen ähnlich; die rechtliche Einordnung ist es nicht.
Wer in der Schweiz wettet und eine Trustly-Überweisung vom Bankkonto machen will, hat zwei seriöse Wege: das eigene Schweizer Bankkonto für eine Einzahlung bei Swisslos oder Loterie Romande verwenden – mit der Gewissheit der Schweizer Bewilligung und der Schweizer Spielregeln – oder bewusst eine ausländische Seite wählen und die Konsequenzen tragen. Wer unsicher ist, ob eine bestimmte Seite in der Schweiz bewilligt ist, prüft die Sperrliste der Gespa – steht die Seite dort nicht, heisst das nicht automatisch, dass sie bewilligt ist, sondern nur, dass die Gespa sie noch nicht gesperrt hat. Es gibt in der Schweiz nur zwei Veranstalter mit Bewilligung; alles andere ist unbewilligt.
Häufige Fragen
Wird die Zahlung per Online-Banking-Überweisung bei Swisslos oder Loterie Romande angeboten?
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern läuft die Aufladung des Spielkontos über das Schweizer Bankensystem. Swisslos bietet PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; daneben sind Einzahlungsschein und weitere Online-Zahlungsmittel möglich (Mindestbetrag CHF 20). Die Loterie Romande nutzt Prepaid-Tickets und die übliche Bankverbindung. Eine eigene «Trustly»-Schaltfläche gibt es bei beiden nicht.
Warum muss das Bankkonto für Auszahlungen auf den Namen des Kontoinhabers lauten?
Die Veranstalterin muss nach Art. 50 Abs. 2 VGS Gewinne und Guthaben auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin auszahlen. Die Regel verhindert, dass Gewinne an Dritte fliessen, und sie macht die Identitätsprüfung bei Auszahlungen erst möglich. Bei Trustly ist die Prüfung besonders einfach, weil die Bank die Kontoinhaberin bereits kennt und die IBAN gegen die Registrierungsdaten geprüft werden kann. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind in der lizenzierten Schweizer Wetten nicht zulässig.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nur Guthaben ohne aktive Umsatzanforderungen auszahlt?
Bei Swisslos und Loterie Romande wird der Gewinn direkt ausgezahlt, sobald das Spiel abgerechnet ist: Gewinne bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Es gibt keine Umsatzanforderung, weil es kein Bonusguthaben zum Umsetzen gibt. Gratisguthaben aus Promotionen ist allerdings nicht auszahlbar – es wird auf dem Spielkonto gutgeschrieben, mit dem gewettet werden kann; ausgezahlt wird nur der Nettogewinn aus Wetten mit diesem Guthaben. Eine klassische Bonusmechanik mit Vielfach-Umsatz gibt es bei den Schweizer Veranstaltern nicht.
Wie berechnet sich eine mögliche Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was bedeutet die Marge?
Der Rücklauf bei einem Gewinn ist Einsatz × Quote; der Reingewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Auswahlen. Die Marge eines Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter im Mittel behält; sie berechnet sich aus 1 minus der Auszahlungsquote, die sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge ergibt. Beispiel: ein Fussballmarkt mit Quoten 1.80 / 3.40 / 4.20 hat eine Auszahlungsquote von rund 89 % und eine Marge von rund 11 %. Die Marge steckt in jeder einzelnen Quote und ist nicht deckungsgleich mit dem Gewinn, der vom tatsächlichen Resultat abhängt.
Welche Limiten und Sperren gelten für Spielende in der Schweiz, und wer führt das Register?
Bei Swisslos setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Eine Spielsperre läuft produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und umfasst Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie Liechtenstein. Aufgehoben werden kann eine selbst gesetzte Sperre erst nach drei Monaten (Art. 84 VGS).
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa für Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend ergänzt, weil gesperrte Anbieter mit Domain-Hopping reagieren. Die Sperre betrifft den Zugang zur Seite, nicht die Bankverbindung – wer eine gesperrte Seite erreicht, kann weiterhin von seinem Bankkonto zahlen, mit allen Risiken eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung. Eine Trustly-Überweisung an eine gesperrte Seite bleibt rein technisch möglich, ändert aber nichts an der fehlenden Bewilligung.
Zahlungen – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
