Gratis Wettguthaben in der Schweiz – was es gibt, was es kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Swisslos und das Règlement Général der Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach «gratis Wettguthaben» sucht, stösst auf zwei Welten. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, die einzigen beiden Veranstalterinnen, denen die interkantonale Vereinbarung Sportwetten erlaubt. Auf der anderen Seite locken ausländische Seiten mit «5 Euro gratis Wettguthaben ohne Einzahlung» und werben mit Boni, Cashbacks und Boosts, die in der Schweiz schlicht nicht angeboten werden dürfen. Dazwischen liegt die Frage, was Gratisspielguthaben eigentlich ist, wem es zusteht und warum es in Schweizer Franken, nicht in Euro, auf dem Konto landet.
Diese Seite klärt die Einordnung: was Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet und dem Konto der Loterie Romande bedeutet, unter welchen Bedingungen es ausgegeben wird, wann es auszahlbar ist und wann nicht. Sie zieht den Vergleich zwischen den beiden Bewilligten und zeigt, was eine ausländische Seite einem Schweizer Konto tatsächlich bietet, wenn die Seite in der Schweiz gar keine Bewilligung hat. Wer am Ende weiss, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen per Gesetz nicht auszahlbar ist, dass 5 Euro Guthaben auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung in einer Währung liegen, mit der das Schweizer Konto gar nichts anfangen kann, und dass das Marketing aus dem Ausland die Spielregeln der Schweiz ignoriert, hat die Seite gelesen, wie sie gemeint ist.
Was «gratis Wettguthaben» in der Schweiz heisst und wer es ausgeben darf
Gratis Wettguthaben ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Gratisspielguthaben, also ein Geldbetrag, der einem verifizierten Spielkonto gutgeschrieben wird, ohne dass die spielende Person ihn selbst eingezahlt hat. Es ist kein Geschenk des Veranstalters, sondern eine Aktion, die an Bedingungen geknüpft ist: an eine Frist, an eine Mindestquote, an ein bestimmtes Sportereignis, an die Voraussetzung, dass überhaupt ein Konto besteht. In der Schweiz darf Gratisspielguthaben nur ausgeben, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz hat. Diese Bewilligungen haben zwei: Swisslos, deren Sportwette unter dem Namen Sporttip läuft, und Loterie Romande, deren Angebot Jouez Sport heisst. Beide sind interkantonale Lotteriegesellschaften, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2019, und beide unterstehen der Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.

Die Bewilligung bestimmt, was angeboten werden darf und was nicht. Gratisspielguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS) die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, mit der die Aktionen, die in der Schweiz tatsächlich laufen, gemessen werden müssen. Jede andere Werbung, die mit «gratis Wettguthaben», «5 Euro Bonus» oder «Free Bet» wirbt, stammt von einer Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, auch wenn sie eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land vorzeigt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekursmöglichkeit.
Das Wallet als Konto für Gratisspielguthaben
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Konto eröffnet, lädt ein Wallet. Das Wallet ist die elektronische Geldbörse, auf der Einzahlungen, Gewinne und Gratisspielguthaben geführt werden. Bei Swisslos wird das Wallet mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein aufgeladen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung und wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000.
Auf diesem Wallet wird auch Gratisspielguthaben gebucht. Es entsteht nicht aus einer Einzahlung, sondern aus einer Aktion: einer Stadion-Promotion, einem Quotenboost, einem Kombiboost, einer Gutschrift für Neukunden. Der Betrag ist Teil des Spielguthabens, mit dem gewettet werden kann, aber er ist nach den Regeln beider Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Gewinne aus Wetten, die mit Gratisspielguthaben platziert wurden, folgen den Regeln, die für Gewinne überhaupt gelten: bei Loterie Romande bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Die zwei Welten: Schweizer Bewilligung und ausländische Seite
Die Werbung im Internet spricht eine andere Sprache. «5 Euro gratis Wettguthaben ohne Einzahlung», «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», «Risk-Free Bet», «Free Bet», «Boosted Odds» – das sind die Begriffe, die ein Schweizer Konto, das es nur bei Swisslos und Loterie Romande gibt, nicht kennt. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, verteilt an 7 Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 in den National-League-Stadien, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, in der Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich vorkommt. Eine 100-Franken-Bonusaktion oder einen Code, der einmal eingegeben ein Konto mit 50 Euro füllt, gibt es hier nicht.
Wer trotzdem bei einer ausländischen Seite spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Das hat Folgen, die über die Währung hinausgehen: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten, keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die in der Schweiz via DNS blockiert werden. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste, und blockierte Domains werden, so zeigt die Praxis, innert Stunden ersetzt. Eine ausländische Seite zu nutzen bedeutet also nicht nur, eine andere Währung zu akzeptieren, sondern auch, sich ausserhalb des Schutzraums zu bewegen, den das Geldspielgesetz aufspannt.
Rechtslage: Bewilligung, Zustimmung und was die Gespa erlaubt
Das Geldspielgesetz unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele. Online-Sportwetten sind Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS) und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Produkt Sporttip ist, und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind interkantonale Gesellschaften, deren Gewinne gemeinnützigen Zwecken in den Vertragskantonen zufliessen (Art. 125 BGS). Eine dritte Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung für Sportwetten gibt es nicht. Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, kann dies nur bei einer der beiden tun, und nur, wenn das Online-Konto im Einzugsgebiet des Veranstalters eröffnet wird.

Wer in welchem Konto spielen darf
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein, dem Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen, wer in Zürich wohnt, kann kein Loterie-Romande-Konto eröffnen. Die Geografie der Schweiz, was Sportwetten angeht, ist zweigeteilt.
Die Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa, bevor Gratisspielguthaben oder Freispiele ausgegeben werden dürfen. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt, 24 an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion, die ohne diese Zustimmung läuft, ist nicht von der Schweizer Bewilligung gedeckt, selbst wenn der Veranstalter sie selbst anbietet. Wer nachsieht, ob eine bestimmte Aktion von der Gespa bewilligt ist, findet die Auskunft im Einzelfall bei der Veranstalterin selbst.
Was angeboten werden darf: die Liste der Gespa
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind in der Schweiz nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sind nicht auf der Liste, eine Esports-Sektion existiert nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf einer ausländischen Seite auf einen Esports-Markt oder auf einen Eckball-Markt wetten kann, hat damit einen Markt gefunden, den die Schweizer Bewilligung nicht abdeckt – und eine Seite, die nicht von der Schweizer Bewilligung gedeckt ist.
Werbung und das, was nicht beworben werden darf
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt auch für die Verbreitung über das Internet, das in der Schweiz keinen Sonderstatus geniesst. Eine ausländische Seite, die in der Schweiz wirbt, bricht Schweizer Recht, auch wenn ihr Sitz im Ausland liegt. Wer sich Werbung für eine ausländische Seite ansieht, sollte wissen, dass die Seite gegen das Schweizer Werbeverbot verstösst, sobald sie sich an ein Schweizer Publikum richtet.
Verantwortung beim Spielen: Limiten, Sperren und die Frage, was ein Gratisguthaben auslöst
Gratisspielguthaben verändert die Mechanik des Spielens nicht. Es bleibt ein Einsatz, der verloren werden kann, und die Bedingungen, unter denen er gewettet werden kann, machen das Verlustrisiko nicht kleiner, nur die Hemmschwelle. Wer ein Gratisguthaben annimmt, spielt mit, und wer spielt, fällt unter die Regeln des Spielerschutzes, die in der Schweiz über die Veranstalterinnen durchgesetzt werden.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Bei Loterie Romande gelten die entsprechenden Limiten ebenfalls; die Maximalbeträge sind in deren Règlement Général festgelegt. Das Limit ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht: Wer keine Limite setzt, kann nicht spielen. Die Idee dahinter ist, dass die Limite die Entscheidung über das, was riskiert wird, vor den ersten Wettanreiz legt, nicht in den Moment, in dem ein Gratisspielguthaben auf dem Wallet liegt.
Spielsperre und die Selbstsperre
Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande führt eine vergleichbare Sperre, eingetragen in dasselbe Register. Das Register gilt unabhängig vom Veranstalter, eine Sperre bei Swisslos sperrt das Konto bei Loterie Romande und umgekehrt. Eine selbst gewählte Sperre kann nach Ablauf der Frist aufgehoben werden, eine durch die Fachstelle ausgesprochene Sperre erst nach einer Frist von drei Monaten (Art. 84 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das gilt auch für Gewinne aus Gratisspielguthaben, die vor einer Sperre platziert wurden, wenn die Sperre rückwirkend greift.
Werbung, die gefährdet, und die Pflicht der Veranstalterin
Werbung, die Minderjährige oder gesperrte Personen anspricht, ist verboten. Die Veranstalterinnen sind verpflichtet, gesperrte Personen vom Spiel auszuschliessen, und tun dies über das Sperrregister. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können: in 47,5 % von 200 Versuchen ist das gelungen. Wer sich darauf verlässt, dass die Verkaufsstelle den Minderjährigenschutz garantiert, verlässt sich auf eine Annahme, die der Test nicht stützt. Online ist die Lage einfacher, weil die Verifizierung bei der Kontoeröffnung stattfindet, aber sie ist nicht perfekt, und sie ändert nichts daran, dass der Minderjährigenschutz nur am Verhalten der Veranstalterin hängt, nicht an der Spielmechanik.
Was die Schweizer Aktionen wirklich bringen: Bedingungen, Fristen, Auszahlbarkeit
Wer nach «gratis Wettguthaben» sucht, will wissen, was es kostet, was es bringt, und unter welchen Bedingungen das, was übrig bleibt, ausgezahlt wird. In der Schweiz sind die Aktionen so rar, dass sie einzeln benannt werden können. Eine Liste, wie sie ausländische Anbieter pflegen, gibt es hier nicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League Codes verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Was es gewinnen konnte, war auszahlbar, soweit es die Regeln der Loterie Romande zulassen: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf das angegebene Bankkonto. Die Aktion ist beendet, das Beispiel zeigt aber die Logik: kleines Guthaben, klare Frist, eindeutige Auszahlungsregel.
Der Sporttip-Kombiboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn – aber nur, wenn alle Voraussagen eintreffen. Der Boost ist ein Zuschlag auf den Gewinn, kein Ersatz für fehlende Voraussagen. Wer alle vier Voraussagen verliert, hat nichts gewonnen, auch nicht den 5 %-Boost. Wer eine Voraussage verliert, verliert den ganzen Schein.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Quotenboost, der nicht genutzt wird, weil die Wette mit Cash-Out vorzeitig geschlossen wird, ist verschenkt. Das gilt auch für den Profitboost. Die Beschränkung auf eine Nutzung pro Wettenden verhindert, dass derselbe Boost mehrfach auf demselben Konto eingelöst wird.
Die Frage der Auszahlbarkeit
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Regeln beider Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Das ist keine Schikane, sondern eine Folge des Geldspielgesetzes, das die Auszahlung an ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen an Bedingungen knüpft. Auszahlbar ist, was aus einer Wette mit echtem Geld gewonnen wurde – auch wenn die Wette mit Gratisspielguthaben platziert wurde. Die Frage, ob ein Gewinn auszahlbar ist, hängt davon ab, ob er aus einer Wette stammt und ob die Höhe eine Auszahlung auf das Bankkonto auslöst, nicht davon, ob der Einsatz ein echter Einsatz war.
Wie viel ein Gratisspielguthaben wert ist
Ein Gratisspielguthaben ist nur so viel wert, wie es an Gewinn abwirft, der ausgezahlt werden kann. Ein CHF-10-Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist und nur Wetten auf Quoten über 1.50 erlaubt, hat einen erwarteten Wert, der von der Auszahlungsquote des Marktes abhängt, auf den es gesetzt wird. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 – einer Auszahlungsquote von rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 % – liegt der erwartete Wert des 10-Franken-Einsatzes, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, bei 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = CHF 4.50. Das ist der Durchschnitt über sehr viele solcher Wetten, nicht das, was eine einzelne Wette einbringt. Wer den erwarteten Wert berechnet, sieht, dass ein CHF-10-Guthaben, das nicht auszahlbar ist, im Schnitt etwa CHF 4.50 auszahlbaren Gewinn abwirft, vorausgesetzt, die Wette wird jedes Mal auf demselben Zwei-Wege-Markt mit Quoten um 1.90 platziert. Auf anderen Märkten ist der Wert höher oder tiefer, je nachdem, wie die Auszahlungsquote des Marktes liegt.
Die Rechnung zeigt den Mechanismus, nicht das Versprechen. Eine konkrete Aktion der Loterie Romande hat andere Quoten, andere Fristen, andere Limits, und der erwartete Wert ist eine statistische Grösse, die über viele Wetten gilt, nicht über eine einzelne. Wer die Aktion annimmt, nimmt sie zu den Bedingungen an, unter denen sie läuft, nicht zu den Bedingungen einer Durchschnittsrechnung.
Die Veranstalterinnen im Vergleich: was die zehn Anbieter für Schweizer Konten leisten
In der Schweiz gibt es zwei Veranstalterinnen, die eine Bewilligung haben, und acht ausländische Seiten, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Tabelle zeigt die zehn nach dem Stand ihrer Bewilligung und der Klarheit, mit der sie ihre Promotionen ausweisen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle trennt die zwei Bewilligten von den acht Ausländern. Sie sagt nichts über die Qualität der Quoten, der App oder des Wettprogramms, weil der Vergleich, der hier getroffen werden muss, die Frage der Bewilligung ist. Wer in der Schweiz spielt, kann bei den zwei Bewilligten spielen, ohne einen anderen Rechtsrahmen zu betreten. Wer bei einer der acht ausländischen Seiten spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die das hat: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, und im Streitfall das Recht desjenigen Landes, in dem die Seite sitzt.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Landeslotteriegenossenschaft mit Sitz in Basel, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip anbietet. Die Bewilligung deckt das Vertragsgebiet der Deutschschweiz, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein ab. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich mit einem Ausweis verifizieren, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, das heisst, nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die dort stehen, sind verfügbar. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, Esports fehlt, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows fehlen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen gerundet. Die Aktionen sind selten und brauchen die Zustimmung der Gespa; 8 Zustimmungen gab es 2025.
Für wen es passt: für Bewohnerinnen und Bewohner der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins, die eine kleine, in Franken geführte Wette mit Schweizer Aufsicht wollen und keine Märkte ausserhalb der Gespa-Liste brauchen. Wer auf Esports, auf Eckballmärkte oder auf Wetten aus dem Unterhaltungsbereich setzt, ist hier falsch.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Das Konto funktioniert nach demselben Prinzip wie bei Swisslos, mit Verlustlimiten, Selbstsperre und Verifizierung. Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war ein Beispiel für die Promotion-Logik der Loterie Romande: kleines Guthaben, klare Frist, eindeutige Auszahlungsregel. 2025 hat Loterie Romande 24 Zustimmungen der Gespa für Gratisspielguthaben erhalten, also drei Mal so viele wie Swisslos.
Für wen es passt: für Bewohnerinnen und Bewohner der Westschweiz, die das regionale Produkt mit der höheren Promotion-Frequenz wollen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto eröffnen, und wer die Aktionen aus der Romandie nutzen will, muss in einem der sechs Kantone wohnen.
Pribet, Interwetten, BDMBet, 22Bet, Betwinner, HornetBet, Boomerang Bet, BetLabel
Die acht ausländischen Seiten haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und die Gespa führt eine Sperrliste, auf der Domains stehen, die in der Schweiz via DNS blockiert werden. Wer eine dieser Seiten nutzt, nutzt sie ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Beschwerdeweg. Werbung für solche Seiten ist in der Schweiz verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft, was aber nicht heisst, dass die Werbung nicht im Internet sichtbar ist. Sie ist sichtbar, sie richtet sich an Schweizer Spielende, und sie bricht Schweizer Recht.
Für wen sie passen: für niemanden, der in der Schweiz wohnt und im Schweizer Rechtsraum spielen will. Wer eine ausländische Seite nutzt, tut dies auf eigenes Risiko. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, wodurch Aufsicht durch die Gespa, ein Anschluss an das Sperrregister und ein lokaler Rechtsweg nicht existieren; es gibt weder eine Einzahlungs- noch eine Auszahlungsgarantie. Die Folgen reichen von der fehlenden Sperrmöglichkeit bis zur Frage der Besteuerung von Gewinnen, die in einigen Kantonen, etwa Thurgau, anders behandelt werden als Gewinne von bewilligten Schweizer Veranstalterinnen. Wer ein «5 Euro Wettguthaben» annimmt, akzeptiert eine Währung, die das eigene Schweizer Konto nicht führt, und eine Seite, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Beides gehört zusammen.
Steuern, Auszahlung und der Punkt, an dem das Guthaben wirklich Geld wird
Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt mit Spielguthaben, nicht mit Geld, das ausgezahlt werden kann. Sobald aus einer Wette ein Gewinn entsteht, wird es komplizierter, weil dann das Geldspielgesetz, die Auszahlungsregeln der Veranstalterin und das Steuerrecht ineinandergreifen.
Auszahlung auf das eigene Konto
Gewinne aus Wetten, die mit Gratisspielguthaben platziert wurden, werden so ausgezahlt wie Gewinne aus Wetten, die mit echtem Geld platziert wurden. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Wer das eigene Konto bei einer ausländischen Seite führt, hat andere Auszahlungsregeln, andere Fristen und oft andere Währungen, in denen ausgezahlt wird. Eine Auszahlung in Euro auf ein Schweizer Konto in Franken wird von der Bank umgerechnet, mit dem Wechselkurs, den die Bank anwendet, und mit einer Gebühr, die je nach Institut unterschiedlich ausfällt.
Steuern auf Gewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 noch bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber in einigen Kantonen, etwa Thurgau, unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Die Besteuerung ist eine Sache des Kantons, nicht des Bundes, und die Auskunft gibt das kantonale Steueramt oder ein Steuerberater.
Was passiert, wenn das Guthaben nicht reicht
Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben spielt, kann nicht mehr verlieren als diese CHF 10. Wer mit echtem Geld spielt, kann den Einsatz verlieren, der nicht durch ein Guthaben gedeckt ist. Ein Gratisspielguthaben ist also eine Obergrenze für den Verlust, nicht ein Hebel für den Gewinn. Der erwartete Wert eines 10-Franken-Guthabens, das auf einem Markt mit beiden Quoten 1.90 eingesetzt wird, liegt bei rund CHF 4.50 auszahlbarem Gewinn im Durchschnitt. Wer das Guthaben nimmt und auf eine Quote von 5.00 setzt, gewinnt im Fall des Treffers mehr, verliert aber häufiger und hat im Schnitt weniger. Das ist die Mechanik hinter dem «gratis»-Versprechen: gratis ist das Guthaben, nicht der Gewinn, und gratis ist das Guthaben nur in dem Sinn, dass es nicht eingezahlt werden musste.
Wie man ein Konto eröffnet, Limits setzt und sich wieder sperrt
Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen will, braucht einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters, muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht im Sperrregister eingetragen sein. Die Verifizierung läuft über einen hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Wer das Konto eröffnet, setzt gleichzeitig die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite ist keine Empfehlung, sondern eine Voraussetzung, ohne die nicht gespielt werden kann.
Wer sich sperren will, kann eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre bei einer Veranstalterin sperrt das Konto bei der anderen. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, auch nicht auf Gewinne aus Wetten, die vor der Sperre platziert wurden, wenn die Sperre rückwirkend greift.
Zahlung und Wallet-Aufladung
Bei Swisslos wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei Loterie Romande sind die entsprechenden Beträge im Règlement Général festgelegt. Wer eine andere Zahlungsart nutzen will, etwa eine Kreditkarte oder eine Kryptowährung, sucht sie bei den Schweizer Veranstalterinnen vergeblich: Auszahlungen gehen auf das eigene Bank- oder Postkonto, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wette nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Wettregeln, die das Ergebnis verschieben
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine Kombination, die Swisslos irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann sie für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Häufige Fragen
Gibt es gratis Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?
Ja, aber nur in kleinem Rahmen und nur durch die beiden bewilligten Veranstalterinnen. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben ausgeben, jede in ihrem Vertragsgebiet, und jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ausländische Seiten dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, auch nicht Gratisspielguthaben, und ihre Werbung für solche Guthaben ist in der Schweiz verboten.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Regeln beider Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Was ausbezahlt werden kann, sind Gewinne aus Wetten, die mit dem Guthaben platziert wurden, soweit sie die Auszahlungsregeln erfüllen. Bei Loterie Romande geht der Gewinn bis CHF 1’000 netto auf das Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung auf das Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein Euro-Guthaben ist in einer Währung, die das Schweizer Konto nicht führt. Eine Auszahlung erfordert eine Umrechnung durch die Bank, mit dem Wechselkurs, den die Bank anwendet, und mit einer Gebühr. Dazu kommt, dass die ausländische Seite in der Schweiz keine Bewilligung hat, also kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer ein «5 Euro Wettguthaben» annimmt, akzeptiert eine Währung, die das eigene Konto nicht kennt, auf einer Seite, die in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Ein verifiziertes Konto reicht, soweit die Aktion keine Einzahlung verlangt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande hat CHF 10 Spielguthaben gegen die Eingabe eines Codes im verifizierten Konto vergeben, ohne Einzahlung. Andere Aktionen, etwa ein Quotenboost, verlangen, dass die Wette mit echtem Geld platziert wird; das ist keine Einzahlung im eigentlichen Sinn, sondern ein Einsatz auf eine bestimmte Wette. Eine Einzahlung als Bedingung für die Gutschrift ist eher die Ausnahme als die Regel.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?
Der Boost ist ein prozentualer Zuschlag auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 gibt es 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Boost verfällt, wenn eine Voraussage verliert, weil dann der ganze Schein verloren ist. Bei Cash-Out verfällt er ebenfalls. Die Erhöhung gilt nur, wenn der Schein gewinnt, und sie ist auf den Nettogewinn begrenzt, nicht auf den Bruttogewinn.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Loterie Romande sind die Auszahlungsregeln im Règlement Général festgelegt; eine Kommission ist in den Regeln nicht ausdrücklich erwähnt, weil die Auszahlung auf das angegebene Bankkonto die Regel ist und Auszahlungen aufs Wallet für Gewinne bis CHF 1’000 netto üblich sind.
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