ATP-Wetten in der Schweiz – wer anbieten darf und worauf Tennis-Wettende achten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Sandplatz im ersten Morgenlicht, die Linien sind frisch gezogen, das Netz bewegt sich leicht im Wind, Berge im Dunst.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregelung der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die Herrentour des Weltverbandes ATP ist die höchste Turnierserie im Profitennis und der Kern dessen, was in der Schweiz überhaupt auf Tennis gewettet werden darf. Wer auf ATP-Partien setzt, hat es mit einem kleinen, klar abgegrenzten Markt zu tun: zwei bewilligte Veranstalter, eine geschlossene Liste an Wettbewerben und Wettarten, ein fixer Steuerrabatt oberhalb einer hohen Schwelle. Genau in dieser Klarheit liegt der Reiz – und die Schranke für alle, die anderswo spielen würden.

Die ATP Tour 2025 umfasste 9 ATP-Masters-1000-Turniere, 16 ATP-500-Turniere und 30 ATP-250-Turniere.

Die ATP Tour beginnt jeweils um den Jahreswechsel und endet Mitte November; seit 2012 dauert die Winterpause sieben statt fünf Wochen, der erste Ballwechsel der neuen Saison fällt damit auf Anfang Januar. Eine vollständige Saison umfasst 9 Masters-1000-Turniere, 16 ATP-500-Turniere und 30 ATP-250-Turniere; Dallas, Doha und München waren für die Spielzeit 2025 neu in die 500er-Kategorie aufgestiegen. Die vier Grand-Slam-Turniere (Australian Open, French Open, Wimbledon, US Open) gehören dabei nicht zur ATP Tour, sondern werden vom Weltverband ITF veranstaltet – gewettet werden kann auch dort, die Statik der Quoten ist aber eine eigene. Im November schliessen die ATP Finals die Saison für die acht besten Spieler des Jahres ab.

Welche Wege hat ein Spielender in der Schweiz, wenn er ATP-Tennis wetten will – und wer passt auf welchen Weg? Dieser Text führt durch die Rechtslage, in der die Liste der erlaubten Wettbewerbe und die Zahl der Anbieter gesetzlich geregelt sind. Danach folgen Spielerschutz, Wettarten und Quotenmechanik, der Turnierkalender und schliesslich der Vergleich der Anbieter.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine Liste, kein Dritter

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und fällt unter die Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz Bern), nicht der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); beide wirken nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine Holzbank an einem Seeufer mit Blick auf eine Bergkette im Morgendunst, das Wasser ist spiegelglatt.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter grosser Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind dies die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit dem Produkt Jouez Sport. Beide Veranstalterinnen teilen die Schweiz unter sich auf:

Wer ein Online-Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben; eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über das hochgeladene Ausweisdokument geprüft, ein Spielsperreintrag darf nicht bestehen, das Mindestalter ist 18 Jahre.

Was gewettet werden darf, entscheidet die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste ist geschlossen: Nicht genannte Sportarten, Wettbewerbe oder Märkte dürfen weder angeboten noch gespielt werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig; Qualifikationsrunden nur, wenn sie explizit aufgeführt sind; Frauen-Wettbewerbe nur bei expliziter Nennung; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie. Eckball- oder Kartenmärkte sind in dieser Liste nicht zu finden; eine eigene Sektion E-Sport fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind von Wetten ausgeschlossen.

Live-Wetten sind zulässig – vor Spielbeginn und live – soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Der Gesetzgeber beschränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich; jede Auflage steht in der Bewilligung des Veranstalters. Cash-Out ist nicht reguliert; was Swisslos und Loterie Romande dazu anbieten, ist eine Vertragsfrage, kein Gesetzestext. Über virtuelle Sportarten ist die Rechtslage nicht abschliessend geklärt – hier schweigt die Gespa-Liste; entsprechend schweigt dieser Text.

Wer einen anderen Anbieter nutzt, etwa einen mit Lizenz aus Curaçao, Malta oder Schleswig-Holstein, hat in der Schweiz kein bewilligtes Spiel. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten unbewilligter Sportwetten ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Wer spielt, wird nicht bestraft; aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es greifen weder der Spielsperrregister-Schutz noch irgendeine Schweizer Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; sie wird über DNS-Sperren bei Schweizer Internetanbietern umgesetzt (Art. 86–93 BGS, erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains per Ende 2025). Eine typische ausländische Domain taucht innert Stunden auf einer neuen Domain wieder auf, das sogenannte Domain-Hopping; die Gespa blockt dann nach.

Wer wirbt für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel, macht sich strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Busse reicht bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Promo-Codes für inländische oder ausländische Anbieter werden auf dieser Seite bewusst nicht abgedruckt – werbungspflichtig wären sie ohnehin nicht.

Spielerschutz: Limiten setzen, Sperre beantragen

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, bestimmt die eigenen Verlustlimiten selbst – bevor die erste Wette platziert wird. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass Spielende einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz beziehungsweise Verlust setzen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach Ablauf einer Schutzfrist – gesetzlich 24 Stunden, in den Swisslos-Bedingungen ausdrücklich 72 Stunden. Bei Swisslos heisst das konkret: Unter 21 Jahren liegt die Obergrenze bei CHF 1’000, ab 21 Jahren bei CHF 9’999 für die 30-Tage-Limite; sieben-Tages- und Tageslimiten sind entsprechend tiefer zu wählen. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Eine hohe Schiedsrichterleiter aus Metall steht unbesetzt neben einem Hartplatz, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Die ATP Tour beginnt um den Jahreswechsel und endet Mitte November; seit 2012 dauert die Winterpause sieben statt fünf Wochen.

Die Spielsperre geht darüber hinaus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Spielbanken, für Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre unter sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Eine Aufhebung der Sperre ist erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS) und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat weder Anspruch auf den Einsatz noch auf einen Gewinn (Art. 45 BGS).

Das schweizweite Register ist die eine Seite; das Verhalten am Schalter die andere. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen testweise versucht, eine Sportwette an Minderjährige zu verkaufen. Der Versuch glückte in 47,5 % von 200 Fällen. Das ist kein Werbe-Argument: Wer mit dem Self-Check des Internet-Anbieters allein auskommen will, hat sich für eine bewusst strengere Kette entschieden als jene, die an der Kasse gilt.

Zwei Bedingungen sind unabhängig vom Anbieter zu beachten: Wer auf ein Ereignis wettet, an dem er selbst als Sportler beteiligt ist, ist ausgeschlossen. Verwandte und Funktionäre im näheren Umfeld eines Wettbewerbs können ebenfalls gesperrt sein. Die Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin listen die Sperrgründe abschliessend.

Wettarten und Quote: vier Felder, eine Mechanik

Tennis-Quoten bilden sich aus drei Grössen: der Leistungsdifferenz der beiden Spieler, dem Belag und der Form der vergangenen Wochen. Die Quote des Buchmachers enthält zusätzlich eine Marge – den Anteil, den der Anbieter vom Umsatz einbehält. Wer versteht, wie eine Quote entsteht, versteht, warum eine Hitzköpf-Spezialistin auf Sand anders quotiert wird als auf Hartplatz, und warum ein Comeback nach Verletzung höhere Quoten bringt als ein gestandener Top-Ten-Spieler.

Was eine Quote aussagt

Die Quote gibt an, welcher Faktor des Einsatzes als Wettgewinn ausgezahlt wird. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 50 beträgt der Wettgewinn CHF 105; kommt die Quote durch die Rundung auf 5 Rappen zustande (Swisslos rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen ab), kann der tatsächliche Auszahlungsbetrag marginal tiefer liegen. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote – bei drei Quoten 1.80, 1.95 und 2.10 ergibt das eine Gesamtquote von rund 7.37, und ein Einsatz von CHF 20 würde bei einem richtigen Tipp rund CHF 147.40 an Gewinn bringen.

Die Formel im Hintergrund lautet: Wettgewinn = Einsatz mal Gesamtquote (bei Kombiwetten dem Produkt der Einzelquoten). Das ist die reine Mechanik; sie sagt nichts darüber, ob die Wette aufgeht. Die Wahrscheinlichkeit eines Sieges schätzt der Markt indirekt, indem er die Quote spiegelt. Wer glaubt, die tatsächliche Siegeschance liege höher als das, was die Quote impliziert, hat für sich eine Value-Wette identifiziert; wer das nicht selbst modelliert, sollte nicht davon ausgehen, dass die Wette eine Value-Wette ist.

Wettarten auf ATP-Matches

Die Sporttip-Programmliste kennt für Tennis mehrere Felder. Drei davon tragen den grössten Umsatz:

Der Vorteil der grossen Felder ist die schmale Marge des Anbieters – gerade bei Spielsieger-Quoten auf ATP-Matches, wo viel Geld gesetzt wird, sinkt die Marge. Der Nachteil der kleinen Felder ist die breitere Marge – Sätze-genau oder Handicap-Wetten tragen oft eine deutlich höhere Buchmacher-Marge. Wer viele kleine Wetten abschliesst, bezahlt in der Summe mehr Marge als jemand, der konsequent die grosse Spielsieger-Linie spielt.

Die Marge als versteckter Preis

Quoten kommen nie «fair» aus dem Markt. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter vom Bruttoeinsatz behält; sie wird in die einzelnen Quoten eingepreist, sodass die Summe der reziproken Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes grösser als 1 ist.

Für eine Zwei-Wege-Wette auf den Sieger eines ATP-Matches mit den hypothetischen Quoten 1.90 für Spieler A und 1.90 für Spieler B ergibt die Auszahlungsquote: 1 / (1/1,90 + 1/1,90) = 1 / (0,526 + 0,526) = 1 / 1,053 = 0,950 oder 95,0 %. Die Marge des Anbieters beträgt damit 5,0 % des auf diesen Markt gesetzten Geldes – fair quotiert wäre eine Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 2.00, was zu 100 % Auszahlung und 0 % Marge führen würde (die Quoten 1.90/1.90 sind ein Beispiel für das, was die meisten ATP-Spielsieger-Märkte zeigen; sie liegen je nach Marktlage und Anbieter mal enger, mal etwas breiter). Eine breitere Marge von 6 % senkt die Auszahlung auf 94 %; eine engere Marge von 4 % hebt sie auf 96 %. Über eine ganze Saison gesehen, ist die Marge ein statistischer Preis für jede Wette.

Die Konsequenz: Eine Einzelwette auf ATP-Tennis ist ein Produkt, dessen Preis die Marge enthält; wer dauerhaft wettet, verliert im Schnitt genau diesen Anteil. Es gibt keine Strategie, die eine eingepreiste Marge schlägt, ohne die Spieler besser einzuschätzen als der Markt – und das ist eine Fähigkeit, die der Markt selbst mit Quotenarbeit vorgibt.

Bonusstrukturen und ihre wahren Kosten

Die Sporttip-Programmliste kennt drei Bonusformen, die an die Quote gekoppelt sind. Sie sehen nach Geschenken aus, sind aber an Bedingungen gebunden, die in den Spielregeln festgehalten sind:

Wer einen Boost nutzt, ohne ihn vorher durchzulesen, erlebt eine Überraschung. Ein «100 % Kombiboost» ist erst ab fünfzehn Voraussagen erreichbar – und fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 multiplizieren sich zu einer Gesamtquote, die weit über 1’000 liegt. Solche Tipps landen statistisch praktisch nie. Die wahren Kosten dieser Boosts sind die eingepreiste Marge jedes einzelnen Spiels der Kombination, nicht der Bonus oben drauf.

Spielplan der ATP Tour: von Doha bis Turin

Eine ATP-Saison dauert rund zehn Monate und folgt einem Rhythmus, der von den Hartplatzturnieren im Januar (Australian Open) über die Sandplatzsaison im Frühjahr (Indian Wells, Miami, Monte Carlo, Madrid, Rom, French Open) zu Rasen (Wimbledon, Halle, Queen’s), zurück auf Hartplatz im Sommer (Canadian Open, Cincinnati, US Open), durch den Herbst auf Hartplatz in Asien und Europa (Shanghai, Paris, Wien) und schliesslich zu den ATP Finals in Turin Mitte November führt. Der Spielplan für die laufende Saison startet am 2. Januar 2026; bei den Australian Open 2026 gewann Carlos Alcaraz das Herreneinzel-Finale gegen Novak Đoković mit 2:6, 6:2, 6:3, 7:5.

Wer ATP-Wetten platzieren will, orientiert sich am Belag:

Ein ATP-Match auf Sand hat strukturell längere Sätze als auf Hartplatz; Über/Unter-Wetten auf 21,5 Spiele liegen auf Sand eher auf der «über»-Seite, auf Rasen und schnellem Hartplatz eher auf der «unten»-Seite. Wer pauschal auf «über» setzt, ohne den Belag zu lesen, zahlt dafür in der Marge.

Die Schweizer Veranstalter im Vergleich

Beide Schweizer Veranstalterinnen führen ein vollständiges Sportwetten-Angebot; sie sind die einzigen Stellen, an denen in der Schweiz auf ATP-Tennis gewettet werden darf. Der Vergleich sortiert danach, was jede für den durchschnittlichen ATP-Spielenden bietet: die geprüfte Bewilligung, das Verbreitungsgebiet, ein zweiter Blick auf das, was die Spielregeln offenlegen. Sortiert wird nach Eignung – nicht nach beworbenen Aktionen.

Marke Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Sporttip Swisslos Interkantonale Landeslotterie ja (Bewilligung Grossspiel) SWISSLOS Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Jouez Sport Loterie Romande ja (Bewilligung Grossspiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Aufsicht Gespa

Beide Anbieterinnen werden im Folgenden in eigenen Abschnitten vorgestellt.

Swisslos Sporttip

Sporttip ist die Sportwetten-Marke der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist die rechtliche Grundlage; die Aufsicht übt die Gespa aus, die Bewilligung deckt das Grossspiel Sportwetten ab.

Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; Personen aus der Romandie fallen in das Vertragsgebiet der Loterie Romande und können kein Swisslos-Konto führen. Mitzubringen sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Volljährigkeit und ein Ausweisdokument, das hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird.

Das Wettangebot umfasst das ganze Spektrum der Gespa-Liste. ATP-Tennis ist ein fester Bestandteil mit Prematch- und Livewetten auf Masters-1000-, ATP-500- und ATP-250-Turniere sowie auf Grand Slams und ATP Finals. Sondermärkte zu Aufschlagquoten oder Tiebreak-Häufigkeit sind eher selten; das Kernangebot sind Spielsieger, Satzwetten, Handicaps und Über/Unter-Wetten. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettenden nutzbar, dann ausgeschöpft; der Kombiboost staffelt sich nach Anzahl Voraussagen mit Mindestquote 1.50 (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn).

Die Einsatzlimiten sind CHF 1 Mindest- und CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette; bei Systemwetten liegt das Maximum bei CHF 10’000. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ändern, eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten; eine Garantie, dass jeder Markt cash-out-fähig ist, gibt es nicht. Bei einem Cash-Out verfällt der Quoten- oder Profitboost der Wette. Die Höhe des Cash-Out-Betrags ist niedriger als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang des Wetterscheins.

Verlustlimiten setzen Spielende selbst: 1-Tages-, 7-Tages- und 30-Tages-Limit; Obergrenze CHF 9’999 für die 30-Tage-Limite, CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, eine kürzere Aufhebung ist nicht möglich; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen.

Wer sich für ein Swisslos-Konto entscheidet, hat damit den vollen Rahmen der Schweizer Spielregeln akzeptiert. Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Sporttip eignet sich für ATP-Spielende im Vertragsgebiet, die ein vollständiges Tennis-Programm mit Livewetten, Cash-Out-Funktion und gesetzlich festgelegtem Spielerschutzrahmen suchen und kein Bonusmaterial ausserhalb der Quotenboosts und des Kombiboosts brauchen.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist die Sportwetten-Marke der Loterie Romande, die ihren Sitz in Lausanne hat. Genau wie Sporttip operiert sie unter der interkantonalen Vereinbarung und einer Gespa-Bewilligung für das Grossspiel Sportwetten; die Gespa-Aufsicht ist dieselbe.

Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, eröffnet das Online-Konto bei der Loterie Romande; ein paralleles Konto bei Swisslos ist nicht möglich, da jede Person genau ein Konto bei einem der beiden Veranstalter führen darf. Die Registrierung läuft nach demselben Muster: 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Ausweisprüfung.

Das Wettangebot der Loterie Romande folgt ebenfalls der Gespa-Liste. Das Kernprogramm auf ATP-Tennis (Spielsieger, Satzwetten, Handicaps, Über/Unter) deckt die grossen Turniere ab; Livewetten und Prematch-Wetten sind parallel verfügbar. Spezifische Tiebreak- oder Aufschlagmärkte sind weniger dicht als bei einigen ausländischen Anbietern, dafür ist das Programm exakt das, was die Bewilligung hergibt. Cash-Out wird angeboten, soweit es das eigene System erlaubt – eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, das gilt für beide Schweizer Veranstalterinnen gleichermassen.

Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Sie teilt die Reingewinne des Swisslos-Modells nicht im selben Schlüssel; ihre Zweckbindung fliesst direkt in kulturelle, sportliche und soziale Projekte der Westschweizer Kantone. Wer die Loterie Romande nutzt, spielt damit innerhalb des gesetzlichen Rahmens, dessen Erträge kantonal zweckgebunden sind.

Die Verlustlimiten und Spielsperren folgen demselben Mechanismus wie bei Swisslos: eigene Wahl der 1-, 7- und 30-Tages-Limiten, Senkung sofort, Erhöhung nach Schutzfrist; eine selbstgewählte Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage. Auch die Loterie Romande ist in das schweizweite Sperrregister eingebunden.

Jouez Sport passt für ATP-Spielende in der Romandie, die den Westschweizer Vertriebsweg nutzen wollen und am physischen Verkauf an 2’350 Stellen interessiert sind – wer ein Smartphone ohne Verkaufsstelle bevorzugt, ist mit beiden Anbietern gleichermassen bedient.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Eine Reihe ausländischer Wettanbieter tritt im Schweizer Markt mit Werbung und Sponsoring auf. Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat keine Aufsicht durch die Gespa, keinen Zugang zum schweizweiten Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die folgende Aufstellung benennt sie nach ihrem Status, nicht nach ihrem Angebot – denn über das Angebot sagt die Liste nichts Belastbares aus.

Marke Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Rabona Rabona nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Jackbit Jackbit nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Sportuna Sportuna nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Fezbet Fezbet nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Boomerang Bet Boomerang Bet nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
PowBet PowBet nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
HornetBet HornetBet nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BetFury BetFury nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz laut Eigenangaben nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Allen acht Marken gemeinsam ist der Status: Sie sind nicht von der Gespa bewilligt, ihre Domains können auf der Sperrliste stehen (Art. 86–93 BGS), ein DNS-Block ist die vorgesehene Reaktionsform. Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Schleswig-Holstein oder jeder andere Staat) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); ein Spielender riskiert, dass sein Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen wird (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft – aber das Schutznetz der Schweizer Aufsicht greift nicht.

Was heisst das für die Beurteilung? Wer in der Schweiz wettet, hat zwischen zwei beworbenen Schweizer Veranstaltern und einer langen Liste ausländischer Marken zu wählen. Der Unterschied zwischen den beiden Lagern liegt nicht in den Quoten oder im Marktangebot; er liegt im Rechtsrahmen. Das eine Lager hat ihn, das andere nicht. Wer mit einer ausländischen Marke spielt, hat ein Produkt gekauft, dessen Preis die fehlende Schweizer Aufsicht einschliesst.

Geld, Steuern, Auszahlung: was am Ende bleibt

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport eine Wette gewinnt, erhält den Gewinnbetrag auf das eigene Bankkonto oder Postkonto ausbezahlt. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht vorgesehen. Eine Kreditierung des Spielkontos – also die Vergabe von Guthaben durch den Anbieter – ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.

Bei der Besteuerung gilt: Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind Einkommen, aber steuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spielende holt sich diesen Betrag über die Steuererklärung zurück. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich; daher die Formulierung «je nach Kanton». Im Alltag bleibt ein Wettgewinn oberhalb des Freibetrags die Ausnahme.

Gewinne ausländischer, nicht bewilligter Anbieter fallen nicht unter die Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis ist indessen nicht einheitlich. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer nicht in Thurgau wohnt, hat es mit der Steuerpraxis des eigenen Kantons zu tun – und genau dort hilft weder die Gespa noch der ausländische Anbieter. Die einschlägige Auskunft gibt das kantonale Steueramt oder der Steuerberater. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht; wer eine solche behauptet, argumentiert entweder mit dem ausländischen Anbieter oder verwechselt Begriffe.

Was ATP-Spielende mitnehmen sollten

Drei Entscheidungspunkte strukturieren jede ATP-Wette:

Was nicht zu entscheiden ist, ist die Frage, ob ein ausländischer Anbieter «sicherer» ist. Diese Frage hat keine belastbare Antwort, weil die Voraussetzungen fehlen – eine Schweizer Lizenz, ein Eintrag im Sperrregister, eine Schweizer Beschwerdestelle. Wer «mehr Auswahl» oder «höhere Quoten» sucht, tauscht definitionsgemäss Aufsicht gegen Marktbreite. Das ist eine Entscheidung, die jede Person für sich trifft; die Informationen hier dienen der Orientierung, nicht der Empfehlung.

Häufig gestellte Fragen

Auf welche ATP-Turniere kann in der Schweiz gewettet werden?

In der Schweiz ist die Liste der bewilligten Wettbewerbe geschlossen und wird von der Gespa geführt. Wetten dürfen auf alle ATP-Masters-1000-, ATP-500- und ATP-250-Turniere abgeschlossen werden, die auf dieser Liste stehen; zusätzlich auf die Grand Slams (über die ITF) und die ATP Finals. Wettbar sind Prematch- und Livewetten auf Spielsieger, Satzwetten, Handicaps und Über/Unter; einzelne Spezialmärkte wie Eckbälle oder Karten sind nicht Teil der Gespa-Liste und daher auch für ATP-Matches nicht zulässig.

Wie entsteht die Quote bei einem Tennismatch, und welchen Einfluss hat der Belag?

Die Quote spiegelt die geschätzte Siegeschance und enthält zusätzlich die Marge des Anbieters. Auf Sand sind die Ballwechsel länger, defensive Spieler und Spin-Spezialisten liegen vorne; auf Hartplatz sind Aufschlag und Return entscheidender; auf Rasen wiederum sind Volleys und Aufschlagvolleys überproportional wichtig. Wer das nicht selbst im Modell hat, sollte nicht erwarten, dass eine Quote auf einem ihm unbekannten Belag trotzdem Value ist.

Wie wird eine Wette behandelt, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, wird die Wette in der Regel gegenstandslos; der Einsatz wird zurückerstattet. Bei Kombiwetten werden die verbleibenden Voraussagen separat gewertet; fällt eine Voraussagenzahl unter die Bedingung eines laufenden Kombiboosts, fällt der Boost für die ganze Wette. Die genauen Regeln stehen in den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin (Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2).

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist der Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote; bei Kombiwetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der so errechnete Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 20 auf Quote 2.10 ergibt rechnerisch CHF 42.00; bei Quote 2’105 ergäbe die Rechnung CHF 42.10, abgerundet auf 5 Rappen CHF 42.05.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den beiden Schweizer Veranstaltern?

Beide Veranstalter verlangen 1-, 7- und 30-Tages-Verlustlimiten, die der Spielende vor der ersten Wette selbst setzt; die Obergrenze bei Swisslos liegt für Volljährige bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt zugleich für Spielbanken und das Fürstentum Liechtenstein.

Sind Gewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton» beim Steuerfreibetrag?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei – der Bundesfreibetrag liegt 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Über dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen; der Betrag wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Die kantonalen Freibeträge liegen teils deutlich tiefer; daher die Formulierung «je nach Kanton». Gewinne ausländischer Anbieter fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis unterschiedlich behandelt – beim eigenen Steueramt oder Steuerberater nachfragen.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»