Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.

Wer sich in der Schweiz erstmals bei einem Wettanbieter anmeldet, sucht oft nach einem Bonus für Neukunden, einem Startguthaben, einer Gratiswette. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein Konto eröffnet, findet keine klassische Einzahlungsprämie und keinen «100 % Bonus». Die beiden einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspiele und Startguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht anbieten, und Spielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Wer einen Neukundenbonus in seinem Wortsinn erwartet, sucht am falschen Ort. Wer versteht, was die bewilligten Angebote leisten und was sie kosten, kann sie sinnvoll nutzen.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2, 14. Oktober 2026) und gegen das Reglement der Loterie Romande.

Warum Schweizer Neukundenbonusse kleiner ausfallen

Die Ausgangslage: zwei Veranstalter, geschlossene Märkte

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der interkantonalen Aufsicht Gespa. Es lässt in diesem Segment nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit Sitz in Basel, Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz; ausländische Lizierungen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben hier keine rechtliche Kraft.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Folge ist ein geschlossener Markt mit klar abgegrenzten Verbreitungsgebieten. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich beim jeweils zuständigen Veranstalter nicht online registrieren. Die Auswahl an Wettanbietern ist damit für Schweizer Spielende von Gesetzes wegen klein.

Was das für Werbung und Promotionen bedeutet

Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Für Glücksspiele ohne Schweizer Bewilligung gilt: Werbung dafür ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Für Gratisspiele und Startguthaben verlangt das Gesetz zudem die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen, Swisslos deren 8. Beide Veranstalter führen aus diesem Grund keine dauerhaften, grosszügigen Willkommensaktionen. Sie bieten stattdessen zeitlich befristete Promotionen mit kleinen Beträgen und klaren Bedingungen, und sie kennzeichnen Gratisspielguthaben explizit als nicht auszahlbar.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz gar keine Werbung schalten; schon die Ansprache von Schweizer Kunden über Werbung kann strafrechtlich verfolgt werden. Das ist der Grund, warum die hier verglichenen Marken ohne Schweizer Bewilligung nur als Referenz genannt werden, nicht als empfohlene Anbieter.

Was Gratisspielguthaben im Gesetz bedeutet

Das BGS und die Verordnung (VGS) regeln Promotionen absichtlich eng. Gratisspielguthaben darf nicht ausgezahlt werden; es bleibt an die Spielplattform gebunden und verfällt nach Ablauf der Frist oder bei Inaktivität. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, nimmt am regulären Wettprogramm teil, kann aber den Bonus selbst nie als Bargeld bekommen. Das gilt unabhängig davon, ob das Guthaben aus einer Neukundenaktion, einer saisonalen Kampagne oder einer Kundenbindungsmassnahme stammt.

Für Spielende heisst das: Der «Wert» eines Bonus ist immer an Bedingungen geknüpft. Die Summe, die in der Werbung steht, ist nie das, was am Ende auf dem Bankkonto landet. Ein Bonus, der sich nicht auszahlen lässt, ist eine Spielmöglichkeit, keine Gutschrift.

Rechtlicher Rahmen: was erlaubt ist und was nicht

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; die Aufsicht führt die Gespa. Jede andere Marke, die Schweizer Kunden Sportwetten anbietet, tut dies ohne Schweizer Bewilligung und damit rechtswidrig. Die Gespa publiziert eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Curaçao, Malta, Deutschland: nichts davon ersetzt die Schweizer Bewilligung. Für Spielende bedeutet das: Wer bei einer ausländischen Seite wettet, hat keinen Schutz durch das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und keine Aufsicht, die Fehler des Anbieters verfolgt. Gewinne aus solchen Wetten können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll als Einkommen besteuert.

Welche Wetten erlaubt sind

Das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste.

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; was ein Veranstalter anbietet, ist seine eigene Entscheidung.

Was die Werbung darf

Werbung muss sachlich sein, darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten und nicht aufdringlich wirken. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten. Für Gratisspiele und Startguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Werbung für Schweizer Sportwetten darf nicht mit Bonusversprechen locken, die sich nicht auszahlen lassen, und sie darf nicht den Anschein erwecken, ein ausländischer Anbieter sei in der Schweiz zugelassen.

Sanktionen

Verhalten Folge
Sportwetten ohne Bewilligung anbieten bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre
Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele Busse bis CHF 500’000
Gratisspiele ohne Gespa-Zustimmung Verletzung der Bewilligungspflicht

Spielende selbst werden in der Schweiz nicht bestraft. Was ihnen bleibt, ist das Risiko, dass Gewinne aus nicht bewilligten Wetten eingezogen werden und dass sie im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg haben.

Spielerschutz vor der ersten Wette

Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür

Bevor die erste Sporttip-Wette platziert wird, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die höchste Limite, die Swisslos akzeptiert, liegt bei CHF 9’999 pro Zeiteinheit. Für unter 21-Jährige gilt eine Höchstlimite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage freiwillig gesetzt werden. Die Gespa verlangt, dass der Veranstalter mindestens eine Tages-, Wochen- oder Monatslimite erzwingt; die Schweizer Anbieter setzen die Sperre tiefer an als das Gesetz (24 Stunden) es vorsieht — Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an.

Ein Startguthaben ändert daran nichts. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, hat trotzdem die gesetzten Limiten einzuhalten. Limiten sind kein Marketinginstrument; sie sind ein Schutz, der nur dann wirkt, wenn er vor dem Spiel gesetzt und im Betrieb respektiert wird.

Spielsperre und Selbstsperre

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten. Wer sich für eine kürzere Frist sperrt, kommt vorzeitig nicht wieder ins Spiel.

Eine Spielsperre kann nur nach drei Monaten auf Antrag gelassen werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das ist kein theoretischer Schutz — wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert am Ende Geld und hat keinen rechtlichen Weg, es zurückzuholen.

Altersgrenze und Identitätsprüfung

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne verifiziertes Konto läuft keine Wette.

Die Loterie Romande verlangt Wohnsitz in einem ihrer sechs Westschweizer Kantone. Wer seinen Wohnsitz wechselt, verliert unter Umständen den Zugang zum bisherigen Konto und braucht ein neues beim zuständigen Veranstalter.

Testkäufe 2025: kein Grund zur Beruhigung

Die Gespa hat 2025 an Schweizer Verkaufsstellen Sportwetten an Minderhärige verkauft: in 47,5 % von 200 Testfällen wurde die Wette in einen Schalter abgegeben, obwohl der Käufer minderjährig war. Das ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage; es ist die Realität am Schalter. Wer darauf baut, dass die Verkaufsstellen das Alter kontrollieren, baut auf eine Quote, die empirisch nicht hält. Die Kontrolle am Schalter ist nicht so streng, wie sie sein sollte, und das verlagert die Verantwortung noch stärker auf die Spielenden selbst, ihre eigenen Limiten zu setzen und zu halten.

Was ein Neukundenangebot in der Schweiz enthält

Die Bausteine, die Swisslos und Loterie Romande bieten

Die bewilligten Veranstalter kennen keinen klassischen Einzahlungsbonus und keine «100 % Neukundenprämie». Was sie haben, sind drei Bausteine, die untereinander sehr verschieden sind:

Baustein Was er tut Wo er greift
Quotenboost auf Einzelwetten Erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette um einen festgelegten Prozentsatz Online, Prematch, Einzelwette
Profitboost auf ein Sportereignis Erhöht den möglichen Nettogewinn einer Wette um einen festgelegten Prozentsatz Online, Prematch, definiertes Ereignis
Kombiboost Erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette je nach Anzahl Voraussagen Online, Prematch, Live, Systemwette

Jeder Baustein hat eigene Bedingungen. Jeder ist an die Wettplattform gebunden. Keiner lässt sich auszahlen, wenn er nicht in eine gewonnene Wette mündet. Wer einen Neukundenbonus erwartet, der dem Konto einen Eurobetrag gutschreibt, der erwartet ihn vergebens.

Der Kombiboost im Sporttip: Bedingungen und Beispiel

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was heisst das in einem konkreten Fall? Wer eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 setzt, hat eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einem Gewinn (also korrekter Voraussage aller vier) liegt die Auszahlung bei CHF 97.92, der Nettogewinn bei CHF 87.92. Mit dem 5-%-Kombiboost wird der Nettogewinn um 5 % erhöht, also auf rund CHF 92.32. Bei sieben Voraussagen derselben Grössenordnung würde der Nettogewinn um 20 % erhöht. Bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn auf das Anderthalbfache, also im Beispiel auf rund CHF 263.76.

Der Boost ist eine Aufwertung des Gewinns, keine Subvention des Einsatzes. Wer mit einem kleineren Boost gewinnt, gewinnt trotzdem seinen Wetteinsatz zurück. Wer verliert, verliert seinen Einsatz vollständig. Der Boost ändert daran nichts.

Quotenboost und Profitboost: nur einmal pro Person

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Stelle, an der die Marketingbegriffe «boosted odds» und «best odds» ihre Grenze finden: sie gelten einmal pro Aktion, sie sind nicht über mehrere Wetten stapelbar, sie sind an ein einzelnes Ereignis gebunden.

Wer mehrere Boosts nutzen will, muss mehrere verschiedene Aktionen abwarten, jede mit eigenem Zeitfenster, eigenen Quoten und eigenen Bedingungen. Eine «laufende Aktion» über die gesamte Fussballsaison ist im Sporttip-Programm nicht vorgesehen.

«JouezSport – Patinoires et Stades»: ein Beispiel aus der Romandie

Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen Codes in den Stadien der National League verteilt. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, die Promotionen bei der Loterie Romande annehmen: kleine Beträge, kurze Fristen, ein konkreter Anlass, ein Kanal, an dem die Aktion sichtbar wird.

Wer ein Konto eröffnete und in den ersten Tagen nach der Registrierung nichts weiter suchte als einen klassischen Einzahlungsbonus, hat die Aktion verpasst. Promotionen sind hier keine Standardausstattung; sie sind Ereignisse mit Anfang, Ende und Stückzahl.

Warum Gratisspielguthaben nicht ausgezahlt wird

Beide Veranstalter schreiben Gratisspielguthaben explizit als nicht auszahlbar. Das ist keine Eigenheit des Anbieters; es ist die Konsequenz aus dem Gesetz. Spielguthaben aus Promotionen ist an die Spielplattform gebunden, es verfällt, wenn es nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eingesetzt wird, und es kann nicht als Bargeld auf das Bankkonto transferiert werden. Wer ein Startguthaben «mitnimmt», muss es auf der Plattform einsetzen.

Das hat Folgen für den Wert eines Bonus. Eine CHF 10-Aktion auf der Plattform ist nicht CHF 10 auf dem Bankkonto; sie ist eine Anzahl Wettmöglichkeiten im Wert von bis zu CHF 10. Wer mit Gratisspielguthaben wettet und verliert, hat nichts gewonnen und nichts verloren ausser einer Wette. Wer mit Gratisspielguthaben wettet und gewinnt, hat den Wettgewinn; das Gratisspielguthaben selbst ist weg.

Die Startangebote im Vergleich

Was die Übersicht leistet und was sie nicht

Die folgende Tabelle stellt die beiden bewilligten Veranstalter einander gegenüber und ergänzt sie um die wichtigsten ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Sie ist keine Empfehlung. Sie zeigt, wer in der Schweiz eine Bewilligung hat, wer die Angebote verantwortet und wer die Aufsicht führt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungslage
Swisslos Sporttip Ja Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
PowBet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
myBet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
1xBet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
BDMBet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
Coolzino Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
Bahigo Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
N1 Bet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht
Fezbet Nein Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht etabliert; keine Schweizer Aufsicht

Die Tabelle trennt die Gruppen. Sie verschmilzt sie nicht zu einem Ranking. Wer in der Schweiz wettet, hat zwei legale Optionen; alle weiteren sind nicht zugelassen und können von der Gespa gesperrt werden.

Die bewilligten Anbieter im Profil

Im Folgenden werden die zwei legalen Anbieter in der Schweiz sowie die wichtigsten ausländischen Marken in einem Überblick aufgeführt. Dieser Vergleich dient der Information über Bewilligungsstatus und Aufsicht.

Swisslos Sporttip: Bewilligter Anbieter für die Deutschschweiz

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sporttip als Sportwettenprodukt in den ihr zugewiesenen Kantonen. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, Vollendung des 18. Lebensjahres und keine bestehende Spielsperre. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Das Sportprogramm folgt der Gespa-Liste; Wetten ausserhalb dieser Liste nimmt Sporttip nicht an.

Die Promotionen sind schmal: Quotenboosts und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten, ein Kombiboost ab vier Voraussagen, keine dauerhafte Neukundenaktion im klassischen Sinn. Der minimale Werbeinsatz ist CHF 1, der maximale CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielquittung gehen automatisch auf das Wallet; Gewinne darüber ausgeschrieben werden innert 3 Arbeitstagen auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen, sofern die Identität vergeben ist. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, gewinnt Wettgewinne — das Guthaben selbst wird nie ausgezahlt.

Was Swisslos von einer ausländischen Seite unterscheidet, ist die Aufsicht. Wer sich beim Support nicht verstanden fühlt, hat die Gespa als Anlaufstelle; wer zu viel spielt, hat das Schweizer Sperrregister als Schutz; wer unter 18 ist, hat die Gesetzeslage auf seiner Seite. Das ist der Wert der Schweizer Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport: Bewilligter Anbieter für die Romandie

Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Genossenschaft zählt rund 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Online-Konto ist auf Einwohnerinnen und Einwohner dieser Kantone beschränkt.

Das Wallet-Modell unterscheidet sich in Details vom Swisslos-Modell: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Promotionen sind klein, saisonal, an konkrete Anlässe gebunden — Stadienbesuche in der National League im Winter 2025/26, mit Stückzahlen von wenigen tausend Aktionscodes.

Die Loterie Romande ist die andere Seite der Schweizer Bewilligung. Wer in Genf wohnt, hat hier seinen Platz; wer in Zürich wohnt, hat dort seinen Platz. Die Auswahl ist keine Marktfrage; sie ist eine territoriale Frage.

Ausländische Anbieter als Referenz: was sie nicht sind

PowBet, myBet, 1xBet, BDMBet, Coolzino, Bahigo, N1 Bet und Fezbet sind Beispiele für Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Sie sind hier genannt, weil Schweizer Spielende im Netz auf sie stossen. Sie sind nicht empfohlen. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS); das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS), und die Werbung dafür ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Was diese Marken in anderen Märkten bieten — Willkommensboni, Gratiswetten, Cashback, Reload-Boni — steht in der Schweiz unter anderen Vorzeichen. Das Schweizer Recht definiert ein Gratisspiel als bewilligungspflichtig; eine ausländische Plattform kann diese Bewilligung nicht erteilen. Für Spielende heisst das: Was bei einer ausländischen Seite als «Neukundenbonus» angekündigt wird, ist in der Schweiz kein rechtmässiges Angebot. Wer es annimmt, wettet auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekurs. Die Gespa kann die Domain auf die DNS-Sperrliste setzen; dann ist die Seite von Schweizer Anschlüssen aus nicht mehr erreichbar.

Wer auf einer solchen Seite spielt, sollte das mit offenen Augen tun. Der «Bonus» ist dann eine Marketingaussage des Anbieters, dessen Rechtmässigkeit in der Schweiz nicht geprüft ist. Beschwerden laufen ins Leere; Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; das Schweizer Sperrregister gilt dort nicht.

Einsatz, Gewinn und Limits bei Sporttip

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinn einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette gilt die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 bringt bei einem Gewinn CHF 97.92 zurück; der Nettogewinn ist CHF 87.92. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Kette, die bei 9’795 läge, würde nach der Aufrundung 9.80, nach der Abrundung 9.80. Das macht bei kleinen Quotenunterschieden wenig aus, bei einer grossen Kombiwette kann es ein paar Rappen auf den Gewinn kosten.

Wie Limits den Spielraum setzen

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit hohem Gesamteinsatz spielen will, muss die Wetten so konstruieren, dass der Einsatz pro System innerhalb der Limite bleibt.

Für die Promotionen gelten eigene Limiten. Boosts sind in Einsatz und Erhöhung begrenzt; Cash-Out lässt einen Boost verfallen. Wer mit hohen Einsätzen spielt, kommt mit den Boosts an Grenzen, die unter den normalen Wettlimit liegen können. Wer den Boost nutzen will, muss akzeptieren, dass der eigentliche Spielraum kleiner ist als das, was die regulären Limits erlauben.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das bedeutet: Eine Kombiwette aus vier Voraussagen verliert nicht automatisch ihren Gesamteinsatz, wenn eines der Ereignisse ausfällt; sie wird um dieses eine Bein reduziert. Wer das weiss, kann eine Kombiwette auch dann noch retten, wenn ein Spiel verschoben oder abgebrochen wird.

Wer lange nichts von seinem Gewinn hört, verliert ihn unter Umständen trotzdem: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen. Wer den Wettschein ausdruckt und die Auswertung im Auge behält, behält sein Geld.

Live-Wetten, Cash-Out und Spezialfunktionen

Live-Wetten: wann die Quote 1.00 gilt

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette, die nach dem Tor platziert wird, ist keine Wette auf das Tor; sie ist eine Wette ohne Wert.

Wer live wettet, muss die Verzögerung der Übertragung mitdenken. Eine Sekunde zwischen Ereignis und Anzeige reicht, um eine Wette wertlos zu machen. Das ist kein Trick des Veranstalters; es ist die Konsequenz aus dem Versuch, Wetten nach bekannten Ausgängen zu verhindern.

Cash-Out: nur als Ganzes, nur online, ohne Garantie

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt Swisslos nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Cash-Out ist eine Convenience-Funktion. Sie kostet Geld, weil der Cash-Out-Betrag nie den vollen Gewinn abbildet; sie gibt Flexibilität, weil sie eine Wette vor dem Ende beendet. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzt, akzeptiert einen Abschlag auf den Gewinn. Wer auf den vollen Gewinn wartet, akzeptiert das Risiko, dass das Ereignis noch kippt.

Bet-Builder: abhängige Ereignisse in einer Funktion

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das bedeutet: Eine Wette auf «Heimsieg und mehr als 2,5 Tore» ist eine abhängige Berechnung; sie muss über den Bet-Builder laufen, sonst riskiert sie die Annahme.

Der Bet-Builder ist keine Spielerei. Er ist die technische Antwort auf das Problem, dass zwei Wetten auf dasselbe Ereignis sich gegenseitig die Quote verzerren. Wer den Builder umgeht, riskiert eine Annahme und eine spätere Annullierung.

Zahlungen, Auszahlungen und Steuern

Zahlungsmethoden bei Swisslos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; wer mit Bonusgeld wettet und gewinnt, bekommt den Wettgewinn, nicht den Bonus zurück.

Zahlungen und Auszahlungen bei Loterie Romande

Bei Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt; das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt und ein Konto eröffnet, bekommt ein Wallet mit klaren Limits und klarem Auszahlungsweg. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, gewinnt nur den Wettgewinn; das Guthaben selbst bleibt auf der Plattform und verfällt am Ende der Frist.

Steuern: was bleibt vom Gewinn

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesschwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025 CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich und ist je nach Kanton anders. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettgewinnerin liegt mit ihrem Gewinn weit unter der Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen aus: Der Kanton Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer ausländischen Seite spielt und gewinnt, sollte den kantonalen Steuerweg prüfen. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, hat in der Regel keine Steuererklärungspflicht für kleine Gewinne.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer einen CHF 10-Einsatz platziert, zahlt keine zusätzliche Abgabe an den Bund oder den Kanton.

Wer mit welchem Angebot am besten bedient ist

Wer die Schweizer Bewilligung schätzt

Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande führt, bekommt ein Wettprogramm nach Schweizer Liste, einen Schutz durch das Sperrregister, eine Aufsicht durch die Gespa und einen Rechtsweg im Streitfall. Das Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht ausgezahlt; es ist Spielguthaben. Wer das akzeptiert, hat eine legale Plattform mit klaren Regeln.

Wer ein grösseres Wettprogramm sucht

Eine ausländische Seite hat in der Regel ein grösseres Wettprogramm — mehr Ligen, mehr Märkte, mehr Spezialwetten. In der Schweiz ist das Wettprogramm eine geschlossene Liste; Eckballmärkte, Esports und viele Spezialwetten sind nicht verfügbar. Wer darauf Wert legt, findet bei einer ausländischen Seite mehr, akzeptiert aber den Verlust des Schweizer Schutzes.

Wer einen klassischen Einzahlungsbonus erwartet

Wer einen Bonus in der Form erwartet, wie ihn internationale Buchmacher bewerben — 100 % auf die erste Einzahlung, mehrere hundert Franken Startguthaben —, findet ihn in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind kleine Promotionscodes, saisonale Aktionen und Boosts auf bestehende Wetten. Wer die klassische Form sucht, ist bei einer ausländischen Seite besser bedient; er muss dann aber akzeptieren, dass die Seite keine Schweizer Bewilligung hat.

Wer mit kleinem Budget spielt

Wer mit kleinen Einsätzen spielt, kommt bei Sporttip mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- und Kombiwette zurecht. Die Verlustlimiten sind Pflicht; sie lassen sich freiwillig noch tiefer setzen. Eine Erhöhung der Limite greift erst nach 72 Stunden — was bei einem kleinen Budget kaum ein Problem ist, weil die wenigsten mit kleinen Budgets ihre Limite erhöhen wollen.

Wer das Maximum an Promotionen will

Die meisten Promotionen gibt es auf den grossen ausländischen Plattformen. In der Schweiz sind die Promotionen klein, saisonal und an klare Anlässe gebunden. Wer Promotionen sucht, hat in der Schweiz weniger Auswahl, aber dafür klare Regeln und Schweizer Aufsicht.

Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Einen klassischen Einzahlungsbonus oder ein «100 % Startguthaben» gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Was es gibt, sind zeitlich befristete Promotionen mit kleinen Beträgen (Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost), und diese benötigen jeweils die vorgängige Zustimmung der Gespa. Gratisspielguthaben aus solchen Promotionen ist nicht auszahlbar; es bleibt an die Wettplattform gebunden.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; ohne verifiziertes Konto läuft keine Wette. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Gratisspiele und Startguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen, Swisslos deren 8. Beide Veranstalter führen deshalb nur kleine, an Bedingungen geknüpfte Promotionen; Gratisspielguthaben ist zudem nicht auszahlbar. Eine dauerhafte «Willkommensaktion» im Stil internationaler Buchmacher ist mit dieser Bewilligungspraxis nicht vereinbar.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Eine Gratiswette wird in der Regel ohne Einsatz ausgezahlt: Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 3.00 setzt und gewinnt, erhält den Gewinn — also CHF 20 — ohne den ursprünglichen Einsatz zurück. Der Wert der Gratiswette liegt also im Gewinn, nicht im Einsatz. Das gilt unabhängig davon, ob die Gratiswette aus einer Promotion stammt oder als Gratisspielguthaben eines Veranstalters ausgegeben wird; die Logik ist dieselbe.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert wird. Die höchste Limite, die Swisslos akzeptiert, liegt bei CHF 9’999 pro Zeiteinheit; für unter 21-Jährige gilt CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten ersetzen kein Selbstausschluss­verfahren, aber sie sind die unmittelbarste Kontrolle über das eigene Spiel.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»