Gratiswetten und Aktionscodes bei Schweizer Sportwetten
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Wer nach einem «Freebet-Code» für Schweizer Sportwetten sucht, sucht meist nach einem Gutschein, der das Konto füllt. In der Schweiz läuft das anders als in Märkten mit Dutzenden Konzessionen: zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben braucht vor jeder Aktion die ausdrückliche Zustimmung der Aufsicht. Das knappste Ergebnis vorweg — auf der Seite steht kein Code, und der Einsatz einer Gratiswette fliesst bei einem Gewinn nicht zurück.
Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Webauftritte von Swisslos und Loterie Romande und gegen die Liste der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission, hier zuständig: Interkantonale Geldspielaufsicht).
Überblick: Was eine «Gratiswette» in der Schweiz überhaupt ist
Eine Gratiswette ist ein Wettangebot, bei dem der Einsatz nicht aus eigener Tasche fliesst. Was eine Gratiswette davon unterscheidet, ist nicht die Werbung, sondern das, was beim Gewinn tatsächlich zurückkommt. In fast allen Fällen gilt: der Einsatz der Gratiswette wird im Gewinnfall nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 25 ausgezahlt, nicht CHF 35. Das ist der wichtigste Punkt, bevor irgendein Code ins Spiel kommt.

In der Schweiz nennt das Bundesgesetz diese Gutschrift Gratisspielguthaben. Der Begriff steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und beschreibt jedes Guthaben, das ohne geldwerten Einsatz von der Veranstalterin stammt. Für die Spielerin heisst das: jedes Stück für Geldgratisspielguthaben unterliegt einer eigenen Bewilligungspflicht. Eine Bewilligung erteilt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Im Jahr 2025 hat sie 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos ausgestellt. Die Aktionen sind deshalb selten, klein und an Bedingungen geknüpft.
Der zweite Punkt, der vielen Suchanfragen zugrunde liegt: in der Schweiz gibt es keinen klassischen Markt für Neukundenboni. Was international als «100 % Bonus bis CHF 200» läuft, ist hier nicht erlaubt, weil jede Form von Gratisspielguthaben die Vorab-Genehmigung der Aufsicht braucht. Ausländische Anbieter, die solche Codes grosszügig bewerben, dürfen in der Schweiz weder Werbung machen noch Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz annehmen.
Was eine Gratiswette konkret wert ist
Eine Rechnung vorab, weil die Seite sonst den Code-Aspekt ohne Wert behandelt: Nehmen wir ein Gratisspielguthaben über CHF 10, das auf einer Zweiwege-Wette zu Quote 1.90 eingesetzt wird, und unterstellen wir einen fairen Markt mit Auszahlungsquote 100 % (in der Praxis liegt die Auszahlungsquote realer Schweizer Wettmärkte etwas tiefer; das Detail ist im Abschnitt zum Kombiboost und zu Quotenboosts). Was die Gratiswette bei einem Gewinn netto einbringt, ist der Bruttogewinn mal die Auszahlungsquote, denn der Einsatz fliesst definitionsgemäss nicht zurück. Aus dem Produkt von Gewinn, Ertrag und Auszahlungsquote ergibt sich ein Erwartungswert, der deutlich unter dem Nominalwert des Gutscheins liegt. Das ist die Bandbreite, in der ein Code-Gewinn einzuschätzen ist: bei realistischen Margen bleibt der Erwartungswert eines CHF 10-Gutscheins auf einer 50/50-Wette im niedrigen einstelligen Frankenbereich, auch wenn der Nettogewinn CHF 9 beträgt. Wer das nicht weiss, überschätzt den Wert solcher Aktionen regelmässig um ein Vielfaches.
Warum diese Seite kein Code ist
Weil das Bundesgesetz es verbietet, einen Aktionscode zu verbreiten, der Gratisspielguthaben auslöst, und weil die Aufsicht solche Codes anlassbezogen prüft. Der einzige Weg, einen Code zu verwenden, ist, ihn am Verkaufsstand, in einer offiziellen Mitteilung oder in der App der beiden Veranstalter zu finden. Diese Seite beschreibt, wie Gratisspielguthaben funktioniert, wo es vorkommt und was es kostet, nicht welcher Code aktuell gilt.
Rechtslage: Warum nur zwei Veranstalter in Frage kommen
Die Schweiz hat das Glücksspiel neu geordnet. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Es unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele; Sportwetten sind Grossspiele. Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa, und beide gelten nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao oder sonst woher — hat hier keine Wirkung.

Die Kantone haben gleichzeitig die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten begrenzt. Erlaubt sind genau zwei: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz und das Tessin sowie die Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande) für die Westschweiz. Beide sind Genossenschaften bzw. Aktiengesellschaften im Eigentum der Kantone. Beide haben für ihre Sportwetten eine Bewilligung erhalten.
Das bedeutet für Spielende dreierlei:
- Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wettet, nutzt Sporttip von Swisslos.
- Wer in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wettet, nutzt Jouez Sport der Loterie Romande.
- Alle übrigen Anbieter — und das ist die ganz überwiegende Mehrheit der internationalen Buchmacher — sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Eine Werbung für unbewilligte Sportwetten ist in der Schweiz eine Widerhandlung im Verwaltungsrecht, im kommerziellen Fall eine Straftat mit Busse bis CHF 500’000. Werbung auf Schweizer Endgeräten, die solche Anbieter bewirbt, ist über die Gespa-Sperrliste (DNS-Block) erreichbar. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 rund 671 Domains. Die Sperrung erfolgt auf Gesuch; ein einmal gesperrter Anbieter taucht oft unter einer neuen Domain wieder auf, was die Aufsicht «Domain-Hopping» nennt. Die Gespa hat diesen Mechanismus öffentlich benannt und nennt dabei ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Was bewilligt heisst — und was es nicht heisst
Eine Schweizer Bewilligung bedeutet: der Anbieter unterliegt der Aufsicht, das Angebot ist auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten gelistet, das Spielerkonto ist verifiziert, Auszahlungen erfolgen auf ein Konto im Namen des Spielenden, und der Anbieter darf keine Gratisspielguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Aufsicht vergeben.
Eine Schweizer Bewilligung heisst nicht: dasselbe Angebot wie bei einem internationalen Buchmacher. Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste (Stand 10.09.2026) umfasst klassische Sportarten, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und keine Eckball- oder Kartenmärkte. Esports: nicht gelistet. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows: ausgeschlossen. Was die Aufsicht nicht listet, ist nicht erlaubt. Wer in der Schweiz Sportwetten nutzt, spielt aus einer engeren Auswahl als bei einem internationalen Buchmacher — und dies ist die direkte Auswahl unter dem BGS.
Wer in der Schweiz überhaupt spielen darf
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt. Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer oder Wettkämpferin an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist nicht nur eine Sittlichkeitsregel; es ist Spielregel und führt bei Verstoss zur Annullierung. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; jede Registrierung wird gegen das zentrale Sperrregister geprüft. Wer gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen.
Spielerschutz, Limiten und Sperre
Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung, kombiniert mit einer obligatorischen Kontrolle. Vor der ersten Online-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für volljährige Spielende liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine separate, deutlich tiefere Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung gilt nicht sofort: per Gesetz erst nach 24 Stunden, in den Bedingungen der Swisslos sogar erst nach 72 Stunden. Wer seine Limite morgens anhebt, kann abends nicht höher spielen.
Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer mehr einzahlen will als geplant, muss die Limite aktiv anheben — und zwar mit Verzögerung.
Die zweite Säule ist die Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das heisst: wer sich bei Swisslos sperrt, kann nicht gleichzeitig bei einem Schweizer Online-Casino spielen.
Die Loterie Romande arbeitet mit analogen Sperrmechanismen, die im Règlement Général festgehalten sind. Beide Veranstalterinnen bieten zudem eine Selbstsperre für bis 6 Monate an, was das BGS ohnehin verlangt. Wer aus einer Sperre zurück will, braucht eine Frist von drei Monaten und die Einbindung einer Fachstelle.
Warum Gratisspielguthaben nicht zum Mehrspielen verleiten sollte
Es gibt ein einleuchtendes Argument gegen den Wert von Gratisspielguthaben, das nicht in einer Zahl, sondern in der Mechanik liegt: Gratisspielguthaben senkt die Hemmschwelle für eine Wette. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, setzt diese CHF 10 eher auf eine Quote, die er mit echtem Geld nicht anrühren würde. Das ist nicht Vermutung; das ist die Mechanik hinter jedem «risikofreien» Tipp, der je auf einer Sportwettplattform beworben wurde. Wer eine Gratiswette annimmt, sollte das im Hinterkopf behalten: das Geld ist ein Grund, eine Wette zu platzieren, die er sonst nicht platziert hätte. Die Wette hat einen Erwartungswert, der unter dem Einsatz liegt, sobald die Buchmacher-Marge eingepreist ist. Wer das vergisst, verlässt die Wette mit einem negativen Erwartungswert und dem ohne Allzuernsten Verlust an einem anderen Ort.
Boni und Gratiswetten: Was es gibt und was es kostet
Die Schweiz kennt keine «100 % Ersteinzahlungsboni». Was es gibt, sind drei klar eingegrenzte Formen.
Quotenboosts und Profitboosts bei Swisslos Sporttip
Swisslos unterscheidet Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost erhöht die Quote einer Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind online, prematch und nur für Einzelwetten mit einer Voraussage verfügbar. Sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die ganze Mechanik; mehr Spielraum hat Swisslos nicht.
Der Sporttip-Kombiboost
Ein anderes Instrument ist der Kombiboost. Er gilt nur für online platzierte Wetten (Prematch, Live und Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Bonus erhöht den Gewinn, nicht den Einsatz. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; die genauen Höchstbeträge stehen in den Spielregeln und werden in der Wettbörse angezeigt. Ein Boost auf eine Kombination ist definitionsgemäss kein Gratisspielguthaben; er ist eine Gewinnausetzung, die an die Wettmechanik gekoppelt ist.
Die JouezSport-Aktion «Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 die Aktion JouezSport – Patinoires et Stades durchgeführt. An sieben Aktionstagen wurde in den Stadien der National League ein Code verbreitet. Wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig. Es war nicht auszahlbar: Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt wurden, konnten als Gewinn bezogen werden, das Guthaben selbst nicht. Das ist die Spielregel, die in den Conditions de participation festgehalten ist.
Diese Aktion ist ein Beispiel für das, was die Aufsicht genehmigt: ein orts- und anlassbezogenes Guthaben, das in sehr kleiner Stückzahl an eine klar definierte Zielgruppe geht, mit klarer Laufzeit und klarer Nicht-Auszahlbarkeit. Wer sich an einer ähnlichen Aktion beteiligt, sollte diese Punkte kennen.
Was Gratisspielguthaben ausmacht oder gescheit macht
Die entscheidenden Eigenschaften eines Gratisspielguthabens sind:
- Nicht-Auszahlbarkeit: Gewinne aus dem Gutschein sind auszahlbar; der Gutschein selbst nicht.
- Befristung: jeder Gutschein hat eine Frist, nach der er verfällt.
- Anwendungsbereich: Gutscheine gelten oft nur für bestimmte Märkte, Quoten oder Wettarten.
Wer einen Gutschein annimmt, ohne diese Punkte zu lesen, erlebt typischerweise eine Enttäuschung beim Auszahlungsversuch oder beim Verfall. Die Pflicht liegt bei der Spielerin, nicht beim Anbieter. Die Aufsicht definiert das Gratisspielguthaben als gesetzlichen Begriff, der diese Mechanik abdeckt.
Auszahlung und Verifikation
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage; ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 ist möglich. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — das ist die harte Regel.
Bei Swisslos ist die Mechanik ähnlich, aber leicht anders: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer Gewinne auszahlen will, muss die IBAN auf ein Konto im eigenen Namen angeben. Das ist nicht eine Eigenheit der Schweizer Anbieter, sondern eine Pflicht aus der Verordnung über Geldspiele (VGS): Gewinne und Bezüge erfolgen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht.
Die beiden zugelassenen Schweizer Veranstalter im Detail
Die Schweizer Bewilligungslandschaft reduziert die Auswahl auf zwei Veranstalter. Sie sind beide in der Deutschschweiz und Westschweiz tätig, aber sie decken unterschiedliche Kantone ab, sie haben unterschiedliche Angebote, und sie operieren mit unterschiedlichen Aktionen.
Swisslos Sporttip – die Deutschschweizer Plattform
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und führt Lotterien und Sportwetten durch. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Aufsicht führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Romandie wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Liechtenstein wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen.
Wettangebot: Sporttip deckt die klassischen Sportarten Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und Handball ab, dazu eine Auswahl weiterer Disziplinen, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Live-Wetten sind verfügbar, prematch und live. Cash-Out ist möglich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn; er hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; es gibt keinen Anspruch auf einen Cash-Out für einen bestimmten Markt.
Limits: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine wichtige Information für höhere Einsätze.
Zahlung: Swisslos bietet verschiedene Zahlungswege für das Aufladen des Spielkontos. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Mindestkaufbetrag ist CHF 20. Es ist keine Kreditkarten-Aufnahme möglich; das Verbot, Kredit an Spielende zu vergeben, ergibt sich aus dem BGS.
Verifikation: Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne diese Verifikation gibt es kein Konto und keine Wette.
Spezialregel für abhängige Ereignisse: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung — zum Beispiel «Heim gewinnt» und «über 2.5 Tore» im gleichen Match — dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Eine Kombination, die Swisslos irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann für die ganze Wette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer mehrere Wetten aus einem Match kombinieren will, muss die Bet-Builder-Funktion benutzen.
Verdienst aus Wetten: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung schmälert den Gewinn um Bruchteile von Rappen, die bei grösseren Kombinationen sichtbar werden.
Fristen: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Turnier) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wettkämpferinnen dürfen nicht auf eigene Ereignisse wetten. Das ist eine Spielregel und kein Moralappell; eine entsprechende Wette wird storniert und der Einsatz zurückerstattet.
Live-Wetten und Zeitverzögerung: Eine Live-Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein technisches Detail, das beim Live-Spielen wichtig wird: eine Wette kurz nach einem Tor kann als wertlos annuliert werden.
Verdienstberechnung – wichtiger Hinweis: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieger nach 90 Minuten» ist bei einem Penaltysieg verloren.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Plattform
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Hauptadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und rund 221 Mitarbeitende. Ihre Statuten sind als Genossenschaft der Kantone organisiert; der Reingewinn fliesst in die AHV/IV und in öffentliche Zwecke in den Westschweizer Kantonen.
Wettangebot: Jouez Sport bietet das Westschweizer Äquivalent zum Sporttip, mit ähnlichen Hauptmärkten Fussball, Eishockey, Tennis und Radsport — letzterer traditionell wichtig in der Romandie. Live-Wetten und Prematch sind verfügbar. Eine vollständige Liste der angebotenen Wettarten steht auf jeux.loro.ch und sollte vor einer Wette konsultiert werden.
Limits: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage; ein Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 beschränkt. Höchstgewinne pro Wette oder pro Tag sind in den Spielregeln definiert. Wer ein höheres Volumen spielen will, muss bei der Kundendienstabteilung nachfragen.
Zahlung: Das Aufladen des Kontos erfolgt über die auf jeux.loro.ch genannten Zahlungswege; die genauen Marken sind in den Bedingungen der Loterie Romande aufgeführt. Kontoauszahlungen erfolgen auf eine IBAN im Namen des Spielers; diese ist bei der Registrierung zu verifizieren.
Verifikation: Identitätsprüfung und Wohnsitz im Vertragsgebiet sind Voraussetzung. Die genauen Anforderungen sind in den Conditions d’utilisation der Plattform dokumentiert. Bei der Registrierung wird die Identität verifiziert und gegen das Sperrregister geprüft.
Aktionen: Die Loterie Romande führt regelmässig bewilligte Aktionen durch. Die Aktion «Patinoires et Stades» ist ein typisches Beispiel: orts- und anlassbezogen, mit einer klaren Stückzahl, einer klaren Frist und einer klaren Nicht-Auszahlbarkeit des Guthabens. Wer eine solche Aktion annimmt, sollte die Conditions de participation lesen.
Verdienst aus Wetten: Die Gewinnberechnung folgt dem Standardprinzip: Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Quoten zum Produkt. Der Gewinn wird dem Wallet gutgeschrieben oder auf die IBAN überwiesen, je nach Höhe. Die genauen Schwellen sind in den Spielregeln aufgeführt.
Gemeinsamkeiten der zugelassenen Anbieter
Beide Anbieterinnen sind gemeinnützige Anbieterinnen: ihre Reingewinne fliessen in öffentliche Zwecke, vor allem AHV/IV, und in kantonale und eidgenössische Projekte. Beide sind Mitglied des Geldspielkonkordats und unterstehen der Gespa. Beide haben eine identische Spieler-Schutzmechanik: Verlustlimiten, Spielsperren, Selbstsperren bis 6 Monate. Beide haben verpflichtende Identitätsprüfung. Beide zahlen auf eine IBAN im Namen des Spielers aus. Beide haben den «Spendenanteil» in ihrer Preisstruktur eingepreist: die Auszahlungsquote ist tendenziell tiefer als bei internationalen Buchmachern, weil der Spendenanteil die Marge erhöht. Wer den Markt vergleicht, sieht das.
Der Vergleich: Was die beiden Veranstalter unterscheidet
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Marke | Verbreitungsgebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura |
Die Tabelle zeigt das Wesentliche: beide sind bewilligt, beide haben unterschiedliche Verbreitungsgebiete. Wer in Genf wohnt, hat nur Zugang zur Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, hat nur Zugang zu Swisslos. Wer in einem Drittkanton wohnt (etwa einem Deutschschweizer Kanton, der nicht zum Swisslos-Gebiet gehört), hat keinen Zugang zu einem bewilligten Online-Anbieter und müsste für Online-Wetten in das Swisslos-Gebiet umziehen oder auf Online-Sportwetten verzichten. Das ist eine harte Realität des Schweizer Marktes, die kein internationaler Buchmacher umgeht.
Beide Veranstalterinnen haben CHF 0, Grundgebühr für die Kontoeröffnung; die Identitätsprüfung kostet die Spielerin nichts. Beide bieten Prematch und Live-Wetten an; beide haben Cash-Out; beide haben Bet-Builder-Funktionen in unterschiedlichem Umfang. Die genauen Unterschiede sind in den Spielregeln dokumentiert.
Die Schweizer Bewilligung bringt keinen Gratiswetten-Markt im internationalen Sinn. Sie bringt drei klar definierte Aktionstypen: orts- und anlassbezogene Spielguthaben (Loterie Romande), Quotenboosts und Profitboosts (Sporttip), Kombiboost (Sporttip). Was es nicht gibt, ist ein «Willkommensbonus» für Neukunden, ein «Reload-Bonus» für bestehende Kunden, ein «Cashback» auf Verluste, ein «VIP-Programm» oder ein «Loyalty-Programm» im internationalen Sinn. Wer so etwas sucht, sucht am Markt vorbei.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was die Seite offen nennt
Die Schweizer Bewilligungslandschaft lässt keinen Raum für ausländische Anbieter. Wer in der Schweiz wettet, kann nur bei Swisslos oder Loterie Romande wetten, wenn er auf der legalen Seite spielen will. Trotzdem sehen Schweizer Spielende Werbung für Anbieter wie Bettilt, Rabona, DirectionBet, Cloudbet, Betwinner, Betovo, Rollbit und Interwettenstoss. Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz — wo auch immer sie sitzt — hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Das bedeutet:
- Keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa hat keine Aufsicht über diese Anbieter.
- Kein Schweizer Sperrregister. Eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande hindert einen Spieler nicht, bei einem ausländischen Anbieter zu spielen — und umgekehrt.
- Kein Schweizer Rechtsschutz. Bei Streit mit dem Anbieter bleibt der Schweizer Rechtsweg praktisch verschlossen.
- Keine Schweizer Sperrliste-Sicherheit. Die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen; der Anbieter taucht unter einer neuen Domain wieder auf (Domain-Hopping).
- Kein anonymer Schutz. Krypto-Zahlungen sind bei diesen Anbietern üblich; das Schweizer Recht verbietet anonyames Spielen, das ausländische Recht nicht.
- Steuerlich anders. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonalem Recht anders zu behandeln. Im Kanton Thurgau etwa werden sie als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone haben andere Regeln.
Wer in der Schweiz bei einem dieser Anbieter spielt, spielt nicht im Schutz des BGS. Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz verboten; das Anbieten selber ist eine Straftat. Wer dennoch spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Spielerin selbst nicht bestraft wird, dass aber Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Diese Seite nennt diese Anbieter, um sie einzuordnen, nicht um sie zu bewerben. Kein Code, kein Bonus, kein Testbericht wird hier vorgelegt, weil ein Code ohnehin nicht einlösbar wäre und ein Testbericht gegen das Werbeverbot verstiesse.
Wie ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung trotzdem wirbt
Diese Anbieter werben über Social Media, über Suchmaschinen, über Affiliate-Seiten und über Banner in Fussball-Streams. Sie verwässern die Curder und zielen auf Schweizer Spielende. Wer eine Werbung sieht, sollte keine Worte von der Werbung glauben: «Schweizer Bewilligung», «lizenziert und sicher», «CHF-bonus für Neukunden» — all das sind Worte, die in der Schweiz entweder falsch oder verboten sind.
Rechenbeispiel – Was eine Gratiswette konkret wert ist
Eine Gratiswette ist eine Wette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, falls sie gewinnt. Ihr Wert ist daher nicht der Nominalwert des Gutscheins, sondern der erwartete Gewinn mal die Auszahlungsquote des Marktes. Diese Seite rechnet das einmal durch, damit der Wert einer Aktion wie der Loterie-Romande-Patinoires-Gutschein einschätzbar wird.
Nehmen wir ein Gratisspielguthaben über CHF 10 auf einer Zweiwege-Wette zu Quote 1.90 und unterstellen wir eine faire Auszahlungsquote von 100 % (das heisst, der Markt hätte 0 % Marge; reale Schweizer Wettmärkte liegen nicht ganz so hoch). Bei einem Gewinn gibt es CHF 10 mal (Quote minus 1) = CHF 19 Gewinn, multipliziert mit der Auszahlungsquote, was bei 100 % den vollen CHF 19 ergibt. Bei einem Verlust gibt es 0. Der Erwartungswert dieser Wette ist die Hälfte von CHF 19 plus die Hälfte von 0, also CHF 9.50. Das ist die theoretische Obergrenze — sie gilt nur, wenn der Markt fair ist.
In der Realität liegt die Auszahlungsquote auf einem Zweiwege-Markt meist bei 92 % bis 97 %. Bei einer Auszahlungsquote von 92 % sinkt der Erwartungswert der Gratiswette auf 0.92 mal CHF 19 mal 0.5 = CHF 8.74. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % sind es CHF 9.03.
Bandbreite: Der Erwartungswert eines CHF 10-Gutscheins auf einer Zweiwege-Wette zu Quote 1.90 liegt, je nach realer Marge, zwischen rund CHF 8.50 und CHF 9.00. Das ist der Wert, mit dem eine Spielerin kalkulieren sollte. Wer mit dem Gutschein auf eine Quote über 2.5 geht, gewinnt im Erwartungswert mehr — aber die Wahrscheinlichkeit, die Wette zu verlieren, steigt. Wer mit dem Gutschein auf eine Quote unter 1.5 geht, gewinnt im Erwartungswert weniger, gewinnt aber häufiger. Der Nominalwert von CHF 10 ist nie der tatsächliche Wert; das ist die wichtigste Lektion aus diesem Rechenbeispiel.
Was die Rechnung NICHT sagt: Der Erwartungswert ist ein Durchschnitt über viele Wetten. Eine einzelne Gratiswette gewinnt oder verliert. Wer eine Gratiswette gewinnt, hat einen positiven Ertrag von CHF 9 oder CHF 19 oder mehr, je nach Quote. Wer verliert, hat nichts. Der Erwartungswert ist kein Versprechen und keine Vorhersage.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Die kurze Antwort: in der bewilligten Schweizer Landschaft nicht im internationalen Sinn. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport vergeben Gratisspielguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa, orts- und anlassbezogen, in kleiner Stückzahl. Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Anbieter einen «Freebet-Code» einlöst, spielt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; diese Codes sind in der Schweiz weder beworben noch empfehlenswert. Diese Seite nennt deshalb bewusst keinen Code. Wer eine konkrete Aktion sucht, sollte die Apps von sie und ihre offiziellen Mitteilungen prüfen.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Das BGS lässt nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zu: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide haben Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS. Jegliche Werbung für andere Anbieter ist in der Schweiz verboten. Das Anbieten ohne Bewilligung ist eine Straftat. Beide Veranstalterinnen dürfen Gratisspielguthaben vergeben, brauchen aber für jede Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 zum Beispiel 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Der Nominalwert des Gutscheins ist bei einem Gewinn verloren. Eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.50 zahlt bei einem Gewinn CHF 25 aus, nicht CHF 35. Das ist die wichtigste Mechanik einer Gratiswette und wird auch in den Spielregeln richtig beschrieben. Auszahlbar ist nur der Gewinn, nicht der Gutschein selbst. Wer mit dem Gutschein spielt, sollte das wissen, bevor er die Wette platziert. Die Aufsicht definiert das in den Bedingungen zur Aktion; die Spielerin sollte es lesen.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Weil das BGS Gratisspielguthaben nicht generell erlaubt, sondern an eine Bewilligungspflicht koppelt. Die Aufsicht prüft, ob die Aktion den Spielerschutz respektiert, ob die Auszahlungsmechanik klar ist, ob sie anlassbezogen ist und ob sie nicht dazu führt, dass Spielende zum Mehrspielen verleitet werden. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; jede Aktion ist einzeln zu bewilligen. Das ist der Grund, warum der Schweizer Markt für Gratisspielguthaben klein bleibt: die Aufsicht filtert, der Markt bleibt überschaubar.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Ja. Vor der ersten Online-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für volljährige Spielende liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 24 Stunden per BGS, in den Swisslos-Bedingungen sogar erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Ohne diese Limite gibt es keine Wette. Die Limite ist eine Pflicht der Spielerin, nicht eine Empfehlung. Sie gilt für alle bewilligten Anbieter in der Schweiz.
Bonus – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
