Curling wetten in der Schweiz: Was Anbieter, Quoten und Recht tatsächlich hergeben
Ladevorgang...
Curling gehört zu den Randsportarten, an denen sich die Schweiz-Antwort messen muss. Wer hierzulande auf Curling wetten will, landet sehr schnell bei zwei Namen: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr ist nach dem Geldspielgesetz nicht zugelassen. Wer trotzdem bei einem anderen Anbieter landet, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das Sperrlistengesetz, die fehlende Spielersperre und die ausländische Rechtslage mit sich bringen. Dieser Text sortiert ein, was an einer Quote wirklich dran ist, was die Gespa-Liste an Curling überhaupt zulässt und welche Anbieter trotz fehlender Bewilligung im Umlauf sind. Eine Sportwette ist kein Quotid Wettprodukt; sie ist im DACH-Raum ein reguliertes Geldspiel.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie gegen die Swisslos-Spielregeln Sporttip 4.2.
Curling-Wetten in der Schweiz: was hier wirklich möglich ist
Curling ist eine kleine, aber stabile Sportart in der Schweiz. Genau deshalb lohnt der Blick auf das, was die Gespa-Liste tatsächlich führt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist die einzige Grundlage, auf der Sporttip und Jouez Sport ihre Voraussagen anbieten dürfen; was nicht dort steht, darf auch nicht angeboten werden. Curling erscheint dort nur insoweit, als die zuständige Aufsicht es aufgenommen lässt.

Für Spielende bedeutet das zweierlei: Sie finden ein Curling-Angebot nur, wenn die Gespa die jeweilige Veranstaltung gelistet hat. Sie finden es nur bei den beiden Veranstaltern, denen der Gesetzgeber das Sportwetten-Monopol anvertraut hat. Beide Punkte zusammen schneiden das Angebot scharf zu. Was übrig bleibt, ist ein schmales, aber formal korrektes Wettprogramm.
Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist
Eine Wette auf Curling folgt demselben Aufbau wie jede andere Prematch-Wette bei Sporttip oder Jouez Sport: Einsatz mal Quote ergibt den möglichen Bruttogewinn, abzüglich Einsatz den Nettogewinn. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet – Kleinstbeträge unter 5 Rappen fallen also weg. Das gilt für jede Sportart, die bei Sporttip im Programm steht.
Die Quoten sind nicht vergleichbar mit den Margen einer Mainstream-Sportart. Curling gehört zu den Sportarten mit niedrigem Wettumsatz, weil wenige Spielende darauf tippen. Das schlägt sich in der Marge nieder: Wer auf einen Stein setzt, der über die Tafel geht, zahlt einen höheren Anteil an die Veranstalterin, als wenn er auf einen Bundesligahitag treibt) tippt. Eine kleine Auszahlungsquote von etwa 90 % entspricht einer Marge von etwa 10 % – ein Wert, den Fussball-Quoten nur in Nischenmärkten erreichen. Für den Spielenden heisst das: Schon vor dem ersten Stein steht fest, dass ein Teil jedes Einsatzes im Haus bleibt, und dieser Teil ist bei Curling grösser als beim Spitzenfussball.
Warum die Quote bei Curling höher ausfallen muss
Eine Buchmacherin kalkuliert die Quote aus der Wahrscheinlichkeit, die sie dem Ausgang beimisst, und aus der Marge, die sie behalten will. Bei einem Markt mit wenigen Informationen, wenigen Wetten und wenigen Vergleichspunkten – typisch für eine Randsportart – sind die Wahrscheinlichkeitsschätzungen weniger präzise. Die Veranstalterin kompensiert diese Unsicherheit mit einer höheren Marge. Das ist kein Trick, sondern eine Folge der kleinen Datenmenge. Genau dieselbe Logik zeigt sich in anderen Randsportarten wie Bandy oder Skeleton.
Für Spielende ist die Konsequenz klar: Eine Quote von 1.90 / 1.90 auf einen Curling-Match zahlt nur etwa 105 % des Einsatzes zurück – die Differenz zur scheinbar fairen 100-%-Quote ist die Marge. Wer Curling trotzdem spielt, sollte wissen, dass er für jeden Franken Einsatz rund fünf Rappen an die Veranstalterin abgibt, bevor die Wette überhaupt entschieden ist.
Die Rechtslage für Curling-Wetten in der Schweiz
Die Schweiz hat das Sportwetten-Monopol in zwei Hände gelegt. Diese Konstruktion steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist und die Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) anvertraut. Zwei Veranstalterinnen teilen sich das Sportwetten-Geschäft in der Schweiz: Swisslos – Produkt Sporttip – in der Deutschschweiz, in Liechtenstein und im Tessin; Loterie Romande – Produkt Jouez Sport – in der Westschweiz. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Wettprodukt, und beide dürfen ihr Angebot ausschliesslich auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten aufbauen.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Wer in einem Schweizer Kanton wohnt, kann nur bei der Veranstalterin spielen, die für diesen Kanton zuständig ist. Wer im Aargau wohnt, spielt bei Sporttip; wer in Genf wohnt, spielt bei Jouez Sport. Zweitens: Wer bei einem anderen Anbieter spielt – gleich welcher Marke –, spielt ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was eine fehlende Bewilligung konkret bedeutet
Eine ausländische Wettplattform kann in der Schweiz legal nicht operieren. Die Gespa führt eine Sperrliste (Sperrliste ausländischer Anbieter, Art. 86–93 BGS), die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre umsetzen. Wer die Sperre umgeht – über VPN, über einen alternativen Domainzugang oder über einen Schweizer Freund –, bewegt sich nicht in einem Graubereich: Die Wette bleibt eine Wette ohne Schweizer Bewilligung. Gewinne aus solchen Wetten können in einem Verfahren gegen die ausländische Anbieterin eingezogen werden, weil die Spielbestätigung selbst auf einem Verstoss gegen das BGS beruht. Es drohen der Anbieterin Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS) und bei gewerbsmässigem Vorgehen Freiheitsstrafe bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber er hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, kein Zugang zur Gespa-Beschwerdestelle, keine Schweizer Aufsicht über die Wettintegrität.
Werbung und Bonusregeln
Werbung für Sportwetten darf nicht irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte ausländische Anbieterinnen ist verboten und strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten und Boni brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die einzige Zahl, die öffentlich ist; die Höhe und die Ausgestaltung jedes einzelnen Angebots steht in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters.
Curling auf der Gespa-Liste
Die Gespa-Liste führt Curling im Bereich der Wintersportarten. Wettarten sind in der Regel nur die zugelassenen Hauptmärkte – Sieger eines Spiels, Handicap auf Endergebnisse, einzelne Endstände –, und Qualifikationsrunden nur, wenn sie in der Liste stehen. Damen-Wettbewerbe sind nur wettbar, wenn die Gespa sie explizit aufgenommen hat. Welche Quoten Sporttip auf ein bestimmtes Spiel anbietet, ist nicht in den Spielregeln festgelegt, sondern ergibt sich aus dem Wettprogramm, das zur jeweiligen Begegnung erscheint. Wichtig ist nur, dass eine Quote nicht ohne Wettpapier gilt und nicht für Märkte ausserhalb der Liste angeboten werden kann.
Verrechnungssteuer und Freibetrag
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum bundesrechtlichen Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (gültig ab 1.1.2026; 2025 lag der Betrag bei CHF 1’070’400). Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist «je nach Kanton» unterschiedlich – eine einzelne kantonale Zahl wäre eine Falschangabe. Gewinne aus ausländischen Wetten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Steuerpraxis des Kantons – der Kanton Thurgau besteuert sie als Einkommen ohne Freibetrag – als steuerbares Einkommen erfasst.
Spielerschutz und Limits: der Rahmen, bevor der erste Einsatz fällt
Bevor eine Wette gesetzt wird, steht der Spielerschutz selbst. Die Schweiz hat hier ein robustes, aber operativ dünnes Regelwerk: Es verlangt Selbstlimitierung und Spielsperre, es führt ein Register, aber es setzt keinen festen Einsatzhöchstbetrag. Was die Veranstalterinnen konkret anbieten, ist in den jeweiligen Spielregeln festgelegt.
Verlustlimiten selbst setzen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag; Personen unter 21 Jahren dürfen höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit ist eine Schutzmassnahme, die spontane Erhöhungen verhindert. Zusätzlich können die Spielenden eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, die unabhängig von den Verlustlimiten gilt.
Für Curling heisst das: Wer nur auf diese eine Sportart setzt, kann mit einer Tageslimite von CHF 9’999 und einer Wochenlimite von zum Beispiel CHF 5’000 spielen, wenn das zur eigenen Disziplin passt. Die Tageslimite wird nicht durch die Sportart definiert, sondern durch den eigenen Willen. Wer seine Limite überschreitet, wird vom System blockiert – die Wette wird nicht angenommen.
Spielsperre und Selbstsperre
Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für alle Schweizer Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die einzige schweizweite Sperre; eine Aufhebung einer Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur unter Mitwirkung einer Fachstelle.
Für die Curling-Wette gilt: Eine gesperrte Person kann weder online noch an einer Verkaufsstelle spielen. Der Versuch ist strafbar als Umgehung der Sperre, nicht für die spielende Person selbst, sondern für die Veranstalterin, die eine Wette annimmt. Wer eine Sperre erwägt, sollte die Fachberatung der Gespa oder die kantonale Suchtberatung einbeziehen.
Gespa-Testkäufe 2025
Die Aufsicht testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein scharfes Verbot; es zeigt, dass der Schutz an Kunden und am Verkaufspunkt nicht dicht ist. Wer seinem Kind den Zugang zum Wallet oder zum Konto nicht sperrt, sollte sich der Realität an der Verkaufsstelle bewusst sein: Die Kontrolle dort ist löchrig.
Einsatzlimiten bei Sporttip
Die Veranstalterin setzt eigene, engere Limiten als der Gesetzgeber: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limits sind die operativen Schwellen – eine Wette über CHF 1’000 wird von Sporttip nicht angenommen. Bei Curling, wo die Quoten höher liegen und die Kombiwetten oft klein gehalten werden, sind diese Limits praktisch nie das Hindernis; sie sind aber das Disziplinargerüst der Veranstalterin.
Curling-Sportwetten: Märkte und grosse Turniere
Curling wird international von der World Curling Federation (WCF) organisiert. Die wichtigsten Wettbewerbe sind die Curling-Europameisterschaft, die Curling-Weltmeisterschaft und das olympische Curling-Turnier. In der Schweiz ist Curling zudem durch die Swiss Curling Association (SCA) organisiert; nationale Meisterschaften und Liga-Spiele sind der heimische Wettstoff.
Welche Curling-Turniere in der Gespa-Liste stehen
Die Gespa-Liste führt Curling im Wintersportblock und nimmt World-Curling-Turniere auf. Wettbar sind in der Regel die Hauptmärkte – Sieger eines Spiels, Handicap auf Endstände, Over/Under auf Endstände. Welche Spiele in welcher Tiefe tatsächlich angeboten werden, hängt vom Wettprogramm ab, das zur jeweiligen Veranstaltung erscheint; nicht jedes Spiel der Europameisterschaft steht im Programm, und nicht jedes Spiel der Weltmeisterschaft steht mit dem vollen Marktangebot zur Verfügung.
Für Spielende bedeutet das: Wer auf ein bestimmtes Spiel der EM oder WM wetten will, prüft vor dem Spiel, ob die Veranstalterin das Spiel im Wettprogramm hat. Eine Wette ausserhalb des Programms ist nicht möglich, und eine nachträgliche Annahme ist ausgeschlossen.
Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Olympia
Die Curling-EM ist der europäische Saisonhöhepunkt für die Herren- und Damen-Teams. Sie findet in der Regel im November/Dezember statt. Die Weltmeisterschaft folgt im Frühjahr, Olympia alle vier Jahre im Februar. In allen drei Wettbewerben ist die Schweiz traditionell stark, sowohl bei den Herren als auch bei den Damen. Für eine Wette heisst das: Die Schweiz geht häufig als Favoritin in ein Spiel, was die Quoten auf den Schweizer Sieg drückt und den Wert einer Aussenseitenquote auf ausländische Teams erhöht – eine Wette auf den Aussenseiter ist hier eine bewusste Entscheidung gegen die Quote.
Wettarten bei Curling
Die typische Wette auf ein Curling-Spiel ist der Sieger eines Spiels (1/2) oder der Sieger eines Turniers (Outright). Dazu kommen Handicap-Wetten auf Endstände (zum Beispiel «Schweiz gewinnt mit mehr als 2 Steinen Differenz») und Over/Under auf die Anzahl der Ends, die in einem Spiel gespielt werden. Die genauen Märkte hängen vom Wettprogramm ab. Live-Wetten sind möglich, sofern die Veranstalterin eine Bewilligung für Live-Wetten auf das jeweilige Ereignis hat; bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.
Quotenboosts und Kombiboost
Sporttip bietet Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dazu kommt der Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Für Curling heisst das: Wer vier Curling-Spiele in einer Kombiwette zu Quote 1.50+ kombiniert, erhält 5 % auf den Nettogewinn oben drauf – ein kleiner, aber berechenbarer Vorteil, sofern die Quoten zusammenpassen.
Cash-Out bei Curling-Wetten
Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne Cash-Out, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Sporttip jederzeit geändert werden. Sporttip muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Für ein Curling-Spiel heisst das: Wer nach fünf von zehn Ends führt, kann mit Cash-Out aussteigen und einen Teil des Gewinns sichern. Wer verliert, kann mit Cash-Out einen Teil des Einsatzes retten. Beides hängt vom konkreten Marktstand ab und von der Bereitschaft von Sporttip, einen Cash-Out-Kurs zu stellen.
Bet Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Sporttip irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Curling heisst das: «Schweiz gewinnt» und «Schweiz gewinnt mit Handicap» aus demselben Spiel dürfen nur über den Bet Builder kombiniert werden, nicht als klassische Kombiwette.
Was passiert bei Spielabsage
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Standardregel und gilt für jede Sportart im Programm – Curling bildet keine Ausnahme. Wer seine Wette auf einen Spieltag setzt, der wegen technischer Probleme oder Witterung ausfällt, bekommt den Einsatz zurück oder die Quote 1.00, je nach Wetttyp.
Die zehn Anbieter im Vergleich: was Curling-Spielende in der Schweiz treffen
Wer auf Curling wetten will, trifft in der Realität auf eine sehr kurze Liste: zwei lizenzierte Schweizer Veranstalterinnen, und ein langes Heer ausländischer Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die folgende Tabelle ordnet das Feld nach Bewilligungsstand und hebt hervor, was jede Marke für die Curling-Wette konkret bedeutet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betwinner | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Fezbet | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| 1Bet | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| BetFury | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Playzilla | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| IviBet | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| BassBet | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| 20Bet | nein | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
Zwei Marken führen die Bewilligung; acht führen sie nicht. Die Spalte «Veranstalterin» zeigt, dass die Schweizer Bewilligung jeweils an eine gemeinnützige Genossenschaft oder eine staatlich beauftragte Lotterie gebunden ist, nicht an einen privatwirtschaftlichen Buchmacher.
Swisslos Sporttip
Swisslos – Produkt Sporttip – ist die Veranstalterin für 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), für den Kanton Tessin und für das Fürstentum Liechtenstein. Der Sitz ist Basel, und das operative Geschäft läuft unter der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Curling ist im Sporttip-Programm verfügbar, soweit die Gespa-Liste es vorsieht. Die Quoten sind nach Sportart und Markt unterschiedlich; für Curling sind sie typischerweise weiter als bei Fussball oder Eishockey, weil die Veranstalterin weniger Daten zur Kalkulation hat. Sporttip bietet alle Hauptfunktionen – Quotenboost, Profitboost, Kombiboost, Cash-Out, Bet Builder, Live-Wetten – im Rahmen der Spielregeln Version 4.2. Die Einsatzlimite reichen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bis CHF 10’000 pro Systemwette. Der Mindestauszahlungsbetrag ist auf 5 Rappen genau definiert, und die Gewinnauszahlung erfolgt auf das eigene Bank- oder Postkonto innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Wertung. Für Curling-Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet ist Sporttip die naheliegende Wahl, weil es die einzige inländische Veranstalterin für die Deutschschweiz ist. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kann sich nicht registrieren – das Konto wird bei der Anmeldung blockiert. Die breite Funktionspalette ist im inlandtypischen Rahmen; die Marge ist nicht konkurrenzlos, aber konkurrenzfähig.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande – Produkt Jouez Sport – bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS. Der Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), die Loterie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das operative Geschäft folgt der IKV 2020.
Jouez Sport bietet dieselbe Curling-Bandbreite wie Sporttip, weil das Curling-Angebot an die Gespa-Liste gekoppelt ist. Die Quoten werden marktisch gespiegelt, nicht identisch. Wer auf ein Curling-Spiel der Schweizer Herren oder Damen setzen will, kann das sowohl bei Sporttip als auch bei Jouez Sport tun, sofern er im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt.
Wertung. Wer in der Romandie wohnt, hat keine andere Schweizer Wahl. Die Funktionspalette ist mit Sporttip vergleichbar, die Quoten unterscheiden sich nur in den Nachkommastellen. Für einen Vergleich über die Sprachgrenze hinweg ist die Loterie Romande keine Alternative – sie ist die einzige Option für ihre sechs Kantone.
Betwinner
Betwinner ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert auf einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz spielt, kann sich nicht auf den Schweizer Ausschlussregister-Schutz berufen, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Aufsicht über die Wettintegrität. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und per DNS gesperrt werden.
Wertung. Für Curling-Spielende in der Schweiz ist Betwinner ein No-Go: kein Schweizer Schutz, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg. Dass die Marke Curling bewahrt, ändert nichts an der Rechtslage; das Angebot existiert, aber es findet ohne Bewilligung statt.
Fezbet
Fezbet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, auf die sie sich beruft, hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gilt dasselbe Bild wie bei Betwinner: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperre im eigenen Register, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Wertung. Dasselbe wie bei Betwinner: rechtlich nicht zugelassen, faktisch nutzbar, aber ohne den Schutz, den das BGS vorsieht. Für eine Curling-Wette ohne Schweizer Schutz gibt es keinen Grund, der den Aufwand einer ausländischen Plattform rechtfertigt.
1Bet
1Bet gehört ebenfalls zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform hat in der Schweiz keine Wirkung, kann auf der DNS-Sperrliste stehen und bietet keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister.
Wertung. Auch hier: Die Marke kann Curling im Programm haben, aber die Bewilligung fehlt, der Schutz fehlt, und der Zugang ist faktisch erschwert. Für eine Wette auf den nationalen Verband oder den nationalen Spielbetrieb gibt es keinen Mehrwert gegenüber Sporttip und Loterie Romande.
BetFury
BetFury ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die auf einer Lizenz operiert, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Das Spielangebot kann Curling enthalten; die Schweizer Aufsicht erkennt es nicht an.
Wertung. Wie bei den anderen ausländischen Marken: Die Plattform ist verfügbar, aber die Schweizer Spielregeln greifen nicht. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des BGS.
Playzilla
Playzilla ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot kann Curling umfassen, aber die Schweizer Aufsicht führt die Marke nicht.
Wertung. Da Playzilla über keine Schweizer Bewilligung verfügt, unterliegt die Plattform keiner Aufsicht durch die Gespa. Spielende profitieren weder vom Schweizer Sperrregister noch vom hiesigen Beschwerdeweg. Eine Wette ist hier mit einem deutlich höheren Risiko verbunden.
IviBet
IviBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Wertung. Da auch IviBet keine Schweizer Bewilligung besitzt, gelten hier die gleichen Einschränkungen: keine Aufsicht, kein Zugang zur Gespa-Beschwerdestelle und kein Schutz durch das Schweizer Spielsperrsystem. Der Zugang kann zudem durch die DNS-Sperre der Gespa eingeschränkt sein.
BassBet
BassBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Wertung. Wie bei BassBet fehlt auch hier die Schweizer Bewilligung, wodurch keine Schweizer Aufsicht besteht. Spielende agieren ohne den Schutz des Sperrregisters und ohne Schweizer Beschwerdemöglichkeiten bei Auszahlungsproblemen.
20Bet
20Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot kann Curling enthalten, aber die Schweizer Aufsicht führt die Marke nicht.
Wertung. Für 20Bet gilt das gleiche Prinzip wie für alle unbewilligten Anbieter: Die Marke operiert ohne Schweizer Bewilligung und ohne den gesetzlichen Schutz des BGS. Schweizer Spielende haben hier keine Möglichkeit, sich auf eine inländische Beschwerdestelle zu stützen, falls Probleme bei der Auszahlung oder Spielabwicklung auftreten.
Was die Tabelle offenlässt
Die Tabelle ordnet nach Bewilligung und Veranstalterin. Sie sagt nichts über die Curling-Quoten selbst – keine Marke unterspricht eine Quote für ein konkretes Spiel, ohne dass das im Wettprogramm zur jeweiligen Begegnung erscheint. Sie sagt auch nichts über Boni oder Gratiswetten, weil die Gespa-Bewilligung für Gratiswetten und Boni an die Veranstalterin gebunden ist und für ausländische Marken nicht greift. Wer dort spielt, sieht keine Schweizer Spielregeln, keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Auszahlungslogik.
Was die Marge bei einer Quote von 1.90 / 1.90 tatsächlich bedeutet
Eine Quote von 1.90 auf zwei Seiten heisst nicht, dass die Veranstalterin fair wettet. Die Auszahlungsquote berechnet sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Für 1.90 / 1.90:
- 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95.
Die Auszahlungsquote liegt bei rund 95 % – das heisst: Von jedem Franken, der auf einen gesetzt namens Stein geht, zahlt die Veranstalterin 95 Rappen als Gewinn zurück, sobald das Spiel entschieden ist. Die Marge – der Anteil, der im Haus bleibt – liegt bei rund 5 %. Das ist ein typischer Wert für einen ausgewogenen Zwei-Wege-Markt.
Für Curling-Spielende heisst das: Wer auf einen Stein setzt, der mit Quote 1.90 in den letzten End geht, bekommt im Erfolgsfall 95 Rappen pro Franken Einsatz zurück. Wer zweimal hintereinander auf je 1.90 spielt, hat statistisch 5 Rappen pro Franken an die Veranstalterin abgegeben – die typische Buchmacherinmarge, die hier als Bandbreite zwischen 4 % und 6 % für einen gut kalkulierten Markt realistisch ist. Für eine Randsportart wie Curling kann die Bandbreite weiter sein: 6 % bis 10 % Marge sind für einen kleinen Markt mit wenigen Wetten nicht ungewöhnlich, weil die Veranstalterin weniger Informationen hat und das Risiko mit einer höheren Marge absichert.
Das ist die Information, die der Markt einem Curling-Spielenden mitgibt – bevor der erste Stein über die Tafel geht, ist bereits ein Teil des Einsatzes weg.
Schweizer Curling-Wetten: was die Praxis mit sich bringt
Curling ist in der Schweiz über klein seevilles organisiert. Das verändert die Wettpraxis an drei Stellen: bei der Anmeldung, beim Spielangebot und bei der Auszahlung.
Anmeldung und Vertragsgebiet
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielen will, braucht einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Bei der Online-Registrierung werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine Spielsperre bestehen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, die an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten.
Für eine Curling-Spielerin, die auf ein Spiel ihres eigenen Klubs wetten will, heisst das: keine Wette. Für eine reine Zuschauerin, die auf einen Spieltag der Schweizer Herren setzen will, heisst das: Konto eröffnen, Ausweis hochladen, Verlustlimiten setzen, dann spielen.
Verlustlimiten als Schutz
Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Tag (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Karenzzeit verhindert, dass eine Person in einer heissen Phase spontan ihre Limite erhöht und mehr verliert, als sie wollte. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Für eine Curling-Wette heisst das: Wer auf drei Spiele der EM setzen will, kann mit einer Wochenlimite von CHF 200 spielen, ohne dass das System ihn stoppt – sofern die Limite nicht überschritten wird. Eine Erhöhung der Wochenlimite greift erst nach drei Tagen.
Cash-Out als Sicherheitsnetz
Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne Cash-Out, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Sporttip jederzeit geändert werden. Sporttip muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für eine Curling-Wette heisst das: Wer nach dem fünften End 4:1 führt, kann mit Cash-Out einen Teil des Gewinns sichern – und nimmt damit einen kleineren Gewinn anstelle eines möglichen höheren Gewinns in Kauf. Wer nach dem fünften End 1:4 zurückliegt, kann mit Cash-Out einen Teil des Einsatzes retten – und nimmt einen kleineren Verlust anstelle eines möglichen Totalverlusts in Kauf.
Auszahlung auf das eigene Konto
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet können per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen.
Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Für eine Curling-Wette heisst das: Wer CHF 50 auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 95 ausgezahlt – automatisch aufs Wallet, weil der Betrag unter CHF 1’000 liegt. Wer CHF 600 auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 1’140 ausgezahlt – auf das Bank- oder Postkonto, weil der Betrag über CHF 1’000 liegt. Die Auszahlung erfolgt auf das eigene Konto, niemals auf ein Konto einer Drittperson.
Gültigkeit und Fristen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für eine Curling-Wette heisst das: Wer den Gewinn nicht innerhalb eines halben Jahres anfordert, verliert ihn zugunsten der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt und sich beschweren will, hat 10 Tage Zeit.
Fazit: Curling in der Schweiz wetten – zwei Wettstatte, kein Wettmarkt
Curling ist in der Schweiz wettbar, aber nicht in einem breiten Markt. Wer hierzulande auf Curling setzen will, hat genau zwei Optionen: Swisslos Sporttip, wenn er im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt; Loterie Romande Jouez Sport, wenn er in der Westschweiz wohnt. Mehr ist nach dem BGS nicht zugelassen. Acht ausländische Marken, die in der Online-Werbung auftauchen, haben in der Schweiz keine Bewilligung – ihre Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland wirken hier nicht, ihre Domains können auf der Sperrliste stehen, und ihre Wetten bieten keinen Schweizer Schutz.
Die Marge bei Curling ist höher als bei Mainstream-Sportarten, weil weniger Daten zur Kalkulation vorliegen. Eine Quote von 1.90 / 1.90 entspricht einer Auszahlungsquote von rund 95 % – das heisst: 5 Rappen pro Franken gehen an die Veranstalterin. Für eine Randsportart wie Curling kann die Marge weiter sein, weil die Veranstalterin das Kalkulationsrisiko mit einer höheren Marge absichert. Wer das Spiel versteht, weiss, dass er einen Teil des Einsatzes vor dem ersten Stein abgegeben hat.
Die Spielregeln sind robust: Verlustlimiten selbst setzen, Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage, eine Spielsperre im schweizweiten Register, das auch für Casinos gilt, ein Jugendschutz mit Online-Verifikation und Wohnsitznachweis, eine Verrechnungssteuer erst oberhalb von CHF 1’071’000, eine kantonale Steuerhoheit darüber hinaus. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt diesen Rahmen – nicht aus freien Stücken, sondern weil die Plattform keine Schweizer Regeln anbietet. Die einzige Frage, die ein Schweizer Spielender für sich beantworten muss, ist: Setze ich das Curling-Spiel, das ich sehen will, bei der Veranstalterin meines Kantons – oder setze ich es gar nicht?
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Ja, aber nur soweit die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten Curling und seine Wettbewerbe aufführt. Welche Spiele im Programm stehen, wechselt mit dem Wettprogramm der jeweiligen Veranstaltung; nicht jede Partie eines Turniers ist automatisch verfügbar, und nicht jeder Hauptmarkt – Handicap, Over/Under – ist für jede Partie im Angebot.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Gespa-Liste führt alle bewilligten Sportarten und Wettbewerbe sowie die zulässigen Wettarten – Hauptmärkte, Handicap-Wetten, Over/Under, Outright – und schliesst Märkte aus, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Damen-Wettbewerbe und Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie explizit aufgenommen sind; corner- oder Kartenmärkte und ein Esports-Block erscheinen in der Liste nicht.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Die Marge ist der Anteil, den die Veranstalterin von jedem Franken Einsatz einbehält, bevor die Wette entschieden ist. Sie berechnet sich aus den Quoten der beiden oder drei möglichen Ausgänge. Bei einer Randsportart wie Curling ist die Marge höher als bei Mainstream-Sport, weil die Veranstalterin weniger Daten zur Kalkulation hat; 5 % bis 10 % sind für einen Curling-Markt realistisch, verglichen mit 3 % bis 5 % bei einem Fussball-Bundesligaspiel.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; Kleinstbeträge unter 5 Rappen fallen weg. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Die Wette ist ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – die Wette bleibt also stehen, nur diese eine Voraussage fällt aus der Berechnung. Die Regel gilt für jede Sportart im Programm, einschliesslich Curling.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Auf Bundesebene sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist «je nach Kanton» unterschiedlich – eine kantonale Pauschalzahl wäre eine Falschangabe. Gewinne aus ausländischen Wetten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach kantonaler Steuerpraxis als steuerbares Einkommen erfasst; im Kanton Thurgau zum Beispiel ohne Freibetrag.
Sportarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
