Beste Online-Sportwetten-Website 2026 für die Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe Sportschuhe steht auf einer Bank in einer Umkleide, Licht fällt aus einem hohen Fenster.

Oktober 19, 2026: verifiziert gegen das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) und die Gespa-Aufsicht.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

In der Schweiz bleibt das Feld der «besten Online-Sportwetten-Website» eng, und das ist kein Zufall, sondern Folge der Bewilligungslage. Wer hier eine Auswahl unter zehn Marken erwartet, sucht am falschen Ort. Wer wissen will, welche zwei Organisatoren legal Wetten anbieten, wie ihr Konto, die Verlustlimiten und die Auszahlung ablaufen und was eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung konkret kostet, ist richtig. Die Zahl hinter jeder Empfehlung in diesem Markt ist nicht Werbung, sondern das, was eine Wette wirklich zurückzahlt, abgezogen die Marge des Anbieters, und davon hängt ab, was vom Einsatz übrig bleibt.

Rechtslage: warum nur zwei Anbieter in Frage kommen

Online-Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Organisatoren für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht einzig die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Eine Hängebrücke spannt sich über eine tiefe Schlucht, unten rauscht ein Fluss zwischen bewaldeten Felswänden.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos (Sporttip) eröffnen, mit Wohnsitz in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, fällt in das Versorgungsgebiet der Loterie Romande und kann dort ein Konto für Jouez Sport führen. Wer seinen Wohnsitz wechselt, wechselt die Plattform, nicht die Auswahl. Wer keines der beiden Gebiete abdeckt, hat keine legale Online-Option.

Das hat Folgen für den Begriff «beste Online-Sportwetten-Website». Wer ihn googelt, bekommt international operierende Marken, die zwar Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland vorweisen, hier aber keine Bewilligung besitzen. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizerischen Ausschlussregister, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Beschwerdestelle und das Risiko, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Gespa benennt ausdrücklich Domains wie jene von Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste. Wer auf einer blockierten Seite spielt, hat sich nicht strafbar gemacht, riskiert aber sein Geld.

Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer im Netz auf Werbung für Offshore-Sportwetten stösst, sieht in der Regel Schaltungen aus dem Ausland, die hier nicht hätten geschaltet werden dürfen. Das ändert nichts daran, dass die Anbieter selbst für Schweizer Spielende erreichbar bleiben können, solange ihre Domain nicht blockiert ist, ändert aber die Frage, was eine seriöse Seite in diesem Markt heisst. Seriös ist in der Schweiz, wer eine Gespa-Bewilligung nachweisen kann, und das sind Swisslos und die Loterie Romande.

Spielerschutz: was die Anbieter vor der ersten Wette verlangen

Wer in der Schweiz legal online wetten will, durchläuft drei Hürden, bevor die erste Wette angenommen wird: das Mindestalter, den Wohnsitznachweis und die eigenen Limiten. Dazu kommt der Ausschluss von gesperrten Personen, kontrolliert über ein gemeinsames Register der Gespa, das auch für Casinos und Online-Casinos gilt. Diese Pflichten stehen nicht in den AGB eines Anbieters, sondern im Geldspielgesetz und in der Verordnung (Art. 47–52 VGS für die Identifikation, Art. 80–82 BGS für die Spielsperre).

Ein Sofa mit Wolldecke steht vor einem grossen Fenster, draussen Regen und in der Ferne ein Fussballplatz.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Wer noch nicht volljährig ist, wird weder verifiziert noch akzeptiert, und Gewinne, die irrtümlich ausgezahlt wurden, sind zurückzufordern. Minderjährige haben keinerlei Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer bei Sporttip mitspielen will, lädt einen Ausweis hoch, dessen Daten automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, auch wenn sie in einem anderen Kanton wohnt oder den Anbieter wechselt. Dasselbe Verfahren gilt für die Loterie Romande; der Ablauf ist technisch identisch, der Wohnsitz entscheidet, welche Plattform genutzt wird.

Die Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Bei Sporttip sind das drei Werte: die Tages-, Wochen- und Monatslimite, alle vor dem ersten Tipp zu setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren ist sie auf CHF 1’000 begrenzt. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was den Spielfluss dämpfen soll, weil eine spontane Limiterhöhung am Verlusttisch die Regel ist. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, getrennt von den Verlustlimiten. Loterie Romande verfährt im Grundsatz gleich, mit eigenen Grenzwerten in den AGB.

Die Spielsperre geht über das eigene Konto hinaus. Wer sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kommt vor Fristablauf nicht mehr ins System. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und nur mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Wer sich für eine Pause von bis zu sechs Monaten entscheidet, hat Anrecht auf diese Frist (Art. 89 VGS), eine Selbstverständlichkeit, die in anderen Märkten selten so verbindlich gilt. Wer in der Sperre spielt, hat kein Anrecht auf Gewinne, eine Klausel, die in den Geschäftsbedingungen beider Anbieter ausdrücklich steht.

Was die Praxis angeht, ist die Lage nüchtern. Die Gespa führt jedes Jahr Testkäufe an Verkaufsstellen durch; im Berichtsjahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Versuchen an eine minderjährige Person verkauft. Das betrifft physische Verkaufsstellen, nicht die Online-Verifizierung, die technisch dichter ist, und es ändert nichts daran, dass die Online-Hürden für die lizenzierten Anbieter über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, hat von dieser Dichte nichts.

Boni und Freiwetten: was in der Schweiz erlaubt ist

Der Schweizer Markt hat wenig Spielraum für Bonusangebote, und das ist gesetzlich gewollt. Werbungen dürfen nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer einen 100-%-Bonus, einen No-Deposit-Bonus oder ein Startguthaben ohne Einzahlung sucht, wie es auf internationalen Seiten Routine ist, sucht in der Schweiz vergeblich. Angebote ohne Einzahlung sind im Markt der lizenzierten Anbieter praktisch nicht erhältlich.

Die Bonusmechanik, die bleibt, ist eng definiert. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost, der nur online läuft, Prematch, Live und Systemwetten umfasst und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost verfällt, sobald die Wette per Cash-Out abgerechnet wird. Bei einem Cash-Out wird der Gewinn vorzeitig ausgezahlt, der Boost aber nicht mitgenommen, eine Reihenfolge, die ein Werbeversprechen zur Nebensache macht.

Daneben gibt es Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist im Kern eine Werbehilfe für ausgewählte Spiele, kein dauerhafter Vorteil, und es lohnt sich, die Kleingedruckten zu lesen, weil die Limite pro Spiel oft unter dem persönlichen Maximal-Einsatz liegt.

Was Werbung mit dem Begriff «risikofrei» oder «Gratiswette» meint, hat in der Schweiz eine andere Gestalt als auf internationalen Seiten. Eine Gratiswette ersetzt den Einsatz nicht im Gewinnfall, der Einsatz verfällt, und der Gewinn wird ausgezahlt, als hätte der Einsatz nicht stattgefunden. Wer eine 10-Franken-Gratiswette auf eine Quote 3.00 platziert, gewinnt im Erfolgsfall 20 Franken, nicht 30. Das ist im Markt der lizenzierten Anbieter der Standard. Bonusbedingungen mit 35- oder 40-fachem Umsatz, wie sie Offshore-Anbieter in ihre Bedingungen schreiben, sucht man in der Schweiz vergebens, weil das Werberecht und die Gespa-Bewilligungspflicht solche Anreize ausserhalb des Möglichen halten.

Eine Werbung um eine Einzahlungslimite gehört nicht in den Bonus-Block, sondern in den Block über Spielerschutz, und die meisten Anbieter werben gar nicht mit ihr, weil die Selbstanwendung schon im Gesetz steht. Wer auf einer Offshore-Seite einen Bonus annimmt, sollte sich klarmachen, dass dort weder die Gespa-Aufsicht noch die Werbegrenze des BGS greift und dass die Bedingungen in den AGB stehen, oft mit Pflicht-Umsatz, der das Vielfache des Bonus erreicht. Das «kostenlose» Startguthaben wird dann zur Bühne für eine Quote, die der Anbieter sich leisten kann, weil er das Risiko umlagert.

Zahlungsmethoden, Auszahlung und Dauer

Die Auszahlungswege sind in der Schweiz doppelt reguliert. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen existieren im bewilligten Markt nicht, und Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Einzahlung per Kreditkarte tätigt, leiht sich das Geld bei der Karte, nicht beim Anbieter. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB und kann sich ändern.

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf zwei Wegen aufladen: über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, das Tageslimit bei 10’000 CHF pro 30 Tage, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der Online-Optionen, die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt. Damit ist die Palette im Kern schweiztypisch, mit dem Einzahlungsschein als Rückgrat für jene, die keine Karte im Netz verwenden wollen.

Bei der Auszahlung sind die Regeln noch konkreter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, was eine weitere Werbelücke schliesst: Wer mit einer Freiwette gewinnt, sieht den Nettogewinn, nicht den Bonus selbst.

Loterie Romande verfährt im Grundsatz gleich, mit eigenen AGB. Die Verkaufsstellenstruktur ist im Westschweizer Versorgungsgebiet besonders dicht, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende gehören zur Loterie Romande, was die Ein- und Auszahlung über das Ladenpersonal in Regionen ohne digitale Bezahlgewohnheit erleichtert. Wer im Wallis oder im Jura wohnt, hat oft eine Verkaufsstelle im Dorf, was bei digitalen Auszahlungen in Randregionen den Ausschlag gibt. Die Frage «nimmt mein Anbieter PayPal?» trifft im bewilligten Markt praktisch nie zu, weil PayPal hier weder als Ein- noch als Auszahlungsmittel verbreitet ist und die Schweizer Bankkonten-Lösung regulatorisch vorgegeben ist. Lastschrift als dauerhafte Einzugsermächtigung gibt es im BGS nicht, weil Kredit an Spielende verboten ist; ein Einzug vom Konto ist nur als Sofortauftrag möglich, mit Bestätigung in der jeweiligen Banking-App.

Ausschlaggebend für die Geschwindigkeit ist am Ende die Bank. Eine Auszahlung, die der Anbieter innert 3 Arbeitstagen anstösst, kann bei der Bank einen weiteren Arbeitstag liegen, bis das Geld auf dem Konto sichtbar ist. Wer am Freitagabend eine Auszahlung auslöst, sieht das Geld frühestens am Montag oder Dienstag. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, sieht seine Auszahlung an den nächsten Krypto-Wechselkurs gebunden, oft mit Verzögerungen in der internen «Compliance», was eine Beleidigung des Wortes Compliance ist, und ohne Rechtsschutz in der Schweiz.

Vergleich und Rangliste: was die zehn genannten Anbieter trennt

Die folgende Übersicht trennt die zwei lizenzierten Anbieter von acht ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie ist keine Werbung, sondern eine Einordnung dessen, was auf einer Webseite steht und was davon in der Schweiz gilt. Die Spalten Marke, Bewilligungsstatus und Veranstalter beantworten genau die eine Frage, die im Schweizer Markt zählt: Wer ist legal, und wer ist es nicht.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Produkt Sporttip)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne (Produkt Jouez Sport)
Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt eine Sache, die alle Offshore-Anbieter gemeinsam haben: Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Die in den Werbeversprechen genannten Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland entfalten hier keine Wirkung, das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS eine Straftat, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Die Spalte zu den Veranstaltern ist daher nicht Ausdruck einer Qualitätsbeurteilung, sondern Feststellung des rechtlichen Status.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist der entscheidende zweite Schritt: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt ohnehin nur zu Swisslos, wer in der Romandie wohnt, nur zur Loterie Romande. Wer in einem Grenzkanton wohnt und überlegt, ob er die Online-Plattform der jeweils anderen Kantonslotterie nutzen kann, kann es nicht, weil das Konto an den Wohnsitz und an die Vertragsgebiete gebunden ist. Wer in Liechtenstein wohnt, ist Swisslos zugeordnet. Wer die Offshore-Liste als «Ausweich-Option» versteht, sollte die Bedingungen für den Zugang kennen: keine Aufsicht, keine Sperre für gefährdete Spielende, keine Auszahlungsgarantie und im Zweifel die Beschlagnahmung des Gewinns im Strafverfahren gegen den Anbieter.

Die Reihenfolge der Offshore-Marken folgt keiner Schweizer Wertung, weil die Bewilligungslage sie gleichermassen ohne Schweizer Bewilligung darstellt. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende im Netz auf sie stossen, sei es über Werbung, Empfehlungen oder Vergleichsseiten, die das Schweizer Recht nicht kennen. Die einzig seriöse Antwort auf «beste Online-Sportwetten-Website» lautet in der Schweiz, dass es die zwei Plattformen der Kantonslotterien sind, mit dem Zusatz, dass die Wahl zwischen ihnen vom Wohnsitz abhängt und nicht von einer Marketing-Aussage.

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als Produkt für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung umfasst die Veranstalter- und die Spielbewilligung unter dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa, und die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) bildet die Grundlage. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Die Verifizierung läuft über einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden.

Das Wettprogramm umfasst die in der Schweiz erlaubten Sportarten und Märkte, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen. Live-Wetten sind verfügbar, vor und während des Spiels, und Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, allerdings ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Abrechnung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer auf eine spielentscheidende Szene wartet, um seine Wette zu platzieren, muss damit rechnen, dass Swisslos Wetten in solchen Momenten mit Quote 1.00 werten kann, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid.

Die Einsätze sind eng begrenzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer regelmässig höhere Beträge setzen will, hat hier strukturell keinen Raum, was den Anbieter für Gelegenheitsspielende und nicht für High-Roller positioniert. Die Boni sind auf den Kombiboost und fallweise Quoten- und Profitboosts beschränkt, alle mit eigenen Limiten. Die Auszahlung läuft über das eigene Bank- oder Postkonto, 1–2 Mal pro Jahr kostenlos, danach 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Der Gewinn aus einer Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung wirkt marginal, ergibt bei häufigen kleinen Wetten aber spürbare Abweichungen. Der Reingewinn 2025 von Swisslos betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Sporttip ist damit ein Finanzierungsbeitrag für die öffentliche Hand, nicht primär ein Profitcenter.

Wer Sporttip wählt, wählt den einzigen in seinem Versorgungsgebiet verfügbaren Anbieter, mit dem Vorteil der vollen Schweizer Aufsicht, der Verlustlimiten, der Verifikationspflicht und der Sperre im Ernstfall, und mit dem Nachteil der engen Bonusstruktur und der begrenzten Einsätze. Der Anbieter eignet sich für alle, die innerhalb des Schweizer Rechts spielen wollen und keine Offshore-Seite suchen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, organisiert als Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Die Bewilligung folgt demselben Muster wie bei Swisslos, Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, basierend auf der interkantonalen Vereinbarung IKV 2020. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, was die physische Erreichbarkeit im Vergleich zu reinen Online-Anbietern erhöht.

Das Wettprogramm deckt die bewilligten Sportarten und Märkte ab, mit Prematch- und Live-Wetten, Cash-Out auf ausgewählten Märkten, und die Einsatzstruktur folgt Schweizer Standards mit Mindest- und Höchsteinsätzen, die in den Spielregeln festgelegt sind. Die Verifizierung läuft gleich wie bei Swisslos, Ausweis-Upload, Abgleich mit Adressdatenbanken, eine Registrierung pro Person. Wer im Versorgungsgebiet wohnt und volljährig ist, kann ein Konto eröffnen, alle anderen nicht.

Die Auszahlung läuft über das eigene Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein, mit Konditionen, die in den AGB stehen. Die Westschweizer Verkaufsstellen erlauben die Einzahlung und die Gewinnauszahlung in bar, was für Spielende ohne Online-Bezahlmethode oder in Randregionen den Ausschlag gibt. Die Bonusstruktur ist eng, weil sie der Werberegulierung und der Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben unterliegt, mit ähnlichen Mechanismen wie bei Swisslos, etwa fallweisen Boosts auf ausgewählte Spiele.

Wer Jouez Sport wählt, wählt den einzigen in seinem Versorgungsgebiet verfügbaren Anbieter. Die Loterie Romande eignet sich für Westschweizer Spielende, die den physischen Kontakt an einer Verkaufsstelle schätzen, für die die Online-Plattform eine Ergänzung zum Ladengeschäft ist, und für die das Versorgungsgebiet den eigenen Wohnsitz einschliesst. Die Plattform ist keine Marketing-Marke, sondern eine staatlich bewilligte Lotterie, was sich in der Werbung, den Boni und der Spielmechanik niederschlägt.

Betovo, Coolzino, Sportaza, Donbet, HornetBet, Bettilt, Unibet, FortuneJack

Die acht verbleibenden Marken werden hier gemeinsam behandelt, weil sie in der Schweiz in derselben Lage sind: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das schweizerische Ausschlussregister, keine Aufsicht durch die Gespa, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf der Sperrliste landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Werbung dieser Marken darf in der Schweiz nicht geschaltet werden (Art. 74 Abs. 3 BGS), was die Sichtbarkeit im Inland einschränkt, aber die Domains bleiben für Schweizer Spielende oft erreichbar, solange sie nicht blockiert sind.

Was diese Marken gemeinsam haben, ist die Struktur ihres Angebots: ein breites Wettprogramm mit Märkten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, etwa Eckball- und Kartenmärkte, E-Sports, Wetten auf Wetter, Politik und TV-Shows, und Bonusangebote mit 100 % oder mehr auf die erste Einzahlung, mit Umsatzfaktoren, die das Mehrfache des Bonus betragen. Wer dort spielt, akzeptiert die Hausregeln eines Anbieters, der keiner Schweizer Kontrollpflicht unterliegt, der keine Spielsperre im schweizerischen Register auslöst, der die Verlustlimiten nicht nach BGS-Vorgaben abfragt, und der im Konfliktfall nur die Gerichte im Sitzstaat anruft. Die Werbung spricht von Risikofreiheit; die Aufsicht fehlt.

Wer aus den Westschweizer Kantonen kommt, hat in der Loterie Romande die legale Option. Wer aus der Deutschschweiz kommt, hat sie in Swisslos. Beide sind nicht deshalb «die Besten», weil sie besser wetten lassen als die Offshore-Marken, sondern weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz legal sind. Wer trotzdem auf einer Offshore-Seite spielt, sollte wissen, dass die Sperrliste dynamisch ist, dass die Gespa Domains nachträglich aufnimmt, und dass das blockierte DNS die Seite für Stunden verschwinden lässt, inklusive etwaiger offener Auszahlungen. Die acht Marken unterscheiden sich in Sportprogramm, Quoten und Bonusstruktur, aber in der Schweiz sind sie in derselben Lage: ausser Reichweite des Gesetzes.

Wie eine Wette entsteht: Quoten, Marge, Auszahlung

Eine Sportwette besteht aus Einsatz und Quote, der Anbieter nennt beide, der Spielende entscheidet, ob die Quote den Einsatz wert ist. Bei einer Einzelwette auf Quote 2.10 mit 100 Franken Einsatz ist der mögliche Gewinn 210 Franken, der Reingewinn 110 Franken, der Einsatz geht im Erfolgsfall zurück. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, was auf den ersten Blick grosse Auszahlungen verspricht, aber mit jedem zusätzlichen Tipp die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass alle Voraussagen eintreffen. Die Multiplikation der Quoten ist keine Wette gegen den Anbieter, sondern eine Wette gegen die kombinierte Wahrscheinlichkeit aller Einzelspiele, und der Anbieter hat in jede Einzelquote seine Marge eingepreist.

Die Marge eines Marktes ist der Anteil, den der Anbieter von jedem eingesetzten Franken einbehält, unabhängig vom Ausgang. Sie lässt sich aus den Quoten berechnen, indem man den Kehrwert der Quoten über alle möglichen Ausgänge summiert; das Resultat ist die Auszahlungsquote des Marktes, der Rest auf 100 % ist die Marge. Ein einfaches Beispiel: In einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90, wie es sie im Fussball auf Heimsieg und Auswärtssieg gibt, ergibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ungefähr 0.95, was einer Auszahlungsquote von rund 95 % entspricht, also einer Marge von rund 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball mit Quoten, die näher an 3.00 für das Unentschieden liegen, sinkt die Auszahlungsquote, und die Marge steigt.

Was das in Franken heisst: Pro 100 Franken Einsatz in einem Markt mit 5 % Marge wandern 5 Franken an den Anbieter, 95 Franken werden auf die Spielenden verteilt. Über hundert Wetten mittelt sich der erwartete Verlust jedes Spielenden Richtung Marge, unabhängig davon, wie klug die Tipps sind. Wer regelmässig wettet, sollte wissen, dass die Marge der Preis für die Teilnahme ist, und dass der Anbieter keine quotenunabhängige Rendite schuldet. Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken, bei Sporttip in zwei Schritten gerundet, erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was bei kleinen Einsätzen kaum, bei grossen oder vielen Einsätzen spürbar ins Gewicht fällt.

Die Marge variiert zwischen Märkten, Sportarten und Anlässen. Klassische Drei-Wege-Märkte im Fussball liegen über 5 %, Spezialmärkte mit wenigen Ausgängen und damit wenigen Quotenkomponenten liegen darunter. Der Anbieter bestimmt die Quote, nicht der Markt, und vergleicht zwischen Plattformen, wer die höhere Quote auf dasselbe Spiel anbietet, ist eine rentable Disziplin für Spielende, die mehr als ein Konto haben. In der Schweiz haben die meisten Spielenden aus Mangel an Alternativen nur ein Konto, was die Vergleichsbasis einschränkt, aber die Marge bleibt das, was die langfristige Bilanz jedes Tipsters frisst.

Steuern auf Wettgewinnen: was gilt, was nicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, wozu die Sportwetten zählen, sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Freigrenze ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags behält der Anbieter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann. Die kantonalen Freibeträge weichen ab, was eine pauschale Aussage «bis zu einer Million steuerfrei» falsch macht. Wer im Kanton Thurgau wohnt, hat einen anderen Freibetrag als wer in Genf wohnt, und die kantonale Praxis ist verbindlich, nicht die Bundesnorm.

Ein typischer Spielender gewinnt weit unter dem Freibetrag. Wer 50 Franken auf eine Kombiwette setzt und 250 Franken zurückbekommt, hat keinen Freibetrag zu prüfen und keine Verrechnungssteuer zu fürchten, der Gewinn ist steuerfrei. Wer im Jahr 20 Wetten platziert und am Ende mit 1’200 Franken im Plus steht, hat ebenfalls keine Steuerpflicht, weil die einzelnen Gewinne unter dem Freibetrag liegen. Die Steuerfrage stellt sich erst, wenn ein einzelner Gewinn die Freigrenze überschreitet, was bei den in der Schweiz verfügbaren Höchsteinsätzen von 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und 10’000 Franken pro Systemwette nur bei sehr hohen Quoten realistisch ist, etwa einer 15er-Kombi auf 100-fache Quote, die das System an seine Auszahlungsgrenzen führt.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Anbieter die Hand für den Abzug hält. Die kantonale Praxis kann trotzdem eine Steuerpflicht auslösen, etwa in Thurgau, wo Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt werden. Wer dort auf einer Offshore-Seite spielt und einen grossen Gewinn realisiert, sollte das in der Steuererklärung angeben, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung den Datenabgleich mit ausländischen Anbietern nicht hat, die kantonale Steuerverwaltung aber im Einzelfall Nachfragen stellen kann. Eine pauschale «Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei»-Antwort wäre im Kanton Thurgau schlicht falsch.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Es gibt keine 5-%-Abgabe auf jede platzierte Wette, wie sie in anderen Märkten üblich ist. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, kann dort sehr wohl einer solchen Steuer unterliegen, weil der Anbieter die Regeln seines Sitzstaates anwendet. Die Frage, was die Wette nach allen Abzügen kostet, ist daher in der Schweiz anders zu beantworten als in Märkten mit Wettsteuer, und der Unterschied liegt in der Marge, nicht in einer staatlichen Gebühr.

Wettmechanik bei Sporttip: einzelne Regeln, die ins Geld gehen

Eine Wette, die abgegeben wird, ist ein Vertrag mit dem Anbieter, und die Regeln stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Bei Sporttip zählen die «reguläre Spielzeit» als die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette darauf gerichtet ist. Wer auf «Sieg nach 90 Minuten» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, verliert die Wette, auch wenn die Mannschaft am Ende gewinnt. Wer auf «Sieg inklusive Verlängerung» wettet, gewinnt, wenn die Mannschaft am Ende des Spiels vorne liegt. Die Marktbezeichnung entscheidet, nicht der Augenschein.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer auf ein Spiel wettet, das nicht übertragen wird, hat die Wette genauso platziert, als wäre die Übertragung gelaufen, was in der Schweiz bei kleinen Ligen regelmässig vorkommt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückgegeben. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was eine bewusste Bremse gegen Spielende ist, die auf den Ausgang warten. Wer in der 88. Minute auf das 1:0 wettet, kann eine Wette auf Quote 1.00 bekommen, wenn der Anbieter das Spiel in diesem Moment als entscheidend einstuft.

Wetten auf voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung sind nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig. Wer im Wettschein «Tore über 2.5» und «Heimsieg» kombiniert, ohne den Bet-Builder zu verwenden, läuft Gefahr, dass die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet wird, wenn der Anbieter die Abhängigkeit erkennt. Die Funktion ist eine risikofreundlichere Variante derselben Logik, weil sie die Quoten kombiniert und damit die Marge für jede abhängige Auswahl offenlegt. Wer auf abhängige Märkte setzen will, sollte den Bet-Builder verwenden, nicht den Wettschein.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage Quote 1.00, der Rest der Kombination läuft weiter. Wer eine 5er-Kombi mit einem abgesagten Spiel hat, läuft effektiv als 4er-Kombi weiter, was die Auszahlung entsprechend reduziert. Wer den Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Anspruch; Swisslos vereinnahmt den Betrag zugunsten des statutarischen Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben, ein klassisches Formal, das im digitalen Zeitalter antiquiert wirkt, aber verbindlich ist.

Wettangebot und Verfügbarkeit: warum die Auswahl kleiner ist als anderswo

Die Schweiz hat eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, genehmigt durch die Gespa. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden, was die Breite des Wettprogramms im Vergleich zu Offshore-Seiten deutlich einschränkt. Die Liste (Version 10.09.2026) zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine E-Sports und keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Qualifikationsrunden sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen, Frauen-Wettbewerbe ebenso, und Ranglisten-Wetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind explizit ausgeschlossen. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind verboten (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was bleibt, ist das Kernprogramm: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und eine Reihe weiterer Sportarten, mit den klassischen Märkten 1X2, Über/Unter Tore, Handicap und Handicap-Variationen, Doppelschancen, Ergebniswetten, und je nach Sportart spezifischen Spezialmärkten wie «erster Torschütze» oder «Sieg nach Dritteln» im Eishockey. Eishockey nimmt in der Schweiz eine Sonderstellung ein, weil die nationale Liga ein zentrales Wettangebot bildet, was die Quote-Dichte und die Tiefe der Märkte gegenüber kleineren Sportarten erhöht. Wer auf Eishockey setzt, findet bei Sporttip tendenziell mehr Märkte pro Spiel als etwa beim Curling, dessen Wettbewerbe saisonal und mit weniger Marktvarianten verfügbar sind.

Live-Wetten sind in der Schweiz erlaubt, vor und während des Spiels, soweit der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, aber die Liste der bewilligten Wetttypen gilt auch live. Cash-Out ist nicht reguliert, sondern eine Funktion des Anbieters, die er für die bewilligten Wetten anbieten oder lassen kann. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten an, vollständig, ohne Teilauszahlung, und ohne Garantie, dass es für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Abrechnung, was den Mechanismus weniger attraktiv macht, als die Werbung suggeriert.

Virtuelle Sportwetten sind im BGS nicht ausdrücklich geregelt, und eine Bewilligung in der Schweiz ist nicht ausgewiesen. Wer auf der Suche nach virtuellen Spielen ist, sollte davon ausgehen, dass sie im bewilligten Markt keine Rolle spielen, und jede Plattform, die virtuelle Sportwetten prominent anbietet, gehört zu den Offshore-Anbietern. E-Sports tauchen in der Gespa-Liste nicht auf, was ihre Bewilligung als Wettereignis ausschliesst. Die Diskrepanz zwischen dem, was international vermarktet wird, und dem, was die Schweiz erlaubt, ist gross, und sie ist der Grund, warum die Auswahl bei den lizenzierten Anbietern kleiner ausfällt als auf den Werbebannern der Offshore-Marken.

Auszahlungsdauer und Bankpraxis

Die Auszahlungsdauer auf den lizenzierten Plattformen hängt vom Anbieter und von der Bank ab. Swisslos überweist innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto, Loterie Romande nach eigenen AGB. Wer das Geld schneller braucht, kann die Auszahlung an eine Verkaufsstelle wählen, wo das Guthaben bar oder per Gutschrift auf eine Karte ausgezahlt wird, sofern die Verkaufsstelle das anbietet. Die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung pro Jahr bei Swisslos ist ein Anreiz, die Auszahlungen zu bündeln, was in der Praxis selten ein Problem ist, weil die meisten Spielenden weniger als drei Auszahlungen pro Jahr auslösen.

Die Bankpraxis hat eigene Tücken. Eine Auszahlung, die der Anbieter am Montag auslöst, ist am Dienstag oder Mittwoch auf dem Bankkonto sichtbar, je nach Bank und Zahlungslauf. Wer am Freitagabend auszahlt, wartet bis Dienstag oder Mittwoch. Wer ein Postkonto hat, hat tendenziell eine schnellere Gutschrift als wer ein Bankkonto mit spätem Cut-off hat. Es gibt im bewilligten Markt keine Sofortauszahlung, und es gibt keine Krypto-Auszahlung; was bleibt, ist die SEPA-Überweisung mit den üblichen Banklaufzeiten.

Wer auf einer Offshore-Seite spielt, sieht andere Geschwindigkeitsversprechen. «Sofortige Auszahlung» ist auf vielen Plattformen der Standard, allerdings mit der Klausel, dass die Auszahlung in der internen Compliance geprüft wird, was Stunden bis Tage dauern kann. Die Auszahlung erfolgt oft in Kryptowährungen, was die Geschwindigkeit erhöht, aber die Volatilität des Wechselkurses in die Auszahlung trägt. Wer 0.01 BTC als Gewinn erhält, hat am Auszahlungstag einen anderen Wert als am Verkaufstag, und der Anbieter hat den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung festgelegt, nicht der Spielende. Die vermeintliche Geschwindigkeit wird durch die fehlende Aufsicht erkauft.

Häufige Fragen

Wie funktionieren Online-Sportwetten in der Schweiz?

Online-Sportwetten laufen in der Schweiz über die zwei bewilligten Plattformen Sporttip (Swisslos) und Jouez Sport (Loterie Romande), deren Angebot auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen beruht. Wer eine Wette platziert, wählt ein Spiel, einen Markt und eine Quote, der Einsatz wird vom Spielkonto abgebucht, im Erfolgsfall wird der Gewinn automatisch dem Wallet gutgeschrieben oder auf das Bankkonto überwiesen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung?

Die Registrierung verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Wohnsitz im Versorgungsgebiet des Anbieters (Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein für Sporttip, Westschweiz für Jouez Sport), keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, dessen Daten automatisch gegen Adressdatenbanken geprüft werden, und die Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen.

Online-Sportwetten sind legal, wenn sie von Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport) angeboten werden, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Andere Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung, ihre ausländischen Lizenzen haben hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen, die per DNS blockiert wird.

Welche Zahlungsmethoden gibt es, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Einzahlungen laufen über Online-Zahlungsmittel (etwa PostFinance Pay) oder per Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, Tageslimit 10’000 CHF pro 30 Tage, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. Gewinne werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, automatisch bis 1’000 CHF, darüber innert 3 Arbeitstagen, mit einer Gratiszahlung pro Jahr bei Swisslos, danach 3 % Kommission.

Gibt es ein staatliches Einzahlungslimit, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Die Schweiz kennt kein staatliches Einzahlungslimit, die Limiten werden von den Spielenden selbst gesetzt, mit Obergrenzen, die der Anbieter in den AGB festlegt (CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren CHF 1’000 bei Sporttip). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich; eine Spielsperre ist über das schweizweite Sperrregister auch in Casinos und in Liechtenstein gültig.

Wie lässt sich eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennen, und was riskieren Spielende dort?

Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennt man am Fehlen einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, an einer ausländischen Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS), und an Merkmalen wie einem Bonus ohne Schweizer Werbebewilligung, Märkten ausserhalb der Gespa-Liste oder einer Auszahlung in Kryptowährungen. Spielende auf solchen Seiten riskieren keine Strafverfolgung, aber den Verlust des Schutzes durch die Gespa, den Ausschluss aus dem Sperrregister, die fehlende Aufsicht über faire Quoten und die Möglichkeit, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»