Boni für Bestandskunden bei Schweizer Wettanbietern

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister von Gespa und die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und Loterie Romande (24. Auflage, 2026).

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Bonus für Bestandskunden sucht, landet schnell bei ausländischen Angeboten mit vermeintlich «gratis» Wetten, Code-Wörtern und Tipps. Die Realität auf dem bewilligten Markt sieht anders aus. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und jede Promotion für bestehende Konten braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das Angebot ist deshalb eng, klein und an Auflagen gebunden, die bestimmen, was am Ende übrig bleibt.

Neukunden und Bestandskunden: zwei sehr unterschiedliche Angebote

Das Sportwettenangebot der Schweiz teilt sich in zwei klar getrennte Welten. Für neue Konten gibt es bei beiden Veranstaltern klassische Erstanmeldungsangebote: ein Willkommenspaket, ein erster Einzahlungsbonus oder eine befristete Aktion zur Kontoeröffnung. Diese Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Gespa-Zustimmung und sind in der Regel zeitlich eng begrenzt, mit Umsatzbedingungen und einem Ablaufdatum für das Gratisspielguthaben.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Für bestehende Konten gilt ein anderes Regime. Die Gespa hat 2025 bei der Loterie Romande 24 Bewilligungen für Gratisspiele ausgesprochen, bei Swisslos deren 8. Jede einzelne Aktion muss vorgängig genehmigt werden, Boni und Gratisspielguthaben dürfen nicht in bar ausbezahlt werden, und die Aufsicht achtet darauf, dass Dauerangebote nicht zu höherem Einsatz verleiten. Die Palette, die nach der Anmeldung bleibt, ist entsprechend schmal: wenige, klar geregelte Promotionen, dafür ohne den Lockanreiz ausländischer Anbieter.

Wer ein Konto bei Sporttip oder bei Jouez Sport eröffnet, wechselt also von der Anmeldephase in eine Phase, in der nur das zur Verfügung steht, was die Aufsicht erlaubt. Was es dort konkret zu holen gibt und unter welchen Bedingungen, ist Thema der folgenden Abschnitte.

Rechtslage: warum das Angebot für Bestandskunden eng bleibt

Die Schweiz hat mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der interkantonalen Vereinbarung ein konzessioniertes System geschaffen, das den Markt auf zwei Veranstalter begrenzt. Art. 4 BGS stellt fest, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, und Art. 21 bis 25 BGS verlangt für jedes Grossspiel sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Konstruktion hat zwei direkte Folgen für Bestandskunden. Erstens: Was Swisslos und Loterie Romande an Aktionen führen dürfen, ist abschliessend geregelt. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel, was das verfügbare Werbeinventar für ausländische Anbieter praktisch auf null setzt. Werbung für solche Angebote kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS bestraft werden.

Zweitens: Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste, die von der Gespa geführt wird. Wer auf ein Ereignis wetten will, das nicht aufgeführt ist, hat keine legale Plattform dafür. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Anlässe, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Diese beiden Punkte erklären das, was viele Spielende als knappes Angebot wahrnehmen. Das Wenige, das es gibt, hat System.

Spielerschutz: was unabhängig von jedem Gutschein gilt

Die Schutzinstrumente der Schweiz sind nicht an einzelne Promotionen gebunden. Sie greifen, sobald ein Konto besteht, gleichgültig ob gerade ein Boost läuft oder nicht.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Online-Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende für 1, 7 und 30 Tage Verlustlimiten setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil das Gesetz (Art. 87 VGS) eine Wartefrist von 24 Stunden vorsieht und Swisslos diese Frist auf drei Tage ausdehnt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer das eigene Spielverhalten nicht im Griff hat, kann eine Senkung also sofort umsetzen, eine Erhöhung aber bewusst nicht so schnell.

Diese Limiten sind in Frankenbestand an die Spielerin und den Spieler adressiert, nicht an eine Aktion. Ein Boost verändert sie nicht. Die Chance, dass eine Promotion dazu verleitet, die Limite heraufzusetzen, ist ein Punkt, den die Gespa bei der Bewilligung einer Aktion mitprüft.

Spielsperre und Zugangssperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, für Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das Register sorgt dafür, dass eine Person, die sich bei einem Veranstalter sperren lässt, nicht beim anderen oder bei einem Casino weiterspielen kann.

Die Loterie Romande kennt eine analoge Spielsperre. Eine selbstgewählte Pause kann gemäss Art. 89 VGS bis zu sechs Monate dauern, und eine freiwillige Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle wieder aufheben (Art. 84 VGS).

Werbung und Ansprache

Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung und Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Das gilt für bewilligte Anbieter, schliesst aber ausländische Marken ohnehin vom Markt aus. Die Vorabkontrolle der Gespa sorgt zudem dafür, dass Dauerangebote nicht als Anreiz zu höherem Einsatz gestaltet werden.

Für Bestandskunden heisst das: Das einzige, was an einem Konto kommt, ist das, was die Aufsicht im Einzelfall bewilligt hat. Spontane E-Mail-Boni mit grossen Prozentzahlen, die nur per Code aktiviert werden können, gibt es im bewilligten Markt nicht.

Boni und Gratiswetten: das Wenige, das bei Sporttip und Loterie Romande läuft

Wer bei einem der beiden Veranstalter ein Konto hat, bekommt nicht plötzlich einen Wettbonus-Code zugesandt. Die Promotionen laufen entweder als Dauerangebote, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, oder als befristete Aktionen, die von der Gespa einzeln bewilligt werden.

Der Sporttip-Kombiboost

Das wichtigste Dauerangebot bei Swisslos ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn der Wette gewährt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost, weil die Wette vorzeitig beendet wird und nicht bis zur Auswertung aller Voraussagen läuft.

Wer ein A10-Dutzend tippt, bekommt also 40 % auf den Nettogewinn oben drauf. Wer ein A4-Quartett spielt, bekommt 5 %. Der Mechanismus belohnt Risiko, dass alle Voraussagen eintreffen, nicht die Anzahl der Wetten, die jemand platziert. Der Mindestpreis von 1.50 pro Voraussage sorgt dafür, dass ein Boost nicht durch sichere Auswahlen ausgelöst wird.

Quotenkicks und Profitboosts

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip Quotenkicks und Profitboosts. Quotenkicks gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die angezeigte Quote für ein bestimmtes Ereignis. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Auch hier gilt: bei einem Cash-Out verfällt der Boost, weil die Wette vorzeitig beendet wird.

Die Kunst bei diesen Boosts ist nicht das Eintippen. Sie liegt darin, die Auswahl zu finden, bei der ein Boost den erwarteten Nettogewinn tatsächlich erhöht, ohne dass die Auswahl durch den Boost an Attraktivität verliert.

Grosses, Aktionstage und Gratisspielguthaben

Zusätzlich zu den Dauerangeboten führen die Veranstalter befristete Aktionen durch, die von der Gespa einzeln bewilligt werden. Diese Aktionen sind zeitlich und mengenmässig eng begrenzt und werden oft über Verkaufsstellen, Spielquittungen oder die Eingabe eines Codes im verifizierten Konto aktiviert. Die Loterie Romande hat so 2025 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, die in den Stadien der National League lief. Die Aktion gilt als Windfall für das Produkt: befristet von der Gespa zugelassen, bis zum Aufbrauchen des Kontingents oder bis zum Ablaufdatum.

Die Beispiele zeigen das Muster: kleine Beträge, kurze Laufzeit, kein Barauszahlungsrecht.

Grosses am Beispiel: Jouez Sport in den Stadien

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung. Das Guthaben waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Die Mechanik ist klar. Die Beispiel-Aktion zeigt, was die Aufsicht unter einer Aktion für Bestandskunden versteht: ein befristetes Kontingent, eine Aktivierungsfrist, ein nicht auszahlbares Spielguthaben. Der Wert von CHF 10 ist klein, die Auflage «nicht auszahlbar» schneidet die Cash-Out-Option weg, das Guthaben muss also mit Wetten umgesetzt werden, und der erwartete Rückgangsgewinn liegt unter dem Nennwert, weil die Buchmachermarge im Weg steht.

Wer an einem National-League-Stadion war, den Code in der Hand hatte und ein Konto bei der Loterie Romande, bekam das Guthaben. Wer zu spät kam, das Kontingent war aufgebraucht oder das Konto war nicht in der Westschweiz, ging leer aus. Die Aktion war kein Marketingversprechen, sondern ein knappes Gut, das zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort verteilt wurde.

Wettanbieter: lizensierte Veranstalter im Vergleich

Die Tabelle zeigt die zwei bewilligten Veranstalter sowie die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Diskussion um Bestandskunden-Boni immer wieder auftauchen. Die Bewilligungslage ist der entscheidende Punkt, alles andere ergibt sich aus der Perspektive der Schweizer Spielenden.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja, Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Bahigo Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte der Veranstalter zeigt die zwei Konzessionäre, die der Bund und die Kantone für Sportwetten vorgesehen haben. Die acht Marken darunter haben in der Schweiz keine Wirkung. Die Bestandskunden-Boni, die diese Marken auf ihrer eigenen Plattform anbieten, gelten in der Schweiz rechtlich nicht, und die Veranstalter sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Die Werbung für sie ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als Produkt für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf der interkantonalen Vereinbarung von 2019. Sporttip ist also für Produkte am Markt, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe stehen. Online-Konten gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Der Bestandskunden-Bonus bei Sporttip besteht aus dem Kombiboost und gelegentlichen Profitboosts und Quotenkicks. Es gibt keinen klassischen Reload-Bonus mit Prozenten auf die Einzahlung, keinen Code per E-Mail und keine wöchentliche Gratiswette. Der Vorteil für Spielende mit kleinem Budget: der Boost fällt proportional zur Zahl der Voraussagen, die jemand tatsächlich spielt. Wer nur Einzelwetten spielt, bekommt keinen Boost, das Dauerangebot greift hier nicht. Wer Vierer-Kombis oder die einschlägigen Auswahlen spielt, bekommt den Aufschlag.

Für die grosse Mehrheit der Bestandskunden ist Sporttip die einzig legale Möglichkeit, einen Bonus nach der Anmeldung zu nutzen. Wer auf ausländische Anbieter ausweicht, hat keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Handhabe bei Streit.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontakte und Telefonnummer ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Das Netz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online-Konten sind auf Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen beschränkt.

Bei der Loterie Romande gibt es für Bestandskunden ähnlich wie bei Swisslos befristete Aktionen wie die Patinoires-Aktion, die von der Gespa einzeln bewilligt werden. Die Zahl der Bewilligungen ist 2025 mit 24 Zustimmungen höher als bei Switchjek (8). Ein flächendeckender Reload-Bonus ist auch hier nicht das Modell, das Modell ist die befristete Aktion mit kleinem Spielguthaben und fester Laufzeit.

Wer in der Romandie wohnt und ein Konto bei der Loterie Romande hat, bekommt den Zugang zu diesen Aktionen. Er hat nicht den Zugang zu Sporttip und umgekehrt. Das ist die Ausgangslage für die folgende Frage: was am Ende übrig bleibt, ist nicht die Aktion, sondern das Spielverhalten.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Marken in der Liste sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie werden hier genannt, weil sie in der Diskussion um Bestandskunden-Boni immer wieder vorkommen, sei es über Werbung in sozialen Medien, über Affiliate-Seiten oder über Spielerfahrungen aus dem Ausland. Ihre Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderswo hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Handhabe, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Zugang zu IP-Ebene sperrt.

Wer auf einer dieser Plattformen spielt, hat keine Schweizer Bewilligung hinter sich, sondern eine ausländische Lizenz ohne Schweizer Wirkung. Die Bestandskunden-Boni dieser Plattformen sind nach Schweizer Recht nicht bewilligt und können von der Gespa nicht überwacht werden. Der Spieler ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht strafbar, aber im Streitfall droht die Beschlagnahmung von Einsatz und Gewinn.

Diese Marken sind hier nicht bewertet, weil sie in der Schweiz keine spielenden Spiele anbieten dürfen. Sie sind hier aufgeführt, damit ein Leser weiss, wo sie stehen und was sie nicht bieten.

Was der Kombiboost konkret bringt: eine Beispielrechnung

Die Mechanik des Sporttip-Kombiboost lässt sich an einem Beispiel zeigen. Nehmen wir vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ergibt sich als Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 wäre der Bruttogewinn damit CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Bei vier Voraussagen gibt der Sporttip-Kombiboost 5 % auf den Nettogewinn, also zusätzlich CHF 4.40. Der Rückgang ist CHF 102.40, abgerundet auf 5 Rappen genau CHF 102.40.

Diese Rechnung zeigt zwei Dinge. Erstens: Der Kombiboost ist keine Verdopplung des Einsatzes, sondern ein Aufschlag auf den Nettogewinn. Bei vier Voraussagen sind es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Der Mechanismus skaliert also linear mit der Anzahl der Voraussagen und wird erst bei langen Kombis wirklich gross. Zweitens: Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist eine Schwelle, nicht ein Schwellenwert, der die Auswahl beeinflusst. Wer Auswahlen mit deutlich höherer Quote nimmt, bekommt einen höheren Nettogewinn, der Boost wirkt darauf. Wer Auswahlen knapp über 1.50 nimmt, bekommt einen kleineren Nettogewinn, der Boost fällt kleiner aus.

Der erwartete Rückgang liegt unter dem Nennwert, weil die Buchmachermarge im Weg steht. Bei einer durchschnittlichen Sporttip-Marge im Bereich von 5 bis 8 % auf den gängigen 1X2-Märkten liegt der erwartete Nettogewinn auf lange Sicht unterhalb des Einsatzes, und der Boost kann diesen strukturellen Nachteil nicht nullen. Er verschiebt ihn, und zwar umso stärker, je länger die Kombi ist. Bei vier Voraussagen verschiebt er ihn um einige Prozent, bei fünfzehn zusätzlich um die Hälfte des Nettogewinns.

Das ist der Kern: Der Kombiboost ist eine Aufstockung des Nettogewinns, deren Höhe von der Zahl der Voraussagen abhängt. Er ist kein Geschenk, das die Hausmarge aufhebt, sondern eine Skala, die mit der Komplexität der Wette wächst.

Auszahlung: was nach dem Gewinn passiert

Bei Sporttip und bei der Loterie Romande landen Gewinne aus Wetten zuerst auf dem Spielkonto. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen, sofern dieses auf den eigenen Namen lautet und in der Schweiz oder in Liechtenstein liegt.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beide Veranstalter zahlen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungsinstitut im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wettlandschaft nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Spielguthaben und Echtgeld. Spielguthaben, das aus einer Promotion stammt, ist nicht auszahlbar. Es muss mit Wetten umgesetzt werden, und Gewinne daraus sind erst dann auszahlbar, wenn die Umsatzbedingungen erfüllt sind. Gewinne aus Echtgeld-Wetten sind nach Ablauf der Karenzfrist und nach Erfüllung der Auszahlungsbedingungen auszahlbar.

Wer über 26 Wochen keine Auszahlung beansprucht, bei Swisslos verfallen die Gewinne zugunsten des Swisslos-Zwecks. Das ist eine vergessene Klausel, die in der Praxis vor allem Spielende trifft, die lange nicht im Konto waren.

Bezahlung und Einzahlung: die Zahlungsmittel der lizenzierten Anbieter

Bei Sporttip lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Damit ist das Wallet ein geschlossenes System: Geld rein, Wetten platzieren, Gewinne auszahlen, alles im Rahmen der Schweizer Banken und PostFinance.

Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Damit ist die Einzahlung an die Identität der Kontoinhaberin und des Kontoinhabers gebunden.

Bei der Loterie Romande ist die Einzahlungslimite ähnlich: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Auszahlung erfolgt nach den im Abschnitt «Auszahlung: was nach dem Gewinn passiert» erläuterten Schwellen.

Wichtig für Boni: Die Einzahlung erfolgt in Echtgeld, das Bonusguthaben wird in Spielguthaben umgewandelt. Wer einen Bonus aktiviert, bekommt also nicht mehr Geld auf seinem Bankkonto, sondern einen zusätzlichen Eintrag im Wallet, der nur für Wetten gilt und nicht auszahlbar ist.

Steuerliche Lage: was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind nach ESTV-Praxis einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb der Satz «je nach Kanton» gilt, nicht eine einzelne kantonale Zahl.

Über dem Freibetrag wird vom Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der typische Schreiber nach einer Sportwette liegt deutlich unter dem Freibetrag, also fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Im Kanton Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe voll steuerbares Einkommen. Für andere Kantone gilt die kantonale Praxis, die zu prüfen ist. Generell: ohne Steuerberater und ohne kantonale Steuerverwaltung ist die Frage nicht abschliessend zu beantworten.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Der Buchstrainer des Wettanbieters ist Teil der Buchmachermarge und fliesst in die Quote ein, nicht in eine separate Steuer.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

In der Schweiz gibt es für bestehende Konten keine unbedingten Gratiswetten wie bei ausländischen Anbietern. Swisslos bietet mit dem Kombiboost, Quotenkicks und Profitboosts bewilligte Dauerangebote, die Loterie Romande führt befristete Aktionen wie die Patinoires-Aktion durch, die von der Gespa einzeln bewilligt werden. Jedes dieser Angebote ist an Bedingungen geknüpft, und Gratisspielguthaben ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Kombiboost gilt online bei Sporttip für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn der Wette gewährt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und Gewinn und Erhöhung sind limitiert. Einsatz und Auszahlung laufen nach den normalen Sporttip-Bedingungen.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das Beispiel zeigt das Muster, das die Gespa für eine Aktion bewilligt: knappes Kontingent, enge Frist, nicht auszahlbares Guthaben.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

In der Schweiz nicht. Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS nicht auszahlbar und muss mit Wetten umgesetzt werden. Bei Sporttip-Boosts gilt: Einsatz und Gewinn werden nach den normalen Wettauswertungs-Regeln behandelt, der Boost wird auf den Nettogewinn gewährt, nicht auf den Einsatz. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Gewinne aus Echtgeldwetten sind separat zu betrachten.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Bei Swisslos und bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen. Bei Sporttip erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen, bei der Loterie Romande nach deren Reglement. Auszahlungen erfolgen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungsinstitut im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen an Drittkonten sind nicht möglich. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung beansprucht werden, verfallen bei Swisslos zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Solche Codes gelten in der Schweiz rechtlich nicht. Die Veranstalter haben keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS), sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen und können von der Gespa nicht überwacht werden. Werbung für sie ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Wer dennoch auf einer solchen Plattform spielt, ist nach BJ-Rechtsprechung nicht strafbar, aber im Streitfall droht die Beschlagnahmung von Einsatz und Gewinn. Es gibt keine Schweizer Handhabe bei Streit. Das Risiko liegt beim Spieler.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»