Einzahlungsbonus für Sportwetten: Was in der Schweiz wirklich dahintersteckt

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Geschenkschachtel mit Band steht auf einem Holztisch neben einer Tasse Tee im Licht eines Fensters.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa sowie die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer auf der Suche nach einem «Einzahlungsbonus für Sportwetten» ist, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Situation: Die zwei einzigen Anbieter mit einer Schweizer Bewilligung vergeben keine klassischen 100 %-Erst­ein­zahlungs­boni, wie sie international üblich sind. Was es gibt, sind Aktionsguthaben mit klaren Auflagen und kleine Gratis­spiel­guthaben, die nicht ausgezahlt werden können. Was es bedeutet, einen solchen Bonus anzunehmen oder zu suchen, bestimmt die Frage, ob das Angebot überhaupt einen Vorteil bringt – und wann die Auflagen den Vorteil auffressen.

Was ein Einzahlungsbonus bedeutet und weshalb er hier selten ist

Ein Einzahlungsbonus ist ein Guthaben, das ein Wett­anbieter auf eine eigene Einzahlung drauflegt – meist als Prozentsatz und bis zu einer Obergrenze, immer verknüpft mit Umsatz­bedingungen, einer Mindestquote und einer Frist. In Märkten ausserhalb der Schweiz ist das der Normalfall bei Neukunden: 100 % auf die erste Einzahlung, manchmal 200 %, oft in Form von Gratis­wetten, die zuerst durchgespielt sein wollen, bevor ein Gewinn auszahlbar wird.

Ein Paar Torwarthandschuhe liegt auf dem Rasen neben einem Torpfosten, der Tau glitzert im Morgenlicht.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

In der Schweiz läuft das anders. Sportwetten sind hier ein Gross­spiel im Sinne des Bundes­gesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), und die Aufsicht darüber hat die inter­kantonale Geld­spiel­aufsicht Gespa. Gratis­spiele und Gratis­guthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa; wer ohne diese Zustimmung ein Bonus­pro­gramm betreibt, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die ganze Zahl, mit der ein Leser rechnen muss.

Die Konsequenz: Wer in der Schweiz legal wetten will, hat die Wahl zwischen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide betreiben ihre Online-Plattform, beide akzeptieren Spielerinnen und Spieler nur aus ihrem jeweiligen Vertrags­gebiet, und beide vergeben keine klassischen 100 %-Einzahlungs­boni. Was bleibt, sind eng begrenzte Aktionen, die im folgenden Abschnitt eingeordnet werden.

*Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.*

Die zwei Sorten, die es in der Schweiz gibt

Bei Swisslos und Loterie Romande tauchen zwei Begriffe auf, die im Alltag für «Bonus» stehen, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden: Aktions­guthaben und Gratis­spiel­guthaben. Beide sind an Bedingungen geknüpft; beide unterscheiden sich von einem klassischen Einzahlungs­bonus dadurch, dass die eigene Einzahlung nicht direkt «verdoppelt» wird.

Aktions­guthaben wird im Rahmen einer konkreten Kampagne vergeben – etwa als Erhöhung des Nettogewinns bei einer Kombiwette mit genügend vielen Voraussagen oder als Quotenboost auf eine ausgewählte Einzelwette. Das Guthaben erhöht im Erfolgsfall die Auszahlung; verlangt aber häufig eine Mindest­quote und gilt nur einmal pro Wettender. Verliert die Wette, ist das Aktions­guthaben weg.

Gratis­spiel­guthaben ist ein kleiner Betrag, der auf das Spielkonto gebucht wird – zum Beispiel CHF 10 für die Eingabe eines Aktions­codes an einem Spieltag der National League. Es lässt sich für Wetten verwenden, ist aber nicht auszahlbar: Gewinne, die aus einem solchen Guthaben stammen, werden als reguläres Wallet-Guthaben gebucht und können erst nach den üblichen Umsätzen ausgezahlt werden, das ursprüngliche Aktions­guthaben selbst verfällt.

Diese zweite Sorte ist im Schweizer Markt das, was dem internationalen «Free Bet» am nächsten kommt – nur dass das Stake in der Schweiz meistens ebenfalls nicht zurück­gezahlt wird, sobald die Wette verloren geht. Wer mit einem CHF 10 Gratisspi­gel­guthaben eine Wette zu Quote 3.00 platziert und gewinnt, sieht CHF 20 auf dem Wallet; wer verliert, hat das Aktions­guthaben verloren, ohne etwas eingesetzt zu haben.

Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und die Sperrliste

Die Spielregeln in der Schweiz sind im BGS festgelegt. Online-Sportwetten sind ein Gross­spiel (Art. 3 lit. c und e BGS); eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalter­bewilligung als auch eine Spiel­bewilligung pro ausgestreutem Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern, gestützt auf das Geldspiel­konkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist – nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Eine Tischlampe mit grünem Schirm leuchtet auf einem Schreibtisch in einer stillen Bibliothek mit hohen Regalen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutsch­schweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande in Lausanne für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten gibt es nicht; die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer lizenzierter Wett­anbieter, weil es schlicht keine weiteren gibt. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste – eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internet­anbieter per DNS sperren.

Was das für Werbe­regeln und Bonus­praxis heisst

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücks­spiel ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratis­spiele und Gratis­guthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); ohne diese Zustimmung darf kein entsprechendes Angebot laufen. Promotions, die im Ausland laufen – mit «100 % Bonus»-Headlines und aggressiven Quoten­boosts – sind in der Schweiz nicht bewilligungsfähig und entsprechend nicht legal verfügbar.

Für die Leserin folgt daraus: Wenn eine Plattform mit einem Einzahlungs­bonus wirbt, der nicht von Swisslos oder der Loterie Romande stammt, ist sie in der Schweiz nicht bewilligt. Solche Angebote fallen in den Abschnitt über ausländische Anbieter.

Was beworben werden darf – und was nicht

Was beworben werden darf, ist die Eigen­art der Schweizer Bewilligung: ein enger, geschlossener Wett­markt. Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wett­typen (Stand 10.09.2026); nur was dort steht, darf angeboten werden. Eckball- und Karten­märkte fehlen, ebenso Esports; Quali­fi­kations­runden und Frauen­wett­bewerbe sind nur bewilligt, soweit sie auf der Liste stehen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernseh­shows sind nicht erlaubt. Live-Wetten sind zugelassen, vor und während des Spiels, soweit die Bewilligung es erlaubt; eine gesetzliche Sperre bestimmter Live-Märkte gibt es im BGS nicht. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt – es ist eine Funktion, die ein bewilligter Anbieter in seinen Regeln beschreibt (dazu später mehr). Virtuelle Sportarten sind in der Bewilligungs­liste nicht eigens aufgeführt; über ihre rechtliche Lage ist damit nichts abschliessend gesagt.

Die Logik dahinter: Je enger der bewilligte Markt, desto weniger Anreiz für riskante Bonus­mechaniken. Das ist der Grund, weshalb ein «bester Einzahlungs­bonus» in der Schweiz keine 100 %-Aktion sein kann: Wer nur wenige Wetten anbieten darf, hat keinen Anreiz, mit Bonus­geld ein Wett­verhalten zu erzeugen, das die Aufsicht nicht vorgesehen hat.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was ein Bonus damit zu tun hat

Ein Einzahlungs­bonus – oder jedes andere Aktions­guthaben – ändert nichts an den Schutz­regeln, die unabhängig von jeder Aktion gelten. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Konto eröffnet, muss vor der ersten Sport­wette Verlust­limit­en für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Ober­limite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – bei Swisslos und Loterie Romande in den jeweiligen Spiel­regeln so festgelegt, während das BGS selbst eine 24-Stunden-Frist vorsieht. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen.

Der Mechanismus zielt darauf, dass ein Bonus niemand dazu verleitet, höhere Einsätze zu platzieren als geplant. Eine Aktion kann das Wett­verhalten verstärken, nicht aber die Limite aushebeln. Wer mit einem Bonus spielt und an seine Verlust­limite stösst, kann nicht weiter wetten – auch wenn auf dem Konto noch Aktions­guthaben liegt. Die Konsequenz: Wer mit Aktions­guthaben spielt, sollte die eigenen Limiten so setzen, dass auch ein Bonus­verlust eingeplant ist, nicht nur der eigene Einzahlungs­verlust.

Spielsperre und Sperr­register

Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos den Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbe­fristete Spielsperre wird im schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

*Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.*

Für die Beurteilung eines Bonus heisst das: Eine beworbene Aktion, die «risikofrei» wirkt, ist im Schutz­regime der Schweiz kein Freibrief. Die Spielsperre besteht unabhängig von jeder Aktion; wer gesperrt ist, kann weder eigenes Geld noch Aktions­guthaben einsetzen.

Werbung an Minderjährige – die Testkäufe der Gespa

Die Gespa hat 2025 an Verkaufs­stellen 200 Test­käufe durchgeführt; in 47.5 % der Fälle wurde eine Sport­wette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Quote zeigt, dass der Schutz an der Verkaufs­stelle löchrig ist; ein Leser sollte sie nicht als Beleg für «strengen Schutz» lesen. Online gilt eine andere Logik: Die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertrags­gebiet und mindestens 18 Jahre, der Ausweis wird hochgeladen und gegen Adress­daten­banken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer im Online-Bereich wettet, ist daher verifiziert – was eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung nicht leistet.

*Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.*

Bedingungen, die an jedem Bonus hängen

Ein Bonus, der nichts kostet, ist keiner. Wer eine Aktion annimmt, akzeptiert ihre Bedingungen; bei Swisslos und Loterie Romande sind das im Wesentlichen fünf: Mindest­quote, Frist, einmalige Nutzung, Limit auf den Bonus und das Verhältnis zwischen Bonus und Echtgeld. Was es im Einzelfall heisst, zeigen die folgenden Abschnitte.

Mindestquote

Bei den meisten Quoten­boosts und beim Kombi­boost verlangt Swisslos eine Mindest­quote von 1.50 je Voraussage. Wer eine Voraussage zu tieferer Quote trifft, nimmt nicht am Boost teil – selbst wenn alle anderen Voraus­setzungen erfüllt sind. Bei der Loterie Romande hängt die Mindest­quote von der jeweiligen Aktion ab; sie wird in den Teil­nahme­bedingungen genannt.

Die Folge: Wer einen Bonus auf eine Kombi­wette nutzen will, muss Begegnungen mit Quote ≥ 1.50 auswählen. Das schränkt die Auswahl ein – vor allem bei Live-Wetten, wo die Quote nach Spielbeginn oft fällt.

Frist

Aktionen laufen nicht ewig. Die Loterie Romande hat für die «Patinoires et Stades»-Aktion den Code innert 7 Tagen verlangt, das Aktions­guthaben war 30 Tage gültig; Quoten­boosts und Profit­boosts bei Sporttip sind pro Wett­dende nur einmal nutzbar und ebenfalls befristet. Wer den Code zu spät eingibt oder die Frist verpasst, geht leer aus.

Einmalige Nutzung und Limit auf den Bonus

«Nur einmal pro Wett­dende nutzbar» heisst: Wer denselben Boost zweimal nutzen will, kann das nicht. Bei Quoten­boosts ist die Erhöhung des Wett­gewinns zudem limitiert; über dem Limit liegt der Boost nicht. Was im Einzelfall als Limit gilt, steht in den jeweiligen Spiel­regeln. Wer ohne diese Lekt­litie spielt, läuft Gefahr, im Gewinn­fall weniger zu erhalten als erwartet.

Aktions­guthaben und Echtgeld – die Reihenfolge

Ein wichtiger, selten beachteter Punkt: Wenn auf dem Konto sowohl Echtgeld als auch Aktions­guthaben liegt, wird in der Regel zuerst das Echtgeld eingesetzt. Wer eine Wette mit einem Teil seines Aktions­guthabens platzieren will, muss zuerst das Echtgeld aufbrauchen oder einen separaten Wett­schein auf das Aktions­guthaben setzen, soweit das die Plattform vorsieht. Wer das nicht weiss, setzt im Zweifel sein Geld ein, nicht das Aktions­guthaben – und verliert im Verlust­fall das echte Geld.

Was beim Gewinn zählt

Bei einer normalen Sport­wette ist der Gewinn Einsatz × Quote. Bei einer Kombi­wette ist die Gesamt­quote das Produkt der Einzel­quoten; Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nach­komma­stellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Bei einem Quoten­boost erhöht sich der mögliche Netto­gewinn um einen angegebenen Prozentsatz; bei einem Profit­boost ebenfalls. Der ausgelobte Bonus wird also auf den Gewinn aufgeschlagen, nicht auf den Einsatz.

Was die zwei Schweizer Anbieter konkret anbieten

Beide Anbieter – Swisslos und Loterie Romande – betreiben keine klassischen Einzahlungs­boni. Was sie haben, sind eng begrenzte Aktions­mechaniken, die in den Spiel­regeln stehen. Sie sind hier zusammengefasst, weil sie das sind, was ein Leser in der Schweiz unter «Bonus» erwarten kann.

Swisslos Sporttip

Bei Sporttip gibt es drei regel­mässige Aktions­typen: den Kombiboost, den Quotenboost und den Profitboost.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraus­sagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, online (Prematch, Live, System­wetten). Der Bonus auf den Netto­gewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraus­sagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraus­sagen. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert.

Der Profitboost erhöht den möglichen Netto­gewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; er gilt pro Wett­dende nur einmal und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraus­sage; auch er ist pro Wett­dende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei allen drei Aktions­typen gilt: keine Barauszahlung des Bonus selbst, im Verlust­fall ist das Echtgeld weg und der Bonus verfällt, und Swisslos kann die Aktion jederzeit ändern. Wer mit einem Boost spielt, gewinnt im Erfolgs­fall mehr – verliert aber im Miss­erfolgs­fall genau so viel wie ohne ihn.

Loterie Romande Jouez Sport

Bei der Loterie Romande sind die Aktionen seltener und kleiner. Die «Patinoires et Stades»-Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktions­stagen; wer innert 7 Tagen den an den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spiel­guthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Gewinne aus diesem Guthaben wurden als reguläres Wallet-Guthaben gebucht.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spieler­konto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gut­geschrieben; Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN über­wiesen. Gratis­spiel­guthaben ist nicht auszahlbar.

Wie viel ein Bonus auf eine Kombi­wette wert ist

Der Boost auf den Netto­gewinn ist eine Erhöhung des Gewinns – nicht eine Reduktion des Risikos. Was er im Erwartungs­wert bringt, hängt von den Quoten der Voraus­sagen ab und vom Markt, auf dem gewettet wird. Eine Beispiel­rechnung zeigt das, was die Aktion in einem günstigen Fall wert ist und was sie in einem anderen kostet.

Wer vier Voraus­sagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert, landet bei einer Gesamt­quote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist der mögliche Brutto­gewinn CHF 97.92. Der Netto­gewinn (Brutto­gewinn minus Einsatz) ist CHF 87.92. Bei vier Voraus­sagen gibt es den 5 %-Boost von Sporttip, also CHF 4.40 zusätzlich auf den Netto­gewinn – macht einen möglichen Brutto­gewinn von CHF 102.32.

In einem anderen Fall – fünfzehn Voraus­sagen, alle zu Quote 1.50, Einsatz CHF 10 – liegt die Gesamt­quote bei 1.50^15 ≈ 437.9. Der Netto­gewinn ist CHF 4’368.9, der 100 %-Boost verdoppelt ihn auf CHF 8’737.8. Der mögliche Brutto­gewinn liegt damit bei rund CHF 8’747.8.

Voraus­setzungen Quote (gesamt) Netto­gewinn ohne Boost Boost Netto­gewinn mit Boost Mög­lich­er Brutto­gewinn
4 Voraus­sagen, Quoten 1.60/1.70/1.80/2.00 9’792 CHF 87.92 5 % CHF 92.32 CHF 102.32
7 Voraus­sagen, alle zu 1.50 17.09 CHF 160.9 20 % CHF 193.1 CHF 203.1
10 Voraus­sagen, alle zu 1.50 57.66 CHF 566.6 40 % CHF 793.2 CHF 803.2
15 Voraus­sagen, alle zu 1.50 437.9 CHF 4’368.9 100 % CHF 8’737.8 CHF 8’747.8

Die Zahlen sind statisch: Sie zeigen, was der Boost im Gewinn­fall hinzufügt. Sie zeigen nicht, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist. Bei 15 Voraus­sagen zu je 1.50 liegt die implizite Wahrscheinlich­keit je Voraus­sage bei 1 ÷ 1.50 ≈ 66.7 %; die Wahrscheinlich­keit, dass alle 15 eintreten, liegt bei rund 0’667^15 ≈ 0.9 %. Wer eine solche Wette platziert, gewinnt in 99 von 100 Fällen nicht – und der 100 %-Boost ist dann wertlos. Was der Boost wert ist, hängt davon ab, wie viele Wetten mit welcher Treffer­quote die Wettende langfristig spielt. Der Boost ist keine Sicherheit; er ist eine Aufwertung des Gewinns im Erfolgs­fall.

Vergleich der Anbieter in der Schweiz

Die folgende Tabelle zeigt die zwei Schweizer Anbieter im Vergleich. Die Tabelle ist absichtlich kurz: Sie zeigt nur, was die Bewilligungs­lage und die Spiel­regeln hergeben.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Sporttip Ja – Gross­spiel-Bewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Inter­kantonale Landes­lotterie Genossen­schaft, Basel · Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Gross­spiel-Bewilligung, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne · Jouez Sport

Was die zwei Anbieter eint: Sie sind die einzigen, die in der Schweiz Sport­wetten anbieten dürfen; beide haben einen kleinen, geschlossenen Wett­markt; beide vergeben keine klassischen Einzahlungs­boni; beide haben ein Wallet, auf das Gewinne gebucht werden; beide zahlen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto im Namen des Konto­inhabers aus.

Was sie unter­scheidet: das Vertrags­gebiet (Deutsch­schweiz, Tessin und Liechtenstein vs. West­schweiz); die Aktionen (Swisslos hat den regel­mässigen Kombi­boost, Quoten­boost und Profit­boost; die Loterie Romande hat seltener werdende, kleine Aktionen wie «Patinoires et Stades»); und die Sprache des Angebots (Deutsch vs. Französisch).

Was Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind

Eine ausländische Plattform – ob mit maltesischer, curacaischer oder anderer Lizenz – hat in der Schweiz keine Gültig­keit (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sport­wetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straf­tat (bis 1 Jahr Frei­heits­strafe oder Geld­strafe, gewerbs­mässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Die Gespa veröffentlicht eine Sperr­liste aus­ländischer Domains, die Schweizer Internet­anbieter per DNS sperren; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Spielerin wird nicht bestraft, aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn ein­ge­zogen werden; ein Schutz durch die Schweizer Sperr­register besteht nicht.

Für die Leserin folgt daraus: Wer auf einer Plattform ohne Bewilligung spielt, ist nicht geschützt – weder durch die Schweizer Limiten, noch durch die Spielsperre, noch durch die Auszahlungs­mechanik der Schweizer Anbieter. Werbung für solche Plattformen ist in der Schweiz verboten; die Plattformen selbst sind es nicht, weil das Verbot die Werbung trifft, nicht die Spielerin. Was die folgenden Anbieter­karten zeigen, ist eine Auswahl dessen, was im Markt ohne Schweizer Bewilligung kursiert – beschrieben, nicht empfohlen.

Die Anbieter im Überblick

Die folgenden zehn Anbieter sind nach der in der Redaktion festgelegten Reihen­folge gelistet: zuerst die zwei Schweizer Anbieter mit Bewilligung, dann aus­ländische Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip — Die Anbieter im Überblick

Swisslos betreibt Sporttip als einzigen Online-Sport­wetten­anbieter in den 19 Deutsch­schweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Gross­spiel-Bewilligung unter dem BGS; Aufsicht ist die Gespa. Die Marke ist staats­nah: Swisslos ist eine Genossen­schaft, die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Vertrags­kantonen. Das schlägt sich in der Werbung nieder – Swisslos wirbt nicht mit «Risk-Free»-Versprechen, sondern mit konkreten Aktionen wie dem Kombi­boost, dem Quoten­boost und dem Profit­boost.

Die Aktionen sind klar geregelt, der Markt ist geschlossen, das Wallet wird über PostFinance Pay oder Einzahlungs­schein aufgeladen, Gewinne werden auf das eigene Bank­konto im Namen des Konto­inhabers ausgezahlt. Wer einen Einzahlungs­bonus sucht, wird nicht fündig – was Swisslos bietet, sind Boosts auf den Gewinn, nicht auf die Einzahlung. Für eine Wettende, die mit kleinen Einsätzen spielt und die Schweizer Schutz­regeln schätzt, ist Sporttip die einzige zu­gelassene Wahl in den Deutsch­schweizer Kantonen.

Loterie Romande Jouez Sport — Die Anbieter im Überblick

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs West­schweizer Kantone. Wie Swisslos ist sie eine staats­nahe Genossen­zugehörige (société); der Sitz ist Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der West­schweiz und 221 Mit­arbeitende. Das Online-Angebot ist schmaler als das von Swisslos, die Aktionen sind seltener – die «Patinoires et Stades»-Aktion 2025/26 mit CHF 10 Spiel­guthaben an 7 Aktions­stagen ist beispielhaft für das, was es gibt: kleine, befristete Aktionen, kein «Bonus»-Programm im engeren Sinn.

Die Einzahlungs­limite liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage; das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 be­grenzt; Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gut­geschrieben, darüber auf das IBAN-Konto. Für eine Wettende in der West­schweiz ist Jouez Sport die einzige legal zu­gängliche Plattform, und wer hier spielt, akzeptiert ein schmaleres Aktionen­profil als bei Sporttip.

BetFury, BassBet, Fezbet, HighFlyBet, N1 Bet, Donbet, ZotaBet und AmunRa

Diese acht Marken sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen und können auf der DNS-Sperrliste landen. Ihre Bonusstrukturen sind in der Schweiz nicht bewilligungsfähig; ein Vergleich solcher Aktionen ist für Schweizer Kunden daher nicht möglich.

Was für sie alle gleich­ermassen gilt: Eine Schweizer Bewilligung haben sie nicht, ein Anschluss an das Schweizer Sperr­register besteht nicht, und im Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn ein­ge­zogen werden. Wer auf einer dieser Plattformen spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Die Loterie Romande und Swisslos werben nicht mit Bonus­zahlen; diese Plattformen tun es in aller Regel. Der Vergleich fällt für die Schweizer Marken aus, ohne dass hier Bonus­zahlen genannt werden müssten: Schweizer Recht kennt diese Anbieter nicht.

Einzahlung, Auszahlung und was davon ein Bonus betrifft

Ein Bonus steht nicht ausserhalb der Zahlungs­mechanik – er ist Teil davon. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, zahlt auf ein Schweizer Wallet ein und lässt sich auf ein Schweizer Konto auszahlen. Drei Punkte sind hier wichtig.

Wie das Wallet aufgeladen wird

Bei Swisslos kann das Wallet per Online-Zahlungs­möglich­keit oder per Einzahlungs­schein aufgeladen werden; Mindest­betrag ist CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht über­steigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungs­arten – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungs­limite ebenfalls bei CHF 10’000 pro 30 Tage; das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 be­grenzt. Welche konkreten Zahlungs­marken die Loterie Romande akzeptiert, ist Sache der jeweiligen Spiel­regeln.

Wie Gewinne ausgezahlt werden

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung automatisch dem Wallet gut­geschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des Teil­nehmers über­wiesen. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Über­weisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut­geschrieben; Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN über­wiesen.

Was nicht ausgezahlt wird

Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist bei beiden Anbietern nicht auszahlbar. Wer ein solches Guthaben erhält, kann damit wetten, aber im Gewinn­fall wird der Gewinn als reguläres Wallet-Guthaben gebucht – nicht als auszahl­bares Geld, sondern als Echtgeld, das erst nach den üblichen Bedingungen ausgezahlt werden kann. Das ursprüngliche Aktions­guthaben verfällt. Wer einen Bonus sucht, der das eigene Konto füllt, sucht in der Schweiz das Falsche.

Was ein Bonus wirklich kostet

Eine Aktion, die «gratis» wirkt, hat einen Preis. Bei den Schweizer Anbietern ist der Preis transparent: Er liegt in der Mindest­quote, der Frist, dem Limit auf den Bonus und dem Verhältnis zwischen Aktions­guthaben und Echtgeld. Wer einen Bonus annimmt, sollte diese vier Punkte kennen, bevor er die erste Wette platziert. Wer sie ignoriert, gewinnt im Erfolgs­fall weniger oder verliert im Miss­erfolgs­ech das Echtgeld statt das Aktions­guthaben.

Bei aus­ländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung ist der Preis weniger transparent. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, und eine Aktion, die im Werbe­text als «gratis» erscheint, ist im Kleinge­druckten oft an hohe Umsatz­faktoren, kurze Fristen und eine harte Mindest­quote gebunden. Wer sich dafür entscheidet, liest die jeweiligen Aktions­bedingungen und akzeptiert, dass der Schutz fehlt.

Was ein typischer Bonus im Ausland kostet

Ein klassischer 100 %-Einzahlungs­bonus bis CHF 200 mit 5-fachem Umsatz und Mindest­quote 1.80 verlangt einen Umsatz von CHF 1’000 (Bonus 5 × CHF 200). Bei einer angenommenen Markt­marge von 5 % liegt der erwartete Verlust durch den Umsatz bei rund CHF 50, plus den Verlust der eigenen Einzahlung im selben Spiel – der «Bonus» kostet im Erwartungs­wert also mehr, als er im Erfolgs­fall einbringt. Das ist im internationalen Markt die Regel, nicht die Ausnahme. Die Schweiz weicht die Regel aus, weil sie keinen klassischen Einzahlungs­bonus anbietet.

Häufige Fragen

Was ist ein Einzahlungs­bonus, und wie funktioniert er?

Ein Einzahlungs­bonus ist ein zusätzliches Guthaben, das ein Anbieter auf eine eigene Einzahlung legt – meist prozentual und mit Obergrenze. Er ist an Umsatz, Mindest­quote und Frist gebunden, bevor er in echtes, auszahlbares Geld umge­wandelt wird. In der Schweiz gibt es diesen Bonus­typ nicht: Swisslos und Loterie Romande bieten nur Aktions­guthaben auf Gewinne oder kleine Gratis­spiel­guthaben, die nicht auszahlbar sind.

Gibt es bei den bewilligten Schweizer Organisatoren einen Einzahlungs­bonus?

Nein. Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) vergeben keine klassischen Einzahlungs­boni. Sie bieten Quoten­boosts, Profit­boosts und den Kombi­boost (Sporttip) sowie kleine, befristete Aktionen wie «Patinoires et Stades» (Loterie Romande). Alle diese Aktionen sind bewilligungs­pflichtig nach Art. 75 Abs. 2 BGS.

Warum brauchen Gratis­spiele und Gratis­guthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil das Bundes­gesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) in Art. 75 Abs. 2 jede Form von Gratis­spiel oder Gratis­guthaben unter den Vorbehalt der vorherigen Zustimmung der Aufsicht stellt. Ziel ist, dass kein Anbieter mit Aktions­mechaniken ein Wett­verhalten erzeugt, das nicht im bewilligten Wett­markt vorgesehen ist. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Welche Bedingungen hängen typischer­weise an einem Bonus, und was bedeutet Umsatz­bedingung?

Typisch sind Mindest­quote (bei Sporttip meist 1.50), Frist (oft 30 Tage), Limit auf den Bonus selbst und die Regel, dass im Verlust­fall das Aktions­guthaben verfällt. Eine Umsatz­bedingung verlangt, dass der Bonus – und teils auch die Einzahlung – mehrfach zu einer Mindest­quote durch­gespielt wird, bevor er auszahl­bar wird. In der Schweiz kommen solche Umsatz­bedingungen faktisch nicht vor, weil kein klassischer Einzahlungs­bonus vergeben wird.

Wie wird Aktions­guthaben behandelt, wenn es nicht ausgezahlt werden kann?

Aktions­guthaben bleibt auf dem Wallet, bis es für eine Wette ver­wendet wird. Gewinne aus Wetten mit Aktions­guthaben werden als reguläres Echtgeld-Guthaben gebucht; das ursprüngliche Aktions­guthaben verfällt bei Verlust oder bei Auszahlung. Das gilt ausdrücklich für die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande (CHF 10 Spiel­guthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar) und für die Boosts von Swisslos.

Wie lässt sich Spiel­guthaben in der Schweiz kaufen und später auf das eigene Konto auszahlen?

Spiel­guthaben wird per Online-Zahlungs­möglich­keit oder Einzahlungs­schein auf das Swisslos-Wallet gebucht (Mindest­betrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage). Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gut­geschrieben; Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeits­tagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank­konto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % an­fallen.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»