Lucky 31 Wetten 2026 in der Schweiz – Aufbau, Einsatz und was die Schweizer Regeln bedeuten
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Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und gegen das Règlement Jouez Sport (17. Ausgabe, September 2024).
Eine Lucky 31 bündelt 31 einzelne Wetten auf fünf Auswahlen in einem einzigen Wettschein. Sie ist eine Stufe oberhalb der Lucky 15 und eine unterhalb der Lucky 63, und sie verteilt den Einsatz auf alle sinnvollen Kombinationen dieser fünf Auswahlen. In der Schweiz läuft eine solche Wette nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer hier wettet, wettet also immer unter den Regeln dieser beiden Anbieter – die Freiheiten, die ausländische Plattformen rund um Systemwetten bieten, gelten auf dem Schweizer Markt nicht. Was eine Lucky 31 genau ist, wie sich Einsatz und Gewinn zusammensetzen und was die Schweizer Besonderheiten für die Praxis bedeuten, steht im Folgenden.
Wettmärkte und Einordnung: die Lucky 31 als Full-Cover-Wette
Was die Lucky 31 zu einer Full-Cover-Wette macht
Eine Full-Cover-Wette zeichnet sich dadurch aus, dass die Einzelwetten Teil des Pakets sind – wer eine Lucky 31 abgibt, wettet also nicht nur auf Kombinationen, sondern automatisch auch auf jede einzelne der fünf Auswahlen. Das unterscheidet sie von einer gewöhnlichen Kombiwette, bei der alle Auswahlen zusammen gewinnen müssen. Bei einer Lucky 31 gewinnen bereits die Einzelwetten, sobald die jeweilige Voraussage aufgeht; die Kombinationen kommen als zusätzliche Schichten obendrauf.
Praktisch bedeutet das: Wer fünf Quoten auswählt und auf «Lucky 31» klickt, schliesst gleichzeitig 31 separate Wetten ab. Jede davon kann für sich genommen gewinnen oder verlieren. Eine gewonnene Einzelwette schlägt sofort positiv zu Buche, auch wenn drei andere Auswahlen danebengehen. Erst wenn alle fünf Auswahlen richtig sind, wird die Fünffachwette – die höchste und seltenste Stufe im Paket – ausbezahlt. Wer das Konzept einmal verstanden hat, sieht in den 31 Wetten keine 31-fache Chance auf einen Hauptgewinn, sondern ein gestaffeltes Sicherheitsnetz, das einen Teil des Einsatzes selbst dann zurückbringt, wenn nur die Hälfte der Tipps sitzt.
Aufbau aus 5 Einzelwetten, 10 Doppel-, 10 Dreier-, 5 Vierfach- und 1 Fünffachwette
Die Zahl 31 ist kein Zufall – sie setzt sich aus den Kombinationen von fünf Auswahlen zusammen. Eine einzelne Auswahl bildet eine Einzelwette, zwei Auswahlen ergeben ein Paar (Doppelwette), drei einen Drilling (Dreierwette), vier einen Vierer (Vierfachwette), fünf ein Quintett (Fünffachwette). Mathematisch ist das die Summe der Binomialkoeffizienten für k = 1 bis 5: 5 + 10 + 10 + 5 + 1 = 31.
Die fünf Stufen tragen unterschiedlich viel Gewicht. Die fünf Einzelwetten sprechen am breitesten an: Wer auf fünf Partien tippt, wird im Schnitt bei rund zwei bis drei richtig liegen, und jede dieser Einzelwetten zahlt. Die Doppelwetten verlangen schon, dass zwei Auswahlen zusammen aufgehen, und die Dreier-, Vierer- und Fünferkombinationen klettern in der Treffsicherheit, die sie voraussetzen. Eine volle Lucky 31 gewinnt erst, wenn alle fünf Auswahlen sitzen – was bei typischen Quoten von 1.50 bis 2.50 alles andere als sicher ist. Die Fünffachwette ist deshalb der grösste, aber auch der unwahrscheinlichste Brocken im Paket; die Einzelwetten sind das stabile Fundament, das bei jeder halbwegs vernünftigen Tippleistung ein positives Ergebnis liefert.
Lucky 15, Lucky 31, Lucky 63: drei Stufen, ein Prinzip
Die Lucky-Familie folgt einer einfachen Logik: Mit jeder zusätzlichen Auswahl wächst die Zahl der Wetten, und der Gesamteinsatz steigt im selben Verhältnis. Die Lucky 15 arbeitet mit vier Auswahlen und 15 Wetten (4 Einzel-, 6 Doppel-, 4 Dreier- und 1 Vierfachwette). Die Lucky 31 setzt eine Auswahl mehr und kommt auf 31 Wetten. Die Lucky 63 setzt noch eine Auswahl drauf und ergibt 63 Wetten aus den Kombinationen von sechs Auswahlen (6 + 15 + 20 + 15 + 6 + 1).
Der Unterschied zwischen den drei Stufen liegt also nicht im Mechanismus, sondern im Verhältnis von Einsatz zu Trefferbreite. Wer mit der Lucky 15 noch gut fährt, weil er bei vier Auswahlen öfter Volltreffer landet, wird mit der Lucky 31 vorsichtiger, weil eine Auswahl mehr bereits die Vollkombination seltener macht. Wer umgekehrt mit der Lucky 63 lieber spielt, weil sechs Tipps die statistische Trefferquote weiter senken und das Paket dadurch auf mehr «Zwischentreffer» setzt, der akzeptiert einen entsprechend höheren Gesamteinsatz. Die Lucky 31 sitzt in der Mitte: breit genug, um auch bei vier von fünf Treffern noch deutlich zu gewinnen, und eng genug, um den Fünfer noch als realistisches Ziel zu behandeln.
Grundlagen: wie sich der Gesamteinsatz zusammensetzt
Teileinsatz mal 31: die einfache Rechnung
Das auffälligste Merkmal einer Lucky 31 ist, dass der Einsatz pro Wette mit der Zahl der Wetten multipliziert wird. Wer auf dem Wettschein einen Einsatz von CHF 1 pro Linie setzt, gibt 31 Franken für das ganze Paket aus. Bei CHF 2 pro Linie sind es CHF 62, bei CHF 5 pro Linie CHF 155. Diese Linearität ist der Grund, warum eine Lucky 31 auf dem Wettschein sehr schnell einen höheren Betrag zeigt, als man intuitiv für «fünf Tipps» veranschlagen würde.

Die Rechnung lässt sich nicht durch eine «kluge» Aufteilung umgehen – die Vollständigkeit der 31 Wetten ist das, was die Wette zur Lucky 31 macht. Wer nur einen Teil der Kombinationen spielen will, wählt eine andere Systemwette (beispielsweise eine «Yankee» mit 4 Auswahlen und 11 Wetten oder eine «Super Yankee» mit 5 Auswahlen und 26 Wetten). Die Lucky 31 ist die vollständige Variante; ein niedrigerer Teileinsatz pro Linie ist der einzige Hebel, den der Wettende selbst hat.
Teileinsatz, Gesamteinsatz und Quote im Zusammenspiel
Die Quote einer Lucky 31 ist nicht eine einzige Zahl – sie besteht aus 31 verschiedenen Quotenfolgen, deren Auszahlung sich nach dem Verlauf der fünf Auswahlen richtet. Eine Wette mit den Auswahlquoten 1.50, 1.80, 2.00, 2.20 und 2.50 erzeugt eine Fünffachwette mit der Gesamtquote 1.50 × 1.80 × 2.00 × 2.20 × 2.50 = 29.70. Eine Einzelwette auf die Quote 2.20 bringt bei einem Teileinsatz von CHF 1 den Bruttogewinn von CHF 2.20. Eine Dreierkombination aus den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 ergibt die Gesamtquote 7.50, und der Bruttogewinn für diesen einen Strang des Pakets liegt bei CHF 7.50.
Was am Ende auf dem Wettschein steht, ist die Summe aller gewonnenen Stränge. Wer alle fünf Auswahlen richtig hat, kassiert die komplette Auszahlung über alle 31 Wetten. Wer nur drei richtig hat, sieht die entsprechenden Einzelwetten, Doppel- und Dreierkombinationen – und verliert alles, was eine Vierer- oder Fünferkombination erfordert hätte. Das ist der Punkt, an dem die Psychologie der Lucky 31 ins Spiel kommt: Der Wettschein sieht immer nach viel aus, weil 31 Zeilen ausgewertet werden, aber nicht jede Zeile zahlt.
Beispielrechnung: was eine Lucky 31 bei einem Teileinsatz von CHF 1 zurückbringen kann
Mit den Auswahlquoten 1.50, 2.00 und 2.50 – drei Beispiele, die in einem Wettprogramm schnell nebeneinanderstehen – und einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie sieht die Mechanik einer Lucky 31 so aus: Die niedrigste Einzelwette zahlt bei einem Treffer den Einsatz zurück und schlägt CHF 0.50 Gewinn heraus, die mittlere CHF 1.00 und die höchste CHF 1.50. Werden alle drei richtig getippt, gewinnen alle drei Einzelwetten, die drei Doppelwetten aus diesen Auswahlen (Quoten 3.00, 3.75, 5.00) sowie die eine Dreierkombination mit Gesamtquote 7.50. Bei einem angenommenen Volltreffer auf alle drei Auswahlen ergibt sich auf denCHF-1-pro-Linie-Anteil ein Bruttoertrag in der Grössenordnung von CHF 22.75, bevor die Marge der einzelnen Quoten herausgerechnet wird.
Wichtig ist die Bandbreite. Eine Lucky 31 kann bei fünf Treffern einen mehrstelligen Betrag pro gesetztem Franken zurückbringen; bei zwei oder drei Treffern bleibt nur ein Bruchteil davon übrig. Genau diese Spannweite macht den Reiz und das Risiko der Wette aus: Vom fast vollständigen Verlust bis zum Mehrfachen des Einsatzes ist alles möglich, und das in ein und demselben Wettschein. Wer mit einer Lucky 31 plant, sollte deshalb nicht nur die Quoten, sondern auch die Trefferwahrscheinlichkeit im Auge behalten – die Volatilität ist deutlich höher als bei einer Einzelwette, aber niedriger als bei einer reinen Fünferkombination.
Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Veranstalter in Frage kommen
Geldspielgesetz, Gespa und die geschlossene Liste der Sportwetten
Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele und fallen unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa – die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern –, die auf Grundlage des Geldspielkonkordats (in Kraft seit dem 1. Januar 2021) handelt. Eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenes Spiel sind nötig, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine «dritte Schweizer Lizenz» für Sportwetten existiert nicht, und die Gespa publiziert keine Whitelist weiterer Buchmacher – sie führt stattdessen eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden.

Für die Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Wer in der Schweiz online Sportwetten abschliessen will, kann dies legal nur über Swisslos Sporttip (in der Deutschschweiz, in Ticino und in Liechtenstein) oder über Loterie Romande Jouez Sport (in der Westschweiz) tun. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, bewegt sich ausserhalb des bewilligten Marktes – selbst wenn der Anbieter in seinem Heimatland eine Lizenz hat. Das ist nicht nur eine Formalie: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an die Schweizer Spielerregeln gebunden, haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und bieten im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Das Vermögen, das dort liegt, ist im Konkursfall eines ausländischen Anbieters nach dessen Heimrecht zu beurteilen, nicht nach Schweizer Recht.
Wer bei Sporttip und bei Jouez Sport ein Konto eröffnen kann
Die beiden Schweizer Veranstalter teilen den Markt geografisch auf. Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone ab – AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH – sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet liegt; ausserdem braucht es einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird, das Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und pro Person genau ein Konto.
In der Praxis heisst das: Ein Deutschschweizer, der in Genf wohnt, kann bei Loterie Romande spielen, aber nicht online bei Sporttip – der Gang an eine Verkaufsstelle bleibt aber möglich. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss zuerst den Wohnsitz in der Schweiz nachweisen, bevor er ein Konto erhält. Die Spielregeln beider Anbieter sind in dieser Hinsicht eindeutig, und die technische Prüfung beim Hochladen des Ausweises verhindert in den allermeisten Fällen, dass ein Konto ohne Wohnsitznachweis eröffnet wird. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des Anbieters gehört, hat schlicht keinen Zugang zu dessen Online-Plattform.
Ausländische Anbieter: warum die Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland in der Schweiz nicht zählt
Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer also bei einem Anbieter mit maltesischer MGA-Lizenz, deutscher Lizenz oder curaçaoischer Lizenz wettet, ist aus Schweizer Sicht bei einem unbewilligten Anbieter. Die Konsequenzen sind nicht hypothetisch: Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Stand Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und das Verfahren ersetzt gesperrte Domains innert Stunden, sobald ein Anbieter auf einen anderen Domainnamen ausweicht. Die Spielerinnen und Spieler werden für die Nutzung ausländischer Angebote nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder den Schutz des Schweizer Ausschlussregisters noch einen Schweizer Rekursweg.
Für die Frage, was eine Lucky 31 bei einem ausländischen Anbieter kosten würde, gilt: Solange der Anbieter bewusst auf dem Schweizer Markt agiert oder zumindest Schweizer Kunden zulässt, bewegt er sich in einer rechtlichen Grauzone, die jederzeit durch eine Sperrung beendet werden kann. Aus Sicht der Spielerin oder des Spielers ist das vor allem ein Stabilitätsrisiko: Heute ist die Seite erreichbar, morgen nicht, und das Guthaben liegt auf einem Konto, an das die Schweizer Aufsicht nicht herankommt. Wer in der Schweiz wettet, hat mit Sporttip und Jouez Sport zwei Anbieter zur Auswahl – mehr nicht.
Verantwortungsvolles Spielen: warum eine Lucky 31 besondere Vorsicht verlangt
Das 31-fache des Teileinsatzes ist schnell weg
Eine Lucky 31 vervielfacht den Einsatz linear – 31 Mal. Was bei einem Teileinsatz von CHF 1 noch moderat wirkt, wird bei CHF 2, CHF 5 oder mehr pro Linie zu einem Betrag, der in wenigen Klicks gesetzt ist. Wer nicht vorab weiss, wie hoch der Gesamteinsatz sein wird, kann an einem Abend deutlich mehr Geld in Wetten binden, als geplant war. Genau hier setzt die erste Regel an: Vor dem Klick auf «Wette platzieren» den Teileinsatz so wählen, dass das Produkt aus Teileinsatz und 31 im Wochenbudget noch Platz hat.
Die Schweizer Veranstalter verlangen von ihren Spielerinnen und Spielern, vor der ersten Wettabgabe Verlustlimiten zu setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos gilt eine Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000), und wer eine Limite senkt, sieht die Senkung sofort, wer sie erhöht, muss 72 Stunden warten. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Diese vom Anbieter erzwungene Pause ist der deutlichste Hinweis darauf, dass auch die bewilligten Veranstalter davon ausgehen, dass ein nüchternes Limit einen Teil der Spielerinnen und Spieler schützt – wer eine Lucky 31 mit einem 31-fachen Einsatz plant, sollte das gegen das eigene Tages- oder Wochenlimit rechnen, nicht nur gegen das Konto-Guthaben.
Spielsperre, Ausschlussregister und der Weg aus dem Spiel
Wer merkt, dass die eigenen Wetten ausser Kontrolle geraten, kann sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperren lassen – ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Das Register ist die einzige Instanz, die eine Sperre verbindlich und anbieterübergreifend macht; wer nur die Browser-Verknüpfung löscht, hat noch nichts gewonnen.
Wer sich freiwillig sperren lässt, kann diese Sperre frühestens nach drei Monaten wieder aufheben lassen, und zwar nur mit Einbezug einer Fachstelle. Das ist kein Zufall: Die Sperre ist als Bremse gedacht, die den Weg zurück ins Spiel bewusst schwer macht. Wer in einer angespannten finanziellen Lage ist, für den kommt eine Lucky 31 mit ihren 31 Wetten pro Schein nicht in Frage – wer liquide bleiben will, was die meisten Wettenden sein dürften, setzt sich vorab ein Limit, das auch das schlechteste Wochen übersteht.
Wer nicht wettet: Minderjährige, gesperrte Personen, Beteiligte am Wettereignis
Die Teilnahme an Sporttip ist Personen ab 18 Jahren erlaubt, jüngere sind ausgeschlossen. Wer auf demselben Wettereignis als Wettkämpferin oder Wettkämpfer antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regelung, die in erster Linie Sportlerinnen und Sportler betrifft, aber auch Trainer, Schiedsrichter und andere direkt Involvierte. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Einsätzen oder die Auszahlung von Gewinnen (Art. 45 BGS). Das gilt unabhängig davon, ob die Wette vor oder nach der Sperre abgeschlossen wurde.
Diese Einschränkungen sind nicht nur Formalitäten: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt, und in 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das heisst nicht, dass die Anbieter das ignorieren – aber es heisst, dass die Kontrolle vor Ort nicht perfekt ist. Online ist die Identitätsprüfung beim Hochladen des Ausweises deutlich zuverlässiger, weshalb der Weg über das Online-Konto die sicherere Variante für alle ist, die das Erwachsenenalter erreicht haben.
Wetttypen und Quoten bei Sporttip und Jouez Sport
Einsatzlimiten, die für eine Lucky 31 massgeblich sind
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Lucky 31 ist eine Systemwette, weshalb die obere Limite von CHF 10’000 für den Gesamteinsatz des Scheins gilt. Swisslos kann diese Limite jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und Wetten oberhalb der Limite werden nicht angenommen. Wer mit einem Teileinsatz von CHF 322 pro Linie spielen will, sieht seinen Wettschein bereits abgelehnt – ein Teileinsatz von CHF 10 pro Linie (CHF 310 Gesamteinsatz) bleibt aber komfortabel unter der Limite.
Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Da eine Lucky 31 als Multiples-Schein zählt, ist diese Höchstgrenze relevant: Ein Teileinsatz von mehr als etwa CHF 241 pro Linie sprengt den Rahmen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss bei mindestens 1.10 liegen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Was die Marge im Preis jeder Quote für ein 31er-Paket bedeutet
Jede Quote, die ein Buchmacher anbietet, enthält eine Marge – den Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält. Bei einer typischen 1X2-Wette im Fussball liegt die Marge bei rund 5 % bis 8 %, bei Nebenmärkten und exotischen Wetten oft deutlich höher. Bei einer Lucky 31 mit 31 Wetten wird die Marge nicht einfach addiert, sondern in jeder der 31 Quotenfolgen mitgerechnet. Eine Gesamtquote von 29.70 (für fünf Auswahlen mit Quoten von 1.50, 1.80, 2.00, 2.20 und 2.50) klingt hoch, ist aber bereits um den kombinierten Margenfaktor aller fünf Auswahlen bereinigt – und damit niedriger, als die naive Multiplikation vermuten lässt.
Wer eine Lucky 31 baut, sollte darauf achten, dass die Auswahlen in Wettbewerben mit niedriger Marge liegen (grosse Fussball-Ligen, Tennis-Grand-Slams) und nicht in Märkten, in denen der Anbieter einen besonders grossen Sicherheitsaufschlag kalkuliert. Bei Livewetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert werden, gilt ohnehin die Quote 1.00 – ein Aspekt, der für eine Lucky 31 mit ihren vielen Kombinationen besonders relevant ist, weil eine falsch platzierte Livewette den ganzen entsprechenden Strang des Pakets entwertet.
Cash-Out, Livewetten und Bet-Builder: was bei einer Lucky 31 möglich ist
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live – aber nur für Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. Für eine Lucky 31 bedeutet das: Wer live mitverfolgt, wie die eigenen Auswahlen stehen, und mit dem Cash-Out einen Teil des bereits gesicherten Gewinns mitnehmen will, kann das tun – muss aber damit rechnen, dass die anderen Stränge des Pakets dadurch hinfällig werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine versehentlich angenommene solche Kombination ohne Bet-Builder kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für eine Lucky 31 heisst das: Wer fünf Auswahlen aus ein und demselben Spiel nimmt, sollte den Bet-Builder nutzen, nicht die Systemwette.
Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Da eine Lucky 31 genau fünf Voraussagen hat, fällt sie in keine dieser Stufen – vier Voraussagen erreichen den Boost, fünf nicht. Wer den Kombiboost mitnehmen will, spielt also eine Lucky 15 (4 Auswahlen) und keine Lucky 31 (5 Auswahlen).
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Für eine Systemwette wie die Lucky 31 sind diese Angebote nicht anwendbar, weil sie auf Einzelwetten zugeschnitten sind. Das nimmt der Wette nicht den Reiz, bedeutet aber, dass die einzige Möglichkeit, eine Lucky 31 günstiger zu machen, in der Wahl niedrigmargiger Märkte liegt – nicht in einem kombi- oder quotenseitigen Bonus.
Rundung, Fristen und was passiert, wenn ein Spiel ausfällt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt nach einer Formalität, schlägt aber bei grossen Quotenprodukten wie der Fünffachwette einer Lucky 31 spürbar zu Buche – ein paar Rappen Verlust pro Zeile ergeben bei 31 Zeilen ein paar Franken.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für eine Lucky 31 heisst das: Fällt eine Auswahl aus, wird diese Einzelwette refundiert, und alle Kombinationen, die diese Auswahl enthalten, werden mit der Quote 1.00 gerechnet – was den Effekt hat, dass die entsprechenden Stränge zu Einfachwetten auf die verbleibenden Auswahlen kollabieren. Eine Fünffachwette mit einem Ausfall ist keine Fünffachwette mehr, sondern eine Vierfachwette mit reduzierter Gesamtquote.
Gewinne nicht abholen: die 26-Wochen-Frist
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Für eine Lucky 31 mit 31 einzelnen Strängen ist die Wahrscheinlichkeit, dass man den Überblick über einen nicht abgeholten Gewinn verliert, deutlich höher als bei einer Einzelwette. Wer regelmässig spielt, sollte die Wettscheine mindestens einmal monatlich durchsehen – was auf dem Online-Konto automatisch passiert, an der Verkaufsstelle aber eine manuelle Aufgabe ist.
Anbieter im Überblick: die zwei Schweizer Veranstalter und was ausländische Marken daneben bieten
Die folgende Tabelle sortiert die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die ersten beiden Positionen sind die einzigen legal in der Schweiz operierenden Veranstalter; die übrigen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Tabelle auftauchen, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie aus dem Internet kennen.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Vorhanden | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS |
| Loterie Romande Jouez Sport | Vorhanden | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS |
| IviBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| bet365 | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Standard
Swisslos ist eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen in der Schweiz und betreibt die Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Der Sitz ist Basel, die rechtliche Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt – das Vertragsgebiet deckt also die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ab, mit Ausnahme der sechs Westschweizer Kantone.
Für die Lucky 31 bringt Sporttip drei Vorzüge mit: Erstens die Verlässlichkeit eines bewilligten Anbieters mit Sitz in der Schweiz und Aufsicht durch die Gespa. Zweitens eine breite Auswahl an Wettmärkten, die im Rahmen der von der Gespa publizierten Liste erlaubt sind. Drittens die technische Möglichkeit, die Systemwette direkt im Wettschein zu konfigurieren, ohne dass die Wettenden die 31 Einzelwetten selbst zusammenstellen müssen. Die Kehrseite: Der Mindesteinsatz von CHF 1 pro Linie führt bei einer Lucky 31 zu einem Mindest-Gesamteinsatz von CHF 31, und die Höchstgrenze für eine Systemwette von CHF 10’000 setzt den maximalen Teileinsatz pro Linie auf rund CHF 322.
Für die meisten Wettenden in der Deutschschweiz ist Sporttip die naheliegende Wahl – nicht weil es die beste Lucky 31 anbietet, sondern weil es die einzige legal in der Schweiz zugängliche Variante ist.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Gegenstück
Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne, und das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet ist kleiner als das von Swisslos, weil es nur die Romandie umfasst – aber die Marktdurchdringung über die Verkaufsstellen ist in der Westschweiz ähnlich hoch.
Die Einsatzlimiten bei Jouez Sport fallen teilweise strenger aus als bei Sporttip: Online liegt der Mindesteinsatz bei CHF 2 (statt CHF 1), und der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 500 (statt CHF 1’000). Der Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer eine Lucky 31 mit einem Teileinsatz von mehr als etwa CHF 241 pro Linie spielen will, sprengt diesen Rahmen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Die Mindestquote für eine Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette beträgt 1.10, die maximale Gesamtquote 100’000.
Für die Romandie ist Jouez Sport die einzige legal erreichbare Online-Plattform. Wer aus dem einen Sprachraum in den anderen umzieht, muss das Konto beim bisherigen Anbieter schliessen und sich beim neuen Anbieter neu registrieren.
IviBet – eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist eine Marke, die im internationalen Online-Wettmarkt auftritt, aber keine Schweizer Bewilligung hat. Eine in einem anderen Land ausgestellte Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei IviBet wettet, bewegt sich ausserhalb des von der Gespa beaufsichtigten Marktes, ohne Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rekursweg im Streitfall. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS, und ausweichende Domains werden innert Stunden ersetzt.
Für eine Lucky 31 bringt IviBet aus Schweizer Sicht keinen Vorteil. Die Spielregeln, die Quoten und die Marge sind nicht durch die Gespa geprüft, und die Identitätsprüfung findet nicht nach Schweizer Standard statt. Wer dennoch dort spielt, akzeptiert ein Zusatzrisiko, das bei Swisslos oder Loterie Romande nicht besteht.
bet365 – britischer Branchenriese ohne Schweizer Bewilligung
bet365 ist einer der bekanntesten Namen im internationalen Online-Wettgeschäft, mit einem breiten Wettprogramm und einem Livewetten-Angebot, das oft als Referenz gilt. In der Schweiz ist bet365 nicht bewilligt; die Gespa nennt bet365 explizit als Beispiel für eine Marke, deren Domain auf der Sperrliste steht. Die Marke ist in vielen Ländern legal operierend, was aber für die Schweiz keine Bedeutung hat.
Wer das Wettprogramm und die Tiefe der Märkte bei bet365 schätzt, findet in der Schweiz kein vergleichbares Angebot – aber genau das ist der Punkt, an dem das Schweizer Recht eine Grenze setzt. Die Spielregeln und der Spielerschutz der beiden Schweizer Veranstalter sind nicht mit denen eines britischen Anbieters vergleichbar, und ein Konkurs von bet365 würde nach britischem Recht behandelt, nicht nach Schweizer Recht. Das Restrisiko trägt die Spielerin oder der Spieler.
Jackbit – ein Krypto-fokussierter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit tritt im Markt als Anbieter auf, der auch Kryptowährungen akzeptiert. In der Schweiz sind anonyme oder Krypto-Auszahlungen für bewilligte Wettanbieter ausgeschlossen – Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ein Anbieter, der mit Kryptowährungen arbeitet, kann diese Schweizer Vorgabe strukturell nicht erfüllen, und damit ist die Bewilligungsfähigkeit in der Schweiz von vornherein ausgeschlossen.
Die Schweizer Aufsicht führt Jackbit nicht; der Anbieter fällt in die Kategorie der Plattformen, deren Domain auf der Sperrliste landen kann. Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Wer bei Jackbit einzahlt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Problemen, und die Spielregeln, die für Sporttip und Jouez Sport gelten, sind hier nicht anwendbar.
Sportaza – ein Mix aus Sportwetten und Casino ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza ist ein Anbieter, der Sportwetten und Casinospiele unter einer Marke kombiniert. In der Schweiz ist das Geschäftsmodell so nicht zulässig: Sportwetten und Casinospiele sind separate Bewilligungsgegenstände, und ein Anbieter, der beides anbietet, müsste zwei separate Spielbewilligungen halten. Die Marke taucht im Schweizer Markt nicht bewilligt auf und gehört in die Kategorie der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Verankerung.
Die Wettmärkte und die Marge sind bei solchen Mix-Anbietern oft aggressiv kalkuliert, um Spielerinnen und Spieler auf das Casino-Angebot zu ziehen. Wer in der Schweiz wettet, sollte sich bewusst sein, dass die Anreize, die solche Marken setzen, nicht von der Gespa kontrolliert werden.
HornetBet – ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet folgt dem gängigen Muster: ausländische Lizenz, keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Die Spielregeln und die Spielersicherheit richten sich nach dem Recht des Landes, in dem der Anbieter registriert ist. Für die Schweiz hat das keine bindende Wirkung; wer dort spielt, ist auf den Goodwill des Anbieters angewiesen, falls es zu Streitigkeiten kommt.
Die Lucky 31 ist ein Wettformat, das bei vielen internationalen Buchmachern angeboten wird, weil es kundenfreundlich klingt und den Einsatz pro Wette klein hält. Bei HornetBet ist das nicht anders, aber die Frage bleibt dieselbe wie bei jedem anderen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Welcher Schutz greift, wenn etwas schiefgeht?
Bahigo – ein Schweizer Name ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo tritt im Markt mit einer Marke auf, die einen Schweizer Klang hat, aber keine Schweizer Bewilligung besitzt. Solche Marken sind nicht ungewöhnlich – der Markenname sagt nichts über die Bewilligungslage aus. Die Gespa führt keine Whitelist solcher Marken, und die Sperrliste enthält Domains, die in der Schweiz nicht zugänglich sein sollen. Wer auf einer Seite landet, die einen Schweizer Eindruck macht, sollte immer prüfen, ob die Veranstalterbewilligung tatsächlich von einer Schweizer Behörde ausgestellt ist – und nicht nur, ob die Seite eine Schweizer Flagge zeigt.
Für die Lucky 31 bringt Bahigo keinen anderen Mechanismus als jeder andere internationale Anbieter; der Unterschied liegt in der Bewilligung und im Schutzrahmen, nicht im Wettformat.
FortuneJack – ein weiterer Krypto-fokussierter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist wie Jackbit ein Anbieter, der auf Kryptowährungen setzt. Die gleichen Punkte, die für Jackbit gelten, treffen auch hier zu: Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz für bewilligte Wettanbieter ausgeschlossen, die Bewilligungsfähigkeit in der Schweiz ist damit nicht gegeben, und die Schweizer Aufsicht greift nicht. Die Sperrliste der Gespa ist die einzige Schweizer Verbindung.
Coolzino – ein Anbieter mit Casino-Schwerpunkt ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino positioniert sich stärker im Casino-Bereich, mit Sportwetten als Ergänzung. Die Verschmelzung der beiden Bereiche ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig, weil die Trennung von Bewilligungen für Sportwetten und Casinospiele im BGS vorgesehen ist. Die Schweizer Aufsicht führt Coolzino nicht, und die Spielregeln, die für Swisslos und Loterie Romande gelten, sind hier nicht anwendbar.
Für eine Lucky 31 bedeutet das: Das Format selbst ist auch bei Coolzino verfügbar, aber die Frage der Bewilligung und des Spielerschutzes bleibt dieselbe wie bei jedem anderen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Steuerliche Einordnung und Auszahlung
Gewinne aus Schweizer Sportwetten: der Steuerfreibetrag
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst oberhalb der Schwelle fällt Einkommenssteuer an, und der Veranstalter behält 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die Bundesschwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; pauschal «je nach Kanton» schreiben, nicht eine einzelne kantonale Zahl nennen.
Für eine Lucky 31 mit einem typischen Gesamteinsatz von wenigen hundert Franken liegt der mögliche Gewinn in der Regel deutlich unter der Bundesschwelle – die meisten Wettenden bleiben einkommensteuerfrei. Wer mit sehr hohen Einsätzen spielt und die Schwelle überschreitet, sollte den Steuerfreibetrag im Blick behalten und die Gewinne in der Steuererklärung deklarieren.
Gewinne aus ausländischen Wetten: kantonale Praxis
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalter diese nicht einbehalten. Die kantonale Steuerpraxis behandelt solche Gewinne jedoch unterschiedlich; der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das milder oder gar nicht – eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, weshalb der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung der einzig sichere Weg ist.
Wer überwiegend bei ausländischen Anbietern wettet, läuft eher Gefahr, in einen steuerlich heiklen Bereich zu geraten, als wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt – die Schweizer Veranstalter halten die Verrechnungssteuer korrekt ein, und die Spielerin oder der Spieler hat in der Steuererklärung nur den Freibetrag im Auge zu behalten.
Häufige Fragen zu Lucky 31 Wetten
Was genau ist eine Lucky 31 Wette und wie viele Auswahlen braucht sie?
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen, die 31 einzelne Wetten in einem Paket bündelt: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Sie ist eine Stufe oberhalb der Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine Stufe unterhalb der Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Der Reiz liegt darin, dass bereits Teilerfolge zu Auszahlungen führen, nicht erst der Volltreffer.
Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?
Die 31 Wetten setzen sich aus den Kombinationen von fünf Auswahlen zusammen: 5 Einzelwetten (jede Auswahl für sich), 10 Doppelwetten (je zwei Auswahlen kombiniert), 10 Dreierwetten (je drei Auswahlen kombiniert), 5 Vierfachwetten (je vier Auswahlen kombiniert) und 1 Fünffachwette (alle fünf Auswahlen kombiniert). Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der Binomialkoeffizienten für k = 1 bis 5.
Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?
Die drei Wetten folgen demselben Prinzip, unterscheiden sich aber in der Zahl der Auswahlen und damit in der Zahl der Wetten und im Gesamteinsatz. Die Lucky 15 arbeitet mit 4 Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 mit 5 Auswahlen und 31 Wetten, die Lucky 63 mit 6 Auswahlen und 63 Wetten. Je mehr Auswahlen, desto höher der Gesamteinsatz bei gleichem Teileinsatz, aber auch desto breiter die Trefferfläche bei Teilerfolgen.
Wie berechnet sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31?
Der Gesamteinsatz ist der Teileinsatz pro Linie multipliziert mit 31. Bei einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie ergibt sich ein Gesamteinsatz von CHF 31, bei CHF 2 pro Linie sind es CHF 62, bei CHF 5 pro Linie CHF 155. Diese Linearität ist nicht verhandelbar: Wer weniger als 31 Wetten möchte, wählt eine andere Systemwette wie die Yankee (4 Auswahlen, 11 Wetten) oder die Super Yankee (5 Auswahlen, 26 Wetten).
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport für eine Lucky 31?
Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2 pro Linie und der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 500. Für einen Wettschein mit Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 7’500 Gesamteinsatz, was bei einer Lucky 31 einen maximalen Teileinsatz von rund CHF 241 pro Linie bedeutet. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Wettarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
