Wer in der Schweiz online Sportwetten anbieten darf und was es kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, landet bei zwei Namen: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Beide stützen sich auf eine gemeinsame interkantonale Bewilligung, beide verlangen ein identitätsgeprüftes Konto mit selbst gesetzten Verlustlimiten, beide gehören vollständig den Kantonen. Wer nach «den besten Online-Sportwetten» sucht, hat in der Schweiz keine Auswahl: Wer nicht bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne jeden der Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz den zugelassenen Veranstaltern vorschreibt.
Datenstand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Angaben der Gespa.
Die Rechtslage für Online-Sportwetten in der Schweiz ist klar definiert: Es gibt zwei zugelassene Veranstalter mit interkantonaler Bewilligung, die den gesamten Markt abdecken. Andere Angebote sind nicht bewilligt, unterliegen keiner Schweizer Aufsicht und bieten keinen Schutz nach dem Geldspielgesetz. Dieser Artikel erläutert das Regelsystem, die Rolle der Gespa und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbieter.
Aktualisiert am 14. Oktober 2026, geprüft gegen die aktuellen Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und die Angaben der Loterie Romande.
Rechtslage: Warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, teilt Glücksspiele in zwei Kategorien. Geldspiele, die automatisiert, massenhaft und über ein Kommunikationsnetz angeboten werden, sind Grossspiele. Sportwetten gehören dazu, weil sie online über Tausende Märkte gleichzeitig laufen, mit Quoten, die sich sekündlich ändern, und Einsätzen, die live platziert werden. Grossspiele brauchen nach Art. 21–25 BGS zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung für den Anbieter selbst und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz und das Tessin sowie die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne für die Westschweiz. Beide sind Genossenschaften der Kantone, kein privater Anbieter hat eine Chance auf eine Bewilligung bekommen. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, die auf Grundlage des Geldspielkonkordats seit dem 1. Januar 2021 arbeitet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.
Diese Struktur erklärt, warum auf der Plattform-Seite keine grosse Auswahl herrscht: Wer eine Sportwette abschliessen will, ohne gegen das Gesetz zu verstossen, kann nur zwischen Sporttip und Jouez Sport wählen, je nachdem, in welcher Sprachregion der Wohnsitz liegt.
Was das für Spieler bedeutet
Drei Konsequenzen folgen aus dieser Konstruktion:
- Keine Konkurrenz im Markt: Sporttip und Jouez Sport decken ihre Region monopolistisch ab. Es gibt keinen Anbieter, der mit aggressiveren Quoten um Kunden wirbt, weil es den anderen nicht gibt. Wer auf der Suche nach «besseren Quoten» ist, wird bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung landen.
- Geschlossene Märkteverwertung: Die Gespa führt eine Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wer auf Eckbälle, Karten, esports oder Trainingsläufe wetten will, sucht etwas, das diese Liste nicht enthält. Das Angebot ist absichtlich schmal gehalten.
- Schutzmechanismen, die das Gesetz vorschreibt: Identitätsprüfung, ein Konto pro Person, selbst gesetzte Verlustlimiten, eine landesweite Sperrliste für ausgeschlossene Personen und Spielende und eine Sperrliste geblockter ausländischer Domains. Diese Mechanismen greifen nur, wenn der Anbieter unter Schweizer Recht operiert.
Das ist die eine Seite. Die andere: Ausländische Anbieter werben aggressiv in der Schweiz, einige akzeptieren Schweizer Spieler, manche werben auf Deutsch. Aus ihrer Sicht gilt das ausländische Recht, mit dem sie ihre Lizenz bekommen haben. Aus Sicht des Schweizer Rechts ist ihr Angebot in der Schweiz nicht zugelassen, Werbung dafür eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000, Art. 131 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, mit Bet-at-Home, Interwetten und bet365 als namentlich genannten Beispielen.
Was die Gespa erlaubt und was nicht
Die Liste der Gespa (Version 10.09.2026) ist die abschliessende Auswahl dessen, was bei einem zugelassenen Veranstalter gewettet werden darf. Erlaubt sind klassische Sportereignisse, deren Wettbewerbe und Runden explizit aufgeführt werden; Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Damen-Wettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Wetter, Politik, Sendungen, Trainingsläufe oder Eckbälle sind nicht zugelassen, ebenso keine Kartenmärkte und keine esports-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was das live heisst, ist möglich: Livewetten vor dem Spiel und während des Spiels sind erlaubt, wenn die Gespa dem Veranstalter eine entsprechende Bewilligung erteilt hat. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte existiert nicht. Cash-Out schliesslich ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache jedes Veranstalters; bei Sporttip deckt er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten ab, vollständig, ohne Teil-Auszahlung, nicht garantiert für jeden Markt.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperre und die Frage nach dem «sicheren Anbieter»
Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung und technische Schranken, weniger auf Verbote. Drei Schichten greifen ineinander.

Verlustlimiten vor der ersten Wette. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was spontane Eskalation verhindert. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das ist nicht der gesetzliche Rahmen allein: das Gesetz verlangt (Art. 87 VGS), dass ein Veranstalter Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; dass Senkungen sofort und Erhöhungen frühestens nach 24 Stunden gelten. Swisslos und Loterie Romande gehen mit der 72-Stunden-Frist bewusst über das gesetzliche Minimum hinaus.
Spielsperre und Sperrregister. Eine selbst gewählte Spielsperre kann bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken, einschliesslich Online-Spielbanken, sowie in Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Pause ist nach Art. 89 VGS bis sechs Monate möglich, eine aufgehobene Sperre frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Identitätsprüfung bei Anmeldung. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registration pro Person. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das entspricht den Anforderungen aus Art. 47–52 VGS.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können: in 47,5 % der 200 Testkäufe war das möglich. Das klingt schlecht, hat aber eine genauere Lesart: Die Tests fanden an Verkaufsstellen statt, nicht online. Online greift die Identitätsprüfung bei der Registration, beim Verkauf an der Kasse nicht. Wer den Spiess umdreht und sagt, der Online-Kanal sei sicher, lässt die Verkaufsstellen ausser Acht; wer behauptet, der Verkauf sei flächendeckend geschützt, ignoriert die Testresultate. Beides stimmt nur halb.
Was «sicher» in der Schweiz heisst, hat zwei Seiten. Ein zugelassener Veranstalter wie Swisslos bietet das volle Schutzpaket: Identitätsprüfung, selbst gesetzte Limits, Sperrregister, Beschwerdewege, kantonale Verwendung der Reingewinne. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bietet nichts davon: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, keine Sicherheit, dass die Quoten fair sind, und kein Schutz bei Konkurs des Anbieters. Dafür wirbt er mit höheren Quoten, mehr Märkten und schnellerem Zugang. Wer bei ihm spielt, spielt nicht illegal als Spieler (das BJ verfolgt Spieler nicht), aber jeder Franken Einsatz und jeder Franken Gewinn kann in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Boni und Gratiswetten: warum das Angebot bei Sporttip klein ausfällt
Wer von «100 % Bonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» liest, kommt aus dem ausländischen Markt. In der Schweiz ist das Bild ein anderes, weil das Gesetz es so will.
Warum Boni klein sind. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was nicht bewilligt ist, darf nicht angeboten werden. Aus diesem Grund fällt das Bonusangebot bei den Schweizer Veranstaltern klein aus, verglichen mit ausländischen Plattformen, die mit hohen Boni um Kunden werben.
Was Sporttip konkret anbietet. Bei Sporttip sind Boosts definiert und limitiert. Drei Varianten:
- Kombiboost: gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen und einer Mindestquote von 1,50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
- Quotenboosts: nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage, einmal pro Spielender nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, verfällt bei Cash-Out.
- Profitboosts: erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmal pro Spielender, in Einsatz und Erhöhung limitiert, verfällt bei Cash-Out.
Was nicht ausgezahlt wird. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Swisslos-Bedingungen nicht auszahlbar. Das ist der typische Mechanismus: Das Werbeversprechen heisst «Gratiswette», die Auszahlungsregel heisst, dass nur der Gewinn ausbezahlt wird, nicht der Einsatz. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 auf Quote 2,00 wettet, bekommt im Gewinnfall CHF 10 ausgezahlt, nicht CHF 20.
Boni von ausländischen Anbietern sind in der Schweiz nicht zugänglich. Das ist die logische Folge: Ein ausländischer Anbieter darf in der Schweiz nicht werben (Art. 74 Abs. 3 BGS) und sein Angebot fällt nicht unter die Schweizer Bewilligungspflicht. Wer bei ihm spielt, tut das auf eigene Verantwortung. Die «100 %-Bonus»-Versprechen, die auf solchen Plattformen kursieren, sind nicht durch die Gespa geprüft, nicht an Schweizer Verlustlimiten gebunden und unterliegen keiner Schweizer Beschwerdestelle.
Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit: wie Geld rein- und rausgeht
Die Zahlungslogik bei den Schweizer Veranstaltern ist eng an die Verifikationslogik gekoppelt. Drei Punkte greifen.
Konto auf den eigenen Namen. Gewinne und Spielguthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen auf Drittkonten existieren bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht. Kredit hat nicht erwogen (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Einzahlung über PostFinance Pay. Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflademöglichkeit für das Swisslos-Spielkonto an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben ist der Kauf von Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich (Mindestbetrag CHF 20, maximale Kaufmenge CHF 10’000 innert 30 Tagen, Solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt).
Auszahlungslogik. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Was bei ausländischen Anbietern oft beworben wird, fehlt in der Schweiz: Sofort-Auszahlungen auf E-Wallets, Auszahlungen am Wochenende, Auszahlungen auf Kreditkarten in Echtzeit. Wer in der Schweiz legal spielt, akzeptiert diese Logik: Identitätsprüfung, Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, 3 bis 10 Arbeitstage für Auszahlungen. Wer ausländische Plattformen nutzt, hat diese Beschränkungen nicht, aber auch keine Schweizer Schutzmechanismen.
Schweiz kennt kein Zahlungsblock-Tool gegen unlizenzierte Anbieter. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter in der Schweiz nicht grundsätzlich. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, kann das in der Regel mit Schweizer Zahlungsmitteln tun, ohne dass die Bank eingreift. Die DNS-Sperrliste der Gespa blockiert den Zugang zur Domain, nicht die Zahlung.
Ranking: die zwei Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Überblick
Die folgenden Tabellen zeigen die zwei lizenzierten Veranstalter und die ausländischen Anbieter, die auf dem Markt sichtbar sind, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die Sortierung folgt der rechtlichen Stellung: oben die zugelassenen Veranstalter, unten die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die nur als Vergleichshorizont dienen.
Einordnung: wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die letzte Spalte ist nicht leer: bei den zugelassenen Veranstaltern steht die Trägerorganisation, bei den ausländischen Anbietern steht, was das Gesetz zu ihrer Lizenz sagt, nämlich nichts. Wer mehr wissen will, prüft die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für eine Bewertung in der Schweiz reicht das nicht: Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Wirkung, also auch keinen Wert.
Swisslos Sporttip: das Angebot im Detail
Swisslos mit Sitz in Basel ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Tätigkeitsbereich umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Vertragsgebiet möglich.
Einsätze und Wettfunktionen
- Mindesteinsatz: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten.
- Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; Wetten über der Limite werden nicht angenommen.
- Cash-Out: für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten, nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, nicht rückgängig zu machen, nicht für jeden Markt garantiert. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab.
- Livewetten: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten.
Wettangebot und Mechanik
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste erlaubter Sportarten und Wettbewerbe. Eckbälle, Karten, esports und Trainingsläufe sind nicht Teil des Angebots. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit (im Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit); Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Bei einer irrtümlich angenommenen Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos die Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Gewinnberechnung
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz × Quote, bei Kombinationen aus Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, wird die Einzelwette zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00.
Verfügbarkeit und Beschwerde
Wetten sind online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS, Android) möglich. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Boni und Boosts
Das Bonusangebot bei Sporttip ist bewilligungspflichtig. Drei Varianten sind online verfügbar: Kombiboost (5–100 % je nach Anzahl Voraussagen), Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts für definierte Sportereignisse. Alle drei sind pro Spielender nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei Cash-Out.
Verteilung der Erträge
Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Dieser Hintergrund erklärt, warum die Quoten bei Sporttip so aussehen, wie sie aussehen: ein Teil des Margenbeitrags fliesst direkt in die Sportförderung der Schweiz.
Verdikt: Sporttip ist die einzige seriöse Adresse für Sportwetten in der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein. Die Quoten sind im internationalen Vergleich eher tief, das Wettangebot folgt der Gespa-Liste und fällt entsprechend schmal aus, die Bonusmechanik ist konservativ. Wer damit leben kann, dass sein Einsatz im Schutzrahmen des Schweizer Rechts fliesst, hat hier die einzige seriöse Wahl. Wer mehr Märkte oder höhere Quoten sucht, muss verstehen, dass er das ausserhalb dieses Rahmens tut.
Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot im Detail
Loterie Romande ist die interkantonale Lotterie-Genossenschaft der Westschweiz, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt: Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, Identitätsprüfung bei der Anmeldung, selbst gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette.
Die Spielregeln, die Limits und die Mechanik entsprechen im Wesentlichen dem, was Swisslos bei Sporttip bietet. Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine andere Wahl, wenn er innerhalb des Schweizer Rechts spielen will. Der Vergleich zwischen den beiden Veranstaltern fällt deshalb leicht: Sie teilen sich die Schweiz geografisch auf, sie haben dasselbe Aufsichtsregime, sie bieten beide das bewilligte Sportarten-Portfolio und beide verwenden die Schweizer Schutzmassnahmen in identischer Form.
Verdikt: Wer in der Westschweiz wohnt und nicht bei einem ausländischen Anbieter spielen will, landet bei Jouez Sport. Das Angebot ist dasselbe wie bei Sporttip, weil das Aufsichtsregime dasselbe ist. Wer auf den Vergleich schaut, vergleicht tatsächlich vor allem die kantonale Trägerorganisation und das Wettprogramm des Tages.
Ausländische Anbieter: was der Vergleich zeigt
Die folgenden Anbieter tauchen in Suchresultaten, auf Werbeplattformen und in Vergleichsportalen auf, wenn nach Online-Sportwetten gesucht wird. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Das heisst konkret:
- Kein Schweizer Schutzregime: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine kantonale Verwendung der Gewinne.
- Keine Schweizer Aufsicht über die Quoten: keine Garantie, dass die Quoten fair sind oder die Auszahlung tatsächlich erfolgt.
- Mögliche DNS-Sperre: die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, mit bet365, Bet-at-Home und Interwetten als namentlich genannten Beispielen.
- Strafbarkeit des Anbieters, nicht des Spielers: das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Spieler werden nicht verfolgt; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
BetOnRed
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz ist nicht etabliert und besitzt in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, rechtliche Schritte im Streitfall sind für Schweizer Spieler kaum möglich. Aufgrund der fehlenden Zulassung werden die Domains des Anbieters regelmässig auf die Sperrliste der Gespa gesetzt.
Verdikt: Plattform mit ausländischer Lizenz, in der Schweiz nicht zugelassen. Wer hier spielt, hat keine Schweizer Schutzmechanismen und riskiert, dass Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Roobet
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Angebot ohne Wirkung nach Schweizer Gesetzgebung; die angeführten Lizenzen bieten im Inland keinen Schutz. Der Zugang für Schweizer Spieler ist nicht vorgesehen und kann bei einer behördlichen Sperrung durch die Gespa entfallen. Wer bei solchen Anbietern wettet, findet keinen Anschluss an das Schweizer Spielersperr-System.
Verdikt: gleiches Bild wie bei BetOnRed: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Schutzmechanismen, kein Schweizer Ausschlussregister-Anschluss.
Rainbet
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, sind Angebote dieses Betreibers hierzulande nicht legal. Für Schweizer Nutzer besteht kein Zugriff auf die Mechanismen zur Suchtprävention oder das Sperrregister. Bei einer entsprechenden behördlichen Anordnung durch die Gespa wird auch diese Domain für Schweizer Nutzer gesperrt.
Verdikt: gleiche Logik: Schweizer Spieler haben hier keinen Schutz, der vom Schweizer Recht vorgesehen wäre.
1xBet
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die internationale Tätigkeit des Unternehmens ist nicht mit dem Schweizer Geldspielgesetz vereinbar. Es fehlen die notwendigen Bewilligungen und die Anbindung an die nationalen Schutzsysteme für Spielende. Aufgrund dieser nicht genehmigten Geschäftstätigkeit ist die Plattform in der Schweiz nicht zugänglich und auf der Sperrliste der Gespa geführt.
Verdikt: ein Anbieter mit grosser internationaler Reichweite, in der Schweiz aber nicht zugelassen. Wer hier spielt, verzichtet auf das gesamte Schweizer Schutzpaket.
Donbet
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Verdikt: gleiche Logik wie bei den vorherigen Karten.
bet365
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Namentlich auf der Gespa-Sperrliste genannt (Stand Ende 2025). Domains sind per DNS blockiert.
Verdikt: in der Schweiz gesperrt; wer hier spielt, hat keinen Zugang über Schweizer Telekomanbieter und keine Schweizer Schutzmechanismen.
Betclic
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Verdikt: gleiche Logik wie bei den vorherigen Karten.
22Bet
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Verdikt: gleiche Logik wie bei den vorherigen Karten.
Grundlagen: was eine Wette ist und was sie kostet
Eine Sportwette ist eine Prognose über den Ausgang eines Sportereignisses, gegen Einsatz, gegen Quote. Im einfachsten Fall, einer Einzelwette auf einen Fussball-Sieg, setzt der Spieler einen Betrag X auf Quote Q; gewinnt die Prognose, erhält er X × Q zurück, der Reingewinn ist X × (Q − 1). Bei einer Kombiwette mit mehreren Voraussagen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; gewinnen alle Voraussagen, ist der Gewinn X × (Q₁ × Q₂ × …). Verliert auch nur eine Voraussage, ist der Einsatz verloren.
Was kostet es den Veranstalter? Auf jedem Markt sitzt eine Marge. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Q₁ + 1/Q₂ + … + 1/Qₙ) über alle Ausgänge; die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote. Beispiel: ein Zwei-Wege-Markt mit Quote 1,90 / 1,90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ (1,0526) ≈ 0,95, also eine Marge von etwa 5 %. Bei Quote 1,85 / 1,85 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,85 + 1/1,85) ≈ 0,9259 und die Marge etwa 7,5 %. Bei Quote 1,80 / 1,80 ist die Auszahlungsquote 0,90 und die Marge 10 %.
Was heisst das konkret? Bei einer Marge von 5 % werden von jedem eingesetzten Franken rund 5 Rappen vom Veranstalter einbehalten. Bei einer Marge von 10 % sind es 10 Rappen. Die Marge variiert zwischen Märkten und Veranstaltern erheblich. Klassische 1X2-Märkte in europäischen Top-Ligen liegen bei lizenzierten Schweizer Veranstaltern typischerweise im Bereich von 5 % bis 8 %, exotischere Märkte und Livewetten höher. Wer auf «bessere Quoten» aus ist, vergleicht genau diese Zahl, nicht den Werbeversprechen.
Wer die Marge nicht im Kopf rechnen will, schaut auf den Quotenschlüssel (die Auszahlungsquote): näher an 100 % ist besser für den Spieler, näher an 90 % ist deutlich schlechter. Bei Sporttip und Jouez Sport sind die Quoten für Fussball-Top-Ligen im Bereich von 95 % bis 96 %, was im europäischen Vergleich eher tief ist. Bei Offshore-Feettanbietern sind dieselben Märkte oft bei 96 % bis 97 %, mit Spitzenwerten darüber, dafür ohne die Schutzmechanismen des Schweizer Rechts.
Steuern: bis zu welchem Betrag Gewinne steuerfrei sind
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, also auch aus Sportwetten bei Swisslos und Loterie Romande, sind nach dem Steuerfreibetrag pro Singleschema einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Ein konkreter Fall: Ein Spieler gewinnt CHF 800 auf einer Sporttip-Wette. Der Betrag liegt unter jedem plausiblen kantonalen Freibetrag und weit unter dem Bundesfreibetrag; keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Das ist der Normalfall. Wer mehrere zehntausend Franken auf einmal gewinnt, prüft den kantonalen Freibetrag und fragt im Zweifel den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine pauschale Aussage, die für alle Kantone gilt, gibt es nicht.
Gewinne von ausländischen Anbietern sind keine Schweizer Verrechnungssteuer, dafür nach kantonalem Recht anders zu behandeln. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone haben eine andere Praxis. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und gewinnt, fragt im Zweifel den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, was die Seite macht.
Was die zwei Veranstalter gemeinsam haben und was sie unterscheidet
Gemeinsam ist die Vollständigkeit des Schutzregimes: Identitätsprüfung, ein Konto pro Person, selbst gesetzte Verlustlimiten mit 72-Stunden-Frist für Erhöhungen, Spielsperre, Sperrregister, Auszahlung nur auf das eigene Schweizer oder Liechensteiner Bank- oder Postkonto, kantonale Verwendung der Reingewinne. Das ist im Markt nichts Besonderes, weil der Markt nichts anderes hat.
Unterschiede gibt es im Wettprogramm und in der Trägerorganisation, nicht in der Mechanik. Sporttip betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein mit rund 19 Kantonen; Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone. Beide verwenden die Gespa-Liste erlaubter Sportarten und Wettbewerbe, identische Verlustlimiten (CHF 9’999 / CHF 1’000 für unter 21-Jährige), identische Boosts (Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts) und identische Auszahlungslogik (3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000, 5 bis 10 Arbeitstage für Wallet-Auszahlungen). Wer einen Unterschied sucht, sucht im Wettprogramm des Tages, nicht in den Regeln.
Das hat einen strategischen Effekt: Der Vergleich, der in anderen Märkten zwischen Anbietern entscheidend ist, ist in der Schweiz zwischen den beiden lizenzierten Veranstaltern praktisch bedeutungslos. Die Entscheidung fällt geografisch, durch den Wohnsitz, nicht durch einen Quotenvergleich. Wer aus der Deutschschweiz ist, spielt bei Sporttip; wer aus der Westschweiz ist, spielt bei Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, prüft, ob das Vertragsgebiet ihn einschliesst.
Wer in der Schweiz seriös spielen will: die zwei Wege
Es gibt zwei Wege, in der Schweiz Sportwetten abzuschliessen, ohne sich auf ausländische Plattformen einzulassen.
Weg 1: Sporttip oder Jouez Sport, mit vollem Schutzregime. Identitätsgeprüftes Konto, selbst gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette, Verlustlimite bis CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren), 72-Stunden-Frist für Erhöhungen, Auszahlung nur auf das eigene Bank- oder Postkonto, 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000, kantonale Verwendung der Reingewinne. Die Quoten sind im europäischen Vergleich eher tief; das Wettangebot folgt der Gespa-Liste und ist entsprechend schmal.
Weg 2: ausländischer Anbieter, ohne Schweizer Schutzregime. Höhere Quoten, mehr Märkte, Krypto-Auszahlungen, schnellerer Zugang, dafür keine Schweizer Schutzmechanismen, mögliche DNS-Sperre, kein Schweizerisches Beschwerderecht, mögliche Einziehung von Einsatz und Gewinn. Das ist die Logik der ausländischen Plattformen.
Der «bessere» Weg hängt davon ab, was der Spieler sucht. Wer auf Schutzmechanismen Wert legt und bereit ist, dafür tiefere Quoten und ein schmaleres Wettangebot in Kauf zu nehmen, ist bei Sporttip oder Jouez Sport richtig. Wer höhere Quoten und mehr Märkte sucht und das Schweizer Risiko dafür akzeptiert, sucht sich einen ausländischen Anbieter, idealerweise mit einer Lizenz in einem Land mit eigenem Aufsichtsregime, nicht im rechtsfreien Raum. Was nicht geht, ist beides zu haben: Die zwei Regimes schliessen sich aus, und die Gespa führt die Sperrliste der Domains, die in der Schweiz nicht zugänglich sein sollen.
Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz
Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung?
Identitätsgeprüftes Konto bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, je nach Wohnsitzkanton. Vor der ersten Wette selbst gesetzte Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (maximal CHF 9’999). Einsatz mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Gewinne bis CHF 1’000 automatisch auf dem Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto, 5 bis 10 Arbeitstage für Wallet-Auszahlungen.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und wer ist für welche Kantone zuständig?
Nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf das Geldspielgesetz und die Interkantonale Vereinbarung von 2019. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) ist die Aufsichtsbehörde für Geldspiele in der Schweiz mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat seit 2021. Sie erteilt die Veranstalter- und Spielbewilligungen und führt die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, maximal CHF 9’999 (unter 21 Jahre CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das übertrifft den gesetzlichen Rahmen (Art. 87 VGS: Erhöhungen frühestens nach 24 Stunden) bewusst.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Der Gewinn ist Einsatz × Quote (bei Kombiwetten Einsatz × Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten). Auf jedem Markt sitzt eine Marge: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Q₁ + 1/Q₂ + …); Marge = 100 % − Auszahlungsquote. Beispiel: zwei Ausgänge mit Quote 1,90 / 1,90 ergeben Auszahlungsquote ≈ 95 %, Marge ≈ 5 %. Bei 1,85 / 1,85 ≈ 92,6 % und ≈ 7,4 %.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Singleschema einkommensteuerfrei; Bundesfreibetrag seit 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt kantonales Steuerrecht; Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag.
Rechtslage – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
