Welche Anbieter in der Schweiz Sportwetten heilen dürfen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Gespa-Aufsicht und die Veröffentlichungsbedingungen der beiden Veranstalter.
Wer in der Schweiz legal eine Sportwette platzieren will, hat genau zwei Adressen. Das ist nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs, sondern einer interkantonalen Vereinbarung: Die Kantone haben 2019 in der IKV 2020 die Zahl der Anbieter für Grossspiele – also auch Sportwetten – auf die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und die Loterie Romande begrenzt. Beide veranstalten ihre Wetten unter einer Schweizer Bewilligung; ausländische Marken dürfen in der Schweiz nicht zum Sportwetten einladen. Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt den Schutz der Geldspielaufsicht.
Sportwetten in der Schweiz basieren auf zwei bewilligten Veranstaltern, während Spieler im Netz oft auf ausländische Anbieter stossen. Dieser Text erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosten und die Risiken.
Sportwetten unterwegs: App, Browser und Verkaufsstelle
Was die Sporttip-App kann
Die Sporttip-App für iOS und Android ist kein Zusatzangebot, sondern die mobile Form des Online-Kontos bei Swisslos. Wer die App öffnet, sieht dasselbe Wettprogramm wie im Browser, kann Wetten scannen oder per QR-Code an eine Verkaufsstelle tragen und dort bar oder mit Karte spielen. Eine in der App gebaute Wette lässt sich also auch ohne Smartphone-Bezahlung an der Kasse abgeben, was für Spielende interessant ist, die kein Online-Spielguthaben aufladen wollen.

Online-Wetten laufen über Swisslos oder die App. An der Verkaufsstelle wird der Wettschein auf Papier gespielt. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos darf die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen – eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Damit liegen die Limits deutlich unter dem, was ausländische Anbieter gewohnt sind.
Online-Registrierung als Hürde
Wer online spielen will, muss sich bei Swisslos einmalig registrieren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine offene Spielsperre im schweizweiten Sperrregister. Die Person darf nur ein Konto führen. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab.

Diese Schritte kosten Zeit: Ausweis scannen, Daten prüfen lassen, Wallet aufladen. Eine Sofort-Wette wie bei ausländischen Anbietern, die mit wenigen Klicks und einer E-Mail-Adresse auskommen, ist in der Schweiz nicht möglich. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt – FR, GE, JU, NE, VD, VS – meldet sich entsprechend bei Jouez Sport an, nicht bei Swisslos.
Was im Browser anders ist
Im Browser sehen Spielende das Live-Center mit den laufenden Ereignissen, den Cash-Out-Button (nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out, nicht teilbar), den Kombiboost und die Quotenboosts. Wer am Morgen die Konferenz tippt und am Abend nachschaut, ob eine Livewette noch zu retten ist, bekommt beides auf einer Seite. Eine Übertragung der Live-Ereignisse selbst liefert Swisslos nicht – Sporttip bietet kein Live-Streaming, sondern nur das Wettprogramm und die Live-Quoten.
Die Verkaufsstelle bleibt das Gegenstück zum Browser. Dort lässt sich ein Wettschein ohne Online-Konto abgeben. Wer im Lotto-Laden steht, kann auf die Schnelle tippen – aber die Spielregeln greifen auch dort: Auch an der Verkaufsstelle zählt eine Wette nach dem tatsächlichen Ereignis als Quote 1.00, und Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis gerade live übertragen wird.
Sportarten, Märkte und das Wettprogramm
Was auf den Wettschein darf
Das Geldspielgesetz lässt nur Wetten auf Sportereignisse zu. Wetten auf Wettergebnisse, politische Ereignisse oder Fernsehshows sind verboten. Die Gespa führt die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; diese Liste ist abschliessend. Was nicht darauf steht, darf nicht angeboten werden – Eckball- oder Kartenmärkte zum Beispiel fehlen, und ein eigener Esports-Bereich existiert in der Gespa-Liste ebenfalls nicht.
Für den Spielenden bedeutet das: Das Wettprogramm ist kleiner als bei einem Buchmacher, der in einer breiteren Regulierung arbeitet. Üblich sind 1X2, Über/Unter, Handicap und Resultatwetten auf Fussball, Eishockey und Tennis. Die grossen Turniere – Fussball-Welt- und Europameisterschaften, die Eishockey-WM – sind in der Regel abgedeckt, Qualifikationsspiele und Frauenwettbewerbe aber nur, soweit die Liste sie führt.
Livewetten und Cash-Out als eigene Vertragsbedingung
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreten des Ausgangs platziert, wertet Swisslos sie mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, um Spätwetten auf bereits bekannte Ausgänge zu verhindern.
Cash-Out funktioniert nur online, nur als vollständiges Cash-Out und nur auf den Wetten, für die Swisslos es anbietet – eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei durchlaufenem Spiel und kann jederzeit von Swisslos geändert werden. Einmal ausgeführt, lässt er sich nicht mehr rückgängig machen.
Reguläre Spielzeit, Verlängerung und Turniere
Bei den meisten Sportarten zählt zur «regulären Spielzeit» die effektive Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht 120. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Turnieren wird ein abgesagtes und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholtes Spiel als ungültig gewertet: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombiwetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Wer auf ein Turnier setzt und ein Spiel fällt aus, verliert die Kombiwette nicht automatisch – die Quote 1.00 mildert den Schaden. Wer eine Einzelwette platziert hat, bekommt den Einsatz zurück, aber auch keinen Ersatz für die verlorene Wettgelegenheit.
Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligte, acht ohne
Die Rangliste der Schweizer Buchmacher
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) gemäss Drittquellen; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Rechtskraft |
Die Tabelle trennt die beiden Bewilligten klar von den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem kanadischen Tobique oder einem anderen ausländischen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister. Die Gespa kann die Domain solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen – Schweizer Internetzugangsenden schalten diese Domains per DNS-Sperre ab; Ersatzdomains tauchen erfahrungsgemäss innert Stunden auf, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Aufsicht offen benennt.
Was die Tabelle nicht zeigt
Spalten zu Live-Streaming, App-Ausstattung, Zahlungswegen oder Auszahlungsdauer würden bei den acht ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung mehrheitlich leer bleiben. Die Tabelle beschränkt sich deshalb auf das, was tatsächlich feststellbar ist: die Schweizer Bewilligung und die ausgewiesene Lizenz. Wer für einen ausländischen Anbieter mehr wissen will, muss dessen eigene Seite prüfen – aber im Wissen, dass die Schweizer Schutzrolle dort nicht greift.
Überblick: was die Seite trägt
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstaltet
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Swisslos mit Sitz in Basel organisiert Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande mit Sitz in Lausanne organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide handeln gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Die kantonale Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern durch die interkantonale Konkordatsregelung gesetzt. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos online registrieren, und wer in St. Gallen wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto der Loterie Romande. Die Verkaufsstellen decken das jeweilige Vertragsgebiet physisch ab – die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Welche Wetten erlaubt sind
Erlaubt sind nur Wetten auf Sportereignisse aus der Gespa-Liste. Die Liste ist abschliessend; was nicht darauf steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wettergebnisse, politische Ausgänge oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ebenso ein eigener Esports-Bereich. Events mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.
Wer mitmachen darf
Online-Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet und ohne offene Spielsperre. Eine Person darf nur ein Konto führen. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – Eigenwetten sind ausgeschlossen. Sporttip schliesst zudem Personen unter 18 Jahren auch an der Verkaufsstelle aus.
Rechtsrahmen: was die Bewilligung bedeutet und was die Sperrliste ändert
Die Schweizer Bewilligung
Das Geldspielgesetz (BGS) unterscheidet zwischen Geldspielen, die einer Bewilligung bedürfen, und Lotterien, die einer Konzession folgen. Sportwetten sind Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS) und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021.
Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die in der Schweiz nur Casinos beaufsichtigt. Für die beiden Sportwetten-Veranstalter ist die Gespa zuständig, und die Sperrliste – die Liste der per DNS gesperrten ausländischen Domains – wird ebenfalls von der Gespa geführt. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste; die Gespa ersetzt gesperrte Domains innerhalb von Stunden, wenn Anbieter unter neuen Adressen weiter erreichbar sind.
Warum es keine weiteren Anbieter gibt
Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst. Hintergrund ist die Zweckbindung der Reingewinne: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – Mittel, die Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey-Verband und die Sporthilfe tragen. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Diese Mittel stehen nur zur Verfügung, weil der Markt nicht von gewinnorientierten Anbietern bestritten wird. Eine zusätzliche Bewilligung würde diese Logik durchbrechen.
Ein «freier Markt» mit weiteren Schweizer Bewilligungen ist im aktuellen Recht nicht vorgesehen. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, die es nicht gibt, landet bei einer ausländischen Lizenz – und die hat in der Schweiz keine Kraft.
Was die Sperrliste für ausländische Seiten bedeutet
Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Internetzugangsenden schalten diese Domains per DNS ab. Wer auf eine gesperrte Domain zugreifen will, muss auf technische Umgehungslösungen wie DNS-Resolver im Ausland oder VPN ausweichen. Die Sperre richtet sich an den Anbieter, nicht an den Spielenden – der Spielende wird in der Schweiz nicht bestraft, aber im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, keine Einbindung in das schweizweite Sperrregister und keine Garantie für die Auszahlung.
Konkret heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, riskiert nicht primär eine Strafverfolgung, sondern den Verlust seiner Einlage. Stakes und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; das Sperrregister-Eintrag gilt nur für die Schweizer Veranstalter; ausländische Anbieter kennen die Sperre nicht.
Werbung, Boni und Verrechnungssteuer
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Boni sind also kein freies Marketinginstrument, sondern bewilligungspflichtig.
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Steuerfreibetrag weicht davon ab; je nach Kanton liegt die Freigrenze tiefer. Über der Freigrenze werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone – Thurgau ist hier zu nennen – behandeln sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer von einer «5 % Wettsteuer» liest, hat es mit einer ausländischen Regelung zu tun.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperre
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Wer sich bei Sporttip anmeldet, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode; für unter 21-Jährige gilt eine Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos wendet damit den Schutz des Geldspielgesetzes strenger an als die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden.
Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist eine zweite Schicht: Die Verlustlimite regelt, wie viel verloren werden darf; die Einzahlungslimite regelt, wie viel überhaupt auf das Spielkonto fliessen darf. Beide sind Schutzschranken, keine Renditehebel.
Selbstsperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren. Während dieser Frist ist keine Aufhebung möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre richtet sich an überverschuldete oder spielsüchtige Personen (Art. 80–82 BGS); eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten und nur mit deren Beteiligung wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS).
Das schweizweite Sperrregister ist die zentrale Schutzinfrastruktur. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Register angeschlossen. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren lässt, sperrt sich nur dort, nicht bei Swisslos und nicht bei der Loterie Romande. Umgekehrt gilt eine Schweizer Spielsperre bei keinem ausländischen Anbieter.
Pausen ohne Sperre
Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Die Pause ist kürzer als eine Sperre und lässt sich nach Fristablauf rückgängig machen. Wer eine Pause wählt, kann danach weiter spielen – anders als bei einer Spielsperre, die eine fachliche Begleitung voraussetzt.
Ein Konto pro Person
Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos legen fest, dass jede Person sich nur einmal registrieren darf. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Mehrfachkonten sind ein Verstoss gegen die Spielregeln und führen zur Schliessung; Art. 45 BGS sieht ausserdem vor, dass ausgeschlossene oder minderjährige Spielende keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben.
Boni und Aktionen: was die beiden Veranstalter anbieten
Die Logik der Schweizer Aktionsguthaben
Aktionen der Schweizer Veranstalter folgen dem Geldspielgesetz: Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Damit ist das, was bei ausländischen Anbietern als «Willkommensbonus» mit Einzahlung läuft, in der Schweiz ein bewilligungspflichtiger Einzelfall. Swisslos und Loterie Romande vergeben Aktionsguthaben im Rahmen solcher Bewilligungen – nicht als laufendes Marketing.
Wer ein «Gratisguthaben» aus einer Promotion erhält, kann es in der Regel nicht auszahlen lassen. In den Bedingungen für die Online-Teilnahme heisst es ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Das ist die Kehrseite eines Bonus, der im ersten Moment kostenlos wirkt: Er bleibt auf dem Spielkonto und kann nicht zu Bargeld werden.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Online-Kombiwette und gilt nur online, Prematch, Live und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Eine 15er-Kombi verdoppelt damit den Nettogewinn – vorausgesetzt, alle Tipps sitzen. Der Kombiboost ist im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Preis der Aktion: Der Boost wird im Cash-Out-Fall gestrichen, weil der Gewinn nicht realisiert, sondern abgelöst wird.
Bonusumsatz: was eine Aktion wirklich kostet
Eine Aktion, die «kostenloses Guthaben» verspricht, ist nie gratis. Bei Schweizer Veranstaltern ist die Bedingung einfach: Das Guthaben ist nicht auszahlbar. Wer es auf das Spielkonto nimmt, kann es nur verspielen. Ein klassischer «Bonusumsatz» mit x-fachem Rollover – Einsatz des Bonusbetrags x-mal zu Mindestquote – ist in den Schweizer Bedingungen nicht in dieser Form vorgesehen; die Gespa prüft die Bedingungen einzeln, und die ausgewiesenen Beispiele 2025 (24 für Loterie Romande, 8 für Swisslos) lesen sich nicht als dauerhaftes Werbe-Programm.
Warum ausländische Bonusangebote hier nicht ranken
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sieht dort oft einen Willkommensbonus von 100 % auf die erste Einzahlung. Das ist ein anderes Geschäftsmodell: Der Anbieter nimmt die Einzahlung, schreibt einen Bonus gut und verlangt einen mehrfachen Umsatz zu Mindestquoten, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Rechnung geht so: Bonus CHF 100, Umsatzforderung 5x, Mindestquote 1.50, benötigter Umsatz CHF 500 an Wetten. Bei einer Marge von 5 % kostet das im Erwartungswert etwa CHF 25 an Verlusten, bevor der Bonus ausgezahlt wird.
Wer in der Schweiz spielt, hat diese Option nicht. Die Schweizer Veranstalter bieten Aktionsguthaben und Boosts, keine klassischen Einzahlungsboni mit Umsatzforderung. Das ist die sauberere Seite der Bewilligungspflicht – und der Grund, warum Bonusumsatz kein Schweizer Thema ist.
Bedienung: Wetten platzieren, kombinieren, absichern
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Sporttip unterscheidet zwischen Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Die Einzelwette ist die einfache Wette auf ein Ereignis. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen, deren Einzelquoten sich zur Gesamtquote multiplizieren – und der Kombiboost setzt oben drauf. Die Systemwette erlaubt es, einen Teil der Voraussagen falsch zu tippen und trotzdem zu gewinnen, vorausgesetzt, eine Mindestanzahl von Voraussagen trifft.
Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Der Mindesteinsatz ist CHF 1. Beide Limits gelten unabhängig vom Wettprogramm und werden ohne Begründung von Swisslos angepasst. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, hat in der Schweiz keine legale Adresse.
Bet-Builder für voneinander abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im gleichen Fussballspiel – dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Eine irrtümlich angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Regel schützt den Spielenden vor Quotenmultiplikation auf einen ohnehin abhängigen Ausgang.
Gewinnberechnung und Rundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette mit Gewinn CHF 12.3467 wird auf CHF 12.3450 abgerundet – 17 Rappen Verlust auf eine Wette, die im kleinen Stil läuft. In der Summe über ein Jahr kann das läutigende Meter geben, aber nicht in einem Ausmass, das die Wette selbst verschiebt.
Wann eine Wette ungültig wird
Eine Wette wird ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird, oder im Rahmen eines Turniers nicht stattfindet. Einzelwetten werden in diesem Fall zurückerstattet; in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Eine 4er-Kombi mit drei Treffern und einem abgesagten Spiel zahlt den Gewinnstand der drei verbleibenden Tipps – nicht den Verlust der gesamten Kombi.
Wer auf ein Spiel setzt, das im Winter ausfällt, kann mit dieser Regel arbeiten: Die Wette wird nicht in dem Sinne «verloren», dass das Geld weg ist; sie wird in den meisten Fällen storniert oder mit Quote 1.00 gewertet.
Auszahlung und Verfall
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer Auszahlung nicht einverstanden ist, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief Einsprache erheben.
Die Frist von 26 Wochen ist lang genug, dass sie im Alltag selten greift; sie ist da für den Ausnahmefall, dass ein Gewinn nicht abgeholt wird.
Zahlungen: was rein, was raus
Aufladen des Spielkontos
Das Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen. Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Aufladung über das Wallet-Limit hinaus wird abgelehnt – das ist die technische Seite der Verlust- und Einzahlungslimiten.
Swisslos bietet PostFinance Pay als eine Online-Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Weitere Zahlungsarten sind in den Bedingungen für die Online-Teilnahme geregelt; eine vollständige Liste der verfügbaren Methoden ist bei Swisslos ersichtlich.
Auszahlung auf das Bankkonto
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; eine Auszahlung dieses Guthabens ist nicht möglich.
Keine anonymen Auszahlungen
Das Geldspielgesetz verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht möglich. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, der mit Krypto auszahlt, hat in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung – und keine Garantie, dass die Auszahlung tatsächlich kommt.
Was eine Wette kostet: die Marge
Eine Beispielrechnung
Angenommen, ein Anbieter quotiert ein Spiel mit Quote 1.90 auf Heimsieg und Quote 1.90 auf Auswärtssieg. Die Auszahlungsquote berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500 – also 95.0 %. Die Marge ist 100 % minus 95.0 %, also 5.0 %.
Mit jeder eingesetzten Einheit auf diesem Markt zahlt der Anbieter im langfristigen Mittel 95 Rappen zurück und behält 5 Rappen. Bei einem Umsatz von CHF 1’000 auf diesem einen Markt ist der erwartete Verlust CHF 50 – nicht der Verlust einer einzelnen Wette, sondern der durchschnittliche Verlust über viele Wetten hinweg.
Warum das eine Bandbreite ist
Die Marge variiert je nach Markt und Sportart. Klassische 1X2-Märkte in grossen Fussball-Ligen liegen oft zwischen 2 % und 5 %, kleinere Ligen und Spezialmärkte können darüber liegen. Eine Marge von 5 % bei Quote 1.90 / 1.90 ist illustrativ; sie zeigt, wie viel ein Anbieter aus einem Markt herausholt. Sie ist nicht die Marge jedes Marktes und nicht die Marge jedes Anbieters.
Ein Spielende, der einen Markt mit niedrigerer Marge findet, gibt pro eingesetztem Franken weniger an den Anbieter ab. Wer zwischen zwei Märkten mit ähnlichen Quoten wählen kann, sollte den mit der tieferen Marge wählen – das ist über viele Wetten der einzige Hebel, den der Spielende selbst hat.
Swisslos Sporttip – das Profil
Swisslos veranstaltet Sporttip gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sitz des Veranstalters ist Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Registrierung setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus; eine Person darf nur ein Konto führen, die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wetten sind ab 18 Jahren möglich.
Die Spielregeln setzen einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette beziehungsweise CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit anpassen. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out, nicht teilbar und nur auf Wetten, für die der Anbieter es anbietet – eine Garantie pro Markt besteht nicht. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bis 100 % je nach Anzahl Voraussagen auf; Quotenboosts und Profitboosts sind auf eine Voraussage und auf einen Nutzungszeitpunkt pro Wettenden limitiert. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Livewetten werden unabhängig von einer Live-Übertragung gewertet; Wetten nach dem tatsächlichen Ausgang zählen mit Quote 1.00.
Sporttip ist der einzige Schweizer Anbieter, der eine breite Palette an Online-Funktionen – Kombiboost, Cash-Out, Bet-Builder, Profitboost – unter einer Schweizer Bewilligung bündelt. Die Schutzmechanismen sind strenger als bei ausländischen Anbietern (Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Wette, 72 Stunden Erhöhungsfrist, schweizweites Sperrregister), die Spieltiefe ist kleiner (keine Esports-Eigenkarte, keine Eckball- oder Kartenmärkte, kein Live-Streaming). Für Spielende, die in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und einen Schweizer Anbieter mit vollständigem Online-Programm suchen, ist Sporttip die einzige legale Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport – das Profil
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Veranstalters ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist online für Spielende mit Wohnsitz in einem der sechs Vertragsgebietskantone zugänglich; eine Registrierung erfordert Ausweis und Adressnachweis.
Als zweiter zugelener Veranstalter trägt Jouez Sport die Schweizer Bewilligung für Grossspiele und unterliegt der Aufsicht durch die Gespa. Das Angebot folgt der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten. Aktionsguthaben werden über die Gespa-Bewilligung (Art. 75 Abs. 2 BGS) vergeben; 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande.
Für Spielende in der Romandie ist Jouez Sport die einzige legale Online-Adresse. Die Verkaufsstellen decken das Vertragsgebiet physisch ab, und die Online-Registrierung ist analog zu Sporttip strukturiert. Für Spielende, die in der Deutschschweiz wohnen, ist Jouez Sport nicht zugänglich – und umgekehrt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die nachfolgenden acht Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung und sind auf der Gespa-Sperrliste potenziell blockiert. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielern diese Marken im Netz begegnen; die Aufzählung ist keine Empfehlung.
FortuneJack – ohne feststellbare Lizenz
FortuneJack ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzangabe auf der eigenen Seite oder in Drittquellen ist nicht feststellbar; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei FortuneJack spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister und kann im Streitfall nur den Weg über das ausländische Recht gehen. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; eine Aufnahme in die Liste führt zur DNS-Setterabschaltung durch Schweizer Internetzugangsenden.
IviBet – ohne feststellbare Lizenz
IviBet verfolgt dasselbe Profil: keine Schweizer Bewilligung, Lizenzangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Rechtskraft. Wer bei IviBet spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen. Eine allfällige DNS-Setterabschaltung kann durch neue Domains umgangen werden; die Gespa ersetzt gesperrte Domains innerhalb von Stunden.
BC.Game – ohne feststellbare Lizenz
BC.Game tritt im Netz mit Krypto-Auszahlungen auf und fällt damit aus dem Rahmen des Schweizer Geldspielgesetzes, das Auszahlungen nur auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden erlaubt. Ohne Schweizer Bewilligung und ohne feststellbare Lizenz ist BC.Game in der Schweiz nicht legal. Einzahlungen über Krypto sind im Schweizer Bankenrecht zusätzlich fragwürdig; eine Rückbuchung im Streitfall ist schwierig.
X3Bet – Tobique-Lizenz ohne Schweizer Kraft
X3Bet gibt als Lizenz Tobique (Kanada) an. Tobique hat in der Schweiz keine Kraft. Eine Lizenz aus dem kanadischen Tobique ist im Schweizer Recht keine Bewilligung. Wer bei X3Bet spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Wettigo – ohne feststellbare Lizenz
Wettigo erscheint im Netz als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine Lizenzangabe ist nicht feststellbar. Damit gilt dasselbe Profil wie für FortuneJack, IviBet und die anderen genannten Marken: keine Schweizer Bewilligung, in der Schweiz ohne Rechtskraft, keine Anbindung an das Sperrregister.
Betwinner – ohne feststellbare Lizenz
Betwinner gehört zu den Marken, die in Europa mit starken Werbeausgaben auffallen. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; eine Lizenzangabe ist nicht feststellbar. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; ein Zugriff aus der Schweiz ist nur über technische Umgehung möglich. Wer bei Betwinner spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Garantie für die Auszahlung von Gewinnen.
Donbet – ohne feststellbare Lizenz
Donbet folgt demselben Profil. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft. Die Marke positioniert sich im internationalen Markt; für Schweizer Spielende ist sie über die Schweizer Lizenzlogik nicht zugänglich.
Rabona – ohne feststellbare Lizenz
Rabona schliesst die Reihe der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Profil identisch: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft. Rabona wirbt im Netz mit Bonusaktionen; diese Aktionen greifen in der Schweiz nicht, da der Veranstalter in der Schweiz nicht bewilligt ist und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport legal bewilligt. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, legt die Gespa-Liste fest. Wetten auf Wettergebnisse, Politik oder TV-Shows sind verboten; Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste; ein eigener Esports-Bereich existiert nicht.
Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?
Swisslos Sporttip gilt in AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein. Loterie Romande für FR, GE, JU, NE, VD und VS. Eine Person muss im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen, um sich online zu registrieren. Wer im falschen Kanton wohnt, kann sich nicht beim anderen Veranstalter anmelden.
Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?
Die interkantonale Vereinbarung von 2019 begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei. Hintergrund ist die Mittelbindung an gemeinnützige Zwecke – Swisslos hat 2025 CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon über CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Eine zusätzliche Bewilligung würde diese Logik durchbrechen. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligter, weil es keine gibt; sie führt die Sperrliste gesperrter Domains.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Liste mit Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; Ende 2025 standen sie 671 Domains auf der Liste. Schweizer Internetzugangsenden schalten diese Domains per DNS ab; eine Umgehung ist technisch möglich. Ausländische Anbieter sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, eine Schweizer Spielsperre gilt dort nicht, und ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Gespa-Aufsicht verlangt diese Limiten; sie sind nicht freiwillig, sondern Voraussetzung für die Online-Teilnahme.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?
Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombi ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei einer Quote von 1.90 / 1.90 in einem Zweiwege-Markt beträgt die Auszahlungsquote 95.0 % und die Marge 5.0 %. Das heisst: Der Anbieter behält von jeder Einheit auf diesem Markt 5 Rappen; bei einem Umsatz von CHF 1’000 ist der erwartete Verlust CHF 50. Die Marge variiert nach Markt und Sportart; sie ist der einzige Hebel, den ein Anbieter hat, und über sie vergleichen sich Anbieter am ehesten.
Vergleich – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
