Datenschutzerklärung – hockeywetten
hockeywetten berichtet über Eishockey-Wetten und braucht dafür nur geringe Mengen an Personendaten. Für ihre Bearbeitung gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung in der seit dem 1. September 2023 gültigen Fassung. Mit der vorliegenden Erklärung wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.
Geltungsbereich und Verantwortliche
Die Erklärung betrifft alle Seiten von hockeywetten. Verantwortlich ist die Betreiberin der Website, deren Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse das Impressum auf hockeywetten.com nennt; dorthin lassen sich auch alle Fragen zum Datenschutz richten.
Bearbeitete Daten
Die Website führt keine Konten, nimmt keine Einzahlungen entgegen und nimmt keine Wetten an. Zahlungs- und Ausweisdaten werden daher nicht erhoben. Anfallen dagegen Serverprotokolle: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Sie sichern den Betrieb und helfen, Angriffe zu erkennen, und sie werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug mehr besteht. Wer schreibt, übermittelt Name, Adresse und Nachricht, die nur der Beantwortung dienen.
Grundsätze
Rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig: so werden die Daten bearbeitet, nur zu dem Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und nur so lange wie nötig (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen sichern sie. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling gibt es nicht.
Cookies und Reichweitenmessung
Was über das Notwendige hinausgeht, ist an die Auswahl im Cookie-Banner gebunden. Die Cookie-Richtlinie führt es im Einzelnen aus, und die Auswahl kann jederzeit geändert werden.
Empfänger und Auslandsbezug
Personendaten werden weder verkauft noch zu Werbezwecken weitergegeben. Zugang haben Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Ins Ausland werden Daten nur bekannt gegeben, wenn dort angemessener Datenschutz herrscht oder Garantien wie Standarddatenschutzklauseln bestehen (Art. 16 revDSG).
Betroffenenrechte und Aufsicht
Auskunft über die eigenen Daten kann jede Person verlangen (Art. 25 revDSG), in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Hinzu kommen Berichtigung, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der Daten (Art. 28 revDSG) und Widerspruch; aus der EU kann zusätzlich die DSGVO greifen, soweit sie anwendbar ist. Eine Anzeige lässt sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern einreichen.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
