Regionalliga Wetten in der Schweiz: was erlaubt ist und was Buchmacher kosten

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Fussballplatz mit einfacher Holztribüne und Rasenstreifen am Rand einer Ortschaft, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel im Abendlicht.

Wer in der Schweiz auf die Fussball-Regionalliga wetten will, stösst sehr schnell auf eine ungewohnte Lage. Nicht das Angebot entscheidet zuerst, sondern die Bewilligung: Nur zwei Veranstalterinnen haben in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten, und jede deckt genau die Kantone ab, in denen sie von Gesetzes wegen arbeiten darf. Alles, was daneben mit einem ausländischen Logo wirbt, tut das ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz, den das Schweizer Geldspielgesetz vorsieht. Wer das nicht beachtet, vergleicht am Ende Preise, die unter verschiedenen Regeln zustande kommen.

In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften.

Die folgende Übersicht erklärt, welche Regeln für Wetten auf die Fussball-Regionalliga in der Schweiz gelten. Sie zeigt die Unterschiede zwischen den zugelassenen Schweizer Veranstalterinnen Sporttip und Jouez Sport sowie ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Damit Wettende bei der Wahl ihres Anbieters – und bei der Einschätzung der Risiken – genau wissen, welcher Schutz durch das Schweizer Geldspielgesetz greift und wo dieser Schutz endet.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026) sowie gegen die Swisslos-Spielregeln Sporttip, Version 4.2.

Was die Fussball-Regionalliga ist – und was nicht

Die Fussball-Regionalliga ist die vierthöchste Spielklasse im deutschen Männerfussball. Seit der Saison 2008/09 besteht sie in ihrer heutigen Form und ersetzt die frühere Regionalliga als dritthöchste Klasse, nachdem die 3. Liga eingeführt worden war. Die Verantwortung liegt seit 2012/13 nicht mehr beim DFB allein, sondern bei fünf regionalen Ligaverbänden. Gespielt wird in fünf eingleisigen Staffeln: Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern. Pro Staffel treten 18 bis 20 Mannschaften an. Eine Saison beginnt üblicherweise im Sommer und endet im Folgejahr.

Ein abgenutzter Fussball liegt auf einem Kiesweg neben dem Eingang eines Vereinsplatzes, Laub liegt auf dem Boden.
Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Was die Regionalliga für Wetten interessant macht, ist ihre Position. Sie ist nahe genug am Profibereich, dass Spielerverpflichtungen, Trainerwechsel und Vereinsstrukturen ein Stück weit öffentlich sind, aber weit genug von der Bundesliga entfernt, dass Informationen dünner fliessen. Genau das prägt die Quoten. Buchmacher mit einem dichten Datenfeuer aus der Bundesliga haben für ein Regionalliga-Spiel weniger valide Modellinputs, und der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, fällt typischerweise etwas tiefer aus als bei einem Bundesligaspiel. Wer auf ein solches Spiel setzt, kauft nicht «schlechtere Quoten» im Sinn von falschen Zahlen, sondern ein dünneres Informationsumfeld, das der Buchmacher in seinen Preis einbaut.

Die Aufstiegsregeln aus der Regionalliga sind für das Wettangebot ebenfalls relevant. Seit 2019 steigen die Meister von drei Staffeln direkt in die 3. Liga auf. Die zwei restlichen Staffelmeister ermitteln den vierten Aufsteiger in einem Playoff. Damit gehören Playoff-Spiele im Saisonverlauf zu den Ereignissen, die als Wette in Frage kommen, ebenso wie Aufstiegswetten über die ganze Saison, sogenannte Langzeitwetten.

Schweizer Bewilligungslage: was erlaubt ist und was nicht

In der Schweiz ist Online-Sportwetten ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie vergibt eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht also zwei Bewilligungen für ein Produkt.

Ein Bahnsteig mit leeren Bänken an einem Regionalbahnhof am Morgen, ein Zug fährt in der Ferne ein.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Der Gesetzgeber hat die Zahl der zugelassenen Veranstalterinnen für Sportwetten und Lotterien auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Veranstalterbewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer bei einer ausländischen Marke ein Wettkonto eröffnet, tut das bei einer Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung.

Die Aufteilung des Marktes folgt der Sprachregion. Swisslos deckt die Deutschschweiz ab: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graube, Linien, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone zuständig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei einer der beiden ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich; ein Konto bei der anderen Seite lässt sich aus dem anderen Sprachraum heraus nicht eröffnen.

Das hat bei einer Regionalliga-Bewerbung eine sehr praktische Folge. Wer im Aargau wohnt, kann sich nur bei Sporttip online registrieren; wer in Genf wohnt, nur bei Jouez Sport. Wer dazwischenliegt – etwa ein Grenzgänger – muss die Aufenthaltsadresse nehmen, die im Ausländerausweis steht, und es gilt die Adresse, an der die Person tatsächlich lebt, nicht der Arbeitskanton.

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) ist die abschliessende Liste dessen, was bei einer Schweizer Bewilligung gewettet werden darf. Eine Wette auf eine nicht gelistete Sportart oder einen nicht gelisteten Wettbewerb darf bei Swisslos und Loterie Romande nicht angeboten werden. Eine vierte Liga eines ausländischen Verbandes ist nur dann ein zulässiges Ereignis, wenn sie auf der Gespa-Liste steht. Steht sie dort nicht, fällt sie aus dem zulässigen Wettprogramm heraus. Wer online bei einer Schweizer Veranstalterin auf eine Regionalliga-Partie wetten will, prüft das vor der Platzierung der Wette im Wettprogramm der Veranstalterin; ist der Wettbewerb dort nicht sichtbar, ist er nicht im Angebot.

Ausländische Marken fallen unter eine andere Logik. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, dem kanadischen Stammesgebiet Tobiqu oder anderswo hat in der Schweiz keine Kraft, weil das BGS klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Wer bei einer ausländischen Marke wettet, ist nicht in ein Schweizer Schutzregime eingebunden: kein Anschluss an die Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall, keine kantonale Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, und die Gespa ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden. Das bedeutet, dass ein scheinbar erreichbares Angebot beim nächsten Sperrlauf weg sein kann.

Eine ausländische Veranstalterin zu nutzen ist in der Schweiz kein eigenständiges Delikt für die Wettenden; die Strafnorm richtet sich gegen die Anbieterin (bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Aber: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es fehlt jede Schweizer Aufsicht über faire Quoten, Auszahlung und Spielerschutz. Wer aus Bequemlichkeit ein ausländisches Konto weiter nutzt, übernimmt dieses Risiko bewusst.

Spielerschutz: Limiten und Spielsperre

Beim Spielerschutz gilt für Sportwetten in der Schweiz dasselbe Regime wie für andere Grossspiele. Die Wettenden setzen ihre eigenen Limiten, der Staat schreibt keine fixe Obergrenze. Swisslos verlangt vor der ersten Online-Teilnahme eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage. Die Tageslimite ist auf maximal CHF 9’999 begrenzt; wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine Selbstschutzfunktion, weil ein heisses Spielbeginn nicht spontan zu einer höheren Limite führen soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Spielsperre funktioniert zweistufig. Eine produktbezogene Selbstsperre bei Swisslos ist für 1 bis 180 Tage möglich und lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Eine Selbstsperre ist kein Versteck hinter einem Konto, sondern ein faktisches Nutzungsverbot über die Anbieter hinweg.

Für Minderjährige gilt: Wer unter 18 ist, darf nicht teilnehmen. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer beteiligt ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Verstösse gegen das Mindestalter sind nicht nur ein Vertragsproblem, sondern führen dazu, dass ein Gewinnanspruch entfällt (Art. 45 BGS).

Wer bei einer ausländischen Marke spielt, ist an diese Regeln nicht gebunden. Die Spielsperre im Schweizer Register sperrt das ausländische Konto nicht. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Wer bei einer ausländischen Marke einen freiwilligen Selbstausschluss setzt, muss darauf vertrauen, dass die Marke ihn umsetzt – ein Vertrauen ohne Schweizer Aufsicht.

Regionalliga im Wettprogramm: was die Spieler sehen können

Ob ein Regionalliga-Spiel im Wettprogramm von Sporttip erscheint, hängt davon ab, ob die Gespa-Liste den Wettbewerb enthält und ob Sporttip ihn ins Programm nimmt. Für die Fussball-Regionalliga bedeutet das zweierlei. Erstens: Wer das Spiel sucht, sucht es im Wettprogramm der zugelassenen Veranstalterin, nicht in der Gespa-Liste selbst – die Liste entscheidet nur, was überhaupt angeboten werden darf. Zweitens: Eine Regionalliga-Staffel, die nicht in der Gespa-Liste steht, fällt aus dem zulässigen Wettprogramm heraus, auch wenn sie im realen Spielbetrieb existiert.

Die zweite Hürde betrifft das, was auf einem Regionalliga-Spiel gewettet werden kann. Eckbälle, Karten, Spielerkombinationen – die Gespa-Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Die typische 1X2-Wette auf das Ergebnis nach 90 Minuten plus Nachspielzeit gehört zum Standardrepertoire. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem Regionalliga-Spiel eine exotische Wette sucht, sucht sie bei den ausländischen Marken – die sie anbieten dürfen, aber ohne Schweizer Bewilligung.

Livewetten auf Regionalliga-Spiele sind bei Sporttip möglich, sofern das Spiel im Programm ist und die Livewetten-Funktion das Ereignis enthält. Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, wird mit Quote 1.00 gewertet – dieselbe Logik, die auch spielentscheidende Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidungen abdeckt. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei normalem Ablauf, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.

Wie Quoten auf unterklassige Spiele zustande kommen

Quoten sind Preise. Sie basieren auf Modellen, die Wahrscheinlichkeiten schätzen und einen Buchmacheraufschlag addieren. Bei der Bundesliga stützen sich Buchmacher auf eine breite Basis: Ergebnisse über Jahrzehnte, Spielerstatistiken, Trainerhistorien und Echtzeitdaten. Bei Regionalliga-Spielen ist die Informationsbasis für Buchmacher teils weniger umfangreich als im Profibereich. Wetter, Platzverhältnisse oder kurzfristige personelle Änderungen beeinflussen den Ausgang hier oft direkter. Buchmacher kalkulieren dieses Umfeld in ihre Quoten ein, was sich in der Gestaltung der Wettpreise widerspiegelt.

Der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, ist das, was der Markt bei einem perfekten Ergebnis ohne Buchmacheraufschlag auszahlen würde. Beispielhaft: Für eine 1X2-Wette mit den Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.60 für Auswärtssieg ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 / (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60). Das sind 1 / (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 / 1.0481 ≈ 0.9540, also rund 95.4 %. Der Buchmacher behält etwa 4.6 %. Das ist ein typischer Bereich für Fussballmärkte. Bei einem Regionalliga-Spiel, bei dem das Modell weniger valide ist, kann der Buchmacher den Aufschlag etwas höher setzen, weil er sein eigenes Prognoserisiko mitpreist. Die Bandbreite bei einem gutbesuchten Regionalliga-Spiel liegt eher im Bereich 4 bis 7 %, sie kann bei schwach informierten Märkten auch darüber liegen.

Was heisst das für eine Wette? Eine tiefere Auszahlungsquote bedeutet, dass bei gleichem Einsatz weniger zurückkommt. Der Effekt ist klein, aber er ist messbar: bei einer Auszahlungsquote von 95.4 % statt 97 % verliert man auf lange Sicht etwa 1.6 % des Einsatzes zusätzlich. Bei einem Buchmacher, der die Regionalliga nicht im Kernprogramm hat, kann der Effekt grösser sein. Das ist der Grund, warum Quotenangaben ohne Bookmaker-Kontext in die Irre führen – 2.10 auf den Heimsieg sagt allein nichts; 2.10 bei 95.4 % Auszahlungsquote ist etwas anderes als 2.10 bei 91 % Auszahlungsquote.

Die Unsicherheit wirkt in beide Richtungen. Wer den Spielausgang besser einschätzt als der Buchmacher, hat bei weniger transparenten Märkten einen grösseren Spielraum. Das ist der Grund, warum detailliertes Fachwissen bei unterklassigen Ligen einen hohen Wert hat – und gleichzeitig der Grund, warum Integrität und Spielmanipulation in diesen Ligen ein Thema für die Verbände und die Aufsicht sind.

Sporttip im Detail

Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist die einzige Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Sie ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und arbeitet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, von denen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz gehen – an Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., im Vorjahr waren es CHF 122 Mio.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Wer ein grösseres Volumen setzen will, spricht das nicht im Wettschein ab, sondern direkt mit dem Kundendienst – und es gibt keine Zusicherung.

Der Gewinn einer Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet, dann mit dem Einsatz multipliziert. Das Ergebnis wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10, Gewinn CHF 21.00; abgerundet CHF 21.00. Bei einer 4er-Kombi mit den Einzelquoten 1.80, 2.20, 1.95 und 2.40 ergibt sich eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 1.95 × 2.40 = 18.5472, auf zwei Stellen aufgerundet 18.55, der Gewinn ist 10 × 18.55 = CHF 185.50.

Quotenboosts und Profitboosts sind bei Sporttip verfügbar, aber nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Wort wert: «Boost» heisst hier nicht, dass der Wettende mehr erhält, sondern dass ein bestimmter Nettogewinn einmalig höher ausfällt – in den meisten Fällen mit niedrigerem Auszahlungspreis auf den anderen Voraussagen, weil der Buchmacher den Boost gegenrechnet.

Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den Kombiboost nutzt, verlässt sich auf eine Quote-Untergrenze – wer mit Quote 1.30 oder 1.40 kombiniert, fällt durch und hat den normalen Gewinn.

Cash-Out bei Sporttip ist vollständig und ohne Teilauszahlung, online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei normalem Ablauf und kann vom Stand der Sportereignisse abhängen. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen. Das ist die andere Seite des Wortes: «Cash-Out» klingt nach freier Verfügung, bedeutet aber einseitig, dass der Buchmacher den Preis diktiert.

Die Bet-Builder-Funktion kombiniert voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa die Wette auf Heimsieg und auf «über 2.5 Tore» im selben Spiel. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Bet-Builder-Funktion an, kann sie die Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine solche Kombination will, nutzt den Bet-Builder und akzeptiert die Limite, die das Setzen mit sich bringt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das ist die Standardregel und gilt auch für Regionalliga-Spiele, wenn sie im Wettprogramm sind.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beides ist nicht spektakulär, gehört aber zu den Bedingungen, die man kennen muss, wenn man lange mit einer Veranstalterin arbeitet.

Loterie Romande und Jouez Sport

Loterie Romande ist die zugelassene Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie führt das Produkt Jouez Sport. Der Hauptsitz ist Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Jouez Sport folgt im Spielbetrieb den Schweizer Regeln: Verlustlimiten, Spielsperre, Bewilligung, geschlossene Gespa-Liste. Wer in Genf wohnt, hat keine Möglichkeit, sich bei Sporttip zu registrieren – das geht technisch nicht, weil die Aufenthaltsadresse geprüft wird. Wer im Wallis wohnt, kann sich nur bei Jouez Sport registrieren. Die Aufteilung ist hart.

Die Spielregeln von Jouez Sport sind mit den Sporttip-Regeln in den Grundzügen identisch – Mindestalter 18, ein Konto pro Person, identitätsprüfliche Registrierung, Verlustlimiten, Cash-Out als Funktion der Veranstalterin. Für die konkreten Werte und Funktionen verweist die Übersicht auf die Seite von Loterie Romande, weil die Spielregeln am 14.10.2026 nicht in derselben Tiefe wie die Sporttip-Regeln vorliegen.

Für eine Regionalliga-Bewerbung heisst das: Wer in der Deutschschweiz wohnt, prüft das Wettprogramm von Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, prüft das Wettprogramm von Jouez Sport. In beiden Fällen ist die Gespa-Liste der Filter, der entscheidet, was überhaupt angeboten werden darf.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Eine zweite Gruppe von Anbietern wirbt in der Schweiz um Wettende, ohne je eine Schweizer Bewilligung beantragt zu haben. Sie sind hier zum Vergleich aufgeführt, weil Schweizer Wettende sie im Internet finden und weil die Gespa-Sperrliste sie betrifft. Sie sind nicht legal in der Schweiz, sie sind nicht illegal für die Wettenden, aber sie sind ohne Schweizer Schutzregime. Das ist die Information, die in jeder Bewertung dieser Marken vorne steht.

bet365

Bet365 ist die grösste ausländische Marke, die in der Schweiz über DNS-Sperren blockiert wird. Die Gespa nennt die Domain Bet365.com explizit als Beispiel für eine geblockte ausländische Domain. Eine Lizenz, die in der Schweiz Kraft hätte, ist nicht etabliert; eine Lizenz im Ausland ändert das nicht, weil Art. 4 BGS eine Schweizer Bewilligung verlangt. Wettende bei bet365 sind nicht an die Schweizer Spielsperre gebunden, haben keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall und müssen ausländische Gewinne nach kantonalem Recht versteuern. Wer aus Bequemlichkeit über ein VPN oder eine alternative Domain wettet, übernimmt das Risiko.

X3bet

X3bet ist eine ausländische Marke mit Sitz in einem Lizenzgebiet, das die Schweiz nicht anerkennt. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zur Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg. X3bet ist in der Gespa-Sperrliste enthalten.

BetOnRed

BetOnRed ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzsituation ist nicht etabliert; eine Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Kraft. Wettende bei BetOnRed sind auf das Vertrauen in eine ausländische Aufsicht angewiesen – nicht auf eine Schweizer.

MyStake

MyStake gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz über DNS-Sperren blockiert werden. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg. Die Spielregeln sind die des Anbieters, nicht die des BGS.

BDMBet

BDMBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wettende bei BDMBet sind auf das Vertrauen in eine ausländische Aufsicht angewiesen.

ZotaBet

ZotaBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg, keine kantonale Aufsicht.

Sportaza

Sportaza ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzsituation ist nicht etabliert; die Schweiz erkennt diese Lizenz nicht an.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Kraft. Wettende bei 22Bet sind auf das Vertrauen in eine ausländische Aufsicht angewiesen.

Vergleich der zugelassenen Veranstalterinnen

Die folgende Übersicht vergleicht die zwei zugelassenen Veranstalterinnen nach den Kriterien Bewilligung, Vertragsgebiet und Trägerschaft. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind hier ausgenommen, weil eine Bewertung nach Schweizer Recht nicht möglich ist.

Veranstalterin Schweizer Bewilligung Vertragsgebiet Trägerschaft
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Liechtenstein Interkantonale Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne

Die Aufteilung ist hart: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat genau eine Veranstalterin für Sportwetten. Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau eine andere. Wer aus dem Ausland in die Schweiz gezogen, ist und im Kanton wohnt, fällt in das Vertragsgebiet dieser Veranstalterin. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet gehört – es gibt keinen solchen Kanton, weil alle 26 Kantone abgedeckt sind – kann sich online nicht anmelden.

Wie eine Wette bei Sporttip entsteht – der Ablauf

Wer bei Sporttip wettet, durchläuft eine Kette von Schritten, die alle Bedingungen erfüllen, die das BGS und die Swisslos-Spielregeln verlangen.

Zuerst die Registrierung. Wer sich online registrieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer das nicht besteht, kann kein Konto eröffnen.

Dann die Limiten. Vor der ersten Wette setzt die Person Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Tageslimite ist auf maximal CHF 9’999 begrenzt; unter 21 Jahren liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Dann die Einzahlung. Gewinne und Saldo werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind in der Schweizer Lizenz nicht möglich. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit Karte einzahlt, gibt die persönliche Karte an.

Dann die Wette. Die Person öffnet das Wettprogramm, wählt eine Begegnung – zum Beispiel ein Regionalliga-Spiel, wenn es im Programm ist – und gibt die Voraussage ein. Der Mindesteinsatz ist CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Dann der Abschluss. Vor dem Abschluss zeigt der Wettschein Einsatz, Quote, möglichen Gewinn und, bei Kombiwetten, die Gesamtquote. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Dann der Verlauf. Das Spiel beginnt. Bei einer Prematch-Wette wird die Wette ausgewertet, sobald das Ergebnis feststeht. Bei einer Livewette gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs wettet, wird mit Quote 1.00 gewertet.

Dann die Auszahlung. Gewinne werden auf das hinterlegte Zahlungskonto ausgezahlt. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, schriftlich per Einschreiben Einsprache zu erheben.

Steuern: was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Wer darüber liegt, behält 35 % Verrechnungssteuer, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab; die konkrete Frage gehört in die kantonale Steuerverwaltung.

Bei ausländischen Anbietern gilt keine Schweizer Verrechnungssteuer, weil der Anbieter sie nicht abführt. Aber die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag – so etwa im Kanton Thurgau. Wer bei einer ausländischen Marke gewinnt, deklariert das in der Steuererklärung. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht; eine Steuer auf den Gewinn ist einkommensteuerlich, nicht wettsteuerlich.

Die Frage «Was bleibt übrig?» führt für eine typische Sportwette mit einem Gewinn im niedrigen dreistelligen Bereich zur Antwort: der Gewinn, ohne Abzug, weil unter dem Freibetrag. Bei einem hohen Gewinn wird es komplizierter, und die Antwort gehört in den Steuerberater.

Werbung, Boni und das, was nicht auf die Seite gehört

Die Werberegeln des BGS verbieten aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtete Werbung (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Was heisst das für einen konkreten Werbespot oder ein Bonusangebot? «Bonus», «Free Bet», «Cashback», «Boosted Odds», «Best Odds», «100 % Bonus» – das sind Werbeversprechen, die im Einzelfall eine ganz andere Mechanik haben können. Sporttip-Boni sind betriebseigene Angebote, deren Mechanik in den Spielregeln steht. Wer einen Bonus annimmt, liest die Regeln, die er akzeptiert – nicht das Werbeversprechen, das ihn angelockt hat.

Was eine seriöse Übersicht nie tut: einen Bonus- oder Promo-Code abdrucken, eine konkrete Werbeaktion empfehlen, eine ausländische Marke bewerben. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist nach BGS verboten. Diese Übersicht beschreibt das Angebot; sie bewirbt es nicht.

Wie man die Verfügbarkeit der Regionalliga bei einer Schweizer Veranstalterin prüft

Wer prüfen will, ob die Regionalliga im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport verfügbar ist, geht in drei Schritten vor.

Erstens: Auf der Seite der Veranstalterin einloggen oder das öffentliche Wettprogramm öffnen. Für die Deutschschweiz ist das Sporttip auf Swisslos.ch; für die Westschweiz ist das Jouez Sport auf jeux.loro.ch. Im Wettprogramm nach Fussball und nach Deutschland filtern.

Zweitens: Die Gespa-Liste prüfen. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) ist auf der Gespa-Website öffentlich. Steht die Regionalliga-Staffel dort, ist die Wette grundsätzlich zulässig; steht sie nicht dort, ist sie es nicht. Die Liste ist abschliessend – was nicht drinsteht, ist nicht erlaubt.

Drittens: Das spezifische Spiel prüfen. Selbst wenn die Regionalliga-Staffel auf der Gespa-Liste steht, heisst das nicht, dass jede Begegnung der Staffel im Wettprogramm ist. Sporttip kann einzelne Spiele aus dem Programm nehmen, etwa wenn Informationen zur Aufstellung fehlen oder wenn ein Spiel ausserhalb der üblichen Wettzeiten liegt. Die Verfügbarkeit ist erst im Wettschein sichtbar.

Diese drei Schritte zusammen ergeben die Antwort: Wettbar ist, was im Wettprogramm der Veranstalterin steht, sofern die Gespa-Liste es erlaubt.

Konsequenzen für vier typische Wettende

Wer auf die Regionalliga in der Schweiz wettet, fällt je nach Wohnort in eine von vier Konstellationen.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat genau eine zugelassene Veranstalterin für Sportwetten: Sporttip. Die Regionalliga ist im Wettprogramm, wenn die Gespa-Liste sie führt und Sporttip das Spiel anbietet. Die Auswahl an Wettmärkten ist auf das beschränkt, was die Schweizer Lizenz hergibt: keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine eigene Esports-Sektion, keine exotischen Kombinationen. Wer diese Märkte will, muss zu einer ausländischen Marke wechseln – ohne Schweizer Schutz.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau eine zugelassene Veranstalterin: Jouez Sport. Die Regeln sind dieselben wie bei Sporttip. Die Spielregeln sind mit den Sporttip-Regeln in den Grundzügen identisch, weil beide demselben BGS-Regime unterstehen.

Wer auf einer ausländischen Marke wettet, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Rechtsweg. Die Gespa-Sperrliste kann die Domain blockieren; wer sie umgeht, ist auf eigene Faust unterwegs. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag.

Wer ein Konto bei einer ausländischen Marke hat und gleichzeitig in der Schweiz wohnt, fällt unter alle drei Regime. Das BGS schützt die Schweizer Bewilligungen; die ausländische Marke tut das nicht. Wer dort spielt, sollte das wissen und die Konsequenzen tragen.

Wann die Bewertung kippt

Die Bewertung der zugelassenen Veranstalterinnen kippt, wenn die Regionalliga nicht im Wettprogramm ist oder wenn das Wettprogramm die gewünschte Wettart nicht enthält. Wer eine Ecke-Karte-Kombination auf ein Regionalliga-Spiel will, bekommt sie bei Sporttip und Jouez Sport nicht – die Gespa-Liste enthält diese Märkte nicht. Wer dann zu einer ausländischen Marke wechselt, bekommt den Markt, verliert aber den Schutz. Das ist die einzige Stelle, an der das Angebot der Schweizer Veranstalterinnen tatsächlich enger ist als das der ausländischen Marken.

Die Bewertung der ausländischen Marken kippt nicht, weil sie ohne Schweizer Bewilligung sind. Was sich ändert, ist die Erreichbarkeit: Die Gespa-Sperrliste kann die Domain blockieren. Wer darauf vertraut, dass eine ausländische Marke in sechs Monaten noch über dieselbe Domain erreichbar ist, vertraut auf eine Annahme, die das Schweizer Regime nicht stützt.

Häufige Fragen zur Regionalliga-Wette in der Schweiz

Nur bei den beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, und das Wettprogramm muss die Regionalliga-Partie tatsächlich enthalten – prüfbar im Wettschein.

Wie lässt sich prüfen, ob die Regionalliga in der Gespa-Liste steht?

Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist auf der Website der Gespa öffentlich zugänglich, derzeit mit Stand 10.09.2026. Steht die Staffel dort, ist sie grundsätzlich zulässig; steht sie nicht dort, ist sie es nicht. Die Liste ist abschliessend, das heisst, alles, was nicht auftaucht, fällt aus dem zulässigen Angebot heraus.

Was taugen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Sie haben in der Schweiz keine Kraft, weil das BGS klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall und keine kantonale Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; die Anbieter tauchen unter neuen Domains wieder auf, das ändert aber nichts an der Bewilligungslage.

Warum sind Quoten auf unterklassige Spiele schwerer einzuschätzen?

Wettmärkte für Regionalliga-Spiele unterscheiden sich von denen der Bundesliga durch das Informationsumfeld. Da für Buchmacher weniger validierte Informationen zur Verfügung stehen, kalkulieren sie ihr Prognoserisiko in die Quoten ein. Beispiel: Eine 1X2-Wette mit den Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 95.4 % und einen Buchmacheraufschlag von etwa 4.6 %; bei Regionalliga-Spielen kann der Buchmacheraufschlag aufgrund des höheren Risikos variieren, was die Auszahlungsquote beeinflussen kann.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet und dann mit dem Einsatz multipliziert. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10, Gewinn CHF 21.00. Bei einer 4er-Kombi mit Einzelquoten 1.80, 2.20, 1.95 und 2.40 ist die Gesamtquote 18.55, der Gewinn CHF 185.50.

Welche Verlustlimiten gelten, und was bewirkt die Spielsperre?

Bei Swisslos Sporttip setzen Wettende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Tagesobergrenze ist CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre reicht von 1 bis 180 Tagen produktbezogen und bei unbefristeter Sperre über das schweizweite Register, das auch für Casinos und in Liechtenstein gilt.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»