Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten: Was die zwei erlaubten Veranstalter wirklich anbieten

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Wer in der Schweiz nach einer «Gratiswette» sucht, landet rasch bei zwei Namen: Sporttip der Swisslos sowie Jouez Sport der Loterie Romande. Mehr ist auf dem legalen Markt nicht zu finden. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 hat festgelegt, dass Sportwetten nur diese beiden Veranstalter anbieten dürfen, und jedes Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Damit ist die Werbelawine ausländischer Buchmacher mit «100 % Bonus» und «risikofreier Wette» hier eine Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel, und die Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes verboten. Was bleibt, sind kleine Aktionen auf einem geschlossenen Markt: Spielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, und ein paar Pflichtregeln, die jede Wettende kennen sollte, bevor sie den ersten Tipp abgibt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

*Aktualisiert am Oktober 19, 2026; Lizenzstatus und Konditionen gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und die Réglementation der Loterie Romande geprüft.*

Gratiswettaige in der Schweiz: was erlaubt ist und was nicht

Eine Gratiswette ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Gratisspielguthaben: Geld, das ein Veranstalter auf das Spielerkonto bucht und das nur für Wetten, nicht für eine Auszahlung verwendet werden darf. Wer 10 Franken Spielguthaben bekommt, kann damit Wetten platzieren, und was am Ende als Gewinn übrig bleibt, wird dem Wallet gutgeschrieben. Die ursprünglichen 10 Franken sind weg, sobald sie gesetzt wurden, auch im Gewinnfall. Das ist der entscheidende Unterschied zur «Free Bet», wie sie internationale Buchmacher bewerben, und es steht so in den Bedingungen beider Schweizer Veranstalter.

Für Schweizer Markt gilt seit 1. Januar 2019 das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Sportwetten sind darin ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Erteilt werden solche Bewilligungen nur an Swisslos und die Loterie Romande, und deren Spielprodukte Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen, die online Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Ausländische Marken wie Roobet, GGbet, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit oder BillyBets tauchen hier nur als Hintergrund auf, weil Schweizer Spielende sie im Netz treffen; eine Schweizer Bewilligung haben sie nicht.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Das hat konkrete Folgen. Wer bei einem dieser ausländischen Anbieter wettet, hat keinen Schweizer Spielsperre-Schutz, keinen Zugang zum hiesigen Register ausgeschlossener Personen und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; wer auf einer nicht gesperrten ausländischen Seite spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis anders zu versteuern als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten. Es geht hier nicht um eine moralische Frage, sondern darum, dass die Schutzmechanismen, die das Schweizer Recht für Wetten vorsieht, nur dort greifen, wo die Wette bewilligt ist.

Diese zwei Anbieter und ihr kleiner Aktionsspielraum sind das Thema der Seite: was es an Gratiswetten gibt, wie sie funktionieren, was sie kosten, und was der Vergleich mit ausländischen Marken zeigt.

Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter sind

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gefasst. Mit der Inkraftsetzung des Geldspielgesetzes 2019 und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) wurde die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf die zwei bestehenden Genossenschaften begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel führt das Sporttip-Angebot, die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung, beide stehen unter Aufsicht der Gespa, und beide sind an klar definierte Vertragsgebiete gebunden.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Vertragsgebiete sind nicht identisch mit der Schweiz. Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen will, muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben: das sind die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Tessin wohnt, kann nur bei Swisslos spielen, wer in Genf, nur bei Loterie Romande. Wer im Wallis wohnt, hat keinen Zugang zu Sporttip, und wer in Zürich wohnt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport.

Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Spielbankenabgabe oder Wettsteuer auf den Einsatz; die Besteuerung läuft anders, nämlich über die Einkommenssteuer, und sie greift bei einem typischen Wettgewinn praktisch nie, wie oben gezeigt.

Die Gespa hat in 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Wer eine Schweizer Verkaufsprache als streng präsentiert, sollte diese Zahl im Kopf behalten, denn sie betrifft den Kanal, der nicht im Mittelpunkt dieser Seite steht.

Spielerinnen, Spieler und der Schutz, der vor der ersten Wette greift

Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht in der Sperrdatei eingetragen sein. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und eine Spielsperre schliesst die Registrierung von vornherein aus. Das gilt spiegelbildlich bei Loterie Romande; das Prozedere ist dasselbe, nur die Vertragskantone sind andere.

Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und diese Frist ist länger als die im Gesetz stehenden 24 Stunden; sie ist ein Selbstbeschränkungsmittel, das Swisslos in den eigenen Bedingungen festschreibt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Damit ist der Schutzrahmen gesetzt: zuerst Limiten, dann erst Wette.

Spielende können sich selbst sperren, produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine solche Pause ist nicht dasselbe wie eine Spielsperre: Wer den Zugang sperrt, kommt nur mit fachlicher Begleitung wieder hinein. Wer eine Pause wählt, kommt nach der Frist zurück, wenn er oder sie das möchte. Das Selbstsperren ist keine formelle Hürde, sondern eine bewusste Entscheidung mit Folgen, die weit über die Sportwette hinausgehen.

Aus Sicht des Spielerschutzes bedeutet das: Wer mit einer ausländischen Marke wettet, ist nicht in dieses Register eingebunden. Wer bei Sporttip mit einer Selbstsperre eingetragen ist, kann auf keiner Schweizer Plattform mehr spielen. Das ist die praktische Seite des Unterschieds zwischen bewilligtem und nicht bewilligtem Angebot, und sie ist es, die in der Werbung der ausländischen Anbieter gerne verschwiegen wird.

Bonus und Gratiswette: was es bei Sporttip und Jouez Sport wirklich gibt

Beide Schweizer Veranstalter bekommen Werbekonfiguren, die mit ausländischen Bonuswelten wenig gemeinsam haben. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen zeigen, wie klein der Aktionsraum tatsächlich ist: insgesamt 32 Zusagen in einem Jahr für die gesamte Schweiz.

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück dieses Guthabens wurden ausgegeben, es war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion ist ein Beispiel für das, was eine Schweizer Gratiswette tatsächlich ist: ein kleiner Betrag, knapp bemessene Frist, klare Nicht-Auszahlbarkeit. Was hier nach dem Marketing aussehen würde, ist im Kleingedruckten eine Aktion, die der Veranstalter nicht in Bargeld umwandeln muss.

Bei Swisslos ist die Aktionenlandschaft über das Jahr verteilt, immer online. Es gibt den Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1,50 oder höher verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Einsatz ist limitiert, die Gewinnerhöhung ebenso. Es gibt Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf ein bestimmtes Sportereignis, beide nur einmal pro Person und im Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was diesen Schweizer Konfiguren die Wirkung nimmt, ist nicht ihr Inhalt, sondern ihr Auszahlungsmechanismus. Das Guthaben wird im Gewinnfall als Gewinn dem Wallet gutgeschrieben, der ursprüngliche Betrag ist futsch. Wer mit 10 Franken Spielguthaben auf eine Wette mit Quote 2,00 setzt und gewinnt, hat am Ende 20 Franken auf dem Wallet, nicht 30. Wer mit echtem Geld 10 Franken auf dieselbe Quote setzt, hat 20 Franken, davon 10 Gewinn. Der Unterschied beträgt genau diese 10 Franken Einsatz: Bei der Gratiswette fehlt die Rückzahlung des Einsatzes im Gewinnfall. Wer das nicht weiss, schaut auf den Nettogewinn und wundert sich, warum er kleiner ist als gedacht.

Wer aus internationalen Werben, dass die «Wette risikofrei» sei, eine ähnliche Mechanik erwartet, wird hier enttäuscht. Die Schweizer Variante reduziert das Risiko nicht, sie reduziert nur den Mitteleinsatz. Wer mit 10 Franken Spielguthaben eine Wette mit Quote 10 verliert, hat nichts verloren, was er vorher hatte; wer mit 10 Franken Eigengeld verliert, hat 10 Franken verloren. Beide haben den Bonus, aber die Mechanik ist eine andere, und sie ist in den Bedingungen beider Anbieter ausdrücklich festgehalten.

Was eine Gratiswette auf einem Zwei-Wege-Markt wert ist

Eine übliche Rechnung zeigt, was Gratisspielguthaben auf einem Zwei-Wege-Markt mit zwei gleich langen Quoten real bedeutet. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1,90 / 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1 ÷ 1,90 + 1 ÷ 1,90), also 1 ÷ 1,0526 = etwa 0,95. Das heisst: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Anbieter rund 95 Rappen als Gewinn zurück und behält rund 5 Rappen als Marge.

Gratisspielguthaben im Wert eines nominellen Betrags X, das nicht ausgezahlt werden kann und bei dem der Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat im Erwartungswert den folgenden Wert: Wert = X × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Auf einem Markt mit Quote 1,90 und Auszahlungsquote 0,95 ist das pro 10 Franken Spielguthaben: 10 × 0,90 ÷ 1,90 × 0,95, also rund 4,50 Franken erwarteter Nettogewinn, nicht 10 Franken. Das ist ein Band, kein festes Resultat: Wer auf einen schwereren Ausgang wettet, bekommt im Gewinnfall mehr, verliert aber öfter. Wer einen leichteren Ausgang wählt, gewinnt öfter, bekommt aber weniger.

Die Rechnung gilt für ein typisches Beispiel. In der Praxis hängt der Wert eines konkreten Spielguthabens davon ab, wie es mutig oder eher vorsichtig eingesetzt wird, und die Marge des Marktes, auf den gesetzt wird, verändert das Ergebnis erheblich. Auf einem Markt mit 8 % Marge statt 5 % sinkt der erwartete Wert um etwa ein Drittel, auf einem Markt mit 3 % Marge steigt er leicht. Wer das Maximum aus dem Guthaben herausholen will, setzt auf den Ausgang mit der höchsten Quote, dessen Quote aber noch im Bereich des Anbieters liegt; wer das Minimum an Verlust akzeptiert, setzt auf den Ausgang mit der niedrigsten Quote. Die Logik dahinter ist einfach: Der erwartete Nettogewinn steigt mit der Quote, aber die Wahrscheinlichkeit, überhaupt zu gewinnen, sinkt.

Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Wetten, nicht das Resultat einer einzelnen Wette. Wer 10 Franken Spielguthaben auf Quote 1,90 setzt und verliert, hat nichts gewonnen; wer gewinnt, hat 9 Franken Nettogewinn (10 × (1,90 − 1) = 9 Franken), nicht 10. Über viele solcher Wetten mittelt sich der erwartete Wert auf rund 4,50 Franken pro 10 Franken Guthaben ein, vorausgesetzt, der Markt hat eine faire Marge und die Quote ist konstant. Das ist die ganze Zahl.

Einsatzlimiten und Spielregeln bei Sporttip

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei 1’000 Franken und für eine Systemwette bei 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limiten sind Teil der Spielregeln, nicht der Werbung, und sie stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2, die mit Klarsprache formlich dasteht.

Wer mit Gratisspielguthaben spielt, kann den Mindesteinsatz von 1 Franken voll ausschöpfen. Wer mit Eigengeld spielt, hat nach oben klare Grenzen, und die Frage, wie viel Marge bei welchem Markt herausspringt, hängt vom Markt ab, nicht vom Geld. Eine Wette zu 1’000 Franken auf Quote 2,00 bringt im Gewinnfall 2’000 Franken zurück, davon 1’000 Franken Gewinn, und ein Verlust ist 1’000 Franken. Über 1’000 Franken geht nicht.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten (Gesamtquote). Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das nicht weiss, die Seite, die ein Buchmacher mit «Mehrze Rezultate» zeigt und mit «Mehrze Quoten» rechnet, kann sich beim Blick aufs Kleingedruckte über 5-Rappen-Differenzen wundern.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1,00. Das gilt auch für abgesagte Turniere. Wer auf eine abgesagte Partie setzt und die Wette als Teil einer Kombination hat, bekommt nicht den vollen Gewinn zurück, sondern den Kombinationsgewinn mit einer um eine Quote 1,00 reduzierten Gesamtquote.

Was die Seite zu den Live-Wetten zeigt, ist für die Frage, was eine Gratiswette wert ist, weniger wichtig, aber für die Frage, wie die Plattform funktioniert, zentral: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Das ist eine Schutzmassnahme gegen verspätete Wetten auf bekannte Ausgänge.

Zahlung, Auszahlung und das, was Gratisspielguthaben von echtem Geld unterscheidet

Spielguthaben auf dem Swisslos-Konto kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag ist 20 Franken, in 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Was hier wie ein Detail klingt, ist ein zweiter Schutzmechanismus: Wer nicht selbst über die nötige App-Verifikation verfügt, kann nicht einzahlen.

Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro 365 Tage gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wichtig: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist die zentrale Mechanik: Wer mit Spielguthaben gewinnt, kann den Gewinn auszahlen, nicht das ursprüngliche Guthaben.

Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen auf das Spielerkonto bei 10’000 Franken pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei maximal 10’000 Franken, und Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Was das für die Gratiswette heisst: Wer 10 Franken Spielguthaben bei der Loterie Romande bekommt und damit auf Quote 2,00 setzt, hat im Gewinnfall 20 Franken auf dem Wallet, davon 10 Franken Nettogewinn. Diese 10 Franken Nettogewinn sind auszahlbares Geld, nicht mehr Spielguthaben. Wer mit Eigengeld 10 Franken auf dieselbe Quote setzt, hat am Ende dieselben 10 Franken Gewinn, dazu aber die 10 Franken Einsatz zurück. Das ist der Unterschied, und er ist nicht in der Werbung, sondern in den Auszahlungsbedingungen.

Steuern auf Wettgewinne: was die meisten nicht trifft

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Schwellenwert auf 1’071’000 Franken ab 1.1.2026 festgelegt (1’070’400 Franken im Jahr 2025); die kantonalen Schwellenwerte weichen davon ab, und sie sind nicht einheitlich. Wer einen Gewinn unter dem Freibetrag hat, zahlt keine Einkommenssteuer darauf, und es wird auch keine Verrechnungssteuer abgezogen. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; die kann zurückgeholt werden, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; diese Behauptung taucht in Werbung und aufklärerigen Zungen auf, sie entspricht aber nicht dem Geldspielgesetz.

Die meisten Wettenden gewinnen weit unter dem Freibetrag. Wer mit Gratisspielguthaben spielt und ein paar Franken gewinnt, hat keinen steuerpflichtigen Gewinn, weil er nicht im Geld, sondern im Spielguthaben gewonnen hat. Wer mit Eigengeld spielt und einen Gewinn unter dem Freibetrag hat, hat keinen Steuerabzug. Wer mit Eigengeld spielt und einen Gewinn über dem Freibetrag hat, hat 35 % Verrechnungssteuer auf den Mehrweisspur über dem Freibetrag. Das ist die Mechanik, die das Bund auf den Tennisball legt.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau als Einkommen zu versteuern, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone haben andere Praxen. Wer regelmässig auf ausländischen Plattformen spielt und Gewinne realisiert, fragt am Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung nach. Es ist eine Frage, die vor dem ersten Gewinn geklärt sein sollte, nicht nach dem zehnten.

Werbung, Sperrliste und das, was die Gespa kontrolliert

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Es gibt keine Schweizer Tageszeit-Werbung-Beschränkung im Gesetz. Das heisst, warbares Werben darf im Internet sichtbar sein, wenn es die Regeln einhält; was nicht erlaubt ist, ist Werbung für ausländische Anbieter mit Schweizer Zielpublikum.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, und die Names benennen betroffene Domains namentlich, darunter solche von Anbietern wie Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 wird auf der Liste geführt. Domains verschwinden und tauchen wieder auf (Domain-Hopping); die Gespa reagiert innerhalb von Stunden, und die Liste wird laufend aktualisiert. Wer einen DNS-Block umgeht, macht sich nicht strafbar, der Anbieter tut es; wer auf einer nicht gesperrten ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Aus Sicht der Spielenden bedeutet das: Werbung, die in Schweizer Online-Werbung sichtbar ist, hat eine Schweizer Prüfung erfahren, und Werbung, die nicht sichtbar ist, hat oft eine Schweizer Sperre erfahren. Werbung, die in einem VPN sichtbar wird, hat vermutlich keine Schweizer Bewilligung. Werbung, die mit «Wir Bonken»-verstossener Werbung wirbt, hat den Bonus nicht.

Verzeichnis der Anbieter: was der Vergleich zeigt

Der Vergleich der Schweizer Sportwettenanbieter fällt kurz aus, weil es nur zwei sind. Wer die Seite wegen «Top 10» aufgerufen hat, wird enttäuscht; eine Top-10-Liste von Schweizer Buchmachern gibt es nicht, und eine solche Liste zu erfinden wäre ein Marketingtext, kein Vergleich. Was es gibt, sind die zwei bewilligten Veranstalter und eine Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Kunden ansprechen. Die folgende Tabelle gibt den Bewilligungsstand und die Trägerschaft wieder, wie sie in den Spielregeln und der Gespa-Praxis steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Trägerschaft
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
GGbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Lizenz aus der Spiel ausstehend; Domains können auf der Sperrliste stehen

Die Tabelle sagt nichts über die Qualität der ausländischen Anbieter im internationalen Vergleich; sie zeigt nur, wo sie in der Schweiz stehen, und das ist: ohne Bewilligung. Wer auf einem dieser Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Spielsperre-Schutz, keinen Zugang zum Schweizer Register und keine Schweizer Rekursmöglichkeit; er ist zivilrechtlich gegenüber dem Anbieter in einem anderen Rechtsraum und steuerrechtlich nach kantonaler Praxis zu behandeln.

Swisslos Sporttip

Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Wettprogramm ist online und an Verkaufsstellen verfügbar; Sporttip bietet Pre-Match- und Live-Wetten, Kombinationen mit Boost, Quotenboosts und Profitboosts sowie Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Cash-Out ist nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung und kann vom Anbieter angepasst werden. Die Limiten sind 1 bis 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette, bis 10’000 Franken pro Systemwette. Das ist das Standardprofil eines bewilligten Schweizer Veranstalters.

Verdikt: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Online-Zugang. Die Plattform ist im Vergleich zu internationalen Anbietern funktional enger, bietet aber Schutzmechaniken, die ausländische Anbieter in dieser Form nicht anbieten. Für die meisten Sportwettenden ist das die einzige seriöse Wahl, und die Bonusmechanik ist einfach: weniger Werbeglanz, dafür eine klare Spielregel und ein klares Limitensystem.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist der Veranstalter für die Westschweiz; ihr Produkt Jouez Sport bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online-Einzahlungen sind bis 100’000 Franken pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf 100’000 Franken begrenzt. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 war ein Beispiel für die kleine, mechanisch dargestellte Aktion: 10 Franken Spielguthaben, 30 Tage gültig, 7’000 Stück.

Verdikt: Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Online-Adresse. Die Plattform ist mit Sporttip vergleichbar, im Detail etwas weniger gut dokumentiert in den Werbeunterlagen, dafür ist die Loterie Romande als Veranstalterin der fest verwurzelten Westschweizer Anbieter. Für Westschweizer Wetten ist sie die einzige seriöse Wahl.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Roobet, GGbet, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit und BillyBets haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind international lizenziert (Curaçao, Malta oder andere Jurisdiktionen), aber diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains solcher Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Schweizer Spielende, die dort spielen, sind nicht an die Schweizer Spielsperre gebunden, haben keinen Zugang zum Schweizer Register ausgeschlossener Personen und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Werbung für solche Anbieter mit Schweizer Zielgruppe ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken bestraft werden. Die Anbieter selbst können sich strafbar machen (Art. 130 BGS).

Verdikt: Wer aus Neugier oder wegen eines Bonus auf einer ausländischen Seite spielt, hat im Gewinnfall keine Schweizer Schutzmechanik und keine klare steuerliche Behandlung. Die Plattformen sind international erfolgreich und bieten oft ein breiteres Wettprogramm als Sporttip oder Jouez Sport. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schutzmechanik, die das Schweizer Recht für Wetten vorsieht, dort nicht gilt.

Was die Gratiswette wirklich bringt: ein Fazit in Zahlen

Die Rechnung von oben zeigt es klar: 10 Franken Gratisspielguthaben auf einem fairen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1,90 sind im Erwartungswert etwa 4,50 Franken wert, nicht 10. Wer mit 10 Franken Spielguthaben spielt, hat ein Geschenk von rund 4,50 Franken erwartetem Nettogewinn, eingeschränkt durch die Marge des Marktes und die Quote, auf die gesetzt wird. Wer mit 10 Franken Eigengeld auf dieselbe Quote setzt, hat im Gewinnfall 9 Franken Gewinn und im Verlustfall 10 Franken Verlust. Wer mit Spielguthaben gewinnt, hat das Geld mit weniger Risiko bekommen; wer verliert, hat nichts verloren, was er vorher hatte. Das ist die Mechanik.

Wer mit Spielguthaben spielt, sollte wissen, dass das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann, auch nicht im Gewinnfall, und dass nur der Gewinn auszahlbar ist. Wer mit Spielguthaben spielt, sollte wissen, dass die Quote, die auf dem Wettschein steht, der Bruttogewinn ist, und dass der Einsatz nicht zurückgezahlt wird. Wer mit Spielguthaben spielt, sollte wissen, dass die Frist, innerhalb der das Guthaben gesetzt werden muss, knapp ist, oft 30 Tage. Wer das nicht weiss, wundert sich am Ende über den kleinen Nettogewinn und die fehlende Auszahlung.

Die Rechnung gilt für einen fairen Markt. Auf einem Markt mit hoher Marge (8 % statt 5 %) sinkt der erwartete Wert um etwa ein Drittel; auf einem Markt mit niedriger Marge (3 %) steigt er leicht. Wer das Maximum aus dem Guthaben herausholen will, wählt einen Markt mit niedriger Marge und setzt auf den Ausgang mit der höchsten Quote, die der Anbieter anbietet. Wer das Minimum an Verlust akzeptiert, wählt den Ausgang mit der niedrigsten Quote. Die Logik ist einfach: Der erwartete Nettogewinn steigt mit der Quote, aber die Wahrscheinlichkeit, überhaupt zu gewinnen, sinkt. Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Wetten, nicht das Resultat einer einzelnen Wette.

Was die Plattform neben der Gratiswette noch kann

Beide Schweizer Veranstalter bieten Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Cash-Out ist nur online und nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung und kann vom Anbieter angepasst werden. Das ist eine sinnvolle Mechanik für Spielende, die ihre Position vor dem Ende absichern wollen, aber sie ist an die Bedingungen geknüpft, die in den Spielregeln stehen.

Beide Veranstalter bieten Live-Wetten, vor dem Spiel und während des Spiels. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, und in spielentscheidenden Situationen kann der Anbieter Wetten mit Quote 1,00 werten. Das ist eine Schutzmassnahme gegen verspätete Wetten auf bekannte Ausgänge. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Wetten bei Sporttip sind miteinander kombinierbar, aber abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Funktion ist die offizielle Schnittstelle für diese Wetten; wer sie nicht benutzt, läuft Gefahr, dass die Wette storniert wird.

Was es bei der Werbung und der Sperrliste zu beachten gilt

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS-Sperre blockiert werden. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und sie wird laufend aktualisiert. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken bestraft werden. Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein. Die Gespa testet regelmässig den Verkauf an Minderjährige und hat in 2025 festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Wer eine Schweizer Verkaufsstelle als sicher präsentiert, sollte diese Zahl im Kopf behalten.

Das alles ist nicht Stoff für eine Werbung, sondern Stoff für ein Verständnis davon, was die Plattform leistet und was sie nicht leistet. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, hat Schutzmechaniken, die auf ausländischen Plattformen nicht greifen. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, hat Funktionen, die auf Schweizer Plattformen nicht angeboten werden. Die Wahl ist keine moralische, sondern eine praktische: Wer die Schweizer Schutzmechanik will, spielt bei Swisslos oder Loterie; wer das breitere Wettprogramm will, spielt woanders und akzeptiert die rechtlichen und steuerlichen Folgen.

Häufig gestellte Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Gratiswetten sind in der Schweiz Gratisspielguthaben, die von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) ausgegeben werden, jeweils nach vorgängiger Zustimmung der Gespa. Beispiele sind der Sporttip-Kombiboost auf Online-Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen zu Quote 1,50 oder mehr, oder bewerben Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», bei der 10 Franken Spielguthaben an Spielende geknackt werden.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur Swisslos und die Loterie Romande. Sie haben die einzigen Veranstalter- und Spielbewilligungen für Sportwetten in der Schweiz; jede andere Marke, der Bescheid einer ausländischen Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und Werbung für Darbeit ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist der Einsatz einer Gratiswette (das Gratisspielguthaben) nicht auszahlbar, und er wird im Gewinnfall nicht zusammen mit dem Gewinn zurückerstattet. Wer 10 Franken Spielguthaben auf Quote 2,00 setzt, hat im Gewinnfall 20 Franken auf dem Wallet, davon 10 Franken Nettogewinn, nicht 30.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den Code innert sieben Tagen eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung, und die Werbung für nicht bewilligte Angebote ist verboten. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keinen Schweizer Spielsperre-Schutz, keinen Zugang zum Schweizer Register ausgeschlossener Personen und keine Schweizer Rekursmöglichkeit; Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Gewinne sind nach kantonaler Steuerpraxis zu behandeln.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»