Sportwetten Mindesteinzahlung 2026: Was in der Schweiz auf das Spielkonto muss
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026 · Stand der Bewilligung geprüft über die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Die Suche nach der «Mindesteinzahlung» führt in der Schweiz in zwei Lager, die beide nichts miteinander zu tun haben. Auf der einen Seite stehen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, die einzigen beiden Veranstalter, denen der interkantonale Geldspielkonkordat Sportwetten zugesteht, und auf der anderen Seite eine lange Liste ausländischer Marken, die mit dem Schlagwort werben, eine Einzahlung ab einem Euro sei möglich. Wer in der Schweiz wettet, zahlt auf einem dieser beiden Konten in Franken ein, und nur dann greifen die Schutzmechanismen des Geldspielgesetzes. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, zahlt in Euro, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahinter steht, ohne Sperrregister und ohne Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Dieser Artikel erläutert die Mindesteinzahlung bei den bewilligten Schweizer Anbietern, erklärt den Ablauf der Aufladung, die Gewinnverwendung und die vom Spielenden selbst festgelegten Limits. Zudem bietet er eine Übersicht der lizenzierten Veranstalter und der von der Gespa gelisteten ausländischen Marken, die nach einheitlichen Kriterien bewertet werden – stets mit dem Hinweis auf die fehlende Schweizer Bewilligung bei den ausländischen Angeboten.
Was unter «Mindesteinzahlung» in der Schweiz gemeint ist
Eine Mindesteinzahlung ist im Schweizer Kontext nicht ein Schwellenwert, den ein Anbieter tief hält, um neue Konten anzulocken. Sie ist der kleinste Betrag, mit dem das Spielguthaben auf dem Swisslos- oder Loterie-Romande-Wallet überhaupt aufgeladen werden darf, und sie hängt an der Stückelung der Zahlungsmittel, nicht an einer Marketingstrategie. Bei Swisslos liegt dieser Betrag seit den Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025, bei 20 Franken, darunter lässt sich das Wallet nicht füllen. Bei der Loterie Romande führen vorgefertigte Prepaid-Tickets in den Stufen 20, 50, 100 und 200 Franken zum gleichen Effekt, nur dass hier die Stückelung selbst der Mindestbetrag ist.

Der tiefere Euro-Wert, den ausländische Buchmacher werblich nennen, gehört nicht in dieselbe Diskussion. Er beschreibt ein anderes Produkt: ein Offshore-Konto, das in Euro geführt wird, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Eintrag im hiesigen Ausschlussregister und ohne Verrechnungssteuer auf den Gewinn. In der Schweiz gilt seit dem Bundesgesetz über Geldspiele vom 1. Januar 2019, dass nur die Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten dürfen – alles andere ist nicht erlaubt. Wer also nach «Mindesteinzahlung 1 Franken» oder «5 Euro» sucht, sucht genau die Anbieter, die hier keine Rolle spielen sollten.
Warum Franken, nicht Euro
Das Konto bei Swisslos und bei der Loterie Romande wird in CHF geführt, weil die beiden Veranstalter unter dem Geldspielgesetz ausschliesslich in der Schweiz tätig sind und die Spielregeln ihre Hauswährung vorgeben. Eine Einzahlung in Euro wäre bei beiden ein Fremdwährungskonto – und damit schlicht nicht vorgesehen. Wer im Internet eine Seite findet, die «Mindesteinzahlung 5 Euro» anpreist, ist auf einer Plattform gelandet, die nicht für den Schweizer Markt lizenziert ist. Das ist der entscheidende Lackmustest: Wechselt der Anbieter die Währung, wechselt auch die Rechtslage.
Die Konsequenz daraus zeigt sich im Zweifel erst beim Gewinn. Liegt die Wette bei einem bewilligten Veranstalter, läuft die Auszahlung über die bekannte Schweizer oder Liechtensteiner IBAN der Wettenden, und die Verrechnungssteuer wird oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts direkt abgezogen. Liegt sie bei einem ausländischen Anbieter, gibt es keine Verrechnungssteuer, aber auch keine automatische Meldung ans Schweizer Steueramt – die Wettende muss den Gewinn selbst deklarieren. Das kantonale Steuerrecht kann hier strenger ausfallen als beim inlandlizenzierten Anbieter.
Was eine Einzahlung leistet
Eine Einzahlung lädt das Spielguthaben im Wallet auf, nicht den Einsatz einer einzelnen Wette. Wer also 20 Franken einzahlt, hat damit noch keinen Tipp platziert, sondern nur die Voraussetzung geschaffen, einen oder mehrere Tipps im Rahmen des Mindesteinsatzes abzugeben. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei einem Franken, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei 1’000 Franken, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei 10’000 Franken. Bei Swisslos heisst das: das Wallet kann klein sein, der Tipp selbst geht ab einem Franken durch – sofern die Spielregeln und die selbst gesetzten Limiten es erlauben.
Die Verwechslung von Mindesteinzahlung und Mindesteinsatz ist verbreitet und nicht bloss ein semantisches Problem. Wer das Wallet mit 20 Franken füllt, kann theoretisch zwanzig Einzelfrench-Wetten setzen, muss aber berücksichtigen, dass die selbst gesetzten Verlust- und Einzahlungslimiten eine Rolle spielen. Sinkt das Wallet unter den Betrag, mit dem eine bestimmte Kombination oder Systemwette noch abgeschlossen werden kann, ist eine erneute Aufladung fällig – und dann gilt die Mindesteinzahlung von 20 Franken erneut.
Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Schweiz hat mit dem Bundesgesetz über Geldspiele ein strenges Konzessionssystem geschaffen. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel im Sinne von Art. 3 lit. c und lit. e BGS und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Spielbanken zuständig ist. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro ausgeschriebenes Spiel. Für Sportwetten sieht das Geldspielgesetz in Art. 4 explizit vor, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat – eine Malta-Lizenz, eine Curaçao-Lizenz oder eine deutsche Lizenz sind hier Urkunden ohne rechtliche Wirkung.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 festgelegt, dass es für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalter gibt: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip laufen, und Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne, deren Sportwetten unter dem Markennamen Jouez Sport laufen. Es gibt keine dritte oder vierte Lizenz, und es wird auch keine weitere geben. Wer nach «CH-Bewilligung Sportwetten» sucht, sucht genau diese beiden Anbieter, alles andere ist ein anderes Produkt.
Räumliche Begrenzung der Bewilligung
Die beiden Bewilligungen sind regional gegliedert. Swisslos ist Veranstalterin für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein – also die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum. Loterie Romande ist Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn die spielende Person volljährig ist und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin hat. Der Versuch, sich mit einem Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets zu registrieren, scheitert an der Wohnsitzprüfung.
Diese regionale Aufteilung ist im Alltag spürbar. Wer im Kanton Bern wohnt und online bei Sporttip wettet, hat den vollen Funktionsumfang der Swisslos-Plattform zur Verfügung. Wer im Kanton Genf wohnt, geht zu Jouez Sport. Wer in einem anderen Land wohnt, kann sich bei keinem der beiden Veranstalter registrieren und müsste auf einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausweichen – mit allen Konsequenzen, die im Abschnitt «Offshore: warum ausländische Marken hier mitgedacht werden müssen» beschrieben werden.
Was darf gewettet werden
Das Wettprogramm der beiden Veranstalter ist nicht beliebig, sondern folgt der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa führt. Die Liste wird regelmässig aktualisiert – die in der Spielregel-Version 4.2 von Sporttip referenzierte Fassung datiert auf den 10. September 2026. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur dann im Programm, wenn sie in dieser Liste explizit aufgeführt sind. Eckball- oder Kartenmärkte und ein eigenes Esports-Segment gibt es nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen als Aktive sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ohnehin vom Wetten ausgeschlossen.
Werbung und Boni
Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken nach Art. 131 BGS bestraft. Gratis- oder Freispielangebote bedürfen einer vorgängigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und ihre Bedingungen sind allein Sache der jeweiligen Spielregeln. Promo-Codes für derartige Angebote werden auf diesem Text bewusst nicht wiedergegeben.
Spielerschutz: Limiten und Sperre
Die Schweiz kennt keine staatliche Obergrenze für Einzahlungen auf ein Spielerkonto. Wer aus Werbung einer ausländischen Plattform den Eindruck mitnimmt, die Schweiz habe einen nationalen Einzahlungs-Cap von 1’000 oder 5’000 Franken pro Monat, denkt ein Produkt mit, das hier nicht existiert. Stattdessen verlangt das Geldspielgesetz in Art. 87 VGS, dass die Veranstalterin vor der ersten Wettabgabe mindestens einen Höchstwert für den Einsatz oder Verlust pro Tag, Woche oder Monat abfragt – die Wettende setzt die Limite selbst.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Bei Sporttip muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt für volljährige Personen bei 9’999 Franken je Periode, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken je Periode. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das gibt der eigenen Vorsatzentscheidung Gewicht und macht den Schutz nicht zur Empfehlung, sondern zur Bremse im System. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande läuft die Mechanik analog, mit dem Unterschied, dass die Einzahlung pro 30 Tage ohnehin bei 10’000 Franken gedeckelt ist.
Die Konsequenz: wer auf einem Schweizer Spielkonto einzahlt, kann nicht mehr einzahlen, als erlaubt ist, und er muss es selbst erlauben. Eine Aufladung des Wallets ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Das ist ein hartes Limit, das die bewilligten Veranstalter technisch durchsetzen und das eine ausländische Plattform nicht kennt.
Spielsperre und Ausschlussregister
Wer sich selbst oder auf Anordnung der Veranstalterin vom Spielen ausschliessen lassen will, kann sich bei Sporttip für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein entsprechendes Register ebenfalls. Das Ausschlussregister ist beim Schweizer System der Dreh- und Angelpunkt des Spielerschutzes, weil es nicht an einer einzelnen Marke klebt, sondern die Sperre wirksam an alle bewilligten Anbieter weiterreicht.
Eine selbst gesetzte Spielsperre kann nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und sie muss durch eine Fachstelle begleitet werden. Wer ohnehin ausgeschlossen ist oder minderjährig, hat nach Art. 45 BGS keinerlei Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – eine harte, aber klare Linie, die das System nicht erst im Streitfall zieht.
Wer testet, ob der Schutz hält
Die Gespa führt Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen ein Sporttipp an eine minderjährige Person verkauft – ein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Verkaufsstelle Schwächen hat. Im Onlinesegment sieht es besser aus, weil dort die Wohnsitz- und Altersprüfung vor Kontoeröffnung technisch stattfindet. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist verboten; die Gespa führt Beschwerden wegen aufdringlicher Werbung und entscheidet in Einzelfällen. Das soll hier nicht überzeichnet werden: das System schützt, aber es schützt nicht perfekt.
Zahlungsabwicklung: ein- und auszahlen unter Schweizer Recht
Die Zahlungsabwicklung auf einem Schweizer Spielkonto folgt klaren Regeln, die nichts mit den «flexiblen Wallets» ausländischer Plattformen zu tun haben. Wer auf einem Konto bei Swisslos oder Loterie Romande einzahlt, zahlt in Franken auf ein Schweizer Zahlungsmittel, lässt sich das Wallet gutschreiben und wettet von dort aus. Wer auszahlt, lässt sich den Betrag auf ein Konto im eigenen Namen überweisen.
Aufladung und Limits
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag ist 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Prepaid-Tickets zu 20, 50, 100 und 200 Franken der einfachste Weg; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Auch hier liegt die Einzahlungsobergrenze bei 10’000 Franken pro 30 Tage.
Als konkretes Zahlungsmittel nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay: die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsmittel die Loterie Romande ausser den Prepaid-Tickets akzeptiert, ergibt sich aus den Allgemeinen Regeln für die Online-Spiele – die Spielregeln sprechen von Online-Zahlungsmöglichkeiten, ohne sie abschliessend zu benennen. Wer hier Klarheit braucht, schaut direkt in das Wallet der jeweiligen Plattform.
Auszahlung auf das eigene Konto
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist die Mechanik vergleichbar: Gewinne bis 1’000 Franken netto gehen direkt aufs Wallet, darüber liegende Beträge werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Die Auflage, dass die Auszahlung immer auf das eigene Konto gehen muss, ist nicht eine Einschränkung, die ein Anbieter sich selbst auferlegt. Sie steht in Art. 50 Abs. 2 VGS und gilt für jede bewilligte Veranstalterin. Wer eine Auszahlung an ein Konto eines Dritten verlangt, bekommt sie nicht, und wer im Inland eine Auszahlung «anonym» oder in Kryptowährungen verlangt, hat ein Produkt vor sich, das im bewilligten Markt nicht existiert.
Direkte Gutschrift von Gewinnen
Swisslos schreibt Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande ist die direkte Schwelle ebenfalls 1’000 Franken netto. Wer also einen Wettschein abgibt, der unter dieser Grenze gewinnt, sieht den Betrag auf dem Wallet und kann ihn direkt weiter einsetzen. Wer über der Grenze liegt, wartet auf eine Banküberweisung.
Gewinne und Steuern
W Gewinne aus Swisslos und Loterie Romande sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag per 1. Januar 2026 auf 1’071’000 Franken festgesetzt, der kantonale Wert weicht ab und ist je nach Kanton anders. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Für die überwältigende Mehrheit der Wettenden liegt der Gewinn weit unter dem Freibetrag, das heisst: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone wie Thurgau behandeln sie jedoch als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.
Das Wettprogramm: Einsatz, Quote, Cash-Out
Eine Mindesteinzahlung allein macht noch keine Wette. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten einen Franken, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und pro Systemwette 10’000 Franken. Bei Jouez Sport sind die Stufen analog. Wer mit 20 Franken einzahlt, kann also theoretisch zwanzig Einzelfrench-Wetten setzen, sollte aber den Kombiboost im Auge behalten, der mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt und auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen obendrauf legt.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Loterie Romande regelt das Spielreglement den Cash-Out nicht als Pflichtangebot, sondern als Möglichkeit, die in den Spielbedingungen erläutert wird.
Livewetten und spielentscheidende Situationen
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die einzige Stelle im Spielreglement, an der das System die Wette nicht zum vollen Preis honoriert, und sie ist im Regelwerk explizit benannt. Wer also nach einem Pressschuss im Strafraum noch schnell «nächster Angriff Heimmannschaft» tippen will, läuft in genau diese Klausel hinein.
Reguläre Spielzeit und Kombinationen
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Offshore: warum ausländische Marken hier mitgedacht werden müssen
Wer in der Schweiz nach «Mindesteinzahlung» sucht, findet zwangsläufig Plattformen, die nicht unter das Schweizer Regime fallen. Wer dort einzahlt, zahlt in Euro, nicht in Franken; die Spielregeln sind die des Betreibers, nicht die des Bundesgesetzes; ein Eintrag im schweizweiten Sperrregister findet nicht statt, und die Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen. Das ist im Grundsatz nicht «schlecht», es ist ein anderes Produkt, dessen Risiken sich von der Schweizer Variante grundlegend unterscheiden.
Weshalb eine ausländische Lizenz hier nichts bedeutet
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem Vereinigten Königreich oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung – Art. 4 BGS stellt das unmissverständlich fest. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren bedroht ist (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber das eingesetzte Geld und die Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz, faire Spielregeln und die Aufsicht einer Schweizer Behörde gibt es nicht, und es gibt auch kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa, weil die nicht zuständig ist.
Was die Sperrliste tut und was nicht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Eine blockierte Domain wird im Internet allerdings innert Stunden durch eine neue ersetzt – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel. Bekannte internationale Sportwettplattformen wie Bet365 stehen ebenfalls auf der Liste. Was die Sperrliste nicht tut: sie blockiert Zahlungen. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Zahlungen an ausländische Anbieter stoppt, und keine Bank sperrt von sich aus Überweisungen an einen Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung.
Was Offshore im Spielerschutz bedeutet
Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein automatisches Übergreifen einer Spielsperre auf andere Marken, kein Schweizer Limitensystem nach Art. 87 VGS, und keine Möglichkeit, sich beim Anbieter auf ein schweizweites Register berufen zu können. Wer sich selbst sperren lässt, muss das auf jeder Plattform einzeln tun. Im Streitfall gilt ausländisches Vertrags- und Aufsichtsrecht – Malta, Curaçao oder die jeweilige Jurisdiction des Anbieters. Das ist im Alltag selten ein Problem, weil Gewinnauszahlungen bei den grossen Plattformen funktionieren, aber im Ernstfall, etwa bei gesperrten Konten oder zurückgehaltenen Auszahlungen, ist der Weg zurück sehr weit.
Übersicht der Schweizer Veranstalter
In der Reihenfolge der beiden einzigen bewilligten Anbieter und der von der Gespa gelisteten Offshore-Marken, die Schweizer Spielerinnen und Spieler am häufigsten antreffen. Bewertet wird nach Spielerschutz, Zahlungsabwicklung und Eignung für den Schweizer Markt; bei Offshore-Marken wird die fehlende Schweizer Bewilligung ausdrücklich vermerkt.
| Brand | Bewilligungsstatus in der CH | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); eine der beiden vom Konkordat zugelassenen Veranstalterinnen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht durch die Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne); die zweite zugelassene Veranstalterin |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht festgestellt; ohne Anbindung an das CH-Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste setzbar |
Die Bewertung jedes Eintrags folgt in den nächsten Blöcken. Was die Tabelle schon andeutet, entfaltet sich dort: zwischen den beiden bewilligten Veranstalterinnen gibt es nur die regionale Trennung als Unterschied im Spielerschutz; zwischen den bewilligten und den nicht bewilligten Marken liegt ein Bruch, der sich mit jeder Bedingung vergrössert.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos betreibt Sporttip als digitales und stationäres Angebot und ist Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer hier ein Konto eröffnet, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Identität wird über einen Ausweis verifiziert, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden – das ist die Onlineschranke, die an der Verkaufsstelle im Testbetrieb der Gespa im Jahr 2025 in fast jedem zweiten Fall versagt hat, hier aber technisch greift.
Das Wallet lässt sich ab 20 Franken aufladen, in 30 Tagen sind maximal 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der ausdrücklich genannten Online-Zahlungsmethoden, bei der die Bestätigung direkt in der PostFinance App erfolgt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung landen direkt im Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem eigenen Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein. Auszahlungen sind bis zu zweimal pro Jahr kostenfrei, ab der dritten kann Swisslos 3 % Kommission verlangen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Vor der ersten Wette muss eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – bei volljährigen Personen bis 9’999 Franken pro Periode, bei unter 21-Jährigen bis 1’000 Franken. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperrt, kommt ohne Aufhebung nicht mehr rein, und eine unbefristete Sperre wird zentral registriert und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten online, vor Spielbeginn und live, vollständig und ohne Teilauszahlung, ohne Garantie auf jeden Markt.
Für die Zwecke dieser Seite: Sporttip ist der Standardfall, an dem sich jede Diskussion über Mindesteinzahlung in der Schweiz misst. Wer hier einzahlt, hat das vollständige Schutzpaket, das Frankenkonto, die Schweizer Verrechnungssteuerlogik und das Limitensystem. Wer mehr sucht – eine tiefere Mindesteinzahlung in Euro, einen grösseren Bonus, ein breiteres Wettprogramm mit Esports und Eckballmärkten – wird das hier nicht finden, und das ist Absicht.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Romandie
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14), 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer online ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein und im Vertragsgebiet wohnen, es ist nur ein Konto pro Person zugelassen, und die Veranstalterin verlangt eine Ausweiskopie inklusive Rückseite, in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Einzahlungen sind auf höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage limitiert, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls 10’000 Franken nicht übersteigen. Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» in den Stufen 20, 50, 100 und 200 Franken sind die wohl sichtbarste Form der Mindesteinzahlung, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. An Verkaufsstellen lassen sich Jouez-Sport-Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis 200 Franken einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens 2’000 Franken auszahlen.
Die Spielregeln ziehen die Schutzlinien analog zu Swisslos, aber angepasst an die Romandie: wer eine Promotion wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» nutzte, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, bekam 7’000-mal 10 Franken Spielguthaben, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Für Loterie Romande zeigt sich das volle Schutzprofil: Wer hier spielt, spielt in einem vollständig regulierten Umfeld, mit identischer Verlustlimitensetzung, einem analogen Cash-Out und einem Anbieter, der für die Romandie dasselbe leistet, was Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin tut.
Die Offshore-Marken – warum sie trotzdem in die Übersicht gehören
Die folgenden Marken tauchen in der Werbung und in Vergleichsportalen für den deutschsprachigen und französischsprachigen Raum auf und werden deshalb von Schweizer Spielenden gesucht und gefunden. Sie seien hier der Vollständigkeit halber gelistet und mit der fehlenden Schweizer Bewilligung bewertet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit aller Anbieter. Diese Liste ist nicht als Empfehlung zu lesen, sondern als Karte dessen, was im Internet an einem vorbeikommt.
BetFury: Die Marke wird international vermarktet, eine Schweizer Bewilligung ist nicht feststellbar. Die BGS-Lage ist eindeutig: keine Inlandregulierung, kein Sperrregister, keine Verrechnungssteuerlogik. Für eine Schweizer Spielerin oder einen Spieler ist der Zugang über die Gespa-Sperrliste blockierbar. Was die Plattform selbst an Mindesteinzahlungen in Euro oder Kryptowährungen nennt, hat keine Verbindung zum Schweizer System.
MrXbet: Ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke richtet sich international und nicht an einen spezifisch Schweizer Markt; im Inland gilt sie als unerlaubtes Glücksspielangebot im Sinne von Art. 4 BGS. Schweizer Spielende, die hier einzahlen, zahlen in einer anderen Währung und unter einem anderen Regime, ohne dass die Schweizer Schutzmechanismen greifen.
1xBet: Bekannter osteuropäisch geprägter Anbieter mit Lizenzangaben aus Curaçao. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Plattform ist im Inland nicht bewilligt, und die Sperrliste der Gespa ist anwendbar. Auszahlungen, Limits und Spielerschutz folgen den Hausregeln des Anbieters, nicht dem Geldspielgesetz.
Unibet: Internationaler Anbieter mit Lizenz aus Malta, der in mehreren europäischen Märkten reguliert auftritt – in der Schweiz aber keine Bewilligung hat. Wer hier einzahlt, tut das in Euro und unterliegt dem maltesischen Rahmenwerk, nicht dem schweizerischen. Die fehlende Inlandregulierung heisst im Streitfall: Weg nach Malta.
Funbet: Eine Marke, die in Vergleichsportalen vor allem für Bonusangebote gelistet wird. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Inlandregulierung, ohne Anbindung an das Sperrregister. Die Bonusmechanik dieser Plattformen gehört in eine eigene Diskussion, die hier bewusst nicht geführt wird, weil das Schweizer Recht sie unter Art. 75 Abs. 2 BGS ohne vorgängige Zustimmung der Gespa für unzulässig erklärt.
Rabona: Lizenzangabe aus Curaçao, keine Inlandbewilligung. Die Marke wirbt mit «Mindesteinzahlungen», die in Euro geführt sind und für den Schweizer Markt irrelevant. Das Spielerschutzniveau ist die Hausregel, nicht die Schweizer Verordnung; eine Spielsperre in der Schweiz greift auf der Plattform nicht.
BillyBets: Lizenz aus Curaçao, im Inland nicht bewilligt; Schweizer Spielende bewegen sich ausserhalb des Schutzrahmens des Geldspielgesetzes. Die übliche Mechanik der Marke ist international, nicht am schweizerischen Verbraucherschutz ausgerichtet.
Bettilt: Wiederum Lizenz aus Curaçao, Inlandbewilligung keine; die Marke ist in der Werbung im deutschsprachigen Raum sichtbar. Für Schweizer Spielende gilt: keine Inlandregulierung, keine Verrechnungssteuer, kein Schweizer Sperrregister. Die Auszahlungswege sind Hausregel, nicht Bundesrecht.
Was all diese Marken eint, ist die fehlende Schweizer Bewilligung – und daraus folgt, dass es hier kein Frankenkonto, kein Limitensystem, kein Sperrregister und keine Verrechnungssteuer gibt, die automatisch greift. Wer bei einem dieser Anbieter einzahlt, sollte das mit der Klarheit tun, dass es sich um ein Offshore-Produkt handelt, nicht um ein Schweizer Produkt.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?
Die Mindesteinzahlung auf das Swisslos-Wallet beträgt 20 Franken, unabhängig davon, ob die Aufladung per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein erfolgt. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?
Eine Mindesteinzahlung in Euro gehört zu einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Inlandbewilligung kennt nur Frankenkonten; eine andere Währung signalisiert ein Offshore-Produkt, das vom Geldspielgesetz nicht erfasst ist, mit allen Folgen für Anbindung ans Sperrregister, Steuern und Spielerschutz.
Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?
Die Loterie Romande erlaubt auf das Spielerkonto höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf 10’000 Franken gedeckelt. Prepaid-Tickets gibt es zu 20, 50, 100 und 200 Franken, die Mindestmenge ist also 20 Franken.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Bei Swisslos und Loterie Romande ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Die Auszahlung an Drittkonten oder in Kryptowährungen ist im bewilligten Markt nicht zulässig.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bei Swisslos bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung, bei Loterie Romande bis 1’000 Franken netto pro Wettschein. Darüber liegende Gewinne werden auf das eigene Bankkonto überwiesen, bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Die Schweiz kennt keinen staatlichen Einzahlungs-Cap. Die Veranstalterinnen müssen aber vor der ersten Wette mindestens eine Limite für Verluste oder Einsätze pro Tag, Woche oder Monat abfragen, und die Wettenden setzen ihre Limite selbst. Senkungen werden sofort wirksam, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – bei Swisslos nach deren Spielregeln, beim Loterie Romande nach deren Bedingungen.
Zahlungen – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
