Was die Sportwettenanbieter in der Schweiz 2026 wirklich anbieten

Updated Oktober 2026
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Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.

Aktueller Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsübersicht und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer in der Schweiz nach «aktuellen Sportwettenanbieter-Angeboten» sucht, stösst auf eine ungewohnt kleine Auslage. Zwei Organisatoren besitzen hier eine Bewilligung, das Gesetz verbietet ausländischen Anbietern den hiesigen Markt, und jede Promotion braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das verändert die Frage, was ein «aktuelles Angebot» überhaupt sein kann. Die Auswahl der Wettbewerbe ist eine geschlossene Liste, die Höhe der Aktionen ist regulatorisch gedeckelt, und die Werbung dafür darf weder aufdringlich sein noch Minderjährige ansprechen. Wer trotzdem im Internet stösst, wonach die Suchbegriffe klingen – einen «Bonus ohne Einzahlung», eine «gratis Wette» im grossen Stil, einen ausländischen Anbieter mit «ohne Limit» – bekommt etwas, das hier nicht zugelassen ist.

Diese Seite nimmt das zum Ausgangspunkt. Sie beschreibt, was die beiden bewilligten Veranstalter konkurrent anbieten, was eine Quote im Wettprogramm tatsächlich bedeutet, was Cash-Out, Kombiboost und Profitboost unter dem Strich kosten und was mit den Aktionen geschieht, die im Marketing «gratis» heissen. Sie ordnet ausländische Marken ein, soweit sie einem Schweizer Spieler im Alltag begegnen, ohne sie zu bewerben. Der Blick bleibt entlang der Frage, was ein Angebot den Spielenden kostet – an Geld, an Bedingungen, an Flexibilität, an Schutz.

Rechtslage: warum das Angebot in der Schweiz so klein ausfällt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und fallen damit unter die Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) – nicht der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide bedienen je eigene Vertragsgebiete – Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone.

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Für Angebote ausserhalb dieser beiden Organisatoren heisst das: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains darauf, darunter namentlich bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Domain-Hopping – das schnelle Wechseln auf eine neue Adresse – hilft nur kurz, die Liste wird innert Stunden nachgeführt. Wer als Spieler auf einer ausländischen Seite setzt, wird in der Schweiz nicht bestraft; Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz durch das Schweizer Recht – Auszahlung, Selbstausschluss, Streitfälle – greift nicht.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Eine Promo, die im Inland beworben wird, ist deswegen nicht beliebig: Der Werbekanal, die Zielgruppe und die Konditionen stehen unter Aufsicht.

Wer bei wem spielen darf

Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande steht nur Personen offen, die in der Schweiz wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben und im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters leben (Art. 47 Abs. 3 VGS). Die Mindestverlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage; unter 21 Jahren gilt zusätzlich eine separate Limite von CHF 1’000. Die Statuten erlauben eine Erhöhung erst nach 24 Stunden, beide Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann nicht in der Romandie spielen, und umgekehrt; das Konto folgt der Wohnsitzadresse.

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Spielerschutz: was jede Aktion überlagert

Der Spielerschutz ist nicht eine Beigabe zum Angebot, sondern steht darüber. Bevor eine Wette abgegeben werden kann, müssen die Verlustlimiten gesetzt sein; wer sie senkt, sieht die Senkung sofort, wer sie erhöht, wartet 72 Stunden, in denen kein erhöhter Einsatz möglich ist. Die Senkungsfrist ist kurz, die Erhöhungsfrist ist lang – das ist die übliche Bremse gegen impulsives Nachschiessen, und sie gilt für jede Aktion gleichermassen, ob Bonus, Boost oder reguläre Wette.

Die Spielsperre kennt zwei Stufen. Wer sich bei Swisslos produktbezogen selbst sperren lässt, kann dies für 1 bis 180 Tage tun, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause muss der Veranstalter bis zu sechs Monate anbieten (Art. 89 VGS). Wer ausgesperrt ist – ob freiwillig oder durch das Register – hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Bei Minderjährigen liegt die Schwelle bei 18 Jahren (Gespa); wer noch nicht volljährig ist, wird nicht zugelassen.

Eine nüchterne Zahl zeigt, warum diese Regeln nicht nur auf dem Papier stehen: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer am Schalter auf den Ausweis verzichtet, lässt das Schutzsystem aussen vor. Online ist die Lage anders – die Identitätsprüfung läuft vor dem ersten Spiel –, aber an der Verkaufsstelle zeigt sich, wie dünn der Schutz im Alltag werden kann.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Markt nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Auszahlung erwartet, nennt das Konto, auf das sie gehen soll, und verifiziert sich vorgängig.

Bonus, Gratiswette und Boost: was es kostet, «gratis» zu spielen

Der Begriff «Bonus» deckt im Schweizer Markt mehrere Dinge ab, die unterschiedlich teuer sind. Bei Swisslos heissen die drei wichtigsten Bausteine «Kombiboost», «Quotenboost» und «Profitboost». Dazu kommen Gratisspielguthaben aus Promotionen, die die Gespa vorgängig bewilligt hat. Was sie gemeinsam haben: Sie erhöhen einen Gewinn oder federn ihn ab, sie kosten aber Umsatzbedingungen, Mindestquoten oder sind an Einsatz und Erhöhung limitiert. Was sie nicht sind: Bargeld, das der Spielende einfach abheben kann.

Kombiboost: Prozente auf den Nettogewinn

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer vier Voraussagen à 1.50 kombiniert, bekommt 5 % zusätzlich auf den Nettogewinn, falls die Wette aufgeht. Was kostet das? Die Quote von 1.50 pro Bein liegt am unteren Rand des Angebots, eine Wette zu 1.50 hat eine Auszahlungsquote von rund 67 % – das heisst, der Buchmacher behält 33 % dieses Marktes. Bei vier solchen Beinen multiplizieren sich die Quoten, der erwartete Verlust pro Franken Einsatz liegt aber bereits nahe am gesamten Umsatz. Wer auf 100 Franken setzt und alle vier Voraussagen treffen, bekommt 506.25 Franken zurück; der Boost legt 5 % auf den Nettogewinn drauf, also rund 20 Franken. Bei einer Trefferquote, die zur Quote passt, ist der erwartete Verlust deutlich höher als der Boost – der Boost gleicht die Marge nicht aus, er mildert sie. Er ist ein Werbegeschenk auf eine Rechnung, die offen bleibt.

Quotenboost und Profitboost: zwei verschiedene Hebel

Der Quotenboost erhöht die angezeigte Quote einer einzelnen Voraussage; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Hier lohnt der Blick auf die Mechanik: Ein Quotenboost von 1.50 auf 2.00 ist bei einem 50-Franken-Einsatz ein zusätzlicher Gewinn von 25 Franken – falls die Wette gewinnt. Der Profitboost verteilt die Erhöhung auf den Nettogewinn; bei einem Ereignis mit Quote 3.00 bringt ein 50-Prozent-Boost 100 Franken zusätzlich, wiederum nur bei Gewinn. Beide sind keine Geschenke, sondern Risikoabsicherungen des Veranstalters – sie helfen nur, wenn die Wette ohnehin aufgeht, und der erwartete Verlust des Marktes bleibt.

Gratiswette: was «Einsatz nicht zurück» konkret heisst

Eine Gratiswette (Freiwette) zahlt im Gewinnfall nur den Nettogewinn aus; der Einsatz der Gratiswette wird nicht zurückerstattet. Das ist die Schweizer Marktbezeichnung, und sie steht im Kontrast zum englischen «free bet», der oft so beworben wird, als sei der Einsatz zurückgekommen. Der Wert einer Gratiswette auf einem Markt mit Auszahlungsquote p und Quote q ist Gratiswettenbetrag × (q − 1) ÷ q × p. Bei einer 10-Franken-Gratiswette auf Quote 2.00 und einer Auszahlungsquote von 90 % sind das 10 × 1.00 ÷ 2.00 × 0.90 = 4.50 Franken erwarteter Wert. Klingt klein, ist es auch – die Gratiswette ist kein Bonus, der das Konto füllt, sondern ein Werbegeschenk, dessen Wert unter dem Nominalwert liegt. Wer das nicht im Kopf hat, überschätzt das Angebot regelmässig.

Promo, Voucher, Code

Was im Ausland üblich ist – ein Willkommensbonus in Höhe der ersten Einzahlung mit Umsatzfaktor 5, ein Promo-Code, der sich an der Kasse einlöst – ist in der Schweiz nicht zugelassen. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa, bevor sie beworben werden; ein Voucher-Code, der ohne Bewilligung läuft, fällt unter Art. 74 Abs. 3 BGS. Wer online einen «100 % Bonus» sieht, sieht eine Werbung, die hier nicht erlaubt ist, oder er sieht eine ausländische Seite, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.

Einzahlung, Auszahlung, Geschwindigkeit: was beim Geldverkehr zählt

Im bewilligten Markt ist der Zahlungsverkehr eng: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausbezahlt, Schweizer oder Liechtensteiner Konto, in der Regel. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten – alles, was im Ausland gang und gäbe ist – fällt durch das Schweizer Recht. Wer ein Konto bei einer Neobank ohne Schweizer IBAN führt, muss mit einer längeren Abwicklung rechnen oder mit einer Rückweisung.

Welche Zahlungsmittel üblich sind

Swisslos erlaubt das Aufladen des Spielguthabens per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei PostFinance Pay bestätigt der Kunde die Transaktion direkt in der PostFinance-App. Die Liste der akzeptierten Zahlungsmittel ist Sache jedes Veranstalters und ändert sich; ein Blick in die Zahlungsseite vor der Registrierung erspart Überraschungen. Was im Ausland beworben wird – PayPal, paysafecard, Kryptowährungen – ist im Schweizer Markt kein Standard; einzelne ausländische Anbieter bieten diese Wege, aber sie sind hier nicht zugelassen.

Auszahlungsgeschwindigkeit und Kosten

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus bekommt, kann den Bonus nicht einfach abheben, sondern muss ihn im Spiel umsetzen.

Das ist im internationalen Vergleich langsam, aber im Schweizer Rahmen normal. Wer eine Auszahlung innert 24 Stunden erwartet, wie es manche ausländische Anbieter bewerben, sucht etwas, das in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Wettprogramm: was tatsächlich auf dem Schein steht

Das Wettprogramm der beiden bewilligten Veranstalter folgt der Gespa-Liste. Was dort steht, kann gespielt werden; was nicht dort steht, ist auch im Wettprogramm nicht buchbar – auch wenn eine ausländische Seite denselben Markt anbietet. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und eine Reihe weiterer Sportarten sind in der Regel vertreten; die Tiefe pro Sportart hängt von der Saison und der Verfügbarkeit ab. E-Sports, Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste; wer solche Märkte sucht, sucht etwas, das hier nicht stattfindet.

Wie die Quote entsteht

Die Quote ist der Preis, den der Veranstalter für eine Wette zahlt. Eine Quote von 2.00 heisst: 1 Franken Einsatz bringt im Gewinnfall 2 Franken zurück, also 1 Franken Gewinn. Eine Quote von 1.50 heisst: 1 Franken Einsatz bringt 1.50 Franken zurück, also 0.50 Franken Gewinn. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist das, was über alle möglichen Ausgänge zurückkommt; der Rest ist die Marge des Veranstalters.

Eine Rechnung dazu: Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95, also 95 %. Die Marge des Veranstalters liegt bei 5 %. Bei einem Markt mit Quoten 1.85 / 1.95 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1 ÷ 1.85 + 1 ÷ 1.95) = 1 ÷ 1.0529 = 0.95, also ebenfalls rund 95 %; die Marge ist ähnlich. Bei einem Markt mit Quoten 1.70 / 2.20 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1 ÷ 1.70 + 1 ÷ 2.20) = 1 ÷ 1.0432 = 0.9587, die Marge 4.13 % – enger. Bei Quoten 1.50 / 2.50 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1 ÷ 1.50 + 1 ÷ 2.50) = 1 ÷ 1.0667 = 0.9375, die Marge 6.25 % – weiter. Die Marge ist also keine feste Grösse, sondern ein Korridor, in dem der Veranstalter die Quoten staffelt. Wer eine besonders hohe Quote sieht, steht wahrscheinlich vor einem Markt, in dem die Marge enger kalkuliert ist; wer eine sehr niedrige Quote auf einen Favoriten sieht, steht vor einem Markt, in dem die Marge weiter ist. Die Marge ist der Preis, den man dafür zahlt, dass überhaupt gewettet werden kann.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer kein Live-Bild hat, kann trotzdem live wetten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die regulatorische Variante eines «nachträglichen» Vorteils: Wer zu spät ist, gewinnt nichts.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also eine Ausstiegsoption zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt – nicht der wahre Wert der Wette, sondern der Wert, den der Veranstalter zu zahlen bereit ist. Wer eine Wette «sichert», gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab, um das Risiko zu reduzieren. Wie viel das kostet, hängt vom Zeitpunkt und vom Spielstand ab.

Mindest- und Höchsteinsatz

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite ist keine Schutzfunktion, sondern eine Risikobegrenzung des Veranstalters – wer hoch gewinnen will, ist mit Systemwetten besser bedient, akzeptiert aber die höhere Komplexität. Die Loterie Romande legt eigene Limiten fest; die genauen Werte stehen in deren Spielregeln.

Neue Anbieter: warum ein junges Angebot kein besseres ist

Wer in der Schweiz nach «neuen Sportwettenanbietern» sucht, stösst auf eine contradictio in adjecto: Es gibt keine neuen Anbieter, weil der Markt seit dem Inkrafttreten des BGS im Jahr 2019 geschlossen ist. Swisslos und Loterie Romande sind die beiden einzigen Veranstalter mit Bewilligung; eine dritte Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Neue Marken, die im Internet auftauchen, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; ihre Lizenzen, wo immer sie ausgestellt sind, haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Drei Punkte, an denen sich ein «neuer Anbieter» im Schweizer Rahmen prüfen lässt:

Ein junges Angebot ist im Schweizer Rahmen kein Vorteil. Wer im Ausland auf eine «neue Marke mit grosszügigem Bonus» stösst, sieht eine Werbung, die in der Schweiz nicht zulässig ist; der Bonus ist hier nicht einklagbar, die Auszahlung läuft ins Ausland, der Schutz durch das Schweizer Recht greift nicht. Die Loterie Romande wurde im 19. Jahrhundert gegründet, Swisslos 1937 – beide sind nicht «neu», beide sind die einzigen Optionen.

Rangliste: was die bewilligten Anbieter trennt – und was nicht

Die folgende Übersicht ordnet die beiden bewilligten Veranstalter und acht ausländische Marken, die einem Schweizer Spieler im Alltag begegnen. Bewilligungsstatus und Lizenz folgen der Gespa- bzw. der jeweiligen Selbstauskunft; ausländische Marken stehen hier ohne Schweizer Bewilligung, was ihre Werbung in der Schweiz unzulässig macht (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja – bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS)
Loterie Romande Jouez Sport Ja – bewilligt Loterie Romande, Lausanne (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS)
BetLabel Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
X3Bet Keine Tobique (Kanada), ausgewiesen durch Drittquellen; ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
22Bet Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
BetFury Keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung

Diese Tabelle macht eine Sache sofort sichtbar: Es gibt zwei Spalten mit Inhalt und eine Spalte, die für die ausländischen Marken nur «nicht ausgewiesen» sagt. Das ist kein Zufall. Die Schweizer Behörde führt keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter; es gibt keine, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Was eine ausländische Marke an Lizenz mitführt – Curaçao, Malta, Tobique, Anjouan – ist im Schweizer Rahmen unerheblich. Für die Frage, ob ein Schweizer Spieler dort spielen sollte, ist nur die Schweizer Bewilligung entscheidend, und die hat keine der acht ausländischen Marken.

Die Tabelle trennt auch nicht zwischen «guten» und «schlechten» Anbietern. Sie trennt zwischen bewilligt und nicht bewilligt, und sie zeigt für jeden, wer hinter dem Produkt steht. Mehr lässt sich aus den vorhandenen Angaben nicht ableiten – und mehr braucht es für die erste Frage nicht.

Swisslos Sporttip: der eine Veranstalter in der Deutschschweiz

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nicht.

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen – die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, das heisst: keine Wetten auf Wetter, Politik oder Shows, keine E-Sports-Sektion, keine Eckball- oder Kartenmärkte. Was verfügbar ist, lässt sich in der App oder auf der Webseite prüfen; was fehlt, ist oft nicht Veranstalterentscheidung, sondern Liste. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, als vollständiges Cash-Out; Teilauszahlungen sind nicht möglich, eine Garantie pro Markt nicht gegeben. Livewetten sind verfügbar, mit der Einschränkung, dass nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs nur Quote 1.00 gilt. Was die Aktionen angeht, sind Kombiboost, Quotenboost und Profitboost online verfügbar; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine typische Auszahlung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, bei Gewinnen über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Verdikt: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Zugang zu Online-Sportwetten. Das ist kein Empfehlungssatz – es ist eine Folge des Gesetzes. Was den Preis angeht, liegen die Quoten im marktüblichen Rahmen, die Auszahlung ist langsamer als bei vielen ausländischen Anbietern, dafür greift der Schutz des Schweizer Rechts. Für Spielende, denen der Schutz wichtig ist und die im Vertragsgebiet wohnen, ist Sporttip die einzige seriöse Option; für alle anderen ist die Loterie Romande zuständig, sofern das Vertragsgebiet passt, und für Bewohner anderer Kantone bleibt nur der Gang an die Verkaufsstelle eines der beiden Veranstalter oder die Wahl einer ausländischen Seite – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.

Loterie Romande Jouez Sport: der eine Veranstalter in der Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, nicht.

Die Spielregeln ähneln jenen von Sporttip, in der Mechanik ebenso wie im Schutzrahmen: 18 Jahre als Mindestalter, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Die genauen Werte – Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Auszahlungsdauer – legt die Loterie Romande in ihren Spielregeln fest; ein Blick dort vor der Registrierung ist sinnvoll, weil sie von den Werten bei Sporttip abweichen können.

Die Westschweizer Verkaufsstellen sind ein Vorteil, wenn man persönlich setzen will; in ländlichen Gebieten der Romandie ist die Dichte der Verkaufsstellen höher als in vergleichbaren Deutschschweizer Regionen, was die Erreichbarkeit erhöht. Wer mit der App spielt, kann den Wettschein per QR-Code an eine Verkaufsstelle tragen und dort bezahlen – ein Hybrid, der in der Deutschschweiz ebenso funktioniert, aber in der Romandie dichter gestreut ist.

Verdikt: Für Spielende im Westschweizer Vertragsgebiet ist Jouez Sport die einzige bewilligte Online-Option, analog zur Situation bei Sporttip. Was den Vergleich angeht, liegt die Loterie Romande bei den Quoten nah an Sporttip, im Detail können einzelne Märkte abweichen; die Auszahlungswege und -geschwindigkeiten sind in den Spielregeln geregelt. Für wen die Loterie Romande nicht in Frage kommt, weil das Wohnsitzkanton ausserhalb liegt, bleibt nur der Weg über Swisslos, der Weg an die Verkaufsstelle oder der Weg zu einer ausländischen Seite.

BetLabel: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzen aus dem Ausland sind hier unbeachtlich (Art. 4 BGS). Da die Marke dem Schweizer Ausschlussregister fernbleibt und kein Ansprechpartner im Inland existiert, unterliegt sie den üblichen Risiken; die Gespa kann die Domain blockieren.

Für Schweizer Spieler heisst das: Wer hier spielt, tut es ohne den Schutz des BGS, ohne Auszahlungsgarantie, ohne Spielsperre, ohne gesetzliche Verlustlimiten. Wer im Werbeversprechen einen «Bonus ohne Einzahlung» sieht, sieht eine Offerte, die im Inland nicht beworben werden darf; wer eine Auszahlung innert 24 Stunden verspricht, verspricht etwas, das hier nicht einklagbar ist.

Verdikt: Wer in der Schweiz wohnt und auf BetLabel setzt, verlässt den Schutz des BGS. Das ist keine Bewertung der Marke als Buchmacher – Marge, Wettprogramm und Auszahlungsgeschwindigkeit legt der Anbieter in den eigenen AGB fest –, sondern eine Feststellung zur Rechtslage. Wer das Angebot dennoch nutzt, sollte sich bewusst sein, dass Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, dass der Anbieter sich auf seine eigenen Bedingungen beruft und dass die Schweizer Aufsicht nicht eingreift.

X3Bet: ausländisch, Lizenz Tobique

X3Bet verfügt über keine Bewilligung für den Schweizer Markt. Eine ausländische Konzession entfaltet hier keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an die hiesige Aufsicht angebunden, eine Stelle zur Beschwerde fehlt. Der Zugang erfolgt über Domains, die auf der Sperrliste landen können.

Der Auftritt im Internet ist im Werbeversprechen typisch: Sportwetten, Casino, Kryptowährungen, «ohne Limit», «ohne Verifizierung». Jeder dieser Punkte ist im Schweizer Rahmen problematisch. «Ohne Limit» heisst: keine Verlustlimite, keine Erhöhungsfrist, kein gesetzlicher Schutzrahmen. «Ohne Verifizierung» heisst: kein Ausweis, keine Altersprüfung, keine Adressprüfung – alles, was die BGS-Verordnung für bewilligte Anbieter vorschreibt (Art. 47–52 VGS). Kryptowährungen als Zahlungsmittel sind hier nicht verboten, aber Auszahlungen auf ein Schweizer Konto sind bei einem ausländischen Anbieter ungewöhnlich; wer mit Krypto einzahlt, läuft Gefahr, das Geld nicht wiederzusehen, wenn der Anbieter die Auszahlung verweigert.

Verdikt: Die Tobique-Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier spielt, tut es ohne den Schutz des BGS, mit den üblichen Risiken: Auszahlung kann verweigert werden, das Spielkonto kann ohne Ankündigung gesperrt werden, Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Werbeversprechen – «ohne Limit», «ohne Verifizierung» – sind genau das, was das Schweizer Recht unterbindet; sie stehen in Drittquellen, nicht in einer Schweizer Bewilligung.

AmunRa: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

AmunRa besitzt keine Schweizer Bewilligung. Gemäss Art. 4 BGS haben ausländische Lizenzen im Inland keine Geltungskraft. Das Fehlen einer Anbindung an das Schweizer Sperrregister und einer Beschwerdestelle erschwert die Rechtsdurchsetzung; bei DNS-Sperren durch die Gespa ist der Zugang blockiert.

Die Marke ist im Online-Glücksspielsegment breit aufgestellt: Sportwetten, Casino, Live-Casino. Marge, Wettprogramm und die konkrete Auszahlungsgeschwindigkeit legt der Anbieter in den eigenen AGB fest; die übliche Werbung spricht von «schneller Auszahlung» und «grosszügigem Bonus», was im Schweizer Rahmen nicht zulässig ist.

Verdikt: Für Schweizer Spieler gilt dasselbe wie für BetLabel und X3Bet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrung der Domain. Wer hier spielt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein – Auszahlung läuft ins Ausland, Schutz durch Schweizer Recht greift nicht, Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

22Bet: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

22Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ausländische Konzessionen sind rechtlich unerheblich (Art. 4 BGS). Da die Marke keinen rechtlichen Bezug zum Schweizer Ausschlussregister oder einer hiesigen Beschwerdestelle aufweist, entfällt der Schutz für Spielende; Zugangswege sind von der Sperrliste der Gespa bedroht.

22Bet gehört zu den bekannteren ausländischen Marken in Osteuropa und werbt mit einem breiten Wettprogramm, vielen Zahlungsmethoden und schnellen Auszahlungen. Die schnellen Auszahlungen sind im Schweizer Rahmen kein Kriterium, weil die Marke hier nicht zugelassen ist; was zählt, ist die Schweizer Bewilligung, und die hat 22Bet nicht.

Verdikt: Wer in der Schweiz auf 22Bet spielt, verlässt den Schutz des BGS. Die konkrete Auszahlungsgeschwindigkeit, das Wettprogramm und die Margen legt der Anbieter in den eigenen AGB fest. Die übliche Werbung ist kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung.

Boomerang Bet: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

Boomerang Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die rechtliche Geltung ausländischer Lizenzen wird im Inland durch Art. 4 BGS verneint. Das Fehlen einer Schweizer Beschwerdestelle und die fehlende Anbindung an das Sperrregister sind systemimmanente Merkmale; die Gespa kann Domains per DNS-Sperre unzugänglich machen.

Die Marke ist im Online-Glücksspielsegment mit Sportwetten und Casino aktiv, die Werbung spricht von «schneller Auszahlung» und «ohne Limit». Beide Punkte sind im Schweizer Rahmen irrelevant: «ohne Limit» unterläuft das Schutzsystem, und die schnelle Auszahlung gilt nur, wenn die Auszahlung überhaupt stattfindet.

Verdikt: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrung der Domain. Wer hier spielt, akzeptiert die Konsequenzen eines Offshore-Anbieters.

ZotaBet: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

ZotaBet besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Die Marke wirbt mit Sportwetten, Casino und Kryptowährungen. Die übliche Werbung folgt dem üblichen Muster ausländischer Anbieter.

Verdikt: Offshore-Marken wie ZotaBet haben in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier spielt, verlässt den Schutz des BGS; das ist die einzige Aussage, die sich aus den vorhandenen Angaben treffen lässt.

BC.Game: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

BC.Game tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Konzession ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Mangels Anbindung an das Ausschlussregister und einer Beschwerdestelle im Inland besteht kein vergleichbarer Schutz; der Zugang kann durch DNS-Sperren der Gespa unterbunden werden. Die Werbung mit Kryptowährungen ist hier problematisch: Sie ist im Inland nicht verboten, aber die Auszahlung auf ein Schweizer Konto ist bei einem ausländischen Krypto-Anbieter ungewöhnlich.

Verdikt: Offshore-Marke, keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz. Wer hier spielt, akzeptiert die Konsequenzen.

BetFury: ausländisch, ohne ausgewiesene Lizenz

BetFury ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ausländische Lizenzen entfalten gemäss Art. 4 BGS keine Wirkung. Da die Marke kein Teil des Schweizer Sperrregisters ist und keine Beschwerdestelle vorhält, entfällt der Schutz; die Gespa kann Domains auf ihre Sperrliste setzen. Die übliche Werbung ist kein Kriterium für die Seriosität.

BetFury wirbt mit Sportwetten, Casino und Kryptowährungen, ähnlich wie BC.Game. Die übliche Werbung spricht von «schneller Auszahlung» und «ohne Limit», was im Schweizer Rahmen kein Kriterium ist.

Verdikt: Offshore-Marke, keine Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, verlässt den Schutz des BGS; mehr lässt sich aus den vorhandenen Angaben nicht ableiten.

Was die Reingewinn-Zahlen über das Angebot sagen

Swisslos hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Diese Zahlen zeigen, wohin die Marge fliesst, die in jeder Quote steckt: in den Breitensport, in die kantonalen Fonds, in gemeinnützige Zwecke. Das unterscheidet den bewilligten Markt von einem kommerziellen Anbieter, der die Marge an Aktionäre oder Eigentümer ausschüttet.

Wer das mit einer ausländischen Marke vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Modelle. Ausländische Anbieter sind gewinnorientiert; die Marge fliesst ins Unternehmen, nicht in den Breitensport. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Erklärung, warum die Quoten im Offshore-Markt oft enger kalkuliert sind: Der Anbieter muss mit der Marge den Betrieb finanzieren, Werbung, Software, Personal. Im Schweizer Markt fliesst ein Teil der Marge in den Sport, den die Spielenden oft selbst konsumieren – was die Quoten im Schnitt etwas weiter macht, aber dem Sport direkt zugutekommt. Wer «die besten Quoten» sucht, vergleicht also nicht nur Marge, sondern auch, wohin die Marge fliesst.

Steuer: was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Frage «je nach Kanton» unterschiedlich beantwortet wird. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag; in diesem Fall fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür der kantonalen Praxis: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer im Ausland spielt und gewinnt, sollte das im Steuerformular deklarieren, sofern der Wohnsitzkanton das verlangt. Eine Schweizer Buchmacherlizenz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; wer eine «5 % Wettsteuer» auf dem Wettschein sieht, sieht eine ausländische Regelung.

Was vom Angebot am Ende bleibt

Die Frage, was ein «aktuelles Sportwettenanbieter-Angebot» in der Schweiz im Jahr 2026 wert ist, hat eine nüchterne Antwort. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, bekommt bei Sporttip ein vollständig reguliertes Angebot mit Cash-Out, Boosts, Livewetten, einem geschützten Spielkonto und einer Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto – zu Quoten, die im internationalen Vergleich etwas weiter sind, und zu Auszahlungszeiten, die im internationalen Vergleich etwas länger sind. Wer im Loterie-Romande-Gebiet wohnt, bekommt bei Jouez Sport ein vergleichbares Angebot. Wer woanders wohnt, hat im bewilligten Online-Markt keine Option; die Verkaufsstellen sind die Offline-Alternative, und die ausländischen Seiten sind keine.

Die Aktionen – Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Gratisspielguthaben – sind im bewilligten Markt kleiner als im Offshore-Markt, weil die Gespa jede einzelne Promotion vorgängig bewilligt und die Auflagen streng sind. Das ist kein Nachteil, sondern eine Folge des Schutzes: Eine 5-Prozent-Erhöhung auf den Nettogewinn ist bescheidener als ein 100-Prozent-Bonus, aber sie kommt ohne Umsatzfaktor 30 und ohne Mindestquote 2.00, die im Offshore-Markt üblich sind. Wer den Bonuswert im Offshore-Markt ausrechnet, kommt oft auf einen negativen Erwartungswert, weil die Umsatzbedingungen die Marge übersteigen. Im bewilligten Markt ist das seltener der Fall, weil die Auflagen der Gespa das verhindern.

Wer trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt, sollte die Konsequenzen kennen: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrung der Domain, mögliche Einziehung der Gewinne, steuerliche Behandlung je nach Kanton. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Aufzählung dessen, was das Gesetz vorsieht.

Wer in der Schweiz online Sportwetten setzen will, hat zwei Optionen. Beide sind bewilligt, beide stehen unter Aufsicht, beide kennen die Schutzregeln des BGS. Welche davon für den eigenen Wohnsitz zuständig ist, steht im Vertragsgebiet; die genauen Werte für Einsatz, Auszahlung und Aktionen stehen in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters. Mehr lässt sich aus den vorhandenen Angaben nicht ableiten – und mehr braucht es für eine informierte Wahl nicht.

Häufige Fragen zu Sportwettenanbieter-Angeboten in der Schweiz

Welche Wettanbieter haben in der Schweiz eine Bewilligung?

In der Schweiz besitzen nur zwei Organisatoren eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Marke ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung, ihre Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf einer ausländischen Seite spielt, tut dies ohne den Schutz des BGS und riskiert die Einziehung von Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter.

Woran erkennt man den besten Sportwettenanbieter in der Schweiz?

Die Frage hat eine regulatorische und eine kommerzielle Seite. Regulatorisch ist die Antwort einfach: Der «beste» Anbieter ist der bewilligte, und bewilligt sind nur zwei. Kommerziell zählen Quotenniveau, Wettangebot, Auszahlungsbedingungen, Aktionen und die Verfügbarkeit von Livewetten und Cash-Out. Im Schweizer Rahmen sind die Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern gering, weil beide dem gleichen Aufsichtsregime unterstehen und die gleichen Wettmärkte anbieten müssen. Wer den Vergleich verfeinern will, prüft die Auszahlungsquote auf den Märkten, die ihn interessieren.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten?

Die Quoten sind im Schweizer Markt zwischen den beiden Veranstaltern ähnlich; auf einzelnen Märkten kann der eine oder andere etwas enger kalkulieren. Die Auszahlungsquote eines Marktes liegt in der Regel zwischen 90 % und 96 %, der Rest ist die Marge. Wer die Marge berechnen will, addiert die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge und teilt 1 durch die Summe; das Ergebnis ist die Auszahlungsquote, der Rest die Marge. Die Marge ist das, was der Veranstalter pro eingesetztem Franken behält.

Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei den Einsatzlimiten?

Beide Veranstalter legen eigene Limiten fest. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Bei Jouez Sport legt die Loterie Romande die Werte in ihren Spielregeln fest; sie können von den Werten bei Sporttip abweichen. Ein Blick in die jeweiligen Spielregeln vor der Registrierung ist sinnvoll.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste enthält Domains ausländischer Wettanbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Die Liste wird laufend nachgeführt; ein Wechsel auf eine neue Domain hilft nur kurz, weil die Blockierung innert Stunden nachgezogen wird. Wer eine Seite aus der Sperrliste aufruft, sieht in der Regel eine Hinweisseite der Gespa; wer sie über einen anderen DNS-Server erreicht, umgeht die Sperre, was hier nicht empfohlen wird.

Warum sind die Aktionen bei Swisslos und Loterie Romande seltener und kleiner als im Ausland?

Das BGS verlangt für Gratiswetten und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ein 100-Prozent-Bonus auf die erste Einzahlung, wie er im Offshore-Markt üblich ist, fällt durch diese Auflagen. Die Aktionen sind im bewilligten Markt deswegen bescheidener, aber auch klarer in den Bedingungen.

Was darf überhaupt gewettet werden?

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine eigene Sektion für E-Sports gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer wissen will, ob eine bestimmte Liga oder ein bestimmter Markt verfügbar ist, schaut in die Liste der Gespa, nicht in das Wettprogramm eines Anbieters – das Wettprogramm kann ausländische Ligen anzeigen, die in der Schweiz gar nicht verfügbar sind.

Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine zusätzliche gesetzliche Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht eigenständig reguliert; was Sporttip dazu anbietet, ist eine Funktion des Veranstalters und steht in dessen Spielregeln. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht abschliessend festgelegt; im Zweifel gilt die Gespa-Liste.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»