Sportwetten App mit Echtgeld in der Schweiz: Was die bewilligten Apps liefern und worauf es ankommt

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine Hand hält ein Smartphone mit schwarzem Bildschirm vor einem Zugfenster, draussen ziehen Hügel und Wiesen vorbei.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsangaben von Swisslos und Loterie Romande bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wer in der Schweiz eine App für Sportwetten um echtes Geld sucht, landet schneller bei der Frage nach dem Bewilligungsstatus als beim Bonus. Das Gesetz legt fest: Bewilligt sind nur zwei Veranstalterinnen, und zwar für klar zugewiesene Kantone. Wer ausserhalb dieser Region wohnt, kann sich bei dieser als der anderen kein Online-Konto eröffnen. Wer trotzdem bei einem ausländischen Anbieter spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, ohne Schutz durch die Sperrregister, ohne Rückgriff im Streitfall und ohne Verrechnungssteuerabzug.

Die folgende Übersicht betrachtet Sportwetten-Apps nach ihren Auswirkungen für Spielende: Was kostet das Konto, was bietet es, und wie unterscheiden sich die Marken? Die Bewertung orientiert sich nicht am Bonus, sondern an der Summe aus Limits, Auszahlungsweg und Funktionsumfang.

Was «Echtgeld-App» in der Schweiz überhaupt bedeutet

Eine Sportwetten-App für Echtgeld ist eine mobile Anwendung, über die Spielende Geld auf ein Spielkonto laden, darauf Wetten auf Sportereignisse platzieren und Gewinne auf ein Bankkonto im eigenen Namen zurückbuchen. In der Schweiz beginnt die Sprechtung am Geldspielgesetz BGS, das Geldspiele in zwei Kategorien teilt: Kleinspiele und Grossspiele. Sportwetten sind Grossspiele, und der Betrieb eines Grossspiels braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Beide Bewilligungen hat, sichtbar im Schweizer Recht, einzig die zwei staatlich beauftragten Lotteriegesellschaften.

Eine Kaffeetasse und ein aufgeklappter leerer Notizblock stehen auf einem Balkontisch mit Blick über Hausdächer.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die App ist dabei kein eigenes Produkt im rechtlichen Sinn, sondern eine Vertriebsform. Was die App leistet, ist dasselbe wie die Webseite, nur über das Smartphone: Kontoführung, Wettschein, Livewetten, Quotenboosts, Cash-Out, Mitteilungen. Der Unterschied liegt in der Reichweite: Eine App ist immer dabei, der Touchscreen ist die Wettbörse, und die Hemmschwelle, eine Wette zu platzieren, ist niedriger als am Schreibtisch. Genau diese Hemmschwelle ist der Grund, warum das Schweizer Recht die Spielerkonto bei einem Veranstalter mit Pflichten verknüpft: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre.

Für Spielende in der Deutschschweiz heisst das: Swisslos ist die einzige bewilligte Veranstalterin, und ihr Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Für die Westschweiz heisst es: Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keinen Online-Zugang zum Produkt der anderen Veranstaltung, und wer sich nicht in der Schweiz aufhält, hat bei keinem von beiden einen Anspruch auf ein Online-Konto.

Der Begriff «Echtgeld» ist in der Werbung allgegenwärtig und meint im Grunde nur, dass kein Spielgeld, keine Demo, keine Wette ohne Geldeinsatz stattfindet. In der bewilligten Schweiz bedeutet er zusätzlich: Geld, das auf einem Spielkonto liegt, das auf den eigenen Namen lautet, mit Verlustlimiten hinterlegt, mit Spielsperre verknüpfbar, mit Auszahlung ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Bei ausländischen Marken fehlt jeder dieser Punkte.

Wer in der Schweiz überhaupt eine Sportwetten-Bewilligung hat

Das Geldspielgesetz legt fest: Bewilligt sind zwei, und nur zwei. Beide sind interkantonale Lotteriegesellschaften, beide führen die Sportwetten unter eigenem Markennamen, beide haben die Bewilligung als Grossspiel inne, und beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine dritte Bewilligung existiert nicht, und das ist kein Zufall: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt, weil die Reinerträge in die kantonalen Fonds fliessen, und die Kantone selbst bestimmen, wer in welcher Region spielen darf.

Ein schwerer Eichentisch mit leeren Stühlen steht in einem Sitzungszimmer vor einem grossen Fenster.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Konsequenz: Es gibt keine Liste von «weiteren bewilligten Anbietern», die ein Ranking füllen könnte. Eine seriöse Bewertung von Sportwetten-Apps in der Schweiz kann daher nur diese zwei Anwendungen ins Zentrum rücken. Ausländische Anbieter können erwähnt werden, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, aber sie bleiben ausländische Anbieter, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ohne Rückgriff im Streitfall.

Swisslos und ihr Vertragsgebiet

Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat den Sitz in Basel. Sie führt Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet, in dem Sporttip angeboten wird, umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen und Sporttip nutzen.

Loterie Romande und ihr Vertragsgebiet

Loterie Romande, mit vollem Namen Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt ihre Sportwetten unter dem Markennamen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Loterie Romande zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und etwa 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kanton wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und Jouez Sport nutzen.

Warum die Liste der Bewilligten kurz ist

Die Kantone wollten keine breite Marktöffnung. Die Reinerträge aus Lotterien und Sportwetten fliessen in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Eine breite Marktöffnung hätte diese Einnahmequelle geschmälert. Die Konsequenz: Wer in der Schweiz mit Echtgeld auf Sportereignisse wetten will, hat die Auswahl einer betriebenen Marke pro Vertragsgebiet.

Was die Gespa tut, wenn ein Anbieter keine Bewilligung hat

Die Gespa führt die Sperrliste, eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Anbieter weichen auf neue Domains aus, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet; die Gespa nennt in ihren Berichten unter anderem Interwetten und Bet-at-Home, die in der Folge Domains ersetzen mussten. Wer in der Schweiz ein VPN nutzt, umgeht die DNS-Sperre; die Sperre ändert nichts daran, dass die Teilnahme an einem nicht bewilligten Spiel in der Schweiz nicht erlaubt ist.

Wer mit Echtgeld wetten darf und wer nicht

Das Geldspielgesetz setzt die Hürden für ein Online-Konto bewusst hoch. Drei Bedingungen greifen ineinander: Alter, Wohnsitz, Identität.

Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis verifiziert: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Loterie Romande folgt vergleichbaren Regeln, weil beide als Grossspiel-Veranstalter denselben gesetzlichen Pflichten unterstehen.

Drei weitere Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz, nicht aus den Geschäftsbedingungen der Anbieter: Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität; Verlustlimiten, die der Spielende selbst setzen muss; eine Spielsperre, die in ein schweizweites Register eingetragen wird. Wer unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf ein Online-Konto. Wer aus dem Vertragsgebiet wegzieht, verliert den Zugang. Wer einmal gesperrt ist, bleibt es für mindestens drei Monate, bei einer unbefristeten Sperre ohne Aufhebung vor Fristablauf, und die Sperre gilt auch für Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine ausländische Marke verlangt in der Regel ebenfalls eine Identitätsprüfung, aber nicht nach Schweizer Standard, und nicht an die Schweizer Sperrregister angebunden. Wer bei einer ausländischen Marke gesperrt ist, ist nicht automatisch bei den Schweizer Anbietern gesperrt, und umgekehrt.

Wer gewinnen und was behalten werden darf

Wer auf einem Ereignis wettet, an dem er als Wettkämpfer teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Wer gegen sich selbst wettet, lässt die Wette gegenstandslos werden. Das Verbot steht in den Spielregeln und gilt für alle vier Regeln, die das Spielrecht zieht: Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichter, Trainer und Funktionäre mit Einblick in den Ausgang. Für eine Wette ist es nicht relevant, ob der Ausgang beeinflusst wurde, sondern nur, ob die Person teilgenommen hat. Werbung, die das übersieht, ist irreführend.

Welche Rechte bei einer Sperre bestehen

Eine Sperre ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Selbstverpflichtung der Veranstalterin gegenüber dem Spielenden. Der Spielende kann sie beantragen, die Veranstalterin trägt sie ins Register ein. Eine freiwillige Sperre von 1 bis 180 Tagen ist produktbezogen möglich: Wer Sporttip sperrt, hat nicht automatisch die Casino-Spiele gesperrt, und wer Casinos sperrt, hat nicht automatisch Sporttip gesperrt. Eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und blockt auch Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Eine Aufhebung vor Fristablauf ist bei einer befristeten Sperre ausgeschlossen, bei einer unbefristeten erst nach drei Monaten und mit Einbezug einer Fachstelle. Die Veranstalterin muss eine solche Selbstsperre und einen kürzeren Unterbruch von bis zu sechs Monaten anbieten.

Wie das Konto, das Geld und die Limits zusammenspielen

Das Spielkonto bei Swisslos oder Loterie Romande ist kein gewöhnliches Bankkonto. Es ist ein E-Geld-Wallet, das die Veranstalterin führt, das auf den Namen des Spielenden lautet und an die Schweizer Sperrregister angebunden ist. Das Geld darauf ist Spielguthaben, das der Spielende per PostFinance Pay oder andere angebotene Zahlungsmittel auflädt und das die Veranstalterin auf Anfrage wieder auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlt.

Wie das Geld auf das Konto kommt

Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflademethode für das Spielkonto an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Mindestbetrag für einen Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mehr ausgeben will, muss das Geld erst ausgeben, in eine neue Einzahlung umwandeln, oder die Auszahlung beantragen.

Eine Loterie Romande bietet vergleichbare Auflademethoden an, weil beide an die gleichen gesetzlichen Pflichten gebunden sind.

Wie das Geld das Konto wieder verlässt

Swisslos zahlt das Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Die Regel ist klar: Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, in der Schweiz oder Liechtenstein, ohne Umweg über Dritte, ohne Krypto, ohne Bargeldtransfer. Wer ein Konto bei einer ausländischen Marke führt, hat diese Garantie nicht.

Welche Limits, die das Gesetz verlangt

Das Geldspielgesetz verlangt, dass die Veranstalterin eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt. Die Limits sind nicht staatlich vorgegeben, sondern vom Spielenden selbst zu setzen. Bei Swisslos muss der Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Die 72-Stunden-Frist bei Erhöhung ist eine Selbstverpflichtung der Veranstalterin; das Gesetz sieht nur 24 Stunden vor. Die längere Frist ist kein Zufall: Wer mitten in einer Verlustserie sein Limit erhöht, braucht einen kühlen Moment, nicht einen Klick.

Welche Limits die Veranstalterin für Wetten setzt

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Loterie Romande hat vergleichbare Limiten, weil die Struktur des Marktes ähnlich ist.

Wer mit kleinerem Budget spielt, kann mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 beginnen und behält die Übersicht. Wer mit grösserem Budget spielt, stösst bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette an eine Decke, die das eigene Limit, die Verlustlimite und die Wettenlimite kombiniert. Wer auf Systemwetten ausweicht, kann pro Wette bis CHF 10’000 setzen, allerdings mit mehr Wetten im System.

Welche Limits bei Livewetten gesetzt werden

Livewetten unterliegen denselben Mindest- und Höchsteinsätzen wie Prematch-Wetten. Eine Limite, die nur für Livewetten gilt, gibt es bei Sporttip nicht. Was es gibt, sind spielbezogene Beschränkungen: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das bedeutet: Wer auf den Ausgang einer Szene wetten will, die bereits eingetreten ist, verliert den Einsatz oder bekommt ihn mit Quote 1.00 zurück. Das ist keine Sanktion, sondern Mechanik: Eine Wette nach dem Tor ist keine Wette mehr.

Welche Limits bei Promotionen gelten

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Logik: Bonus ist nicht geschenktes Geld, sondern zusätzlicher Gewinn auf eine Wette, die der Spielende ohnehin platziert. Wer den Bonus nutzen will, ohne die Quote zu drücken, muss Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher kombinieren, und die Mindestanzahl pro Bonus-Stufe setzt der Anbieter.

Das Touchscreen-Erlebnis: was die App kann und was sie kostet

Die Sporttip App läuft auf iOS und Android, lässt sich über den App-Store beziehen, und bietet im Wesentlichen den vollen Funktionsumfang der Webseite: Wettschein, Livewetten, Mitteilungen, Kontoführung. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden, was die Lücke zwischen Online und stationärem Vertrieb schliesst.

Aufbau von Wettschein und Livewetten auf dem kleinen Bildschirm

Der Wettschein auf einem Smartphone-Bildschirm folgt einem vertrauten Muster: Auswahl eines Sportereignisses, Auswahl einer Voraussage, Eingabe des Einsatzes, Bestätigung. Was auf dem kleinen Bildschirm schneller geht als auf der Webseite, ist die Navigation durch das Wettprogramm; was langsamer geht, ist die Eingabe eines höheren Einsatzes. Cash-Out ist per Fingertip erreichbar, und Mitteilungen über Quotenboosts erscheinen als Benachrichtigung, bevor die App geöffnet wird.

Die Bet-Builder-Funktion bei Sporttip kombiniert Voraussagen derselben Sportveranstaltung. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf demselben Spiel mehrere Märkte kombinieren will, nutzt den Bet Builder, nicht die Kombiwette.

Was die App bei Livewetten zeigt und was nicht

Livewetten in der Sporttip App zeigen das Wettprogramm mit aktuellen Quoten, die sich mit dem Spielstand verändern. Eine Live-Übertragung ist nicht Teil der App: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer bei Swisslos zwei, das Spiel sehen will, verlässt die App und nutzt einen externen Stream.

Die fehlende Übertragung ist kein Zufall: Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten, nicht das Live-Streaming, und die Schweizer Veranstalterinnen haben sich entschieden, das Streaming nicht selbst anzubieten. Wer eine Übertragung mit Wettinwillie parallel schalten will, ist auf Drittanbieter angewiesen.

Sicherheit der Geräteanbindung

Die App ist an das Spielkonto gebunden, das heisst: Wer die App auf einem neuen Gerät installiert, gibt Benutzername und Passwort ein, und die Sitzung wird auf dem Gerät des Spielenden geführt. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist bei Swisslos Standard, weil die Veranstalterin aus dem BGS dazu verpflichtet ist, die Identität zu prüfen. Ein entsperrtes Smartphone, das in falsche Hände fällt, ist eine Schwachstelle, die der Spielende selbst schliessen muss: Bildschirmsperre, automatische Sperre, kein gespeichertes Passwort im Browser des Smartphones.

Die Schweizer Sperrliste ist auf der Ebene des DNS durchgesetzt, nicht auf der Ebene der App. Wer in der Schweiz surft, kann die Domains der blockierten Anbieter nicht aufrufen, ohne ein VPN zu nutzen. Die App der bewilligten Anbieterinnen funktioniert ohne diese Sperre.

Welche Funktionen die App nicht hat

Was die App nicht hat, ist ebenso aufschlussreich wie das, was sie hat. Es gibt keine Sportwetten-App, die Bonuscode einlöst, weil keine Bonuscodes existieren. Es gibt keine virtuelle Währung, weil Spielguthaben direkt in Schweizer Franken geführt wird. Es gibt keine Crypto-Einzahlung, weil das Geldspielgesetz Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen verlangt und Crypto-Auszahlungen diese Anforderung nicht erfüllen. Was die App stattdessen hat, ist ein QR-Code-Generator für die Verkaufsstelle, ein Cash-Out-Promo, und Mitteilungen, die Quotenboosts ankündigen.

Wie eine Wette zustande kommt und was sie kostet

Eine Wette bei Sporttip ist ein Vertrag zwischen dem Spielenden und Swisslos, der durch die Abgabe des Wettscheins zustande kommt. Der Wettschein enthält das Sportereignis, die Voraussage, die Quote und den Einsatz. Mit der Bestätigung wird die Wette angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei einer Kombinationswette ergibt er sich aus dem Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette zu CHF 100 auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 ergibt also einen Gewinn von CHF 250, abgerundet auf CHF 250.00, weil 250 ein Vielfaches von 0.05 ist; eine Wette zu CHF 100 auf eine Kombination mit Gesamtquote 7.83 ergibt einen Gewinn von CHF 783, abgerundet auf CHF 782.95, weil 783 nicht durch 0.05 teilbar ist.

Eine Wette über der Höchsteinsatzlimite wird nicht angenommen. Eine Wette unter dem Mindesteinsatz von CHF 1 wird ebenfalls nicht angenommen. Eine Wette, die auf ein abgesagtes Sportereignis gesetzt wurde, wird behandelt nach den Regeln für abgesagte Ereignisse: Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Welche Fristen für die Geltendmachung von Gewinnen gelten

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer die Quittung verlegt, gewinnt nach 26 Wochen leer.

Welche Rolle das Cash-Out spielt

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Cash-Out ist kein Geschenk, sondern ein vorzeitiger Ausstieg zu einem Preis, den die Veranstalterin in dem Moment setzt. Wer die Wette laufen lässt, hat Anspruch auf den vollen Gewinn nach Spielende; wer vorher aussteigt, nimmt weniger mit, aber mit Sicherheit. Das ist der Trade-Off.

Welche Wettarten Schweizer Sportwetten kennen

Die Sporttip-Spielregeln kennen die erwarteten Formen: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette. Hinzu kommt die Bet-Builder-Funktion für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Wettformen sind begrenzt, weil das Wettprogramm eine geschlossene Liste ist: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckstoss- oder Kartenmärkte sind nicht in dieser Liste; esports ist nicht in dieser Liste. Wer auf Eckbälle wetten will, hat in der Schweiz keine bewilligte Wette.

Verantwortung beim Wetten, wenn Geld jederzeit vom Smartphone aus verfügbar ist

Die App bringt das Wetten auf das Smartphone, und das Smartphone ist immer dabei. Genau diese Verfügbarkeit ist der Grund, warum das Schweizer Recht den Spielerischenschutz hat. Wer mit dem Telefon in der Hand eine Wette platziert, hat weniger Abstand zum Geld, als wer am Schreibtisch sitzt und die Seite öffnet.

Die Verlustlimite ist die wichtigste Bremse, und sie ist vom Spielenden selbst zu setzen. Bei Swisslos sind das die Limite für 1, 7 und 30 Tage, mit Höchstwerten von CHF 9’999 pro Tag, Woche oder Monat, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ergänzt das Bild.

Die Spielsperre ist die zweite Bremse, und sie ist im Register eingetragen. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht nur für eine Wette, sondern für das ganze Produkt. Eine produktbezogene Sperre von 1 bis 180 Tagen ist möglich, eine schweizweite Sperre gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein.

Die dritte Bremse ist die Aufhebung der Verfügbarkeit selbst: Wer die App nach jeder Spielsitzung schliesst und das Smartphone aus der Hand legt, hat mehr Abstand zum Spiel als Dauerpräsenz auf dem Sperrbildschirm. Das ist keine gesetzliche Anforderung, sondern eine Selbstverständlichkeit, die in der Werbung verschwiegen wird.

Welche Hilfen über die App hinaus erreichbar sind

Swisslos bietet auf ihrer Webseite Informationen zu Limiten, Spielsperre und Beratungsangeboten. Die Gespa führt eine Liste von Fachstellen und Suchtberatungen, an die sich Spielende und Angehörige wenden können. Wer das Gefühl hat, dass das Wetten zum Problem wird, kann die Spielsperre selbst beantragen, ohne den Weg über eine Beratung gehen zu müssen.

Die App selbst hat keinen Panikknopf, kein Sofort-Sperre-Button und keinen Direktlink zur Suchtberatung. Wer die Sperre will, muss sie bewusst suchen.

Vergleich der bewilligten Apps und der ausländischen Marken

Eine nüchterne Einordnung der Apps am Schweizer Markt kann nur zwei fünfzehnaktiven Marken ins Zentrum rücken, weil nur zwei bewilligt sind. Eine vollständige Tabelle zeigt diese zwei Marken plus die acht ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende über Werbung, Affiliate-Links oder Domains aus dem Ausland erreichen.

Brand Schweizer Bewilligungsstatus Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, keine Rechtskraft in der Schweiz

Die Spalte Veranstalterin nennt für die bewilligten Marken die Genossenschaft oder Gesellschaft hinter dem Produkt, für die ausländischen Marken nur die Feststellung, dass keine Lizenz ausgewiesen ist, die in der Schweiz Rechtskraft hätte. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, das heisst: Sie schützt nicht vor der Gespa, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und gibt im Streitfall kein Schweizer Rückgriffsrecht.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Folge: Eine ausländische Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung, kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, und ihre Domains können per DNS blockiert werden. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, nimmt ohne Reichen einer aussergerichtlichen Folgen in Kauf, dass die Gespa die Marken beschränkt.

Was die acht ausländischen Marken in der Schweizer Realität bedeuten

Die acht Marken IviBet, Rainbet, Interwetten, BC.Game, BetFury, Betscore, N1 Bet und AmunRa haben keine Schweizer Bewilligung. Sie tauchen in der Werbung auf, weil sie Schweizer Spielende erreichen wollen; sie haben keine Lizenz, die in der Schweiz anerkannt ist. Wer bei einer dieser Marken spielt, kann seine Gewinne auf ein Schweizer Konto überwiesen bekommen, sofern die Marke das anbietet, aber die Überweisung folgt den Bedingungen der Marke, nicht dem Schweizer Geldspielrecht.

Die Konsequenz: Wer bei einer ausländischen Marke von der Spielsucht betroffen ist, hat keinen Zugang zur Schweizer Sperrregisterliste; wer einen Streit hat, hat kein Schweizer Rückgriffsrecht; wer eine hohe Wette platziert, hat keine Schweizer Aufsicht, die die Limite prüft. Die Werbung spricht nicht darüber.

Swisslos Sporttip: die bewilligte App für die Deutschschweiz

Die Sporttip App ist die mobile Vertriebsform der Sportwetten von Swisslos. Sie ist für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein bewilligt, und sie läuft auf iOS und Android. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann die App nutzen; wer anderswo in der Schweiz wohnt, hat keinen Online-Zugang zu Sporttip.

Funktionsumfang und Limits

Die App bietet Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten, Livewetten, Cash-Out, Quotenboosts, Profitboosts, den Kombiboost und die Bet-Builder-Funktion. Cash-Out gibt es nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und nicht für jeden Markt garantiert. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Limits sind: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, mit Höchstwert CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Kontoführung und Auszahlung

Das Spielkonto wird mit PostFinance Pay oder anderen angebotenen Zahlungsmitteln aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000. Die Auszahlung erfolgt zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.

Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre gilt schweizweit, auch für Online-Casinos und in Liechtenstein.

Wettprogramm und Spielrecht

Das Wettprogramm umfasst nur Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die auf der Gespa-Liste stehen. Eckstoss- oder Kartenmärkte sind nicht auf der Liste; esports ist nicht auf der Liste. Livewetten sind erlaubt; eine Übertragung ist nicht Teil der App. Die reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer auf den Ausgang einer Szene wettet, die bereits eingetreten ist, hat keine Wette mehr.

Bewertung

Sporttip ist die einzige bewilligte App für die Deutschschweiz, und sie funktioniert: Die App ist da, das Wettprogramm ist da, die Auszahlung ist da, die Spielsperre ist da. Wer in der Deutschschweiz mit Echtgeld auf Sport wetten will, hat keine Wahl, die Swisslos hiesse. Wer mehr Funktionsumfang sucht, hat keinen bewilligten Anbieter in der Schweiz; wer eine breitere Marktliste sucht, hat keinen bewilligten Anbieter in der Schweiz. Die App ist das, was das Schweizer Recht zulässt, und das ist nicht alles, was eine ausländische App zeigt.

Die Limits sind eng, verglichen mit dem, was internationale Anbieter zeigen, aber die Enge ist keine Schwäche, sondern die Folge des Schutzgedankens. Eine Einzelwette von CHF 1’000 ist viel Geld, eine Systemwette von CHF 10’000 ist mehr Geld, und wer mehr will, hat in der Schweiz keinen bewilligten Rahmen.

Loterie Romande Jouez Sport: die bewilligte App für die Westschweiz

Jouez Sport ist die mobile Vertriebsform der Sportwetten von Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die App folgt demselben rechtlichen Rahmen wie Sporttip, weil Loterie Romande und Swisslos beide als Grossspiel-Veranstalterinnen unter dem BGS stehen. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt, kann ein Konto eröffnen, wer anderswo wohnt, hat keinen Zugang.

Funktionsumfang und Limits — Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport bietet Einzelwetten, Kombinationswetten, Livewetten, Cash-Out, Bonus- und Promotion-Aktionen, die der Gespa vorgängig zur Bewilligung vorgelegt werden. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspiele und Freikredite an Loterie Romande erteilt, 8 an Swisslos; jede Promotion unterliegt der Bewilligung. Die genauen Limits und Features entsprechen der Sporttip-Struktur, weil beide Anbieterinnen an den gleichen Markt gebunden sind.

Kontoführung und Auszahlung — Loterie Romande Jouez Sport

Die Kontoführung folgt denselben Regeln: Verlustlimiten vor der ersten Wette, mit Senkung sofort und Erhöhung erst nach 72 Stunden, Aufladung per zugelassene Zahlungsmittel, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen in der Schweiz oder Liechtenstein, mit denselben Kommissionen ab der dritten Auszahlung. Die Spielsperre gilt schweizweit, angebunden an das gemeinsame Register.

Wettprogramm und Spielrecht — Loterie Romande Jouez Sport

Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste; die gleichen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen sind erlaubt, und die gleichen sind ausgeschlossen. Eckstoss- oder Kartenmärkte sind nicht erlaubt, esports ist nicht erlaubt. Wer dieselbe Auswahl wie bei Sporttip erwartet, wird sie finden, weil beide Anbieterinnen denselben Markt bedienen.

Bewertung — Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist die bewilligte Westschweizer Variante, mit denselben Stärken und denselben Grenzen wie Sporttip. Für Westschweizer Spielende ist die App die einzige bewilligte Wahl. Der Funktionsumfang ist vergleichbar, die Limits sind vergleichbar, der Schutz ist identisch, weil das Schweizer Schutzrecht einheitlich ist. Wer eine andere Marke sucht, hat in der Schweiz keine bewilligte; wer eine breitere Marktliste sucht, hat in der Schweiz keine bewilligte.

Die Loterie Romande führt zusätzlich 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, was die Lücke zwischen Online und stationärem Vertrieb schliesst, ähnlich wie bei Swisslos. Wer eine Wette lieber an der Verkaufsstelle abgeben will, kann sie dort abgeben.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Marken IviBet, Rainbet, Interwetten, BC.Game, BetFury, Betscore, N1 Bet und AmunRa zeigen in der Werbung, was die bewilligten Schweizer Apps nicht zeigen: Ein breiteres Wettprogramm, mehr Zahlungsmethoden, höhere Limits, schnellere Auszahlung. Was sie nicht zeigen, ist der Schweizer Rechtsrahmen, denn der gilt für sie nicht.

Was die Apps zeigen

Die Apps dieser Marken laufen auf iOS und Android, mit demselben Aufbau wie die Schweizer Apps: Wettschein, Livewetten, Cash-Out, Mitteilungen. Die Bedienung folgt vertrauten Mustern, und die Werbung sagt, dass alles einfacher geht. Was die Werbung nicht sagt, erwähnt sie nicht: Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht zur Limite, kein Schweizer Rückgriffsrecht im Streitfall.

Welche Schritte die Gespa gegen diese Marken unternimmt

Die Gespa führt die Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter; Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Die Schweizer Telekomanbieter blockieren die Domains per DNS. Die Marken weichen auf neue Domains aus, die Gespa setzt sie auf die neue Liste. Die Gespa nennt in ihren Berichten Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, deren Domains ersetzt wurden. Wer ohne VPN surft, kann diese Domains nicht erreichen.

Was die Apps im Streitfall bedeuten

Wer bei einer ausländischen Marke einen Streit hat, kann den Sitz der Marke anrufen, einen Regulator im Ausland einschalten, oder einen Anwalt nehmen. Die Gespa ist nicht zuständig. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK ist nicht zuständig. Die Schweizer Gerichte sind zuständig, aber die Marke hat keinen Sitz in der Schweiz, und ein Schweizer Urteil wird im Ausland schwer vollstreckbar. Wer gewinnt, hat recht; wer zahlen will, hat keine Garantie.

Einstufung im Marktvergleich

Die ausländischen Apps zeigen, was die Schweizer Apps nicht zeigen, aber sie sind in der Schweiz nicht bewilligt. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko, ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rückgriff. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Beschreibung der Rechtslage.

Die Gespa blockiert die Domains, die Marken weichen aus, und Schweizer Spielende, die diese Marken nutzen wollen, brauchen ein VPN. Wer bereit ist, diesen Weg zu gehen, hat die Werbung der Marken vor sich; wer nicht bereit ist, hat die Schweizer Apps vor sich.

Was eine Sportwetten-App für Echtgeld im Schweizer Recht kostet und was sie einbringt

Eine bewilligte App in der Schweiz kostet den Spielenden vor allem Zeit. Was er eingibt: Die Verlustlimiten setzen, bevor er die erste Wette platziert. Die Spielsperre kennen und wissen, wie sie geht. Die Auszahlung auf das eigene Konto verstehen, einschliesslich der Kommissionen ab der dritten Auszahlung pro Jahr.

Was die App vom Spielenden verlangt

Die App verlangt die Verlustlimiten, das heisst: Bevor die erste Wette platziert wird, müssen die Limite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Wer das nicht tut, kann die App nicht nutzen. Die Limite ist kein Vorschlag der Veranstalterin, sondern eine Pflicht des Spielenden. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was die Erhöhung verzögert und damit der Versuchung einen Moment entzieht. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ergänzt das Bild, ist aber nicht vorgeschrieben.

Die App verlangt zudem die Identitätsprüfung: Bei der Registrierung wird ein Ausweis hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer eine falsche Adresse eingibt, fällt durch die Prüfung; wer eine echte Adresse eingibt, fällt durch und bekommt das Konto eröffnet. Das Prozedere dauert Minuten, nicht Tage.

Was die App dem Spielenden gibt

Die App gibt den Zugang zu Wetten auf Sportereignisse, die auf der Gespa-Liste stehen. Das ist eine geschlossene Liste, die nicht alles abdeckt, was internationale Anbieter geben, aber alles abdeckt, was das Schweizer Recht erlaubt. Wer auf eine Sportart wetten will, die nicht auf der Liste steht, kann in der Schweiz nicht bewilligt wetten.

Die App gibt den Zugang zu Livewetten, Cash-Out, Quotenboosts, Profitboosts, dem Kombiboost und der Bet-Builder-Funktion. Die Funktionen sind da, aber begrenzt, und sie sind an die Gespa-Bewilligung gebunden: Jeder Bonus, jede Promotion unterliegt der Bewilligung.

Welche Kosten auf den Spielenden zukommen

Die Kosten sind direkt: Einsatz mal Quote minus Einsatz mal Quote minus 1, das ist der Nettogewinn, den der Spielende erwarten kann. Die Quote enthält den Ausbehandlungsmodell, der als Quotenschlüssel, als Auszahlungsquote, gemessen wird. Eine Auszahlungsquote von 95 % bedeutet: Der Anbieter behält 5 % der Einsätze als Marge, und der Spielende bekommt 95 % zurück. Das ist die unsichtbare Grösse jeder Wette.

Die Kosten sind indirekt: Wer mit höherem Einsatz spielt, stösst an die Höchsteinsatzesätze, die das eigene Limit und die Wettenlimite kombinieren. Wer mehr ausgeben will, hat in der Schweiz keinen bewilligten Rahmen.

Die Kosten sind administrativ: Wer das Wallet mehr als zweimal pro Jahr auf das eigene Konto auszahlt, zahlt ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 %. Die Kommission ist klein, aber sie soll die Auszahlung nicht zur Routine machen, sondern zur Ausnahme.

Welche Einnahmen der Spielende erwarten kann

Eine Wette auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 zu einem Einsatz von CHF 100 ergibt einen Gewinn von CHF 250. Eine Wette auf eine Kombination mit Gesamtquote 7.83 zu einem Einsatz von CHF 100 ergibt einen Gewinn von CHF 783. Eine Wette mit Quote 1.50 zu CHF 100 ergibt CHF 150, abzüglich der Marge, die in der Quote enthalten ist.

Die Einnahmen sind nicht garantiert: Die Quote ist die Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang zuschreibt, multipliziert mit der Auszahlungsquote. Eine Quote von 2.50 entspricht bei 95 % Auszahlungsquote einer Wahrscheinlichkeit von 40 %, was der Anbieter für wahrscheinlicher hält als 38.8 %, den Keinmodus, den die Quote bei 100 % Auszahlungsquote hätte.

Eine Wette zu gewinnen ist nicht dasselbe wie eine Wette zu gewinnen zu erwarten. Der Auszahlungsquote ist eine statistische Grösse über viele Wetten, nicht eine Garantie für eine einzelne Wette. Wer eine einzelne Wette gewinnt, bekommt den vollen Gewinn; wer über tausend Wetten spielt, bekommt im Mittel 95 % seiner Einsätze zurück, den Rest in einer Wette, die er nicht getätigt hat.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste?

Die Frage hat in der Schweiz nur zwei bewilligte Antworten: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. «Beste» meint hier nicht mehr Bonus oder mehr Märkte, sondern die App, die das Schweizer Recht erfüllt: Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.

Was unterscheidet eine zugelassene App von einer ausländischen Wett-App?

Die zugelassene App hat eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und wird von der Gespa beaufsichtigt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im eigenen Namen. Eine ausländische App hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Register angeschlossen, kann auf der Gespa-Sperrliste landen, und ihre Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Wie kommt das Geld auf das Spielkonto und wie wieder zurück?

Auf das Spielkonto per zugelassenes Zahlungsmittel, bei Swisslos per PostFinance Pay, mit Bestätigung in der PostFinance App, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Vom Spielkonto auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung mit Kommission, innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Wohin werden Gewinne aus einer App-Wette ausbezahlt?

Auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Eine Auszahlung auf ein Konto im Namen einer anderen Person oder eine Crypto-Auszahlung ist im bewilligten Betrieb nicht möglich.

Welche Limiten gelten für Einsatz und Verlust bei Echtgeldwetten?

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, mit Höchstwert CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000.

Wie funktioniert die Spielsperre, wenn Wetten per App zum Problem werden?

Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf, oder unbefristet schweizweit, auch für Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das alle bewilligten Veranstalterinnen teilen. Wer eine Spielsperre beantragen will, beantragt sie direkt bei Swisslos oder Loterie Romande.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»