Neue Wettanbieter in der Schweiz – was erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst in Suchresultaten oft auf eine Vielzahl von Namen, die mit Bonus, Quote und App locken. Kaum eine dieser Seiten verfügt über eine Schweizer Bewilligung, und die Frage, was im eigenen Land erlaubt ist, bleibt meist unbeantwortet. Im folgenden Überblick wird die Schweizer Rechtslage erläutert, die zwei bewilligten Veranstalter werden den ausländischen Angeboten gegenübergestellt und es wird geklärt, was neue Wettanbieter für Spielende bedeuten, die im Schutz des Schweizer Gesetzes wetten wollen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Datenstand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichung der Veranstalterbewilligungen und die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2).

Die Rechtslage für neue Wettanbieter in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und dürfen nur von zwei interkantonalen Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Gültigkeit, weil das Gesetz ausdrücklich festhält, dass die Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Wer eine Sportwette auf einer anderen Seite platziert, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzraums.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, die Gespa beaufsichtigt seitdem die Lotterien und Sportwetten beider Veranstalter. Sie führt keine Positivliste weiterer Wettanbieter, weil es schlicht keine weiteren bewilligten Anbieter gibt – ihre Sperrliste führt nur Domains ausländischer Anbieter auf, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: Art. 130 BGS sieht für die Organisation bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutzmechanismen – die Spielsperre, die Verlustlimiten, die Streitbeilegung – existieren auf einer ausländischen Seite nicht, und die Gespa hat keine Handhabe, einen Konflikt mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu schlichten. Wer also mit einem neuen, hierzulande nicht zugelassenen Anbieter wettet, sitzt am Ende allein auf einem allfälligen Verlust.

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung garantiert

Das Geldspielgesetz verlangt, dass Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip sind das tägliche, wöchentliche und monatliche Werte mit einer Obergrenze von 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was spontane Erhöhungen im Spiel verhindern soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Wer die Erhöhung einer Limite erzwingen will, muss drei Tage warten – und wer die Senkung beschliesst, hat sie im selben Moment. Diese Asymmetrie ist Absicht.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Wer sich auf einer Seite der beiden Veranstalter sperren lässt, kann auf keiner der anderen Schweizer Spielplattformen mehr spielen. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, und nur mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Ein Ausflug ins Ausland umgeht diese Sperre nicht automatisch – ausländische Anbieter sind nicht an das Register angeschlossen, was bedeutet, dass die Sperre technisch nur im Inland wirkt und der Anbieter im Ausland ohne diese Information bleibt. Wer sich selbst sperren lässt, trägt die Verantwortung dafür, sich auch auf ausländischen Seiten zurückzuhalten.

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47,5 % der Fälle wurden Wetten an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument für die ausländischen Anbieter – dort existieren nicht einmal die gesetzlichen Schutzmechanismen, die im Inland so unzuverlässig funktionieren. Wer unter 18 ist, hat in der Schweiz nichts auf einem Wettschein zu suchen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Krypto und Anonymität: warum das mit der Schweizer Bewilligung nicht geht

Krypto-Wettanbieter werben mit anonymen Zahlungen und schnellen Auszahlungen, und auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit. In der Schweiz kollidiert dieses Versprechen mit dem Geldspielgesetz, das Gewinne und Spielguthaben nur auf ein Konto auf den Namen der spielenden Person auszahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Wallet-Adresse, hinter der keine identifizierte Person steht, erfüllt diese Bedingung nicht. Die bewilligten Schweizer Anbieter zahlen deshalb nicht in Kryptowährungen aus, und eine Einzahlung in Bitcoin, Ether oder Stablecoins läuft nirgends auf ein reguläres Spielkonto. Wer trotzdem in Krypto wettet, hat die Schweizer Verlustlimiten, die Spielsperre und die Streitbeilegung bereits verlassen.

Das heisst nicht, dass Krypto-Zahlungen im Ausland verboten wären. Eine ausländische Seite kann diese Zahlungswege anbieten, weil das Schweizer Gesetz dort nicht greift – aber genau darin liegt das Problem. Die ausländische Seite untersteht keiner Schweizer Aufsicht, das heisst: keine Verlustlimiten, keine Spielsperre mit Registereintrag, keine Auszahlung auf das eigene Schweizer Bankkonto, und im Konfliktfall keine Schweizer Anlaufstelle. Eine Bitcoin-Auszahlung auf eine eigene Wallet bleibt steuerlich eine ausländische Grossspiel-Gewinnung; je nach Kanton, etwa im Thurgau, ist der Gewinn vollständig steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Der Werbeversprechen «anonym» und «schnell» verschweigen, was die Schweiz unter Schutz versteht.

Wer aus Datenschutzgründen anonym bleiben will, hat in der bewilligten Struktur keine Möglichkeit dazu, und das ist gewollt. Das Geldspielgesetz verlangt eine verifizierte Identität mit Ausweis und Adressabgleich (Art. 47–52 VGS), genau, weil die Spielsperre, der Jugendschutz und die Geldwäscherei-Prävention sonst leerlaufen. Eine ausländische Seite, die ohne Verifizierung wirbt, verspricht nicht mehr Freiheit, sondern weniger Schutzmechanismen – und beide Seiten kosten dasselbe: den Einsatz, und im schlechten Fall den Gewinn dazu.

Boni und Gratiswetten: warum Schweizer Aktionen klein ausfallen

Ein 100 %-Bonus auf die erste Einzahlung klingt nach einem guten Geschäft, bis die Bedingungen klar werden. Im Schweizer Markt gilt: Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion, die in der Schweiz beworben wird, hat diese Hürde genommen – und sie fällt deshalb klein aus, weil sie regulatorisch durchgewunken sein muss. Auf ausländischen Seiten sieht es anders aus, aber dort greift weder die Werbebeschränkung des BGS (Art. 74 Abs. 3, der Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz verbietet und mit bis zu 500’000 Franken Busse ahndet) noch die Bewilligungspflicht.

Bei Sporttip selbst sind die Aktionsformen eng definiert. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Person nur einmal nutzbar und beim Cash-Out verfallen sie. Ein Boost ist also keine geschenkte Quote, sondern eine befristete Aufstockung auf einer genau definierten Wette – und wer die Bedingungen nicht liest, sieht am Ende einen Boost, der nicht gezahlt wird, weil eine Voraussage unter 1.50 lag.

Auf ausländischen Seiten ist das Bonusvolumen oft höher, aber die Werbung in der Schweiz ist verboten. Wer eine ausländische Seite dennoch nutzt, hat keine Gespa-Aufsicht über deren Boni: keine Kontrolle der Auszahlungsquoten, keine Kontrolle, ob die Bedingungen fair sind, und keine Schweizer Anlaufstelle, wenn ein Bonus nicht ausgezahlt wird. Das Werbeversprechen «gratis» und «ohne Einzahlung» endet dort, wo das Kleingedruckte beginnt – und es beginnt auf jeder Seite, deren Bewilligung nicht in der Schweiz liegt.

Zahlungen und Auszahlungsdauer: das Tempo der bewilligten Anbieter

Gewinne und Spielguthaben zahlt Swisslos nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Eine Auszahlung auf eine Drittperson oder eine Kreditkarte ist ausgeschlossen, und das Aufladen des Spielkontos läuft über PostFinance Pay, eine Online-Zahlung mit Bestätigung in der PostFinance-App, oder einen Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag für eine Aufladung liegt bei 20 Franken, das Tageslimit bei 10’000 Franken innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Die Aufladung selbst unterliegt damit dem gleichen Limit wie die Verlustlimiten – und wer das Limit testen will, stösst an der nächsten Hürde.

Bei den Auszahlungen unterscheidet Swisslos zwei Fälle. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer sein Spielguthaben auszahlt, hat pro 365 Tage zwei kostenlose Auszahlungen; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ein ausgewiesenes Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist ohnehin nicht auszahlbar, sondern bleibt als Werbeaktion im Wallet. Was nach einer Auszahlung im Wallet bleibt, ist das, was tatsächlich zur Verfügung steht.

Krypto-Auszahlungen bieten die bewilligten Schweizer Anbieter nicht an, und das ist kein Zufall. Das Geldspielgesetz verbietet die Auszahlung an eine nicht identifizierte Wallet, und ein Schweizer Anbieter, der in Bitcoin auszahlt, würde seine Bewilligung riskieren. Wer auf Geschwindigkeit und Anonymität bei der Auszahlung setzt, findet das bei neuen ausländischen Anbietern – aber er verlässt damit den Schutz der Schweizer Aufsicht, der Verlustlimiten und der Spielsperre. Eine PayPal-Auszahlung, die auf einer ausländischen Seite funktioniert, heisst nicht, dass die Gewinne auf einem Schweizer Konto landen, und sie heisst nicht, dass die Seite mit der Gespa kooperiert, wenn etwas schiefgeht.

Mobile Nutzung und App: was der Touchscreen ändert

Eine Wette auf dem Telefon wirkt schneller und beiläufiger als am Schalter, und genau darin liegt das Risiko. Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar, und die Wette lässt sich in der App zusammenstellen und per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen – ein Hybrid, der das alte Wettschein-Format mit der digitalen Eingabe verbindet. Wer unterwegs wettet, sollte vorab prüfen, ob die Benachrichtigungen, die automatische Anmeldung und die Anzeige der Verlustlimiten so eingestellt sind, dass das eigene Verhalten sichtbar bleibt. Die Verlustlimiten gelten unabhängig vom Endgerät, aber das Tempo einer Smartphone-Wette macht es schwerer, eine Erhöhung der Limite zu reflektieren, die ohnehin erst nach 72 Stunden greift.

Die Bedienung einer Wett-App ist nicht das Problem; das Problem ist die Sichtbarkeit der eigenen Einsätze. Wer auf dem kleinen Bildschirm wettet, sieht weniger Zahlen auf einmal und vergisst schneller, was an Einsätzen schon geleistet wurde. Die Schweizer Bewilligung verlangt, dass die Verlustlimiten vor der ersten Wette gesetzt werden, aber sie verlangt nicht, dass die App den Kontostand prominent anzeigt. Die Verantwortung dafür, was im Wallet liegt und was die Limite noch hergibt, liegt bei der spielenden Person. Eine neue ausländische App, die ohne Verifizierung und ohne Limit auskommt, verschärft dieses Problem, weil sie die einzige Bremse – die eigene Aufmerksamkeit – als technische Hürde aus dem Weg räumt.

Wer eine App aus dem Ausland nutzt, sollte zudem prüfen, ob die App eine Schweizer Sprachversion anbietet, ob die Datenschutzerklärung den Schweizer Anforderungen genügt und ob die Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto tatsächlich funktioniert. Eine ausländische App ist nicht per se unsicher, aber sie untersteht keiner Schweizer Aufsicht, wenn es um den Datenschutz geht. Wer dort ein Konto eröffnet, gibt Daten an eine Stelle, die nicht an das Schweizer Recht gebunden ist.

Livewetten und Cash-Out: was die Spielregeln garantieren und was nicht

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, und die Quote ändert sich mit jedem Tor, jeder Gelben Karte und jeder Verletzungspause. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit der Quote 1.00 – sie werden also zurückbezahlt, als hätte man nicht gewettet. In spielentscheidenden Situationen, etwa einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, wenn das Ergebnis schon feststeht, bevor die Wette angenommen wurde. Das schützt die spielende Person vor Wetten, die das Ergebnis schon kennen, und es schützt den Anbieter vor Verlusten, die sich aus einer solchen Wette ergeben würden.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich ein Cash-Out nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Versicherung gegen einen späten Gegentreffer versteht, hat die Mechanik richtig erfasst – es ist eine vorzeitige Auszahlung zu einem Preis, den der Anbieter festlegt, und der Preis fällt in der Regel schlechter aus, als die Quote vermuten lässt.

Auf ausländischen Seiten ist Cash-Out oft prominenter beworben, und Teilauszahlungen sind dort häufig Standard. Das heisst nicht, dass die Funktion dort zuverlässiger ist, sondern dass die Spielregeln anders sind. Wer auf einer ausländischen Seite Cash-Out nutzt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, wenn der Anbieter den Betrag nachträglich ändert oder die Funktion für einzelne Märkte sperrt. Die Werbung verspricht eine Sicherheit, die das Kleingedruckte wieder einsammelt.

Wettarten, Quoten und Marge: was der Vergleich zeigt

Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatzgrenzen und Risiko. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten – die Gesamtquote ist also nicht die Summe, sondern das Produkt. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; ein Gewinn von 12,346 Franken landet als 12,35 Franken auf dem Konto, und der Rundungsunterschied gehört Swisslos.

Die Marge, also der Anteil, den der Anbieter von jedem eingesetzten Franken behält, ist in den Quoten versteckt. Eine Quote von 2.10 auf einen Heimsieg und 3.40 auf das Unentschieden und 3.20 auf die Auswärtsmannschaft ergeben zusammen eine Auszahlungsquote von etwa 94 % – die Marge beträgt damit rund 6 %, was für einen grossen Markt wie die Super League im Bereich des Üblichen liegt. Ein Quotenvergleich über mehrere Anbieter zeigt, wie viel Marge in den Quoten steckt: wer konsequent die höchste Quote wählt, gewinnt auf Dauer einen Teil der Marge zurück, die der Anbieter eingepreist hat. Wer nur auf die Quote schaut und nicht auf die Marge, übersieht den wichtigsten Vergleichspunkt.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg und über 2,5 Tore» – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer eine solche Wette bewusst platziert, sollte prüfen, ob die Bet-Builder-Funktion verfügbar ist, und wer eine Wette auf einer ausländischen Seite platziert, hat diese Sicherheit nicht. Die Spielregeln sind keine Werbung, sondern die Definition dessen, was im Konfliktfall zählt.

Sportarten und Wettmärkte: was die Gespa-Liste erlaubt

In der Schweiz ist nur wettbar, was die behördliche Liste aufführt: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Ecken- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso eine eigene Sektion für Esports. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind grundsätzlich nicht wettbar.

Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsportarten wie UFC sind die tragenden Märkte. Eine Weltmeisterschaft oder eine Europameisterschaft ist wettbar, weil das Ereignis auf der Liste steht, und Spiele der Schweizer Super League, der Bundesliga oder der Premier League gehören in den Standardmix. Eishockey und Handball sind abgedeckt, soweit die jeweiligen Ligen und Wettbewerbe auf der Liste stehen. Was fehlt, sind exotische Märkte: Politwetten, TV-Shows, Wetterwetten – alles, was nicht in den Listenkatalog passt, ist in der Schweiz nicht erlaubt. Eine ausländische Seite, die solche Märkte anbietet, hat dafür keine Schweizer Bewilligung.

Wer auf einer ausländischen Seite Esports wettet, verlässt die Schweizer Bewilligung und damit den Schutzraum, auch wenn das Ereignis selbst nicht verboten ist. Die ausländische Seite darf Esports anbieten, weil sie keiner Schweizer Liste untersteht; die spielende Person in der Schweiz hat auf einer solchen Seite keine Spielsperre, keine Verlustlimiten und keine Schweizer Streitbeilegung. Das Werbeversprechen «Esports willkommen» bedeutet in der Schweiz nichts, wenn die Seite keine Bewilligung hat.

Markteintritt neuer Wettanbieter: was die Schweizer Struktur erwarten lässt

In der Schweiz findet kein freier Markteintritt statt. Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und ein dritter Veranstalter ist nicht in Sicht. Neue ausländische Anbieter können in der Schweiz keine Bewilligung erhalten, weil die Bewilligung an die interkantonale Struktur gebunden ist; sie können nur als ausländische Anbieter auftreten, was in der Schweiz Werbeverbot, Sperrliste und fehlende Aufsicht bedeutet. Ein «neuer Wettanbieter» in der Schweiz ist in aller Regel eine ausländische Seite mit neuem Branding, nicht ein neuer bewilligter Veranstalter.

Wer nach einem neuen Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht vergeblich. Die Liste der bewilligten Anbieter bleibt Swisslos und Loterie Romande, und alle anderen Anbieter fallen in eine der drei Kategorien: ausländische Anbieter mit Lizenz in einem anderen Land, ausländische Anbieter ohne klare Lizenz, und Seiten, die mit einer Lizenz werben, die in der Schweiz nichts gilt. Das «neu» in der Werbung bezieht sich meist auf das Gründungsdatum der ausländischen Gesellschaft, nicht auf eine Schweizer Bewilligung. Wer das nicht unterscheidet, zahlt auf einer Seite ohne Bewilligung – und im schlechten Fall verliert er nicht nur den Einsatz, sondern auch die Möglichkeit, sich in der Schweiz sperren zu lassen.

Ausländische Anbieter können kurzzeitig Domains in der Schweiz verfügbar machen, bevor die Gespa sie auf die Sperrliste setzt; eine solche Verfügbarkeit ist keine Bewilligung, sondern ein Zeitfenster. Die Gespa blockiert Domains über DNS; ein Wechsel der Domain («Domain-Hopping») bringt die Seite für Stunden zurück, bis die nächste Blockade greift. Wer in einem solchen Zeitfenster eine Seite findet und dort ein Konto eröffnet, hat eine Seite ohne Schweizer Schutz – und die Daten, die er dort hinterlässt, liegen ausserhalb des Schweizer Rechts. Ein «neuer Anbieter» ist also fast nie ein neuer bewilligter Anbieter, sondern ein neuer Versuch, an Schweizer Spielende heranzukommen, ohne sich an die Schweizer Regeln zu halten.

Vergleich der bewilligten Veranstalter und der ausländischen Anbieter

Die folgende Einordnung zeigt, was die Schweizer Bewilligung im Einzelfall bedeutet und was die ausländischen Anbieter davon unterscheidet. Die Spalte zur Schweizer Bewilligung folgt der Gespa-Veröffentlichung der Veranstalterbewilligungen.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Veranstalter und für das Spiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Veranstalter und für das Spiel (BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt

Die Tabelle zeigt den nüchternen Stand: zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Was die Tabelle nicht zeigt, ist der unterschiedliche Servicebereich: Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto führen, wer in der Westschweiz wohnt, nur bei der Loterie Romande. Eine Anmeldung bei der «falschen» Seite ist nicht möglich, und ein Wohnsitzwechsel erfordert eine neue Anmeldung. Die ausländischen Anbieter kennen diese Trennung nicht, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der zwei bewilligten Veranstalter, mit Sitz in Basel und einer interkantonalen Trägerschaft, die seit 2019 in der IKV 2020 geregelt ist. Das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip und wird in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt; ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet möglich, und es braucht einen Wohnsitznachweis sowie einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, und Minderjährige sind ausgeschlossen. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt und sind im Wallet jederzeit sichtbar; ohne gesetzte Limite gibt es keine Wette.

Die Spielregeln sind eng definiert. Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei einem Einsatz von 1 Franken und enden bei 1’000 Franken, Systemwetten reichen bis 10’000 Franken, und Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit zu ändern. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das in der Werbung nicht vorkommt und in der Auszahlung sichtbar wird. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig, nicht rückgängig zu machen, und nur für Wetten, für die der Anbieter die Funktion anbietet; eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Wer die Spielregeln liest, sieht, was im Konfliktfall zählt; wer sie nicht liest, vertraut der Werbung.

Wertung: Swisslos Sporttip ist die einzige seriöse Wahl für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner Spielende, die im Schutz der Schweizer Gesetze wetten wollen. Wer kein Konto hat, kann es innerhalb weniger Minuten online eröffnen, sofern die Verlustlimiten gesetzt sind. Die Spielregeln sind eng, die Aktionen klein – beides ist Absicht, nicht Schwäche.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweize und 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, und die Anmeldung verlangt den gleichen Identitätsnachweis wie bei Swisslos. Wer aus der Deutschschweiz kommt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt – die interkantonale Struktur teilt die Schweiz in zwei Veranstaltungsgebiete, und ein Wechsel erfordert eine neue Anmeldung.

Die Spielregeln und Schutzmechanismen sind mit Swisslos vergleichbar: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre mit Registereintrag, und Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Was Jouez Sport von Sporttip unterscheidet, ist die französischsprachige Oberfläche und das regionale Wettprogramm, das Westschweizer Vereine stärker abdeckt. Die Werbung in der Schweiz unterliegt der gleichen Beschränkung wie bei Swisslos, und die Boni fallen aus den gleichen Gründen klein aus – die Gespa hat im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 Zusagen für Gratisspielguthaben erteilt, was zeigt, dass Aktionen möglich, aber bewirtschaftet sind.

Wertung: Für Westschweizer Spielende ist die Loterie Romande die einzige seriöse Wahl, und sie ist in Bezug auf Verlustlimiten, Spielsperre und Auszahlungsmechanik gleichwertig zu Swisslos. Wer im Schutz der Schweizer Gesetze wetten will, hat hier die gleiche Sicherheit wie auf der anderen Seite der Saane.

Pribet

Pribet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, und eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Die Seite ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten. Die Spielenden müssen sich selbst verifizieren, wenn überhaupt, und die Verlustlimiten, die in der Schweiz verpflichtend sind, kennt die Seite nicht. Eine Auszahlung in Krypto ist auf einer solchen Seite möglich, weil das Schweizer Verbot der anonymen Auszahlung nur für bewilligte Anbieter gilt.

Wertung: Pribet ist eine Option für Spielende, die bewusst auf den Schweizer Schutz verzichten, und das ist eine bewusste Entscheidung. Wer auf Pribet wettet, sollte die Spielregeln der Seite lesen, die Bonusbedingungen prüfen und die Auszahlungswege verstehen, bevor ein Einsatz platziert wird. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Spielsperre mit Registereintrag, keine Verlustlimiten und keine Schweizer Anlaufstelle, wenn ein Konflikt entsteht.

IviBet

IviBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und auch hier ist die ausgewiesene Lizenz nicht festgestellt. Die Spielregeln, die Bonusbedingungen und die Auszahlungswege sind Sache der Seite; die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe, und die Spielenden sind auf die Geschäftsbedingungen der Seite angewiesen. Eine Krypto-Auszahlung ist möglich, was auf den ersten Blick bequem wirkt, aber die Kehrseite ist die fehlende Schweizer Aufsicht über den Anbieter und die fehlende Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister.

Wertung: IviBed richtet sich an Spielende, die einen ausländischen Anbieter mit Krypto-Zahlungen suchen, und die sollten wissen, dass eine solche Wahl den Schutz der Schweizer Bewilligung ausschliesst. Wer sich für IviBet entscheidet, trägt das Risiko selbst, und die Werbung der Seite ist kein Ersatz für eine fehlende Schweizer Aufsicht.

22Bet

22Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der mit einem breiten Wettprogramm und hohen Bonusangeboten wirbt. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, und die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe. Die Seite unterliegt damit keiner der Beschränkungen, die für bewilligte Schweizer Anbieter gelten: keine vorab gesetzten Verlustlimiten, keine Spielsperre mit Registereintrag, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto als Pflicht. Eine Krypto-Auszahlung ist möglich, eine Schweizer Verrechnungssteuer auf den Gewinn fällt nicht an – die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton und kann den Gewinn vollständig erfassen.

Wertung: 22Bet ist ein Beispiel für eine ausländische Seite, die mit Bonus und Quoten wirbt, und die Spielenden müssen die Bedingungen lesen, bevor sie einzahlen. Wer 22Bet nutzt, hat keine Schweizer Anlaufstelle und keine Spielsperre, die auf der Schweizer Seite wirkt. Die Werbung der Seite suggeriert Freiheit, die das Kleingedruckte wieder einschränkt.

1xBet

1xBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und gehört zu den bekanntesten Marken aus dem osteuropäischen Raum. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, und die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe. Die Seite wirbt mit Sportwetten, Casino und Livewetten, und die Auszahlungswege umfassen Krypto und E-Wallets. Wer auf 1xBet wettet, hat keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Verlustlimiten und keine Schweizer Anlaufstelle im Konfliktfall.

Wertung: 1xBet ist für Spielende interessant, die ein grosses Wettprogramm und Krypto-Auszahlungen suchen, aber die Schweizer Schutzmechanismen sind auf einer solchen Seite nicht vorhanden. Die Werbung der Seite ist umfassend, die Spielregeln sind im Kleingedruckten, und die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton.

Gamdom

Gamdom ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der mit Krypto-Zahlungen und E-Sports wirbt. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, und die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe. Die Auszahlung in Krypto ist auf der Seite Standard, was die fehlende Schweizer Anbindung an ein Bankkonto verdeutlicht. Eine Spielsperre mit Registereintrag gibt es auf einer solchen Seite nicht, und die Spielenden sind auf die Mechanismen der Seite angewiesen.

Wertung: Gamdom richtet sich an Spielende, die mit Krypto und E-Sports auf einer ausländischen Seite unterwegs sind, und die Schweizer Schutzmechanismen greifen dort nicht. Wer sich für Gamdom entscheidet, sollte die Spielregeln und die Bonusbedingungen lesen und die Auszahlungswege prüfen, bevor ein Einsatz fliesst.

Coolzino

Coolzino ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt. Die Seite bietet Sportwetten und Casino an, und die Auszahlungswege umfassen Krypto und klassische Zahlungsmethoden. Eine Schweizer Anbindung gibt es nicht, eine Spielsperre mit Registereintrag gibt es nicht, und die Spielenden sind auf die Mechanismen der Seite angewiesen.

Wertung: Coolzino ist eine Option für Spielende, die eine ausländische Seite mit gemischtem Angebot suchen, und die Werbung der Seite ist kein Ersatz für die fehlende Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln und Bonusbedingungen sind im Kleingedruckten, und die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton.

myBet

myBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der früher unter dem Namen myBet aktiv war und in mehreren europäischen Märkten Spuren hinterlassen hat. Die Auszahlungswege und die Bonusbedingungen sind Sache der Seite, und eine Spielsperre mit Registereintrag gibt es nicht.

Wertung: myBet ist eine Option für Spielende, die einen klassischen europäischen Anbieter suchen, aber die Schweizer Schutzmechanismen greifen auf der Seite nicht. Die Werbung ist nicht mit einer Schweizer Bewilligung zu verwechseln, und die Spielregeln sind im Kleingedruckten zu suchen.

BDMBet

BDMBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt. Die Seite wirbt mit Sportwetten und Casino, und die Auszahlungswege umfassen Krypto und E-Wallets. Eine Schweizer Anbindung gibt es nicht, und die Spielenden sind auf die Mechanismen der Seite angewiesen. Eine Spielsperre mit Registereintrag gibt es auf der Seite nicht.

Wertung: BDMBet ist eine Option für Spielende, die ein gemischtes Angebot aus Sportwetten und Casino suchen, aber die Schweizer Schutzmechanismen greifen dort nicht. Die Werbung der Seite ist kein Ersatz für eine fehlende Schweizer Bewilligung, und die Spielregeln sind im Kleingedruckten zu prüfen.

Überblick: warum die Schweizer Struktur nur zwei Veranstalter kennt

Die Schweizer Wettlandschaft ist mit zwei bewilligten Veranstaltern absichtlich klein gehalten. Die interkantonale Vereinbarung IKV 2020 hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Gespa beaufsichtigt die beiden Veranstalter mit einer Aufsicht, die in Europa selten ist: Verlustlimiten vor der ersten Wette, eine Spielsperre mit Registereintrag, eine Auszahlung nur auf das eigene Konto und ein Reingewinn, der nach ständiger Bevölkerung und Spieleinsätzen zu 50 % an die Vereinbarungskantone fliesst. Im Jahr 2025 hat Swisslos aus den übrigen Spielen ohne Lose einen Reingewinn erzielt, von dem die Hälfte nach ständiger Bevölkerung und die andere Hälfte nach Spieleinsätzen verteilt wurde; die Spielsuchtabgabe betrug 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, was 3’863’790 Franken ausmacht. Geld, das in der Schweiz bleibt und in die Kantone fliesst.

Wer nach einem neuen Wettanbieter in der Schweiz sucht, sucht in den meisten Fällen nach einer ausländischen Seite mit neuem Branding, nicht nach einem neuen bewilligten Anbieter. Die ausländischen Seiten bieten mehr Aktionen, höhere Boni und Krypto-Zahlungen, aber sie bieten keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Verlustlimiten und keine Schweizer Anlaufstelle im Konfliktfall. Die Werbung der ausländischen Seiten in der Schweiz ist verboten, die Sperrliste blockiert die Domains über DNS, und die Spielenden, die sich auf einer solchen Seite anmelden, hinterlassen Daten ausserhalb des Schweizer Rechts. Der Wechsel zu einer ausländischen Seite ist also kein Gewinn an Freiheit, sondern ein Verlust an Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz vorschreibt.

Die Frage, welcher Wettanbieter in der Schweiz der beste ist, hat damit eine klare Antwort: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Wer in einem dieser Gebiete wohnt und im Schutz des Schweizer Gesetzes wetten will, hat keine Auswahl, sondern eine Vorgabe. Wer eine ausländische Seite wählt, wählt bewusst gegen den Schweizer Schutz, und das ist eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss – mit dem Wissen, dass die ausländische Seite keine Spielsperre kennt, die in der Schweiz wirkt, keine Verlustlimiten, die das eigene Verhalten bremsen, und keine Anlaufstelle, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?

In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Bewilligung ist nicht in Sicht, weil die interkantonale Vereinbarung die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt. Alle anderen Anbieter, die in der Schweiz werben, sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, deren Lizenz aus einem anderen Land hier keine Gültigkeit hat.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern sind die Quoten eng, weil das Wettprogramm auf der Gespa-Liste basiert und das Duopol den Wettbewerb begrenzt. Bei den ausländischen Anbietern sind die Quoten oft höher, aber die Marge ist im Marktvergleich unterschiedlich: ein Quotenvergleich über mehrere Märkte zeigt, wie viel Marge in den Quoten steckt. Eine Auszahlungsquote von 94 % entspricht einer Marge von 6 %, was für grosse Fussballmärkte üblich ist; eine Marge von 8 % oder mehr deutet auf einen Anbieter hin, der mehr vom Einsatz behält.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Die Frage «seriös» ist bei ausländischen Anbietern schwer zu beantworten, weil die Schweizer Aufsicht dort nicht greift. Eine Lizenz aus einem anderen Land, etwa Curaçao oder Malta, hat in der Schweiz keine Gültigkeit, und die Gespa kann keine Streitigkeit schlichten. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, ist auf die Geschäftsbedingungen der Seite angewiesen, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, wenn eine Auszahlung ausbleibt oder ein Bonus nicht ausgezahlt wird. Die einzig seriöse Wahl im Schweizer Sinn ist ein bewilligter Veranstalter.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

Eine Schweizer Bewilligung verlangt die Verifizierung der Identität und das Setzen von Verlustlimiten vor der ersten Wette. Wer ohne diese Mechanismen wirbt, hat entweder keine Schweizer Bewilligung oder umgeht die Schweizer Regeln. Eine Seite ohne Limit wirbt mit Freiheit, die in der Schweiz an klare Regeln gebunden ist; eine Seite ohne Verifizierung wirbt mit Anonymität, die das Geldspielgesetz ausdrücklich nicht vorsieht. Beides ist ein Zeichen dafür, dass die Seite nicht unter Schweizer Aufsicht steht.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Bei Sporttip sind vor der ersten Wette tägliche, wöchentliche und monatliche Verlustlimiten zu setzen, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken und 1’000 Franken für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Casinos und Liechtenstein. Bei der Loterie Romande gelten vergleichbare Mechanismen, weil beide Veranstalter dem gleichen Geldspielgesetz unterstehen.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?

Gewinne und Spielguthaben zahlen Swisslos und die Loterie Romande nur auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet, und zwar in der Schweiz oder in Liechtenstein. Krypto-Auszahlungen bieten die bewilligten Anbieter nicht an, weil das Geldspielgesetz die Auszahlung an eine nicht identifizierte Wallet verbietet. Wer eine Krypto-Auszahlung sucht, ist auf einer ausländischen Seite, und dort gibt es keine Spielsperre, die in der Schweiz wirkt, und keine Schweizer Anlaufstelle im Konfliktfall.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»