Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz
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Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben sucht, landet schnell bei ausländischen Werbungen über unrealistische Boni. In der Schweiz ist die Auswahl klein und bewusst eng gehalten. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Was als «gratis» beworben wird, ist in aller Regel ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und an Fristen sowie Mindestquoten hängt. Der folgende Überblick zeigt, was ein Startguthaben in der Schweiz wirklich ist, wie es funktioniert und wer ohne Schweizer Bewilligung wirbt.
Daten aktualisiert am Oktober 19, 2026; Lizenz- und Bewilligungsangaben geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die öffentlichen Spielbedingungen der beiden Veranstalter.
Einordnung: Was ein Startguthaben in der Schweiz ist
Ein Startguthaben ist ein Geldbetrag, den ein Wettanbieter neuen Spielenden auf das Konto gutschreibt, ohne dass dafür eine Einzahlung verlangt wird. Es klingt nach Geschenk, ist in der Schweizer Praxis aber eine Aktion mit Auflagen. Die Schweizer Rechtslage unterscheidet sauber zwischen drei Grössen, die in der Werbung oft vermischt werden: dem Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Promotion, einer Gratiswette (in der Marktsprache Freiwette) und einem Bonus, der an eine Aufhebung an Bedingungen geknüpft ist. Jede dieser Grössen hat eigene Regeln, eigene Fristen und eine eigene Antwort auf die Frage, was am Ende wirklich auf dem Konto bleibt.

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) behandelt Sportwetten als Grossspiel. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der solche Aktionen überhaupt stattfinden. Wer einen Markt mit Hunderten Aktionen pro Monat erwartet, ist in der Schweiz falsch.
Die grosse Frage ist: was folgt das gratis-Startguthaben für Spielende konkret? Drei Punkte prägen jede Aktion: die Höhe, die Frist, in der das Guthaben eingesetzt werden muss, und ob ein Gewinn ausbezahlt werden kann. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar; ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette landet als reguläres, auszahlbares Guthaben auf dem Wallet. Bei der Loterie Romande gilt die gleiche Logik. Damit unterscheidet sich die Schweiz von Märkten, in denen ein Bonusbetrag nach mehrmaligem Umsetzen frei wird: hier bleibt der Bonus selbst blockiert, die Gewinne daraus aber fliessen.
Was die Werbung verschweigt: in der Schweiz kommen viele beworbene «Startguthaben» aus einer ausländischen Aktion. Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Anbieter können in der Schweiz weder eine Bewilligung vorlegen noch am Schweizer Ausschlussregister teilnehmen, und im Streitfall haben Spielende hier kein Recht, an das sie sich halten können. Wer ein «gratis 100 Franken Startguthaben ohne Einzahlung» liest, sollte zuerst prüfen, ob das Angebot überhaupt in der Schweiz aufgesetzt werden darf. Mehr dazu im Abschnitt zur Rechtslage und im Vergleich.
Neukundenangebote: Was Swisslos und Loterie Raumande überhaupt bewilligt bekommen
Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief. An sieben Aktionstagen wurde in den National-League-Stadien ein Code verteilt. Wer den Code innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Vorlage einer Schweizer Neukundenaktion: ein kleiner Betrag, eine klare Frist, eine klare Verteilung im Stadion, ein klarer Ausschluss der Auszahlung des Guthabens selbst.
Swisslos verfährt ähnlich, verteilt Gratisspielguthaben aber eher über Aktionen am Point of Sale oder über gezielte Online-Promotionen. Beide Veranstalter dürfen zudem Spielguthaben verkaufen, nicht nur verschenken: Swisslos lässt sich das Wallet-Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Mechanik, die ein Startguthaben hier von einer Einzahlung unterscheidet, ist eng. Es geht um die Frage, ob das Geld auf dem Konto jemals als Bargeld zurück auf das eigene Bankkonto wandert. Bei beiden Veranstaltern ist das für das Guthaben aus der Promotion ausgeschlossen. Was die Promotion aber in aller Regel zulässt: einen Gewinn aus einer damit finanzierten Wette als reguläres, auszahlbares Wallet-Guthaben.
Für einen Vergleich bedeutet das: Eine Aktion ist in der Schweiz nicht nach dem beworbenen Betrag zu bewerten, sondern nach drei anderen Grössen: wie lange das Guthaben gültig bleibt, ob ein Gewinn ausbezahlt werden kann, und welche Mindestquoten für die Wetten gelten.
Rechtslage: Was die Gespa erlaubt und was nicht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos ist interkantonal für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein zuständig; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS schränkt einzelne Live-Märkte nicht zusätzlich ein. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht abschliessend geregelt, und Esports taucht in der Gespa-Liste nicht auf.
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste, neue Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn ein Anbieter auf einen anderen Namen ausweicht.
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Gratisguthaben und Gratiswetten brauchen eine vorgängige Gespa-Zustimmung. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft.
Wetten dürfen Personen ab 18 Jahren abschliessen, Minderjährige sind ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne und Kontostände werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonymer oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; sie wird von der ESTV festgelegt. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Kantonal ist die Schwelle je nach Kanton verschieden, weshalb die Antwort «je nach Kanton» lautet, nie eine einzelne kantonale Zahl. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Beträge aber als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten und Spielsperre
Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das gilt auch dann, wenn nur Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird: das Guthaben wird auf das Spielkonto gebucht und unterliegt denselben Limiten.
Swisslos erlaubt eine produktbezogene Spielsperre von 1 bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Was die Limiten konkret kosten: Eine Oberlimite von CHF 9’999 pro 30 Tage ist kein kleines Volumen, aber es ist eine Oberlimite, die Spielende bewusst setzen müssen, bevor sie wetten. Wer das nicht tut, kann auf den Standardeinstellungen des Veranstalters spielen, die deutlich höher liegen können. Das senkt die Hürde für eine Aktion wie ein Startguthaben nicht; im Gegenteil, es verstärkt den Effekt einer unbedachten Wette mit geschenktem Geld.
Was ausländische Anbieter anders machen: Sie kennen weder das hiesige Ausschlussregister noch die hiesigen Limiten. Einige bieten eigene Selbstausschluss-Tools, andere nicht. Im Streitfall hilft keine Schweizer Behörde. Für jemanden, der mit einer Aktion spielen will, ist das ein Grund, die Aktion entweder bei einem bewilligten Veranstalter zu spielen oder den Betrag bewusst auf eine ausländische Seite zu setzen und den Verlust als Verlust zu akzeptieren.
Spielguthaben, Gratiswetten, Auszahlung: was die Begriffe in der Schweiz bedeuten
Drei Begriffe, die in der Werbung oft synonym verwendet werden, haben in der Schweizer Praxis eine klare Trennung.
Gratisspielguthaben ist die gesetzliche Bezeichnung für ein Guthaben aus einer Promotion. Es ist nicht auszahlbar, kann aber Wetten finanzieren. Gewinne aus diesen Wetten sind reguläres, auszahlbares Wallet-Guthaben. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen.
Freiwette / Gratiswette ist die Marktbezeichnung für eine Wette, deren Einsatz nicht zurückfliesst. Sie ist eine eigene Wette, nicht ein Kontoguthaben. Eine typische Ausprägung ist ein festgelegter Betrag, den Spielende auf eine Wette mit vorgegebener Mindestquote setzen können; gewinnt die Wette, wird nur der Nettogewinn ausgezahlt.
Bonus ist ein Guthaben, das an Umsatzbedingungen geknüpft ist. In der Schweiz ist diese Form selten, weil jede Form von Gratisspiel oder Gratisguthaben der Gespa-Bewilligung bedarf. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost (mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen), den Quotenboost (nur online, Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettenden, Einsatz und Erhöhung limitiert) und den Profitboost (Erhöhung des möglichen Nettogewinns eines definierten Ereignisses). Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Frage, die sich aus dieser Trennung ergibt: Was ist ein Startguthaben in der Schweiz genau? Es ist ein bewilligtes Gratisspielguthaben, das Wetten finanziert, aber selbst nicht auszahlbar ist. Es ist keine Freiwette und kein Bonus. Wer mit einem Startguthaben eine Wette gewinnt, bekommt den Gewinn ausgezahlt; wer es verliert, hat nichts verloren ausser dem nicht ausbezahlten Bonus. Die effektive Grösse ist also der erwartete Gewinn aus den Wetten, nicht der beworbene Betrag.
Wie viel ein Gratisspielguthaben wert ist
Eine Promotion, die CHF 10 Gratisspielguthaben verschenkt, wirkt nach wenig. Sie kann mehr wert sein als sie aussieht, wenn die Quote der Wette stimmt, oder weniger, wenn die Quote zu niedrig ist. Das übliche Instrument ist die «Freebet-Value»-Rechnung: Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist der erwartete Wert gleich dem Betrag mal (Quote − 1) durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes.
Ein Beispiel mit einer ausgeglichenen Quote von 1.90 auf 1.90: Der erwartete Wert eines CHF 10 Wetted gutscheins ist 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × Auszahlungsquote. Bei einem Markt ohne Marge wäre die Auszahlungsquote 100 % und der Wert 10 × 0.90 ÷ 1.90 = 4.74 Franken. Mit der für den Schweizer Markt typischen Buchmachermarge liegt der Wert je nach Höhe der Marge in einer Bandbreite von rund 4 bis 5 Franken pro 10-Franken-Gutschein. Das ist die Grössenordnung, die ein Leser erwarten kann, nicht eine Garantie.
Die Schlussfolgerung ist nicht, dass eine solche Aktion schlecht ist. Sie ist eine kleine, klare Aktion, die für eine erste Wette im Stadion oder am Point of Sale funktioniert, aber keine Grösse erreicht, mit der ein Spielender ein nennenswertes Guthaben aufbauen könnte. Wer eine ausländische Aktion mit höherem beworbenen Betrag vergleicht, muss den fehlenden Schweizer Schutz einpreisen und die geringe Wahrscheinlichkeit, dass das beworbene Guthaben tatsächlich je als Bargeld auf dem Bankkonto landet. In der Schweiz liegt der Wert eines 10-Franken-Gutscheins bei vernünftiger Wette im einstelligen Frankenbereich pro Coupon, nicht im zweistelligen.
Sporttip-Funktionen: Cash-Out, Kombiboost und was die Regeln kosten
Sporttip unterstützt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen, und es besteht keine Pflicht, Cash-Out für jeden Markt anzubieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Endauswertung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung müssen Wetten über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Die Frage ist, was ein Spieler mit einem Startguthaben aus diesen Funktionen mitnimmt. Das Startguthaben selbst bleibt auf dem Wallet blockiert; es sei denn, es wird für eine Wette eingesetzt, die nach den Regeln ausgewertet wird. Wer mit dem Guthaben eine Live-Wette mit Cash-Out platziert, kann den Gewinn vorab sichern, verliert aber den Boost, falls die Wette Teil einer Promo war, und riskiert, dass Cash-Out in spielentscheidenden Situationen nicht zur Verfügung steht. Cash-Out ist im bewilligten Markt keine Sicherheit, sondern eine Funktion, deren Anwendung von der Veranstaltung und vom Zeitpunkt abhängt.
Mindesteinsatz bei Sporttip: CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne aus Sporttip-Wetten verfallen, wenn sie nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Loterie Romande: Einzahlungen, Gewinne und das Wallet
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen aufs Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN des Spielenden überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Veranstalter betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und verteilte 7’000 Codes à CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist die Vorlage einer typischen Schweizer Neukundenaktion: klar in der Frist, klar in der Höhe, klar in der Verteilung und klar in der Beschränkung.
Wer ein Jouez Sport-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone und einen gültigen Ausweis. Die Online-Registrierung liest die Daten aus dem Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken; pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit denselben Regeln wie bei Swisslos.
Auszahlungen und Zahlungsmethoden: was in der Schweiz geht
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Auszahlung muss aufs eigene Konto laufen, anonyme oder fremde Konten nimmt der Veranstalter nicht an.
Bei der Loterie Romande gilt die gleiche Logik, mit der CHF 1’000-Schwelle als Trennlinie zwischen Wallet-Gutschrift und Banküberweisung. Beide Veranstalter verwahren das Spielguthaben in einem internen Wallet; das ist im bewilligten Markt verpflichtend und schützt das Guthaben vor ausländischen Gläubigern.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Aufladung ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind die zugelassenen Zahlungsmethoden in den Spielbedingungen gelistet; welche das sind, darüber zu wissen hilft ein Blick in die Hilfeseiten des Veranstalters.
Was ausländische Anbieter anders machen: Sie akzeptieren oft Krypto-Währungen, E-Wallets und Kreditkarten, ohne an Schweizer Vorgaben gebunden zu sein. Das gilt als Belohnung in der Werbung, ist aber im Streitfall ein Nachteil: eine Auszahlung in Krypto an eine ausländische Börse unterliegt nicht dem Schweizer Recht, und eine Rückbuchung ist über das Schweizer Recht nicht durchsetzbar. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte wissen, dass die Auszahlungsmethode die einzige Möglichkeit ist, das Geld zurückzuholen.
Werbung, Boni und Promo-Codes: was auf die Seite darf, was nicht
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten (Art. 74 BGS). Ein Promo-Code hat in der bewilligten Werbung keinen Platz; er wird im Aktivierungsprozess verteilt, nicht über Werbung ausgespielt. In der ausländischen Werbung ist der Code das Standardmittel, mit dem ein «Bonus» versprochen wird; in der Schweiz ist er selten und überflüssig.
Diese Trennung zwischen bewilligter und ausländischer Werbung hat Folgen für den Vergleich. Wer eine ausländische Seite mit einem bewilligten Schweizer Veranstalter vergleicht, vergleicht zwei rechtliche Welten. Der ausländische Anbieter kann einen höheren Bonus versprechen, weil er keine Schweizer Bewilligung braucht; der Schweizer Veranstalter darf nur bewilligte Aktionen ausloben, was den beworbenen Betrag kleinhält. Die Promotion, die für Schweizer Spielende die einzige rechtlich saubere Wahl ist, ist die bewilligte. Der Rest ist klein, die Werbung gross.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter. Ausländische Marken, die ohne Schweizer Bewilligung werben, sind hier nicht aufgenommen: ihre Angebote sind in der Schweiz nicht bewilligt, sie sind nicht am Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Produkt |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; sechs Westschweizer Kantone |
Beide Veranstalter sind nach dem Geldspielgesetz die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann nur bei Swisslos Sporttip spielen; wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann nur bei Loterie Romande Jouez Sport spielen. Ein Konto beim jeweils anderen Veranstalter ist mit Wohnsitz im falschen Vertragsgebiet nicht eröffnungsfähig.
Ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung
Wer in der Schweiz auf einer ausländischen Seite spielt, spielt auf einer Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Solche Seiten werben oft mit grossen Startguthaben, weil sie keiner Schweizer Beschränkung unterliegen. Die Rechtslage in der Schweiz behandelt das ausdrücklich: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Die folgenden Marken sind Beispiele für ausländische Wettanbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung werben: Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet, BillyBets. Sie werben jeweils mit hohen Startguthaben, schneller Auszahlung und einer grossen Wettauswahl. In der Schweiz ist ihre Lizenz als nicht bewilligt einzustufen, sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer dort spielt, sollte wissen, dass die Promotion, die im Ausland legal wäre, in der Schweiz gegen das BGS verstösst.
Swisslos Sporttip im Detail
Swisslos Sporttip ist die einzige bewilligte Sportwette in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Aufsicht führt die Gespa.
Wer ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen, eine Spielbestätigung gültig ausfüllen und sich online identifizieren. Die Identifikation läuft über einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden; pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Die Promotion-Logik von Swisslos ist eng: Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen wird auf das Wallet gebucht, ist nicht auszahlbar, hat eine klare Frist und finanziert Wetten. Eine typische Ausprägung ist die Verteilung am Point of Sale oder über gezielte Online-Promotionen. Die Höhe liegt im einstelligen Frankenbereich pro Aktion; eine einzelne Aktion kann mit höheren Beträgen werben, wenn die Gespa sie bewilligt hat. Sporttip kombiniert das Startguthaben-Modell mit eigenen Promotionen wie dem Kombiboost, dem Quotenboost und dem Profitboost.
Die Stärke von Swisslos Sporttip ist die Schweizer Bewilligung und die Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister. Die Schwäche ist das begrenzte Wettprogramm im Vergleich mit ausländischen Anbietern: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen, ohne Eckball- und Kartenmärkte, ohne Esports, oft ohne die Wettbewerbe, die internationale Anbieter listen. Wer auf den breitesten Wettmarkt setzt, ist hier falsch; wer auf eine Schweizer Plattform mit aufsichtsrechtlicher Kontrolle setzt, ist hier richtig.
Wer hier spielt, sollte die Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen, das Startguthaben innerhalb der Frist nutzen, den Kombiboost nur bei einer Wette einsetzen, deren Auszahlungsquote den Bonus übersteigt, und Cash-Out nur dort nutzen, wo es angeboten wird und der Boost nicht verloren geht.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Loterie Romande Jouez Sport ist die einzige bewilligte Sportwette in den sechs Westschweizer Kantonen. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14. Die Aufsicht führt die Gespa.
Die Registrierung verlangt Wohnsitz in einem der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura, einen gültigen Ausweis und eine Online-Identifikation. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten gesetzt werden, mit denselben Regeln wie bei Swisslos. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.
Die Promotion-Logik von Loterie Romande ist ähnlich eng wie bei Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom Winter 2025/26 verteilte an sieben Aktionstagen 7’000 Codes à CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Codes wurden in den National-League-Stadien verbreitet; die Teilnehmer mussten den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingeben. Das ist die Vorlage einer Schweizer Neukundenaktion: ein kleiner Betrag, eine klare Frist, eine Verteilung im Stadion, kein Auszahlungsanspruch auf das Guthaben.
Die Stärke von Loterie Romande Jouez Sport ist die Schweizer Bewilligung und der Zugang zu einem westlich geprägten Spielangebot. Die Schwäche ist das gleiche geschlossene Wettprogramm wie bei Swisslos, mit demselben Mangel an Esports und an Wettbewerben, die nicht auf der Gespa-Liste stehen. Wer auf das Schweizer Recht setzt, ist hier richtig; wer auf den grössten Wettmarkt setzt, ist hier falsch.
Wer hier spielt, sollte den Code im Aktivierungsfenster eingeben, das Guthaben innerhalb der Frist nutzen, eine Wette mit vernünftiger Quote platzieren und Gewinne über CHF 1’000 auf das eigene Bankkonto auszahlen lassen.
Was Startguthaben-Aktionen in der Schweiz wirklich kosten
Ein Startguthaben in der Schweiz ist nicht gratis im Sinn von geschenktem Bargeld. Es ist ein bewilligtes Gratisspielguthaben, das Wetten finanziert und nicht auszahlbar ist. Was es den Spielenden wirklich kostet: das Risiko der Wette, die sie damit platzieren. Wer mit dem Guthaben verliert, hat das nicht ausgezahlte Guthaben verloren; wer gewinnt, hat einen Gewinn, der als reguläres, auszahlbares Wallet-Guthaben ankommt.
Ein Beispiel: Ein Spieler erhält CHF 10 Gratisspielguthaben und setzt es auf eine Wette mit Quote 1.90. Gewinnt die Wette, erhält er CHF 19 als Wallet-Guthaben, das er behalten, weiter verwenden oder auszahlen kann. Verliert die Wette, ist das CHF 10 Gratisspielguthaben weg, und er hat keine Auszahlung erhalten. Im Mittel über viele solcher Wetten liegt der erwartete Wert eines 10-Franken-Gutscheins bei rund 4 bis 5 Franken, je nach Marge des Marktes.
Was eine ausländische Aktion kostet, ist auf den ersten Blick weniger, auf den zweiten deutlich mehr. Wer ein «100-Franken-Startguthaben» annimmt und die Umsatzbedingungen nicht erfüllt, kann das Geld verlieren, ohne je eine Auszahlung gesehen zu haben. Wer es erfüllt, hat das Geld im Spielermarkt eingesetzt und die Marge des Anbieters mitbezahlt. Im Schweizer bewilligten Markt sind diese Mechanismen durch das BGS begrenzt: ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, aber ein Gewinn daraus ist es.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber eng begrenzt. Swisslos und Loterie Romande dürfen bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen anbieten, die vorgängig von der Gespa bewilligt wurden. Im Jahr 2025 waren es 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Wettanbieter werben mit höheren Beträgen, haben aber keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil das Geldspielgesetz für Gratisspiele und Gratisguthaben eine vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht bewilligt solche Aktionen nur in engem Rahmen, mit klaren Fristen, klarer Höhe und ohne Auszahlbarkeit des Guthabens. Ein grosser Markt mit Dutzenden Aktionen pro Woche ist im bewilligten Markt nicht vorgesehen.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette ist reguläres, auszahlbares Wallet-Guthaben und unterliegt den Auszahlungsregeln des Veranstalters. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
Ja, mit einer wichtigen Einschränkung. Bei einer gewonnenen Wette fliesst der Gewinn zurück, nicht aber das ursprüngliche Gratisspielguthaben. Bei Swisslos erhält der Spielende den Nettogewinn als reguläres, auszahlbares Wallet-Guthaben; das CHF 10 Startguthaben selbst ist verloren, weil es nie auszahlbar war. Bei einer Quote von 1.90 auf einem CHF 10-Gutschein sind das rund CHF 9 als reguläres Guthaben.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten gelten auch dann, wenn nur Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, ist nicht am Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte den Betrag bewusst als Verlust akzeptieren.
Bonus – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
