Wettanbieter mit Bitcoin: Was die Schweiz wirklich zulässt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz mit Bitcoin wetten will, sucht im Grunde nach einer Verbindung, die der Schweizer Markt bewusst nicht anbietet. Sportwetten mit einer Schweizer Bewilligung werden von zwei Veranstaltern angeboten, Swisslos und Loterie Romande, und beide akzeptieren keine Kryptowährungen, weder als Einzahlung noch als Auszahlung. Wer mit Bitcoin einzahlt, landet deshalb zwangsläufig bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Dieser Text erläutert, welche Rolle Bitcoin als Zahlungsmittel spielt, warum der Schweizer Markt keine anonymen oder Krypto-Sportwetten vorsieht und wie die regulierten Anbieter Sporttip und Jouez Sport funktionieren. Die regulatorischen Hinweise wurden am Oktober 19, 2026 auf Basis der Gespa-Publikationen und der offiziellen Spielregeln erstellt.
Was Bitcoin als Zahlungseinheit ausmacht
Bitcoin ist seit dem 3. Januar 2009 ein dezentrales Netzwerk, in dem Blöcke im Mittel alle zehn Minuten erzeugt werden. Die maximale Anzahl Bitcoin ist auf 21 Millionen begrenzt, die Belohnung pro Block wird alle 210 000 Blöcke halbiert, aktuell sind es 3,125 Bitcoin pro Block. Wer mit Bitcoin zahlt, bewegt Werte über Adressen, deren Salden öffentlich einsehbar sind.

Diese Kombination aus technischer Knappheit, öffentlicher Blockchain und schwankendem Kurs prägt Bitcoin für Wettende stärker als jede Quote. Eine Einzahlung von 0,01 Bitcoin bei einem Kurs von 60 000 Franken ist heute 600 Franken wert, morgen 540 oder 660, ganz unabhängig davon, ob die Wette gewinnt. Der Gewinn wird in derselben Kryptowährung ausgeschüttet, oft auf eine Adresse, die der Anbieter vorgibt und die er bei Bedarf wechselt. Wer den Gegenwert in Franken will, muss selbst umrechnen und sich mit den Spreads der Börsen oder Wechselstuben auseinandersetzen, an die der Anbieter auszahlt.
Die Schöpfung des Konzepts wird Satoshi Nakamoto zugeschrieben, das Whitepaper trägt den Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Am 22. Mai 2010 wurden erstmals zwei Pizzen gegen 10 000 Bitcoin getauscht, der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Diese Punkte stehen in der Wikipedia-Dokumentation zu Bitcoin, ohne dass sie für die Frage, ob ein Schweizer Buchmacher Bitcoin akzeptiert, etwas ändern.
Warum die Schweiz keine Krypto-Sportwetten zulässt
Die Schweiz kennt im Geldspielgesetz (BGS) zwei Kategorien von Spielen: Geldspiele in Spielbanken, die die ESBK beaufsichtigt, und Grossspiele, zu denen Sportwetten gehören und für die seit 1. Januar 2019 die Gespa zuständig ist, getragen vom Geldspielkonkordat seit 2021. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Es gibt keine Liste weiterer licher Buchmacher, weil es schlicht keine weiteren gibt. Was die Gespa an Sperrliste führt, sind ausländische Domains, die blockiert werden, nicht Inland-Anbieter.
Die für Krypto entscheidende Stelle ist Art. 50 Abs. 2 VGS. Danach dürfen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an eine fremde Wallet, an einen Empfänger ohne identifizierten Namen, ist im bewilligten System nicht möglich. Hinzu kommen das Verbot, Kredit an Spielende zu geben (Art. 75 Abs. 1 BGS), und der Umstand, dass die Gespa Gratisspiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung erlaubt (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Anbieter, der mit Bitcoin zahlt, kann diese Vorgabe strukturell nicht erfüllen.
Welche Schweizer Anbieter es gibt
Die beiden einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide nehmen keine Kryptowährungen entgegen.
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Geschäftsbericht 2025 datiert auf den 13. Februar 2026. Sporttip wird im Vertragsgebiet von Swisslos genutzt, also in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spielsperre und eine einmalige Registrierung.
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Westschweizer Gegenstück zu Swisslos folgt denselben Spielregeln, nur in französischer Sprache und auf einem anderen Vertriebsgebiet.
Warum ausländische Anbieter ohne Bewilligung bleiben
Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung, weil Art. 4 BGS die Geltung ausdrücklich auf die Schweiz beschränkt. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, mit einer Strafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Wer spielt, wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es gibt keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister und keinen Beschwerdeweg.
Die Gespa führt seit dem 3. September 2019 eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains. Die Liste wird laufend ergänzt, weil betroffene Anbieter ihre Domain wechseln, das Phänomen nennt die Gespa Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Marken, die in dieser Form wieder auftauchen. Bet365 ist ebenfalls auf der Sperrliste geführt. Die Sperrliste trifft Schweizer Internetanschlüsse, nicht den Zahlungsweg über Krypto, der zumeist ohnehin über eine ausländische Börse fliesst.
Was eine Wette ohne Schweizer Bewilligung konkret kostet
Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung spielt, verliert den Schutz des BGS in mehreren Punkten gleichzeitig. Die Spielerkontolimiten, die Art. 87 VGS von den bewilligten Veranstaltern verlangt, sind beim ausländischen Anbieter nur das, was dessen AGB vorsehen. Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS, die im schweizweiten Sperrregister geführt wird, greift dort nicht, und wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst aussperrt, sperrt sich nicht in der Schweiz aus. Die Pflicht zur Identitätsprüfung (Art. 47–52 VGS) entfällt, was auf Werbung mit «ohne Verifizierung» lautet, aber im gleichen Atemzug heisst, dass bei Streit mit dem Anbieter kein Schweizer Gericht und keine Schweizer Aufsichtsbehörde helfen.
Der finanzielle Nachteil gegenüber einem bewilligten Anbieter zeigt sich an einem konkreten Punkt: In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, der ab 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken auf Bundesebene liegt. Ausländische Gewinne kennen diese Freigrenze nicht, jedenfalls nicht im Kanton Thurgau, der Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Die übrigen Kantone handhaben es uneinheitlich, weshalb die Antwort «je nach Kanton» die korrekte Formulierung ist, ohne eine einzelne kantonale Zahl als allgemeingültig darzustellen. Wer das nicht selbst prüft, zahlt im Zweifel Einkommensteuer auf einen Gewinn, der bei einem bewilligten Anbieter steuerfrei wäre.
Spielerschutz ohne Schweizer Bewilligung
Die Schutzmechanismen des BGS greifen nur dort, wo das BGS gilt. Bei Swisslos etwa müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf, eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Wer sich hier aussperrt, ist tatsächlich ausgesperrt.
Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist beides nicht garantiert. Einige Anbieter bieten Selbstausschluss-Tools an, die nur auf ihrer eigenen Plattform wirken, ohne Anbindung an ein schweizweites Register. Wer die Plattform wechselt, beginnt ohne Sperre von vorne. Eine schweizweite Sperre über die Gespa wird im Ausland nicht abgefragt, der Datenabgleich mit Schweizer Behörden fehlt. Wer überschuldet ist und nach Art. 80 BGS von der Teilnahme ausgeschlossen werden müsste, fällt durch dieses Raster, wenn der Anbieter keine Identitätsprüfung macht. Hinzu kommt, dass eine schweizweite InsAuszeit von drei Monaten bis sechs Jahren nur greift, wenn die Person überhaupt in einem bewilligten Betrieb angemeldet ist, was bei reinen Krypto-Spielern oft nicht der Fall ist.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt und dabei in 47,5 Prozent der Fälle einen Sporttippverkauf an Minderjährige festgestellt. Diese Zahl zeigt, wie dünn der Schutz selbst im bewilligten System an der Verkaufsstelle ist, und sie ist kein Argument für die ausländische Variante, deren Schutz noch dünner ausfällt.
Wie Krypto den Wettvorgang verändert
Die Blockchain macht Transaktionen öffentlich einsehbar, aber nur über Adressen zugeordnet. Eine Bitcoin-Adresse wie «bc1q…» ist keine Identität, aber jede Transaktion, die jemals über sie gelaufen ist, bleibt für immer in der Blockchain sichtbar. Anbieter, die Krypto akzeptieren, sehen in der Regel, wann welche Beträge von welcher Adresse kommen, und sie können Adressen sperren oder auf eine Liste für gesperrte Adressen setzen. Wer seine Wett-Adressen von anderen Brie-Finanzflüssen trennt, betreibt eine Form von Pseudonymität, die zwar von aussen schwer zuzuordnen ist, aber für den Anbieter selbst transparent bleibt.
Der Mechanismus ist deshalb nicht «anonym» im umgangssprachlichen Sinn, sondern pseudonym. Die einzige Person, die die Verbindung zwischen Adresse und Identität wirklich nicht herstellen kann, ist jemand, der die Adresse nie benutzt hat, um sich an einem KYC-pflichtigen Ort zu registrieren. Wer Bitcoin kauft, um zu wetten, hat in der Regel vorher eine Börse mit Identitätsprüfung benutzt, und genau dort entsteht die Spur.
Hinzu kommt das Wechselkursrisiko, das bei Krypto-Zahlungen besteht. Wer 0,01 Bitcoin einzahlt und eine Wette zu Quote 2,10 gewinnt, erhält 0,021 Bitcoin. Was das in Franken wert ist, hängt vom Kurs bei der Gutschrift ab. Bei einer 10-prozentigen Kursbewegung nach unten kann ein nomineller Wettgewinn real ein Verlustgeschäft sein. Der Buchmacher rechnet intern oft in Fiat, schickt aber den Gewinn in Bitcoin auf eine vom Spieler angegebene Adresse. Der Spieler trägt das Risiko zwischen Gutschrift und Verkauf.
Wie Bitcoin-Zahlungen bei ausländischen Anbietern typischerweise laufen
Bei den meisten ausländischen Anbietern, die Bitcoin annehmen, läuft die Einzahlung über einen festen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Einzahlung, oft mit einem Spread von ein bis drei Prozent gegenüber dem Marktkurs. Der Anbieter generiert eine eigene Wallet-Adresse und einen QR-Code für die Einzahlung, der Spieler sendet den Betrag aus seiner eigenen Wallet, nach üblicherweise einer bis drei Bestätigungen im Netzwerk gilt die Einzahlung als eingegangen. Auszahlungen werden in derselben Währung zurückgesendet, mit einer Auszahlungsgebühr, die meist aus der Netzwerkgebühr von Bitcoin besteht und je nach Netzauslastung zwischen wenigen Rappen und mehreren Franken liegt.
Manche Anbieter rechnen intern in Euro oder Dollar und bieten die Ein- und Auszahlung in Bitcoin nur als Brücke an. In diesem Fall trägt der Anbieter das Wechselkursrisiko zwischen interner Buchung und Blockchain-Transaktion, der Spieler trägt das Risiko zwischen Gutschrift auf der Anbieter-Wallet und Verkauf in Fiat. Beide Risiken zusammen bestimmen, was vom Gewinn übrig bleibt.
Es gibt in der Schweiz keine generelle Sperre für Krypto-Zahlungen an ausländische Anbieter. Banken und Karten-Issuer sperren in nicht, weil kein Schweizer Zahlungsverkehrsregime das vorsieht. Was blockiert wird, sind die Domains ausländischer Anbieter selbst. Wer die Sperre umgeht, hat eine schrittliche Auseinandersetzung mit dem Anbieter bei dessen eigener Aufsichtsbehörde oder vor einem ausländischen Gericht. Für die Schweiz gilt: Wer trotz Sperrliste spielt, bewegt sich in einer Grauzone, die nicht strafrechtlich gegen den Spieler, aber zivilrechtlich gegen den Anbieter vorgeht.
Sporttip und Jouez Sport im Überblick
Die folgende Übersicht stellt die beiden Schweizer Veranstalter einander gegenüber. Beide nehmen keine Kryptowährungen entgegen, der Vergleich dient der Einordnung, nicht der Auswahl unter Krypto-Anbietern.
| Einordnung | Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|---|
| Deutschschweiz, Ticino, Liechtenstein | Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) | Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
Beide Veranstalter erfüllen die Vorgaben des BGS vollständig, beide verlangen Identitätsprüfung, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Verlustlimiten und Spiellaerung; das unterscheidet sie von jedem ausländischen Anbieter, der mit «ohne Verifizierung» wirbt. Der Preis für diesen Schutz ist eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, ein Höchsteinsatz von 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette (10’000 Franken bei Systemwetten) und kein Bitcoin als Zahlungsmittel.
Swisslos Sporttip
Swisslos Sporttip ist der einzige Anbieter von Sportwetten mit Schweizer Bewilligung in der Deutschschweiz, in Ticino und in Liechtenstein. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Der Veranstalter, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt das Produkt Sporttip.
Was Swisslos bietet
Bei Sporttip lassen sich Einzel-, Kombinations- und Systemwetten platzieren, prematch und einmalig. Die Quoten entstammen einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, die die Gespa in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen führt (Version 10.09.2026). Corner-, Kartenmärkte und Esports fehlen in dieser Liste, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Der Mindesterschutz ist 1 Franken pro Wette, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 Franken pro Systemwette, Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und einmalig, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis einmalig übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, in spieleinscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Bei abgesagten Wettereignissen, die nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt werden, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert, nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Was die Nutzung kostet
Wer bei Sporttip spielt, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage, Obergrenze 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken, mit freiwilliger Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die Spiellaerung lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, eine unbefristete Spiellaerung wird im schweizweiten Sperrregister eingetragen und gilt auch in Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein.
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spiellaerung und eine einmalige Registrierung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Personen, die als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten.
Bewertung
Swisslos Sporttip ist die richtige Adresse für alle, die in der Deutschschweiz, in Ticino oder in Liechtenstein legal wetten wollen und mit der geschlossenen Marktliste, der Auszahlung in Franken auf das eigene Bankkonto und der Identitätsprüfung leben können. Wer mit Bitcoin zahlen will, ist hier systematisch ausgeschlossen, und das ist kein Versehen, sondern die Folge von Art. 50 Abs. 2 VGS. Wer hingegen auf Spielerschutz, Auszahlungssicherheit und steuerfreie Gewinne unter dem Freibetrag Wert legt, findet bei Sporttip die Schweizer Standardlösung.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande betreibt das Produkt Jouez Sport unter derselben Bewilligungslogik nach BGS, Aufsichtsbehörde ist ebenfalls die Gespa. Sitz und Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende.
Was Loterie Romande bietet
Das Wettprogramm folgt der gleichen geschlossenen Liste wie bei Swisslos, weil die Gespa die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen gesamtschweizerisch festlegt. Auch hier keine Corner- oder Kartenmärkte, keine Esports, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Die Online-Registrierung läuft über jeux.loro.ch, mit denselben Voraussetzungen Alter 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spiellaerung, einmalige Registrierung, Identitätsprüfung über Ausweis und Adressabgleich. Verlust- und Einzahlungslimite werden vor der ersten Teilnahme gesetzt.
Die Auszahlung erfolgt in Franken auf ein Bankkonto im Namen des Kontoinhabers, eine Krypto-Auszahlung ist im bewilligten System nicht möglich.
Was die Nutzung kostet — Loterie Romande Jouez Sport
Dieselben Verlustlimiten wie bei Swisslos, dieselbe Spiellaerungsmöglichkeit produktbezogen für 1 bis 180 Tage, dieselbe Eintragung einer unbefristeten Sperre im schweizweiten Register. Die Werbe- und Bonusvorschriften sind identisch, weil das BGS gesamtschweizerisch gilt, und die Gespa hat 2025 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos, was die Praxis bestätigt, dass jeder einzelne Bonus eine vorgängige Zustimmung braucht.
Fazit zur Westschweizer Option
Die Loterie Romande ist die Westschweizer Adresse für legale Sportwetten mit Schweizer Bewilligung, mit demselben Schutzprofil wie Swisslos und einem analogen Wettprogramm. Für die Frage «Wetten mit Bitcoin» liefert sie dieselbe Antwort wie Swisslos: strukturell ausgeschlossen, weil Art. 50 Abs. 2 VGS die Auszahlung an ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers verlangt. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt und mit Franken auf das eigene Konto spielen will, ist hier richtig, wer Bitcoin nutzen will, nicht.
Was die Sperrliste der Gespa für Krypto-Wettseiten bedeutet
Die Gespa veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz nicht legal operieren. Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugang zu diesen Domains per DNS-Sperre. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains. Blockiert wird der Domain-Block, nicht der einzelne Account, beim Wechsel der Domain durch den Anbieter, der Domain-Hopping, wird die Liste angepasst.
Für Krypto-Wettseiten bedeutet das: Eine Seite, die in der Schweiz nicht bewilligt ist und auf der Sperrliste steht, ist in der Schweiz über den normalen Internetzugang nicht ohne weiteres erreichbar. Wer sie über einen Umweg erreicht, bewegt sich in einer Grauzone, die gegen den Anbieter, nicht gegen den Spieler vorgeht. Die Sperrliste ist kein Schutz gegen Krypto-Zahlungen, sie ist ein Zugangsfilter, der nur eine Seite der Verbindung blockiert. Wer eine Wallet bedienen kann, kann Zahlungen an den Anbieter weiterleiten, der Spielereinstieg bleibt aber in den meisten Fällen blockiert.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Sperrliste und Sperrregister. Die Sperrliste betrifft ausländische Domains, die der Anbieter blockiert, das Sperrregister ist die Datenbank der Personen, die sich selbst ausgeschlossen haben oder ausgeschlossen wurden, und wird vom bewilligten System gegen alle bewilligten Anbieter abgeglichen. Wer im Sperrregister steht, kann bei Swisslos und Loterie Romande nicht spielen, bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung in der Regel schon.
Häufige Fragen
Können Schweizer Anbieter Gewinne in Bitcoin auszahlen?
Nein. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS dürfen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an eine Krypto-Wallet ist im bewilligten System nicht möglich. Swisslos und Loterie Romande akzeptieren weder Bitcoin-Einzahlungen noch Bitcoin-Auszahlungen. Wer mit Bitcoin spielen will, nutzt einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung für Spielende?
Die Schweizer Aufsicht greift dort nicht. Es gibt keinen Schutz des BGS, keine Schweizer Spiellaerung, keine Schweizer Limiten, keinen Schweizer Beschwerdeweg. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, der Anbieter unterliegt ausländischem Recht, die Gespa kann nur die Domain sperren, nicht den Spieler zwingen. Hinzu kommt die steuerliche Seite: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe besteuert, in anderen Kantonen je nach kantonaler Praxis, ohne den Freibetrag, der für bewilligte Grossspiele gilt.
Was ist ein Wettanbieter ohne Verifizierung, und was geht ohne Identitätsprüfung verloren?
Ein Anbieter ohne Verifizierung verlangt bei der Registrierung keinen Ausweis, sondern nur eine E-Mail-Adresse und gelegentlich eine Telefonnummer. Damit entfällt die Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS, das Alter wird nicht verifiziert, und die Spiellaerung im schweizweiten Register wird nicht abgefragt. Im Ergebnis kann ein Minderjähriger spielen, ein gesperrter Spieler kann weiterspielen, und bei Streit mit dem Anbieter fehlt die Schweizer Aufsicht. Wer aus einer Sperre aussteigen will, findet hier ein Schlupfloch, aber kein Mehr an Sicherheit.
Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?
Eine Wette zu Quote 2,10 mit Einsatz von 0,01 Bitcoin gewinnt 0,021 Bitcoin. Was das in Franken wert ist, hängt vom Kurs bei der Gutschrift ab. Bei einer 10-prozentigen Kursbewegung nach unten zwischen Ein- und Auszahlung kann ein nomineller Gewinn real ein Verlustgeschäft sein. Der Anbieter trägt in der Regel das Risiko zwischen interner Buchung und Blockchain-Transaktion, der Spieler trägt das Risiko zwischen Gutschrift und Verkauf in Fiat. Wer den Gewinn in Franken will, muss also zusätzlich zum Wettglüten auch das Wechselkursglühen haben.
Wie werden Gewinne aus ausländischen Wetten steuerlich behandelt, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, ab 1. Januar 2026 auf Bundesebene 1’071’000 Franken, darüber fällt 35 Prozent Verrechnungssteuer an, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für ausländische Wetten gilt der Freibetrag nicht im selben Umfang. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben es uneinheitlich, weshalb nur eine generelle Empfehlung bleibt: Den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, welche Praxis im Wohnsitzkanton gilt.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für Krypto-Wettseiten?
Die Sperrliste ist eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS, sodass der Zugang über den normalen Anschluss scheitert. Die Sperrliste ist kein Schutz gegen Zahlungen, weil Krypto-Transfers an beliebige Adressen fliessen können, sondern ein Zugangsfilter. Die Sperrliste betrifft den Domain-Block, das Sperrregister betrifft die Person. Wer im Sperrregister steht, kann bei bewilligten Anbietern nicht spielen, bei einem Anbieter auf der Sperrliste in der Regel schon, weil dessen Anbieter die Schweizer Register nicht abfragt.
Zahlungen – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
