MuchBetter als Zahlungsweg bei Schweizer Wettanbietern
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Wer in der Schweiz nach «Wettanbietern mit MuchBetter» sucht, landet rasch bei ausländischen Plattformen. In der Eidgenossenschaft dürfen jedoch nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und keiner von beiden wirbt prominent mit MuchBetter. Die folgende Einordnung erklärt, wie die Wallet funktioniert, welche separaten Bedingungen sie für den Europäischen Wirtschaftsraum führt und was das für Schweizer Spielende konkret bedeutet.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) sowie die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Wie MuchBasic aufgebaut ist und warum die Wallet für Schweizer Spielende eine Sonderstellung hat
MuchBetter ist eine E-Geld-Lösung, die nach eigenen Angaben von MIR Limited UK Ltd betrieben wird. Das Unternehmen ist als E-Geld-Institut von der britischen Finanzaufsicht FCA zugelassen und nennt in den Nutzungsbedingungen «UK and Rest of World» die FCA-Referenznummer 900704. Die MuchBetter-Karten und Wearables werden von Paynovate SA emittiert, das von der belgischen Nationalbank reguliert wird.

Für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (Stand 25. September 2023) gelten gesonderte MuchBetter-Wallet-Bedingungen: QuickPay Limited mit Sitz in Irland tritt als E-Geld-Vertriebspartner für das zypriotische E-Geld-Institut Sureswipe E.M.I. PLC auf. MuchBetter weist zudem darauf hin, dass die E-Geld-Lizenz seines früheren EWR-Partners UAB PayrNet (Litauen) widerrufen wurde und ausstehende Wallet-Guthaben von EWR-Kunden aus eigenen Mitteln beglichen wurden. Diese Aufteilung zwischen UK/Rest of World und EWR ist nicht nur regulatorischer Natur: Sie wirkt sich auf Verfügbarkeit, Limits und Auszahlungswege aus, je nachdem, wo ein Nutzer gemeldet ist.
Was eine E-Wallet für Sportwetten leistet, und was sie nicht kann
Eine E-Wallet wie MuchBetter trennt das Bankkonto vom Wettkonto. Einzahlungen werden vom Bankkonto auf die Wallet gebucht, von dort auf das Spielkonto des Anbieters. Auszahlungen laufen den umgekehrten Weg. Das bringt Tempo, weil keine Bankkontodaten an den Buchmacher weitergegeben werden, und es bringt eine zusätzliche Transaktionsebene, die Limits und Gebühren jeweils eigene Regeln gibt.
In der Schweiz ist die Trennung zwischen Wallet und Spielkonto besonders relevant: Die Verordnung über Geldspiele (VGS) verlangt, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Eine Wallet zwischen anliegend darf also nur sein, wenn die Auszahlung am Ende auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgt.
Die Schweizer Rechtslage: Warum MuchBetter hier nur eine Nebenrolle spielt
In der Schweiz ist Online-Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Gesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip sowie Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über die entsprechende Veranstalter- und Spielbewilligung und werden von der Gespa beaufsichtigt.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, tut dies ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre-Schutz und ohne Schweizer Rekursweg.
Was beworbene ausländische Wettanbieter mit MuchBetter-Bezug in der Schweiz bedeuten
Eine ausländische Bewilligung (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz oder Fair-Play-Schutz.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, am Ende von 2025 insgesamt 671 Domains). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt (Domain-Hopping), und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang explizit Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste.
Schutzregeln bei Swisslos und Loterie Romande: Was für jede Einzahlung gilt, unabhängig vom Zahlweg
Egal, ob das Spielguthaben per Wallet, Banküberweisung oder Einzahlungsschein auf das Konto kommt: Die Schutzregeln gelten für das Spielkonto selbst. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande verlangt für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura). Pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Werbung, Boni und das, was im Kleingedruckten steht
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Die Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich jeweils aus den Operator-AGB. Bei Sporttip: Verlustlimiten werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande: Die einzige im Recherche-Material ausgewiesene Promotion war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026), bei der an 7 Aktionstagen ein Code aus den National-League-Stadien eingegeben werden konnte und CHF 10 Spielguthaben ausgeschüttet wurden (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Gratisguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit: Von der Wallet auf das eigene Bankkonto
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und ein Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Prepaid-Tickets der Loterie Romande («Pre-pay») gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Warum die EWR-Sonderbedingungen für Schweizer Nutzer relevant sind
Für MuchBetter-Nutzer im EWR gelten die Bedingungen «Stand 25. September 2023». Das bedeutet: Wer als Schweizer Nutzer ein MuchBetter-Konto im EWR führt (etwa weil die Registrierung über eine europäische Adresse lief), unterliegt den irisch-zypriotischen Vertriebs- und E-Geld-Regeln, nicht den FCA-Regeln für UK und den Rest der Welt. Im Streitfall sind die zuständigen Stellen andere, und die Einlagensicherung folgt dem EWR-Regime. Für eine Wallet, die zwischen Bankkonto und Spielkonto vermittelt, hat das unmittelbare Folgen, wenn es um Limits, Auszahlungsdauer oder den Umgang mit gesperrten Guthaben geht.
Limits und Verlustgrenzen: Was die Verordnung tatsächlich vorschreibt
Die VGS verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste setzt (Art. 87 VGS). Eine Senkung muss sofort wirken, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden für Erhöhungen an, was strenger ist als das gesetzliche Minimum. Eine schweizweite fixe Einzahlung der Aufsichtsbehörden existiert nicht. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen einen erfolgreichen Sportwettenverkauf an Minderjährige ergeben, was zeigt, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht als lückenlos dargestellt werden kann.
Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter: Bewilligung, Produktregion, Anbieterprofil
Die folgende Tabelle ordnet die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter nach ihrer Bewilligung und ihrem Produktregion ein. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind hier nicht aufgeführt, weil sie nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Sportwetten anbieten dürfen und ihre Auflistung als «vergleichbar» mit bewilligten Anbietern rechtlich irreführend wäre.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Produktregion |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) |
Beide Veranstalter verfügen über die identische Bewilligungsstruktur, nämlich die nach BGS erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung, und beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Produktregion ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal: Wer seinen Wohnsitz in der Deutschschweiz hat, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ebenso. Wer in der Romandie wohnt, ist auf die Loterie Romande angewiesen.
Wettquoten, Marge und was ein Preisvergleich wirklich misst
Der Quotenschlüssel (Auszahlungsquote) eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Markt langfristig an die Spielenden zurückgibt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge des Marktes ist 100 % minus diesen Wert. Beispielrechnung an einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60: Die Summe der Kehrwerte ist 0.4762 + 0.2941 + 0.2778 = 1.0481. Die Auszahlungsquote beträgt damit 1 ÷ 1.0481 = 0.9541 (95.41 %), und die Marge liegt bei 4.59 %. Ein Markt mit einer Marge von 5 % gibt also auf lange Sicht 95 Cent pro eingesetztem Franken zurück, unabhängig vom Ausgang.
Die Marge variiert von Markt zu Markt (1X2, Tore über/unter, Handicaps), von Sport zu Sport und von Anbieter zu Anbieter. Für Schweizer Wettende, die zwischen Sporttip und Jouez Sport wählen, ist die Marge das wichtigste Preiskriterium, weil keine Boni verfügbar sind, die einen strukturellen Nachteil ausgleichen könnten.
Was MuchBetter bei den beiden Schweizer Veranstaltern konkret heisst: Die Profilbetrachtung
Die folgende Profilbetrachtung gilt nur den beiden Schweizer Veranstaltern, weil nur sie eine Bewilligung haben und für Schweizer Spielende legal erreichbar sind. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind im Recherche-Material nicht mit konkreten Zahlungsdaten zu MuchBetter hinterlegt; ihre Auflistung wäre rechtlich problematisch und inhaltlich nicht abgesichert.
Swisslos Sporttip
Swisslos wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet und betreibt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Bewilligung umfasst die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Der Zugang zum Online-Spielkonto ist auf das Swisslos-Vertragsgebiet beschränkt: Die Deutschschweizer Kantone, das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Bei der Zahlung setzt Swisslos auf eigene Lösungen: Spielguthaben per Einzahlungsschein oder Online-Zahlungsmöglichkeit (Mindestbetrag CHF 20, 30-Tage-Limit CHF 10’000), PostFinance Pay mit Bestätigung in der PostFinance App sowie die automatische Wallet-Gutschrift für Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Beim Cash-Out gibt es eine vollständige, aber keine teilweise Auszahlung: Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Für MuchBetter heisst das: Die Wallet ist im Recherche-Material nicht als Zahlungsart von Sporttip hinterlegt, und die Plattform wirbt auch nicht mit ihr. Wer auf MuchBetter als Zahlungsweg setzt, muss auf eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung ausweichen.
Verdienst von Sporttip: Die Plattform ist die einzige legale Online-Sportwette für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die eigenen Limits (Verlustlimiten, Höchsteinsätze, Selbstausschluss) sind klar definiert, die Auszahlung erfolgt zwingend auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, und Cash-Out ist verfügbar, wenn auch nur als volle Auszahlung.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt derselben Struktur wie bei Swisslos (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS), und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone möglich; pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und es wird eine Ausweiskopie verlangt, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis (nicht älter als 4 Monate).
Bei den Zahlungswegen setzt die Loterie Romande auf Prepaid-Tickets (CHF 20, CHF 50, CHF 100, CHF 200, ein Jahr gültig) und auf Bankzahlung mit den beschriebenen 30-Tage- und Wallet-Limits (jeweils höchstens CHF 10’000). Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis maximal CHF 2’000 pro Schein.
Auch hier gilt: Im Recherche-Material ist MuchBetter nicht als Zahlungsweg der Loterie Romande hinterlegt. Das Wallet-Modell, das die Loterie Romande selbst führt, ist ihr Prepaid-System und kein externer E-Geld-Anbieter.
Verdienst der Loterie Romande: Sie ist die einzige legale Online-Sportwette für die Romandie, mit einem dichten Verkaufsstellennetz für Bargeldauszahlungen und klar definierten Wallet- und Einzahlungslimiten. Für wen Westschweizer Kantone nicht zutreffen, fällt sie als Option weg.
Was es kostet, in der Schweiz legal zu spielen, und was MuchBetter daran nicht ändert
Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliesst, zahlt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt mit seinem Gewinn weit darunter: Es fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze, und es gibt kein Schweizer Sperrsystem, das ausländische Zahlungen blockiert. Das ist der entscheidende Punkt für die MuchBetter-Frage: Wer MuchBetter nutzt, um auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung zu spielen, hat am Ende einen ausländischen Gewinn, der je nach Konto und Kanton steuerlich anders behandelt wird als ein Gewinn von Swisslos oder Loterie Romande.
Die Werbe- und Bonusregeln, die im vorherigen Abschnitt erläutert wurden, gelten für Schweizer Veranstalter. Ausländische Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung werben, bewegen sich im Art. 74 Abs. 3 BGS, der Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele verbietet und mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft. Wer MuchBetter auf einer solchen Plattform nutzt, kann zwar nicht bestraft werden (BJ), aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Eine letzte Einordnung: Was die Wallet leistet, was sie kostet, und was sie in der Schweiz nicht löst
MuchBetter ist eine seriös regulierte E-Geld-Lösung mit FCA-Lizenz für UK/Rest of World und einem separaten EWR-Regime unter irischer und zypriotischer Aufsicht. Sie ist schnell, sie trennt das Bankkonto vom Spielkonto, und sie hat eigene Limits und Auszahlungsregeln. In der Schweiz spielt sie jedoch keine direkte Rolle bei den beiden bewilligten Veranstaltern, weil weder Swisslos noch Loterie Romande MuchBetter als Zahlungsart in den offiziellen Bedingungen listen.
Wer MuchBetter nutzen will, um auf einer Plattform mit Schweizer Bewilligung zu spielen, hat keine legale Option. Wer MuchBetter nutzt, um auf einer ausländischen Plattform zu spielen, hat keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rekursweg und unterliegt je nach Kanton einer anderen steuerlichen Behandlung. Das ist keine Frage der Wallet-Qualität; es ist eine Frage der Bewilligungsstruktur, die das Schweizer Geldspielgesetz vorgibt.
Für Wettende in der Schweiz, die legal spielen wollen, ist die Wallet-Frage sekundär: Der Zahlweg entscheidet sich an den eigenen AGB der beiden Veranstalter, nicht an einem Wallet-Anbieter. Für Wettende, die ausländische Plattformen nutzen, ist MuchBetter eine von mehreren Wallet-Optionen, aber das ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung dieser Plattformen.
Häufige Fragen zu MuchBetter und Schweizer Wettanbietern
Ist MuchBetter bei Swisslos oder Loterie Romande als Zahlungsart vorgesehen?
Im offiziellen Bedingungswerk beider Schweizer Veranstalter ist MuchBetter nicht als Zahlungsart gelistet. Swisslos nennt Einzahlungsschein, Online-Zahlungsmöglichkeit und PostFinance Pay; die Loterie Romande nennt Prepaid-Tickets und Bankzahlung. Wer MuchBetter nutzen will, muss auf eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung ausweichen.
Was bedeutet es, dass MuchBetter im EWR andere Bedingungen hat?
Die MuchBetter-Wallet-Bedingungen für den EWR (Stand 25. September 2023) sehen QuickPay Limited (Irland) als Vertriebspartner und Sureswipe E.M.I. PLC (Zypern) als E-Geld-Institut vor. Für UK und den Rest der Welt gilt die FCA-Lizenz von MIR Limited UK Ltd. Die Aufteilung betrifft Limits, Auszahlungswege und die zuständige Aufsicht im Streitfall.
Welche Rolle spielt das Schweizer Spielerkonto bei Drittanbietern?
Die VGS verlangt, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Auszahlung an ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen bindend; eine Wallet zwischen anliegend ändert daran nichts, wenn das Zielkonto im eigenen Namen lautet.
Wie berechnet sich die Auszahlung einer Wette, und was ist die Marge?
Eine gewonnene Wette zahlt Einsatz × Quote. Der Nettogewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote. Die Marge eines Marktes ist 100 % minus die Auszahlungsquote, die sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) berechnet. Beispiel: Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95.41 % und eine Marge von 4.59 %.
Welche Verlustlimiten gelten bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000.
Wie werden Gewinne von ausländischen Anbietern steuerlich behandelt?
Ausländische Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton anders steuerpflichtig. Im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich; die kantonale Steuerverwaltung gibt die für den Wohnsitz geltende Praxis an.
Zahlungen – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
