Freiwetten für Neukunden 2026 in der Schweiz: was Gratisspielguthaben wirklich taugt

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister von Gespa und Eidgenössischer Steuerverwaltung.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer in der Schweiz nach einer «Freiwette für Neukunden» sucht, stösst sehr schnell auf eine Eigentümlichkeit dieses Marktes: Das Angebot an Wettanbietern ist gesetzlich auf zwei Veranstalterinnen beschränkt, Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und auszahlbar ist solches Guthaben ohnehin nicht. Wer das nicht weiss, vergleicht Angebote, die in dieser Form gar nicht existieren dürfen, oder übersieht Aktionen, die sehr klein ausfallen, aber im legalen Rahmen das einzige sind, was es gibt. Nachfolgend sind die Spielregeln dieser Aktionen erläutert, die Freiwetten-Wert-Formel wird an einem Beispiel durchgerechnet und die Plattformen, die Schweizer Spielerinnen tatsächlich erreichen, werden verglichen.

Was eine Freiwette in der Schweiz überhaupt ist

Der Begriff «Freiwette» gehört zum Wettjargon und bezeichnet einen Einsatz, der nicht aus eigener Tasche bezahlt wird. Dahinter steckt in der Schweiz aber ein genauer definierter Begriff aus dem Geldspielgesetz: das Gratisspielguthaben. Beide meinen denselben Mechanismus, doch die Schweizer Spielregeln sprechen von Gratisspielguthaben, wenn eine Veranstalterin Spielende ohne zusätzliche Einzahlung mit einem Vektorpreis-Wettkapital ausstattet, das nicht ausgezahlt werden kann.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Der Unterschied zur ausländischen «Free Bet» ist technisch: Ausländische Plattformen werben oft mit einer «risk-free»-Wette, deren Einsatz im Verlustfall als Gutschein zurückkommt, oder mit einem Bonus auf die erste Einzahlung. Beides ist hierzulande reguliert anders zu bewerten, weil Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS) für Gratisangebote eine vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt. Die Aufsicht entscheidet jedes Mal, ob die Aktion stattfinden darf, und schreibt die Bedingungen mit. Genau deshalb fallen Schweizer Neukundenaktionen klein aus, sind aber sauber im Rahmen. Wer in der Schweiz wettet, wettet in einem der am strengsten überwachten Märkte ein.

Wo Gratisspielguthaben ins Wettgesetz passt

Eine Wette besteht aus Einsatz und Quote. Setzt jemand CHF 10 auf Quote 2.00, beträgt der mögliche Bruttogewinn CHF 20 (Einsatz × Quote); bei einer erfolgreichen Wette fliesst das Geld zurück, sonst ist es weg. Genau an dieser Stelle setzt Gratisspielguthaben an: Es übernimmt die Funktion des Einsatzes, ohne dass der Spielende eigenes Geld riskiert, und liefert im Erfolgsfall nur den Nettogewinn (Bruttogewinn minus «Einsatz» aus dem Guthaben). Das unterscheidet es von einem Cash-Bonus, der meist den Gewinn aus eigener Einzahlung aufstockt und an Umsatzbedingungen geknüpft ist. Schweizer Aktionen sind technisch Gratisspielguthaben-Aktionen, keine klassischen Einzahlungsboni.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wichtig für die Erwartung: Gratisspielguthaben kann in der Schweiz nicht ausgezahlt werden. Es muss eingesetzt werden, ein allfälliger Nettogewinn landet auf dem Spielerkonto und ist anschliessend ganz normales, auszahlbares Guthaben. Die Bedingungen mancher Aktionen schränken zusätzlich ein, auf welche Märkte oder Mindestquoten das Guthaben gesetzt werden muss.

Warum das Angebot klein bleibt

Wer bei internationalen Anbietern stöbert, gewöhnt sich an «100 % Bonus bis CHF 200» oder «€10 Free Bet ohne Einzahlung». Solche Werbung richtet sich an Märkte, in denen Werbung und Boni anders reguliert sind. In der Schweiz gilt: Nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, und für Gratisspielguthaben ist die Gespa-Zustimmung nötig. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen und Swisslos 8. Die Zustimmungen decken Aktionszeitraum, Zielgruppe und Beträge ab, deshalb wirken die Aktionen klein und sind im Schnitt eher Beigabe als Lockmittel. Wer das nicht weiss, wer hier den europäischen Markt sucht, sucht ihn nicht hier.

Rechtlicher Rahmen für Sportwetten in der Schweiz

Die Rechtslage ist eng, weil sie den Sportwettenmarkt als Grossspiel einordnet (Art. 3 lit. c und e BGS). Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2019 und der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) sind die Kantone verpflichtet, ihre Bewilligungen für Sportwetten an die beiden Veranstalterinnen zu bündeln, die schon zuvor die Lotterien durchführten. Eine dritte Veranstalterin kann es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht geben, und der Kreis der bewilligten Sportwetten- und Wettarten ist eine geschlossene Liste, die die Gespa betreibt.

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen

Auf der einen Seite steht die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Auf der anderen Seite steht die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis betreibt.

Beide halten eine Veranstalterbewilligung und je Spielbewilligung, beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken und Online-Spielbanken beaufsichtigt, nicht aber Lotterien und Sportwetten. Für Schweizer Spielende heisst das: Wer legal wetten will, kann nur dort ein Konto eröffnen, wo er wohnt, weil die Veranstalterin nur in ihrem Vertragsgebiet ein Konto anbieten darf.

Wohnsitz, in Arbeit und Volljährigkeit

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal anmelden, Mehrfachkonten sind unzulässig. Bei Loterie Romande läuft die Prüfung analog, mit denselben drei Bedingungen: Schweizer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, volljährig, keine Spielsperre.

Die Konsequenz: Wer als Neukunde eine «Freiwette» sucht, kann sie nur dort finden, wo er auch ein Konto eröffnen darf. Ein Zürcher kann bei Loterie Romande kein Konto eröffnen, ein Genfer keines bei Swisslos. Wer im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet, die Romandie fällt auseinander. Das ist keine Schikane, sondern die direkte Folge der Interkantonalen Vereinbarung.

Werbe- und Bonusregeln

Das BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Für Gratisspielguthaben gilt zusätzlich: Es braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das heisst nicht, dass es keine Freiwetten gibt, sondern dass jede Aktion einzeln genehmigt wird und ihre Bedingungen offengelegt sind.

Deshalb findet sich auf den offiziellen Plattformen auch kein Gutscheincode. Die Aktionen laufen über das verifizierte Spielerkonto, sind an Aktionszeitraum und Aktionsbedingungen gebunden und enden automatisch. Wer in Sozialen Medien einen «JouezSport Code 2026» sucht, findet ihn nicht, weil die Aktionen über das verifizierte Konto laufen.

Was im Ausland gilt und warum das hier nicht zählt

Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz wettet, ohne dass eine Schweizer Bewilligung vorliegt, bewegt sich ausserhalb des Schutzes des BGS. Ausländische Anbieter haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung; die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre durch Schweizer Internetanbieter führt. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat praktisch kein Schutzregime. Das heisst nicht, dass die Spielerin bestraft wird; der Bund verzichtet darauf. Aber Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa. Im Konkursfall des Anbieters ist das Geld weg. Das ist der Preis dafür, dass die ausländische Plattform auf einem gesetzlich geschlossenen Markt spielt.

Schutzmechanismen für Neukunden und Bestandskunden

Der Schweizer Schutzrahmen setzt nicht auf Werbeverbote allein, sondern auf eine ganze Architektur aus Limiten, Sperren und Verlustbegrenzungen. Wer das Spielerkonto eröffnet, gibt damit automatisch den Rahmen für den eigenen Konsum vor, bevor die erste Wette platziert wird. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt in genau diesem Rahmen, denn das Guthaben ist Teil des Spielerkontos und unterliegt denselben Regeln.

Verlustlimiten selbst setzen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite pro Periode liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Limitsenierung tritt sofort in Kraft, eine Limitenhebung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht eigentlich nur 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande haben intern 72 Stunden gesetzt, was die Schwelle für impulsives Erhöhen bewusst höher legt.

Was das praktisch heisst: Ein Spieler, der am Montag merkt, dass er zu hoch liegt, kann seine Limite senken und am selben Abend nicht mehr setzen. Wer die Limite erhöhen will, muss drei Tage warten, in denen die neue Limite bewusst nicht gilt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Spieler in der Akutsituation die Erhöhung wollen, aber nicht brauchen.

Selbst- und Fremdsperren

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Bei Loterie Romande läuft das Verfahren vergleichbar. Wer sich für die Sperre entscheidet, gibt die Kontrolle über den Zugang für mindestens drei Monate ab (Art. 84 VGS); Aufhebung nur mit Einbezug einer Fachstelle.

Die Liste ist gesetzlich geregelt: Gesperrt werden Personen, die verschuldet sind, ein problematisches Spielverhalten zeigen oder einen Sperrantrag stellen. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das klingt hart, ist aber die Konsequenz aus einem Schutzregime, das Verlustprävention vor Marktzugang stellt.

Auszahlungswege und Zahlungsdisziplin

Wer in der Schweiz wettet, zahlt auf ein verifiziertes Konto mit eigenem Namen ein und lässt sich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es in diesem Markt nicht. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei Loterie Romande sind Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 limitiert, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet zugeordnet, Gewinne darüber auf das Bankkonto der angegebenen IBAN überwiesen.

Die Auszahlungslogik dient der Nachvollziehbarkeit. Gewinne aus Gratisspielguthaben sind nicht auszahlbar; Gewinne aus eigenen Wetten unterliegen der normalen Auszahlungslogik mit den Freibeträgen und der Verrechnungssteuer.

Aktionen und Boni für Neukunden

Die Spielregeln sind das eine, das Angebot das andere. Wer nach einer Freiwette für Neukunden sucht, findet in der Schweiz weniger als im Ausland, aber das, was es gibt, ist offen ausgewiesen. Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren regelmässig Aktionen mit Spielguthaben durchgeführt; die letzte lief unter dem Titel JouezSport – Patinoires et Stades und lief vom 17.12.2025 bis 10.03.2026 an sieben Aktionstagen. Swisslos setzt stärker auf dauerhafte Spielmechaniken wie den Kombiboost als auf einmalige Gutschriften.

JouezSport – Patinoires et Stades

Die Aktion lief über knapp drei Monate und band sieben Aktionstage an die Stadien der National League. Wer innerhalb von sieben Tagen nach Verbreitung des Codes im Stadion den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eingelöst werden konnte es auf das verifizierte Spielerkonto bei Jouez Sport, die Aktion richtete sich an Neukunden und Bestandskunden gleichermassen, die Teilnahme war an die Vollständigkeit des Kontos geknüpft.

Das Beispiel illustriert den Mechanismus, nicht den konkreten Anlass: Eine kleine Gutschrift, ein enger Zeitraum, ein handfester Anlass (Stadionbesuch). Wer 2026 nach einer neuen Aktion Ausschau hält, schaut am besten auf die Aktionsseite von Loterie Romande und Swisslos; die Aktionen sind bewilligungspflichtig, deshalb tauchen sie offiziell und ohne Promo-Code-Spielerei auf.

Der Sporttip-Kombiboost

Bei Swisslos ist der Kombiboost ein dauerhaftes Angebot, keine Neukundenaktion im engeren Sinn. Er gilt nur online und für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, deren einzelne Quote mindestens 1.50 beträgt. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Kombiboost ist technisch kein Gratisspielguthaben, sondern eine Gewinnvermehrung. Er zeigt aber, wie Swisslos die Spielerinnen mit spielmechanischen Vorteilen versorgt, statt mit Einzahlungsboni zu werben, die das BGS nur unter Gespa-Vorbehalt erlaubt.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Variante, die dem ausländischen «Boosted Odds» am nächsten kommt, und sie ist in der Schweiz strikt reglementiert.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 01.01.2026 festgelegt; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb sich die pauschale Aussage «je nach Kanton» empfiehlt. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Für die typische Freiwette mit einem Nettogewinn von CHF 5 bis CHF 50 heisst das: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, kein Aufwand.

Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer. Allerdings behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben, der Freibetrag greift nicht. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater, denn die Praxis ist unecht von Kanton zu Kanton.

Rechenbeispiel: Was eine CHF-10-Freiwette wert ist

Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, hat einen anderen Wert als ihr Nominalbetrag suggeriert. Die Wert-Formel lautet: Wert = Nominalbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Das «mal» bedeutet: was die Freiwette im Mittel über viele Einsätze abwirft, nicht was sie im Einzelfall gewinnt.

Nehmen wir die Aktion JouezSport mit CHF 10 Spielguthaben. Wer das Guthaben auf eine Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall CHF 9 Nettogewinn (CHF 10 × (1.90 − 1)). Das ist die Auszahlung im Erfolgsfall. Die Auszahlungsquote des Marktes berechnet sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 95 %. Damit ergibt sich der mittlere Wert der Freiwette: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, also rund CHF 4.50.

Das ist der statistische Mittelwert über sehr viele gleichartige Einsätze, nicht der zu erwartende Gewinn im Einzelfall. Wer Glück hat, gewinnt CHF 9; wer Pech hat, gewinnt nichts. Im Mittel bleibt die Freiwette hinter ihrem Nominalwert zurück, weil der Einsatz verloren ist und der Markt dem Buchmacher seinen Anteil lässt. Bei höherer Quote steigt der absolute Nettogewinn im Erfolgsfall, gleichzeitig sinkt die Auszahlungsquote des Marktes, weil der Buchmacher seine Marge auf beide Seiten des Marktes legt. Der optimale Wert liegt meist bei einer mittleren Quote zwischen 1.80 und 2.20.

Was heisst das praktisch? Eine CHF-10-Freiwette im Wert von rund CHF 4.50 ist kein Geschenk, aber ein nettes Extra, wenn sie zur bestehenden Wettstrategie passt. Wer eine Freiwette auf eine Quote unter 1.50 setzt, verschenkt einen Teil ihres Wertes, weil der Nettogewinn klein ist. Wer sie auf eine hohe Quote über 3.00 setzt, gewinnt im Erfolgsfall mehr, die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt aber und der Mittelwert zieht nach unten. Die goldene Mitte um 1.90 bis 2.00 ist meist das mit dem höchsten statistischen Wert.

Vergleich der Anbieter für Neukunden

Die Plattform-Übersicht orientiert sich an dem, was ein Schweizer Spieler tatsächlich erreichen kann: zwei bewilligte Veranstalterinnen im Inland, dann eine Reihe ausländischer Anbieter, die Schweizer Spielerinnen erreicht, ohne dass sie dafür eine Bewilligung haben. Die Tabelle ist nach Verfügbarkeit geordnet, innerhalb der bewilligten Anbieter nach Vertragsgebiet, innerhalb der ausländischen nach alphabetischer Reihenfolge der Marken.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte «ohne Schweizer Bewilligung» ist hart, aber korrekt: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder anderswo hat in der Schweiz keine Rechtskraft. Wer dort ein Konto eröffnet, tut das ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Wer gesperrt ist, hat auf einer ausländischen Plattform kein Sperrmittel. Das ist die Realität, nicht eine Warnung, die weichgespült wäre.

Swisslos Sporttip: das Standardangebot für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein. Das Spielerkonto ist verifizierungspflichtig, die Identität wird aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer ein Konto eröffnet, hat die volle Palette der Schweizer Schutzmechanismen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Obergrenze CHF 9’999, Einzahlungslimite für 30 Tage, freiwillige Spielsperre 1 bis 180 Tage, unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Die Auszahlung geht nur auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Das Wettprogramm umfasst die von der Gespa bewilligten Sportarten und Wettarten. Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette ist CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Kombiboost ist 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage.

Neukundenaktionen sind hier nicht in dem Sinn zu finden, wie es ausländische Plattformen bieten. Das ist kein Versäumnis, sondern die Folge von Art. 75 Abs. 2 BGS: Swisslos hat 2025 acht Zustimmungen für Gratisspielguthaben erhalten, die Aktionen sind über die offizielle Aktionsseite einsehbar und ohne Promo-Code direkt im verifizierten Konto aktivierbar.

Wertung: Wer in der Deutschschweiz wohnt und Sportwetten legal nutzen will, kommt an Swisslos nicht vorbei. Die Plattform ist die einzige legale Adresse in diesem Vertragsgebiet, der Schutz ist vollständig, das Wettprogramm entspricht der Gespa-Liste. Für Spielerinnen, die auf möglichst hohe Bonusprozente oder «risk-free»-Konzepte Wert legen, ist das nichts; für Spieler, die auf eine vollständige Überwachung und einen klaren Rechtsrahmen Wert legen, ist es das einzige Angebot.

Loterie Romande Jouez Sport: das Standardangebot für die Romandie

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Die Logik ist dieselbe wie bei Swisslos, nur die Marke ist französischsprachig und der Marktauftritt geht über Avenue de Provence 14 in Lausanne. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Die Online-Registrierung erfordert Wohnsitz im Vertragsgebiet, Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Spielsperre, eine einzige Anmeldung pro Person.

Das Wallet ist auf CHF 10’000 limitiert, Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber aufs Bankkonto. Die Aktionen mit Gratisspielguthaben laufen regelmässig und über die Aktionsseite der Plattform; die letzte bewilligte Aktion hiess JouezSport – Patinoires et Stades und lief an sieben Aktionstagen über den Winter 2025/26. Wer ein Konto hat, sieht die nächste Aktion direkt auf der Startseite.

Wertung: Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport dasselbe Angebot wie Swisslos-Spieler, nur auf Französisch und mit dem Aktionsschwerpunkt der Loterie Romande. Das Sportprogramm ist das, was die Gespa-Liste hergibt, der Schutzrahmen identisch. Für Spielerinnen, die eine konkrete Aktion erwarten, ist sie sichtbar; wer eine Auswahl an Aktionen oder eine breitere Palette an Wettarten sucht, ist hier wie bei Swisslos an der Grenze des gesetzlich Möglichen.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist eine internationale Plattform, die über keine Schweizer Bewilligung verfügt. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, hat das Angebot hierzulande keine Rechtskraft. Wer ein Konto bei solchen Plattformen führt, kann weder auf Verlustlimiten noch auf das Ausschlussregister zurückgreifen; zudem fehlt jede Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; Ende 2025 waren dort 671 Einträge gelistet.

Für Neukunden wirbt die Plattform international mit Bonusaktionen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Wer dort spielt, tut das ausserhalb des BGS-Schutzrahmens. Gewinne ausländischer Anbieter können je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden als Schweizer Gewinne; im Thurgau etwa ohne Freibetrag, in anderen Kantonen je nach Praxis.

Wertung: Die Plattform ist für Schweizer Spielerinnen erreichbar, aber nicht legal abgesichert. Wer dort aus Neugier spielt, sollte wissen, dass er im Konfliktfall kein Schweizer Recht hat und die Plattform jederzeit blockiert werden kann. Für Spieler, die Wert auf Schweizer Schutz und Schweizer Rechtsweg legen, ist FortuneJack die falsche Adresse.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht festgestellt. Die Bedingungen folgen dem internationalen Standard für Bonusaktionen und Wettprogramme. Wer dort spielt, ist an keine Schweizer Limiten und kein Schweizer Ausschlussregister gebunden, die Beschwerdestelle ist die Lizenzbehörde des Ausstellungslandes. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre führt.

Wertung: Für Schweizer Spielerinnen ist Pribet erreichbar, aber nicht legal abgesichert. Der Reiz der Plattform liegt im Bonusangebot, das in dieser Form in der Schweiz nicht erlaubt ist; der Preis liegt im fehlenden Schutz. Wer Plattform-Spiel mit Schweizer Schutzrahmen kombinieren will, ist hier falsch.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona agiert international und besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, ist das Angebot rechtlich nicht bewilligungsfähig. Das Plattform-Angebot umfasst Bonus- und Cashback-Mechaniken, die sich an internationalen Standards orientieren und nicht mit den Schweizer Regeln für Gratisspielguthaben in Einklang stehen.

Wertung: Erreichbar, aber ohne Schweizer Schutz. Für Spielerinnen, die auf ein internationales Wettprogramm und Bonusstrukturen Wert legen, ist Rabona eine Adresse; für Spieler, die im Schutzrahmen des BGS bleiben wollen, ist die Plattform die falsche Wahl.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist nicht festgestellt. Die Plattform bietet das übliche internationale Programm aus Prematch, Live und Bonusaktionen.

Wertung: Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz. Die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. Standardprogramm, international übliche Bonusaktionen.

Wertung: Erreichbar, aber ohne Schweizer Schutzrahmen. Für Spielerinnen mit Faunament für internationale Bonusstrukturen eine Option; für Spieler mit Bedarf an Schweizer Schutz die falsche Adresse.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. Standardangebot für internationales Wetten.

Wertung: Wie die übrigen ausländischen Plattformen ohne Schweizer Lizenz: erreichbar, aber nicht legal abgesichert. Die Sperrlistung durch die Gespa ist jederzeit möglich.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist nicht festgestellt. 22Bet gehört zu den Plattformen, die von der Gespa namentlich auf der Sperrliste genannt wurden, was die DNS-Sperre in der Schweiz zur realen Hürde macht.

Wertung: Die Plattform ist in der Schweiz über die Provider blockiert. Wer sie über Umgehung erreicht, tut das ausserhalb des BGS-Schutzrahmens. Der Hinweis ist hier besonders wichtig, weil die DNS-Sperre die Erreichbarkeit in der Praxis deutlich einschränkt.

X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung

X3Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz nennen Drittquellen als Tobique Gaming Commission aus Kanada, was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt. Auch diese Domain kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Wertung: Erreichbar, aber ohne Schweizer Schutz. Die Lizenz aus Kanada hat in der Schweiz keine Rechtskraft, und die Plattform kann jederzeit blockiert werden.

Was die Aktionen im Alltag bringen

Gratisspielguthaben in der Schweiz ist eine Dreingabe, kein Köder. Wer mit einer «Free Bet»-Erwartung aus dem Ausland kommt, ist hier fehl am Platz. Wer versteht, dass die Aktionen aus dem legalen Rahmen kommen und daher klein ausfallen, kann sie sinnvoll nutzen. Drei praktische Punkte helfen beim Umgang.

Erstens, das Kleingedruckte lesen. Die Aktionsbedingungen von Loterie Romande und Swisslos stehen vollständig auf der Aktionsseite. Gültigkeitsdauer, einsetzbare Märkte, Mindestquoten und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist, sind dort verbindlich geregelt. Wer das Kleingedruckte ignoriert, riskiert, dass eine Wette nicht zählt oder der Gewinn verfällt. Im Aktionszeitraum ist die Bedingung oft hart: Der Code muss innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben sein, sonst verfällt er. Wer das verpasst, hat keinen Anspruch auf das Guthaben.

Zweitens, das Guthaben sinnvoll einsetzen. Die Wert-Formel zeigt: Eine CHF-10-Freiwette auf Quote 1.90 hat einen mittleren Wert von rund CHF 4.50. Auf einer Quote unter 1.50 sinkt der Wert, auf einer Quote über 2.50 ebenfalls. Das Optimum liegt meist um 1.90 bis 2.10. Wer das Guthaben auf eine Wette setzt, die er auch ohne das Guthaben platziert hätte, nutzt den Wert am besten. Wer das Guthaben für eine Wette «verbrennt», die er sonst nicht gespielt hätte, verschenkt den Wert.

Drittens, das Schweizer Schutzregime nutzen. Wer das verifizierte Konto hat, hat den Schutz des BGS. Das ist kein Bonus, sondern ein Rahmen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Einzahlungslimite, die freiwillige Sperre 1 bis 180 Tage und die unbefristete Sperre im schweizweiten Register sind Werkzeuge, die Spielerinnen selbst in der Hand haben. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt in diesem Rahmen und kann ihn verschärfen, wenn das eigene Verhalten es nahelegt.

Häufige Fragen

Wer bietet in der Schweiz Freiwetten für Neukunden an?

Freiwetten für Neukunden werden in der Schweiz nur von den beiden bewilligten Veranstalterinnen angeboten: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede Aktion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa und ist an einen klaren Aktionszeitraum und Aktionsbedingungen gebunden. Ausländische Plattformen wie FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet und X3Bet haben keine Schweizer Bewilligung und dürfen in der Schweiz nicht legal beworben werden.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

Die letzte bewilligte Aktion der Loterie Romande lief vom 17.12.2025 bis 10.03.2026 unter dem Titel JouezSport – Patinoires et Stades. Wer innerhalb von sieben Tagen nach Verbreitung des Codes im Stadion den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Aktion lief an sieben Aktionstagen über den Winter 2025/26 und band sich an die Stadien der National League. Wer die nächste Aktion sucht, schaut am besten auf die offizielle Aktionsseite von Loterie Romande.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Ein Neukundenkonto bei Swisslos oder Loterie Romande ist ab 18 Jahren möglich, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet und ohne bestehende Spielsperre. Die Identität wird per Upload eines Ausweises verifiziert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Ist eine Freiwette für Neukunden in der Schweiz an eine Einzahlung gebunden?

Die in der Schweiz bewilligten Aktionen mit Gratisspielguthaben sind in der Regel nicht an eine Einzahlung gebunden. Wer den Aktionscode im verifizierten Konto eingibt, erhält das Spielguthaben direkt auf das Wallet. Anders als ausländische Plattformen, die Anbindung an eine Ersteinzahlung verlangen, sind Schweizer Aktionen oft an einen Aktionszeitraum und an eine Aktion im Stadion oder am Verkaufsstelle gebunden. Die Bedingungen sind in den Aktionsbedingungen der jeweiligen Veranstalterin verbindlich geregelt.

Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?

Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und beaufsichtigt Lotterien und Sportwetten, nicht aber Spielbanken. Für Gratisspielguthaben braucht jede Veranstalterin nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht prüft Aktionszeitraum, Zielgruppe und Beträge und schreibt die Bedingungen mit. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos. Das ist der Grund, warum Schweizer Aktionen klein und bewilligt sind statt gross und wild.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?

Ausländische Plattformen wie FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet und X3Bet haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und kein Schutzregime aus dem BGS. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre durch Schweizer Provider führt. Im Konfliktfall bleibt nur der Rechtsweg im Ausstellungsland der Lizenz, was für Schweizer Spielerinnen praktisch unzugänglich ist. Gewinne aus ausländischen Anbietern können je nach Kanton anders besteuert werden als Schweizer Gewinne; im Thurgau etwa ohne Freibetrag.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»