Impressum – hockeywetten

hockeywetten schreibt über Eishockey-Wetten und weitere Sportwetten für ein Publikum in der Schweiz. Das Impressum gibt Auskunft über die Betreiberin und über die Regeln, unter denen die Beiträge entstehen.

Betreiberin der Website

Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme sind unter hockeywetten.com abrufbar. Die Angaben beruhen auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eine klare und vollständige Angabe der Identität und der Kontaktadresse, einschliesslich elektronischer Post, vorschreibt.

Was die Website bietet

Redaktionelle Information über Sportwetten, mehr nicht: Es werden keine Wetten angenommen, keine Spielerkonten geführt, kein Geld entgegengenommen und keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage sind nicht Teil des Angebots.

Geltender Rechtsrahmen

In der Schweiz regelt das Geldspielgesetz (BGS) die Geldspiele, es gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele; die Aufsicht führt die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt hier nicht, und Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Mitspielen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Haftungsausschluss

Sorgfältige Recherche und regelmässige Prüfung begleiten die Beiträge. Da Quoten, Programme und Bedingungen sich laufend ändern, hat die aktuelle Angabe der Veranstalterin Vorrang; wer sich auf die Beiträge stützt, tut das auf eigene Verantwortung, und hockeywetten haftet dafür nicht. Externe Links wurden beim Setzen geprüft, ihre spätere Entwicklung liegt bei der jeweiligen Betreiberin. Rechtswidrige Inhalte führen, sobald sie bekannt sind, zur Entfernung des Links.

Urheberrecht

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt die Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Wer sie über das Zitatrecht hinaus nutzen will, braucht zuvor die schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Das Wetten kann zur Sucht werden. Bei Anzeichen für exzessives Geldspiel, bei sich selbst oder in der Familie, bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht kostenlose und vertrauliche Beratung. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: Oktober 19, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»