Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – was «neu» wirklich heisst

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Wer in der Schweiz nach einem «neuen Sportwettenanbieter» sucht, stösst rasch auf eine harte Tatsache: Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, und alles andere läuft ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Die Liste ist also sehr kurz, und die Seite hier ordnet ein, was «neu» in diesem Markt heisst, was ein Anbieter wirklich kostet und weshalb der schnellste Weg auf eine ausländische Seite auch der teuerste sein kann.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, abgeglichen mit der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission, hier zuständig ist die Interkantonale Geldspielaufsicht) und dem Spielregelwerk von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie den Online-Bedingungen von Swisslos vom 13. Januar 2025.

Was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei grosse Klassen: die Geldspiele in Spielbanken und die Grossspiele ausserhalb von Spielbanken. Sportwetten gehören zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS), die Aufsicht führt die Gespa – nicht die ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst klein gehalten: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weiterer Markteintritt im neuen Sportwettenanbieter-Sinne ist damit in der Schweiz nicht möglich; jede andere Seite, die Schweizer Spielerinnen und Spieler bedient, tut dies ohne Schweizer Bewilligung. Das ist nicht einfach ein administrativer Mangel – die Gespa publiziert für solche ausländischen Domänen eine Sperrliste und schaltet sie über DNS-Sperren (Art. 86–93 BGS), per Ende 2025 standen 671 Domänen darauf.

Der Knackpunkt für die Suche nach «ganz neuen Sportwettenanbietern»: Ein neuer Name heisst nicht «neu bewilligt». Neue Produkte sind möglich, neue Veranstalter nicht. Wer einen Anbieter sieht, der noch nicht auf der Sperrliste steht, hat trotzdem keine Schweizer Bewilligung – die Sperrliste folgt der Realität, nicht umgekehrt.

Wer welche Kantone bedient

Swisslos Sporttip bedient 19 Deutschschweizer Kantone plus den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH). Ein Online-Konto bei Swisslos lässt sich nur eröffnen, wenn man im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren – die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gehören zur Loterie Romande, die dort Jouez Sport betreibt. Für die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, das operative Zentrum sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in den einen Sprachraum zieht und im anderen spielt, verliert den Zugang. Das ist keine Marotte der Anbieter, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung: Die Spielfläche ist zugeschnitten, ein Konto für die Deutschschweiz funktioniert in Genf nicht. Wer auf Reisen innerhalb der Schweiz wetten will, prüft vor dem Tippgenau, in welchem Vertragsgebiet das eigene Konto liegt.

Was beworbene Wetten wirklich dürfen

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste vom 10. September 2026 nennt nur die Wettbewerbe und Runden, die auch wirklich teilnehmen; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Rangwetten sind nur dann zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – Trainingsläufe, Qualifying-Sessions oder reine Show-Wettbewerbe sind keine zulässigen Wetten.

Was sich aus der Liste nicht ergibt: Eckballwetten, Kartenwetten oder ähnliche Mikro-Märkte sind auf der Liste nicht zu finden, und ein Esports-Block fehlt vollständig. Wer bei einem ausländischen Anbieter solche Märkte sieht, sieht dort etwas, was in der Schweiz nicht zugelassen wäre – der Markt selbst unterliegt der Aufsicht, nicht der Anbieter. Auch Livewetten sind grundsätzlich zulässig, vorbehaltlich einer entsprechenden Spielbewilligung des Veranstalters; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Wer aus der Schweiz auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich bewusst sein, dass diese Märkte dort zulässig sein können, in der Schweiz aber nicht. Wenn die Gespa eine Sperrung der Seite beschliesst, fällt der Zugang weg – nicht weil das Spiel «verloren» wurde, sondern weil der Zugang an der DNS-Sperre endet.

Werbung, Boni und die Gespa-Erlaubnis

Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz zu werben ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert werden (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Das ist mehr als eine Formalie. Bei einem in der Schweiz bewilligten Anbieter ist ein «Gratis-» oder «Bonus-»-Angebot ein von der Aufsicht genehmigtes Produkt, mit klaren Bedingungen. Bei ausländischen Anbietern trägt der Spieler die Werbe und das Wettangebot selbst – die Aufsicht schaut nicht hin, eine Beschwerdestelle gibt es nicht, der Weg zur Sperrliste ist kürzer als der zu einer Auszahlung.

Spielerschutz: was bei bewilligten Anbietern gesetzt ist

Die Schweizer Aufsicht baut den Schutz auf drei Säulen: Identitätsprüfung, selbst gesetzte Limiten und ein gemeinsames Sperrregister.

Identität, Wohnsitz und ein Konto pro Person

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und pro Person genau ein Konto. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft – wer einen gefälschten Ausweis hochlädt, fällt durch. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Prüfung in der Form nicht; manche verlangen gar keine Ausweisdaten, manche prüfen sie halbherzig, manche lehnen Spieler aus der Schweiz aus, wenn die Spur zur Schweizer Aufsicht führt.

Das eine Konto pro Person ist mehr als eine Anti-Betrug-Massnahme. Es verhindert, dass ein und dieselbe Person mit mehreren Konten Verlustlimiten umgeht. Wer den Wohnsitz wechselt – etwa von Genf nach Zürich –, kann nicht einfach ein zweites Konto eröffnen, sondern muss das alte schliessen.

Verlustlimiten, freiwillige Einzahlungslimiten und die 72-Stunden-Regel

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Karenzzeit, die ein impulsives «Ich spiele ab morgen höher» abfangen soll. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Statutengrenze für eine Erhöhung beträgt nach VGS 24 Stunden, die meisten bewilligten Anbieter setzen in ihren Bedingungen die längere 72-Stunden-Frist. Das ist eine Selbstbindung der Anbieter, kein Gesetz – sie kann bei einem Anbieterwechsel kürzer sein. Wer die eigenen Limits anpassen will, liest vor der Bestätigung, welche Karenzzeit das jeweilige Produkt anwendet.

Spielsperre, Sperrregister und die Westschweiz

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie für Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Das ist der grosse Unterschied zu ausländischen Anbietern: Eine Schweizer Spielsperre zieht nach und gilt in jedem bewilligten Schweizer Produkt und in den Schweizer Casinos. Wer in Lausanne eine Sperre setzt, kann am nächsten Tag nicht in einem Schweizer Online-Casino spielen – die Eintragung im Register wirkt. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Verbindung nicht; eine dort gesetzte Sperre gilt nur dort, das Schweizer Register weiss nichts davon.

Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen einen Verkauf an Minderjährige festgestellt. Der Schutz an Verkaufsstellen ist also nicht luftdicht – wer einen Minderjährigen schicken will, findet Lücken. An den Online-Zugängen sind die Kontrollen strenger, aber nicht perfekt. Wer die Verlustlimite vor sich selbst setzt, sollte den Höchstwert bewusst unter dem eigenen verfügbaren Einkommen ansetzen, nicht beim Maximalbetrag.

Wer nichts zahlt, gewinnt nichts: keine Ansprüche für Gesperrte

Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das klingt hart, ist aber die Konsequenz aus der Schutzidee: Ein Minderjähriger, der spielt, bekommt nichts zurück. Wer also für ein minderjähriges Familienmitglied ein Konto eröffnet, verliert das Guthaben – die Aufsicht kassiert es zugunsten der Gemeinnützigkeit.

Boni und Gratiswetten: was erlaubt ist und was es kostet

Bewilligte Anbieter dürfen Gratiswetten und Bonusguthaben nur mit vorgängiger Genehmigung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ausländische Anbieter locken mit ähnlichen Worten – «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «Gratiswette» – halten sich aber an keine Schweizer Werbeaufsicht. Drei Mechanismen schneiden durch die Werbeversprechen:

Bei Swisslos gibt es keine klassischen Einzahlungsboni – die Spielweise (Basel, Identi-tätsprüfung und Verlustlimiten) ersetzen den Marketing-Bonus durch eine eigene Architektur. Stattdessen gibt es den Sporttip-Kombiboost, der nur online (Prematch, Live und Systemwetten) gilt und mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Sporttip-Kombiboost ist nicht «gratis». Die Aufsicht genehmigt ihn als Gratisspielguthaben; der Spieler trägt das Risiko der Voraussagen, und der Marktanteil, der in den Quoten steckt, wird nicht zurückerstattet. Wer fünf Voraussagen à 1.50 kombiniert, spielt auf eine Gesamtquote von 7.59 und nimmt die volle Marge des Marktes mit, die der Boost nicht ausgleicht. Wer das ignoriert, spielt mit doppelter Marge – einmal für die normale Wettmarge, einmal für die Quote der Gratiswette. Wer das versteht, kombiniert trotzdem, weil die Auszahlung über dem Verlust liegt, falls er gewinnt.

Daneben gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Werbe das eine, die Auszahlung das andere. Wer einen Bonus annimmt, sollte die genauen Bedingungen lesen, bevor der Wettschein abgegeben wird. Wer den Anbieter wechselt, weil der eine «mehr» verspricht, sollte die Werbe gegen die Marge und die Auszahlungsquote rechnen – ein «Bonus», der 10x umgesetzt werden muss, kostet mehr als er bringt, wenn die Quoten schlechter sind als bei einem Anbieter mit kleinerem Bonus und besseren Quoten.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit

Die Spielregeln sind eng. Bewilligte Anbieter zahlen nur auf ein Konto im eigenen Namen aus – ein anonymes Wallet, eine Krypto-Wallet oder ein Konto auf Drittpersonen ist ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das Guthaben lässt sich zweimal innert 365 Tagen gratis auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

PostFinance Pay und das Schweizer Konto

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Aufgeladen wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer höhere Beträge spielen will, kann sie nur in mehreren Schritten aufladen – das ist die architektonische Folge der Verlustlimite, die nicht ohne aktive Erhöhung überschritten werden kann.

Wer in der Loterie Romande spielt, hat ähnliche Zahlungswege, die aber in den Bedingungen der Loterie Romande stehen und hier nicht im Detail zitiert werden. Beide Anbieter sind an die Auszahlungsregel des BGS gebunden, beide zahlen nur auf eigene Namen lautende Konten, beide kennen keine anonymen Auszahlungen.

Warum Auszahlungen bei ausländischen Anbietern anders laufen

Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind die Zahlungswege sehr unterschiedlich: Einige nehmen Kreditkarten, einige E-Wallets, einige Kryptowährungen. Die Auszahlung erfolgt auf das Mittel, mit dem eingezahlt wurde – eine Auszahlung auf ein fremdes Konto lehnen seriöse Anbieter ab, manche intransparentere nicht. Bei einem Dritten, der nicht in der Schweiz ansässig ist, gelten Schweizer Rechtsschutzregeln nicht: Im Streitfall hilft die Gespa nicht, ein Schweizer Gericht ist nicht zuständig, und die Sperrliste kann ohne Vorwarnung die Seite blockieren – was offene Guthaben in einer Schwebe lässt, die niemand auflöst.

«Schnelle Auszahlung» ist bei ausländischen Anbietern oft ein Werbeversprechen, das nur gilt, solange die Seite erreichbar ist. Bei einem Schweizer Anbieter ist die Auszahlungsdauer in den Bedingungen geregelt (bei Swisslos 3 bis 10 Arbeitstage), und der Rechtsweg ist klar: Wer die Auszahlung verweigert, kann sie mit eingeschriebenem Brief innert 10 Tagen beanstanden. Bei einem ausländischen Anbieter beginnt mit der Beanstandung oft eine Kette von Anrufen beim Kundendienst, deren Ergebnis offen ist.

PayPal, paysafecard und Kreditkarte

In Schweizer Werbungen tauchen immer wieder Logos von PayPal, paysafecard oder Kreditkartenanbietern auf. Was bei einem ausländischen Anbieter gilt, gilt nicht zwingend bei einem bewilligten Schweizer. Bei Swisslos werden seine Beschränkungen in den Online-Bedingungen offengelegt: Andere Zahlungsanbieter sind nicht ausdrücklich zugelassen, und der Spielguthaben-Kauf läuft über die zugelassenen Wege. Wer mit PayPal einzahlen will, liest die Spielregeln des bewilligten Anbieters und nicht die Werbung eines ausländischen Konkurrenten.

Eine schweizweite Sperre von Zahlungen an ausländische Wettanbieter durch Banken oder Kartenorganisationen gibt es nicht – wer mit Karte einzahlt, kommt durch. Das ist ein zweischneidiges Schwert: Der Zugang bleibt offen, der Schutz fehlt. Wer mit Kreditkarte spielt, sollte bedenken, dass die Karte das Geld im Streitfall vielleicht zurückholt, vielleicht auch nicht.

Sportarten und Wettmärkte

Die Liste der Gespa vom 10. September 2026 ist abschliessend. Sie führt jene Sportarten, Wettbewerbe und Runden auf, auf die ein bewilligter Anbieter Wetten anbieten darf – alles andere ist nicht zulässig. Eckballmärkte und Kartenmärkte erscheinen nicht, ein Esports-Block fehlt. Was die Liste enthält, hängt von der Gespa ab und nicht, dass das eine Werbung dafür wäre.

Wettarten bei Sporttip

Bei Sporttip sind die Wettarten klar definiert: Einzelwette (eine Voraussage), Kombiwette (mehrere unabhängige Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden) und Systemwette (eine Struktur aus mehreren Kombiwetten). Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert – nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die regelmässige Spielzeit umfasst die regelmässige Spieldauer plus Nachspielzeit (Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit). Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Runde» oder «weiter im Turnier» setzt, liest das Kleinfeld des Wettprogramms, bevor er tippt.

Livewetten und Cash-Out

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in den letzten Sekunden vor einem Elfmeter auf «kein Tor» tippt, tippt womöglich auf Quote 1.00.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Quoten, Marge und die eingerechnete Buchmachermarge

Jede Wettquote enthält eine Marge, die der Buchmacher einbehält. Auf einem 1X2-Markt für ein Fussballspiel mit Quoten von 2.10 / 3.40 / 3.50 für Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) ≈ 0.9539, also 95.39 %, was einer Marge von etwa 4.61 % entspricht. Bei einem anderen Markt mit Quoten 1.95 / 3.60 / 3.90 liegt die Marge bei rund 5.43 %, bei sehr engen Quoten (1.90 / 3.70 / 4.00) bei etwa 4.32 %. Die Marge ist die Stille Differenz zwischen beworbener Quote und fairem Wert, und sie ist auf einem Markt mit drei Ausgängen immer grösser als auf einem mit zwei (etwa Über/Unter 2.5 Tore).

Bei Sporttip zeigt das Wettprogramm die Quoten der laufenden Veranstaltungen; ein direkter Margenvergleich zu ausländischen Anbietern ist nur über deren veröffentlichte Quoten möglich, nicht über Werbung. Wer die Marge vergleichen will, rechnet sie selbst: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote aller Ausgänge), Marge = 1 − Auszahlungsquote. Wer eine Vergleichs-App nutzt, prüft, ob die ausgewiesene Marge mit dieser Rechnung übereinstimmt – viele Apps rechnen anders und sehen grosszügiger aus.

Quotenboosts und Profitboosts: keine Marge ausser-dem Runden

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Quotenboost von 1.80 auf 2.00 klingt grosszügig, kostet aber die Marge, die in der ursprünglichen 1.80 steckt, und nimmt die Marge der neuen 2.00 mit. Wer den Boost nutzt, sollte den impliziten Auszahlungsquotenverlust mitrechnen: Wenn die ursprüngliche Quote eine Marge von 5 % hatte, ist die neue Quote 2.00 mit einer ähnlichen Marge bepreist, und der Boost ist ein Bonus, der die Marge nicht ausser-dem Rundet.

Neue Buchmacher in der Schweiz: warum «neu» praktisch heisst

In der Schweiz ist «neu» kein Markttrend, sondern eine Frage der Bewilligung. Wer in 2026 einen neuen Sportwettenanbieter sucht, sucht eigentlich:

Wer in Werbungen «neue Sportwettenanbieter 2026» sieht, sollte prüfen, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat. Wenn nein, ist «neu» ein Werbeversprechen, kein Qualitätsmerkmal – die Marge, die Auszahlungsdauer und der Schutz entsprechen den Regeln des Anbieters, nicht der Gespa.

Wie die Gespa-Sperrliste funktioniert

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3 September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Eine gesperrte Domäne wird durch eine Nachfolge-Domäne ersetzt, die oft innerhalb von Stunden online geht – ein Katz-und-Maus-Spiel, in dem die Gespa und die Anbieter aufeinander reagieren.

Wer eine ausländische Seite nutzt, weiss nicht, wann sie auf die Liste kommt. Wer im Ein-/Auszahlungs-Zeitfenster liegt und die Seite wird gesperrt, hat ein ungelöstes Guthaben in einer Domain, die nicht mehr erreichbar ist. Wer das vermeiden will, spielt nur bei bewilligten Anbietern – das ist die einzige Position, in der die Sperrliste irrelevant ist.

Die bewilligten Anbieter im Vergleich

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsträger
Swisslos Sporttip Bewilligung Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – Produkt Jouez Sport
BetAlright keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt zwei Welten. Die ersten zwei Reihen sind die einzigen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen – alles andere ist ein Markt, der die Schweizer Aufsicht umgeht. Eine Malta-Lizenz, eine Curaçao-Lizenz oder eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); eine deutsche Lizenz gilt in Deutschland, nicht in der Schweiz. Wer bei einem der acht ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Eintrag im Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Auszahlungsregel.

Was die «beiden» können, die die anderen nicht können

Die bewilligten Anbieter sind mehr als ein Eintrag in einer Tabelle. Sie sind die einzigen Anbieter mit:

Diese Merkmale fallen in der Werbung leicht unter den Tisch, weil sie nicht das sind, was in einem Werbeversprechen steht. Sie fallen aber auf, wenn es darauf ankommt: bei einer gesperrten Person, die zu Hause spielen will; bei einer Auszahlung, die nicht kommt; bei einem Anbieter, der plötzlich seine Domain wechselt.

Die zehn Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel der eine der beiden bewilligten Sportwetten-Veranstalter der Schweiz. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Gespa führt die Aufsicht.

Das Sporttip-Angebot ist die einzige legale Sportwette in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann dort nicht spielen, und wer in Zürich wohnt, kann dort nicht bei Loterie Romande spielen – die zwei Anbieter bedienen unterschiedliche Sprachregionen. Für ein Sporttip-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Ausweisdokument, das gegen Adressdatenbanken geprüft wird, und Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor dem ersten Tipp gesetzt sein müssen.

Die Spielregeln sind klar und eng. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer regelmässig höhere Einsätze spielen will, sollte vor der Annahme die aktuellen Limits prüfen.

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts sind ebenfalls verfügbar, jeweils einmal pro Spielende. Wer den Boost nutzt, akzeptiert die Quote, die Swisslos setzt – die Marge bleibt im Spiel.

Im Vergleich zu den ausländischen Anbietern ist Swisslos der Anbieter, der dem Schweizer Spieler alles bietet, was das BGS verlangt, und nichts, was es verbietet. Das ist für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Deutschschweiz die einzige Position, an der die Marge, die Werbung und die Auszahlungsregeln den Schweizer Regeln unterliegen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt die Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura unter dem Namen Jouez Sport. Die operative Zentrale sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; in der Westschweiz unterhält sie 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Die Loterie Romande ist, wie Swisslos, durch die IKV 2020 als Veranstalterin zugelassen und steht unter Aufsicht der Gespa.

Wer in der Westschweiz wohnt, kann nur bei der Loterie Romande spielen, nicht bei Swisslos. Wer umzieht, muss das Konto wechseln – ein Konto pro Person und pro Anbieter, mit der Identitätsprüfung, die das BGS verlangt. Für die Loterie Romande gelten dieselben Spielregeln wie für Swisslos, weil sie auf derselben Bewilligungsgrundlage stehen: Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung auf eigene Konten.

Die Westschweizer Spielerinnen und Spieler haben denselben Spielregelrahmen wie die Deutschschweizer – was sich unterscheidet, ist das Wettprogramm, das die Loterie Romande selbst zusammenstellt. Wer auf Westschweizer Teams oder regionale Wettbewerbe setzen will, findet die im Quotidformat Deutschschweiz nicht zwingend – die zwei Veranstalter bedienen unterschiedliche Sprachregionen und können unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Im Vergleich zu Swisslos ist die Loterie Romande der Anbieter für die Romandie, mit demselben Schutz, denselben Regeln und demselben Sperrregister. Wer in der Westschweiz spielt, hat keine Auswahl – Jouez Sport ist die einzige legale Option.

BetAlright

BetAlright ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland – gleich woher – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei BetAlright spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Eintrag im Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Auszahlungsregel und ohne die Möglichkeit, sich bei der Gespa zu beschweren. Die Werbe- und Boni fallen unter die Regeln des Anbieters, nicht unter die Schweizer Aufsicht.

Im Vergleich zu Swisslos und Loterie Romande ist BetAlright der Anbieter, der dem Schweizer Spieler alles verspricht, was das BGS verbietet, und nichts hält, was es verlangt. Die Werbe- und die Bonusbedingungen – Mindestquoten, Umsatzanforderungen, Gültigkeitsdauer – liegen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht in der Schweizer Werbeaufsicht.

Rabona

Rabona gehört in dieselbe Kategorie wie BetAlright: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, keine Kraft der ausländischen Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer bei Rabona spielt, riskiert eine Sperrung der Seite durch die Gespa-Sperrliste – und wer eine Auszahlung erwartet, während die Seite gesperrt ist, wartet auf etwas, das nicht kommt.

20Bet

20Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz, gleich woher, gilt in der Schweiz nicht. 20Bet ist nicht an die Werbeaufsicht der Gespa gebunden, nicht an die Verlustlimiten des BGS, nicht an die Auszahlungspflichten, die Art. 50 Abs. 2 VGS den Schweizer Anbietern auferlegt.

MyStake

MyStake gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag neu sein, mag einen Bonus anbieten, mag viele Wettarten listen – was sie nicht ist, ist in der Schweiz zugelassen. Eine Sperrung der Domain durch die Gespa ist möglich, ein Rechtsschutz in der Schweiz nicht.

MrXbet

MrXbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht an die Schweizer Werbe-, Limiten- und Auszahlungsregeln gebunden. Wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsregel.

Betscore

Betscore gehört in dieselbe Reihe: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Plattform mag viele Sportarten und Wettmärkte anbieten – was sie in der Schweiz nicht anbieten darf, ist eine Sportwette.

HornetBet

HornetBet fällt in die gleiche Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz. Die Plattform mag neu sein und mit Bonus werben – die Frage, ob die Plattform in der Schweiz zugelassen ist, ist klar mit nein zu beantworten.

BC.Game

BC.Game gehört ebenfalls zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Kraft, und BC.Game ist nicht an die Schweizer Werbeaufsicht, die Schweizer Auszahlungsregeln oder das Schweizer Sperrregister gebunden. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Was «neu» in der Schweiz heisst: eine Einordnung

Die Suche nach «ganz neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz» führt in eine Realität mit zwei Akteuren und vielen Doppelgängern. Die zwei bewilligten Veranstalter sind nicht neu – Swisslos und Loterie Romande sind beide seit Jahrzehnten im Markt –, aber ihre Produkte sind es teilweise, und das Beste, was Schweizer Spielerinnen und Spieler in 2026 an «Neuheit» erwarten können, ist eine Erweiterung des Sporttip- oder Jouez-Sport-Wettprogramms.

Der Kostenpunkt, der oft übersehen wird

Die Werbung spricht von «besseren Quoten», «grösserem Bonus», «mehr Märkten». Die Rechnung sieht anders aus: Eine um 5 % tiefere Marge bei einem ausländischen Anbieter bringt bei einem Umsatz von CHF 1’000 etwa CHF 50 mehr Auszahlung. Ein Bonus von CHF 200, der 8x umgesetzt werden muss, kostet CHF 1’600 Umsatz zu Mindestquoten – und wenn die Marge bei 6 % liegt, kostet das im Schnitt CHF 96 mehr als die Auszahlung ohne Bonus. Wer den Bonus ohne die Rechnung annimmt, verliert oft mehr, als er gewinnt.

Dazu kommen die Risiken, die in der Werbung wirken, aber in der Rechnung nicht: eine Sperrung der Domain während eines offenen Guthabens, eine verweigerte Auszahlung ohne Schweizer Rechtsweg, eine fehlende Identitätsprüfung, die das Konto angreifbar macht. Wer das in seine Rechnung aufnimmt, sieht, dass der ausländische Anbieter nur dann günstiger ist, wenn er deutlich tiefere Margen und klarere Bonusregeln hat – und das ist bei den meisten nicht der Fall.

Welche Logik dahinter steht

Die Kantone haben sich bewusst für eine geschlossene Marktordnung entschieden. Die IKV 2020 weist die Lotterien und Sportwetten zwei Veranstaltern zu; das BGS setzt den Rahmen mit Aufsicht, Spielerschutz und Werberegeln; die Gespa führt die Sperrliste gegen Anbieter, die sich ausserhalb dieses Rahmens bewegen. Die Logik ist nicht «Schutz vor ausländischer Konkurrenz», sondern «Schutz vor ungeprüften Angeboten», und sie kostet die Spieler die Auswahl, die sie in Märkten mit vielen Bewerbern hätten.

Die Spieler tragen diese Logik mit, wenn sie bei Swisslos oder Loterie Romande spielen: weniger Höchheit, dafür Schweizer Identität. Wer die Ungewählte will, spielt bei einem ausländischen Anbieter und übernimmt das Risiko, das die Schweizer Aufsicht abdecken würde. Wer die Gewählte will, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande und akzeptiert die Schweizer Identität, die das dient – die Schweizer Identität, die das dient.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Eine neue Bewilligung für einen dritten Sportwettenveranstalter ist im geltenden Recht nicht vorgesehen; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei beschränkt (Swisslos für die Deutschschweiz, Loterie Romande für die Romandie). «Neu» kann daher nur ein neuer Name auf einer ausländischen Plattform sein, die in der Schweiz keine Bewilligung hat und keine Schweizer Aufsicht geniesst.

Welcher Anbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

Die Wahl ist durch den Wohnsitz vorgegeben: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos Sporttip, wer in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, spielt bei Loterie Romande Jouez Sport. Beide stehen unter Gespa-Aufsicht, bieten das gleiche Schutzniveau und folgen den gleichen Regeln des BGS.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Eine Sperrung bedeutet, dass der Anbieter in der Schweiz nicht zugelassen ist und der Zugang aus dem Schweizer Netz blockiert wird. Per Ende 2025 standen 671 Domänen auf der Liste; gesperrte Anbieter tauchen oft unter neuen Domains wieder auf, die dann ebenfalls auf die Liste kommen.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?

Beide Schweizer Anbieter veröffentlichen ihre Quoten im Wettprogramm; ein direkter Margenvergleich zu ausländischen Anbietern ist nur über deren veröffentlichte Quoten möglich. Die Marge berechnet sich als 1 minus Auszahlungsquote, wobei die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/Quote aller Ausgänge) ist. Bei einem 1X2-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 liegt die Marge bei etwa 4.6 %, bei 1.95 / 3.60 / 3.90 bei rund 5.4 %.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bei Swisslos sind Aufladung und Auszahlung an die in den Online-Bedingungen genannten Zahlungsarten gebunden; die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtsteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz nicht zulässig; bei Loterie Romande gelten die entsprechenden Bedingungen der Romandie.

Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); die Plattform ist nicht an die Schweizer Werbeaufsicht, die Verlustlimiten des BGS, das Schweizer Sperrregister oder die Schweizer Auszahlungsregeln gebunden. Wer dort spielt, riskiert eine Sperrung der Domain durch die Gespa, eine verweigerte Auszahlung ohne Schweizer Rechtsweg und die fehlende Möglichkeit, sich bei der gesetzlich identifizierten Aufsicht zu beschweren.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»