Gratiswette ohne Einzahlung 2026 in der Schweiz: Anbieter, Regeln, rechnerischer Wert

Updated Oktober 2026
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Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Eine Gratiswette ohne Einzahlung verspricht ein Geschenk: ein Guthaben, das der Buchmacher ohne eigenes Geld der Wettenden zur Verfügung stellt. In der Realität der Schweiz ist dieses Versprechen schmal, formal eng umzäunt und an Bedingungen geknüpft, die seinen Wert schnell aufzehren. Wer hier auf eine Auszahlung in bar hofft, übersieht die Grundregel jedes Gratisspielguthabens: es wird nicht ausbezahlt. Was bleibt, ist ein einsetzbares Guthaben für Wetten, mit Einsatz, der im Gewinnfall nicht zurückfliesst. Alles andere – Mindestquote, Frist, Verlustlimiten, Selbstsperre – regelt, was der vermeintliche Bonus am Ende wert ist.

Die folgende Einordnung folgt der Spielrealität, die das Geldspielgesetz und die Spielregeln der beiden einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalter setzen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide Produkte unterscheiden sich, in der Grundausrichtung aber gleich: kleine Promotionen, knappe Fristen, klare Ausschlüsse.

Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz tatsächlich ist

Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist ein vorab gutgeschriebenes Spielguthaben, das ohne eine vorherige Einzahlung auf das Spielerkonto vergeben wird. Sie unterscheidet sich damit vom klassischen Einzahlungsbonus, bei dem ein Betrag erst nach einer Überweisung der Wettenden aufgestockt wird. In der Schweiz kommt eine solche Gratisguthaben-Aktion praktisch nur zustande, wenn die Gespa der Werbeform vorgängig zugestimmt hat und der Veranstalter sie in den Teilnahmebedingungen sauber offengelegt hat.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die wichtigste Eigenschaft einer Gratiswette ist im Schweizer Markt unbestritten: Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Wer mit einem Gratisspielguthaben von CHF 10 zu einer Quote von 2.50 wettet und gewinnt, erhält CHF 25 als Reingewinn – nicht CHF 35. Im Verlustfall ist der Einsatz weg, ohne dass eigenes Geld investiert war. Damit ist die Gratiswette ein Brutto-Gewinnprodukt, kein Netto-Produkt. Diese Eigenschaft ist nicht nur bei Sporttip und Jouez Sport so, sondern entspricht der üblichen Logik von Gratisspielguthaben, das nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande illustriert die Form: Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lag an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League ein Code auf, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzulösen war und CHF 10 Gratisspielguthaben freischaltete. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine Gratiswette ohne Einzahlung im strengen Sinne: keine Überweisung von Geld der Spielenden war nötig, der Code allein reichte – und gleichzeitig waren die Regeln eng geschnürt.

Drei Eigenschaften kehren in jeder seriösen Gratiswette-Bedingung wieder:

Eine Werbung, die den Eigeneinsatz nicht klar als verloren darstellt, ist irreführend und in der Schweiz nach Art. 74 BGS unzulässig. Das gilt für die Inlandveranstalter ebenso wie für Werbung, die Schweizer Spielende im Ausland erreicht. Die Aufsichtsbehörde hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bussen gegen Werbung für bewilligungslose Angebote verhängt; die Bussenhöchstgrenze liegt bei CHF 500’000 nach Art. 131 BGS.

Wann eine Aktion keine Gratiswette ist

Eine echte Gratiswette ohne Einzahlung setzt voraus, dass kein Geld der Wettenden auf das Spielerkonto fliesst, bevor das Guthaben vergeben wird. Sobald eine Aktion an eine Einzahlung, an die Teilnahme an einem Turnier oder an ein anderes Verhalten geknüpft ist, das eine Vorleistung verlangt, wechselt die Kategorie: Es handelt sich um einen Einzahlungsbonus, ein Treueprogramm oder ein Promo-Guthaben mit Bedingungen. Die Spielregeln von Sporttip führen keine eigene Kategorie «Gratiswette»; sie listen kombinierte Boosts, Quotenboosts, Profitboosts – und alle sind an Wettverhalten gebunden.

Diese Abgrenzung zählt, weil Gratisspielguthaben in der Schweiz der Gespa-Zustimmung bedarf. Wer sich auf eine Aktion einlässt, die im Kleingedruckten eine Einzahlung verlangt, hat keine Gratiswette im rechtlichen Sinne, sondern einen Bonus – und die Frage verschiebt sich von der Verfügbarkeit des Geldes hin zu dessen Umsatzbedingungen. Genau diese Verschiebung ist der Grund, warum der Begriff Gratiswette ohne Einzahlung bei genauer Betrachtung fast nur dort vorkommt, wo die Gespa einer Aktion vorgängig zugestimmt hat: in den beiden Inlandprodukten.

Wie der rechnerische Wert einer Gratiswette zustande kommt

Was eine Gratiswette wert ist, hängt von der Quote ab, zu der sie eingesetzt wird, und vom Markt, auf dem sie läuft. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten zur Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = ungefähr 0’526, was einer Marge von etwa 47.4 % entspricht. Der Wert einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, ist nicht der Nennwert, sondern der erwartete Bruttogewinn:

Wert = Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote

Für ein Spielguthaben von CHF 10 auf einem Markt mit beiden Quoten 1.90 entspricht das einem Wert von ungefähr 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0’526 ≈ CHF 2.49. Auf einem ausgeglicheneren Markt mit beiden Seiten zu 1.95 (Auszahlungsquote rund 0’513) sinkt der Wert weiter, auf einem schiefen Markt mit 1.60 gegen 4.50 steigt er – je nachdem, zu welcher Seite die Gratiswette zwingt. Das ist der Grund, warum eine Promotion mit hohem Nennwert allein noch keinen hohen Wert hat: erst die Quote und die damit verbundene Auszahlungsquote des Marktes entscheiden, was durchschnittlich übrig bleibt. Wer den erwarteten Wert maximieren will, wählt die höchste erlaubte Mindestquote und einen Markt, dessen Auszahlungsquote vergleichsweise hoch ist.

Die Rechtslage in der Schweiz: nur zwei Veranstalter sind bewilligt

Die Ausgangslage ist klar und in der Aufsichtspraxis nie ernsthaft bestritten worden: Nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist Sportwetten ein Grossspiel. Eine Bewilligung brauchen der Veranstalter und jedes einzelne Spiel. Die Aufsicht führt die Gespa in Bern – sie ist nicht die ESBK, die Casinos beaufsichtigt.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Konsequenz: In der Schweiz dürfen aktuell nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Swisslos mit Sitz in Basel betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung und teilen die Schweiz in zwei Vertragsgebiete. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist Swisslos zugeordnet, wer in der Romandie wohnt, der Loterie Romande. Eine Anmeldung bei beiden ist möglich, aber nur, wenn das Konto im Vertragsgebiet liegt. Eine Schweizer Bewilligung für ein anderes Produkt existiert nicht, und ein Antrag auf eine dritte Konzession ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Für Spielende bedeutet das: Wer nach «Gratiswette ohne Einzahlung 2026» sucht und ein anderes Produkt findet, das Schweizer Kunden anspricht, hat es mit einem bewilligungslosen Anbieter zu tun. Die Folgen sind nicht theoretisch. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland – hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Geltung. Das heisst nicht, dass die Seite technisch nicht erreichbar wäre, sondern dass sie aus Sicht des Schweizer Rechts unerlaubte Sportwetten anbietet. Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Block umsetzen, und im Katalog der auffindbaren Beispiele tauchen Domains wie jene von Interwetten, bet-at-home oder bet365 auf. Die Liste umfasste Ende 2025 rund 671 gesperrte Domains, der DNS-Block wird typischerweise innert Stunden ersetzt, sobald ein Anbieter unter einer neuen Domain auftaucht. Diese Mechanik gehört zum Kern des Schweizer Vollzugs.

Für Wettende folgt daraus: Eine Gratiswette ohne Einzahlung von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist im Inland weder ein Bonus noch ein Geschenk, sondern ein Zugang zu einem unerlaubten Angebot. Einsätze können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, Gewinne sind nicht einklagbar, und die Spielsperre, die in der Schweiz für alle bewilligten Produkte gilt, greift dort nicht. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht im Rücken.

Bewilligung, Sitz und Vertragsgebiet

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie organisiert Sporttip in einem Vertragsgebiet, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Konkret sind das AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH und TI sowie Liechtenstein. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen, wer in der Romandie wohnt, nur bei der Loterie Romande. Überschneidungen gibt es keine.

Was die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben bedeutet

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen für Promotionen der Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Werbeaktion, die Spielende ohne diese Zustimmung mit Gratisspielguthaben lockt, ist in der Schweiz unzulässig. Ausländische Anbieter haben in aller Regel keine Schweizer Zustimmung – schon weil sie über keinen Veranstalter mit Sitz in einem Schweizer Vertragsgebiet verfügen. Damit fehlt für die meisten beworbenen «Gratiswetten ohne Einzahlung», die im Internet kursieren, die einfachste Voraussetzung. Sie sind entweder Spielguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – und damit unerlaubt – oder sie kommen von einem Inlandveranstalter und sind offiziell gemeldet.

Spielerschutz und Limiten: was beim Gratisguthaben trotzdem greift

Eine Gratiswette ohne Einzahlung entbindet nicht vom Spielerschutz. Die Gespa schreibt für jedes Online-Konto eine verifizierte Identität vor: Ausweis wird hochgeladen, ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer minderjährig ist, wird nicht zugelassen. Wer aus einem anderen als dem Vertragsgebiet kommt, kann sich nicht registrieren. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Dies sind keine Produktmerkmale, sondern Bedingungen der Aufsicht.

Vor der ersten Wette verlangen sowohl Swisslos als auch die Loterie Romande von den Spielenden, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Bei Swisslos liegt die Oberlimite für 30 Tage bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die im Produkt verankerte Frist; das Gesetz sieht im Minimum 24 Stunden vor. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Loterie Romande erlaubt monatliche Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird auf die hinterlegte IBAN überwiesen.

Die Spielsperre ist im System zentral. Wer sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kann die Sperre vor Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch Online-Casinos und Liechtenstein umfasst. Freiwillige Sperren können frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden. Eine Spielsperre gilt für alle Wetten des betroffenen Veranstalters, und das heisst: Auch ein Gratisspielguthaben wird gesperrt, sobald die Spielsperre eingetragen ist; ob das Guthaben am Ende der Sperre noch existiert, hängt von den Fristen ab, die im Aktionsreglement stehen.

Limiten setzen ist also keine Formalität, sondern eine Voraussetzung. Wer das Online-Konto nicht in den ersten Tagen bewusst konfiguriert, akzeptiert die Standardlimiten des Anbieters – und der Anbieter kann sie intern anpassen. Bei Sporttip kann Swisslos Einsatzlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Für Gratisguthaben gilt: Wer eine Promotion aktiviert, muss innerhalb der Frist wetten – die Verlustlimite des Tages reicht dafür meist nicht aus, wenn der Bonus 30 Tage gilt, aber die Tageslimite auf 30 Tage gesehen sehr eng wird.

Die Spielsperre und die Limiten sind der Grund, warum die Inlandveranstalter Gratisspielguthaben nur sehr zurückhaltend einsetzen. Die Aufsicht erwartet, dass Promotionen nicht dazu führen, dass ungeplante Wettvolumen entstehen, die das eigene Limitensystem aushebeln. Die Aktionen sind klein gehalten, in klar abgegrenzten Zeiträumen und mit erkennbarem Bezug zur laufenden Saison. Das ist keine Grosszügigkeit, sondern regulatorische Vorsicht.

Boni und Gratiswetten im Inlandprodukt: was Sporttip und Jouez Sport konkret anbieten

Beide Schweizer Veranstalter bieten keine breite Palette an Willkommensboni. Sie setzen auf bestehende Spielmechaniken mit festen Quoten, kombinierten Boosts und gelegentlichen Promotionen, die vom Bund her eine vorgängige Zustimmung brauchen. Eine Liste sämtlicher Promotionen führen die Veranstalter nicht; die Bedingungen erscheinen direkt in den Aktionsreglementen, oft nur saisonal und nur für Wochen, nicht für Monate.

Sporttip: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost – und das Spielguthaben

Das wichtigste Förderinstrument bei Sporttip ist der Kombiboost. Er gilt nur online – Prematch, Live und in Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der maximale Bonus ist limitiert; Einsatz und Gewinnerhöhung unterliegen Obergrenzen, die im Reglement stehen. Wichtig für die Rechnung: Der Bonus erhöht nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz, und beim Verlust mehrerer Voraussagen verfällt er vollständig.

Neben dem Kombiboost gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Voraussage, Profitboosts den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen festen Prozentsatz. Beide gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und beim Cash-Out nicht anwendbar. Im Cash-Out-Fall verfällt der Boost – die Sportenden erhalten den Cash-Out-Betrag ohne den Bonus. Diese Regel ist im Sporttip-Reglement klar formuliert.

Spielguthaben kann bei Swisslos auf zwei Wegen entstehen: als gekauftes Spielguthaben via Online-Zahlung oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, Kauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt) und als Gratisspielguthaben aus einer Promotion, das oben durch die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande illustriert wird – bei Swisslos selbst sind solche Aktionen seltener und meist an konkrete Anlässe gebunden. Schweizer Gratisspielguthaben ist immer nicht auszahlbar. Wer es auf das Bankkonto überweisen will, hat schlechte Karten: Innerhalb von 365 Tagen sind maximal zwei Auszahlungen gebührenfrei; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben ist von der Auszahlung explizit ausgenommen.

Wichtig für die Mechanik: Wer in 30 Tagen mehrmals Gratisguthaben aus unterschiedlichen Aktionen erhält, kann das Guthaben ansammeln. Der «Bargeld-Wert» bleibt null, solange das Guthaben aus Promotionen stammt, weil die Auszahlung dieses Teils ausgeschlossen ist. Erst wenn eigenes Spielguthaben aus einer Einzahlung mit Gewinn verbunden wird, entsteht ein auszahlbarer Betrag. Diese Trennung ist im Sporttip-System klar implementiert.

Jouez Sport: Promotionen an Aktionstagen, knapp und kurz

Die Loterie Romande setzt bei Jouez Sport auf Promotionen, die an klar begrenzte Aktionstage gebunden sind. Die eingangs genannte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief über 7 Aktionstage und verteilte CHF 10 Gratisspielguthaben gegen Code und innert 7 Tagen nach Erhalt. Weitere Promotionen folgen dem Muster: kurze Frist, klarer Bezug zu einer Sportveranstaltung, nicht auszahlbares Guthaben. Wer in der Romandie wohnt, hat damit im Aktionszeitraum einen klar definierten Hebel: ein paar Franken Gratisspielguthaben, das nur für Wetten einsetzbar ist.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht es auf das hinterlegte Bankkonto. Gratisspielguthaben ist – wie bei Swisslos – nicht auszahlbar. Ein- und Auszahlungen sind im Règlement Général des jeux de la Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) geregelt; die Mechanik ähnelt der von Swisslos, weil das Geldspielgesetz identische Regeln für beide Veranstalter setzt.

Die Verkaufsstellenstruktur spielt bei beiden Veranstaltern weiter eine Rolle. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, Swisslos ein vergleichbares Netz in der Deutschschweiz. Für die Online-Teilnahme ist das nicht entscheidend, weil das Konto vollständig online geführt wird. Für die Werbung und die Verteilung von Aktionscodes – wie bei der Stadion-Aktion – sind die Verkaufsstellen aber der Distributionskanal, an dem die Gratiswette ohne Einzahlung am Ende sichtbar wird.

Welche Bedingungen vor einer Teilnahme zu lesen sind

Vier Bedingungen kehren in jeder seriösen Gratiswetten-Aktion wieder und sollten vor der Annahme gelesen werden:

  1. Frist. Wie lange ist das Guthaben gültig? 7, 14, 30 Tage – wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben ersatzlos.
  2. Mindestquote. Wie hoch muss die Quote sein, damit das Guthaben eingesetzt werden darf? 1.50 ist typisch, in Ausnahmen höher.
  3. Erlaubte Märkte. Sind nur Einzelwetten erlaubt oder auch Kombiwetten? Welche Sportarten sind ausgeschlossen?
  4. Auszahlbarkeit. Steht im Reglement, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist? Steht, was im Gewinnfall passiert?

Ein Beispiel: Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Einzelwette zu 1.50 platziert und gewinnt, erhält CHF 5 als Nettogewinn. Bei einer Kombiwette aus drei Voraussagen mit Gesamtquote 3.00 sind es CHF 20. In beiden Fällen ist der ursprüngliche Einsatz verloren. Wer die Aktion nicht gelesen hat, geht davon aus, dass der Einsatz zurückfliesst – das ist der häufigste Irrtum und der Grund, warum die Inlandanbieter das Thema in den Bedingungen explizit erwähnen.

Steuern auf Gewinne aus Gratiswetten

Eine separate Steuer auf Wetten gibt es in der Schweiz nicht; was es gibt, ist die Einkommenssteuer auf Gewinnen aus Grossspielen. Bis zum steuerfreien Betrag pro Einzelgewinn – ab 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000, kantonal liegt der Wert je nach Kanton anders – ist der Gewinn steuerfrei. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die typischen Gratiswett-Gewinne unter CHF 100 greift die Steuer nicht. Wer dennoch unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – und gibt sich nicht mit Pauschalaussagen aus dem Internet zufrieden.

Die Rangliste der Gratiswette-Angebote in der Schweiz 2026: was sich wirklich vergleichen lässt

Eine Rangliste nach Höhe des Guthabens führt in die Irre, weil die Inlandveranstalter gar keine breite Palette an Gratiswetten ohne Einzahlung anbieten. Eine seriöse Rangliste vergleicht die wenigen Promotionen, die 2026 überhaupt verfügbar sind, auf den Bedingungen, die für die Spielenden entscheidend sind. Dazu zählen Bewilligungsstatus, Vertragsgebiet, Frist, Mindestquote, Auszahlungsmechanik und die Frage, ob das Gratisspielguthaben ohne vorherige Einzahlung überhaupt erhältlich ist.

Überblick: die zehn verglichenen Anbieter im Überblick

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsbasis
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Lausanne – Aufsicht Gespa
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt den Punkt, an dem sich jede weitere Diskussion entscheidet: Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen zwei bewilligten Veranstaltern und einer unbestimmten Zahl ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen sind hier namentlich aufgeführt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – die Inlandgruppe mit der Garantie einer Aufsicht, die Auslandsgruppe ohne sie. Eine Bewertung, die diese Trennung einebnet, ist keine Bewertung, sondern Werbung.

1. Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der beiden nach dem Geldspielgesetz zugelassenen Veranstalter. Der Sitz in Basel, die Trägerschaft als interkantonale Genossenschaft und das Produkt Sporttip sind in den Statuten verankert; die Aufsicht führt die Gespa. Wer in einem der Kantone des Vertragsgebiets wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen – die Verifizierung erfolgt automatisch über den hochgeladenen Ausweis. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Kombiboost, Quotenboost und Profitboost sind die zentralen Hebel, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist selten und in seinem Wert klar limitiert. Wer mit den Inlandmechaniken vertraut ist, weiss: Sporttip ist kein Hochglanzportal mit 200-Prozent-Boni, sondern ein verlässlicher Anbieter für Bewohner der Deutschschweiz mit kleinen Promotionen und festen Regeln.

2. Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und zuständig für die Westschweiz. Der Sitz in Lausanne, die 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und das Produkt Jouez Sport stehen im Règlement Général des jeux. Die Online-Teilnahme setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus, das Konto wird vollständig online geführt. Die Aktion «Patinoires et Stades» hat gezeigt, wie eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Romandie konkret aussieht: CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die Frist verpasst, hat nichts. Wer die Aktion nutzt, hat ein einsetzbares Guthaben ohne Eigeneinsatz – und sollte die Mindestquote prüfen, bevor er die Wette platziert.

3. bet-at-home

bet-at-home ist ein europäischer Anbieter mit langer Geschichte in Werbekampagnen, die in der Schweiz sichtbar sind. Eine Schweizer Bewilligung hat das Unternehmen nicht. Die Plattform operiert auf Basis anderer EU-Lizenzen, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung haben. Konsequenz: Wer dort ein Konto eröffnet, spielt rechtlich auf eigenes Risiko, ohne Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zur Folge hat, dass Schweizer ISPs den Zugang blockieren. Die Werbung, die bet-at-home in Schweizer Medien schaltet, ist im Inland nach Art. 74 Abs. 3 BGS unzulässig.

4. 1xBet

1xBet ist ein weiterer internationaler Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Die Werbung spricht eine breite Zielgruppe an, die Versprechen sind oft aggressiv. Eine Verbindung zur Schweizer Aufsicht existiert nicht, das Spielerkonto wird in keinem Schweizer Register geführt. Die Sperrliste der Gespa ist das einzige Schweizer Instrument: Wer dort spielt, ist auf die Durchsetzungsmechanismen im Herkunftsland angewiesen. Bei Streitigkeiten hilft die Gespa nicht weiter, und eine Beschwerdestelle nach Schweizer Recht existiert nicht.

5. Jackbit

Jackbit ist ein Casino- und Wettanbieter mit Lizenz ausserhalb der Schweiz, der in den letzten Jahren verstärkt um Schweizer Kunden wirbt. Auch hier gilt: Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Aufsicht fehlt, die Spielsperre greift nicht. Im Vergleich zu bet-at-home und 1xBet ist die Bekanntheit in der Schweiz niedriger, die Mechanik der Werbung folgt aber dem gleichen Muster. Wer in der Schweiz wettet, hat keine Spuren, die das Inlandregister nachvollziehen kann, und kein Schutzinstrument, das bei Konkurs oder Streit hilft.

6. MyStake

MyStake wirbt mit Sportwetten und Casino, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu haben. Die übliche Argumentation der Anbieter – EU-Lizenz, sichere Plattform – hat vor Schweizer Recht keine Gültigkeit, weil Art. 4 BGS den Marktzugang explizit auf die beiden Inlandveranstalter beschränkt. Die Folge ist dieselbe wie bei den vorher genannten Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer dort einzahlt, hat keine Sicherheit, die über das hinausgeht, was der ausländische Lizenzgeber bietet.

7. 1Bet

1Bet ist im deutschsprachigen Raum weniger sichtbar als 1xBet, folgt aber demselben Modell: ausländische Lizenz, keine Schweizer Bewilligung, Werbung, die in Schweizer Medien nicht zugelassen ist. Die Sperrliste bleibt das einzige Instrument der Schweizer Behörden. Wer dort spielt, ist im Schadensfall auf die ausländische Lizenz und die ausländische Aufsicht angewiesen – nicht auf die Gespa, nicht auf das Schweizer Recht.

8. MrXbet

MrXbet gehört zur Gruppe der Newcomer, die mit hohen Boni werben, ohne die Schweizer Bewilligungslogik zu beachten. Die Mechanik ist identisch: ausländische Lizenz, keine Inlandanerkennung, kein Inlandsschutz. Die Werbung umgeht die Schweizer Regeln über Werbeschaltungen im Ausland, was die Wirksamkeit der Inlandaufsicht begrenzt.

9. HornetBet

HornetBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt aggressiv, ist in der Schweiz aber nur über die Sperrliste greifbar. Die DNS-Blockade ist kein flächendeckendes Verbot, sondern ein Zugangsfilter für Schweizer ISPs; VPN-Nutzung hebt sie auf. Wer auf den Anbieter zugreift, spielt rechtlich ausserhalb des Schweizer Schutzraums.

10. Donbet

Donbet rundet die Liste der ausländischen Anbieter ab, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Auch hier gilt: Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Aufsicht fehlt, der Inlandsschutz greift nicht. Die Sperrliste ist die einzige Schweizer Reaktion. Für die Frage, ob ein Gratisspielguthaben bei Donbet eine sinnvolle Option ist, zählt, dass es rechtlich nicht in den Rahmen des Schweizer Geldspielgesetzes fällt – die Frage nach der Auszahlung eines Schweizer Gewinns stellt sich nicht, weil es kein Schweizer Gewinn ist.

Wie die Inlandveranstalter in dieser Liste bewertet werden

Wer in der Schweiz wohnt und nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, hat effektiv zwei Optionen: die Promotionen der Loterie Romande in der Romandie, die Promotionen von Swisslos in der Deutschschweiz. Beide sind klein im Volumen, knapp in der Frist, klar in der Auszahlungsmechanik. Sie sind nicht mit ausländischen Willkommensboni vergleichbar, weil das Aufsichtssystem sie eng hält.

Für die meisten Spielenden in der Schweiz ist die Frage nach der besten Gratiswette eine Frage nach dem günstigsten Zeitpunkt. Die Aktion der Loterie Romande lief zwischen Dezember 2025 und März 2026 an klaren Aktionstagen; in der übrigen Zeit gibt es meist keine offene Gratiswette ohne Einzahlung. Bei Swisslos sind Gratisspielguthaben aus Promotionen noch seltener; die Suche danach lohnt sich nur in Saisonen, in denen die Gespa einer Aktion zugestimmt hat.

Was die Inlandangebote von den Offshore-Angeboten unterscheidet, ist nicht die Höhe des Bonus, sondern die Frage, was im Streitfall passiert. Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Gespa zuständig, der Veranstalter unterliegt der Inlandaufsicht, und die Spielsperre wird im Register geführt. Bei Offshore ist keine dieser Sicherheiten gegeben. Wer die Werbung eines Offshore-Anbieters sieht und auf einen 200-Prozent-Bonus hereinfällt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner und kein Schweizer Register, das die Auszahlung sichert.

Welche Lesenden bei welchem Anbieter richtig liegen

Die Wahl zwischen Swisslos, Loterie Romande und einem Offshore-Anbieter ist keine Stilfrage, sondern eine Frage des Standorts und der Bereitschaft, sich auf den Schweizer Schutzrahmen einzulassen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Sporttip die einzige bewilligte Option. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Option. Wer aus dem Schweizer Vertragsgebiet weggezogen ist, hat keine Inlandoption und ist auf ausländische Anbieter angewiesen – in dem Wissen, dass der Inlandsschutz dort nicht greift.

Wer die Inlandangebote wählt, akzeptiert die kleinen Promotionen, die klaren Fristen und die Tatsache, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Wer Offshore spielt, akzeptiert das Risiko, dass die Gespa die Domain blockiert, dass die Spielsperre nicht greift und dass Gewinne im Konkursfall des Anbieters verloren sein können. Eine seriöse Entscheidung beginnt mit dieser Trennung; eine Werbung, die sie verwischt, ist irreführend.

Die Mechanik einer Gratiswette ohne Einzahlung im Detail

Eine Gratiswette ohne Einzahlung wirkt im Marketing wie ein Geschenk. Tatsächlich ist sie ein befristetes, an Bedingungen geknüpftes Spielguthaben, das in einen Wettmarkt eingesetzt werden kann. Wer die Mechanik versteht, sieht die Stellen, an denen der Wert schmilzt.

Aktivierung

Die Aktivierung eines Gratisspielguthabens setzt eine verifizierte Identität voraus. In der Schweiz ist die Online-Registrierung an einen Ausweis, eine Adressprüfung und das Setzen von Verlustlimiten gebunden. Bei der Loterie Romande erfolgte die Aktivierung in der Stadion-Aktion über einen Code, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben war. Bei Swisslos ist die Aktivierung in der Regel an eine konkrete Aktion gebunden, die das Unternehmen im Aktionsreglement ankündigt. Wer den Code verpasst, kann das Guthaben nicht nutzen.

Frist

Die Frist ist die erste harte Grenze. 7 Tage für die Code-Eingabe, 30 Tage für die Nutzung des Guthabens – diese Zahlen sind typisch, aber nicht universal. Wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben ersatzlos, ohne Möglichkeit der Wiederherstellung.

Mindestquote

Die Mindestquote entscheidet, in welchen Märkten das Guthaben eingesetzt werden darf. Eine Quote von 1.50 schliesst ausgeglichene Favoritenmärkte nicht aus, eine Quote von 2.00 schon. Wer die Quote verfehlt, hat die Wette ungültig platziert und muss es nochmals versuchen – sofern die Frist reicht.

Auszahlungsmechanik

Die Auszahlung des Gewinns folgt zwei Schritten: Zuerst wird der Nettogewinn auf dem Wallet gutgeschrieben. Im Fall der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet zugeordnet, darüber erfolgt eine Überweisung auf das hinterlegte Bankkonto. Bei Swisslos gilt eine ähnliche Logik. Der ursprüngliche Einsatz fliesst nicht zurück – das ist die zentrale Eigenschaft der Gratiswette und der Grund, warum ihr Marktwert nicht beim Nennwert liegt.

Wertbestimmung

Der Wert einer Gratiswette ist der erwartete Bruttogewinn. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten zu Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 52.6 %, was einer Marge von 47.4 % entspricht. Der Wert einer CHF-10-Gratiswette ist dann ungefähr CHF 2.49. Auf einem Markt mit beiden Seiten zu 1.95 ist die Auszahlungsquote 51.3 %, der Wert sinkt leicht. Auf einem Markt mit 1.60 gegen 4.50 (Auszahlungsquote 59.1 %, Marge 40.9 %) und einer Gratiswette, die nur auf die Favoritenseite gesetzt werden kann, steigt der Wert, weil die implizite Trefferquote hoch ist – aber die Quote ist niedrig, was den erwarteten Bruttogewinn dämpft. Die Formel macht deutlich, dass die Höhe des Nennwerts nur die halbe Wahrheit ist: Was zählt, ist die Quote, zu der das Guthaben zwingt, und die Auszahlungsquote des Marktes, in dem gespielt wird.

Verlust des Guthabens

Gratisspielguthaben verfällt, wenn die Frist abläuft, wenn die Spielsperre eingreift oder wenn das Konto gelöscht wird. Es gibt keine Erstattung und keine Übertragung auf ein neues Konto. Das ist die andere Seite der Gratiswette: Sie ist da, solange die Frist läuft, und weg, sobald sie vorbei ist.

Welche Märkte und Quoten die Gratiswette optimal einsetzen

Wer mit einer Gratiswette ohne Einzahlung spielt, hat zwei gegensätzliche Optimierungsprobleme: Die Quote soll hoch genug sein, damit der erwartete Bruttogewinn stimmt, und der Markt soll stabil genug sein, damit das Ergebnis nicht überwiegend vom Zufall abhängt. Auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt liegt die Auszahlungsquote meist zwischen 95 % und 98 %, der Wert der Gratiswette liegt also nahe am Nennwert multipliziert mit der Marge – niedrig. Auf einem schiefen Markt mit Quoten von 1.20 gegen 4.50 ist die Auszahlungsquote 90.9 %, der Wert sinkt; dafür ist der Favorit wahrscheinlicher.

Eine Faustregel: Wer eine Gratiswette von CHF 10 zu Mindestquote 1.50 setzt, gewinnt im Erfolgsfall CHF 5 als Bruttogewinn. Wer dieselbe Gratiswette zu 2.00 setzt, gewinnt CHF 10. Wer sie zu 3.00 setzt, gewinnt CHF 20. Der erwartete Wert hängt vom Markt ab. Auf einem 1.50/2.50-Markt mit Auszahlungsquote 0.75 und gleicher Trefferwahrscheinlichkeit liegt der erwartete Wert der 1.50-Wette bei 10 × 0.50/1.50 × 0.75 = 2.50, der Wert der 2.50-Wette bei 10 × 1.50/2.50 × 0.75 = 4.50. Die höhere Quote bringt mehr Wert, aber auch mehr Varianz.

Wer die Gratiswette optimal nutzen will, sucht einen Markt, dessen Auszahlungsquote vergleichsweise hoch ist, und platziert die Wette auf der Seite mit der höheren Quote – sofern die Promotion das erlaubt. Eine Mindestquote von 1.50 schränkt die Märkte kaum ein; eine Mindestquote von 2.00 zwingt zu Kombiwetten oder zu Aussenseitern. Kombiwetten erhöhen die Varianz weiter, weil jede Voraussage treffen muss. Die Rechnung zeigt, dass eine Gratiswette in einer Kombiwette seltener gewinnt, im Erfolgsfall aber einen höheren absoluten Gewinn bringt. Welche Variante «besser» ist, hängt davon ab, ob der Wettende den Bonus als Sicherheit für eine risikoreichere Platzierung nutzt oder als kleine Dreingabe zu einer normalen Wette.

Steuern, Freibeträge und was am Ende übrig bleibt

Die Schweiz hat keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was es gibt, ist die Einkommenssteuer auf Gewinnen aus Grossspielen. Bis zum steuerfreien Betrag pro Einzelgewinn ist der Gewinn steuerfrei. Ab 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die Kantone setzen ihre eigenen Freibeträge, und sie unterscheiden sich – Genf kennt andere Sätze als Appenzell Innerrhoden. Wer einen grossen Gewinn erzielt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Für die typischen Gratiswetten-Gewinne unter CHF 100 greift die Steuer nicht. Was bleibt, ist der Nettogewinn, abzüglich der bereits in der Gratiswette implizit eingepreisten Marge. Wer 10 Franken Gratisspielguthaben zu 2.00 setzt und gewinnt, hat 10 Franken auf dem Wallet – und keinen Anspruch auf den ursprünglichen Einsatz. Wer denselben Betrag verliert, hat nichts. Im Mittel liegt der Erwartungswert im niedrigen einstelligen Frankenbereich pro CHF 10 Gratisspielguthaben.

Eine Sonderregel gilt für Gewinne aus ausländischen Anbietern: Diese sind im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe steuerbar, weil Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen behandelt. In anderen Kantonen ist die Praxis heterogen. Wer auf einer Offshore-Plattform spielt und einen grossen Gewinn erzielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung konsultieren, bevor der Gewinn ausgegeben wird.

Wie eine Spielsperre oder ein Verlustlimit die Gratiswette beeinflusst

Die Spielsperre ist ein scharfes Instrument. Wer sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperrt, kann die Sperre nicht vorzeitig aufheben. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen, das auch für Online-Casinos gilt. Die Spielsperre schliesst die Nutzung von Gratisspielguthaben aus – und sie führt dazu, dass laufende Aktionen für die gesperrte Person wertlos werden, weil das Konto eingefroren ist.

Die Verlustlimite wirkt unmittelbar. Wer für 30 Tage eine Verlustlimite von CHF 500 setzt, kann in dieser Zeit höchstens CHF 500 verlieren. Eine Gratiswette, die in der Aktivierung 30 Tage gültig ist, aber täglich nur einen Bruchteil des Verlusts verursacht, läuft ins Leere, sobald die Limite ausgereizt ist. Das ist die Mechanik, die viele Spielende übersehen: Die Aktion ist grosszügig kalkuliert, aber die eigene Limite engt den Spielraum ein. Wer die Limite senkt, riskiert, das Guthaben nicht in voller Höhe nutzen zu können.

Eine Erhöhung der Limite greift erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in den Bedingungen setzt. Wer die Limite erhöht, um eine Aktion vollständig zu nutzen, wird die Aktion möglicherweise verpassen. Diese Wechselwirkung zwischen Promotion und Selbstschutz ist der Grund, warum die Inlandveranstalter Gratisspielguthaben in kleinem Umfang halten.

Praktischer Ablauf: was passiert, wenn eine Aktion läuft

Wer eine Aktion der Loterie Romande oder von Swisslos nutzen will, geht typischerweise die folgenden Schritte:

  1. Konto eröffnen. Wer noch kein Konto hat, eröffnet eines beim zuständigen Veranstalter. Die Verifizierung erfolgt per Ausweis, die Adressdaten werden geprüft. Wer minderjährig ist oder eine Spielsperre hat, wird abgewiesen.
  2. Verlustlimiten setzen. Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
  3. Code einlösen. Bei einer Aktion mit Code wird dieser innert der Aktionsfrist im Konto eingegeben. Das Gratisspielguthaben wird dem Wallet gutgeschrieben.
  4. Wette platzieren. Vor Ablauf der Gutschriftsfrist wird das Guthaben auf einer erlaubten Wette mit der geforderten Mindestquote eingesetzt.
  5. Gewinn verwenden. Im Gewinnfall wird der Nettogewinn dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne bis zur Auszahlungsgrenze verbleiben auf dem Wallet, darüber werden sie auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.
  6. Verluste akzeptieren. Im Verlustfall verfällt das Gratisspielguthaben ersatzlos. Es gibt keine Erstattung.

Wer einen Code verpasst, kann die Aktion nicht nutzen. Wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben. Wer die Mindestquote verfehlt, hat die Wette ungültig platziert. Wer die Verlustlimite überschreitet, wird blockiert.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Ja, aber selten und mit klaren Auflagen. Beide Schweizer Veranstalter – Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) – führen Gratisspielguthaben-Aktionen durch, die der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aktionen sind zeitlich begrenzt, an einen Code oder eine Aktion gebunden, und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Wer im Internet «Gratiswette ohne Einzahlung 2026» sucht, findet vor allem Angebote ausländischer Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Werbung im Inland unzulässig ist.

Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Die Verifizierung ist nach dem Geldspielgesetz und der Verordnung über Geldspiele (VGS) Pflicht. Die Gespa schreibt vor, dass die Identität jeder Person vor der Online-Teilnahme festgestellt wird, weil Minderjährige ausgeschlossen sind, Spielsperren eingehalten werden müssen und Geldflüsse auf das Konto der Wettenden beschränkt sind. Ohne verifiziertes Konto kann kein Gratisspielguthaben zugeordnet werden, weil sonst das Risiko bestünde, dass das Guthaben an Minderjährige oder gesperrte Personen fliesst.

Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette ohne Einzahlung wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben zu Quote 2.00 wettet und gewinnt, erhält CHF 10 als Nettogewinn, nicht CHF 20. Diese Regel gilt sowohl bei Sporttip als auch bei der Loterie Romande und entspricht der üblichen Logik von Gratisspielguthaben, das nach Art. 75 Abs. 2 BGS der Zustimmung der Gespa bedarf.

Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?

Vier Bedingungen sind bei jeder Gratiswette-Aktion entscheidend: die Frist, innerhalb derer das Guthaben genutzt werden muss, die Mindestquote, zu der die Wette platziert werden muss, die erlaubten Märkte und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande waren es 30 Tage Gültigkeit, eine festgelegte Mindestquote und die ausdrückliche Regel, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist. Wer eine Aktion aktiviert, ohne diese Bedingungen zu lesen, geht ein Risiko ein, das sich leicht vermeiden lässt.

Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Eine Spielsperre führt dazu, dass das Konto eingefroren wird; das gilt auch für bestehendes Gratisspielguthaben. Bei einer befristeten Sperre verfällt das Guthaben, wenn die Aktionsfrist während der Sperre abläuft. Wer die Verlustlimite erreicht, kann keine weiteren Wetten platzieren – auch keine mit Gratisspielguthaben. Das ist die Mechanik, die den Selbstschutz auch auf Promotionen ausdehnt: Die Aktion läuft weiter, der Spielende nimmt nicht teil.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»