Legale Wettanbieter in der Schweiz: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht
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Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Veranstalterbedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Der Schweizer Wettmarkt ist nicht das, was internationale Vergleichsseiten daraus machen. Die Zahl «allein zugelassener Anbieter» beträgt zwei — Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder deckt sein Kantonsgebiet ab, beide unterstehen der Gespa, beide stützen sich auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Alles, was daneben wirbt, ist ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekurs.
Das prägt diese Seite. Wer nach «legalen Wettanbietern Schweiz» sucht, sucht meist nach einem Vergleich wie im Ausland — einem Ranking aus zehn Namen, einem Bonus im Schaufenster, einer Quote daneben. Das Schweizer Recht lässt diesen Vergleich nicht zu. Statt eines Rankings stehen hier zwei Veranstalter, ihre Regeln, ihre Schutzmechanismen, und am Rand die ausländischen Marken, die einem Schweizer Klick trotzdem begegnen.
Rechtslage: Warum es nur zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern — der Vollzug liegt dort, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht — es gibt schlicht keine.
Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder beliebig wo sonst — hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutzregister noch Beschwerdestelle.
Die Sperrliste: Was die Gespa tatsächlich blockt
Die Gespa führt die Sperrliste (Art. 86–93 BGS). Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die gelisteten Domains per DNS — die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wird eine Domain gesperrt, tauchen unter dem gleichen Markennamen innert Stunden Nachfolge-Domains auf; die Gespa benennt dieses «Domain-Hopping» und führt in der öffentlichen Kommunikation Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.
Die Konsequenz für den Klick im Alltag: Ein Schweizer Spieler kann ausländische Seiten grundsätzlich weiter öffnen, solange der Anbieter selbst nicht blockiert wird. Was fehlt, ist nicht der Zugang — was fehlt, ist die Schweizer Spielsperre, die Schweizer Limiten, die Schweizer Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, und die Schweizer Beschwerdestelle. Die Sperrliste ist eine Sperre für den Anbieter im Schweizer Rechtsraum, nicht für den Spieler bei seinem Telefon.
Was darf gewettet werden — und was nicht
Wetten stehen nur auf Sportereignissen — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Die erlaubte Offerte steht auf einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein Esports-Bereich.
Das prägt das Angebot stärker als jede Bonusstruktur. Wer Ecken wetten will, sucht eine Offerte, die das Schweizer Recht nicht hergibt. Wer auf Esports wetten will, sucht sie ebenfalls dort nicht. Beide finden sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Spielerschutz: Wer 18 ist, wer gesperrt wird, wer Limits setzt
Schweizer Wetten sind Volljährigen vorbehalten. Die Gespa zieht die Altersgrenze bei 18; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person wird ein Konto geführt, die Identität wird verifiziert (Art. 47–52 VGS). Wer am Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die Swisslos-Bedingungen wiederholen das ausdrücklich.

Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Fixbetrag für den Spieleinsatz. Die Limiten setzt der Spieler selbst — die Organisatoren sind verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchtlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos heisst das konkret: vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ergänzend ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer von der Spielsperre ausgenommen werden will, muss drei Monate warten (Art. 84 VGS) und einen spezialisierten Körper einschalten (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Was die Aufsicht 2025 gemessen hat
Die Gespa führt Testkäufe durch. 2025 ist es einem Sports-Wettverkauf in 47,5 % von 200 Fällen gelungen, an einer Verkaufsstelle an eine minderjährige Person zu verkaufen. Das ist kein Punkt zur Beruhigung — der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht dicht. Wer auf einer Plattform mit Online-Identitätsprüfung spielt, geht einen anderen Weg als der Käufer am Schalter.
Krypto und Anonymität: Warum das hier nicht geht
Wer in der Schweiz eine bewilligte Wette platziert, zahlt auf ein Konto auf den eigenen Namen und bekommt Gewinne auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Kreditierung an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Anbieter, die Kryptowährungen oder anonyme Zahlungen bewerben, haben keine Schweizer Bewilligung. Wer dort einzahlt, gibt der Gespa keine Handhabe über sein Spielkonto, der Sperre keine Wirkung auf dieses Konto, der Beschwerdestelle keinen schweizerischen Zuständigkeitsbereich. Der Gewinn fliesst auf ein Wallet, das der Schweizer Geldwäschereiaufsicht Finma nicht auf diese Weise offensteht.
Die Schweiz kennt kein Zahlungsverbot gegen unlizenzierte Wettanbieter — weder Banken noch Kartensperren greifen hier. Das ist ehrlicherweise zu nennen: Die Sperre ist eine DNS-Sperre der Telekommunikation, nicht eine Sperre der Zahlungsdienstleister. Wer trotzdem einzahlt, schafft die Spur selbst.
Boni und Gratiswetten: Was erlaubt ist, was Swisslos anbietet
Gratisguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — nicht des Marketings. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung: nicht null, nicht beliebig, sondern ein enges Raster von Ausnahmen.
Boni, wie sie internationale Vergleichsseiten listen, sind in dieser Form nicht das, was Swisslos auszeichnet. Sporttip kennt drei eng geschnittene Aufschläge:
- Den Kombiboost: nur online, Prematch, Live oder Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50, Bonus auf den Nettogewinn 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
- Den Quotenboost: nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
- Den Profitboost: erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, pro Wettendem einmal nutzbar.
Wer das mit «100 % Bonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» vergleicht, vergleicht Kategorien aus verschiedenen Märkten. Der Schweizer Markt bewilligt keine breit aufgemachten Willkommenspakete — er erlaubt Aufschläge auf bestehende Wettformen, mit Quoten- und Einsatzgrenzen.
Zahlung und Auszahlung: Wege und Geschwindigkeit
Einzahlung läuft beim Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine konkrete Online-Zahlungsart, die Swisslos nennt, ist PostFinance Pay — die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Auszahlungen schreibt Swisslos automatisch bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Pro 365 Tagen sind zwei Gratisauszahlungen auf das eigene Konto möglich, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — es bleibt auf dem Wallet, einsetzbar im Wettprogramm, nicht transferierbar.
Die Geschwindigkeit hängt vom Zahlungsweg und von der Prüfung der Identitätsdaten ab. Wer bei der ersten Auszahlung die Identität bestätigt, wartet länger als bei der dritten. Wer Bankdaten wechselt, löst eine erneute Prüfung aus. Wer keine Schweizer oder Liechtensteiner Bankverbindung hat, bekommt keine Auszahlung.
Wallets und Karten im Schweizer Markt
Die BGS schreibt die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen vor. Welche Marken — Twint, Visa, Mastercard, PostFinance, Apple Pay — der Veranstalter akzeptiert, ist seine Sache. PayPal ist im Schweizer Markt bei Swisslos nicht prominent gelistet, paysafecard nicht, Klarna nicht. Das ist kein Zufall: Diese Marken arbeiten auf eine Art, die der Pflicht zur Auszahlung auf eigene Kontoverbindung Rechnung tragen muss, und das beantwortet jeder Veranstalter in seinen Bedingungen selbst.
App und mobile Bedienung
Swisslos und Loterie Romande betreiben je eine mobile Seite und je eine App. Worauf es ankommt: ein- und dasselbe Konto wie online, mit Limiten im Profil, mit Spielsperre im Profil, mit Ein- und Auszahlungen im Profil. Die mobile Seite soll nicht nur den Wettschein öffnen — sie soll dem Spieler die Tools anbieten, die das BGS ihm gibt.
Eine App, die Limiten versteckt, Cash-Out ohne erkennbaren Preis anpreist oder den «Risikofreien Einsatz» als Werbung trägt, löst das Versprechen nicht ein. Wer eine Sporttip-Wette platziert, sollte das Limit im Profil sehen und die Spielsperre daneben. Wer das in der App nicht findet, hat einen anderen Anbieter vor sich — auch wenn die App denselben Markennamen trägt.
Livewetten und Cash-Out: Was Swisslos kann, was Loterie Romande anders macht
Livewetten sind erlaubt — vorbehaltlich der Bewilligung des jeweiligen Spiels. Das BGS enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was den Livewetten-Markt schmälert, ist die Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe selbst. Wer dort nicht gelistet ist, fällt aus dem Live-Angebot.
Cash-Out ist keine regulatorisch verlangte Funktion — es ist eine Funktion des Anbieters. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Was Cash-Out kostet, ist die Marge, die der Anbieter einbaut. Wer den vollen Gewinn will, lässt die Wette laufen. Wer Cash-Out nimmt, akzeptiert einen Abschlag dafür, dass er das Risiko jetzt abgibt. Das ist die Mechanik — sie ist dieselbe auf jedem Markt, aber die Grösse des Abschlags unterscheidet sich.
Livewetten und Spielregeln unter Druck
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — der Datenstrom ist nicht Bedingung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheidung nach Videobeweis — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Regelung soll verhindern, dass jemand auf ein Ereignis wettet, das schon eingetreten ist.
Auch abgesagte Ereignisse sind geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Methode, mit der abgesagte Spiele nicht zum Verlust werden.
Wettarten, Quoten und Marge
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote — dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechenregel.
Was die Quote über die Marge sagt: Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / 1,0526 = 0,95 — also 95 %. Die Marge ist 5 %. Das ist der Anteil, den Swisslos von jedem gesetzten Franken im Durchschnitt behält; er steckt im Preis, nicht in einer Separatgebühr.
| Beispielrechnung | Eingaben | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einzelwette | Einsatz CHF 50, Quote 1.90 | Rückzahlung CHF 95, Nettogewinn CHF 45 |
| Einzelwette | Einsatz CHF 50, Quote 2.50 | Rückzahlung CHF 125, Nettogewinn CHF 75 |
| Kombiwette | Einsatz CHF 20, Einzelquoten 1.80 / 2.10 / 1.50 | Gesamtquote 5.67, Rückzahlung CHF 113.40 |
Das ist die Mechanik. Auf ein Ereignis mit drei Voraussagen verlangt Swisslos zwingend die Bet-Builder-Funktion; voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur darüber kombiniert. Wer ohne diese Funktion eine solche Kombination anbringt, läuft Gefahr, dass Swisslos die ganze Kombination für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet.
Heinz, Yankee — und was die Kombi kostet
Heinz- und Yankee-Wetten funktionieren nach demselben Prinzip wie jede Kombiwette: Die Quoten der Voraussagen multiplizieren sich zur Gesamtquote. Ein Yankee umfasst sechs Wetten aus vier Voraussagen, ein Heinz sechs Kombinationen aus einer grösseren Auswahl. Bei höherer Trefferquote ist der Gewinn grösser — bei kleinerer Trefferquote ist weniger im Geld, weil die falsche Voraussage alle Wetten reisst. Die Schweizer Regeln dazu unterscheiden sich nicht vom internationalen Mechanikbegriff; die Begrenzung liegt im Wettprogramm und in der maximalen Gewinnerhöhung.
Sportarten und Wettbewerbe: Was auf der Liste steht
Die Schweizer Wetten drehen sich um das, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe führt. Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball, Unihockey und ähnliche Sportarten stehen drauf. Ebenfalls gelistete Wettbewerbe — je nach Saison — die Super League, die Bundesliga, internationale Turniere — wechseln nach Liste.
Was fehlt: Esports fehlt auf der Gespa-Liste. Wetten auf Ecken und Karten fehlen. Wetten auf Trainingsläufe, Qualifikationsrunden ausserhalb der Liste, Rankingwetten ohne Bezug auf Einzug oder Podium fehlen. Das ist die Konsequenz der geschlossenen Liste — sie ist nicht nur ein regulatorischer Filter, sie definiert das Wettprogramm.
Wer Fifa oder League of Legends wetten will, sucht ausländische Anbieter. Wer darauf verzichtet, findet sein Programm bei Swisslos und Loterie Romande. Wer darauf besteht, findet auf Schweizer Boden keine bewilligte Offerte.
Auszahlung und Verlust
Wer bei Sporttip eine Wette platziert, kennt die Hausregeln zur Spielzeit: Bei Fussball umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Wer seine Gewinne nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind die Fristen, mit denen die Swisslos-Bedingungen ein Auszahlungsverfahren absichern.
Neue Buchmacher: Warum sie in der Schweiz selten sind
«Neue Wettanbieter» in der Schweiz sind nicht ohne Weiteres möglich — das Angebot ist auf zwei Veranstalter beschränkt. Wer eine neue Schweizer Marke wirbt, bewirbt entweder eine Erweiterung der Konzession (die es strukturell nicht gibt) oder eine ausländische Seite. Die Gespa-Liste führt keine offene Plattform für Neuzulassungen.
Wer trotzdem auf eine unbekannte Marke stösst, prüft drei Punkte: Gibt es eine Schweizer Bewilligung? Steht der Anbieter auf der Sperrliste? Empfiehlt sich das eigene Konto an einem Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto? Nur die beiden Veranstalter erfüllen das erste und das dritte Kriterium verbindlich. Das zweite Kriterium ist eine Warnung, keine Erlaubnis — wer nicht auf der Sperrliste steht, hat dennoch keine Schweizer Bewilligung.
Was bei Loterie Romande anders läuft
Die Loterie Romande ist nicht nur eine zweite Marke — sie bedient eine andere Sprachregion und betreibt ein anderes Vertriebsnetz. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura finden ihre Wettplattform unter Jouez Sport. Der Schutzmechanismus, die Bewilligungsgrundlage und die Aufsichtslogik sind dieselben — die Unterschiede liegen in der Sprache, im Produktnamen und im Wettprogramm, das die Loterie Romande für ihre Region führt.
Vergleich der beiden Veranstalter
| Veranstalter und Marke | Bewilligung | Gebiet | Produkt | Online-Konto |
|---|---|---|---|---|
| Swisslos, Marke Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin und Fürstentum Liechtenstein | Sporttip, mit Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Cash-Out, Livewetten | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, Volljährigkeit, keine Spielsperre, einmalige Registrierung, Identitätsprüfung per Ausweisupload |
| Loterie Romande, Marke Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | Sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) | Jouez Sport | Wohnsitz in der Westschweiz, Volljährigkeit, Identitätsprüfung |
Die Tabelle zeigt, was die Liste der Bewilligungen abbildet: einen Veranstalter pro Sprachraum, eine Bewilligungsgrundlage, die dasselbe Gesetz referenziert. Wer östlich der Sprachgrenze wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet; wer westlich wohnt, in das Gebiet der Loterie Romande; Tessin und Liechtenstein sind Swisslos-Gebiet. Wer aus dem Ausland kommt, kann bei keinem der beiden ein Online-Konto eröffnen — die Registrierung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Was die beiden Veranstalter nicht können
Was die geschlossene Liste nicht erlaubt, gilt für beide: keine Wetten auf Esports, keine Wetten auf Ecken und Karten, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Was die Schweizer Spielregeln den Anbietern aufgeben, gilt ebenso: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Loterie Romande legt eigene, ähnliche Hausregeln fest.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Neben den beiden Bewilligten werben acht ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren: AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo und Boomerang Bet. Sie alle tragen den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» — eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Was diese Marken in der Schweiz nicht haben: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Limiten im Profil, keine Schweizer Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, keine Schweizer Beschwerdestelle. Was sie in der Schweiz haben können: eine Platzierung auf der Gespa-Sperrliste, sobald die Aufsicht die Domain aufnimmt.
Wofür diese Marken tatsächlich werben
Diese Anbieter bewerben Crypto-Einzahlungen, anonyme Wallets, Willkommensboni ohne Einzahlung, hohe Quoten auf Esports und auf Eckenmärkte — alles, was die Schweizer Bewilligung nicht abdeckt. Wer dort einzahlt, spielt gegen die Pflicht zur Auszahlung auf eigene Kontoverbindung: Gewinne werden auf ein Wallet, eine Karte oder einen Drittanbieter ausbezahlt, der nicht der FINMA untersteht und dessen Rückverfolgbarkeit nicht garantiert ist.
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist eine Busse wert: bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Wer in der Schweiz einen Affiliate-Code aktiviert und ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, hat keine Schweizer Beschwerdestelle, wenn die Auszahlung stockt. Wer krypto-basiert spielt, hat zusätzlich die Volatilität der Coin-Kurse als Verlustquelle.
Markteinordnung und was sie kostet
Was kostet ein Monat Spielen beim bewilligten Veranstalter? Eine grobe Rechnung mit Beispielwerten: Wer CHF 1’000 im Monat einsetzt und dabei vor allem Einzelwetten zu mittleren Quoten platziert, bewegt sich in einem Markt, dessen Marge im Bereich von rund 5 % liegt. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 zu 1.90 ergibt sich ein Erwartungswert von CHF 1’000 × (1 − 0.05) = CHF 950 — ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Der Erwartungswert unterstellt, dass die Quoten fair sind und das Ergebnis zufällig zwischen den Möglichkeiten fällt; tatsächlich schwankt das Ergebnis jedes Monats um diesen Wert.
| Rechengrösse | Eingabe | Ergebnis |
|---|---|---|
| Monatlicher Einsatz | CHF 1’000 | — |
| Illustrative Marge | 5 % | — |
| Erwartete Auszahlung des Monats | CHF 1’000 × 0.95 | CHF 950 |
| Erwarteter Verlust | CHF 1’000 − CHF 950 | CHF 50 |
Die Zahl ist ein statistischer Mittelwert, kein Versprechen für einen konkreten Monat. Wer im nächsten Monat die CHF 1’000 zurückgewinnt, hat Glück; wer sie verliert, hat die Marge bezahlt; wer sie verdoppelt, hat überproportionale Quoten statt einer Strategie genutzt. Das ist die Mechanik jedes Buchmachers weltweit — Schweizer Bewilligung ändert daran nichts, sie sichert nur die Spielregeln.
Wer mit welchem Profil zu welchem Veranstalter passt
Der deutschsprachige Wettfreund im Swisslos-Gebiet und der Westschweizer Wettfreund im Loterie-Romande-Gebiet haben jeweils einen Veranstalter vor sich, der auf sie zugeschnitten ist. Welche Marke für wen passt, ist weniger eine Wahl als eine Zuordnung durch die Adresse.
Wer im Inland wohnt und auf die Liste der bewilligten Sportarten setzt, ist beim Veranstalter seines Kantons richtig. Wer auf Esports, Krypto oder Eckenmärkte nicht verzichten will, sucht eine Offerte, die das Schweizer Recht nicht hergibt — und akzeptiert die rechtliche Leere, in die er sich begibt. Wer kein Wohnsitz in der Schweiz hat, kann bei keinem der beiden ein Online-Konto eröffnen; die Plattformen verlangen die Identitätsprüfung mit Schweizer oder Liechtensteiner Adresse.
Die Schweizer Lösung ist keine Lösung für jeden Sportfreund. Sie ist die Lösung des Schweizer Rechts.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter haben in der Schweiz eine Bewilligung?
Zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide stützen sich auf das Geldspielgesetz (BGS) und stehen unter Aufsicht der Gespa.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Anbieter?
Die Gespa führt eine Sperrliste von ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Eine Sperre ersetzt keine Schweizer Bewilligung — wer nicht auf der Liste steht, hat dennoch keine Schweizer Schutzmechanismen, kein Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn — der Bund setzt ihn ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer im typischen Wettalltag bleibt, liegt unter der Schwelle. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Steuerpraxis — Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.
Welche Wettanbieter haben die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge aus?
Die Quote ist die Auszahlung pro eingesetztem Franken. Bei einem Zweiwege-Markt mit 1.90 zu 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von 5 %. Wer Quoten vergleicht, vergleicht diese Marge — sie ist über die Listenseite der bewilligten Anbieter konstant, weil die Liste eng ist. Die Auszahlungsquote gilt für das ganze Wettenprogramm des Veranstalters; sie ist kein prominentes Quotenversprechen und keine Werbeaussage.
Was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Das Bundesgesetz setzt einen Schwellenwert für die Steuerfreiheit; die Kantone setzen eigene Schwellen, einige höher, andere tiefer. Wer über dem kantonalen Wert liegt, zahlt auf den Mehrbetrag Einkommenssteuer und 35 % Verrechnungssteuer; wer darunter liegt, ist steuerfrei. Im Zweifel den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen — die Regelung ist kantonal unterschiedlich und nicht allgemeingültig.
Rechtslage – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
