Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten darf, und was die Quote wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, hat formal gesehen keine grosse Auswahl. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) lässt für die Deutschschweiz und die Romandie je genau eine Veranstalterin zu. Wer dort spielt, zahlt keinen Schweizer Wettgewinn­steuer unter dem Freibetrag, bekommt eine Spielsperre an einem Register, das alle Geldspielanbieter teilen, und sieht seine Verlustlimiten vom eigenen Konto aus gesteuert. Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter landet, hat keine dieser Schutzschienen. Beide Wege verdienen, dass man sie kennt, bevor ein Tippschein abgegeben wird.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Rechtslage in der Schweiz: Wer überhaupt anbieten darf

Die Frage klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist aber der Punkt, an dem die meisten Fehleinschätzungen über Sportwetten in der Schweiz beginnen. Sportwetten sind im Schweizer Recht Grossspiele, unterstehen dem BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Veranstalter­bewilligung und pro Spielbewilligung braucht, wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalterinnen begrenzt: zwei sind es, und beide sind Lotterie­gesellschaften mit langer Tradition.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Diese zwei sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip vertreibt, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, die das gleiche Produkt unter dem Namen Jouez Sport führt. Beide haben ihre bewilligten Verbreitungs­gebiete klar abgesteckt: Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone zuständig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Hauptkontakt in Lausanne und einem dichten Netz von 2’350 Verkaufsstellen. Wer im Tessin wohnt, kann sich nicht bei Loterie Romande anmelden, und wer in Genf lebt, nicht bei Swisslos – die geografische Zuordnung gilt auch für die Online-Konten.

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Schranke (Art. 4 BGS). Was «licensed by Curaçao» oder «licensed by Malta» auf einer Webseite verspricht, bedeutet im Schweizer Recht nichts. Die Gespa führt denn auch keine «weissen Listen» weiterer Anbieter, sondern nur eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen dort 671 Domains, und die Liste wird im Wochen­rhythmus aktualisiert, weil die Anbieter ihre Adressen rasch wechseln. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS); der Klick auf eine Sperrliste-Domain ersetzt diese Werbung nicht.

Die wichtigste Konsequenz für eine Wette auf den Afrika-Cup: Schweizerinnen und Schweizer, die sich an die Schweizer Regeln halten wollen, haben zwei Anbieterinnen zur Auswahl. Wer sich für einen anderen Anbieter entscheidet, bewegt sich ausserhalb des Geltungs­bereichs des BGS, mit allen Folgen, die unten unter Verantwortungs­volles Spielen und offshore beschrieben werden.

Was bewilligt ist und was nicht

Was genau gewettet werden darf, entscheidet nicht der Anbieter allein. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; sie ist seit dem 10. September 2026 in der Version 2026.3 veröffentlicht und wird nicht monatlich neu geschrieben, sondern überarbeitet, wenn neue Wettbewerbe hinzukommen oder fallen. Auf der Liste stehen Fussball­wettbewerbe des Weltverbandes FIFA und der Konföderationen, dazu eine Reihe weiterer olympischer Sportarten und einiger Profiligen. Eckball- und Karten­märkte («Duan Buchmacher») fehlen ebenso wie ein Esports-Bereich – das ist eine Vorgabe der Liste, nicht ein Versehen der Veranstalterinnen. Frauen­wettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Qualifikations­runden ebenso. Rangierungs­wetten gibt es ausschliesslich dort, wo die Rangierung den Einzug in einen inter­nationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainings­läufe und Ähnliches sind tabu.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Der Afrika-Cup, organisiert von der Confédération Africaine de Football (CAF), fällt in diese Liste. Sowohl Swisslos als auch Loterie Romande bieten Märkte auf Afrika-Cup-Spiele an, wenn sie im Wettprogramm auftauchen – vorausgesetzt, die Gespa hat die jeweilige Spielphase und Wettart freigegeben. Heute und im relevanten Zeitraum gilt: Gruppenspiele, Achtel-, Viertel- und Halbfinal, kleines Finale und Endspiel sind abgedeckt, klassische 1X2-, Doppelte Chance und Tore über/unter ebenso wie Sieger­wetten und Platzierungs­wetten auf den Turniersieger.

Virtuelle Sportwetten sind im BGS nicht ausdrücklich geregelt – sie fallen unter dieselbe Liste wie reale Sportarten, werden aber in der Praxis von den Schweizer Veranstalterinnen nicht angeboten. Wer ein Angebot findet, das mit «virtual Afrika-Cup» wirbt, hat es mit einem ausländischen Anbieter zu tun, und es ist kein bewilligtes Produkt im Sinn des BGS.

Verantwortungsvolles Spielen: Limits und Sperre, unabhängig vom Turnier

Wer auf den Afrika-Cup wettet, wettet auf ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung. Das ändert nichts daran, dass die Schutzmechanismen des BGS unabhängig vom Sport gelten. Sie sind sogar der Grund, weshalb die zwei bewilligten Anbieterinnen nicht in einem freien Markt mit ausländischer Konkurrenz stehen: das Produkt Sportwette ist mit der Schutzlogik des Schweizer Geldspielrechts verwoben, nicht bloss von der Bewilligung umrahmt.

Die zentrale Grösse ist die Verlustlimite. Wer bei Swisslos Sporttip erstmals online mitmacht, muss vor der ersten Wette persönliche Limits für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze für jedes dieser Limits liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige (die ohnehin nicht teilnehmen dürfen, aber als Grenzwert genannt sind) bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzfrist hat Swisslos in den eigenen Teilnahme­bedingungen festgelegt, obwohl das BGS nur 24 Stunden verlangt; die längere Frist ist der strengere der beiden Werte und gilt entsprechend. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen. Loterie Romande hat das System im Wesentlichen übernommen, mit eigenen Schwellen und Fristen, die in den Bedingungen für Jouez Sport stehen.

Die Spielsperre funktioniert zweistufig. Wer sich selbst für eine begrenzte Zeit aussperren will, kann das produktweise für 1 bis 180 Tage tun – bei Swisslos ohne Möglichkeit der Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in das schweizweite Register eingetragen, das alle Geldspiel­anbieter teilen, einschliesslich der Casinos und Online-Casinos, und das auch im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine Aufhebung der unbefristeten Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, und nur mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer im Register steht, hat weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn (Art. 45 BGS) – die Sperre ist also nicht-symbolisch.

Hinzu kommt die Identitäts­prüfung. Wer sich online registriert, muss Ausweisdaten hochladen; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, Mehrfach­konten sind unzulässig. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen der spielenden Person lautet – anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Markt nicht. Wer auf der Plattform spielt und gewinnt, hat damit eine vollständige Papierspur bis zur Steuererklärung, falls der Gewinn den Freibetrag überschreitet.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige tatsächlich abgewehrt werden: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde ihnen eine Sportwette verkauft. Das zeigt, dass der Online-Kanal – mit Identitäts­prüfung und Self-Assessment – die strengere Tür ist, und es zeigt auch, dass die Schutz­architektur am Verkaufs­schalter nicht perfekt schliesst. Wer sein Spiel budgetiert, sollte den Online-Kanal bezeichnen.

Wettarten, Quoten und das, was sie über die Marge verraten

Wer auf den Afrika-Cup tippt, tippt in den meisten Fällen auf eine von vier Wett­arten: die Siegerwette, die Spielausgangs­wette (1X2), eine Tor­wette (über/unter 2,5 Tore) und die Kombinations­wette. Wer alle vier versteht, versteht auch, was die Quote über den Anbieter aussagt.

Die Quote ist eine Dezimalzahl, die sagt, was ein gewonnener Einsatz multipliziert. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 gibt die Quote 2.10 × 10 = 21 zurück, davon 11 Nettogewinn und 10 Einsatz. Bei einer Quote von 3.40 sind es 34, davon 24 Nettogewinn. Das ist einfach. Die ID-Buchmacher unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, und sie ist nicht zufällig.

Was viele Spielende nicht wissen: die Quote enthält bereits die Marge des Anbieters. Auf einem Dreiwege-Markt (Heimsieg – Unentschieden – Auswärtssieg) addieren sich die reziproken Quoten der drei Ausgänge nicht auf 1.00, sondern auf einen etwas höheren Wert, etwa 1.05. Der Mehrwert über 1 ist die Marge des Anbieters; der Kehrwert der Summe ist die Auszahlungs­quote. Ein Beispiel:

Ausgang Quote
Heimsieg k. A.
Unentschieden k. A.
Auswärtssieg k. A.

Die reziproken Quoten sind 0,476 + 0,294 + 0,278 = 1,048. Die Auszahlungs­quote des Marktes ist 1 ÷ 1,048 ≈ 95,4 %. Die Marge des Anbieters auf diesem Markt ist 100 − 95,4 ≈ 4,6 %. Auf jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Anbieter rund 4,6 Rappen – vorausgesetzt, die Verteilung der Einsätze folgt den Quoten. Eine Marge zwischen 4 % und 6 % ist auf einem Dreiwege-Markt mit ausgeglichenen Vereinen üblich; bei sehr einseitigen Spielen steigt sie. Eine Marge über 8 % ist auf einem 1X2-Markt auffällig; eine unter 3 % ist auf breiten Märkten kaum zu finden.

Das, was es zu verstehen gilt, ist nicht «je höher die Quote, desto besser». Die Quote reflektiert die geschätzte Wahrscheinlich­keit; eine sehr hohe Quote auf einen Aussenseiter entspricht einer tiefen impliziten Wahrscheinlich­keit. Eine sehr hohe Quote auf einen klaren Favoriten hat mit der Marge zu tun, nicht mit der Fairness. Wer auf den Afrika-Cup tippt, sollte die Quoten der zwei Schweizer Veranstalterinnen nebeneinander legen: auf identischen Märkten weichen sie oft um 0,05 bis 0,15 auseinander, was bei einer Auszahlungs­quote von 94–96 % einen spürbaren Unterschied macht, wenn die Wette aufgeht.

Kombiwetten und das Martingal-Gefühl

Eine Kombiwette multipliziert die Quoten der Einzeltips zu einer Gesamtquote und damit den möglichen Gewinn. Vier Tipps zu 1.50, 1.80, 1.65 und 2.10 ergeben 1.50 × 1.80 × 1.65 × 2.10 ≈ 9,35. Bei einem Einsatz von CHF 5 ist der mögliche Brutto­rücklauf rund CHF 47, davon etwa CHF 42 Nettogewinn – die einzelne Wette kostet EUR 0.

Siegerwetten, also Wetten auf den Turniersieger, sind eine Langzeit­wette: Der Einsatz wird zu Beginn des Wettbewerbs abgegeben, die Auszahlung erfolgt am Ende. Die Quote auf den späteren Sieger kann vor Turnier­beginn sehr hoch sein (beim Afrika-Cup 2025 lag Ägypten vor Beginn klar vorn, Marokko und Senegal folgten), sinkt aber mit jeder überzeugenden Vorrunde. Wer das Turnier beobachtet und früh auf den späteren Sieger setzt, bekommt mehr Quote, wer spät setzt, weniger – was wiederum mit der eingeschätzten Wahrscheinlich­keit zu tun hat, nicht mit der Fairness.

Kombiwetten haben bei Swisslos Sporttip einen Bonus, den Kombiboost: ab vier Voraussagen mit Einzel­quote von mindestens 1.50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn, von 5 % bei vier Tipps auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Tipps. Der Bonus gilt nur online, nur für Prematch- und Livewetten sowie System­wetten und ist in der Höhe limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – der vorzeitige Ausstieg nimmt den Bonus zurück, auch wenn die Wette zu diesem Zeitpunkt im Gewinn ist.

Bei Profitboosts und Quotenboosts gilt: Sie sind ebenfalls auf eine Voraussage und auf den Prematch-Bereich beschränkt, jeweils nur einmal pro Person nutzbar und in Höhe und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, das ist der gemeinsame Nenner aller Boosts.

Cash-Out und Livewetten: Vor dem Spiel aussteigen

Eine Live-Wette wird während eines laufenden Spiels platziert. Bei Swisslos gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; die Verfügbarkeit einer Übertragung ist keine Voraussetzung. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs wettet – zum Beispiel auf ein bereits gefallenes Tor –, bekommt die Quote 1, das heisst, der Einsatz wird zurück­erstattet, ohne Gewinn. In spiel­entscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Video­schiedsrichter) kann Swisslos Wetten mit Quote 1 werten, bis die Situation geklärt ist.

Cash-Out ist die vorzeitige Auszahlung einer offenen Wette, bevor alle Tipps entschieden sind. Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten verfügbar, vor Spiel­beginn und live, aber nur online und nur als vollständige Auszahlung – eine Teil­ausszahlung («partial cash-out») gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer zu früh aussteigt, gibt Gewinn­potenzial ab; wer zu spät aussteigt, läuft Gefahr, dass die Wette kippt. Cash-Out ist eine Versicherung gegen den späten Kipp, keine Verdienst­strategie.

Bei Live-Wetten gilt die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten ist also nicht automatisch eine Wette auf den Sieger nach Verlängerung – was beim Afrika-Cup wegen der üblich, auch im Achtelfinale auftretenden Verlängerungen relevant ist.

Abhängige Ereignisse desselben Spiels – etwa «Heimsieg und über 1,5 Tore» – lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Wer eine solche Kombination ausserhalb der Funktion abgibt und sie wird irrtümlich angenommen, kann Swisslos die ganze Kombinations­wette für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten. Wer auf den Afrika-Cup tippt, sollte den Bet-Builder bewusst nutzen, nicht zufällig.

Afrika-Cup: Turnier, Modi und der aktuelle Spielplan

Der Afrika-Cup wird von der CAF, der Confédération Africaine de Football, organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekord­sieger, Samuel Eto’o aus Kamerun mit 18 Toren Rekord­torschütze. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil – die Erweiterung von 16 auf 24 ist die letzte strukturelle Änderung. Die nächste Erweiterung ist keine Teilnehmer­zahl, sondern der Rhythmus: nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, was den Termin mit dem europäischen Sommer­rhythmus angleicht.

Afrika-Cup 2025: Marokko als Gastgeber, Senegal als Sieger – mit einem Nachspiel

Die letzte Ausgabe war der Afrika-Cup 2025. Er fand vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026 in Marokko statt, mit 24 Nationen. Das Turnier war ursprünglich für den Sommer 2025 geplant, musste aber wegen Termin­konflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 auf den Jahres­wechsel verschoben werden, was die Spiel­vorbereitung der europäisch aktiven Spieler erschwerte und die Wett­märkte während einer ungewöhnlichen Phase beeinflusste.

Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen den Gastgeber Marokko mit 1:0 nach Verlängerung. Brahim Díaz, marokkanischer Stürmer, wurde mit fünf Treffern Torschützen­könig. Im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.

Was die Wette betrifft, hat das Turnier ein juristisches Nachspiel: zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeter­pfiff in der Nachspiel­zeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Für Schweizer Buchmacher gilt das, was auf dem Feld entschieden wird – und das war 1:0 nach Verlängerung, mit Senegal als Sieger. Wer auf Senegal gesetzt hatte, hatte gewonnen; die spätere CAF-Entscheidung gehört in die Sport­berichterstattung, nicht in die Auszahlungs­logik der Wett­anbieter.

Afrika-Cup 2027: Kenia, Tansania, Uganda – und der Sommer als Vorbereitung

Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027. Er soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in drei ostafrikanischen Ländern stattfinden – Kenia, Tansania und Uganda. 54 Mannschaften haben sich zur Qualifikation gemeldet, was die bislang grösste Ausschreibung in der Geschichte des Wettbewerbs ist. Die Gruppenauslosung und der Spielplan werden im Laufe des nächsten Jahres erwartet; die Buchmacher werden Quoten für Gruppenspiele und Turniersieger veröffentlichen, sobald die Auslosung feststeht.

Wer auf den Afrika-Cup 2027 wetten will, hat im Voraus (siehe die Datenstand-Zeile am Anfang des Artikels) noch keine Märkte, weil der Spielplan noch nicht fixiert ist. Die Vorab-Quoten auf den Turniersieger – üblicherweise auf Ägypten, Marokko, Senegal, Elfenbeinküste und Nigeria – erscheinen erfahrungsgemäss ein bis zwei Monate vor Turnier­beginn. Wer seine Wette früh platziert, bekommt die höhere Quote auf den späteren Sieger, riskiert aber eine Verletzung des Schlüsselspielers oder eine Formkrise der Favoriten. Wer spät wettet, bekommt die realistischere Quote mit eingerechnetem Verletzungs­risiko. Es ist ein Abwägen, kein Tipp.

Gruppenphase, Viertelfinal, Halbfinal, Final: Was wann wettbar ist

Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt, also 24 Spiele in der Vorrunde. Die beiden Ersten jeder Gruppe sowie die vier besten Dritten kamen weiter – 16 Mannschaften im Achtelfinal. Danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Im Viertelfinal sind acht Spiele, im Halbfinal vier, im Final eines, plus das kleine Finale um Platz 3. Insgesamt sind 52 Partien – was den Afrika-Cup zu einem der grösseren Fussball­turniere ausserhalb Europas macht.

Für die Wettbarkeit bedeutet das: in der Gruppenphase sind Dreiwege­märkte (1X2), Tore über/unter, Handicap und Ergebnis­wetten auf das Einzelspiel verfügbar. In der K.-o.-Phase kommt die Wette auf das Weiterkommen hinzu, die unabhängig von der regulären Spielzeit ausgewertet wird (Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen mit). Im Final und im Spiel um Platz 3 sind dieselben Märkte verfügbar, ergänzt um Platzierungs­wetten auf den Sieger, die beiden Halbfinal-Verlierer und den Drittplatzierten des Spiels um Platz 3.

Schweizer Buchmacher publizieren in der Regel ab Gruppendienst das Wochen­programm – Prematch-Quoten, die bis kurz vor Anpfiff aktualisiert werden – und ab Spielbeginn Live-Quoten. Cash-Out ist auf den meisten Märkten verfügbar, aber nicht garantiert, und Live-Übertragungen sind bei den Schweizer Anbietern nicht Teil des Angebots – wer das Spiel sehen will, braucht eine TV- oder Streaming-Lösung ausserhalb der Wett­plattform.

Anbieter im Vergleich: Wer was anbietet, wer fehlt

Die folgende Tabelle ordnet die zehn Buchmacher, die für eine Schweizer Wette auf den Afrika-Cup in Frage kommen, nach Bewilligungs­status. Die zwei oberen Positionen sind die einzigen, die in der Schweiz bewilligt sind; die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der Werbung und im Internet auftauchen, in der Schweiz aber keine bewilligte Wette anbieten dürfen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / Lizenz laut Eigenangabe
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, Veranstalter- und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne)
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt

Die Tabelle zeigt die Sortierung, die das BGS erzwingt: zwei bewilligte Anbieterinnen, die nach Kantonen getrennt sind, dann die übrigen Anbieter, die in der Schweiz bewusst ausserhalb des Gesetzes stehen. Im Wett­alltag einer Schweizerin oder eines Schweizers, die im Vertrags­gebiet der Swisslos wohnen, gibt es de facto eine Anbieterin – die Swisslos Sporttip –, auf die sie oder er zugreifen kann; für Romands ist es die Loterie Romande Jouez Sport. Die übrigen acht sind keine Auswahl im Sinn des BGS.

Die folgende Bewertung geht die Anbieter in der Reihenfolge der Tabelle durch. Sie beschreibt, was sie für die Schweizer Wette auf den Afrika-Cup konkret bedeuten – nicht, was sie in ihren Marketing­texten versprechen.

Swisslos Sporttip

Die Swisslos ist die einzige Veranstalterin, die in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein Sportwetten anbieten darf. Das ist nicht ein Wettbewerbs­vorteil im Sinn des Marketings, sondern eine monopolähnliche Position, die aus dem BGS folgt. Für eine Schweizerin, die im Kanton Zürich wohnt, ist Swisslos Sporttip die einzige legale Adresse – wer dort wettet, bewegt sich im Schutz­rahmen des BGS, mit Verlust­limiten, Spielsperre, Identitäts­prüfung und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.

Das Afrika-Cup-Angebot ist Teil des Fussball­programms und umfasst die Vorrunde, die K.-o.-Spiele und die Platzierungs­wetten auf den Turniersieger. Quoten sind auf den identischen Märkten üblicherweise enger (niedrigere Quoten) als bei grossen ausländischen Anbietern, dafür weil die Auszahlungs­quote bei Swisslos auf Hauptmärkten zwischen 94 % und 96 % liegt – was im europäischen Vergleich normal ist und besser als bei vielen ausländischen Anbietern, die mit Quoten­boosts werben, aber auf dem Hauptmarkt höhere Margen nehmen.

Mindest­einsatz bei Einzel- und Kombinations­wetten ist CHF 1, Höchst­einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinations­wette und CHF 10’000 pro System­wette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Live­wetten sind verfügbar, mit den üblichen Einschränkungen bei spiel­entscheidenden Situationen. Cash-Out ist verfügbar, vollständig, nicht garantiert auf jedem Markt.

Wer bei Swisslos spielt, hat damit die sauberste rechtliche Position, die in der Schweiz möglich ist. Wer auf den Afrika-Cup setzt und in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat keine sinnvolle Alternative im BGS – die Schweizer Adresse ist die Swisslos.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zur Swisslos für die Westschweiz – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Sitz ist in Lausanne (Avenue de Provence 14), das Netz umfasst 2’350 Verkaufs­stellen in der Romandie, die Belegschaft 221 Mitarbeitende. Das Online-Angebot heisst Jouez Sport und ist nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen zugänglich.

Das Afrika-Cup-Angebot deckt sich im Wesentlichen mit dem von Swisslos, weil die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten gespa-weit dieselbe ist. Quoten können leicht abweichen – auf identischen Märkten sind Differenzen von 0,05 bis 0,15 möglich, was bei grossen Einsätzen einen Unterschied macht. Für die typische Afrika-Cup-Wette mit kleinen Einsätzen ist der Quotenbedien-Unterschied zwischen den zwei Schweizer Anbieterinnen selten entscheidend; was zählt, ist der Wohnsitz-Kanton.

Das Schutz­regime ist identisch: Verlust­limiten, Spielsperre, Identitäts­prüfung, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer in der Romandie wohnt und auf den Afrika-Cup wetten will, hat in der Loterie Romande die einzige legale Adresse. Für sie ist die Loterie Romande das, was die Swisslos für die Deutschschweiz ist.

Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet, WirWetten

Die übrigen acht Anbieter sind alle in derselben Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung. Sie tauchen in Werbe­netzwerken, Affiliate-Links und Vergleichs­portalen auf, sie haben Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen können, und sie sind aus der Sicht des BGS keine Auswahl, sondern ein Risiko. Wer dort ein Konto eröffnet, hinterlässt eine Identitäts­spur ausserhalb der Schweizer Aufsicht, gibt Geld an einen Anbieter, der bei einer Streitigkeit keine Schweizer Anlaufstelle hat, und ist nicht im Register der Spielsperren eingetragen – was eine bestehende Sperre unterläuft und im BGS eine Ordnungs­widrigkeit darstellt.

Die Werbung dieser Anbieter verspricht «beste Quoten», «Risikofrei­wetten», «100 % Bonus». Keine dieser Versprechen gilt in der Schweiz. Die Lizenz, die in der Werbung genannt wird – typischerweise Curaçao, Malta oder eine andere Offshore-Jurisdiktion –, hat im BGS keine Schranke (Art. 4 BGS). Die Quote, die angeboten wird, ist nicht nach Schweizer Regeln kalkuliert und nicht durch die Gespa-Aufsicht kontrolliert. Die Marge, die auf dem Markt liegt, kann deutlich über der von Swisslos liegen; einzelne Quoten­boosts sind Marketing, kein Schutz.

Wer bei einem dieser Anbieter spielt, sollte sich klarmachen, was fehlt: keine Spielsperre im Schweizer Register (die Anbieter kennen die Schweizer Sperre nicht), keine Schweizer Verlust­limiten (die Anbieter kennen die BGS-Limiten­regel nicht), keine Schweizer Beschwerde­stelle (die Anbieter sind nicht bei der Gespa registriert). Im Streitfall bleibt der Weg über die ausländische Aufsicht – mit allen Sprach- und Zustellungs­problemen, die das mit sich bringt. Die Gespa blockiert die Domains laufend, die Anbieter reagieren mit Domain-Hopping; ein DNS-Block ist kein vollständiger Schutz, aber ein Hinweis auf die rechtliche Lage.

Die Sätze, die in den Anbieter­bewertungen oben stehen, sind absichtlich knapp: was es zu diesen acht Anbietern in der Schweiz zu sagen gibt, ist im Wesentlichen «keine Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht». Wer weiterliest, liest Werbung, keine Bewertung.

Überblick: Was bleibt, was kommt, wer spielt

Die Schweiz hat im Bereich Sportwetten zwei bewilligte Veranstalterinnen und eine geschlossene Liste erlaubter Wettarten. Beide Veranstalterinnen bieten Wetten auf den Afrika-Cup an, weil der Wettbewerb auf der Gespa-Liste steht. Die Spiel­phasen decken die Vorrunde, die K.-o.-Runde, das Halbfinal, das kleine Finale und den Final ab, ergänzt um Platzierungs­wetten auf den Turniersieger. Quoten auf identischen Märkten liegen bei beiden Veranstalterinnen in einem ähnlichen Bereich, mit kleinen, erwartbaren Abweichungen. Die Auszahlungs­quote auf einem Dreiwege-Markt liegt üblicherweise zwischen 94 % und 96 %, die Marge entsprechend zwischen 4 % und 6 %.

Wer auf den Afrika-Cup 2027 wetten will, hat zum jetzigen Zeitpunkt (siehe Datenstand am Anfang) noch keine Prematch-Quoten, weil der Spielplan noch nicht ausgelost ist. Die Afrika-Cup-2025-Ausgabe ist abgeschlossen, das Turnier­ergebnis steht auf dem Feld, ein juristisches Nachspiel läuft beim CAS. Wer auf den Afrika-Cup 2025 gewettet hat, hat seine Auszahlung mit dem Spiel­ende erhalten, nicht mit der CAF-Entscheidung Monate später. Das BGS und die Spielregeln der Schweizer Anbieterinnen werten das, was auf dem Feld entschieden wird.

Die wichtigste Entscheidung ist nicht, welcher Anbieter die höchste Quote hat, sondern ob in der Schweiz gespielt wird oder ausserhalb. Innerhalb der Schweiz hat die Schweizer Adresse den Schutz des BGS, die Spielsperme, die Limiten und die Auszahlungs­sicherheit – was bei der kleinen Auswahl an Anbietern mit einem leicht tieferen Quoten­niveau erkauft wird. Ausserhalb der Schweiz gibt es höhere Quoten und aggressivere Werbung, aber keinen Schweizer Schutz. Für eine einzelne Afrika-Cup-Wette mit einem Einsatz von CHF 20 ist der Unterschied oft klein; für jemanden mit einem problematischen Spiel­verhalten ist er gross.

Wer sich für die legale Adresse entscheidet, hat anschliessend die Auswahl zwischen den zwei bewilligten Anbieterinnen – nach Wohnsitz­kanton, nicht nach Quote. Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, verlässt den Schutz­rahmen des BGS – bewusst, mit dem Wissen, dass die Spielsperre im Schweizer Register nicht greift, dass keine Schweizer Verlust­limiten eingreifen, dass die Auszahlung im Streitfall ausserhalb der Schweiz eingeklagt werden müsste. Das ist die Entscheidung, die am Anfang jeder Afrika-Cup-Wette steht.

Häufige Fragen zum Afrika-Cup und zu Wetten in der Schweiz

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen: Swisslos Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger «nach 90 Minuten» ist also nicht automatisch eine Wette auf den Sieger des Spiels.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Brutto­rücklauf ist Einsatz × Quote; der Nettogewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Auf einem Dreiwege-Markt ist die Marge des Anbieters die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungs­quote (1 geteilt durch die Summe der reziproken Quoten). Auf einem typischen Afrika-Cup-Markt liegt die Marge bei 4–6 %.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande online spielt, setzt vor der ersten Tagline persönliche Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktweise für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen, das alle Geldspiel­anbieter teilen, und gilt auch in Casinos.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Auf Wett­gewinnen aus bewilligten Schweizer Grossspielen fällt 35 % Verrechnungssteuer an, sobald der Gewinn den bundesrechtlichen Freibetrag übersteigt – ab 1. Januar 2026 sind das CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Der kantonal unterschiedliche Freibetrag kann darunter oder darüber liegen; oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer durch den Anbieter abgezogen und über die Steuer­erklärung zurück­gefordert. Bei kleinen Wett­gewinnen fällt weder Einkommens­steuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne von ausländischen Anbietern werden kantonal unterschiedlich behandelt; in Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig steuerpflichtig.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»