CS 2 Wetten Schweiz 2026: Warum keine Bewilligung gilt und was das kostet
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Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip Version 4.2 sowie den Geschäftsbericht Swisslos 2025.
Wer in der Schweiz auf Counter-Strike 2 wetten will, sucht zuerst nach einem Wettanbieter und stellt dann fest, dass es auf legalem Weg keinen gibt. Die zwei Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, führen E-Sport nicht im Programm. Jeder Anbieter, der CS 2 im Wettschein hat, ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist der Ausgangspunkt jeder Zahl, die auf dieser Seite steht.
Was unter Schweizer Bewilligung läuft – und was nicht
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig ist nicht die ESBK, die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie führt das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 und gibt den Anbieterinnen zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung als Personengesellschaft und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb (Art. 130 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede bedient ihr eigenes Vertragsgebiet; ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz in diesem Gebiet eröffnen, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was darf gewettet werden – und was nicht
Das Angebot ist eine geschlossene Liste, keine offene Kategorie. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, von der ausgeschlossenen Ecke und der gelben Karte bis zum E-Sport. Auf dieser Liste, in der Fassung vom 10.09.2026, fehlt ein E-Sport-Abschnitt vollständig. Eine Wette auf ein CS-2-Match gehört damit nicht zum zugelassenen Programm. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Die Folge ist hart, aber klar: Swisslos kann keine Sporttip-Wette auf CS 2 anbieten, die Loterie Romande keine Jouez-Sport-Wette, und ein Schweizer Veranstalter tut es auch nicht im Auftrag. Wer einen Wettschein mit CS 2 ausfüllen will, geht zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und verzichtet damit auf jede Schutzregel, die das BGS an die Bewilligung knüpft.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Zwei Veranstalterinnen, klar getrennte Gebiete. Wer in der Deutschschweiz lebt, spielt bei Swisslos. Wer in der Westschweiz lebt, spielt bei der Loterie Romande. Wer im Tessin wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet. Liechtensteiner dürfen ebenfalls ein Konto bei Swisslos führen.
Swisslos Sporttip
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt und das 18. Altersjahr vollendet hat, kann sich online registrieren.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie gibt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne an und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, eröffnet das Konto bei der Loterie Romande, nicht bei Swisslos. Das Vertragsgebiet deckt sich nicht mit dem von Swisslos, und eine Registrierung bei beiden Veranstalterinnen ist nicht möglich.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung verlangt vom Veranstalter mehr als nur das Recht, Wetten anzunehmen. Der Anbieter muss:
- jeden Spieler vor der ersten Wette identifizieren und das Alter prüfen (Art. 47–52 VGS);
- Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen vornehmen (Art. 50 Abs. 2 VGS), keine anonymen Wallets, keine Krypto-Auszahlungen;
- Spielende vor jeder Teilnahme eigene Verlustlimiten setzen lassen (Art. 87 VGS), wobei eine Senkung sofort und eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden wirksam wird;
- eine Sperre ins schweizweite Register eintragen, die auch in Online-Casinos und in Liechtenstein gilt;
- für Live-Wetten, Cash-Out und Kombinationen technische Vorkehrungen treffen, die nachträglich nicht zurückgenommen werden.
Was im Gegenzug entfällt, ist die Frage nach einer ausländischen Lizenz. Curaçao, Malta oder Deutschland haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Lizenz dieser Länder begründet keinen Schutz im Inland und keinen Rückgriff bei Streit.
Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung garantiert – und was ein ausländischer Anbieter schuldig bleibt
Schweizer Spielerschutz kostet – aber er kostet den Anbieter, nicht den Spieler. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, akzeptiert dafür Regeln, die im Ausland nicht gelten. Der folgende Abschnitt legt sie nebeneinander, weil sie im konkreten Fall den Unterschied zwischen einer Wette, die einfach steht, und einer, die verschoben, eingefroren oder widerrufen wird, ausmachen.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze für die Limite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was das Hochschrauben im Spielverlauf blockiert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Das ist keine Schweizer Sonderregel, sondern Auslegung der Gespa-Vorgabe (Art. 87 VGS). Das BGS schreibt eine Limite vor, lässt dem Veranstalter aber die Wahl zwischen Tages-, Wochen- und Monatslimite; die konkrete Höhe stammt aus den Spielregeln und Teilnahmebedingungen.
Selbstsperre und Register
Spielende können den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, kann kein neues Konto bei Swisslos, Loterie Romande oder einem Schweizer Online-Casino eröffnen, auch nicht in Liechtenstein.
Eine Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Das ist der Schutz, der im Inland gegen sich selbst greift.
Werbung, Boni und Gratisspielguthaben
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – die Auswahl ist also knapp, und die Bedingungen kommen vom Veranstalter selbst.
Bei Swisslos sind Bonus und Boost getrennte Begriffe. Sporttip-Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, mit begrenztem Einsatz und begrenzter Erhöhung; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen bestimmten Prozentsatz. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote je 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Gewinne und Verrechnungssteuer
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, darüber besteuert. Bundesweit greift ab 1. Januar 2026 die Schwelle von CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die allermeisten Wetten liegt der Gewinn deutlich unter der Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fällt die Verrechnungssteuer weg, dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Die Steuerpraxis der Kantone unterscheidet sich, und eine verbindliche Aussage braucht den Kontakt mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater.
Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kostet
Einordnung der zehn Anbieter in dieser Übersicht
Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die in dieser Übersicht verglichen werden. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport führen die Schweizer Bewilligung; die übrigen acht bieten ohne Schweizer Bewilligung an, was die Gespa nicht durchsetzt ausser Sperrung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel), Gespa-Aufsicht | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel), Gespa-Aufsicht | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie ausgewiesen nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Reihenfolge folgt dem Rang, den die Schweizer Bewilligung hat: zwei Bewilligungen, dann kein Schweizer Schutz. Ein vollständiges Bild der im Ausland ausgestellten Lizenzen ist hier nicht zu leisten – die Gespa selbst führt keine Liste equivalenter Lizenzen, weil eine solche in der Schweiz keine Wirkung hätte.
Was ohne Schweizer Bewilligung verloren geht
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, gibt gleichzeitig vier Dinge ab:
- Schutz im Streit. Es gibt kein Schweizer Rückgriffsrecht bei verweigerter Auszahlung. Die Beschwerdestelle ist die Aufsichtsbehörde des Lizenzlandes – Curaçao, Malta oder eine andere – und die ist im Konflikt mit einem Schweizer Spieler schwer zu erreichen.
- Verbindung zum Sperrregister. Eine schweizweite Spielsperre wirkt nur gegen inländische Veranstalterinnen. Wer sich bei Swisslos sperrt, kann am nächsten Tag bei einem ausländischen Anbieter einzahlen. Das Register endet an der Landesgrenze.
- Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Schweizer Bewilligungen binden die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ausländische Anbieter zahlen, wohin sie wollen, und nehmen dafür Zahlungsmethoden, die in der Schweiz nicht zulässig sind – Kryptowährungen etwa.
- Werbeschutz. Wer in der Schweiz für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel wirbt, macht sich strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Werbung, die Schweizer Spieler trotzdem erreicht, kommt über das Ausland – über Domains, die die Gespa auf die Sperrliste setzt.
Die Gespa-Sperrliste ist seit dem 3. September 2019 in Betrieb und listete Ende 2025 671 Domains. Diese Liste wird per DNS-Sperre von Schweizer Telekom-Anbietern umgesetzt, also direkt im Netz, nicht erst beim Zugriff. Geblockte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuem Namen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» beschreibt; sie nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel und führt bet365 als auf der Liste geführt.
Was im Inland bleibt: ein wachsender Veranstalter, kein CS-2-Match
Wer 2025 in der Schweiz wettete, tat es bei Swisslos oder Loterie Romande. Der Swisslos-Geschäftsbericht 2025 weist einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). CHF 109 Mio. stammen aus den Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Wetteinsätze steigen, der Veranstalter arbeitet gewinnbringend, und das Angebot bleibt geschlossen – was die Gespa zulässt, wird gewettet; was sie nicht zulässt, gibt es im Inland nicht.
Das ist auch eine Aussage über den Markt der CS-2-Wetten in der Schweiz: Er findet nicht statt. Wer ein CS-2-Match wettet, verlässt das System, in dem die Schutzregeln gelten, und bezahlt dafür kein Eintrittsgeld – aber er bekommt auch keine der vier Garantien, die im Inland selbstverständlich sind.
Geld, Einsätze und Auszahlung: was eine Wette konkret kostet
Wer im Inland spielt, zahlt mit Franken, bekommt in Franken und sieht auf dem Wettschein, was er bekommt. Bei ausländischen Anbietern ist die Rechnung komplizierter: Wechselkurs, Auszahlungsgebühr, Mindest- und Höchsteinsätze, die nicht in den Spielregeln stehen, sondern in den AGB.
Mindest- und Höchsteinsätze bei Sporttip
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000; für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite gilt pro Wette, nicht pro Tag oder Woche – wer mehrere Wetten setzt, kann die Limite mehrfach ausschöpfen, sofern die Verlustlimite auf 1, 7 oder 30 Tage nicht überschritten wird.
Gewinnberechnung und Rundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab – das hebt einen Gewinn von CHF 14’273 auf CHF 14.30 (zuerst auf CHF 14.28, dann auf CHF 14.30), was bei kleinen Einsätzen praktisch null ist, sich aber bei grossen Wetten als Rappenbetrag summiert. Bei einem System oder einer Kombination zählt jede einzelne Voraussage separat in die Quote.
Cash-Out: was es kostet und was es bringt
Cash-Out bei Sporttip ist nur online verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es ist nur ein vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Cash-Out ist also kein Geschenk des Veranstalters, sondern ein Verkauf der Wette zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt. Wer Cash-Out nutzt, tauscht Unsicherheit gegen einen sicheren, aber reduzierten Betrag; wer es lässt, hält die offene Wette und nimmt das Endergebnis, wie die Quote es versprochen hat.
Live-Wetten und abgesagte Ereignisse
Bei Sporttip-Livewetten wird die Wette unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird – wer ohne Video wettet, wettet trotzdem auf das Live-Resultat. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das schützt den Spieler bei Spielverlegungen; es schützt ihn nicht gegen die Marge, die der Veranstalter auf jede abgeschlossene Wette nimmt.
Ablauf einer Auszahlung
Wer bei Swisslos gewinnt, lässt sich den Betrag auszahlen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Swisslos zahlt Spielguthaben innert 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wie das Wallet aufgeladen wird
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine konkrete Zahlungsmethode ist PostFinance Pay: die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Quoten, Margen und der Preis einer Wette: was die Marge kostet
Eine Quote ist kein Zufall und kein Geschenk. Sie ist der Preis, den der Veranstalter für jede Auszahlung verlangt, und der Preis hat einen Namen: Marge. Wer eine CS-2-Wette platziert, zahlt sie, ohne sie zu sehen.
Was eine Quote über die Wahrscheinlichkeit sagt
Die implizierte Wahrscheinlichkeit einer Quote 2.00 ist 50 %, weil bei dieser Quote ein faires Spiel auf zwei Seiten ausgeglichen wäre. Eine Quote 1.90 entspricht 52.6 %, eine Quote 1.50 entspricht 66.7 %. Wer die Wahrscheinlichkeit eines CS-2-Spiels auf 50 % schätzt, vergleicht seine Schätzung mit der implizierten Wahrscheinlichkeit der Quote und sucht die Differenz: positive Differenz heisst «Wette wert», negative heisst «Wette nicht wert».
Was die Marge in einem Zwei-Wege-Markt kostet
Eine Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. In einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1.0526 ÷ 2 = 0.5263, also 52.6 %. Die Marge ist 100 % − 52.6 % = 47.4 %. Anders gesagt: Von jedem eingesetzten Franken wandern etwa 47 Rappen in die Kasse des Veranstalters, 53 Rappen werden ausgeschüttet. Das gilt für jede Wette, die im Markt platziert wird; die Wette profitiert davon, dass die Gegenseite mit dem gleichen Faktor verliert.
Das ist eine Bandbreite, kein einzelner Wert. Bei Quoten 1.95 / 1.95 in einem ähnlichen Markt sinkt die Marge; bei 1.85 / 1.85 steigt sie. Die Auszahlungsquote 52.6 % ist die Rechnung genau dieser Quote, nicht ein branchenüblicher Mittelwert. Wer in einem Markt mit höherer Marge wettet, gibt mehr ab – wer sie kennt, vergleicht.
Warum eine ausländische Quote selten besser ist als die Inlandsmarge
Die Gespa schreibt keine Marge vor. Sie schreibt vor, was gewettet werden darf; was die zugelassenen Veranstalterinnen an Margen nehmen, ergibt sich aus dem Wettbewerb, der hier aus zwei Anbieterinnen besteht. Eine ausländische Quote kann nominal höher sein – die Methode, das zu beurteilen, ist die Auszahlungsquote, nicht die einzelne Zahl. Wer einen CS-2-Markt mit Quoten 1.85 / 1.85 spielt, gibt 50.7 % der Einsätze ab; wer einen Markt mit 1.95 / 1.95 spielt, gibt 48.7 % ab. Die Differenz ist zwei Prozentpunkte pro Wette, was sich bei hundert Wetten im Jahr zu zweistelligen Frankenbeträgen summiert, ohne dass der Spieler es merkt.
Die Quote ist die einzige Zahl, die der Veranstalter nicht verbergen kann – sie steht auf dem Wettschein. Die Marge steht nicht auf dem Wettschein; sie steht in der Rechnung über alle Quoten eines Marktes und sagt dem Spieler, was er pro Wette verliert, wenn er wettet, ohne zu gewinnen.
Was CS 2 in der Schweiz anders macht als Fussball
Das Spiel, das fehlt
CS 2 ist ein Taktik-Shooter mit fünf Spielern pro Team, gespielt in Runden; das professionelle Feld besteht aus Turnieren wie der BLAST Premier, der ESL Pro League und Valve-eigenen Major-Turnieren. Der Sport hat ein vergleichsweise kleines, aber zahlendes Publikum, und die Wettmärkte ähneln denen anderer eSports: Sieger einer Map, Sieger einer Serie, Handicap auf Runden, Gesamtzahl der Runden, Over/Under.
In der Schweiz fehlt das Spiel auf der Gespa-Liste. Es steht dort, wo kein E-Sport-Abschnitt steht – die Liste führt Fussball, Eishockey, Tennis, Radsport und andere klassische Sportarten, aber keinen E-Sport. Das ist der Fakt, an dem jede Wette bricht.
Die Anbieter, die das Spiel führen
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die diese Übersicht aufführt, sind im CS-2-Markt aktiv; sie sind im Sportwettenmarkt insgesamt tätig und listen CS 2 als eine von mehreren Disziplinen. Welche Turniere, welche Wettarten und welche Quoten sie anbieten, gehört zu ihrem Wettprogramm und steht dort; eine pauschale Aussage lässt sich aus dieser Übersicht nicht ableiten, weil hier nur die Bewilligungslage und die Schweizer Kosten gezeigt werden.
Die Konsequenz für den Spieler
Wer CS 2 in der Schweiz wetten will, hat zwei Wege: nicht wetten, oder bei einem ausländischen Anbieter spielen. Wer sich für den zweiten Weg entscheidet, sollte wissen, was er abgibt: die Schutzregeln des BGS, die Auszahlung auf ein Schweizer Konto, den Zugang zum schweizweiten Sperrregister und die Möglichkeit, eine verweigerte Auszahlung in der Schweiz einzuklagen. Was er bekommt, ist die Quote auf das Spiel, das er sehen will – und die Unsicherheit, ob diese Quote am Tag der Auszahlung noch gilt.
Wer in der Schweiz auf CS 2 wetten will: eine ehrliche Auslegeordnung
Eine Empfehlung sieht diese Seite nicht vor. Wer in der Schweiz wettet, kann nur zwischen zwei Schweizer Veranstalterinnen wählen, und keine davon führt CS 2. Wer CS 2 wetten will, spielt ausländisch, und die Seite nennt die Kosten, die das in der Schweiz hat. Wer auf das Wetten verzichten will, bis das Gespa-Regime E-Sport aufnimmt, schont sein Geld und seine Steuererklärung.
Eine Bewertung gegenüber anderen Schweizer Glücksspielseiten ist hier nicht möglich, weil die zwei Schweizer Veranstalterinnen die einzigen sind, die in Frage kommen; eine CS-2-spezifische Bewertung gegenüber den acht ausländischen Anbietern hängt von deren Wettprogramm ab, das hier nicht verglichen wird.
Die einzige Aussage, die diese Seite macht, ist eine Regel: Wer eine Schweizer Veranstalterin benutzt, zahlt die Schweizer Limiten, deren Sätze und Kontrollen; wer das nicht tut, zahlt keine Schweizer Limiten, hat aber auch keinen Schutz, falls etwas schiefgeht. Der Wechsel ist frei, und die Folgen sind es auch.
Häufig gestellte Fragen
Darf man in der Schweiz bei Swisslos oder Loterie Romande auf CS 2 wetten?
Nein, E-Sport steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten, welche die Gespa führt. Swisslos und Loterie Romande bieten nur Wetten auf die in dieser Liste aufgeführten Sportarten und Wettbewerbe an, weshalb CS 2 im Programm beider Veranstalterinnen fehlt. Eine Wette auf ein CS-2-Match ist auf dem Inlandsmarkt nicht erhältlich.
Warum steht E-Sport nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Liste ist Auslegung des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) und des dazugehörigen Verordnungsrechts. Sie führt nur diejenigen Sportarten und Wettbewerbe auf, welche die Gespa nach den Vorgaben des BGS zugelassen hat; eine Aufnahme von E-Sport ist bisher nicht erfolgt. Solange die Liste keinen E-Sport-Abschnitt führt, fehlt für CS 2 sowohl die inhaltliche als auch die verfahrensmässige Grundlage.
Was bedeutet es bei einer Streitigkeit um eine Auszahlung, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu spielen?
Die Schweizer Aufsicht ist die Gespa, und sie beaufsichtigt nur Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung. Ein ausländischer Anbieter untersteht seiner Lizenzbehörde – Curaçao, Malta oder eine andere Aufsicht – die im Konflikt mit einem Schweizer Spieler schwer erreichbar ist. Wer dort spielt, hat im Inland keine Beschwerdestelle und keine Möglichkeit, eine Auszahlung in der Schweiz einzuklagen; die Auszahlung folgt den AGB des Anbieters, nicht dem BGS.
Wird man bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet, und was regelt die Sperrliste?
Das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass der Spieler nicht bestraft wird; strafbar macht sich der Anbieter, der ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet (Art. 130 BGS). Die Gespa-Sperrliste nennt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; sie umfasste Ende 2025 671 Domains. Geblockte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet.
Wie rechnet man eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit um, und welche Marge steckt darin?
Die implizierte Wahrscheinlichkeit einer Quote q ist 1 / q – bei einer Quote 2.00 entspricht das 50 %, bei 1.90 entspricht das etwa 52.6 %. In einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich daraus eine Auszahlungsquote von rund 52.6 % und eine Marge von ungefähr 47.4 %. Die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken durchschnittlich behält; einzelne Wetten weichen davon ab, langfristig nähert sich das Ergebnis der Marge an.
Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?
Die Verrechnungssteuer wird nur auf Gewinne aus Schweizer Grossspielen erhoben; Gewinne ausländischer Anbieter sind davon ausgenommen. Die Frage der Einkommenssteuer richtet sich nach dem Wohnsitzkanton; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen, in anderen Kantonen gilt eine andere Praxis. Eine verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.
Sportarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
