Was kostet eine Wette auf Hunderennen in der Schweiz?
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Stand: Oktober 19, 2026 · verifiziert gegen die Bewilligungsangaben von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sowie die Gespa-Liste der bewilligten Wettereignisse (Stand 10.09.2026).
Hunderennen gehören in der Schweiz nicht zum bewilligten Wettangebot. Wer hier auf Windhunde setzen will, kann das legal nur über die zwei bewilligten Veranstalter tun, und die führen diese Disziplin schlicht nicht im Programm. Wer trotzdem eine Plattform findet, die Hunderennen-Quoten anzeigt, spielt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht. Eine Sportwette in der Schweiz hat ihren Preis, und der Schutz durch den Schweizer Rechtsrahmen ist ein wesentlicher Teil davon.
Rechtslage: Was in der Schweiz erlaubt ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Für ein Angebot braucht es eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das Gesetz klarstellt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede der beiden Gesellschaften bedient nur ihr eigenes Vertragsgebiet. Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann bei der zuständigen Gesellschaft ein Online-Spielkonto eröffnen. Wer ausserhalb wohnt, hat bei keiner der beiden Zugang zum Online-Konto, auch wenn die Sportwetten an Verkaufsstellen im Nachbarkanton frei erhältlich sind.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Gesellschaft voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer das nicht erfüllt, wird gar nicht erst registriert. Bei der Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige unter 18 Jahren sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen; auch an der Verkaufsstelle gilt das Mindestalter. Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, also Personen, die an einem Ereignis teilnehmen, auf das gewettet werden soll, dürfen auf dieses Ereignis nicht selbst setzen. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Eine Spielsperre darf nicht bestehen.
Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Hunderennen sind dort nicht aufgeführt. Wer in der Liste nachschaut, sucht vergeblich nach Windhundrennen, Greyhound-Racing, Galopp- oder Trabrennen. Die Liste enthält weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine eigene Sektion für E-Sport. Frauenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn die Liste es so vorsieht; Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, nie über Trainingsläufe. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Innerhalb dieses Rahmens bieten Swisslos und Loterie Romande Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten und Livewetten an. Quotenboosts und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines ausgewählten Ereignisses, sind aber pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf. Bei Cash-Out verfällt der Boost. All das gilt nur online, nicht an der Verkaufsstelle.
Eine ausländische Bewilligung wird in der Schweiz nicht anerkannt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Gegen Spielerinnen und Spieler wird nicht strafrechtlich vorgegangen, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutzmechanismen, die das Schweizer Recht vorsieht, greifen bei ausländischen Anbietern nicht: keine Spielsperre, die im Schweizer Register eingetragen wird, keine Verlustlimiten, deren Einhaltung die Gespa kontrolliert, keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domainnamen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken (Art. 86–93 BGS, erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Geblockte Domains verschwinden oft schnell und tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und für das sie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele nennt. Wer in der Schweiz surft, erreicht solche Angebote also häufig gar nicht erst, kann sie aber unter Umständen dennoch über VPN oder andere technische Wege erreichen. Die Sperre ist eine Verteidigungslinie, keine Garantie.
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Auch die bewilligten Veranstalter dürfen nicht intrusiv oder irreführend werben, keine Minderjährigen oder gesperrte Personen ansprechen. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stehen nur in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Spielerschutz: Limiten, Sperre und Identitätsprüfung
Der Spielerschutz im Schweizer Sportwetten-System setzt voraus, dass der Anbieter weiss, wer wettet, und der Spieler oder die Spielerin selbst entscheidet, wie viel riskiert wird. Beides ist gesetzlich verankert und betrifft die Frage, was eine Wette in der Schweiz kostet, ganz direkt: wer nicht selbst Grenzen setzt, kann gar nicht spielen, und wer sich sperren lässt, verliert den Zugang.

Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bevor bei Sporttip die erste Wette abgegeben werden kann, müssen Verlustlimiten für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung eines bestehenden Limits gilt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage zu setzen. Damit ist die Spielerin oder der Spieler gezwungen, sich vor dem ersten Tipp mit dem eigenen Risiko auseinanderzusetzen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die solche Pflichten nicht kennen und den Schutz erst dann aktivieren, wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Wer das Limit erreicht hat, kann nicht weiter wetten, bis die Periode abgelaufen ist oder das Limit – nach Ablauf der 72-Stunden-Frist – erhöht wird. Wer ein hohes Tageslimit wählt, verliert innerhalb dieses Tages einen Betrag von bis zu CHF 9’999, auch wenn die einzelnen Wetten klein angesetzt sind, weil die Plattform die laufenden Einsätze mitzählt. Die kumulierte Wirkung der drei Zeitfenster bedeutet: wer im 1-Tages-Limit hoch liegt, aber im 7- und 30-Tages-Limit tief, wird in der zweiten Woche ausgebremst. Die Limiten wirken wie ein Korsett, das die maximale Schadenshöhe pro Zeitraum definiert.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, kann sich nicht einfach am nächsten Tag wieder anmelden, denn die Identität bleibt im Register. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Eine Selbstsperrung von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist eine harte Linie: das Geld ist weg, sobald die Sperre greift, unabhängig davon, ob ausstehende Gewinne noch nicht ausgezahlt wurden.
Die Sperre schützt aber nur, wenn das Angebot überhaupt an das Register angeschlossen ist. Ausländische Plattformen haben diesen Anschluss nicht. Wer sich auf einer solchen Seite sperren lässt, sperrt sich nur auf dieser Seite; ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ohne Bewilligung öffnet das Tor sofort wieder. Die Schweizer Spielsperre ist ein Mechanismus mit Breitenwirkung; die freiwillige Sperre auf einer Offshore-Plattform ist eine lokale Täuschung.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Wer versucht, mehrere Konten zu eröffnen, wird abgewiesen oder gesperrt. Die Prüfung ist nicht trivial: das System vergleicht das Lichtbild, die Adresse und weitere Personendaten, deshalb ist die Eröffnung eines Schweizer Sportwetten-Kontos aufwändiger als die Anmeldung bei vielen ausländischen Anbietern. Genau das verhindert, dass Minderjährige spielen, dass gesperrte Personen wieder Zugang erhalten und dass ein und dieselbe Person mit mehreren Identitäten gleichzeitig wettet. Der Aufwand ist der Preis für ein System, das jede Wette einer realen Person zuordnet.
Werbung und Minderjährigenschutz
Die Werbung darf sich nicht an Minderjährige richten, nicht irreführend sein und keine gesperrten Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 in 24 Fällen an Loterie Romande und 8 Fällen an Swisslos erteilt wurde. Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 haben allerdings gezeigt, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen Lücken hat: in 47,5 % von 200 Testfällen wurde an Minderjährige verkauft. Wer an der Verkaufsstelle Wetten kauft, sollte sich also nicht auf den Jugendschutz verlassen, sondern selbst die Ausweiskontrolle erwarten oder erst gar nicht für Minderjährige einkaufen.
Vergleich der Anbieter: Wer in der Schweiz wetten darf und wer nicht
Die Auswahl ist klein, und genau das ist der Punkt. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide führen Hunderennen nicht im Programm. Wer trotzdem auf Windhunde wetten will, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Tabelle zeigt, was die beiden bewilligten Veranstalter ausmacht und woran die ausländischen Angebote zu erkennen sind.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Reichweite |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Vorhanden, Gespa-überwacht (Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Vorhanden, Gespa-überwacht (Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Playzilla | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Rainbet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländischer Anbieter ohne hier anerkannte Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
Die Tabelle trennt zwei Welten. Auf der einen Seite stehen die zwei bewilligten Veranstalter, mit einer Gespa-überwachten Struktur, einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten, Identitätsprüfung und angeschlossenem Sperrregister. Auf der anderen Seite stehen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren ausländische Lizenzen in der Schweiz keine Wirkung entfalten (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ihre Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, und ihre Verfügbarkeit aus der Schweiz hängt davon ab, ob der DNS-Block greift. Wer dort ein Konto eröffnet, kann nicht auf die Schweizer Schutzmechanismen zählen.
Die Spalten wurden bewusst schmal gehalten, da die ausländischen Anbieter keine Informationen zu ihren Märkten oder Limits bereitstellen, die mit dem Schweizer Standard vergleichbar wären. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entzieht sich damit der hiesigen Transparenzpflicht, was eine detaillierte Einordnung der Konditionen unmöglich macht. Wer dort spielt, muss sich auf die Bedingungen der jeweiligen Plattform verlassen, die keinem Schweizer Schutzstandard unterliegen.
Swisslos Sporttip: das Angebot des einen Deutschschweizer Veranstalters
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die Gesellschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Spielkonto eröffnen, eine Wette platzieren und über die Sporttip App (iOS und Android) tippen; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.
Wettangebot und Wettarten
Das Wettangebot von Sporttip folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Hunderennen sind nicht enthalten. Angeboten werden unter anderem Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und Wintersport, mit Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten sowie Prematch- und Livewetten. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Nicht-Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Einsätze, Quoten und Auszahlung
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Hinter Swisslos steht kein privater Anbieter, sondern die öffentliche Hand: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Swisslos wettet, setzt also auch einen Einsatz zugunsten dieser Zwecke, im positiven wie im negativen Sinne.
Urteil
Sporttip ist der einzige bewilligte Anbieter für die grosse Mehrheit der Deutschschweizer Kantone. Wer in seinem Vertragsgebiet wohnt, bekommt hier ein vollständig reguliertes Angebot mit klaren Limiten, angeschlossenem Sperrregister und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer ausserhalb wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto und kann nur an einer Verkaufsstelle in einem der Vertragskantone spielen. Das Hunderennen fehlt im Programm, und das ist der entscheidende Punkt für diese Seite: wer auf Windhunde setzen will, kann das bei Sporttip nicht tun, und nirgendwo sonst in der Schweiz legal.
Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot des Westschweizer Veranstalters
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, ist der zweite Veranstalter, der in der Schweiz Sportwetten anbieten darf. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Gesellschaft betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und die Online-Plattform nutzen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet, nicht in das der Loterie Romande.
Wettangebot und Spielregeln
Jouez Sport folgt derselben Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen wie Sporttip. Auch hier sind Hunderennen nicht enthalten. Das Angebot umfasst die grossen Sportarten, die das Westschweizer Publikum interessieren, mit Einzelwetten, Kombinationen und Systemwetten sowie Prematch- und Livewetten. Wer auf Hunderennen setzen will, hat hier wie dort keine Möglichkeit, das legal zu tun. Die Loterie Romande hat in den vergangenen Jahren 24 Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele und Gratisspielguthaben erhalten; was aktuell an Promotions läuft, steht nur in den Bedingungen des Anbieters.
Einsätze, Auszahlung und Spielerschutz
Die Einsatz- und Auszahlungsregeln entsprechen den Vorgaben, die für alle bewilligten Veranstalter gelten: ein Konto pro Person, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit den vom Schweizer Recht vorgegebenen Höchstwerten, eine Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die genauen Beträge und Fristen sind in den Bedingungen der Loterie Romande zu finden, die in Struktur und Inhalt den Swisslos-Bedingungen entsprechen, weil beide Gesellschaften demselben Aufsichtsregime unterstehen. Die Überschüsse fliessen in die kantonalen Fonds der Westschweiz, in Kultur, Sport und Soziales.
Urteil — Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das, was Sporttip für die Westschweiz ist: ein vollständig reguliertes Angebot, angeschlossen an das Schweizer Sperrregister, mit klaren Limiten und einer Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Für die sechs Romandie-Kantone ist es die einzige legale Online-Adresse; für Bewohnerinnen und Bewohner der Deutschschweiz ist es nicht zugänglich. Auch hier fehlt das Hunderennen im Programm, und wer in der Schweiz auf Windhunde setzen will, hat schlicht keine legale Plattform dafür.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was eine Wette dort kostet
Die folgende Übersicht fasst die acht Anbieter zusammen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Was sich aus den Bedingungen dieser Anbieter über Hunderennen-Wetten sagen lässt, ist bewusst zurückhaltend formuliert: die Faktenlage zu ihrem konkreten Hunderennen-Angebot, ihrer Quotenstruktur, ihren Limits und ihrer Auszahlungspraxis ist hier nicht belastbar dokumentiert, und genau diese Lücke ist die Aussage. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des Schweizer Rechtsrahmens, ohne zu wissen, was ihn auf der anderen Seite erwartet.
HighFlyBet
HighFlybet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Plattform verfügt über keine hier anerkannte Lizenz, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und hat keine Schweizer Rekursstelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, also per DNS für Schweizer Surfer unzugänglich werden. Wer hier wettet, spielt ausserhalb des Geltungsbereichs des BGS; die ausländische Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Spielerin oder der Spieler ist zwar nicht strafrechtlich verfolgt, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Was die Plattform an Hunderennen-Quoten tatsächlich anbietet, lässt sich von hier aus nicht seriös beurteilen, und genau das ist das Risiko.
Playzilla
Playzilla.com fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Das Angebot ist aus dem Ausland konzipiert, der Rechtsrahmen ist nicht der Schweizer. Informationen zu konkreten Hunderennen-Märkten, Limits oder Auszahlungsbedingungen werden von der Plattform nicht transparent kommuniziert. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Schweizer Schutzsystem hier nicht greift: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Auszahlungspflicht auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen. Die Werbe- und Bonusstruktur folgt einem anderen Markt, und was als «Gratiswette» oder «Cashback» beworben wird, hat hier keine Gespa-Aufsicht.
Rainbet
Rainbet.com ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, der Anschluss an das Schweizer Schutzsystem fehlt vollständig. Was die Plattform an Hunderennen-Quoten anbietet, ist nicht belastbar dokumentiert. Wer hier spielt, verlässt die Schweizer Aufsicht und hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle, sondern muss sich an die Gerichte des Landes halten, in dem die Plattform ihren Sitz hat – was in der Praxis selten möglich und fast nie erfolgreich ist. Die Spielerin oder der Spieler kann sich nicht auf das Schweizer Sperrregister verlassen, falls ein selbst auferlegter Stopp nötig wird.
WirWetten
WirWetten.com gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt nur in dem Land, das sie ausgestellt hat, nicht in der Schweiz. Über das konkrete Hunderennen-Angebot, die Marge und die Bonusstruktur lässt sich von hier aus nichts Stichhaltiges sagen. Die Plattform ist über Schweizer Surfer je nach DNS-Sperre erreichbar oder nicht, was sich täglich ändern kann. Wer dort spielt, akzeptiert einen Rechtsrahmen, der nicht das BGS ist, und eine Auszahlungspraxis, die nicht von der Gespa kontrolliert wird.
PowBet
PowBet.com fällt in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Über das Hunderennen-Angebot, die Quotenmarge und die Auszahlungsmodalitäten lässt sich nichts Belastbares sagen. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Werbung mit «schneller Auszahlung» oder «hohen Quoten» in einem Markt gemacht wird, in dem die Schweizer Aufsicht nicht greift, und dass «lizenziert» hier «lizenziert in einem anderen Land» bedeutet, nicht in der Schweiz.
Rabona
Rabona.com ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, der Schutz des BGS greift nicht. Informationen zu Hunderennen-Quoten oder Limits sind nicht belastbar verfügbar. Was die Plattform an Bonusaktionen bewirbt, unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht; «Gratiswetten» und «Boosts» sind hier Werbeversprechen eines ausländischen Anbieters, nicht von der Gespa genehmigte Aktionen. Die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen der Plattform, nicht nach Schweizer Recht.
myBet
myBet.com gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister und die Schweizer Aufsicht. Informationen zum Wettangebot, zur Quotenstruktur oder zu Auszahlungsbedingungen werden von der Plattform nicht bereitgestellt. Die Plattform mag in anderen Märkten reguliert sein, das ändert nichts an der Schweizer Rechtslage: eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und der Anbieter organisiert aus Schweizer Sicht unbewilligte Sportwetten. Die Werbung in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.
22Bet
22Bet.com schliesslich ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Lizenz in einem anderen Land ausgestellt ist und in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Über das konkrete Hunderennen-Angebot, die Marge und die Bonusstruktur lässt sich von hier aus nichts sagen. Wer hier spielt, ist auf den ausserschweizerischen Rechtsschutz angewiesen, der in der Regel praktisch nicht durchsetzbar ist. Die Spielerin oder der Spieler trägt das volle Risiko eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Aufsicht.
Kosten einer Wette: Marge, Gewinn und Auszahlung
Was eine Wette tatsächlich kostet, lässt sich an drei Stellschrauben festmachen: an der Marge des Marktes, an der Quote und an der Auszahlung. Hier kommen die Zahlen ins Spiel, die das Marketing gerne versteckt.
Marge und Auszahlungsquote
Jeder Buchmacher kalkuliert in jeden Markt eine Marge ein. Bei einer Zwei-Wege-Wette (Sieg A oder Sieg B) mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % − 95 % = 5 %. Das ist die Spanne, die der Anbieter pro eingesetzten Franken im Schnitt behält – nicht pro Wette, sondern über alle Wetten gerechnet. Eine einzelne Wette kann sehr gut laufen oder sehr schlecht, aber im Durchschnitt fliesst von jedem eingesetzten Franken ein Anteil von 5 Rappen an den Anbieter.
Bei einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 liegt die Marge damit im Bereich von etwa 5 %. Das ist für einen Zwei-Wege-Markt ein typischer Wert; bei Drei-Wege-Märkten (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) liegt die Marge höher, weil die Auszahlungsquote auf drei Summanden verteilt wird. Wer das Wettprogramm eines Anbieters prüft, sollte die Marge immer im Hinterkopf behalten: ein «Boost» auf eine Quote bringt nichts, wenn die Marge des übrigen Marktes hoch ist. Bei Swisslos und Loterie Romande sind die Quotenmärgen nicht öffentlich ausgewiesen, sondern müssen durch den Vergleich der Quoten rekonstruiert werden. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt dasselbe, mit dem zusätzlichen Problem, dass die Quoten nicht von einer Schweizer Aufsicht kontrolliert werden.
Berechnung des Gewinns
Der Gewinnbetrag einer Einzelwette berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 beträgt der Bruttogewinn CHF 25, der Nettogewinn (Gewinn ohne Einsatz) CHF 15. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Wer drei Wetten mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 ≈ 7.37, und ein Einsatz von CHF 10 bringt im Erfolgsfall einen Bruttogewinn von CHF 73.70. Allerdings gilt auch hier: je mehr Voraussagen kombiniert werden, desto höher ist die Marge des Marktes insgesamt, weil jede einzelne Quote bereits einen Anbieteraufschlag enthält.
Bei Swisstip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 73.70 wird dadurch CHF 73.70 (passt schon), aus einem krummen Betrag von CHF 73’777 wird CHF 73.75. Das ist eine kleine Fussnote, die sich bei hohen Einsätzen oder bei Systemwetten mit vielen Kombinationen spürbar auswirkt.
Auszahlung und Gebühren
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf das Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das heisst: was als Bonus auf das Wallet gebucht wird, kann nur verspielt, nicht ausgezahlt werden.
Wer das Spielguthaben auf ein Bankkonto überweisen lässt, muss die Auszahlung innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend machen, sonst verfällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind die operativen Fristen, die eine Auszahlung in der Schweiz prägen. Bei Loterie Romande gelten äquivalente Fristen. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind die Fristen nicht durch das BGS geschützt; sie folgen den AGB der jeweiligen Plattform und sind im Streitfall nur schwer durchsetzbar.
Steuern
Auf Gewinnen aus bewilligten Schweizer Grossspielen fällt bis zum Steuerfreibetrag keine Einkommenssteuer an. Der Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (bundesrechtlich), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb hier der Hinweis «je nach Kanton» steht, nicht eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Spielerinnen und Spieler ist das irrelevant: wer nicht im sechs- bis siebenstelligen Bereich gewinnt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalter die Verrechnungssteuer einbehalten und direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung abführen; bei ausländischen Anbietern fehlt dieser Mechanismus. Allerdings behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und dort höhere Gewinne erzielt, sollte die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, was im konkreten Fall zu deklarieren ist.
Hunderennen und das Schweizer Wettprogramm: warum die Liste das Thema ist
Hunderennen sind im Schweizer Wettangebot nicht präsent. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wetttypen vom 10.09.2026 enthält keine eigene Sektion für Windhundrennen, Galopp oder Trab. Wer in der Schweiz legal auf Hunderennen wetten will, hat keine legale Plattform dafür, weil kein bewilligter Veranstalter diese Disziplin anbietet. Das ist die nüchterne Ausgangslage, und sie beantwortet die Suchanfrage nach «Hunderennen-Wetten Schweiz» in einem Satz: in der Schweiz nicht legal möglich, weil die bewilligten Veranstalter das Programm nicht anbieten und die Gespa diese Disziplin nicht bewilligt hat.
Dass ausländische Anbieter Hunderennen-Quoten anzeigen, ändert daran nichts. Aus Schweizer Sicht organisiert ein Anbieter ohne Bewilligung unbewilligte Sportwetten, auch wenn die Disziplin in seinem Herkunftsland erlaubt ist. Die Werbung für solche Angebote in der Schweiz ist verboten, der Anbieter macht sich strafbar, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. Wer dort spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzraums, ohne zu wissen, was ihn im Streitfall erwartet: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, im Konfliktfall kein Schweizer Gerichtsstand.
Wer auf Hunderennen setzen will und in der Schweiz wohnt, hat drei Optionen: die Disziplin wechseln und im bewilligten Programm auf eine Sportart wetten, die angeboten wird, im Ausland wohnen und dort legal spielen, oder die Wette sein lassen. Die Disziplin zu wechseln heisst, sich mit Fussball, Eishockey, Tennis und ähnlichen Sportarten zu beschäftigen, die im bewilligten Programm enthalten sind. Im Ausland zu spielen heisst, einen Anbieter zu wählen, der in seinem Markt eine gültige Lizenz hat, und sich über die steuerliche Behandlung im Wohnsitzkanton zu informieren. Die Wette sein zu lassen heisst, die Kosten einer Wette auf eine Disziplin ohne Schweizer Bewilligung realistisch einzuschätzen, und die liegen nicht nur im Geld.
Häufige Fragen
Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz nicht. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wetttypen (Stand 10.09.2026) enthält keine Hunderennen, und die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande bieten diese Disziplin nicht an. Wer eine Plattform findet, die Hunderennen-Quoten anzeigt, spielt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; dessen Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), die Aufsicht führt die Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und der Kanton verteilt die Veranstalterrechte, es gibt keine weiteren Buchmacher mit Schweizer Bewilligung.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zur Gesamtquote. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %, was bedeutet, dass der Anbieter im Durchschnitt 5 Rappen pro eingesetztem Franken behält. Bei einem CHF-10-Einsatz auf Quote 2.50 beträgt der Bruttogewinn CHF 25.
Was geschieht, wenn ein Wettereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen der Kombination bleiben mit ihrer ursprünglichen Quote bestehen. Bei Livewetten gilt eine Wette als ungültig (Quote 1.00), wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde.
Welche Verlustlimiten gelten und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Welche Folgen hat eine Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?
Die Spielerin oder der Spieler ist nicht strafrechtlich verfolgt, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Limiten und im Streitfall keinen Schweizer Gerichtsstand. Wer dort spielt, sollte sich über die steuerliche Behandlung im Wohnsitzkanton informieren, etwa beim Kanton Thurgau, der Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt.
Sportarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
