Radsport Wetten in der Schweiz – was erlaubt ist und was die Quote kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Wer auf die Tour de France, den Giro oder Paris–Roubaix wetten will, landet in der Schweiz in einem auffallend engen Markt: zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, eine geschlossene Liste an Disziplinen, Quoten ohne den Wettbewerb, den ausländische Buchmacher gewohnt sind. Dieser Beitrag beschreibt, was beim Radsport anders läuft als bei Fussballwetten, was die Gespa-Liste tatsächlich zulässt – und was an Schutzmechanismen greift, wenn jemand dauerhaft auf Etappen und Trikots setzt.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Stand: Oktober 19, 2026. Lizenz- und Spielregeln abgeglichen gegen die Gespa (Eidg. Spielbankenkommission) und die Schweizer Veranstalterinnen (Swisslos, Loterie Romande).

Was Radsportwetten in der Schweiz besonders macht

Radsport ist eine der wenigen Disziplinen, in denen ein einzelner Wettanlass drei Wochen dauert. Die Tour de France steht mit ihren rund zwanzig Etappen nach dem Grand Départ wochenlang auf dem Spielplan, parallel laufen Punkte-, Berg- und Nachwuchswertung – und die Wertungen kippen täglich. Eine Wette, die nach der ersten Etappe sinnvoll aussieht, kann nach einer Bergetappe wertlos sein. Wer auf den Gesamtsieger setzt, kauft eine Meinung über drei Wochen und drei Unwägbarkeiten: Sturz, Krankheit, Teamtaktik.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Dazu kommen die Eintagesrennen: Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907) – die Frühjahrsklassiker, die seit über einem Jahrhundert den Frühling des Strassenradsports einläuten. Das erste Eintagesrennen überhaupt fand am 8. Dezember 1867 in Paris statt, rund hundert Starter über etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles. Das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903. Diese Tradition erklärt, warum der Radsportkalender dichter ist als sein Ruf: WorldTour-Rennen zwischen Januar und Oktober, dazwischen die Grand Tours im Mai, Juli und im September seit Mitte der 1990er-Jahre.

Was auf dem Wettschein steht, ist also nicht ein Spiel, sondern oft eine Serie von Spielen. Etappenwetten werden einzeln abgerechnet, sobald die Ziellinie fällt. Eine Kombiwette über mehrere Etappen verlangt, dass jede einzelne Voraussage eintrifft – und verliert mit einem einzigen Sturz ihres Favoriten. Beim Gesamtsieger zählt nur das Schlussklassement, nicht der Tagessieg. Wer das nicht trennt, zahlt drauf.

Eintagesrennen, Etappenrennen und Wertungen

Die fünf Disziplinen im Radsport – Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport – plus Kunstradfahren, Radball und Radpolo führen ganz unterschiedliche Wettmärkte mit sich. Für Wetten in der Schweiz zählt vor allem der Strassenradsport: Etappenrennen mit Gesamtwertung und Eintagesrennen mit einem Sieger am Nachmittag.

Die Wertungen der Grand Tours sind eigene Märkte. Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Henri Desgrange eingeführt; das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, und das Grüne für die Punktewertung – Erik Zabel hat es sechsmal gewonnen. Eine Wette auf das Grüne Trikot fragt nicht, wer die Tour gewinnt, sondern wer die meisten Punkte sammelt – und das sind meist die Sprinter, nicht die Gesamtsieger. Die fünf Rekordsieger der Tour de France mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026.

Wer bei einem Eintagesrennen auf den Sieger setzt, will eine Antwort nach rund sechs Stunden. Wer bei einer Grand Tour auf den Gesamtsieger wettet, bindet Geld über drei Wochen – mit allen Konsequenzen für Limits, Spielsperren und Liquidität, die diese Seite in den späteren Abschnitten bespricht.

Wie Quoten im Radsport entstehen

Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu Auszahlung – und sie enthält immer eine Marge. Für einen Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen, etwa «Etappensieger Fahrer A oder Fahrer B», würde eine «faire» Quote 2.00 auf jeden lauten. Kein Buchmacher bietet das. Was er anbietet, sind 1.90 auf jeden – und der Unterschied ist sein Verdienst.

Beispielhaft: Bei einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also rund 52.6 %. Die Marge ist 100 % − 52.6 % ≈ 47.4 %. Auf jeden Franken Einsatz zahlt der Markt rund 53 Rappen zurück, 47 Rappen behält die Veranstalterin. Bei Märkten mit drei oder mehr Ausgängen – etwa einem Etappensieg mit zwanzig ernsthaften Anwärtern – ist die Formel dieselbe, nur mit zwanzig Summanden statt zwei.

Diese Marge ist im Radsport oft höher als im Fussball, weil das Starterfeld gross, die Informationsbasis schmaler und die Wettvolumen kleiner sind. Wer auf eine 12.00-Quote für einen Aussenseiter setzt, nimmt eine Marge mit, die deutlich über dem liegt, was bei einem Bundesliga-Spiel üblich ist. Ein Blick auf den Quotenschlüssel hilft: gleicher Markt, alle Ausgänge addiert, rechnen, fertig.

Was Tour, Giro und Vuelta voneinander unterscheidet

Die Grand Tours sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen – die Tour de France jährlich im Juli, der Giro d’Italia in der Regel im Mai, die Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Sie sind das, was ein Radsportwetter das ganze Jahr über vorfindet: drei Ereignisse, an denen der Haupteinsatz fliesst, mit WorldTour-Rennen dazwischen als Tagesgeschäft.

Die Tour de France 2026 war ein weiteres Kapitel in der Sammlung von Tadej Pogačar. Die Vuelta 2026 gewann Enric Mas, der Österreicher Felix Gall wurde Gesamtdritter, 2:44 hinter Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Podium einer Vuelta. Gall war zuvor beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Vor ihm stand nur Adolf Christian – Dritter bei der Tour de France 1957 – auf dem Podium einer Grand Tour. Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Solche Geschichten zeigen, warum Etappenwetten ein anderes Risiko tragen als Gesamtsiegerwetten: ein Sturz am achten Tag löscht drei Wochen Favoritenposition.

Rechtslage: wer in der Schweiz auf Radsport wetten darf

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021), nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacherinnen existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Swisslos und das Sporttip-Gebiet

Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sporttip-Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – sie bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nicht.

Aus dem Geschäftsbericht 2025 (veröffentlicht am 13.02.2026) verteilte Swisslos für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die Logik des Schweizer Modells: keine Gewinne an Aktionäre, sondern an die Kantone und an den Sport.

Loterie Romande und die Romandie

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, nicht. Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz unter sich auf – sie überlappen sich nicht, und sie konkurrieren nicht direkt um Kunden.

Die Gespa-Liste: was überhaupt wettbar ist

Was gewettet werden darf, ist nicht Sache der Veranstalterinnen, sondern der Gespa-Liste. Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – auch nicht, wenn ein Anbieter meint, dafür Nachfrage zu haben.

Die Liste regelt auch Einschränkungen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium bestimmt – nie Wetten auf Trainingsläufe. Eckball- oder Kartenmärkte und ein E-Sport-Bereich tauchen in der Liste nicht auf. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf Radsport wetten will, prüft also nicht nur, ob der Anbieter will, sondern ob die Gespa den Markt überhaupt freigegeben hat.

Live-Wetten, Cash-Out und virtuelle Sportarten

Live-Wetten sind erlaubt – vor Spielbeginn und live –, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es wird allein als Feature der jeweiligen Veranstalterin beschrieben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der angebotene Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Virtuelle Sportarten: zur rechtlichen Lage ist nichts Etabliertes dokumentiert; die Gespa-Liste verzeichnet keine virtuellen Radsportrennen. Über deren Verfügbarkeit schweigt sich diese Seite aus.

Auszahlungen, Verrechnungssteuer und Freibetrag

Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettwelt nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach Angaben der ESTV einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst oberhalb besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, also keine einzelne kantonale Zahl nennen, sondern «je nach Kanton» schreiben. Oberhalb des Freibetrags zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Wer unter dem Freibetrag bleibt – die allermeisten Wettenden –, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – Thurgau etwa – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Hier verweist diese Seite auf den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht auf eigene Berechnungen.

Werbung, Boni und was die Gespa verbietet

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den jeweiligen Teilnahmebedingungen der Veranstalterin. Ein Werbeverbot zu bestimmten Uhrzeiten existiert nicht.

Diese Seite bewirbt nichts. Sie beschreibt Angebote und bewertet sie – und sie druckt keine Promo-Codes, keine Boni und keine Gutscheine, gleich wie der Anbieter sie nennt.

Ausländische Anbieter: was fehlt

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welches Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu organisieren ist eine Straftat – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz, keine faire Spielkontrolle, keinen Schweizer Rekurs.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa das und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt damit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekurs und mit Gewinnen, die je nach Kanton anders besteuert werden. Das ist keine Frage von «sicher» oder «unsicher» – es ist eine andere Zuständigkeit.

Spielerschutz: was bei mehrtägigen Wetten greift

Radsportwetten erstrecken sich oft über Wochen – Etappenwetten Tag für Tag, eine Gesamtsiegerwette drei Wochen lang. Damit greifen Schutzregeln anders als bei einem Fussballspiel am Samstagabend. Wer über die Dauer einer Grand Tour spielt, sollte das im Kopf haben.

Mindestalter, Konto und Verifikation

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa); Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist nur ein Konto zulässig, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Die Veranstalterin liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist nicht der Staat, der ein Maximum setzt – es ist der Spielende selbst, der sich vor dem ersten Tipp ein Limit gibt, und die Veranstalterin, die das Limit technisch durchsetzt. Gesenkt wird sofort, erhöht erst nach drei Tagen. Wer über drei Wochen Tour de France wettet, bewegt sich mit diesem 30-Tage-Limit in einem Zeitfenster, das mehrere Etappen umfasst.

Das BGS verlangt von der Veranstalterin, dass sie ein oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt gesetzlich sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Einen festen gesetzlichen Einzahlungshöchstbetrag kennt die Schweiz nicht.

Spielsperre und Selbstsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Eine Spielsperre kann auch gegen den Willen des Spielenden ausgesprochen werden – bei Überschuldung oder Spielsucht (Art. 80–82 BGS), eingetragen in das gemeinsame Register der gesperrten Personen. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich sperren lässt, hat eine Antwort, die zur Liste der Spielbanken, der Online-Spielbanken und der Lotterien gleichermassen gilt. Für jemanden, der beim Radsport über die Etappen hinweg das Gefühl für den Einsatz verliert, ist diese Sperre ein Werkzeug, das nicht an einem Anbieter hängt.

Werbe- und Testkäufe: was die Gespa 2025 fand

Die Gespa testet den Verkauf von Wetten an Minderjährigen an Verkaufsstellen: 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen Online-Sporttip – die Online-Registrierung verlangt die Identitätsprüfung –, sondern ein Hinweis darauf, dass der Verkauf an Verkaufsstellen nicht in jedem Fall greift. Wer auf nummerierte Sicherheit an der Verkaufsstelle setzt, sollte das im Kopf behalten.

Saisonkalender: welche Rennen wettbar sind

Der Radsportkalender ist die Grundlage jeder Wette. Was nicht stattfindet, kann nicht gewettet werden. Was stattfindet, aber nicht auf der Gespa-Liste steht, darf nicht angeboten werden. Was beides ist, ist ein wettbares Ereignis.

Die UCI WorldTour seit 2011

Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour. Die WorldTour listet 36 Rennen der aktuellen Saison und bildet das Rückgrat des Wettkalenders – WorldTour-Rennen sind in der Regel auf der Gespa-Liste. Was die UCI als WorldTour-Rennen führt, ist nicht automatisch auf der Schweizer Liste, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch.

Frühjahrsklassiker und Eintagesrennen

Die Frühjahrsklassiker – Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896), Mailand–San Remo (seit 1907) – bilden das Frühjahr des Strassenradsports. Dazu kommen die grossen Eintagesrennen Flandern, Amstel Gold Race und weitere. Eintagesrennen eignen sich für Einzelwetten auf den Tagessieg und Kombiwetten über mehrere Klassiker – anders als bei Etappenwetten, wo schon der Ausstieg eines Fahrers den Schein ungültig machen kann.

Grand Tours im Überblick

Die Grand Tours sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen. Die Tour de France (jährlich im Juli), der Giro d’Italia (in der Regel im Mai) und die Vuelta a España (seit Mitte der 1990er-Jahre im September) sind die drei Veranstaltungen, an denen sich das ganze Jahr über die Wettvolumen bündeln. An der Tour de France nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams; die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Wer auf den Gesamtsieger setzt, wettet auf ein Ereignis, das sich über drei Wochen entfaltet – und das mit jeder Etappe an Wahrscheinlichkeit verliert. Wer auf den Etappensieger der Bergetappe setzt, wettet auf einen Tag. Wer auf das Grüne Trikot setzt, wettet auf eine Wertung, die andere Dynamik hat als die Gesamtwertung. Wer auf das Gepunktete Trikot setzt, wettet auf die Kletterer. Wer auf das Weisse Trikot setzt, wettet auf den Nachwuchs. Diese Märkte schliessen sich nicht aus, aber sie verlangen unterschiedliche Wetten.

Anbieter im Vergleich: wer bietet was

In der Schweiz bewegen sich Anbieter auf zwei Ebenen: die zwei bewilligten Veranstalterinnen, die in eigenen Vertragsgebieten aktiv sind, und ausländische Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung haben und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Wer auf der Seite wetten will, sollte diese Trennung verstehen – sie ist die Grundlage jeder Tabelle auf dieser Seite.

Überblick

Die Tabelle im Abschnitt ‚Anbieter im Vergleich‘ ordnet Anbieter nach Bewilligungsstatus, Veranstalterin oder Lizenz. Beide Schweizer Veranstalterinnen führen Sportwetten unter dem Geldspielgesetz; ausländische Marken haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Tabelle bildet die bewilligte Welt und die Welt ohne Schweizer Bewilligung ab; sie ist kein Ranking nach versprochenen Gewinnen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Vertragsgebiet: Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne (Vertragsgebiet: FR, GE, JU, NE, VD, VS)
WirWetten Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BC.Game Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BillyBets Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Donbet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
bet365 Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain steht auf der Gespa-Sperrliste
22Bet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BetOnRed Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
IviBet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Die Tabelle trennt, was die Gespa trennt: bewilligt und unbewilligt. Ausländische Anbieter werben in der Schweiz mit Verweis auf Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen – Curaçao, Malta, Deutschland –, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Wer dort spielt, spielt ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekurs.

Swisslos Sporttip – das Rückgrat der Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip als Online-Angebot und an Verkaufsstellen, gestützt auf eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS, mit der Gespa als Aufsicht. Wer im Vertragsgebiet wohnt – Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein –, kann ein Konto eröffnen; die Online-Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis, die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft, und es darf keine Spielsperre bestehen.

Die Spielregeln sind streng: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Radsport heisst das: Etappen enden mit dem Zieldurchlauf; was danach passiert – Zeitstrafen, nachträgliche Disqualifikationen –, richtet sich nach der jeweiligen Wettart. Die Bedingungen lesen, dann wetten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was die Tour de France angeht, ist Sporttip die einzige Anlaufstelle für deutschsprachige Schweizer – und für Bewohner von Liechtenstein, das zum Vertragsgebiet gehört. Die App und die Verkaufsstellen tragen das Angebot breit, die Quoten sind nicht mit den Margen internationaler Buchmacher zu vergleichen, aber das Angebot ist gesetzlich geschützt.

Verdikt: Wer in der Deutschschweiz wohnt und legal auf Radsport wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei – nicht weil das Angebot überlegen ist, sondern weil es das einzige bewilligte ist. Wer Quoten mit internationalen Anbietern vergleicht, sollte sich daran erinnern, dass die Marge hier nicht der entscheidende Punkt ist: entscheidend ist die Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport – die Romandie und ihre Verkaufsstellen

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne – das ist die andere Hälfte des Schweizer Modells. Wer in der Romandie wohnt, kann ein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, nicht.

Die Spielregeln, die Verlustlimiten und die Spielsperre folgen demselben Muster wie bei Sporttip – bewilligt nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa, angeschlossen an das Schweizer Sperrregister. Was die Westschweiz vom Rest unterscheidet, ist das Produkt und das Vertragsgebiet, nicht das Schutzniveau. Wer in Genf auf den Etappensieger von Paris–Nizza wetten will, nutzt Jouez Sport.

Verdikt: Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Wettveranstalterin für Radsport im Kanton. Das Schutzniveau entspricht dem von Sporttip, das Wettprogramm ist auf die Gespa-Liste abgestimmt.

Ausländische Anbieter – was fehlt — Anbieter im Vergleich

Die nachfolgenden Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie werben mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rekurs. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren; bet365 steht auf dieser Liste.

Für diese Marken – WirWetten, BC.Game, BillyBets, Donbet, bet365, 22Bet, BetOnRed, IviBet – trägt diese Seite die ausgewiesenen Lizenzen aus den Bedingungen der jeweiligen Anbieter nicht weiter. In der Schweiz sind sie «ohne Bewilligung», und was eine Bewilligung in Malta, Curaçao oder Deutschland bedeutet, ist eine Frage an die dortige Aufsicht, nicht an die Gespa. Was eine Schweizer Spielerin dort erwartet, sind andere Limits, andere Schutzregeln und Gewinne, die nach kantonaler Praxis anders besteuert werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Veranstalterinnen.

Wer mit dem Gedanken spielt, auf einer ausländischen Seite zu wetten, sollte für sich selbst klären: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekurs, mit möglicher DNS-Sperre. Das ist keine Frage von besser oder schlechter; es ist eine andere Welt.

Verdikt über die Gruppe: Wer in der Schweiz auf Radsport wetten will, hat die bewilligten Schweizer Veranstalterinnen. Alles andere ist eine andere Jurisdiktion, ein anderes Schutzregime, eine andere Besteuerung.

Was die Quote kostet: Marge und Spielraum im Radsport

Eine Quote ist der Preis, den die Veranstalterin für einen Einsatz zahlt – und sie enthält immer eine Marge. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also rund 52.6 %. Die Marge ist 100 % − 52.6 % ≈ 47.4 %. Auf jeden Franken Einsatz zahlt der Markt rund 53 Rappen zurück, 47 Rappen behält die Veranstalterin. Der Spielraum, mit dem die Veranstalterin kalkuliert, ist diese 47.4 % – ein Band, kein einzelner Wert.

Im Radsport sind die Margen oft höher als im Fussball, weil das Starterfeld gross ist, die Zahlengrundlage schmaler und die Wettvolumen kleiner. Bei Etappensieger-Märkten mit zwanzig Anwärtern liegt die kumulierte Auszahlungsquote niedriger, die Marge entsprechend höher. Wer auf eine 12.00er Quote für einen Aussenseiter setzt, sollte den Blick nicht nur auf die Höhe der Quote richten, sondern auf den Markt insgesamt: was addieren sich die Quoten aller Ausgänge? Liegt die Summe der Kehrwerte bei 1.20 statt bei 1.05, ist die Marge 16.7 % statt 4.8 % – ein Unterschied, der auf lange Sicht über das Ergebnis entscheidet.

Wer Quoten vergleicht, vergleicht nicht die Zahl, sondern den Quotenschlüssel. Eine 2.00 auf A bei einer Veranstalterin und 1.95 auf A bei einer anderen kann täuschen, wenn die Gegenquoten ganz anders aussehen. Die saubere Rechnung: alle Ausgänge eines Markens nehmen, ihre Kehrwerte summieren, das Inverse ist die Auszahlungsquote, 100 % minus die Auszahlungsquote ist die Marge. Wer das im Kopf behält, sieht Anbieter mit scheinbar hohen Quoten in einem anderen Licht.

So wetten Sie Schritt für Schritt auf Radsport

Diese Schritt-für-Schritt-Sequenz steht hier als praktische Reihenfolge – was passiert zuerst, was hängt woran, wo sie stolpert.

Step 1. Prüfen Sie die Gespa-Liste: ist die gewünschte Sportart, der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) zu finden? Wenn nicht, kann auch eine bewilligte Veranstalterin die Wette nicht anbieten – die Liste ist geschlossen.

Step 2. Wählen Sie die Veranstalterin nach Wohnsitz: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die Romandie. Eine ausländische Seite ist in der Schweiz ohne Bewilligung.

Step 3. Eröffnen Sie das Konto mit Ausweis und Wohnsitznachweis. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Step 4. Setzen Sie vor der ersten Wette die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Step 5. Wählen Sie die Wettart – Gesamtsieger, Etappensieger, Trikot (Gelb, Grün, Gepunktet, Weiss), Punktewertung, Bergwertung – und prüfen Sie die reguläre Spielzeit: was zählt, was zählt nicht.

Step 6. Setzen Sie den Einsatz: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Step 7. Prüfen Sie Cash-Out-Bedingungen, falls Sie vorzeitig aussteigen wollen: nur Online, nur vollständig, ohne Teilauszahlung, ohne Garantie pro Markt. Bei Cash-Out verfällt ein allfälliger Boost.

Step 8. Bei Gewinn: Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen, keine Krypto-Auszahlung, kein Kredit. Oberhalb des Freibetrags (Bund CHF 1’071’000 seit 1.1.2026; kantonal je nach Kanton) zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab.

Diese Reihenfolge führt durch das, was die Schweizer Bewilligung verlangt. Wer einen Schritt überspringt, riskiert, dass die Wette nicht angenommen wird oder das Konto gesperrt wird.

Worauf Sie bei Schweizer Radsportwetten achten sollten

Diese Seite hat den Markt und seine Spielregeln durchgegangen. Hier ist, was eine geübte Wettende im Kopf behält – kurz, ohne Ranking.

Eine bewilligte Veranstalterin hat eine Schweizer Bewilligung und damit Schutz, Sperrregister und kantonalen Gewinn; eine ausländische Seite hat all das in der Schweiz nicht. Wer auf die Tour de France wettet, prüft zuerst, ob das Rennen auf der Gespa-Liste steht, und wählt dann die Veranstalterin nach Wohnsitz. Wer über mehrere Tage oder Wochen spielt, achtet auf das 30-Tage-Limit – das ist die Spanne, in der Etappen einer Grand Tour laufen.

Wer Cash-Out nutzt, weiss: kein Teilauszahlung, keine Garantie, kein Rückgängig-Machen. Wer ein Trikot wettet, prüft, welche Wertung gemeint ist – das Gelbe ist die Gesamtwertung, das Gepunktete die Bergwertung, das Grüne die Punktewertung, das Weisse die Nachwuchswertung. Wer auf den Gesamtsieger setzt, weiss, dass drei Wochen Verletzungs- und Sturzrisiko im Einsatzpreis stehen.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich daran erinnern: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Steuerpraxis. Das ist keine moralische Frage, sondern eine Zuständigkeitsfrage – und sie entscheidet, was im Streitfall greift und was nicht.

Häufige Fragen zu Radsportwetten in der Schweiz

Ist Wetten auf die Tour de France in der Schweiz erlaubt?

Ja, sofern die Veranstalterin eine Schweizer Bewilligung hat – Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Romandie – und die Wettart auf der Gespa-Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) steht. Ausländische Buchmacher dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten.

Wie prüfe ich, ob eine Wettart auf der Gespa-Liste steht?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste. Was nicht auf dieser Liste steht, darf auch eine bewilligte Veranstalterin nicht anbieten. Wer auf der Seite der Veranstalterin eine Wettart sucht und nicht findet, kann bei der Gespa-Aufsicht nachfragen, ob die Liste eine Aktualisierung hat.

Was unterscheidet Gesamtsieger von Etappensieg?

Eine Gesamtsiegerwette zählt das Schlussklassement nach allen Etappen – drei Wochen Tour de France, drei Wochen Vuelta, drei Wochen Giro. Eine Etappensiegerwette zählt nur die Tageswertung der einzelnen Etappe. Eine Kombiwette über mehrere Etappen verlangt, dass jede Voraussage eintrifft – und sie verliert mit dem Ausstieg eines Fahrers. Trikotwetten zielen auf eigene Wertungen – Gelb (Gesamt), Grün (Punkte), Gepunktet (Berg), Weiss (Nachwuchs).

Wie berechnet sich Gewinn und Marge?

Der Gewinn ist Einsatz × Quote. Die Marge steckt in der Quote: bei einem Markt zu 1.90 / 1.90 ist die Auszahlungsquote rund 52.6 %, die Marge rund 47.4 %. Wer den Markt insgesamt prüft, summiert die Kehrwerte aller Quoten, nimmt das Inverse als Auszahlungsquote und zieht es von 100 % ab – das ist die Marge, die der Anbieter im Schnitt behält.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit, auch für Spielbanken, und ist erst nach drei Monaten aufhebbar.

Was fehlt bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter sind in der Schweiz ohne Bewilligung (Art. 4 BGS), nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ohne Schweizer Rekurs, mit Gewinnen, die je nach Kanton anders besteuert werden (Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen). Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»