Online-Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Lizenz, Regeln, Auswahl
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsdaten, die Interkantonale Vereinbarung 2020 und die Vollzugspraxis zum BGS.
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Nur zwei Veranstalter führen sie durch: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Gespa beaufsichtigt beide, eine dritte Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen, und jede Plattform, die ohne diese Schweizer Bewilligung auf hiesige Spielerinnen und Spieler zielt, läuft Gefahr, auf die Sperrliste gesetzt zu werden – die Internetanbieter per DNS blocken. Wer eine Wette platzieren will, vergleicht daher weniger eine breite Marktlandschaft als zwei klar geregelte Zugänge. Und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz weder Schutz noch Rechtsweg bieten.
Der Vergleich lohnt trotzdem. Sporttip und Jouez Sport unterscheiden sich in Wettangebot, Sprache, Verkaufsstellennetz und digitaler Reichweite. Wer ausserhalb der beiden Servicegebiete wohnt oder unterwegs ist, hat bei jeder Wette eine andere Anlaufstelle. Wer auf eine bestimmte Sportart, ein grösseres Quotenspektrum oder ein langfristiges Angebot setzt, bewegt sich in unterschiedlichen Programmen. Die folgende Einordnung zeigt, was die Bewilligung kostet, was sie schützt, was Boni in der Schweiz überhaupt bedeuten dürfen, welche Zahlungswege schnell auszahlen – und was von den acht ausländischen Plattformen bleibt, wenn man sie an Schweizer Massstab misst.
Rechtliche Lage der Online-Sportwetten in der Schweiz
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel und verlangt für jedes Angebot in der Schweiz eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Kantone haben den Kreis der möglichen Veranstalter gesetzlich auf zwei beschränkt: Swisslos, eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide schliessen unter dem Dach der Interkantonalen Vereinbarung 2020 zusammen und führen ihre Sportwettenprodukte unter eigenen Marken – Sporttip im einen, Jouez Sport im anderen.
Die Rechtslage nach BGS und interkantonaler Vereinbarung
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo – hat in der Schweiz keine Wirkung: Art. 4 BGS stellt klar, dass Schweizer Bewilligungen «nur in der Schweiz» gelten, und das Spiegelbild ist, dass eine Lizenz von anderswo hier ebenfalls nicht gilt. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar – bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis fünf Jahre. Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa führt zwei öffentliche Listen. Eine Bewilligungsliste, auf der nur die zwei Veranstalter stehen, und eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken. Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen schnell unter neuem Namen wieder auf, das sogenannte Domain-Hopping – ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Gespa die neuen Adressen innert Stunden nachzieht.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa pflegt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Version 10.09.2026. Frauenwettbewerbe stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Qualifikationsrunden ebenso. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine eigene Sektion für E-Sports gibt es nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt.
Die zwei Veranstalter im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die hier behandelten Anbieter nach ihrer Stellung in der Schweiz. Die Spalten zeigen, welche Bewilligung im Inland gilt, wer als Veranstalter hinter dem Produkt steht und welchen Schutz die Schweizer Rechtsordnung jeweils bietet.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz | Schutz nach Schweizer Recht |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Vollumfänglich: Gespa-Aufsicht, Spielsperre, Schweizer Rechtsweg |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | Vollumfänglich: Gespa-Aufsicht, Spielsperre, Schweizer Rechtsweg |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| BetPanda | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| Duelbits | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Kein Schutz: nicht im Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain auf Sperrliste möglich |
Die Tabelle trennt zwei sehr ungleiche Gruppen. Die zwei Schweizer Veranstalter durchlaufen ein Bewilligungsverfahren, zahlen Steuern in der Schweiz und führen ihre Reingewinne vollständig an öffentliche Zwecke in den Kantonen ab. Die acht ausländischen Marken treten in der Vergleichsliste nur auf, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Alltag auf sie stossen – über Werbung im Ausland, über Empfehlungen oder über Suche. Sie sind nach Schweizer Recht keine Wettanbieter.
Wer darf wo spielen
Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Sporttip ist offen für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann dort kein Sporttip-Konto eröffnen – die Romandie gehört zur Loterie Romande. Ein Wohnsitzwechsel ändert die Zuordnung: Ein Umzug von Lausanne nach Bern schliesst das Jouez-Sport-Konto und öffnet den Weg zu Sporttip. Die Identitätsprüfung läuft über einen hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird; pro Person ist nur ein Konto zulässig.
Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, was die Verankerung in der Romandie unterstreicht. Wer eine Wette am Schalter platzieren will, hat in der Westschweiz flächendeckend Zugang, in der Deutschschweiz primär über Swisslos und seine Verkaufsstellen sowie über die Postfinance als Partner für Aufladungen. Das Netz erklärt, warum Jouez Sport in den Westschweizer Kantonen praktisch konkurrenzlos dasteht, während in der Deutschschweiz Sporttip dieselbe Rolle spielt.
Was für ausländische Seiten bleibt
Acht Marken in dieser Liste führen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind keine Alternative, sondern ein Risiko: Kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine kantonale Aufsicht. Wer dort spielt, tut das ohne das Sicherheitsnetz, das die Gespa den bewilligten Veranstaltern vorschreibt. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber – falls es einen gibt, dessen Lizenz in dessen Jurisdiktion Wirkung entfaltet.
Die Sperrliste ist die sichtbarste Konsequenz. Eine ausländische Domain, die in der Schweiz gezielt um Kundschaft wirbt, kann auf die Liste gesetzt werden, und Schweizer Internetanbieter blocken sie per DNS. Das funktioniert nicht immer: VPN und ausländische SIM-Karten umgehen die Sperre. Die Gespa reagiert, indem sie neue Domains innert Stunden nachzieht. Eine ausländische Marke, die in der Schweiz wirbt, verstösst zudem gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, was mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet wird. Werbung ist hier also das Strafbare, nicht das Spielen.
Verantwortung und Spielerschutz bei den bewilligten Veranstaltern
Die bewilligten Veranstalter müssen mehr bieten als ein Wettprogramm. Das BGS und seine Verordnung (VGS) verlangen eine Reihe von Schutzmechanismen, die zusammen ein geschlossenes System bilden: selbst gesetzte Verlustlimiten, eine Spielsperre mit Registerwirkung, eine freiwillige Pause, eine Identitätsprüfung bei der Anmeldung und ein einziges Konto pro Person.
Selbst gesetzte Verlustlimiten
Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Minderjährigen – die gar nicht teilnehmen dürften – ist sie auf CHF 1’000 gesetzt. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Karenzzeit soll verhindern, dass eine emotionale Reaktion in der Nacht das Limit hochtreibt und am nächsten Morgen bereut wird. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage – wer sie nutzt, kann das Wallet nicht über den gewählten Betrag aufladen, selbst wenn das Verlustlimit noch nicht erreicht ist.
Die Loterie Romande wendet vergleichbare Regeln an, weil das BGS den Rahmen setzt: Veranstalter müssen «einen oder mehrere Höchstwerte für täglich, wöchentlich oder monatlich eingesetzte Beträge oder Verluste» anbieten. Das Gesetz schreibt keine fixe Höhe vor. Es schreibt auch keine fixe Senkungsfrist, sondern nur, dass eine Erhöhung «frühestens nach 24 Stunden» möglich ist. Die 72 Stunden, die Swisslos anwendet, sind also strenger als der gesetzliche Mindestwert, was den Spielenden entgegenkommt.
Spielsperre und Pause
Wer sich selbst aussperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, darf bei keinem bewilligten Veranstalter mehr spielen. Eine Sperre schützt auch die Angehörigen, weil eine aufgehobene Sperre frühestens nach drei Monaten möglich ist und eine Fachstelle involviert.
Zusätzlich gibt es eine freiwillige Pause von bis zu sechs Monaten, die das Gesetz ebenfalls vorschreibt. Die Pause ist keine Sperre: Das Konto bleibt offen, aber es lässt sich nicht nutzen, bis die Frist abläuft. Beide Schutzinstrumente greifen, bevor ein Problem entsteht, nicht erst, wenn Schulden oder Sucht schon sichtbar sind. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie konsequent der Jugendschutz umgesetzt wird: 200 Versuche, eine Sportwette an eine minderjährige Person zu verkaufen, waren in 47.5 % der Fälle erfolgreich. Das ist kein Grund, den Online-Schutz für unnötig zu halten – es ist ein Grund, die eigenen Grenzen zu kennen und zu setzen, bevor sie ein Anbieter setzt.
Alter, Identität und Konto
Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt – ein Fussballspieler, ein Tennisspieler –, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Anmeldung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die Bereitschaft, sich einmalig ausweisen zu lassen. Pro Person ist nur ein Konto zulässig, auch über die beiden Veranstalter hinweg nicht zwei.
Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer umzieht, meldet die neue Adresse, das Konto bleibt aber auf die Person bezogen, nicht auf die alte Adresse. Im Streitfall ist die Identität der zentrale Anker: Nur wer nachweislich die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber ist, kann eine Auszahlung verlangen. Das schützt vor unbefugten Zugriffen und vor Geldwäscherei – zwei Risiken, die ein anonymer Zugang erst eröffnen würde.
Boni, Gratiswetten und Quotenboosts im bewilligten Markt
In der Schweiz dürfen Veranstalter Gratisspiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Botschaft dahinter: Boni sind keine Selbstverständlichkeit, und sie kommen mit Bedingungen, die oft mehr kosten, als sie auf den ersten Blick versprechen.
Was bei Sporttip an Promotionen existiert
Bei Sporttip gibt es drei Mechanismen, die unter das Wort «Bonus» fallen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es gibt keine wöchentliche Gratiswette im eigentlichen Sinn und keinen «Bonus ohne Einzahlung». Wer eine Aufladung von CHF 20 auf das Swisslos-Wallet tätigt, bekommt Spielguthaben, keine zusätzliche Gutschrift.
Die Loterie Romande setzt ähnliche, in Französisch ausgewiesene Promotionen um. Welche Quotenboosts und Kombiboosts in einer Woche laufen, wechselt nach Sportkalender, und die Bedingungen variieren. Wer die jeweils aktuellen Werte sehen will, schaut direkt ins Wettprogramm von Jouez Sport. Eine pauschale Aussage «Jouez Sport hat einen grösseren Bonus als Sporttip» lässt sich aus dem genehmigten Material nicht ableiten.
Warum «gratis» selten gratis ist
Ein «Boost» auf eine Einzelwette klingt nach geschenkten Prozenten, ist aber an die Quote gekoppelt: Wer eine Quote von 1.50 boosten will, bekommt nicht 1.50 + 30 %, sondern 1.50 × 1.30. Der Boost wird in der Rechnung der Quote integriert. Bei einem Kombiboost auf 15 Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ist die Voraussage «fünfzehn Treffer zu 1.50» selbst bei einer Auszahlungsquote von 95 % pro Spiel keine sichere Bank. Die Multiplikation der Einzelquoten verstärkt jeden Verlust: Eine einzige falsche Voraussage annulliert die ganze Wette.
Die Logik der Bedingungen folgt dem Geschäftsmodell. Boni ziehen Spielende an, aber die Veranstalter wollen keine Gratiswette, die am Ende das eigene Ergebnis auflöst. Ein 5-%-Boost bei vier Voraussagen kostet bei einer angenommen Auszahlungsquote von 95 % etwa 0.25 Prozentpunkte Marge – wenig. Ein 100-%-Boost bei fünfzehn Voraussagen kostet in der gleichen Rechnung etwa 5 Prozentpunkte Marge – viel. Wer Boost-Stufen nutzt, sollte wissen, dass die Treppe nach oben immer teurer wird, ohne dass die Gewinnchance mitsteigt.
Die Gespa schaut genau hin, welche Promotionen auf den Markt kommen. Werbung, die als «gratis» oder «risikofrei» beworben wird, ohne dass die Bedingungen klar benannt sind, verstösst gegen das Verbot irreführender Werbung. Die Aufsicht verlangt, dass die Bedingungen gleichwertig zur Werbung kommuniziert werden, und das gilt für Online-Banner ebenso wie für Plakate in den Verkaufsstellen.
Zahlungswege und Auszahlungsdauer im Vergleich
Einzahlungen laufen bei beiden Schweizer Veranstaltern über das Spielerkonto, das mit einem Bank- oder Postkonto im eigenen Namen verbunden sein muss. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen zurück. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen an Drittpersonen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Wer auf eine Krypto-Plattform ausweicht, hat den bewilligten Markt verlassen.
Einzahlungen und Wallet bei Swisslos
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Begrenzung ist technisch: Wer mehr Spielguthaben will, muss zuerst wetten oder auszahlen. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsart zum Aufladen, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Damit ist das Wallet in der PostFinance-Umgebung verankert, was die Verifikation der Mittel vereinfacht.
Die Loterie Romande arbeitet mit vergleichbaren Wegen, darunter Bankkarten, PostFinance und teilweise Twint. Welche konkreten Zahlungsmittel angeboten werden, hängt von der Integration in der Romandie ab und kann sich gegenüber Sporttip unterscheiden. Wer in der Westschweiz wohnt und Twint gewohnt ist, sollte prüfen, ob Jouez Sport diese Option anbietet. Die genauen Wege stehen auf der jeweiligen Seite des Veranstalters.
Auszahlungen und ihre Fristen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus bekommt, kann nur damit wetten, nicht auszahlen.
Die Loterie Romande folgt dem gleichen Grundprinzip: Auszahlung auf das eigene Konto, Fristen je nach Höhe und internem Ablauf. Eine einheitliche, in den Spielregeln festgeschriebene Frist wie bei Swisslos ist nicht ausgewiesen; die konkrete Dauer hängt von der Zahlungsart und dem internen Prozess ab.
Warum das Konto im eigenen Namen stehen muss
Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Das schliesst anonyme Wallets, Krypto-Börsen ohne Verifikation und Konten Dritter aus. Im Alltag heisst das: Wer ein Konto auf den Namen der Partnerin hat, kann keine Auszahlung dorthin verlangen, auch wenn das Geld aus einer gemeinsamen Wette stammt. Die Bank oder Postfinance muss den Namen abgleichen, sonst wird die Überweisung abgelehnt.
Die Beschränkung ist kein Misstrauen. Sie verhindert Geldwäscherei, schützt Spielerinnen und Spieler vor unbefugtem Zugriff und sorgt dafür, dass die Verrechnungssteuer bei grossen Gewinnen korrekt abgezogen wird. Wer im bewilligten Markt spielt, akzeptiert diese Logik, weil sie an die Schweizer Bewilligung gekoppelt ist und im Gegenzug den vollen Schutz bietet.
Rangliste und Vergleich der Anbieter
Eine «Top-10-Rangliste» der Online-Sportwetten in der Schweiz sieht anders aus als in Märkten mit zwanzig oder fünfzig lizenzierten Marken. Hier ist die Liste lang, weil die Vergleichsbasis kurz ist: zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Rangierung nach «bester» Anbieter ist trotzdem möglich, weil sich die zwei bewilligten Veranstalter an Wettangebot, Quoten, Limiten und Service unterscheiden – und die ausländischen Marken sich an genau einem Kriterium messen lassen: Bewilligung, ja oder nein.
Rangliste nach Bewilligung und Spielerschutz
Die Reihenfolge folgt der Eignung für Schweizer Spielerinnen und Spieler, nicht einer globalen «Beste-Online-Sportwetten»-Logik. Die zwei Bewilligten stehen vorn, weil das Gesetz den Schutz an die Bewilligung knüpft. Die ausländischen Marken folgen mit grossem Abstand – nicht, weil sie «schlecht» sind, sondern weil sie in der Schweiz keine Wirkung entfalten.
| Rang | Anbieter | Position im Schweizer Markt |
|---|---|---|
| 1 | Swisslos Sporttip | Bewilligter Veranstalter, grösstes Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) |
| 2 | Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligter Veranstalter, Westschweiz mit starkem Verkaufsstellennetz |
| 3 | MrXbet | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 4 | BetPanda | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 5 | Cloudbet | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 6 | Duelbits | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 7 | Betscore | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 8 | HighFlyBet | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 9 | Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| 10 | IviBet | Ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
Die Rangliste ist statisch, solange sich an der Bewilligungslage nichts ändert. Eine ausländische Marke, die eine Schweizer Bewilligung erhielte, würde in den vorderen Bereich aufrücken – so sieht das BGS den Markt vor. Solange nur Swisslos und Loterie Romande bewilligt sind, gibt es keine Bewegung in den oberen Plätzen.
Was die zwei Bewilligten unterscheidet
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat bei Sporttip Zugriff auf das grössere Vertragsgebiet und auf das Wettprogramm der Swisslos, das nach Sportarten, Ligen und Wetttypen breit aufgestellt ist. Cash-Out gibt es als vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online, nicht für jeden Markt garantiert, und nach dem Auslösen nicht widerrufbar. Der Cash-Out-Betrag liegt typischerweise unter dem möglichen Wettgewinn, weil Swisslos den vorzeitigen Ausstieg mit einem Abschlag versieht.
Wer in der Westschweiz wohnt, ist auf die Loterie Romande angewiesen. Das Verkaufsstellennetz mit 2’350 Standorten in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS ist praktisch konkurrenzlos. Online ist Jouez Sport das Äquivalent zu Sporttip, mit ähnlichen Wetttypen und einem Cash-Out, das im Detail von der Romandie-Version abweicht. Die Sprache ist Französisch; das ist kein Defizit, sondern die Zielsetzung. Eine Deutschschweizer Kundin, die in der Romandie wohnt, spielt trotzdem auf Französisch, weil das die Angebotsprache ist.
Was die Ausländischen gemeinsam haben – und worin sie sich unterscheiden könnten
Alle acht ausländischen Marken in der Liste haben eines gemeinsam: Sie führen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo lizenziert – was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt. Sie haben keinen Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Sie können in der Werbung in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, der Anbieter, nicht der Spieler.
Worin sie sich unterscheiden könnten, ist ihr Angebot im Ausland: Wettprogramm, Quoteniveau, Boni, Zahlungswege, Livewetten, Streaming, Apps. Diese Unterschiede sind in der Schweizer Vergleichsperspektive zweitrangig, weil sie nicht im Inland gelten. Wer trotzdem in einem anderen Land spielt, sollte das in dem Land tun, in dem die Lizenz gilt, und sich der lokalen Regeln vergewissern. Der schweizerische Markt kennt diese Marken nicht, und die Gespa kennt sie nur als Kandidaten für die Sperrliste.
Grundlagen der Online-Sportwette: Quote, Marge und Wettmechanik
Eine Sportwette ist eine Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses – Sieg, Niederlage, Unentschieden, Tore, Handicap, Eckbälle und Ähnliches. Die Quote, die ein Anbieter auf jedes Ergebnis setzt, spiegelt zwei Dinge: die Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ergebnis beimisst, und seinen eigenen Anteil, die Marge. Wer Quoten liest, liest daher nie «die Wahrheit» über ein Spiel, sondern eine bewertete Sicht, in die der Anbieter seinen Schnitt eingepreist hat.

Wie eine Quote entsteht
Eine faire Wette ohne Marge würde auf jedes mögliche Ergebnis eine Quote setzen, deren Kehrwerte sich zu genau 1 addieren. Bei einem Münzwurf – 50 % Kopf, 50 % Zahl – wären das 2.00 und 2.00, weil 1/2.00 + 1/2.00 = 1. In der Realität setzt der Anbieter Quoten knapp unter 2.00, sagen wir 1.90 und 1.90. Addiert man die Kehrwerte, kommt 1.0526 heraus, grösser als 1. Der Überschuss ist die Marge: 5.26 %.
Das gleiche Prinzip gilt für Drei-Wege-Märkte wie 1X2 im Fussball, für Über/Unter-Tore, für Handicap-Linien und für jedes andere Marktformat. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält. Bei einem Umsatz von CHF 100 in einem Markt zahlt er CHF 94.74 zurück, CHF 5.26 behält er. Über viele Wetten ist das sein Gewinn, bevor Kosten wie Personal, IT, Lizenzabgaben und Steuern abgezogen werden.
Die Marge variiert nach Markt und nach Anbieter. Ein ausgeglichenes Topspiel im Fussball kann mit 3 bis 4 % Marge angeboten werden, ein Nischenmarkt mit dünnem Wettvolumen mit 8 % oder mehr. Livewetten haben oft höhere Margen als Prematch-Wetten, weil der Anbieter das Live-Programm teurer betreibt. Eine einzelne Quote, etwa 1.85, sagt noch nichts über die Marge des Marktes – die braucht alle Quoten des Marktes zusammen.
Was die Marge konkret bedeutet
Beim Blick auf das Rechenbeispiel eines Zwei-Wege-Marktes mit 1.90 / 1.90 (siehe «Grundlagen der Online-Sportwette») lässt sich der Ertrag für jeden investierten Franken auf durchschnittlich 95 Rappen beziffern. Bei einer Wette von CHF 100 auf die Quote 1.90 zahlt der Anbieter CHF 190 im Gewinnfall, und nichts bei Verlust. Im Mittel über viele Wetten ergibt das einen Verlust von 5 % des Einsatzes, da der Anbieter 5 % der Einsätze als Marge einbehält.
In der Praxis schwanken die Margen. Ein typischer Bandbereich für gut sortierte Fussball-Topspiele liegt zwischen etwa 3 % und 6 %, abhängig vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Quotierung. Bei Livewetten kann die Marge auf 7 % bis 10 % steigen, bei Nischenmärkten auf über 12 %. Die Marge ist der wichtigste Vergleichsparameter zwischen Anbietern, die dasselbe Wettprogramm anbieten: Wer 4 % nimmt, ist auf Dauer billiger als einer, der 6 % nimmt.
Ein Rechenbeispiel. Eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 % sind zwei Seiten derselben Medaille: 100 % minus 5 % = 95 %. Wer die Auszahlungsquote kennt, kennt die Marge. Wer die Marge kennt, weiss, wie viel von seinem Einsatz im Durchschnitt verloren geht. Bei 95 % verliert ein Spieler, der jede Woche CHF 100 setzt, im Mittel CHF 5. Bei 90 % sind es CHF 10. Bei gleichem Wettverhalten ist der Unterschied zwischen 90 % und 95 % über ein Jahr rund CHF 260.
Wie Kombi- und Systemwetten die Rechnung verändern
Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten, eine Systemwette kombiniert mehrere Kombinationen derselben Auswahl. Für die Marge des Gesamtscheins heisst das: Die Marge jedes Marktes schlägt durch, und sie schlägt stärker durch, je mehr Märkte kombiniert werden. Eine 4er-Kombi mit Einzelmargen von 5 % hat eine Gesamtmarge von etwa 18.5 %, eine 8er-Kombi liegt bei etwa 34 %. Das heisst nicht, dass die Wette schlecht ist, wenn die Quoten gut sind – aber es heisst, dass die Auszahlungsquote mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt.
Der Sporttip-Kombiboost federt das teilweise ab, indem er 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn legt, je nach Anzahl Voraussagen. Bei 15 Voraussagen verdoppelt der Boost den Gewinn, was die Auszahlungsquote näher an die einzelner Wetten bringt – aber die Trefferquote einer 15er-Kombi liegt nahe null, sodass der erwartete Wert pro Einsatz sinkt, nicht steigt. Ein Boost ist eine Belohnung für eine Annahme, die ohnehin schon fast nie eintrifft.
Livewetten, Cash-Out und die Mechanik im Spiel
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden – etwa nach dem Tor, das die Quote auflöst –, zählen mit Quote 1.00 und werden zurückerstattet. Swisslos kann Wetten in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheid – mit Quote 1.00 werten. Das schützt den Anbieter vor Spätwetten, die das Ergebnis schon kennen.
Cash-Out ist das vorzeitige Aussteigen aus einer offenen Wette, gegen einen vom Anbieter festgelegten Betrag. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, weil der Anbieter den vorzeitigen Ausstieg mit einem Abschlag versieht. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out nur online, nur als vollständiges Cash-Out, und Swisslos muss es nicht für jeden Markt anbieten. Einmal ausgelöst, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out setzt, akzeptiert, dass der Anbieter den Preis in diesem Moment diktiert.
Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, und die übrigen Voraussagen laufen weiter. Das gilt auch für Turnierspiele, deren Rahmen neu angesetzt wird. Eine Wette, die innerhalb des Turniers nachgeholt wird, bleibt aktiv; eine Wette, die in ein anderes Turnier verschoben wird, ist ungültig. Die Regel ist klar und für beide Seiten fair, weil sie den Wetten einen Rahmen gibt, der nicht von der Spiellogik abhängt.
Die Anbieter im Einzelporträt
Die folgenden zehn Porträts beschreiben jeden Anbieter anhand derselben Kriterien: Bewilligung in der Schweiz, Veranstalter, Servicegebiet, Wettangebot, Boni und Promotionen, Zahlungswege, Limits und Auszahlungsdauer.
Swisslos Sporttip – Verbundveranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist einer der zwei bewilligten Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz. Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip und ist online sowie in den Verkaufsstellen verfügbar. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer woanders wohnt, nicht.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es als vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und ohne Teilauszahlung. Quotenboosts und Profitboosts sind online verfügbar, jeweils einmal pro Wettendem, bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost reicht von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Mindestquote 1.50.
Verlustlimiten setzen Spielende für 1, 7 und 30 Tage selbst, Obergrenze CHF 9’999, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Einzahlungen laufen über die Online-Zahlung, den Einzahlungsschein oder PostFinance Pay, Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zwei Mal jährlich gratis, ab der dritten Auszahlung mit 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit.
Urteil: Sporttip ist der Standardanbieter für die grosse Mehrheit der Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner. Das Wettprogramm ist breit, die Limits sind auch für kleine Einsätze offen, die Promotionen sind im Vergleich zum ausländischen Markt bescheiden, aber transparent. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kommt um Sporttip nicht herum, und wer ein Konto sucht, das alle BGS-Schutzmechanismen abdeckt, hat hier die einzige Option im Osten des Landes.
Loterie Romande Jouez Sport – Verbundveranstalter für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, ist der zweite bewilligte Veranstalter. Das Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport und richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Verkaufsstellennetz umfasst 2’350 Standorte in der Romandie, was die physische Erreichbarkeit garantiert. Online ist Jouez Sport das Äquivalent zu Sporttip, mit ähnlichen Wetttypen und einer französischen Oberfläche.
Die Loterie Romande beschäftigt 221 Mitarbeitende und schüttet ihren Reingewinn an öffentliche Zwecke in der Westschweiz aus, ähnlich wie Swisslos in der Deutschschweiz. Das Sportwettenprogramm deckt Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten ab, in einem Rahmen, den die Gespa-Liste bewilligter Sportarten und Wettbewerbe vorgibt. Promotionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, 2025 waren es 24 für die Loterie Romande, verglichen mit 8 für Swisslos. Welche Promotionen aktuell laufen, wechselt nach Sportkalender; die genauen Bedingungen stehen im Wettprogramm.
Die Auszahlungsmodalitäten folgen dem gesetzlichen Rahmen: Gewinne gehen auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, anonyme Auszahlungen sind ausgeschlossen. Die genauen Fristen und Kommissionen unterscheiden sich von Swisslos im Detail, folgen aber dem gleichen Muster. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Konto eröffnen, wer ausserhalb wohnt, nicht.
Urteil: Jouez Sport ist die einzige bewilligte Option in der Westschweiz. Wer dort wohnt, hat keine andere Wahl und braucht keine zu treffen. Das Wettprogramm ist solide, das Verkaufsstellennetz ist die grosse Stärke, die Promotionen sind bescheiden. Für Westschweizer ist die Frage nicht «Jouez Sport oder eine Alternative», sondern «Jouez Sport oder gar nicht».
MrXbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag in einem anderen Land lizenziert sein, was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt, weil das BGS eine Schweizer Bewilligung verlangt. Eine Lizenz, die nicht festgestellt ist, ist keine Lizenz im Schweizer Sinn. Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister und keine Schweizer Beschwerdestelle, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was die Plattform an Wettprogramm, Quoten, Boni oder Zahlungswegen anbietet, gilt im Ausland und unterliegt der jeweiligen Lizenzjurisdiktion. In der Schweiz entfaltet das Angebot keine Wirkung, und im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber, sofern ein solcher überhaupt existiert und greift.
Urteil: MrXbet ist keine Option für eine Schweizer Spielerin. Was die Plattform im Ausland bietet, ist hier ohne Wert, weil das BGS den Zugang versperrt. Wer auf der Suche nach einem grösseren Wettprogramm ist, findet es in der Schweiz nicht, und wer es im Ausland sucht, sollte sich an die dortigen Regeln halten, nicht an die Schweizer Werbung.
BetPanda – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BetPanda ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke zielt im Ausland auf ein bestimmtes Publikum, das hier nicht zu erreichen ist. Eine Lizenz, die nicht festgestellt ist, hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen, wenn die Gespa sie aufnimmt.
Im Vergleich zu MrXbet bietet BetPanda ein anderes Wettprogramm oder andere Zahlungswege – was hier nicht ins Gewicht fällt, weil der Schweizer Rahmen für beide gleichermassen nicht greift. Die Spielerschutzmechanismen, die im BGS vorgeschrieben sind, fehlen, und der Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Urteil: BetPanda ist hier nicht zugänglich. Wer auswandert und im Ausland spielt, kann die Plattform dort nutzen, wo ihre Lizenz gilt; eine Schweizer Spielerin, die sie über VPN erreicht, handelt nicht illegal, gibt aber den vollen Schutz auf, den das BGS bietet.
Cloudbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet führt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Der Name spielt auf eine Plattform an, die sich möglicherweise an andere Wettmärkte wendet, was in der Schweiz ohne Folgen bleibt. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und ein DNS-Block verhindert in vielen Fällen den Zugriff über Schweizer Internetanbieter.
Die Sperrliste ist eine Momentaufnahme. Eine Domain, die heute auf der Liste steht, kann morgen unter neuem Namen wieder auftauchen, und die Gespa reagiert jeweils innert Stunden. Das Katz-und-Maus-Spiel gehört zum Alltag der Aufsicht. Was Cloudbet in seiner Lizenzjurisdiktion anbietet, ist in der Schweiz nichtig.
Urteil: Cloudbet ist im Schweizer Rahmen kein Wettanbieter. Die Marke ist in der Vergleichsliste aufgeführt, da Spielerinnen und Spieler ihr gelegentlich begegnen, obwohl sie hier keine zulässige Alternative darstellt.
Duelbits – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sie mag in einem anderen Land zugelassen sein und ein Wettprogramm anbieten, das in der Schweiz nicht zur Verfügung steht. Eine Lizenz, die nicht festgestellt ist, hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Plattform kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Vorteil gegenüber anderen ausländischen Marken ist im Schweizer Vergleich nicht erkennbar, weil das BGS den Markt schliesst. Wer in der Schweiz wettet, ist auf die zwei bewilligten Veranstalter angewiesen, und der Versuch, eine ausländische Plattform zu nutzen, gibt den BGS-Schutz auf.
Urteil: Duelbits ist im Schweizer Vergleich eine Randnotiz. Die Plattform ist im Ausland aktiv, in der Schweiz nicht zugänglich, und eine Schweizer Spielerin sollte dort kein Konto eröffnen.
Betscore – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Betscore führt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann in einer anderen Jurisdiktion lizenziert sein, was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt. Eine Lizenz, die nicht festgestellt ist, ist keine Lizenz im Sinne des BGS, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen, wenn die Gespa sie aufnimmt.
Das Wettprogramm und die Bonusstruktur von Betscore sind Angelegenheit der Lizenzjurisdiktion, nicht der Schweiz. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die dort spielen, geben den Schutz des BGS auf, ohne dafür eine Schweizer Gegenleistung zu erhalten.
Urteil: Betscore ist hier kein Wettanbieter. Wer die Plattform aus dem Ausland kennt, weiss, was sie bietet; wer in der Schweiz wettet, hat keinen Grund, sie zu nutzen.
HighFlyBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke zielt im Ausland auf ein Publikum, das in der Schweiz nicht zu erreichen ist, weil die Domain auf der Sperrliste stehen kann und der Zugang via Schweizer Internetanbieter blockiert wird. Eine Lizenz, die nicht festgestellt ist, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Der Name suggeriert möglicherweise höhere Quoten oder ein besseres Wettprogramm, was im Schweizer Rahmen ohne Belang ist, weil das BGS den Zugang versperrt. Eine Spielerin, die über ein VPN auf die Plattform zugreift, gibt den BGS-Schutz auf, ohne eine Schweizer Lizenz zu erwerben.
Urteil: HighFlyBet ist im Schweizer Markt nicht zugänglich. Der Name findet sich in der Vergleichsliste, da Nutzer der Plattform im Alltag begegnen können, was jedoch nichts an ihrer fehlenden Zulassung in der Schweiz ändert.
Boomerang Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag in einer anderen Jurisdiktion lizenziert sein, was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und der Zugriff via Schweizer Internetanbieter ist blockiert.
Die Spielerschutzmechanismen, die im BGS vorgeschrieben sind, fehlen, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Eine Spielerin, die dort einzahlt, hat keine Garantie, dass die Auszahlung funktioniert, und keine Schweizer Stelle, an die sie sich wenden kann.
Urteil: Boomerang Bet ist im Schweizer Vergleich keine Alternative. Wer die Plattform kennt, weiss, was sie bietet; wer in der Schweiz wettet, sollte sie nicht nutzen.
IviBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist die letzte der acht ausländischen Marken in dieser Liste. Auch sie führt keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt in einer anderen Jurisdiktion, nicht in der Schweiz. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und der Schweizer Rechtsweg fehlt.
Im Vergleich zu den anderen ausländischen Marken hat IviBet im Schweizer Rahmen keinen Vorteil, weil das BGS den Markt für alle gleichermassen schliesst. Eine Schweizer Spielerin, die auf IviBet wettet, gibt den vollen BGS-Schutz auf, ohne eine Schweizer Gegenleistung zu erhalten.
Urteil: IviBet ist hier kein Wettanbieter. Die Plattform erscheint im Vergleich, weil Spielerinnen und Spieler ihr zuweilen begegnen; eine in der Schweiz erlaubte Option ist sie jedoch nicht.
Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz
Wie funktioniert eine Online-Sportwette, und wie entsteht eine Quote?
Eine Online-Sportwette ist eine Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses, die per App oder Webseite platziert wird. Der Anbieter setzt für jedes mögliche Ergebnis eine Quote, die spiegelt, wie wahrscheinlich er das Ergebnis hält, abzüglich seiner Marge. Bei einem Fussballspiel auf Sieg, Unentschieden oder Niederlage gibt es drei Quoten, deren Kehrwerte sich auf mehr als 1 addieren – der Überschuss ist die Marge. Der Einsatz wird mit der Quote multipliziert, wenn die Wette gewinnt, und verfällt, wenn sie verliert.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Swisslos führt das Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande führt Jouez Sport für die Westschweiz. Beide Veranstalter haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Jede andere Marke, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, hat keine Bewilligung und ist im Inland nicht zugelassen.
Was bedeutet die Marge für die Auszahlung einer Wette?
Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt von jedem eingesetzten Franken einbehält. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass 95 % der Einsätze über alle Wetten hinweg als Gewinne zurückfliessen, 5 % beim Anbieter bleiben. Bei einer typischen Fussballwette liegt die Marge zwischen 3 % und 6 %, bei Livewetten und Nischenmärkten höher. Wer das gleiche Wettprogramm bei zwei Anbietern vergleicht, vergleicht in erster Linie deren Margen.
Welche Boni und Gratiswetten sind erlaubt, und welche Bedingungen gelten?
Boni und Gratiswetten brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa, sonst sind sie unzulässig. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen, sowie Quotenboosts und Profitboosts für ausgewählte Ereignisse. Alle Boosts sind an Bedingungen geknüpft – Mindestquoten, maximale Einsätze, maximale Erhöhung – und bei Cash-Out verfällt der Boost.
Was gilt für ausländische Wettseiten, und was steht auf der Sperrliste?
Ausländische Wettseiten haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Wirkung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, ist Gespa-kontrolliert, an die Spielsperre angeschlossen und unter Schweizer Recht einklagbar; wer keine hat, ist es nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, und die Aufsicht reagiert innert Stunden auf neue Domains unter altem Namen.
Vergleich – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
