Online Squash Wetten in der Schweiz – Anbieter, Regeln und Kosten
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Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.
Squash ist eine Randsportart im Wettprogramm. In der Schweiz verschärft diese Tatsache die Auswahl noch: Wer hier auf ein Match tippen will, kann überhaupt nur bei zwei Veranstaltern spielen, und ob die Partie überhaupt im Programm auftaucht, entscheidet die Gespa-Liste, nicht der Markt. Der Preis eines Spieler-Accounts ist also nicht zuerst ein Quotenvergleich – er ist die Frage, ob die Quote überhaupt existiert. Wer sich auf ausländische Marken verlässt, bezahlt dafür mit fehlendem Schweizer Schutz, ohne dass die Quote dadurch besser würde.
Rechtslage: Wer in der Schweiz überhaupt auf Squash wetten darf
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt dafür eine Veranstalterbewilligung plus eine Spielbewilligung pro ausgespieltes Spiel (Art. 21–25 BGS). Bewilligungen «gelten nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Eine dritte Marke mit Schweizer Lizenz gibt es nicht, und es wird auch keine geben – wer in der Schweiz Sportwetten ohne diese beiden Bewilligungen anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstraffe.

Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo hat in der Schweiz ausdrücklich keine Kraft. Wer dort einzahlt, hat keinen Rückgriff auf die Schweizer Sperrdatei, keine Schweizer Aufsicht, die seine Auszahlung kontrolliert, und im Streitfall keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken – Ende 2025 standen 671 Domains darauf, ersetzt werden sie innert Stunden, wenn ein Anbieter die Adresse wechselt. Wer auf einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt also nicht «inoffiziell», sondern ausserhalb jedes Schutzes, den das BGS vorsieht.
Sporttip – das Wettprogramm der Deutschschweiz und des Tessins
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet deckt 19 Kantone ab: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Spielkonto eröffnen, sofern er mindestens 18 Jahre alt ist, keine Spielsperre besteht und die Identität per Ausweis-Upload verifiziert wurde. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Wer als Wettkämpfer in einem Wettereignis antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Jouez Sport – das Wettprogramm der Westschweiz
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen; die Regeln zu Identitätsprüfung, Sperrdatei und Selbstsperre sind mit Swisslos deckungsgleich. Die Quote, der Programmumfang und die Wettarten können allerdings von Sporttip abweichen, weil die beiden Veranstalter ihr Angebot unabhängig zusammenstellen – es gibt keine gemeinsame Vorgehensweise, nur die gemeinsame Gespa-Liste.
Was auf der Gespa-Liste steht – und was nicht
Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, auf der Grundlage von Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was nicht in dieser Liste steht, darf auch nicht angeboten werden – selbst wenn ein vergleichbarer Anbieter im Ausland denselben Markt führt. Die Liste schliesst ausdrücklich Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows aus. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur dann erlaubt, wenn sie eigens aufgeführt sind; Rangwetten auf Trainingsläufe sind immer ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, fehlen in der Liste, und ein Esports-Abschnitt existiert nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ebenfalls gesperrt.
Für Squash heisst das: Welche Turniere im Wettprogramm auftauchen, hängt allein davon ab, ob die Gespa sie in dieser Liste führt. Die Profi-Tour der PSA, die World Tour-Events und einzelne Weltranglistenturniere werden üblicherweise aufgenommen, einzelne regionale Turniere dagegen nicht. Wer auf ein bestimmtes Match wetten will, prüft es im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport, nicht in einem Vergleichsportal. Fehlt das Turnier, fehlt die Wette – auch wenn ausländische Anbieter sie im Programm haben.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperre
Die Gespa schreibt vor, dass die Spielenden vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Art. 87 VGS). Die Oberlimite bei Swisslos liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 pro Zeitfenster. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das gilt, obwohl das Gesetz nur 24 Stunden verlangt; die 72 Stunden sind eine verschärfende Selbstverpflichtung von Swisslos, die der Veranstalter in seinen Bedingungen anwendet. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, getrennt von der Verlustlimite. Wer eines dieser Instrumente nicht setzt, kann technisch kein Spielkonto aktivieren – die Eingabemaske verlangt die Werte, bevor die erste Wette angenommen wird.

Daneben steht die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Ein freiwilliger Selbstunterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr nicht erreicht hat, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Konsequenzen für den Geldbeutel
Die Limite, die ein Spieler setzt, ist die einzige Zahl, die hier wirklich zählt. Wer sich bei der Registrierung CHF 100 pro Woche setzt, kann in dieser Woche nie mehr verlieren – das System stoppt die Annahme. Wer stattdessen glaubt, mit Disziplin zu spielen, während die Limite auf dem Maximum steht, hat sich gerade gegen das wirksamste Instrument entschieden, das ihm das Gesetz gibt. Die 72-Stunden-Frist bei einer Erhöhung ist nicht Schikane: Sie ist die einzige Bremse, die zwischen einem heissen Moment und einem höheren Wochenverlust steht.
Testkäufe der Gespa 2025
Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen. 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer also annimmt, die Verkaufsstelle schütze stärker als das Online-Konto, schliesst vom falschen Punkt auf den richtigen: Der Online-Zugang verlangt die Identitätsprüfung, der Verkaufstresen oft nicht. Für die Online-Wette heisst das: Der Schutz ist da, weil die Maschine ihn erzwingt.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Wer beworben wird, wer geduldet wird
Vergleich heisst hier nicht, dass zehn konkurrierende Marken gegeneinander antreten. Die Realität ist: zwei Bewilligungen, acht Marken ohne Schweizer Schutz. Die Spalte «Bewilligung» macht daraus keine Wahl, sondern eine Trennlinie; die Spalte «Veranstalter oder ausländische Lizenz» zeigt, was an ihrer Stelle steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
Wie die Tabelle zu lesen ist
Die acht Marken ohne Bewilligung sind hier aus einem einzigen Grund aufgeführt: Schweizer Spielerinnen und Spieler treffen sie im Internet, sei es über Werbung, Affiliate-Links oder spontane Suche. Sie sind keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport; sie sind eine Kategorie für sich, mit eigener Rechtslage, eigenem Konkursrisiko und ohne Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, gewinnt in einer Währung, die er auf einer Schweizer Bank unter Umständen deklarieren muss: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen; in anderen Kantonen ist die Praxis milder, aber nirgends «automatisch steuerfrei».
Lizenzregister und Sperrliste
Die Gespa publiziert keine «weisse Liste» weiterer Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Was sie publiziert, ist die Sperrliste ausländischer Domains. Sie ersetzt keine Bewilligung; sie ist die andere Seite desselben Verbots. Eine Domain, die dort auftaucht, ist per DNS-Sperre für Schweizer Anschlüsse unerreichbar, was die Anbieter nicht hindert, innert Stunden auf eine neue Adresse zu wechseln. Die Sperrliste ist also kein Schutz, der allein trägt – sie ist ein Hinweis darauf, dass die Gespa den Anbieter bereits kennt.
Was Squash als Wettsport ausmacht – und warum das Programm schmal ist
Squash wird professionell in einer geschlossenen Halle zwischen vier Wänden gespielt, in der Regel über drei oder fünf Gewinnsätze bis 11 Punkte. Die Spielzeit ist kurz, ein Satz dauert üblicherweise 10 bis 20 Minuten, ein Match selten länger als 90 Minuten. Für Wettanbieter ist das ein schmales Feld: Wenige Turniere, wenige Top-Spieler, hohe Spezialisierung, kleine Zuschauerzahlen. Die grossen Buchmacher im Ausland listen Squash trotzdem, oft mit Match-Wetten, Satzwetten und gelegentlich Live-Quoten. In der Schweiz listet die Gespa nur, was die Profi-Tour hergibt – die World Tour, Weltranglistenturniere und einzelne national und international ausgeschriebene Events.
Wettarten, die im Programm auftauchen können
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die typischen Squash-Märkte der Match-Sieger (Sieg Spieler A oder B) und, je nach Turnier, der Satzwetten (Wett-Sieger nach Sätzen, Handicap nach Sätzen, Gesamtanzahl Sätze). Über die reguläre Spielzeit hinausgehende Wetten, wie sie etwa im Fussball mit Verlängerung und Penaltyschiessen üblich sind, gibt es bei Squash in der Regel nicht, weil das Spiel keinen Sieger über die regulären Sätze hinaus produziert. Was das Wettprogramm tatsächlich führt, prüft der Spieler am Tag des Matches im Wettangebot von Sporttip oder Jouez Sport.
Warum die Quote allein nicht reicht
Bei einer Randsportart zählt weniger die Quote als die Frage, ob das Match überhaupt angeboten wird. Wer auf einen ATP-Tennis-Match wartet, findet zu fast jeder Stunde ein Spiel; wer auf ein PSA-Turnier wartet, wartet oft tagelang. Das verschiebt das Risiko: Eine gute Quote auf ein Spiel, das man verpasst, weil das Wettprogramm es erst eine Stunde vor Spielbeginn listet, ist wertlos. Sporttip und Jouez Sport aktualisieren ihr Programm zu unterschiedlichen Zeiten, und wer konsequent Squash spielen will, schaut in beide Programme.
Quote, Marge und Gewinn: Wie der Preis einer Wette entsteht
Die Quote auf ein Zwei-Wege-Match ist das, was der Buchmacher für einen Franken Einsatz zurückzahlt, wenn die Wette gewinnt. Bei Quote 1.90 bekommt der Spieler für jeden Franken 1.90 Franken zurück, also 90 Rappen Gewinn pro eingesetztem Franken. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: zwei Quoten von 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 2.25, drei Quoten von 1.40 ergeben 2’744.
Die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. Sie wird berechnet, indem die reziproken Quoten aller Ausgänge eines Marktes addiert werden und das Ergebnis von 1 abgezogen wird. Für ein illustratives Zwei-Wege-Match mit beiden Quoten 1.90 gilt: 1/1.90 plus 1/1.90 = 0.5263 plus 0.5263 = 1.0526, also eine Auszahlungsquote von 1/1.0526 = 0.9500 – exakt 95 %. Die Marge dieses Marktes ist 1 minus 0.95 = 0.05, also 5 %. Bei einer Sportart mit dünnem Programm kann die Marge höher liegen, weil der Veranstalter schlechter absichern kann; das ist die natürliche Folge der schmalen Liquidität, nicht ein Aufschlag aus Marketinggründen.
Für ein Drei-Wege-Match mit Quoten 2.20, 3.40 und 3.40 wäre die Rechnung 1/2.20 + 1/3.40 + 1/3.40 = 0.4545 + 0.2941 + 0.2941 = 1.0427; die Auszahlungsquote läge bei 95.9 %, die Marge bei 4.1 %. Solche Margen sind Bandbreiten, keine exakten Werte: Wer am Spieltag im Wettprogramm die Quoten abliest, sieht den aktuellen Stand, nicht den historischen Durchschnitt.
Was die Marge für den Spieler bedeutet
Bei einer Marge von 5 % auf einem Markt verliert der Spieler im Durchschnitt 5 Rappen pro eingesetztem Franken, bevor irgendein Können ins Spiel kommt. Ein Markt mit 3 % Marge ist 2 Prozentpunkte günstiger als einer mit 5 %, und auf 1’000 Franken Umsatz sind das 20 Franken weniger Verlust. Bei Randsportarten wie Squash ist die Marge oft höher als bei Fussball oder Tennis, einfach weil weniger Wettvolumen fliesst. Wer Squash spielt, akzeptiert diesen Aufschlag – oder er lässt es.
Wie der Gewinn aus Einsatz und Quote entsteht
Der Gewinnbetrag einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 2.50 ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 50, also ein Nettogewinn von CHF 30. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote mit dem Einsatz multipliziert. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, ein Detail, das bei kleinen Einsätzen unsichtbar ist und bei grossen ein paar Rappen ausmacht.
Warum Tipps keine Gewinne garantieren
Ein Tipp ist eine Einschätzung, keine Vorhersage. Wer die Setzliste, die Spielstatistik, den Head-to-Head-Vergleich und die Tagesform liest, baut eine Wahrscheinlichkeit auf; die Quote spiegelt eine andere Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher aus seinem Modell ableitet. Liegt die eigene Einschätzung über der impliziten Wahrscheinlichkeit der Quote, ist die Wette «value». Aber «value» heisst nicht «gewinnt»: Eine value-Wette verliert in einem von drei Fällen, weil der Sport nicht deterministisch ist. Wer auf Dauer 5 % Marge schlagen will, muss langfristig mehr value identifizieren als der Markt – was in einer Randsportart wie Squash, wo die Quoten wegen der dünnen Zahlengrundlage schwanken, prinzipiell möglich, aber nie garantiert ist.
Sporttip im Detail: Limits, Quotenboosts, Cash-Out und Auszahlung
Sporttip lässt sich online über die Website von Swisslos oder die App (iOS, Android) spielen; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an eine Sporttip-Verkaufsstelle getragen und dort gespielt werden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Kombiboost und Profitboost
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, ebenfalls pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Cash-Out, Livewetten und Bet-Builder
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären.
Einzahlung, Auszahlung und Verfall
Das Swisslos-Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Bewertung Sporttip
Sporttip ist die einzige seriöse Wahl für Deutschschweizer Squash-Spieler. Das Wettprogramm ist nicht das breiteste der Welt, dafür sind die Regeln klar, die Auszahlung nachvollziehbar, die Spielsucht-Instrumente gesetzlich verankert. Wer Squash spielen will, akzeptiert die Programm-Enge – sie ist der Preis der Bewilligung. Der Sporttip-Reingewinn floss 2025 zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld, das hier bleibt, ist nicht verloren, sondern zweckgebunden – anders als bei jeder ausländischen Marke.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück zu Sporttip und folgt im Wesentlichen denselben Regeln: zwei bewilligte Veranstalter, eine Gespa-Liste, ein gemeinsames Sperrregister. Was sich unterscheidet, ist das Programm: Die Loterie Romande stellt ihr Angebot unabhängig zusammen, was zu anderen Squash-Märkten, anderen Quoten und anderen Sonderaktionen führen kann. Wer im Wallis, in Genf oder in der Waadt wohnt, hat keine andere Schweizer Wahl, und wer in den Deutschschweizer Kantonen wohnt, hat keinen Zugang.
Verfügbarkeit und Programm
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Online-Registrierung folgt denselben Regeln wie bei Swisslos: 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, einmalige Registrierung, Ausweis-Upload. Welche Squash-Märkte im Programm stehen, prüft der Spieler direkt bei Jouez Sport – die Gespa-Liste definiert nur den Rahmen, nicht den konkreten Inhalt.
Bewertung Jouez Sport
Für Westschweizer Squash-Spieler ist Jouez Sport die einzige legale Option. Das Programm ist vergleichbar schmal wie bei Sporttip, weil die Sportart selbst schmal ist; die Spielerschutz-Instrumente sind identisch, die Auszahlung folgt dem Schweizer Standard. Was fehlt, ist die direkte Konkurrenz, die das Quoteniveau drücken würde – die zwei Veranstalter stehen nicht im Wettbewerb um die gleiche Kundschaft, weil ihre Vertragsgebiete sich nicht überschneiden. Wer die Quote vergleichen will, vergleicht sie mit der Erinnerung an ein anderes Match, nicht mit einem anderen Schweizer Anbieter.
Die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen acht Anbieter in der Tabelle haben keine Schweizer Bewilligung. Die BGS-Regel ist eindeutig: Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen nach Art. 130 BGS. Der Spieler wird nicht bestraft, aber er hat keinen Schutz: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrdatei, keine Schweizer Gerichtsbarkeit, und im Streitfall das Risiko, dass die Gewinne auf einer ausländischen Plattform blockiert, zurückgehalten oder nie ausgezahlt werden.
Was die Werbung verschweigt
Werbe-Versprechen wie «beste Quote», «gratis Wette», «100 % Bonus» stehen bei diesen Marken in einer Rechtsordnung, die der Spieler nicht teilt. Die Quote ist nicht «besser», nur weil sie höher ist – sie enthält die Marge des ausländischen Anbieters, die oft ähnlich liegt wie bei den Schweizer Veranstaltern. Eine «gratis Wette» ist in der Regel ein Wettguthaben, dessen Bedingungen (Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist) der Spieler zuerst lesen muss. Ein «100 % Bonus» heisst 100 % auf die Einzahlung, aber das Bonusgeld ist meistens nicht auszahlbar, bevor ein Vielfaches des Bonus umgesetzt worden ist. All diese Bedingungen sind in den ausländischen AGB geregelt, die nach ausländischem Recht ausgelegt werden, nicht nach Schweizer Konsumentenschutz.
Die Sperrliste als Hinweis
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS gesperrt werden. 671 Domains standen Ende 2025 darauf. Eine gesperrte Domain ist nicht «verboten» im moralischen Sinn; sie ist ein Indikator dafür, dass die Gespa den Anbieter als unerlaubt einstuft. Wer eine dieser Domains öffnen will, stösst auf eine schwarze Seite; wer die Domain wechselt, hat die Sperre umgangen. Das Spiel gegen die Sperrliste gehört zum Geschäftsmodell.
Bewertung der ausländischen Marken
Die acht Marken sind keine Auswahl, sondern eine Warnung. Wer aus Gewohnheit, Bequemlichkeit oder Neugier auf einer ausländischen Plattform spielt, hat eine Quote gewonnen und einen Schutz verloren. Die Schweizer Gesetze kennen keinen Bonus, der diesen Verlust aufwiegt. Wer sich für eine dieser Marken entscheidet, tut das in Kenntnis der fehlenden Aufsicht – oder in Unkenntnis, was ihm die Gespa-Liste und die Sperrliste sagen wollten.
Steuern: Was ein Gewinn in der Schweiz auslöst
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spieler über die Steuererklärung zurückholen kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb «je nach Kanton» die einzige ehrliche Formulierung ist. Für die meisten Squash-Wetten heisst das: unter dem Freibetrag, keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen; andere Kantone sind milder. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater nachfragen, nicht im Wettgewinn-Fenster der Plattform. Der Bundesfreibetrag gilt nur für bewilligte Schweizer Spiele, nicht für ausländische.
Was nicht existiert
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine «5 % Wettsteuer» auf der Quittung sieht, ist auf einer ausländischen Plattform, die diese Steuer entweder einbehält oder in die Quote eingepreist hat. Im bewilligten Schweizer System trägt der Spieler diese Steuer nicht.
Werbung, Boni und der Rahmen des BGS
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was einzelne Promo-Codes oder Bonusaktionen betrifft, sind die AGB des Veranstalters massgeblich, nicht die Werbung.
Was das für die Squash-Werbung heisst
Wer Squash-Werbung von einem ausländischen Anbieter sieht, sieht Werbung, die in der Schweiz gegen Art. 74 BGS verstösst. Wer auf die Werbung klickt und spielt, macht sich nicht strafbar, gibt aber jeden Schutz ab, den die Gespa-Liste bietet. Die Quote ist nicht besser, das Programm nicht breiter, der Bonus nicht wertvoller – nur die Aufsicht fehlt.
Was ein Spieler konkret prüft, bevor er eine Quote annimmt
Vier Fragen vor der Wette: Steht das Match im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport – oder auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung? Stimmt die Quote mit der eigenen Einschätzung überein, oder ist sie niedrig genug, dass die Marge allein schon den Wert frisst? Ist die Verlustlimite für die kommenden 7 oder 30 Tage noch nicht ausgereizt? Und: Wird das Turnier überhaupt von der Gespa-Liste erfasst, oder ist es ein regionales Ereignis, das im Ausland Wettmärkte hat, in der Schweiz aber nicht? Wer diese vier Fragen beantworten kann, hat die Grundlagen, die ihm die Aufstellung der Anbieter im Vergleich nicht liefern kann.
Häufig gestellte Fragen
Ist Online-Squash-Wetten in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt ist es nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, jeweils im eigenen Vertragsgebiet: Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Kraft; eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht.
Taucht Squash in der Gespa-Liste auf?
Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten enthält Squash in der Regel über die Profi-Tour und Weltranglistenturniere, einzelne regionale Events dagegen nicht. Welche konkreten Matches im Programm stehen, prüft der Spieler am Spieltag direkt bei Sporttip oder Jouez Sport, nicht in einer Vorschau-Liste.
Wie entsteht die Quote, und was bedeutet die Marge?
Die Quote ist das, was der Buchmacher pro Franken Einsatz zurückzahlt. Die Marge berechnet sich, indem die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes summiert und von 1 abgezogen werden. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %; bei Squash kann die Marge wegen der schmalen Zahlengrundlage höher liegen als bei Mainstream-Sportarten.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote; der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Nettogewinn ist Einsatz mal (Gesamtquote minus 1). Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Warum ist kein Tipp sicher, und wie begründet man eine Einschätzung?
Ein Tipp ist eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung, keine Vorhersage. Selbst eine value-Wette verliert in einem Drittel der Fälle, weil der Sport nicht deterministisch ist. Eine begründete Einschätzung fusst auf Setzliste, Head-to-Head, Formkurve und Spielbedingungen – aber sie ist kein Versprechen, sondern eine Annahme über Wahrscheinlichkeiten, die der Markt anders bewerten kann.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette?
Vor der ersten Wette setzt der Spieler eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, bei Swisslos mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine zusätzliche Einzahlungslimite für 30 Tage ist freiwillig. Eine Spielsperre trägt sich in das schweizweite Register ein und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Sportarten – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
