Online-Wettanbieter mit Gratiswette 2026: was in der Schweiz erlaubt ist und was eine Freiwette wirklich taugt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und abgeglichen mit der Bewilligungs- und Aufsichtspraxis der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach «Online-Wettanbieter mit Gratiswette» sucht, stösst zuerst auf grosse ausländische Namen, die mit «100 % Bonus», «Free Bets» und «risikofreien Wetten» werben. Die Realität ist enger. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und jede Promotion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Eine echte Auswahl an Gratiswetten gibt es daher nicht – wohl aber eine Auswahl an Wettanbieter-Profilen, die man kennen sollte, bevor man sich bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anmeldet. Diese Einordnung ordnet die Angebote nach dem, was sie wirklich kosten: Mindestquote, Umsatz, Frist und die Frage, ob der Einsatz überhaupt zurückfliesst.

Was eine Gratiswette in der Schweiz ist – und was nicht

Eine Gratiswette ist ein Wettguthaben, das der Anbieter dem Konto gutschreibt, ohne dass die spielende Person dafür einzahlt. Bei einer normalen Wette fliesst bei einem Gewinn der Einsatz zurück, beim Reingewinn kommt der Gewinn obendrauf. Bei einer Freiwette ist das anders: Die meisten Gratiswetten zahlen nur den Nettogewinn aus, der Einsatz der Freiwette verfällt. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem «Risiko» einer eigenen Wette und dem vermeintlich geschenkten Einsatz einer Gratiswette. Wer 10 Franken Gratiswette zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält nicht 20 Franken zurück, sondern nur 10 Franken Reingewinn – der «Einsatz» der Freiwette ist verloren.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der Schweizer Markt kennt dafür den gesetzlichen Begriff des Gratisspielguthabens. Es darf nach dem Geldspielgesetz nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Gespa abgegeben werden, und es ist grundsätzlich nicht auszahlbar: Man kann es einsetzen, der Gewinn landet auf dem Spielerkonto, das ursprüngliche Guthaben aber verschwindet. Wer also eine Aktion mit «10 Franken geschenkt» sieht, bekommt 10 Franken Wettkapital – kein Geld, das man sich einfach wieder auszahlen lassen kann.

Daraus folgt, was eine Gratiswette in der Praxis wert ist. Die Wetteinsatz-Multiplikatoren, mit denen internationale Anbieter werben, sind in der Schweiz selten. Stattdessen gibt es eng begrenzte Aktionen: ein bestimmtes Ereignis, ein bestimmtes Guthaben, eine bestimmte Frist. Wer hier den höchsten Betrag sucht, baut auf das schwächste Argument. Eine kleine Aktion mit klaren Bedingungen und ohne Umsatzanforderung kann mehr wert sein als eine hohe «Free Bet», die zuerst mehrfach umgesetzt werden muss.

Bewilligung, Aufsicht und Sperrliste: die Rechtslage

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und teilt die Spiele in Grossspiele und Kleinspiele ein. Online-Sportwetten sind Grossspiele. Sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das Gesetz ausdrücklich sagt: Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis). Wer in der Schweiz wettet, kann also nur bei einem dieser beiden Anbieter ein Konto mit Schweizer Bewilligung eröffnen, und das Konto nur, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt.

Was darf überhaupt gewettet werden? Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Eckball- und Kartenmärkte etwa fehlen, ein Esports-Bereich existiert nicht, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur aufgeführt, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Live-Wetten sind erlaubt, vorbehaltlich der Bewilligung im Einzelfall; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein. Cash-Out ist nicht separat reguliert, sondern eine Funktion, die der Anbieter nach eigenem Ermessen anbietet.

Die Kehrseite sind die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie verletzen das BGS, wenn sie Spielerinnen und Spieler in der Schweiz annehmen. Die Gespa publiziert eine Sperrliste, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen – Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer trotz Sperrliste spielt, riskiert die Einziehung von Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter, und hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Einblick in die Buchführung des Anbieters.

Wer für sich entscheidet, wo er spielt, sollte diesen Unterschied nicht kleinreden: Die Schweizer Bewilligung kostet eine kleine, geschlossene Auswahl an Wettmärkten und das Fehlen von aggressiven «Free-Bet»-Ketten. Sie bietet im Gegenzug den Anschluss an das schweizweite Sperrregister, einen Rechtsweg in der Schweiz, klare Auszahlungsregeln und die Sicherheit, dass der Anbieter überhaupt in der Schweiz steuerbar ist.

Spielerschutz, der auch mit Gratiswette gilt

Eine Gratiswette ändert nichts an den Regeln, die ohnehin gelten. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport mitmacht, setzt vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Diese Werte kommen nicht vom Gesetzgeber, sondern von den Anbietern; das BGS verlangt nur, dass überhaupt eigene Maximalwerte für Einsatz oder Verlust gesetzt werden.

Daneben existiert das schweizweite Spielersperrregister. Eine Selbstsperre bei Swisslos kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage erfolgen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in den Casinos – den landbasierten und den Online-Casinos – sowie in Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, schliesst sich also nicht nur von einer Plattform aus, sondern vom gesamten regulierten Schweizer Geldspielmarkt. Auszahlungen an gesperrte oder minderjährige Personen sind ausgeschlossen.

Was heisst das im konkreten Fall einer Gratiswette? Wer für die Aktion den 7-Tage-Verlust auf das Maximum setzt, nur um die 10 Franken «mitnehmen» zu können, macht den Schutz unwirksam. Wer die Limite nach der Aktion nicht wieder senkt, läuft Gefahr, dass die Aktion der Auslöser für eine längere Verlustserie wird. Eine Aktion mit 10 Franken Gratisspielguthaben ist den Aufwand nicht wert, wenn danach die Verlustlimite für Wochen vergessen wird. Die Reihenfolge gehört umgedreht: zuerst die persönliche Limite setzen, dann die Aktion einsetzen, dann die Limite auf das ursprüngliche Niveau zurückführen.

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen jährlich. Im Test 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen Online-Wetten, weil dort die Identität vor der ersten Wette geprüft wird; es ist aber ein Argument dafür, dass die Aufsicht an Verkaufsstellen noch nicht greift. Wer auf den Verkaufspunkt angewiesen ist, sollte das im Kopf behalten.

Wie Promotionen in der Schweiz funktionieren – und was sie wert sind

Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, kennt Staffelungen wie «100 % bis 200 Euro, 5x umsetzen, Mindestquote 1.80, 30 Tage Frist». In der Schweiz ist das eine andere Welt. Die Gespa hat 2025 zum Beispiel 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos für Gratisspielguthaben erteilt. Jede dieser Aktionen ist einzeln bewilligt, mit klar definiertem Anlass, Zielgruppe und Höchstbetrag. Eine «Welcome-Bonus»-Kette wie bei internationalen Anbietern sucht man vergeblich.

Die Bandbreite der bewilligten Aktionen reicht vom Sporttip-Kombiboost über Quoten- und Profitboosts bei Einzelwetten bis zu gelegentlichen Aktionscodes an bestimmten Verkaufsstellen oder in Stadien. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien einen Code verteilt: Wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Struktur, die man in der Schweiz erwarten darf: kleine Beträge, klar befristet, an einen Anlass gebunden.

Der Sporttip-Kombiboost ist ein anderes Modell. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist keine Gratiswette im klassischen Sinn, sondern ein Gewinnboost auf eine normale Kombiwette. Wer ihn nutzt, zahlt seinen Einsatz aus der eigenen Tasche und bekommt im Erfolgsfall einen Zuschlag auf den Nettogewinn.

Daneben gibt es Quoten- und Profitboosts. Beide gelten nur online, der Quotenboost für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, der Profitboost für ein definiertes Sportereignis. Pro Person und Aktion ist der Boost nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung ist er limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer den Boost mitnimmt und anschliessend die Wette vorzeitig aussteigen will, verliert den Bonus.

Wichtig ist, was diese Aktionen nicht sind: keine Cash-Boni, keine Einzahlungs-Multiplikatoren, keine «Free Spins»-Logik auf Sportwetten übertragen. Wer nach «10 Franken gratis ohne Einzahlung» sucht, findet in der Schweiz sehr selten, was der Suchbegriff verspricht. Die nächste Aktion ist ein Wochenend-Event in einem Stadion, eine Promotion an einen Verkaufsstellen-Besuch oder ein Quotenboost auf ein vorab ausgewähltes Spiel.

Der Wert einer Gratiswette ohne Einsatzrückzahlung

Bei einer Gratiswette ohne Einsatzrückzahlung ist der erwartete Wert niedriger als der Nominalbetrag, weil der Einsatz verloren geht und der Markt einen Buchmachermarge enthält. Für eine zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 52.6 %, die Marge 47.4 %. Bei einer Gratiswette von 10 Franken auf eine der beiden Seiten entspricht der erwartete Wert 10 × (1.90 − 1) / 1.90 × 52.6 % ≈ 2.77 Franken.

Das ist die Bandbreite, mit der man rechnen sollte: 10 Franken Gratisspielguthaben sind rund 2.50 bis 3 Franken Erwartungswert, je nach Markt und Quote. Wer das weiss, sortiert Aktionen anders. Eine kleine Aktion an einem engen Markt mit zwei ausgeglichenen Quoten ist mehr wert als eine hohe «Free Bet» auf einen Markt mit starker Favoritenstellung, weil die Auszahlungsquote bei ausgeglichenen Quoten näher an 100 % liegt. Auf einem 1.20/4.50-Markt zum Beispiel beträgt die Auszahlungsquote nur rund 90 %, was den Wert der Gratiswette zusätzlich drückt.

Diese Rechnung zeigt, was eine Gratiswette nicht ist: keine risikolose Wette, kein «geschenktes Geld». Sie ist ein Rabatt auf den zukünftigen Wetteinsatz, der ungefähr der halben Auszahlungsquote des gewählten Marktes entspricht. Wer eine Aktion mitnimmt, sollte sich bewusst sein, dass er im Erwartungswert nur einen Bruchteil des Nominalbetrags bekommt. Wer das ignoriert, jagt einem Marketingbild hinterher, das der Mechanismus nicht einlöst.

Vergleich der Online-Wettanbieter mit Gratiswette 2026: Schweizer Bewilligung und Vertragsgebiet

In der nachfolgenden Übersicht stehen die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen zuvorderst, geordnet nach ihrem Vertragsgebiet. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung folgen in alphabetischer Reihenfolge und sind klar als «ohne Schweizer Bewilligung» markiert. Die Spalten bilden ab, was die Bewilligungslage für die Spielerin konkret bedeutet: Wer wird beaufsichtigt, in welchem Kanton kann man ein Konto eröffnen, und welcher Status ist im Schweizer Recht massgeblich.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz nicht zutreffend

Diese Tabelle trennt sauber, was die Spielende wissen muss: zwei bewilligte Veranstalterinnen mit klar definierten Vertragsgebieten, und acht ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und auf der Sperrliste der Gespa stehen können. Die Reihenfolge innerhalb der zweiten Gruppe ist alphabetisch und enthält keine Wertung. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen der bewilligten und der nicht bewilligten Variante – aber die rechtliche Bewertung dieser beiden Wege ist nicht gleichwertig.

Was die Anbieter im Detail bieten

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel, und ihr Produkt Sporttip wird in den deutschsprachigen Kantonen, in Tessin und in Liechtenstein angeboten. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen; ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet ist keine Online-Teilnahme möglich. Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, eine verifizierte Identität und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Identitätsdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Promotionen bei Sporttip sind eng begrenzt und vorgängig von der Gespa bewilligt. Der Kombiboost auf 4 bis 15 Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ist die bekannteste Form; daneben gibt es Quoten- und Profitboosts auf einzelne Spiele, gelegentliche Aktionscodes und sehr seltene Gratiswettguthaben. Das Sporttip-Wettprogramm enthält alle grossen Sportarten und die auf der Gespa-Liste aufgeführten Wettbewerbe. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung – Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Der Minimaleinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken, bei Systemwetten 10’000 Franken. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, sollte wissen: Es ist nicht auszahlbar, und nur der Gewinn daraus fliesst auf das auszahlbare Wallet. Die Verlustlimiten (1 Tag, 7 Tage, 30 Tage) sind vor der ersten Wette zu setzen, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Für unter 21-Jährige gilt eine 1’000-Franken-Oberlimite statt 9’999.

Die Spielstärke von Sporttip ist seine Bewilligung: Wer dort spielt, ist an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, hat einen Schweizer Rechtsweg, kann eine Selbstsperre mit Wirkung für Casinos und Liechtenstein setzen, und kennt die Spielregeln aus einer einzigen Quelle. Die Schwäche ist das geschlossene Wettprogramm: Was nicht auf der Gespa-Liste steht, fehlt im Programm. Das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern die Folge des Gesetzes.

Für wen passt Sporttip? Für Spielerinnen und Spieler in der Deutschschweiz, in Tessin oder in Liechtenstein, die mit den grossen Sportarten auskommen und auf den Schutz des Schweizer Rechts setzen. Wer den vollen Umfang an Spezialmärkten, Live-Optionen und internationalen Aktionen sucht, ist hier falsch und sollte sich bewusst sein, dass er die Schweizer Bewilligung gegen diese Auswahl tauscht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, zählt rund 221 Mitarbeitende und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in einem ihrer Vertragsgebiete wohnt, kann ein Konto eröffnen; ohne Wohnsitz keine Online-Teilnahme. Die Verkaufsstellen sind gerade in ländlichen Regionen wichtig, weil nicht jede Person online affin ist und der Kauf am Schalter weiterhin die häufigste Form der Wette in der Romandie bleibt.

Die Promotionen sind ähnlich begrenzt wie bei Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 ist ein gutes Beispiel: Sie band die Aktion an einen physischen Anlass (Eishockeystadien der National League), ein Zeitfenster (7 Aktionstage) und ein Kontingent (7’000 Stück à 10 Franken), und sie war 30 Tage gültig. So sieht eine bewilligte Schweizer Promotion aus: kein offener Bonus für alle, sondern ein gezielter Anreiz für eine bestimmte Zielgruppe, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Zeitfenster.

Beim Spielerkonto gelten 10’000 Franken maximale Einzahlung pro 30 Tage und 10’000 Franken maximales Wallet-Guthaben. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Identitätsprüfung und Spielsperre funktionieren nach demselben Muster wie bei Swisslos, einschliesslich des Anschlusses an das schweizweite Sperrregister. Die kantonale Aufsicht durch die Westschweizer Kantone ergänzt die Gespa-Aufsicht auf Bundesebene.

Die Stärke von Jouez Sport ist die regionale Verankerung: Wer in der Romandie wohnt, hat eine Veranstalterin, die ihre Verkaufsstellen kennt, frankophone Sprache pflegt und Promotionen an lokale Anlässe bindet. Die Schwäche ist dieselbe wie bei Sporttip: das geschlossene Wettprogramm, die fehlenden Spezialmärkte, die kleinen Aktionen. Wer aus der Westschweiz kommt und auf den Schweizer Rechtsschutz setzt, hat hier eine valable Adresse; wer das volle Spektrum sucht, muss verstehen, dass er den Schutz gegen die Auswahl eintauscht.

Für wen passt Jouez Sport? Für Spielerinnen und Spieler in der Romandie, die das Wettangebot der Gespa-Liste akzeptieren und die regionale Anbindung schätzen. Wer viel auf Live-Märkten mit vielen Spezialwetten setzt, wird nicht bedient, und wer auf internationalen Aktionen spielen will, ist hier ebenfalls falsch.

Betwinner

Betwinner ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, und ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz haben über Betwinner keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was in der Praxis zu einer DNS-Sperre durch Schweizer Internetanbieter führt – was aber nicht heisst, dass der Zugang technisch unmöglich ist.

Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte sich über drei Punkte im Klaren sein: Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungsregeln, keine Schweizer Sperrmöglichkeit, und die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten – nicht für die Spielerin, aber für den Anbieter und alle, die Werbung dafür verbreiten. Auszahlungen laufen ins Ausland, die Steuerbehandlung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton, und Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Was bedeutet das für die Bewertung? Betwinner ist nicht «besser» oder «schlechter» als ein bewilligter Anbieter, sondern unterliegt einem anderen rechtlichen Regime. Wer den vollen Umfang an internationalen Märkten und Promotionen sucht und bereit ist, dafür auf den Schweizer Rechtsschutz zu verzichten, findet hier ein Angebot. Wer das nicht akzeptiert, gehört zu einem bewilligten Anbieter.

WirWetten

WirWetten gehört zur gleichen Kategorie wie Betwinner: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS. Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain enthalten, was den Zugang aus Schweizer Netzen blockiert – das Verfahren der Gespa ersetzt Domains innerhalb von Stunden, wenn der Anbieter die Adresse wechselt.

Die Bewertung folgt demselben Muster wie bei Betwinner: ein anderes rechtliches Regime, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht. Wer den Schutz nicht braucht oder bewusst darauf verzichtet, kann dort spielen; wer den Schutz will, ist bei einem der beiden bewilligten Anbieter besser aufgehoben.

BetFury

BetFury wirbt mit Krypto-fokussierten Produkten und einem Mix aus Sportwetten und Casino. In der Schweiz ist diese Kombination aus zwei Gründen problematisch: Die Casino-Komponente unterliegt der ESBK-Aufsicht und braucht eine separate, in der Schweiz nicht ausgestellte Konzession; und Krypto-Auszahlungen sind mit dem BGS ohnehin nicht vereinbar, weil Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin fliessen dürfen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte diese beiden Punkte kennen, bevor er einzahlt.

Die Lizenz der Marke hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Die rechtliche Lage ist identisch mit der von Betwinner und WirWetten; die Geschäftsstrategie (Krypto) ist es nicht.

Roobet

Roobet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, und kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz haben keinen Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste wird per DNS umgesetzt, was den Zugang aus Schweizer Internetanschlüssen in der Regel blockiert, aber nicht garantiert.

Was das für den konkreten Fall bedeutet, hängt vom Wohnsitzkanton ab: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, andere Kantone wenden ihre eigenen Regeln an. Wer auf den Schweizer Rechtsschutz Wert legt, gehört zu den bewilligten Anbietern; wer auf internationale Promotionen und ein breiteres Wettprogramm setzt, akzeptiert die andere Rechtslage bewusst.

1xBet

1xBet ist einer der grösseren internationalen Anbieter und war in mehreren europäischen Märkten regulatorisch auffällig. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung; die Lizenzen, mit denen das Unternehmen wirbt, entfalten hier keine Wirkung. Die Gespa hat 1xBet-Domains in der Vergangenheit auf die Sperrliste gesetzt; die Sperrung gilt für Schweizer Internetanbieter per DNS, nicht für den Zugang aus dem Ausland oder über technische Umgehungen.

Die Bewertung ist identisch mit derjenigen der anderen ausländischen Anbieter in dieser Liste: ein anderes rechtliches Regime, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht. Wer die Marke nutzt, sollte sich bewusst sein, dass das BGS die Werbung für nicht bewilligte Angebote ausdrücklich verbietet und mit Busse bis 500’000 Franken bestraft – auch wenn die Strafverfolgung in der Praxis gegen den Anbieter und nicht gegen die Spielerin läuft.

Funbet

Funbet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit Lizenzhinweisen aus anderen Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Die Marke gehört in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter in dieser Übersicht: kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa. Auszahlungen laufen ins Ausland, die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton, und das Risiko der Einziehung von Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter besteht.

Wer auf internationale Promotionen und ein breiteres Wettprogramm Wert legt, findet hier ein Angebot – muss aber die andere Rechtslage akzeptieren. Wer auf Schweizer Rechtsschutz und das Sperrregister setzt, gehört zu den bewilligten Anbietern.

Rainbet

Rainbet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: internationaler Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Die Bewertung folgt demselben Muster wie bei den anderen ausländischen Anbietern. Die Lizenz, mit der die Marke wirbt, hat in der Schweiz keine Kraft, und die Spielenden haben keinen Schweizer Rechtsweg.

22Bet

22Bet schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier gilt: Die Marke operiert mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten; die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz haben keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Bewertung unterscheidet sich nicht von derjenigen der anderen Marken in dieser Kategorie.

Wie eine Aktion praktisch abläuft – Schritt für Schritt

Eine Schweizer Aktion läuft anders ab als eine internationale «Welcome-Bonus»-Kette. Das Beispiel JouezSport verdeutlicht den Ablauf.

Schritt 1: Aktion identifizieren. Wer im National-League-Stadion einen Code sieht oder aus der Werbung von einer bewilligten Promotion erfährt, prüft die Teilnahmebedingungen auf der Anbieter-Website. Dort stehen Aktionszeitraum, Kontingent, Zielgruppe und Gültigkeitsdauer des Guthabens.

Schritt 2: Konto verifizieren. Ohne verifiziertes Konto gibt es kein Gratisspielguthaben. Die Identitätsprüfung läuft über die Plattform, mit Ausweis und Adressabgleich. Wer noch kein Konto hat, eröffnet es zuerst; im Westschweizer Vertragsgebiet über die Loterie Romande, im Deutschschweizer über Swisslos.

Schritt 3: Code eingeben. Innerhalb der Aktionsfrist – bei der Stadion-Aktion waren es 7 Tage – wird der Code im Konto eingegeben. Ist das Kontingent aufgebraucht oder die Frist verstrichen, gibt es kein Guthaben.

Schritt 4: Guthaben einsetzen. Die 10 Franken Gratisspielguthaben sind 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und können auf eine Wette nach Wahl gesetzt werden. Wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben.

Schritt 5: Gewinn verwenden. Gewinn aus dem Einsatz des Gratisspielguthabens wird regulär dem Wallet gutgeschrieben und unterliegt den normalen Auszahlungsregeln. Das ursprüngliche Guthaben verfällt.

Wer eine solche Aktion mitnimmt, sollte die Fristen im Kalender markieren – das 7-Tage-Fenster für die Code-Eingabe, das 30-Tage-Fenster für den Einsatz. Wer beides verpasst, hat am Ende weder das Guthaben noch den Gewinn, sondern nur die Verlustlimite, die er vorher gesetzt hat.

Steuern, Auszahlung und was nach der Wette passiert

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 waren es 1’070’400 Franken. Die Kantone haben eigene Schwellen, die je nach Kanton deutlich tiefer liegen können. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die typische Wette liegt weit unter der Schwelle; in aller Regel fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Anbietern. Wer bei einem bewilligten Schweizer Anbieter spielt, fällt unter das in Abschnitt «Bewilligung, Aufsicht und Sperrliste: die Rechtslage» beschriebene Regime. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Praxis kann abweichen: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer aus einem anderen Kanton kommt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Die Auszahlung bei den bewilligten Anbietern läuft auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos schreibt Gewinne bis 1’000 Franken automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen auf Drittkonten sind nach dem BGS nicht möglich. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss mit Auszahlungen ins Ausland und mit den Konditionen dieses Anbieters leben, ohne Schweizer Aufsicht über den Vorgang.

Wer mit Gratiswetten ausländischer Anbieter spielen will

Wer sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anmeldet, sollte sich drei Dinge vergegenwärtigen. Erstens: Die Sperrliste der Gespa kann die Domain jederzeit aufnehmen, was den Zugang aus Schweizer Netzen blockiert. Zweitens: Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Bussen bis 500’000 Franken bestraft – die Strafverfolgung richtet sich gegen den Anbieter und seine Werbepartner, nicht gegen die Spielerin. Drittens: Im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, um die Auszahlung zu erzwingen.

Der andere Weg ist die Selbstsperre. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, schliesst sich vom gesamten regulierten Geldspielmarkt aus: Sporttip, Jouez Sport, alle Schweizer Casinos und Online-Casinos sowie Angebote in Liechtenstein. Diese Sperre ist im schweizweiten Register hinterlegt; die Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur über eine Fachstelle. Wer mit dem Gedanken spielt, sich bei einem ausländischen Anbieter anzumelden, sollte zuerst prüfen, ob er noch in den Schutz des Schweizer Systems fallen will – eine Selbstsperre hilft nicht gegen ausländische Anbieter, weil diese nicht an das Register angeschlossen sind.

Wer das alles akzeptiert und bewusst bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte drei Vorkehrungen treffen: das eigene Budget hart begrenzen, getrennt von Alltagskonten einzahlen, und sich regelmässig fragen, ob die Auswahl den Verlust an Schutz aufwiegt. Die internationale Auswahl an Märkten und Promotionen ist real; sie hat ihren Preis, und der wird am Anfang nicht bezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein Wettguthaben, das der Anbieter ohne Einzahlung gutschreibt. Bei den meisten Gratiswetten wird nur der Nettogewinn ausgezahlt; der Einsatz der Freiwette verfällt. Bei einer normalen Wette fliesst der Einsatz mit dem Gewinn zurück, bei einer Gratiswette ohne Einsatzrückzahlung tut er das nicht.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Gültig ist er nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Gratiswette, und was war die Stadion-Aktion?

Beide Veranstalterinnen bieten Gratisspielguthaben nur in eng begrenzten, von der Gespa bewilligten Aktionen an. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien einen Code verteilt: 7’000 Stück à 10 Franken Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Eine offene «Welcome»-Gratiswette wie bei internationalen Anbietern gibt es nicht.

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 75 Abs. 2 BGS, dass Gratisspielguthaben vorgängig von der Aufsicht bewilligt wird. Die Gespa hat 2025 zum Beispiel 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Damit soll verhindert werden, dass Gratisspielguthaben als aggressiver Marketinghebel missbraucht wird und Spielerinnen und Spieler zu ungeplanten Einsätzen verleitet.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette?

Bei einer normalen Wette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote, und der Einsatz wird mit dem Gewinn zurückgezahlt. Bei einer Freiwette ohne Einsatzrückzahlung wird nur der Reingewinn ausgezahlt, und der erwartete Wert hängt von der Auszahlungsquote des Marktes ab. Für eine zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 liegt der Erwartungswert einer 10-Franken-Gratiswette bei rund 2.50 bis 3 Franken.

Was gilt für Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung verletzen das BGS, wenn sie Spielerinnen und Spieler in der Schweiz annehmen. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht; Einsatz und Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»