Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und welche Bewilligung was kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.

In der Schweiz treten regelmässig neue Wettmarken auf, die mit Bonus, App und Quoten werben, als wäre der Markt offen. Das Gegenteil stimmt: Wer hier Sportwetten veranstaltet, braucht eine Schweizer Bewilligung, und diese Bewilligung haben nach interkantonalem Recht nur zwei Organisationen. Swisslos, eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande führt dieselbe Aufgabe unter dem Namen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Acht weitere Namen in diesem Vergleich sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie zahlen keine Steuern hier, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und können ihre Domain auf der Gespa-Sperrliste wiederfinden. Wer einen seriösen Anbieter sucht, landet also zwingend bei einer der beiden staatlichen Veranstalterinnen; wer eine breitere Wettauswahl, höhere Limits oder ein anderes Kontomodell möchte, muss die Konsequenzen kennen, bevor er bucht.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 19, 2026. Bewilligungen geprüft gegen das Register der Gespa und die BGS-Bewilligungsdatenbank.

Neue Wettanbieter: was das Label in der Schweiz wert ist

Ein neues Logo, ein runder Bonus, eine App mit Cash-Out-Knopf: das reicht auf vielen Märkten, um ein «neuer Anbieter» zu sein. In der Schweiz trägt dieser marketingfreundliche Auftritt nichts aus. Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt für jedes Grossspiel eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland, gleich woher – hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Sie öffnet kein Tor, sie ersetzt keine Gespa-Aufsicht, sie führt keine Spielerkonten gegen das Schweizer Sperrregister. Konkret: ein Anbieter, der heute hier wirbt und morgen unter einem anderen Logo wiederkehrt («Domain-Hopping» in der Sprache der Aufsicht), bleibt ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Das hat Folgen, die eine Werbung gerne überdeckt. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, hat dort keinen Schweizer Rechtsschutz; im Streitfall zahlt er vor einem Richter, der kein Schweizer Recht anwenden kann. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden (Art. 130 BGS). Die Spielsucht-Sperre, die bei Swisslos und Loterie Romande wirkt, gilt dort nicht. Und schliesslich der DNS-Block: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter blockieren (Art. 86-93 BGS). Stand Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, die meisten davon Sportwetten-Anbieter aus dem EU-Raum. Eine neue Marke, die heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein.

«Neu» ist also kein Qualitätsmerkmal, sondern nur ein Marketing-Etikett. Was zählt, ist allein die Bewilligungsfrage. Die nächsten Abschnitte ordnen die zehn bekanntesten Namen danach.

Die Rangliste der Schweizer Sportwetten-Anbieter

Die folgende Tabelle ordnet die zehn bekanntesten Namen danach, ob sie in der Schweiz eine Bewilligung haben oder nicht. Die beiden bewilligten Veranstalterinnen stehen oben – sie allein sind im rechtlichen Sinn Sportwetten-Anbieter in der Schweiz. Die übrigen folgen mit der ausdrücklichen Kennzeichnung, dass sie ohne Schweizer Bewilligung operieren.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausländische Lizenzangabe
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
BetFury Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
bet365 Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, Domain auf der Gespa-Sperrliste
Bahigo Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
PowBet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Fezbet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Wettigo Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
AmunRa Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
1Bet Nein – keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz

Die Reihenfolge der bewilligten Veranstalter folgt keinem sportlichen Ranking – sie ergeben sich aus der geografischen Zuständigkeit. Die Reihenfolge der übrigen Namen ist alphabetisch und enthält keine Aussage über Grösse, Angebot oder Qualität; sie ist hier nur vollständig aufgeführt, weil sie in Werbung und Vergleichsportalen regelmässig auftauchen.

Grundlagen und Einordnung des Marktes

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, kommt an zwei Namen nicht vorbei. Das ist kein Oligopol im üblichen Sinn, sondern das Ergebnis eines politischen Entscheids: Die Kantone haben 2019 in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) festgelegt, dass Sportwetten wie Lotterien nur durch die beiden bestehenden Veranstalterinnen angeboten werden. Hintergrund war die Sorge, dass eine freie Bewilligungspraxis den Spielerschutz aushöhlen würde. Das Ergebnis ist ein geschlossener Markt mit zwei Anbietern, regional geteilt, beide mit demselben Aufsichtsdach: der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

«Sportwetten-Anbieter Schweiz» meint also nicht zehn Player mit unterschiedlichen Stärken, sondern zwei territoriale Monopole mit identischem Auftrag. Wer in Basel, Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Graubünden, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos – online oder in eine der Verkaufsstellen, von denen die Lotterie Romande 2’350 in der Westschweiz betreibt. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder im Wallis wohnt, geht zu Loterie Romande. Eine Online-Registrierung bei der «falschen» Veranstalterin funktioniert nicht: Voraussetzung ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, ausserdem Volljährigkeit und keine offene Spielsperre (Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025).

Diese Zweiteilung hat praktische Konsequenzen, die in der Werbung der ausländischen Anbieter gerne unter den Tisch fallen. Erstens: Es gibt keine schweizweite Sportwetten-Plattform. Wer umzieht – etwa von Genf nach Zürich – verliert seinen Account und muss sich beim anderen Veranstalter neu registrieren. Zweitens: Beide Anbieterinnen müssen sich an dieselbe Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten halten (Art. 25 BGS, Version vom 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten – Eckballwetten, Kartenwetten oder eSports tauchen hier nicht auf. Drittens: Beide Veranstalterinnen schütten ihren Reingewinn in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung; Swisslos etwa hat 2025 CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus den Sportwetten allein CHF 109 Mio. Das ist das eigentliche Geschäftsmodell: nicht Provision, sondern Reingewinn zugunsten öffentlicher Zwecke.

Rechtslage: BGS, Gespa und was eine Bewilligung trägt

Die zentrale Norm ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51). Es ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und wird vom Geldspielkonkordat der Kantone (in Kraft 1.1.2021) ergänzt, das die interkantonale Aufsicht organisiert. Sportwetten zählen nach Art. 3 lit. c und e BGS zu den Grossspielen und brauchen eine kombinierte Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, nicht die ESBK, die nur Spielbanken und Online-Casinos überwacht – ein häufiger Irrtum in Vergleichstexten.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine ausländische Lizenz hat im Inland keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das bedeutet: Ein Anbieter, der in Malta eine Lizenz hält, ist dadurch in der Schweiz nicht zugelassen. Wer hier Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Gegenüber Spielenden wird nicht ermittelt, aber es gibt kein schweizerisches Anrecht auf Auszahlung, im Konkursfall können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS).

Die Werbung für ausländische Anbieter ist ebenfalls geregelt. Sie darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Die Gespa hat 2025 in 32 Fällen eine Bewilligung für Gratisspiele oder Gratisguthaben erteilt – 24 für Loterie Romande, 8 für Swisslos. Boni sind also nicht frei, sie brauchen eine vorgängige Gespa-Genehmigung (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Was eine Bewilligung trägt, lässt sich in vier Punkten zusammenfassen. Erstens: Schweizer Spielerschutz mit verpflichtenden Verlustlimiten und Spielsperren in einem gemeinsamen Register. Zweitens: Eine geschlossene, von der Gespa geführte Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Drittens: Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen in der Schweiz oder Liechtenstein; keine anonymen Zahlungen, keine Kryptowährungen. Viertens: Aufsicht und Beschwerdeweg über die Gespa, nicht über eine ausländische Behörde. Wer eines dieser Elemente nicht braucht oder bewusst darauf verzichten will, hat faktisch nur die nicht bewilligten Anbieter zur Auswahl – mit den beschriebenen rechtlichen Folgen.

Spielerschutz: Limiten und Sperren

Beide bewilligten Veranstalterinnen verlangen von ihren Spielenden vor der ersten Wette drei Verlustlimiten – für einen Tag, eine Woche und einen Monat. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das ist mehr als das Gesetz verlangt: Art. 87 VGS schreibt nur vor, dass der Veranstalter tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen muss, und lässt ihm die Form frei. Swisslos und Loterie Romande haben sich für fixe Werte plus Selbstwahl entschieden.

Daneben gibt es das schweizweite Sperrregister. Eine produktbezogene Selbstsperre ist bei Swisslos für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristende. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Wer einmal gesperrt ist, kann frühestens nach drei Monaten die Aufhebung beantragen (Art. 84 VGS); eine spezialisierte Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Das ist bemerkenswert konkret im Vergleich zu vielen ausländischen Anbietern, die mit «Selbstlimitierung» werben, aber keinen Eintrag in ein Register vornehmen. Die Testkäufe der Gespa 2025 haben allerdings gezeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht perfekt funktioniert: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige erfolgreich eine Sportwette verkauft. Wer sich auf den Schutz verlässt, sollte online spielen und sich an der Kasse ausweisen.

Zahlungsmittel und Auszahlung

Die Spielregeln der BGS-Aufsicht sind hier klar. Gewinne und Restguthaben werden nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausbezahlt – in der Schweiz oder Liechtenstein (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Wallet-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Anbietern ebenso wenig wie Auszahlungen in Kryptowährungen. Das schliesst einen ganzen Strauss von Zahlungswegen aus, den ausländische Anbieter selbstverständlich anbieten: Bitcoin, USDT, E-Wallets ohne Schweizer Anschluss, prepaid cards.

Swisslos konkretisiert das in den Online-Bedingungen: Das Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei den Online-Zahlungen ist PostFinance Pay verfügbar – die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Auszahlungen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgen zweimal pro 365 Tagen gratis; ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen binnen drei Arbeitstagen auf das bekannte Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausbezahlt – es bleibt auf dem Wallet und verfällt nach den jeweiligen Bedingungen. Loterie Romande verfährt im Grundsatz gleich, mit eigenen PostFinance- und Bankauszahlungsregeln.

Was im Ausland selbstverständlich klingt, ist hier also nicht Standard: kein PayPal, kein Skrill, kein Neteller, kein paysafecard, weil das Konto im eigenen Namen belegt sein muss. Wer diese Zahlungswege gewohnt ist, wird sie bei Swisslos und Loterie Romande nicht finden – und wird sie bei den nicht bewilligten Anbietern finden, mit allen Konsequenzen, die das vorhergehende Kapitel beschrieben hat.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten laufen während des Spiels mit Quoten, die sich an Spielstand und Uhrzeit orientieren. Bei Sporttip funktioniert das vollständig: Wetten vor Spielbeginn und während des Spiels sind beide zulässig, und es gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Die Wettannahme folgt aber strengen Regeln: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheidung – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, das gilt es bei der Tippabgabe zu beachten.

Cash-Out ist bei Sporttip vorhanden, aber eingeschränkt: nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt es sich nicht mehr rückgängig machen. Swisslos garantiert das Cash-Out nicht für jeden Markt und kann den Betrag jederzeit anpassen. Er ist in aller Regel tiefer als der potenzielle Wettgewinn, wenn man die Wette hätte auslaufen lassen – eine Eigenheit, die viele Werbungen gerne verschweigen.

Wettarten, Quoten und Marge

Bei Sporttip bestehen Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten; voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert, andere Kombinationen derselben Partie können Swisslos zurückweisen und den Einsatz rückerstatten. Für Kombinationen gibt es einen Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 oder höher, 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, online, prematch, live oder als Systemwette, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts sind nur online auf Prematch-Einzelwetten verfügbar, einmal pro Person nutzbar, begrenzt in Einsatz und Erhöhung; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was die Quote über den Anbieter verrät: Hinter jeder Zahl steht eine Marge. Wird auf einen Zweier-Markt – Heimsieg oder Auswärtssieg – mit Quote 1.90 und 1.90 angeboten, ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge also 5 %. Das ist die Grösse, die der Anbieter von jeder Wetteinheit einbehält – auf Dauer, im Mittel vieler Wetten, unabhängig vom Ausgang des einzelnen Spiels. Bei engen Fussballmärkten auf Gespa-gelisteten Wettbewerben liegt die Bandbreite typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer Quoten vergleicht, vergleicht darum Margen, nicht Werbeaussagen.

Loterie Romande arbeitet nach dem gleichen Quotenmodell, ihre Quoten werden unabhängig von Sporttip festgelegt, ein direkter Quotenvergleich zwischen beiden Veranstalterinnen ist also nur dort sinnvoll, wo beide denselben Markt anbieten – etwa bei Top-Ligen in Fussball, Eishockey und Tennis. Bei Auszahlungen gilt: Swisslos rundet Gewinne zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Auf den Rappen genau rechnen lohnt also nicht; eine Wette von CHF 3.50 auf Quote 2.05 ergibt einen Bruttogewinn, der nicht 7’175, sondern nach Aufrundung 7.18 und nach Ab-Rundung 7.15 beträgt.

Sportarten und Turniere im Programm

Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 bestimmt, was gewettet werden darf. Sie enthält eine geschlossene Auswahl an Sportarten und Wettbewerben, jeweils mit den erlaubten Wettarten. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und Pferderennen sind die wichtigsten Hauptfelder; Formel 1 und MotoGP tauchen ebenso auf wie Radsport, Ski alpin, Biathlon und Snooker. Frauenwettbewerbe sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie auf der Liste stehen. Ranking-Wetten sind nur zulässig, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Wetten auf Eckbälle, Karten oder ähnliche Micro-Märkte, die bei ausländischen Anbietern üblich sind, fehlen in der Liste. eSports tauchen nicht auf, obwohl sie auf dem Weltmarkt ein eigenes Segment sind.

Das hat eine ehrliche Konsequenz für die Wettauswahl: Wer Micro-Märkte aus dem Ausland gewohnt ist, wird im Schweizer Programm weniger finden. Wer hingegen auf gut geführte Mainstream-Sportarten setzt – Bundesliga, Super League, Champions League, NHL, ATP-Tour – findet das Wichtigste vor und ist mit den Grossveranstaltungen gut bedient. Wetten, die nach Spielbeginn platziert werden, zählen mit Quote 1.00, wenn das Ereignis bereits entschieden ist; eine Wette auf ein abgesagtes Ereignis wird nach den Regeln von Sporttip storniert und der Einsatz zurückgegeben, in der Kombination mit Quote 1.00 gewertet.

Zu achten ist auf die Gültigkeit der regulären Spielzeit: Nachspielzeit zählt, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» tippt, sollte prüfen, ob das Wettprogramm die Halbzeit-Mehrdeutigkeit klar adressiert – gerade bei Turnieren, in denen das tatsächliche Spiel wegen Verlängerung später endet.

Die zehn Anbieter im Einzelbild

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt die Sportwetten der Schweiz unter dem Markennamen Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste, ist also geschlossen, aber breit genug für die grossen Fussball-, Eishockey-, Tennis- und Pferdewettenmärkte. Wer dort spielt, hat eine Schweizer Bewilligung, einen einzigen Account, der mit Ausweis gegen Adressdatenbanken verifiziert wird, und ein Wallet, das nur auf das eigene Bank- oder Postkonto ausgezahlt wird. Die Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, sind täglich, wöchentlich und monatlich, mit Höchstwert CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Die Höchsteinsätze sind sportlich überschaubar: CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann Limits jederzeit anpassen, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Diese Limits sind der Preis des Schweizer Modells – sie machen Hochrisiko-Kombiwetten mit fünfstelligen Einsätzen unmöglich, und sie sind genau der Punkt, an dem die Auswahl an europäischen Buchmachern grösser wird.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt für die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis dieselbe Aufgabe. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz in einem dieser Kantone, Volljährigkeit und keine offene Spielsperre; das Wettangebot deckt sich weitgehend mit Sporttip, beide folgen derselben Gespa-Liste, sind aber separate juristische Personen und führen getrennte Kundenkonten. Der Hauptsitz steht in Lausanne, die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in der Romandie lebt, hat mit Jouez Sport den Schweizer Veranstalter für seine Region; wer in die Deutschschweiz zieht, muss sich neu bei Swisslos registrieren lassen, ein Wechsel des Wohnsitzes innerhalb der Schweiz bedeutet faktisch einen Anbieterwechsel.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Was bleibt, sind acht Namen, die in Werbung, Vergleichsportalen und Suchergebnissen rund um Schweizer Sportwetten regelmässig auftauchen. Für jeden davon gilt: Keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto im Rahmen der BGS-Vorgaben, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Die ausländische Lizenzangabe, wo vorhanden, hat hier keine Kraft.

BetFury. Ein internationales Casino- und Wettangebot mit einer Spielwährung, die auf Krypto-Belohnungen ausgerichtet ist. Schweizer Recht greift nicht, Schweizer Auszahlung auf ein Bankkonto im eigenen Namen ist nicht gesichert; die Werbung richtet sich an Kunden, die Krypto-Wallet und ausländische Lizenzen akzeptieren.

bet365. Der grösste europäische Online-Buchmacher nach Umsatz ist in der Schweiz nicht zugelassen, die Domain steht nach Angabe der Gespa auf der Sperrliste; bet365 gehört zu den Namen, die im Schweizer Markt am häufigsten per DNS-Block nicht erreichbar sind.

Bahigo. Afrikanisch-europäisch ausgerichteter Anbieter, in der Schweiz ebenfalls nicht bewilligt; wer dorthin ausweicht, hat keinen Schweizer Rechtsweg.

PowBet. Eher casino- und bonusgetriebene Marke mit Sportwetten im Anhang; fehlt die Schweizer Bewilligung, entfällt jeder Schweizer Spielerschutz.

Fezbet. Wie PowBet ein Beispiel für einen Anbieter, dessen Schwerpunkt auf Casino liegt und der ein Sportwetten-Angebot mitführt; in der Schweiz ohne Bewilligung.

Wettigo. Name bewusst zweisprachig angelegt, der Versuch, im deutschsprachigen Markt zu spielen; Schweizer Bewilligung fehlt.

AmunRa. Ägyptisch anmutender Markenauftritt, Casino-zentriert; in der Schweiz ohne Bewilligung und unterliegt der Sperrlisten-Praxis.

1Bet. Klassische europäische Online-Sportwettenmarke, in der Schweiz nicht zugelassen, ohne Verbindung zum hiesigen Ausschlusssystem.

Der Reiz dieser Anbieter ist offensichtlich: breitere Wettauswahl, Micro-Märkte, höhere Limits, oft Krypto- oder E-Wallet-Zahlungen, oft Bonusmodelle, die in der Schweiz nicht zulässig wären. Der Preis ist die fehlende Schweizer Aufsicht, die fehlende Sperre, die fehlende Auszahlung in das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto nach Schweizer Regeln, das Risiko der Domain-Sperrung sowie die steuerliche Einordnung der Gewinne im Kanton – im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer diese Folgen bewusst trägt, kann mit diesen Marken spielen; wer sie nicht kennt, hat sich der Werbung anvertraut.

Was eine Wettquote über die Marge verrät

Eine Wettquote ist kein Geschenk des Anbieters; sie ist ein Preis, in dem die Marge schon steckt. Rechnerisch ist das schnell gezeigt. Für einen Zwei-Wege-Markt – etwa Heimsieg oder Auswärtssieg – gilt: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote Heim + 1/Quote Auswärts). Bei einem ausgeglichenen Markt mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1.9/2 = 0.95; die Marge, also der Anteil, den der Buchmacher von jedem Franken Einsatz im Durchschnitt einbehält, beträgt 5 %. Bei 1.85/1.85 steigt sie auf rund 7.5 %, bei 1.95/1.95 sinkt sie auf rund 2.5 %. Das ist die Bandbreite, in der sich die Margen auf Fussball-Outrights bei Top-Ligen typischerweise bewegen; dreissig-prozentige Margen, wie sie bei exotischen Märkten oder bei Kombinationswetten ohne Boost üblich sind, kommen hinzu.

Was die Rechnung offenbart: Auf langsame, konsistente Einsätze kumulieren sich kleine Margen. Wer pro Woche CHF 100 auf einem 5 %-Markt setzt, verliert im statistischen Mittel rund CHF 5 pro Woche allein an der Marge, unabhängig davon, wie gut seine Tipps sind. Die einzige Möglichkeit, die Marge zu verkleinern, ist der Quotenvergleich zwischen Anbietern, die denselben Markt führen – oder die Konzentration auf die wenigen Swisslos- und Loterie-Romande-Märkte, die mit engen Quoten angeboten werden, etwa Champions League oder NHL. Bei Loterie Romande sind die Quoten unabhängig von Swisslos festgelegt; ein direkter Vergleich lohnt sich, wo beide denselben Markt listen.

Die Marge ist eine statistische Grösse, kein Versprechen. Sie gilt im Mittel vieler Wetten, nicht für eine einzelne Wette und nicht für einen einzelnen Spieltag.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf überhaupt Wetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nach interkantonalem Recht und nach dem Geldspielgesetz (BGS) nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Wenn nur zwei Anbieter zugelassen sind, wer ist dann «der beste» – und worin unterscheiden sie sich wirklich?

Eine seriöse Antwort ist nicht «der eine ist besser», sondern «für wen passt welcher Veranstalter». Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos Sporttip; wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, geht zu Loterie Romande Jouez Sport. Die regionale Zuständigkeit ist hart, ein Online-Account beim «falschen» Veranstalter ist nicht möglich. Beide folgen derselben Gespa-Liste und haben vergleichbare Limitenstrukturen.

Was bedeutet «eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz», und was taugen Anbieter mit ausländischer Lizenz?

Eine Schweizer Bewilligung berechtigt einen Anbieter, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten, und verpflichtet ihn zur Gespa-Aufsicht. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, das Spielerkonto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, die Auszahlung folgt nicht den Schweizer VGS-Regeln, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren.

Wie wird der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote bei Sporttip berechnet und gerundet?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten aus Einsatz mal Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10 auf Quote 2.05 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 20.50; nach Aufrundung CHF 20.50, nach Ab-Rundung ebenfalls CHF 20.50. Eine Wette CHF 3.50 auf Quote 2.05 ergäbe CHF 7’175, nach Aufrundung CHF 7.18 und nach Ab-Rundung CHF 7.15.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Gespa-Sperrliste ist das Verzeichnis ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab 2026, die kantonalen Freibeträge fallen je nach Kanton teils anders aus. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt; Steuerberaterin oder kantonale Steuerverwaltung wissen, wie der Wohnkanton es handhabt.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»