Was in der Schweiz unter Sportwetten fällt – und wer sie anbieten darf
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Wer in der Schweiz auf ein Sportereignis wettet, betritt ein stark eingehegtes Feld. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; ihre Angebote sind staatlich kontingentiert, ihre Quoten unterliegen einem gemeinsamen Spielregelwerk, und der Spielerschutz greift früher als in den meisten Nachbarländern. Wer die Regeln und die Mechanik dahinter versteht, sieht auch, was Werbeversprechen von Online-Buchmachern wert sind, die hier gar keine Bewilligung haben.
Aktualisiert am Oktober 19, 2026; die Zahlen und Bewilligungsangaben wurden gegen die geltenden Spielregeln und den Geschäftsbericht 2025 von Swisslos abgeglichen.
Grundlagen: Was eine Sportwette in der Schweiz überhaupt ist
Eine Sportwette ist ein Tipp auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen ein Entgelt – den Einsatz – mit einer Quote, die angibt, wie viel im Erfolgsfall zurückkommt. In der Schweiz ist sie als Grossspiel eingestuft; das macht sie steuerlich, aufsichtlich und organisatorisch zu einem Glücksspiel und nicht zu einem Finanzprodukt.
Was das in der Praxis heisst: Die Quote spiegelt nicht nur die Wahrscheinlichkeit, sondern auch die Marge des Veranstalters – den Anteil, den dieser von jedem eingesetzten Franken einbehält. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 bedeutet das eine Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) von rund 90,70 % und eine Marge von rund 9,30 % je Franken Einsatz. Das ist kein konstanter Branchenwert, sondern eine Bandbreite, die je nach Markt zwischen etwa 5 % und 12 % schwankt; einzelne Spezialmärkte liegen darüber, Standardmärkte eher darunter. Wer diesen Hebel versteht, sieht die Mechanik hinter jeder «besten Quote» – sie ist nicht absolut, sondern die niedrigste Marge auf einem bestimmten Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Schweiz lässt nur zwei Veranstalterinnen zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bedienen klar abgegrenzte Kantone, beide sprechen Schweizerdeutsch, Französisch und teils Italienisch, beide nutzen dieselbe Aufsichtsstelle und dieselbe gesetzliche Grundlage. Das bedeutet auch: Wer hier wettet, wettet immer gegen eine gemeinwohlorientierte Einrichtung – Gewinne werden nicht an Aktionäre ausgeschüttet, sondern fliessen in kantonale Fonds und in die Sportförderung.
Rechtslage: Was das Geldspielgesetz erlaubt und was nicht
Sportwetten fallen in der Schweiz unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Sie sind als Grossspiel eingestuft und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt – nicht vom ESBK, das nur für die Casinoaufsicht zuständig ist. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung, beide gestützt auf die Artikel 21–25 BGS. Geltungsbereich: nur die Schweiz, was Art. 4 BGS ausdrücklich festhält («gilt nur in der Schweiz»).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Aufteilung ist nicht technisch bedingt, sondern eine politische Entscheidung; eine dritte Schweizer Veranstalterin ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer als Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung aktiv wird, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Für die Spielerin und den Spieler heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat in der Schweiz weder Aufsicht noch Ausschlussregister noch Beschwerdestelle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Diese Sperre richtet sich an die Anbieter, nicht an die Nutzer, die rechtlich nicht belangt werden – aber im Streitfall kein Schweizer Recht haben und im Konfliktfall sogar um Einsatz und Gewinn fürchten müssen.
Werbung für unbewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Die folgende Beschreibung bewertet ausländische Marken deshalb, ohne sie zu bewerben.
Was die Spielregeln konkret vorschreiben
Die Spielregeln von Sporttip legen fest, wer an einer Wette teilnehmen darf: Erwachsene mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, ohne Spielsperre und nur einmal pro Person registriert (Stand: 13. Januar 2025). Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausweise werden gegen Adressdatenbanken geprüft; Mehrfachkonten sind nicht möglich.
Die zugelassenen Sportarten und Wettformen stehen auf einer geschlossenen Liste der Gespa (Version vom 10.09.2026). Wetten auf Wetter, Politik oder Unterhaltung sind ausgeschlossen; nur Sportereignisse sind erlaubt, darunter klassische 1X2-Wetten, Handicaps, Über/Unter-Tore, Torschützen und Ranglistenwetten. Frauenwettbewerbe und Qualifikationsspiele sind nur erlaubt, wenn sie explizit aufgeführt sind; Trainingsläufe, Eckbälle, Kartenmärkte und E-Sports tauchen in der Liste nicht auf. Wer regelmässig ausserhalb der Liste wettet, bekommt bei Sporttip bald den Hinweis, dass dieser Tipp nicht angenommen wird.
Spielerschutz: Limits, Selbstsperre und die schweizweite Sperre
Der Spielerschutz ist integraler Bestandteil der Bewilligung, nicht eine freiwillige Ergänzung. Die Organisatoren müssen maximale Verlustlimiten für einen Tag, eine Woche und einen Monat anbieten (Art. 87 VGS). Die Spielerin wählt sie selbst, der Anbieter erzwingt sie – wer noch keine Limits gesetzt hat, kann nicht tippen.

Verlustlimiten vor der ersten Wette
Wer sich bei Sporttip online anmeldet, muss vor der ersten Teilnahme Limits setzen: für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage. Standardobergrenze für volljährige Spielende ist CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limits gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Diese Limits gehören zum Pflichtprogramm – wer sie ignoriert, kommt ohnehin nicht zur Wette. Wer sie bewusst niedrig ansetzt, schützt sich vor dem klassischen Tipping-Point: dem Moment, in dem man «den Verlust zurückholen» will und genau dadurch den nächsten Verlust produziert. Der 72-Stunden-Vorbehalt bei einer Erhöhung ist keine Schikane, sondern eine bewusste Sperre gegen den spontanen Entschluss nach einer Niederlage. Eine Wette ohne gesetztes Limit ist in der Schweiz nicht möglich.
Spielsperre und Selbstsperre
Die Spielsperre ist die stärkste Stufe. Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage an – ohne Aufhebung vor Fristablauf – und eine unbefristete Sperre, die ins schweizweite Register eingetragen wird. Eine solche Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten auf Antrag und unter Einbezug einer Fachstelle wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer sich selbst aussperrt, kann von der Sperre nicht einfach zurück – und genau das ist der Sinn.
Wer gar nicht erst spielen will, kann eine Pause von bis zu sechs Monaten wählen (Art. 89 VGS). Diese Selbstpause ist weniger einschneidend als die Sperre, aber sie verschiebt den Alltag mit Wettanfragen aus dem Alltag. Exkludierte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Testkäufe der Gespa 2025 haben allerdings ein ernüchterndes Bild an Verkaufsstellen gezeichnet: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige verkauft. Der Online-Schutz funktioniert strenger als der Offline-Schutz – wer volljährig wettet, tut es online grundsätzlich kontrollierter als an einer beliebigen Verkaufsstelle.
Sportarten und Turniere: Was das Wettprogramm hergibt
Das Wettprogramm in der Schweiz ist enger gefasst als bei den meisten ausländischen Anbietern. Die geschlossene Gespa-Liste bestimmt, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen angeboten werden dürfen. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angenommen werden.
Fussball und die grossen Turniere
Fussball bildet das Rückgrat des Schweizer Wettprogramms. Die reguläre Spielzeit umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit – Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie explizit Gegenstand der Wette sind. Die grossen Turniere sind vertreten, sofern die Qualifikation erreicht wird. Die Europameisterschaft der Männer und die Weltmeisterschaft stehen im Programm, ebenso die Champions League und die Europa League.
Wichtig fürs Verständnis: Die Schweizer Bewilligung folgt dem Turnierkalender und den internationalen Vorgaben, nicht dem Marketing eines Anbieters. Wenn «EM-Spielwetten» für Schweizerinnen beworben werden, geht es nicht um ein Sonderprogramm, sondern um die übliche Palette an Märkten auf einem normalen Grossanlass – 1X2, Asian Handicap, Tore Über/Unter, Torschützen, Halbzeitresultate. Die Endspiel-Wette auf das nächste grosse Turnier ist eine Ranglistenwette; sie ist erlaubt, wenn das Ranking über die Qualifikation oder das Podium entscheidet.
Anders bei den Spielen der Schweizer Nationalmannschaft: Hier wettet man auf eigene Klubs – mit dem Wissen, dass die Schweizer Kader Spiele bestreiten, die meist nicht öffentlich-trainingsbegleitet ausgetragen werden. Wer auf die Nati wettet, wettet nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Gewohnheit.
Andere Sportarten: Eishockey, Tennis, Handball
Neben Fussball ist Eishockey die zweite Säule im Schweizer Programm. Die National League, die Champions Hockey League, WM-Turniere – alles ist abgedeckt, mit Handicap- und Over/Under-Märkten auf Tore. Tennis ist über die grossen Turniere (Australian Open bis US Open) und die ATP- und WTA-Tour vertreten. Handball, Volleyball, Basketball und Unihockey sind auf der Liste, wenn auch dünner als bei einem internationalen Anbieter.
Was nicht vorkommt: Wetten auf Wetter (obwohl in der Schweiz meteorologisch ergiebig), auf TV-Shows, auf politische Wahlen – und E-Sports. Die Gespa-Liste führt keine eigene Sektion für E-Sports, was effektiv einem Verbot gleichkommt. Wer E-Sports-Wetten sucht, verlässt den Schweizer Markt – und damit den Schweizer Schutz.
Die Mechanik einer Wette
Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz × Quote; bei einer Kombiwette ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab – ein Detail, das bei vielen kleinen Wetten keinen Unterschied macht, bei einem grossen Kombi aber den Auszahlungsbetrag leicht schmälert.
Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur als vollständiges Cash-Out. Teilauszahlungen sind nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn, weil der Veranstalter seinen Spread einpreist. Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern und muss es nicht für alle Märkte anbieten.
Sonderfall Kombination: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa mehrere Wetten auf dasselbe Spiel – werden über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Wer eine solche Kombination ohne diese Funktion einreicht, riskiert die Ungültigerklärung der ganzen Wette; der Einsatz wird zurückerstattet.
Wann eine Wette ungültig wird
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00 – die Wette gewinnt nicht, wird aber als glattgestellt behandelt. Bei Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, automatisch mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Wer nach einer Vorentscheidung weiter tippt, spekuliert nicht mehr auf den Ausgang, sondern verschenkt seinen Einsatz. Wer ein Spiel verschoben sieht, sollte die Wette prüfen, bevor er sie platziert.
Gewinne einfordern: Fristen und Beschwerdewege
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn – er verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das klingt altmodisch, ist aber Absicht: Schriftlichkeit schafft Beweisbarkeit. Wer erst nach Monaten reklamiert, hat faktisch keine Hand mehr.
Die zwei zugelassenen Veranstalterinnen im Vergleich
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Die Spalte zu Werbe- oder Bonusmassnahmen entfällt: Keine der beiden Veranstalterinnen braucht Akquiseangebote, beide sind Monopolanbieterinnen in ihren Versorgungsgebieten. Wer eine Schweizer Bewilligung sieht, sieht die ganze Wahrheit über die Veranstalterin. Detaillierte Tabellen zu Märkten oder Quoten sind hier entbehrlich – das Wettprogramm ist über beide Marken weitgehend identisch und durch die Gespa-Liste gespiegelt.
Swisslos Sporttip – der Ost- und Deutschschweizer Anbieter
Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und nutzt die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) als Grundlage. Im Geschäftsjahr 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., weniger als 2024 (CHF 122 Mio.).
Das Sporttip-Angebot ist breit: Einzel- und Kombinationswetten ab einem Mindesteinsatz von CHF 1, mit einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limiten lassen sich jederzeit von Swisslos anpassen – wer eine Wette über dem Limit einreicht, bekommt sie nicht angenommen. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten und sind pro Person nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn auf – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Online-Spielbedingungen gelten ab 13. Januar 2025; die Spielregeln sind in Version 4.2 vom 14. Oktober 2026 dokumentiert. Sporttip ist online, in der Sporttip App (iOS, Android) und an Verkaufsstellen verfügbar; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkauftsstelle gespielt werden.
Die Zahlung läuft über das Swisslos-Wallet, das per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufgeladen wird – Mindestbetrag CHF 20, maximale Aufladung in 30 Tagen CHF 10’000, Aufladung nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Auflademöglichkeit direkt nutzbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Pro 365 Tage sind zwei kostenlose Auszahlungen möglich, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer mit einem grossen Konto rechnet, wird ausgebremst – die Wallet-Obergrenze und die 26-Wochen-Frist für nicht eingeforderte Gewinne erzeugen eine ganz eigene Disziplin.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Veranstalterin
Die Loterie Romande bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihre Kontaktadresse in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Online-Plattform ist jeux.loro.ch.
Die Veranstalterin arbeitet mit derselben Spielregel-Logik wie Swisslos – dasselbe Geldspielgesetz, dieselbe Gespa-Liste, dieselbe Aufsichtslogik. Gewinne, Sperren, Limits und Angebotsgrenzen folgen dem gemeinsamen Rahmen. Was die Loterie Romande gegenüber Swisslos hervorhebt, ist die Westschweizer Identität: ein französischsprachiger Auftritt, ein Vertrieb über 2’350 Verkaufsstellen, die für die Romandie typische Mischung aus Kiosken, Cafés und dedizierten Annahmestellen. Online ist das Angebot auf das Versorgungsgebiet beschränkt – wer im Tessin wohnt, kann hier kein Konto eröffnen, und umgekehrt.
Wer in Genf oder Lausanne wettet, hat selten Anlass, die Ostschweizer Sporttip-App zu öffnen – und wer in Zürich wettet, sieht auf jeux.loro.ch die Ansage, dass sein Kanton nicht versorgt wird. Die Schweizer Bewilligung ist eine Karte, die zwei Veranstalterinnen teilen – nicht eine offene Tür für jeden Bewerber.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgende Übersicht nennt Marken, die bei Schweizer Spielenden über Suchmaschinen und Affiliate-Seiten auftauchen, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, irgendwo – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Diese Marken sind nicht mit der Schweizer Spielsperre verbunden, haben keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
| Marke | Bewilligung in der Schweiz |
|---|---|
| Duelbits | keine |
| bet-at-home | keine |
| Bettilt | keine |
| Sportaza | keine |
| Roobet | keine |
| Pribet | keine |
| Betscore | keine |
| 20Bet | keine |
Wer bei einer dieser Marken ein Konto eröffnet, wettet ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperre und ohne Schweizer Beschwerdestelle. Die Werbeversprechen dieser Marken («gratis Wetten», «beste Quoten», «Cashback») sind in der Schweiz selbst nicht bewilligungsfähig und gehören in die Kategorie Werbung für unbewilligtes Glücksspiel. Sie sind hier erwähnt, damit Leserinnen die Namen einordnen können – nicht, damit sie sie nutzen.
So läuft eine Wette ab – von der Kontoeröffnung bis zur Auszahlung
Eine Sportwette in der Schweiz beginnt mit einem Konto, nicht mit einer Wette. Die Kontoeröffnung bei Swisslos erfordert einen Ausweis, ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen und den Wohnsitz im Vertragsgebiet. Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen. Wer einmal gesperrt ist, bleibt es – die Daten landen im schweizweiten Register, das auch von den Casinos und vom Fürstentum Liechtenstein abgefragt wird.
Nach der Identitätsprüfung folgen die Limits – sie sind keine Voreinstellung, sondern eine Pflichtangabe vor der ersten Wette. Wer keine Limits setzt, kann nicht tippen. Erst dann lässt sich das Wallet aufladen (ab CHF 20, monatlich bis CHF 10’000) und eine Wette platzieren.
Das Wallet funktioniert als Zwischenstation: Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; alles darüber wird auf das angeschlossene Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Die Auszahlung auf das Bankkonto dauert 5 bis 10 Arbeitstage und ist pro 365 Tage zweimal kostenlos – ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten, die den Gewinn entsprechend schmälert. Wer auf seinem Wallet sitzen bleibt, riskiert die Verfall-Frist: 26 Wochen nach Bekanntmachung der Auswertung verfällt nicht eingefordertes Guthaben zugunsten der Swisslos-Zwecke.
Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei einem Mindesteinsatz von CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Wette und CHF 10’000 pro Systemwette. Livewetten unterliegen denselben Quotenmechaniken wie Pre-Match-Wetten; Wetten, die nach Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Cash-Out ist nur online und nur als volle Teilauszahlung möglich; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Steuern und Erträge: Wer wo was deklariert
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; einzelne ausländische Modelle mit einer «Betting Tax» oder «Wettgebühr» haben hier kein Gegenstück. Was bleibt, ist die Einkommensteuer auf Gewinne – und die hat einen Freibetrag.
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV zählt Sportwetten ausdrücklich dazu) sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die eidgenössische Schwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Der kantonale Freibetrag liegt häufig tiefer und variiert; für die meisten Spielerinnen ist das irrelevant, weil sie weit unter dem Freibetrag gewinnen.
Anders bei ausländischen Anbietern: Gewinne von dort unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – Thurgau ist ein verbreitetes Beispiel – behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und beim Offshore-Buchmacher abräumt, muss den Gewinn deklarieren. Hier ist eine Steuerberatung oder ein Anruf bei der kantonalen Steuerverwaltung sinnvoll.
Allgemein gilt: Wer durchschnittlich wettet, hat kein steuerliches Problem mit seinen Gewinnen.
Werbeversprechen und Marketing: Warum die Verlockungen der Branche hier gar nicht stehen dürfen
Die grosse Mehrheit der Werbung, die internationale Wettanbieter für den Schweizer Markt schalten, ist in der Schweiz schlicht verboten. Werbung für Glücksspiel, das hier nicht bewilligt ist, ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS untersagt und kann mit Bussen bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS) bestraft werden. Die Werbung der beiden Schweizer Veranstalterinnen ist ebenfalls reguliert: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet.
Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos; das ist eine sehr niedrige Quote im Verhältnis zur Spielaktivität. Wer Werbe-E-Mails von Drittanbietern bekommt, die «100 % Bonus» oder «risikofreie Wetten» versprechen, bekommt sie von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Die Versprechen selbst – «risikofreie Wette», «Gratiswette», «Booster-Quoten», «beste Quote», «100 % Bonus» – haben in der Schweiz schlicht kein Spielfeld. Die Sportwetten der beiden Veranstalterinnen kosten, was sie kosten: den Einsatz, eine Marge, gegebenenfalls eine Auszahlungskommission. Die Marge ist der Preis, den die Veranstalterin einbebt – nicht der Gewinn, den die Spielerin macht. Wer mit einem Bonus rechnet und keinen bekommt, hat nicht zu kurz getippt, sondern schlicht im falschen Markt gespielt.
Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport halten die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt; weitere Schweizer Veranstalterinnen sieht das Gesetz nicht vor.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung deckt nur Spielerinnen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin ab – bei Sporttip die Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, bei Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft; wer dort wettet, wettet ohne Aufsicht, ohne Sperre und ohne Schweizer Beschwerdeweg.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Wer bei Sporttip das erste Mal tippt, muss Limits für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage festlegen – Standardobergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Ohne gesetzte Limits nimmt das System keine Wette an.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz × Quote; bei Kombiwetten ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet das Resultat zunächst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab – bei kleinen Einsätzen praktisch bedeutungslos, bei grossen Kombis messbar. Der Bruttogewinn ist höher als der tatsächlich ausgezahlte Betrag wegen dieser Rundung; eine Mehrfachauszahlung gibt es nicht.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Turnierverlauf nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – die anderen Voraussagen laufen weiter, sofern das Kombi damit nicht seinen Sinn verliert. Wer verschobene Spiele tippt, sollte die Lage auf der Veranstalterplattform prüfen.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage und eine unbefristete Sperre an; die unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur unter Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer sich selbst aussperrt, kommt an die Sperre erst nach dieser Frist und mit professioneller Begleitung wieder ran.
Rechtslage – hockeywetten
Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»
