Sportwetten-Aktionen in der Schweiz: Was es gibt, was es kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.

Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, kommt an zwei Namen nicht vorbei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Bewilligung für Grossspiele nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und unterstehen der gemeinsamen Aufsicht Gespa. Wer eine dritte Marke mit Schweizer Lizenz sucht, sucht vergebens. Das hat Folgen für jede Aktion, die ein Wettender auf einem Schweizer Wettschein findet: Die Liste ist kurz, die Angebote sind klein, und was wirklich fliesst, hängt an Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Aktionen 2026 für Schweizer Wettende verfügbar sind, wie sie funktionieren und was sie den Wettenden kosten.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie das Reglement der Loterie Romande.

Die Grundlagen: Wie Aktionen bei Schweizer Buchmachern zustande kommen

Eine Aktion ist bei einem Schweizer Veranstalter kein Marketinggeschenk, das einfach draufgelegt wird. Sie ist ein Spielzeug im Sinne des Gesetzes: Wer Gratisspiele oder Guthaben anbieten will, braucht dafür vorher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grösse, in der hier gedacht wird: zwei Anbieter, ein paar Dutzend bewilligte Aktionen pro Jahr, jede einzelne an Bedingungen geknüpft. Wer aus dem Ausland auf eine Schweizer Plattform surft, dem ist kein Spiegelsortiment versperrt – es existiert schlicht nicht.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Was unter diese Bewilligung fällt, ist im Schweizer Sprachgebrauch klar getrennt: ein Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, der Gewinn daraus aber ist regulärer Gewinn und wird auf das Spielkonto oder das Bankkonto überwiesen. Wer hier «Gratisbonus» denkt, liegt falsch: Es geht nicht um einen Geldbetrag, der zurück auf das Empfängerkonto fliesst, sondern um ein Spielkapital, das im System bleibt, bis es gesetzt und gewonnen wurde. Der Unterschied ist nicht klein – ein CHF-10-Gratisspielguthaben aus einer Stadionaktion ist CHF 10 an Einsatzmöglichkeit, nicht CHF 10 im Portemonnaie.

Die Aktionen lassen sich in drei Familien fassen. Erstens Quoten- und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn einer Einzelwette oder eines Ereignisses erhöhen. Zweitens der Kombiboost auf Kombiwetten mit vielen Voraussagen, der den Nettogewinn prozentual aufstockt. Drittens befristete Aktionen im Stadion oder in der Verkaufsstelle, die ein Gratisspielguthaben an die Voraussage knüpfen, dass man den Wettschein persönlich abholt und einen Code im eigenen Konto einlöst. Was es davon wann gibt, entscheidet die Gespa pro Kampagne – nicht der Markt.

Die Rechtslage: Warum Aktionen in der Schweiz eng begrenzt sind

Die Schweiz hat ihr Wettmonopol nicht erfunden, sie hat es 2019 mit dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, in Kraft seit 1. Januar 2019) noch einmal ausdrücklich festgeschrieben. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung braucht, wer Sportwetten anbieten will (Art. 21–25 BGS); diese gilt «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land mitbringt, bringt damit in der Schweiz nichts mit: Sie hat hier keine Wirkung, das Geschäft bleibt unbewilligt und ist nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb. Wer als Wettender spielt, wird nicht bestraft, kann aber im Verfahren gegen den Anbieter um Einsatz und Gewinn gebracht werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei einer Beschwerde. Genau diese Sperrliste ist es, die das hier umsetzt: Die Gespa veröffentlicht eine Liste gesperrter Domains (Art. 86–93 BGS), die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt das Sportwetten-Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem anderen Kanton wohnt, ist beim jeweils anderen Veranstalter nicht Konto-berechtigt: Online-Konten brauchen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz und im Einzugsgebiet des Anbieters (Art. 47 Abs. 3 VGS). Diese Architektur – zwei Anbieter, festgelegte Gebiete, geschlossene Sport- und Marktliste – ist der Grund, warum eine «Aktion» in der Schweiz nicht das sein kann, was sie in einem liberalisierten Markt ist: ein Wettbewerbsinstrument unter vielen.

Wer eine Aktion auf einer ausländischen Plattform nutzt, sollte wissen, was er dort einkauft. Der Bonus ist nicht gesetzlich geschützt, die Spielregeln sind die des Anbieters, und das Sperrsystem der Schweiz (siehe Abschnitt über Spielerschutz) greift dort nicht. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden – gegenüber dem Anbieter, nicht dem Spieler.

Spielerschutz: Wie sich Aktionen mit den selbst gesetzten Limiten vertragen

Eine Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn sie innerhalb der eigenen Spielregeln bleibt. In der Schweiz heisst das zuerst: Verlustlimiten. Wer online bei Swisslos oder Jouez Sport spielt, muss vor der ersten Wette Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Loterie Romande hat ihre eigene Höchstgrenze: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage aufladbar, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Beide Anbieter bieten zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite. Diese Limiten schneiden jede Aktion mit: Wer mit einem CHF-10-Gratisspielguthaben aus einer Stadionaktion spielt, spielt innerhalb derselben Verlustlimiten, die er oder sie selbst definiert hat. Das Gratisspielguthaben wird nicht zusätzlich gewährt – es wird auf den eigenen Einsatzraum angerechnet.

Dazu kommt die Spielsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ihr eigenes Sperrsystem. Wer gesperrt ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – das heisst konkret: Wer eine Aktion auslöst und dann eine Sperre ausspricht, riskiert, den daraus folgenden Gewinn nicht ausgezahlt zu bekommen. Es ist verlockend, eine Aktion «mitzunehmen», bevor man sich sperrt – das Gesetz sieht das anders.

Höhere Stufen sind ebenfalls möglich: Die Gespa testet Verkaufsstellen regelmässig mit Testkäufen durch Minderjährige. 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen tatsächlich eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer online spielt, ist ab 18 Jahren zugelassen; eine Verifikation per Ausweis ist Pflicht, jede Person darf sich nur einmal registrieren, Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Boni und Gratiswetten: Welche Aktionen es bei Sporttip und Jouez Sport gibt

Sporttip-Kombiboost: mehr Nettogewinn bei vielen Voraussagen

Der Kombiboost ist die wichtigste Aktion bei Sporttip und gilt für Online-Wetten, Prematch, Live und Systemwetten. Die Bedingung: Mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen und beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wichtig: Es geht um den Nettogewinn, also den Gewinn abzüglich Einsatz, nicht um den Bruttogewinn. Das hat Folgen für die Auszahlung und für die Frage, was der Bonus wirklich bedeutet.

Wer mit einem Einsatz von CHF 10 auf eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 setzt, bekommt ohne Boost einen Bruttogewinn von CHF 10 × (1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00). Multipliziert man die Quoten: 1.60 × 1.70 = 2.72; × 1.80 = 4’896; × 2.00 = 9’792. Der Bruttogewinn ist also rund CHF 97.92, der Nettogewinn (Gewinn minus Einsatz) rund CHF 87.92. Mit 5 % Boost erhöht sich der Nettogewinn auf rund CHF 92.32 – ein Zugewinn von rund CHF 4.40 auf einen Einsatz von CHF 10. Das ist kein schlechter Hebel, aber er hängt vollständig daran, dass alle vier Voraussagen treffen. Eine einzige falsche Voraussage lässt den ganzen Gewinn und damit auch den Boost verschwinden – was bei einer Quote von 2.00 auf einer Einzelwette schon einen Achtungserfolg darstellt.

Der Hebel wächst mit der Zahl der Voraussagen: Bei 15 Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn, was bei einer durchschnittlichen Einzelquote von 1.80 und einem Einsatz von CHF 10 rechnerisch schon einen stattlichen Betrag ergibt. Aber die Trefferquote einer 15er-Kombi ist niedrig – das hat weniger mit dem Boost und mehr mit der Mathematik hinter der Quote zu tun. Der Boost ist eine Belohnung für ein erhöhtes Risiko, nicht eine Kompensation dafür. Was der Boost nicht ist: eine Versicherung gegen verlorene Kombiwetten. Wer sich auf den Boost verlässt, ohne die Quoten jedes Einzelspiels geprüft zu haben, spielt gegen das eigene Risiko.

Quoten- und Profitboosts: einmal nutzbare Einzelwetten-Aktionen

Daneben gibt es bei Sporttip zwei weitere Boosts: Quotenboosts und Profitboosts. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und ist eine Erhöhung der Quote selbst; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer einen Boost nutzt, sollte wissen: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – die Auszahlung erfolgt zum normalen Cash-Out-Betrag, nicht zum geboosteten Preis.

Die Limiten sind hier eng. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer grossen Bankroll auf einen Boost setzen will, stösst hier an die Decke. Wer mit kleinen Beträgen testet, hat kein Problem – aber der Gewinn aus einem CHF-1-Boost ist kaum der Rede wert.

Stadionaktionen: «JouezSport – Patinoires et Stades» und ihre Logik

Die Westschweizer Veranstalterin hat im Winter 2025/26 eine Stadionaktion durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im eigenen verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Logik: Präsenz im Stadion, Identifikation im Konto, Gutschrift auf das Wallet, Wetten damit im System. Die Auszahlung etwaiger Gewinne aus dem Gratisspielguthaben erfolgt nach den normalen Regeln der Loterie Romande – das heisst: Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, Gewinne darüber auf das Bankkonto.

Eine Stadionaktion ist keine Werbeaktion im klassischen Sinn, sie ist eine Verbindung von Stadionbesuch und Spielkapital. Wer das Stadiongeschenk mitnimmt, ohne es innert 30 Tagen zu setzen, verliert es. Wer es setzt und gewinnt, hat Anspruch auf den Gewinn. Wer es setzt und verliert, hat den Einsatz aus Gratisspielguthaben verloren – ein Verlust, der psychologisch anders wirkt als ein Verlust aus eigenem Geld, weil er nicht aus dem eigenen Portemonnaie kommt. Das ist die eigentliche Werbewirkung solcher Aktionen, nicht die CHF 10 selbst.

Auszahlung von Gewinnen aus Aktionen: wohin das Geld fliesst

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Auszahlung auf das Wallet ist innert 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist die Bedingung, die jede Aktion von Sporttip teilt.

Bei der Loterie Romande funktioniert es ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – diese Regelung steht im Reglement und ist nicht verhandelbar. Wer nach einer Stadionaktion CHF 10 auf dem Wallet hat, damit spielt und gewinnt, bekommt den Gewinn – nicht die CHF 10 zurück.

Top-10-Vergleich: Schweizer Veranstalter und Aktionen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Tabelle zeigt, was die zwei Schweizer Veranstalter von Aktionen her anbieten – und ordnet die bekanntesten ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Frage ist hier nicht «Wer ist besser?», sondern «Wer hat eine Bewilligung, und wer hat sie nicht?». Die zweite Gruppe ist in der Schweiz weder zugelassen noch geschützt; sie ist hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende auf diese Marken stossen.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Bewilligend durch Gespa nach BGS
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Bewilligend durch Gespa nach BGS
BC.Game Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
MrXbet Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
20Bet Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
Playzilla Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
Coolzino Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
AmunRa Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz
N1 Bet Keine Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht etabliert mit Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle zeigt das Bild, das sich aus den Regeln des BGS ergibt: zwei bewilligte Anbieter, kein dritter, kein vierter. Die acht ausländischen Marken am Ende der Tabelle sind keine Auswahl – sie sind Beispiele für das, was im Internet unter «Buchmacher» läuft, wenn man nach «Wettanbieter Aktionen» sucht. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei einer Beschwerde. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und dann per DNS für Schweizer Anschlüsse unerreichbar sein.

Die Werbeaussagen dieser Anbieter klingen oft grosszügig: 100 % Bonus, «risk-free», Best Quote garantiert. Diese Begriffe sind im Schweizer Recht und im Schweizer Markt nicht geschützt; sie sind Marketing-Vokabular einer anderen Aufsichtslogik. Wer in der Schweiz wettet, zahlt mit dem Bonus-Versprechen oft den Preis eines fehlenden Schutzes: keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Verlustlimiten-Pflicht, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Das ist nicht abstrakt – es ist die Architektur, in der man spielt.

Sporttip: Der Schweizer Standard für Aktionen bei den Deutschschweizer Kantonen

Sporttip ist das Sportwetten-Produkt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspiele vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen und an Sporttip-Wetten teilnehmen. Die Online-Teilnahme setzt mindestens 18 Jahre voraus, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Daten gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Aktionen sind eng zugeschnitten: Der Kombiboost auf Online-Wetten mit mindestens vier Voraussagen zu Mindestquoten 1.50 bringt 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Quoten- und Profitboosts erhöhen Quote oder Nettogewinn definierter Einzelwetten oder Ereignisse, sind einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfallen sie. Wer eine Aktion nutzt, spielt immer noch innerhalb der selbst gesetzten Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000) – eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Auszahlung erfolgt ab CHF 1’000 auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (innert 3 Arbeitstagen), darunter auf das Wallet. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.

Für wen Sporttip das richtige Aktionen-Umfeld ist: für Wettende, die im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnen, einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung suchen und mit kleinen, klar definierten Boosts zufrieden sind. Für wen es nicht passt: für Wettende, die einen grosszügigen Willkommensbonus oder ein Cashback-Programm suchen – das gibt es in der Schweiz schlicht nicht. Sporttip ist die seriöse Mitte des Schweizer Marktes, nicht das aufregende Ende.

Loterie Romande Jouez Sport: Stadionnähe und Westschweizer Vertragsgebiet

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Veranstalterin bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; das Online-Angebot läuft über die Jeux-Plattform. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann online ein Konto eröffnen. Die Aufsicht teilt sie mit Sporttip – Gespa nach BGS.

Die Aktionen sind hier stärker auf Verkaufsstellen und Stadionpräsenz ausgerichtet: Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion verteilte in sieben Aktionstagen zwischen Dezember 2025 und März 2026 in Stadien der National League Codes, die im Konto eingelöst werden konnten und CHF 10 Gratisspielguthaben auslösten – 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Logik der Loterie Romande: Präsenz im Kanton, Verbindung ins Konto, Gutschrift auf das Wallet, Wetten damit. Die Auszahlung erfolgt nach dem Reglement: Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, darüber auf das Bankkonto der angegebenen IBAN. Die Einzahlungslimite ist aufs CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 gedeckelt.

Für wen Jouez Sport das richtige Umfeld ist: für Wettende in der Westschweiz, die Stadion und Spielothek schätzen und ein Konto mit klaren, lokal verankerten Aktionen suchen. Für wen es nicht passt: für Wettende, die in den Deutschschweizer Kantonen oder im Tessin wohnen – sie sind bei Joez Sport nicht Konto-berechtigt und müssen auf Sporttip ausweichen. Der Aktionsradius von Jouez Sport ist enger als der von Sporttip, dafür ist die Stadionpräsenz dichter.

BC.Game, MrXbet, 20Bet, HighFlyBet, Playzilla, Coolzino, AmunRa, N1 Bet: Acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Marken stehen hier zusammen, weil sie gemeinsam haben, was sie für Schweizer Wettende ungeeignet macht: Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Das BGS schreibt fest, dass nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen; jede andere Marke ist hier unbewilligt. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb. Der Spieler wird nicht bestraft, kann aber im Verfahren gegen den Anbieter um Einsatz und Gewinn gebracht werden; es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei einer Beschwerde.

Die Werbung dieser Anbieter klingt verlockend: Willkommensboni von 100 % und mehr, «risk-free»-Wetten, «Best Quote garantiert», Cashback-Programme, VIP-Programme mit persönlichem Account-Manager. Diese Begriffe kommen aus einer anderen Aufsichtslogik. In der Schweiz sind Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; Bonusmechaniken wie «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» brauchen in der Schweiz keine Bewilligung, weil sie hier nicht angeboten werden dürfen. Die Gespa pflegt eine Sperrliste gesperrter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Liste wird regelmässig aktualisiert – «Domain-Hopping» der Anbieter, also das schnelle Wechseln auf neue Domains, wird in Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als auf der Liste befindlich.

Was eine Marke ohne Schweizer Bewilligung konkret bedeutet: Die Verlustlimiten der Schweiz (Art. 87 VGS) gelten dort nicht. Die Spielsperre im Schweizer Register gilt dort nicht. Die Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS) ist dort nicht garantiert. Anonymität oder Krypto-Auszahlungen, die diese Marken oft anbieten, sind in der Schweiz nicht zulässig – sie haben dort keine Wirkung. Steuerlich sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen in der Schweiz anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer Bewilligungen: Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe; andere Kantone handhaben das teils anders. Wer dort spielt, sollte das mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären – nicht im Nachhinein.

Für wen diese Marken das «richtige» Umfeld sind – kurz gesagt: für niemanden, der in der Schweiz wohnt und einen Anbieter mit Schweizer Schutz sucht. Wer aus anderen Gründen dort spielt (Wohnsitz im Ausland, Reisetätigkeit, akademisches Interesse an ausländischen Märkten), hat dort eine andere Ausgangslage. Diese Seite ist nicht für sie geschrieben.

Was eine Aktion in der Schweiz wirklich kostet

Eine Aktion in der Schweiz ist nicht «gratis». Sie hat einen Preis, der sich aus den Regeln ergibt, unter denen sie steht. Drei Punkte lohnen sich, hier zusammenzufassen.

Erstens: Das «Gratis»-Spielguthaben kostet Einsatz. CHF 10 aus einer Stadionaktion sind CHF 10 an Spielkapital, nicht CHF 10 im Portemonnaie. Wer es setzt und verliert, hat den Einsatz verloren – das ist nicht abstrakt, sondern buchstäblich. Wer es 30 Tage lang nicht setzt, verliert es ersatzlos.

Zweitens: Der Boost ist Hebel, nicht Versicherung. Ein Kombiboost von 100 % bei 15 Voraussagen klingt gross, bis man die Trefferquote einer 15er-Kombi bedenkt. Der Boost erhöht den Gewinn, wenn die Wette trifft – er entschädigt nichts, wenn sie verliert.

Drittens: Die Bedingungen sitzen im Kleingedruckten. Cash-Out und Boost schliessen sich aus. Ein Boost ist nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinn limitiert. Wer die Spielregeln (Version 4.2 bei Sporttip) nicht liest, lässt sich Eigenschaften entgehen, die später entscheidend sind.

Was eine Aktion bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung konkret kostet

Auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung gilt die Rechnung aus dem Abschnitt «Was eine Aktion in der Schweiz wirklich kostet» nicht. Dort gilt das, was im Kleingedruckten des Anbieters steht – und das ist auf einer Drittland-Plattform oft weniger restriktiv (für den Anbieter) als auf einer Schweizer Plattform. Wer dort mit «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» beginnt, sollte wissen: Der Bonus ist oft an eine Umsatzbedingung geknüpft, die das Drei- bis Zehnfache des Bonus beträgt, an eine Mindestquote (oft 1.50 bis 2.00), an eine Frists (oft 30 bis 90 Tage) und an ausgeschlossene Wettmärkte (oft Live-Wetten oder Systemwetten). Das ist im Ausland nicht; das ist im Inland nirgendwo erlaubt. Wer dort spielt, spielt unter diesen Regeln.

Steuerlich sind Gewinne aus diesen Anbietern anders zu behandeln. Der Schweizer Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 (ab 1.1.2026, Bundessteuer) gilt für bewilligte Schweizer Grossspiele. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe; in anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Wer dort gewinnt und es nicht deklariert, läuft Gefahr, eine Steueraussetzung zu riskieren – keine Verrechnungssteuer, dafür Einkommensteuer je nach Kanton. Wer es ordentlich macht, deklariert es und fragt den Steuerberater.

Wettquoten, Margen und der Markt: Was eine Aktion kostet, im Vergleich zum Markt

Wer eine Aktion nutzt, sollte wissen, was er oder sie gegen die Aktion setzt. Der Sporttip-Markt hat wie jeder Markt eine Auszahlungsquote – den Anteil aller Einsätze, den ein Markt langfristig an die Wettenden zurückgibt. Die Formel ist einfach: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes. Der Margin ist 100 % minus die Auszahlungsquote – das, was der Anbieter langfristig behält.

Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Margin von 5 % – das ist ein typischer Wert für gut gemachte Hauptmärkte (1X2, Sieger). Eine Auszahlungsquote von 90 % entspricht 10 % Margin – das ist typisch für Nischenmärkte, Spezialwetten oder Live-Wetten mit hoher Unsicherheit. Bei Live-Wetten in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was einer Margin von 100 % entspricht – der Wettende verliert definitionsgemäss. Das ist kein Zufall: Es ist die Strafe für eine Wette nach dem Ereignis.

Der Boost verschiebt das nicht. Ein 5-%-Boost auf dem Nettogewinn bei vier Voraussagen zu Mindestquoten 1.50 erhöht den Gewinn im Erfolgsfall um 5 % – er erhöht nicht die Auszahlungsquote des Marktes. Wer mit Boosts spielt, spielt gegen dieselbe Margin wie ohne Boost, nur mit höherem Gewinn im Erfolgsfall. Wer gegen die Margin gewinnen will, muss den Markt schlagen – das hat noch niemand dauerhaft geschafft.

Steuern und Aktionen: Was bleibt vom Gewinn übrig

In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen – wozu Sportwetten gehören – einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bundessteuer-Freibetrag pro Einzelgewinn liegt 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Gewinnende mit der Steuererklärung zurückholen kann. Für die meisten Wettenden heisst das: kein Einkommensteuer-Jahr, keine Verrechnungssteuer. Die Frage stellt sich erst bei sehr hohen Einzelgewinnen – und bei einem kurzen Blick in die kantonale Steuerpraxis.

Anders bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen ohne Schweizer Bewilligung. Diese sind im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe; in anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Wer dort spielt, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Der Veranstalter behält keine Verrechnungssteuer ein – die Verrechnungssteuer ist ein Schweizer Institut und gilt nur für Schweizer Veranstalter.

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es in der Schweiz nur wenige Aktionen bei Sportwetten?

Weil Gratisspiele und Guthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa bedürfen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Dazu kommt das Wettmonopol: Nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) haben eine Schweizer Bewilligung.

Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?

Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette prozentual: 5 % bei 4 Voraussagen, 20 % bei 7, 40 % bei 10 und 100 % bei 15. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je 1.50 oder höher. Er gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist aber in Einsatz und Gewinn limitiert.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den Stadien der National League verteilten Code innert 7 Tagen im eigenen verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?

Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nach den Regeln beider Schweizer Veranstalter nicht auszahlbar. Es kann nur für Wetten eingesetzt werden. Gewinne, die aus dem Einsatz von Gratisspielguthaben entstehen, werden nach den normalen Regeln ausgezahlt: bei Sporttip bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber aufs Bankkonto; bei der Loterie Romande entsprechend.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?

Gewinne aus Wetten – auch solchen mit Aktionsguthaben – werden nach den normalen Auszahlungsregeln ausgezahlt: bei Sporttip bis CHF 1’000 pro Wettschein auf das Swisslos-Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande zahlt bis CHF 1’000 netto auf das Wallet, darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN. Aktionsguthaben selbst ist nicht auszahlbar.

Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?

Sie bedeuten, dass die Schutzmechanismen des BGS dort nicht greifen: keine Schweizer Verlustlimiten-Pflicht, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen, keine Schweizer Anlaufstelle bei Beschwerden. Der Anbieter macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, der Spieler nicht – aber Einsatz und Gewinn können eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz bei unfairen Spielregeln.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»