Welcher Sportwetten-Anbieter ist in der Schweiz erlaubt?

Updated Oktober 2026
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Drei hölzerne Podeststufen in unterschiedlicher Höhe stehen im Morgentau auf einem Rasenplatz, im Hintergrund ziehen Nebelschwaden.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielbewilligungen der Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Wer in der Schweiz Sport wetten will, hat keine grosse Auswahl. Das ist die ehrliche Ausgangslage dieses Vergleichs, und sie verschwindet nicht, weil ausländische Buchmacher im Internet präsent sind. Werbeanzeigen, Affiliate-Links und Vergleichsportale lassen vermuten, hier sei ein offener Markt mit einem Dutzend Anbieter. Ist es nicht. Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der bewilligten Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Beide stehen unter Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), beide führen dieselbe Geldspielgesetzgebung (BGS, SR 935.51) an. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, ist nach Schweizer Recht auf einer Veranstaltung ohne Bewilligung — der Anbieter kann sanktioniert werden, der Spielende bekommt im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Konsequenz der aktuellen Marktsituation ist klar: Eine echte Auswahl gibt es zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern. Ein Vergleich mit zwölf Namen ist oft Werbung und keine Analyse. Wer in einem anderen Kanton wohnt, wechselt die Veranstalterin, nicht den Anbieter. Wer ein grösseres Programm, höhere Limits oder Live-Quoten zu den anderen sucht, muss wissen, dass er damit den Boden der Schweizer Bewilligung verlässt und auf einer Sperrliste der Gespa landen kann. Dieser Überblick verdeutlicht, was die zwei bewilligten Veranstalter trennt, wo sie sich gleichen, was das Gesetz von jedem verlangt, und was ein Blick auf die ausländischen Anbieter am Ende bedeutet.

Neue Anbieter auf dem Schweizer Boden: warum dieser Vergleich kurz bleibt

Der Markt hat keine offene Tür

Wer einen neuen Sportwetten-Anbieter in der Schweiz sucht, sucht nach etwas, das das Geldspielgesetz nicht vorsieht. Seit dem Inkrafttreten des BGS am 1. Januar 2019 und 2019 in Kraft getreten ist für die Aufsicht der interkantonale Geldspielkonkordat (1. Januar 2021), dürfen Sportwetten nur von Veranstaltern angeboten werden, die eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung haben (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der zugelassenen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt. Ein dritter Anbieter ist nicht vorgesehen, ein Markteintritt eines ausländischen Veranstalters nicht zulässig, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).

Neue ausländische Marken sind keine neuen Schweizer Anbieter

In den letzten Jahren sind Marken wie PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel und Sportaza in der Werbung Schweizer Nutzerinnen und Nutzer aufgetaucht. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung. Ihre Auftritt taucht in den Gespa-Sperrlisten auf, die Schweizer Internet-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2024 umfasste die Liste 671 Domains. Wer dort von solcher eine Seite öffnet, landet auf einer blockierten Seite. Wer sie über einen ausländischen DNS-Server erreicht, hat ein Spielkonto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eröffnet — mit allen Konsequenzen: kein Schweizer Rechtsweg, kein Eintrag in der Sperrliste möglich, keine Steuerklärung beim Schweizer Veranstalter möglich, und Gewinne je nach Kanton steuerpflichtig.

Was «neu» im Werbeversprechen tatsächlich bedeutet

Der Werbe-Sprech von «neuen Anbietern» meint meist einen anderen Markt: mehr Märkte, höhere Limits, andere Sportarten, ein anderes Bonusprogramm. All das ist auf den bewilligten Schweizer Veranstaltern bewusst eng gehalten. Wer aus dieser Enge heraus will, kann sie nur über einen ausländischen Anbieter verlassen, und dieser Weg ist in der Schweiz weder bewilligt noch geschützt. Die Frage «gibt es neue Anbieter?» hat damit in der Schweiz eine sehr kurze, sehr nüchterne Antwort: nein, nicht innerhalb des Bewilligungsregimes.

Rangliste der Schweizer Wettanbieter: zwei Plätze, klare Zuständigkeit

Die zwei Plätze

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter
Sporttip Bewilligung der Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Bewilligung der Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Wer in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist im Swisslos-Vertragsgebiet und kann bei Sporttip ein Spielkonto eröffnen. Wer in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, ist im Gebiet der Loterie Romande und nutzt Jouez Sport. Die Kantonszugehörigkeit schlägt jede andere Wahl.

Worin sich die zwei Plätze unterscheiden

Die zwei bewilligten Veranstalter unterscheiden sich weniger im Produkt als in der regionalen Zuständigkeit und der historisch gewachsenen Struktur. Sporttip ist seit Jahrzehnten der etablierte Name für die Deutschschweizer Sportwette, mit Sitz in Basel und einem Reingewinn-Anteil, der 2025 bei CHF 109 Mio. aus den Sportwetten stammte (2024: CHF 122 Mio.). Jouez Sport ist das Westschweizer Pendant, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Beide tragen dasselbe gesetzliche Korsett: dieselbe Bewilligungsbehörde, dieselbe Limitenpflicht, dieselbe Sperrregelung, dieselbe Sorgfalt bei der Identitätsprüfung.

Der praktisch unterschiedliche Vorzug ist die Sprache und das Verkaufsstellennetz in der Nähe. Wer in Lausanne wohnt, läuft in eine Verkaufsstelle der Loterie Romande, wer in Luzern in eine Swisslos-Verkaufsstelle. Die Online-Anmeldung ist in beiden Fällen an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden; eine Anmeldung mit Adresse im anderen Sprachgebiet wird nicht angenommen.

Die ausländischen Marken im selben Atemzug

Acht ausländische Marken tauchen in der Werbung regelmässig auf: PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel und Sportaza. Keine hat eine Schweizer Bewilligung, keine hat einen Platz in einem bewilligten Vergleich. Sie erscheinen hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, und damit sie genannt werden, ohne empfohlen zu werden. Ihr gemeinsamer Status: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg, ohne Eintrag in das Schweizer Ausschlussregister, mit der Möglichkeit, dass ihre Domains auf der Gespa-Sperrliste landen.

Grundlagen eines Anbietervergleichs: was sich vergleichen lässt

Wo die Vergleichbarkeit beginnt

Zwei Veranstalter mit Bewilligung lassen sich nach denselben Kriterien vergleichen: Bewilligungsstatus, Vertragsgebiet, Einsatz- und Verlustlimiten, Auszahlungsregeln, Spielerschutz, Wettprogramm und das, was der Anbieter an Extra-Funktionen bietet (Cash-Out, Kombiboost, Quotenboosts). Diese Achsen sind für Swisslos und Loterie Romande belegbar, weil beide ihre Spielregeln und Teilnahmebedingungen öffentlich publizieren. Ein Vergleich auf dieser Basis ist nüchtern und ehrlich, weil beide dasselbe gesetzliche Dach haben und die Unterschiede in der Geschäftspolitik liegen, nicht im Recht.

Eine Lupe liegt auf einem leeren weissen Blatt Papier neben einem gespitzten Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wo die Vergleichbarkeit endet

Sobald ein Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, endet die Vergleichbarkeit auf der rechtlichen Achse. Eine ausländische Marke mag ein grösseres Wettprogramm, höhere Limits, andere Boni bieten — sie ist aber kein gleichwertiger Vergleichspunkt, weil das Schweizer Recht sie nicht als Veranstalterin anerkennt. Wer einen Anbieter mit Bonusprogramm, mit erweiterten Livewetten oder mit Kryptowährungen sucht, vergleicht nicht zwei Veranstalter, sondern er vergleicht ein erlaubtes Angebot mit einem nicht erlaubten. Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Spielregeln.

Wonach sich die zwei bewilligten Veranstalter wirklich unterscheiden

Der Unterschied zwischen Swisslos und Loterie Romande liegt nicht im Wettprogramm, das nach der Gespa-Liste für beide identisch ist, und in subtileren Punkten: Welche Verkaufsstellen sind in welcher Region wie dicht? Wie ist die mobile App sortiert? Welche Quotenboosts werden diese Woche auf welche Partie angesagt? Welche Zahlungsmittel sind in der Region typisch? Das sind Unterschiede, die ein Anbietervergleich zeigen kann, aber keine Unterschiede, die eine schweizweite Rangliste entscheiden.

Rechtslage in der Schweiz: warum es nur bewilligte Veranstalter gibt

Das Geldspielgesetz und seine Konsequenzen

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) in Kraft. Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar (Art. 130 BGS): bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist ebenfalls verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).

Eine kleine Messingwaage steht im Abendlicht auf einem dunklen Schreibtisch vor einem Bücherregal.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Aufsicht durch die Gespa

Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Die Gespa prüft die Bewilligungen, führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und testet den Spielerschutz. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — ein Wert, der die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen an der Verkaufsstelle in Frage stellt, aber für die Online-Welt, wo eine Identitätsprüfung bei der Anmeldung verlangt wird (Art. 47–52 VGS), nicht direkt gilt.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Gesetz

Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt. Beide haben die erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung. Ihre Gewinne fliessen zu einem bestimmten Anteil an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz: 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Sportförderung (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe).

Werbung und ihre Grenzen

Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und strafbar. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Es gibt keine Werbezeitenbeschränkung im Gesetz.

Steuerliche Lage

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der je nach Kanton unterschiedlich ist. Der Bundesfreibetrag liegt 2025 bei CHF 1’070’400 und 2026 bei CHF 1’071’000 (geprüft per 1.1.2026). Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis — der Kanton Thurgau macht es vor — besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll, unabhängig vom Betrag.

Spielerschutz im Vergleich: was die Limiten und die Sperre kosten

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind keine gesetzliche Obergrenze, sondern eine vom Veranstalter verlangte Selbstbeschränkung; gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass der Veranstalter überhaupt eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS).

Diese Selbstbeschränkung hat Folgen, die im ersten Moment überraschen. Wer mitten im Monat feststellt, dass die Wochenlimite zu tief angesetzt war, kann sie nicht sofort erhöhen — 72 Stunden Wartefrist. Wer aus einem emotionalen Moment heraus die Tageslimite anheben will, hat dasselbe Hindernis. Die 72 Stunden sind keine Schikane, sondern ein Schutz: drei Tage Abkühlung, in denen der Wunsch, mehr zu setzen, oft kleiner wird. Das ist der Mechanismus, der das Gesetz will, und Sporttip setzt ihn mit der Massnahme 72 Stunden um, obwohl das Gesetz nur 24 Stunden verlangt.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Eine selbst gesetzte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer spezialisierten Stelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Die Konsequenz der Eintragung in das Register ist physisch: Wer in der Schweiz in einem Casino oder online bei einem bewilligten Anbieter spielen will, wird gegen das Register geprüft. Eine Sperrung gilt schweizweit und in Liechtenstein. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Mindest- und Höchsteinsätze bei Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limiten sind eng, verglichen mit ausländischen Anbietern, aber sie sind im Spielreglement festgeschrieben und für jeden Wettenden gleich.

Altersgrenze und Identitätsprüfung

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit: Geld rein, Geld raus

Einzahlung auf das Spielkonto

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsmittel ein Veranstalterer anbietet, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Die Konsequenz dieser Struktur ist, dass das Spielkonto nicht wie ein Bankkonto funktioniert. Es gibt eine Obergrenze für den Kontostand, eine Obergrenze für die Kaufsumme in 30 Tagen, und eine technische Trennung zwischen Wallet und Bankkonto. Wer regelmässig einzahlt, lädt nicht einmalig pro Monat CHF 10’000, sondern in mehreren kleineren Schritten, und der Kontostand wird regelmässig aufgebraucht, nicht gehortet.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Spielguthaben werden nur auf ein Bank- oder Postkonto ausbezahlt, das auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Wer ein Konto auf den Namen einer anderen Person hinterlegt, wird nicht ausbezahlt; das ist die Konsequenz der Geldwäschereiregeln und der Identitätsprüfung.

Geschwindigkeit der Auszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Geschwindigkeit ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern, die oft «innert 24 Stunden» versprechen, langsamer. Dafür ist sie reglementiert und an klare Fristen gebunden. Wer eine Auszahlung anstösst, weiss, wann das Geld kommt. Wer unter CHF 1’000 gewinnt, bekommt es sofort auf das Wallet, nicht erst nach Banklaufzeit.

Gewinn verfallen lassen

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind keine Schikanen, sondern sie sind im Spielreglement festgeschrieben und für jeden Wettenden gleich.

Livewetten und Cash-Out: was im Spielverlauf passiert

Livewetten bei Sporttip

Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regel ist im Spielreglement festgeschrieben und bedeutet: wer zu spät ist, verliert seinen Einsatz nicht, bekommt aber nichts.

Die Konsequenz dieser Bestimmung ist, dass die Wettenden das Spiel nicht nur verfolgen müssen, sondern auch die Sekunden zählen. Eine Wette auf den nächsten Torschützen, die nach dem Tor platziert wird, ist nicht verloren, aber sie ist wertlos — Quote 1.00 heisst Einsatz zurück, kein Gewinn. Diese Mechanik ist die Standardreaktion der Buchmacher auf Spätwetten, und sie ist bei Sporttip so klar geregelt wie bei kaum einem anderen Anbieter.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Was das in der Praxis heisst: Wer nach 60 Minuten eine 2:0-Führung hat und die Wette vorzeitig ausbezahlt haben will, bekommt weniger als den vollen Gewinn, weil der Buchmacher den Rest des Risikos einkalkuliert. Cash-Out ist eine Versicherung gegen den späten Ausgleich, kein Geschenk. Wer Cash-Out in spielentscheidenden Situationen nutzt, hat den Vorteil, dass er die Wette ausbezahlt bekommt, bevor das Spiel kippt — vorausgesetzt, der Anbieter bietet Cash-Out zu diesem Zeitpunkt überhaupt an.

Wann Cash-Out nicht verfügbar ist

Cash-Out ist eine Funktion, die der Anbieter pro Markt anbieten oder weglassen kann. Es gibt keine Garantie, dass Cash-Out in jedem Spiel und für jede Wette verfügbar ist. Wer auf Cash-Out setzt, muss akzeptieren, dass der Anbieter die Bedingungen einseitig ändert und nicht alle Wetten abdeckt.

Wettarten, Quoten und Marge: wie aus Einsatz und Quote ein Gewinn wird

Einzelwette, Kombiwette und Systemwette

Bei Sporttip gibt es drei Wettarten: Einzelwette (eine Voraussage), Kombiwette (mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden) und Systemwette (eine Struktur aus mehreren Kombiwetten). Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Eine Einzelwette von CHF 10 auf Quote 2.50 gibt einen Gewinn von CHF 25,00 (10 × 2.50 = 25.00). Eine Kombiwette mit drei Voraussagen zu 2.50, 1.80 und 3.20 hat die Gesamtquote 14.40, der Gewinn bei einem Einsatz von CHF 5 ist CHF 72.00.

Wie die Marge in der Quote steckt

Jede Quote enthält die Marge des Anbieters. Für einen Markt mit zwei Ausgängen (etwa Heimsieg / Auswärtssieg) zu Quote 1.90 / 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote, also 5 %. Bei einer Wette von CHF 1 auf einen Ausgang zahlt der Anbieter 95 Rappen aus, 5 Rappen behält er als Marge. Bei einem ausgeglichenen Markt liegt die Marge typischerweise zwischen 4 % und 8 %; bei exotischen Märkten (Torschützen, Eckbälle, Handicap) ist sie höher, weil die Wahrscheinlichkeiten schwerer zu schätzen sind und das Risiko für den Anbieter grösser ist. Das ist der Preis, den jeder Wettende für die Wette zahlt, ohne dass er auf der Quotenanzeige etwas davon sieht.

Der Kombiboost bei Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ein Boost verfällt beim Cash-Out.

Was der Kombiboost wirklich ist: ein Marketing-Instrument, das höhere Kombiwetten belohnt. Es ist kein Geschenk, weil die Marge des Anbieters in jeder Einzelquote schon drin steckt und der Boost nur den Nettogewinn erhöht, nicht die faire Quote. Wer den Boost nutzt, akzeptiert die kombinierte Marge aller Voraussagen plus den Boost — der Boost macht die Wette nicht zur fairen Wette, er macht sie zu einer Wette mit etwas weniger unfairen Konditionen.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmalnutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier gilt: Der Boost ist eine Marketing-Massnahme, keine faire Wette.

Abgesagte Ereignisse und ihre Folgen

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombiwette mit fünf Voraussagen hat, von denen eine ausfällt, bekommt aus dieser Voraussage den Einsatz zurück und die restlichen vier Voraussagen werden normal ausgewertet.

Voneinander abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Diese Regel verhindert, dass Wettende durch geschickte Kombinationen aus derselben Partie das Risiko manipulieren, was bei ausländischen Anbietern durch Bonusprogramme manchmal versucht wurde.

Sportarten und Wettbewerbe: was darf gewettet werden

Die geschlossene Liste der Gespa

Was in der Schweiz gewettet werden darf, ist in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten festgelegt (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste ist geschlossen, das heisst: Was nicht drauf steht, ist nicht bewilligt. Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Rangwetten sind nur bewilligt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nicht bewilligt.

Was nicht auf der Liste steht

Die Gespa-Liste enthält keine Eckball-Märkte, keine Kartenmärkte (Gelbe Karten, Rote Karten) und keine Esports-Sektion. Das heisst: Wer Eckball-Wetten oder Karten-Wetten sucht, findet sie bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Wer auf League of Legends, Dota 2 oder Counter-Strike wetten will, hat im bewilligten Schweizer Markt keine Möglichkeit. Die Liste zeigt die Sportarten und Wettbewerbe, die bewilligt sind; sie ist abschliessend.

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind von Wetten ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Junioren-Ligen, Jugend-Turniere, Schülerwettbewerbe — alles, wo die Spieler mehrheitlich unter 18 sind, ist nicht bewilligt.

Livewetten im Spiel

Livewetten sind bewilligt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion, die jeder Anbieter in seinem Produkt anbieten oder weglassen kann (siehe oben). Virtuelle Sportarten sind in der Gespa-Liste nicht aufgeführt; die Rechtslage ist offen und der Anbieterpubliziert nichts dazu. Über Esports ist nur so viel zu sagen, dass es in der Gespa-Liste nicht erscheint.

Swisslos Sporttip: was der Deutschschweizer Veranstalter leistet

Was Swisslos Sporttip bietet

Sporttip ist das Produkt für Sportwetten im Swisslos-Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Eine Anmeldung erfordert Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet und ist ab 18 Jahren möglich. Sporttip bietet Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten, Cash-Out (nur online, nur vollständig, nicht garantiert pro Markt), den Kombiboost (5 % bis 100 % je nach Anzahl Voraussagen), Quotenboosts und Profitboosts. Wetten können online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS, Android) abgegeben werden; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Was der Anbieter kostet

Die Marge steckt in jeder Quote. Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 % und die Marge bei 5 %. Bei exotischen Märkten ist die Marge höher. Wer exotische Märkte bevorzugt, zahlt einen höheren Preis für die gleiche Wette. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind eng (CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette), verglichen mit ausländischen Anbietern, aber innerhalb des Schweizer Bewilligungsregimes nicht zu ändern.

Wo Swisslos seine Stärke hat

Swisslos ist seit Jahrzehnten der etablierte Anbieter für die Deutschschweiz. Das Verkaufsstellennetz ist dicht, die Marke bekannt, die App ausgereift. Wer in der Deutschschweiz wohnt und nicht nach einem ausländischen Anbieter sucht, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Zugang zu Sportwetten. Die Reingewinn-Verwendung — 2025 waren es CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten — fliesst in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung. Wer bei Sporttip wettet, finanziert diese Verteilung mit.

Wo Swisslos an Grenzen stösst

Wer höhere Limits, ein grösseres Wettprogramm, exotische Märkte, Kryptowährungen oder ein Bonusprogramm sucht, ist bei Swisslos am Ende der Möglichkeiten angelangt. Diese Wünsche erfüllt der Schweizer Markt im bewilligten Rahmen nicht. Wer sie sucht, muss den bewilligten Rahmen verlassen — und das ist eine bewusste Entscheidung, die das BGS klar als Vergehen des Anbieters (nicht des Spielers) einstuft.

Loterie Romande Jouez Sport: was der Westschweizer Veranstalter leistet

Was Jouez Sport bietet

Jouez Sport ist das Produkt für Sportwetten im Vertragsgebiet der Loterie Romande: die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Anmeldung erfordert Wohnsitz in einem dieser Kantone. Jouez Sport folgt demselben gesetzlichen Rahmen wie Sporttip und bietet im Wesentlichen dasselbe Produkt an: Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten. Die Kontaktadresse der Loterie Romande ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Wo Jouez Sport seine Stärke hat

Die Loterie Romande ist in der Westschweiz stark verankert: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, Hauptsitz in Lausanne. Wer in der Westschweiz wohnt, hat ein wohnortsnahes Verkaufsstellennetz und eine Veranstalterin, die ihre Gewinne in die Westschweizer Kantone und die Romandie verteilt. Die Sprachregion ist Französisch, die Kommunikation, die Werbung und der Kundendienst sind auf Französisch.

Wo Jouez Sport an dieselben Grenzen stösst

Dasselbe Wettprogramm, dieselben Limits, dieselbe Marge, dieselbe Cash-Out-Mechanik. Wer im bewilligten Schweizer Markt etwas sucht, das diese zwei Veranstalter nicht bieten, sucht vergebens.

Ausländische Marken im Vergleich: was sie bieten und was sie nicht bieten

Der gemeinsame Nenner

PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel und Sportaza haben keine Schweizer Bewilligung. Sie haben keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Eintrag im Schweizer Ausschlussregister und können auf der Gespa-Sperrliste landen. Was sie bieten, ist ihr eigenes Produkt unter ihrer eigenen Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Wer dort wettet, wettet auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrungsmöglichkeit und ohne Schweizer Steuerpraxis-Schweiz, deren Gewinne je nach kantonalem Steuerrecht anders besteuert werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Anbietern.

Was sie bieten, was die bewilligten Anbieter nicht bieten

Ausländische Marken bieten in der Regel mehr Wettmärkte (Eckball-Wetten, Karten-Wetten, exotische Märkte), höhere Limits, ein breiteres Bonusprogramm, Kryptowährungen und ein Programm, das nicht durch die Gespa-Liste beschränkt ist. Das ist ihre Stärke, und das ist der Grund, warum sie in der Werbung Schweizer Nutzerinnen und Nutzer auftauchen. Diese Stärke hat einen Preis, der nicht auf dem Werbeplakat steht: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperrung, kein Schweizer Rechtsweg, kantonale Besteuerung der Gewinne.

Was sie nicht bieten, was die bewilligten Anbieter bieten

Die bewilligten Anbieter bieten eine Schweizer Aufsicht, einen Schweizer Rechtsweg, den Eintrag in das Schweizer Ausschlussregister, die automatische Gutschrift bei kleinen Beträgen (CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gut), die Verlustlimiten vor der ersten Wette und die Identitätsprüfung bei der Anmeldung. Wer auf diese Schutzmechanismen Wert legt, hat sie nur bei den bewilligten Anbietern.

Wann ein Anbieter für wen passt, ist hier eine sehr kurze Frage

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Anbieter. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport den einzigen bewilligten Anbieter. Wer aus dieser Einteilung heraus will, hat keine bewilligte Wahl. Wer ein grösseres Wettprogramm, höhere Limits, exotische Märkte oder Kryptowährungen sucht, ist bei einem ausländischen Anbieter, und dieser Weg ist nicht bewilligt und nicht geschützt. Die Frage «Welcher Anbieter passt zu mir?» hat in der Schweiz eine sehr kurze, sehr nüchterne Antwort: der Veranstalter des Kantons, in dem man wohnt.

Häufige Fragen zum Sportwetten-Anbieter-Vergleich in der Schweiz

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?

Die Frage hat in der Schweiz keine Auswahl-Antwort. Nur Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) haben eine Bewilligung, und sie sind nach Vertragsgebiet getrennt: Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, hat einen bewilligten Anbieter, wer aus dem bewilligten Rahmen hinaus will, hat keinen.

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?

Zwei: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und stehen unter Aufsicht der Gespa. Eine dritte Bewilligung sieht das Gesetz nicht vor, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Die Einsatzlimiten sind im Spielreglement von Sporttip definiert: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Loterie Romande hat eigene Spielregeln, die in den Teilnahmebedingungen von Jouez Sport stehen. Beide Veranstalter können die Limiten jederzeit ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung (Art. 86–93 BGS). Schweizer Internet-Anbieter blockieren den Zugang zu diesen Domains per DNS. Ende 2024 umfasste die Liste 671 Domains; bei neuen Domains oder bei Domain-Hopping wird die Liste aktualisiert. Ausländische Anbieter erscheinen auf der Liste, weil sie ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten und in der Schweiz keine Wirkung ihrer ausländischen Lizenz haben.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette von CHF 10 auf Quote 2.50 ist der Gewinn CHF 25,00. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten berechnet: drei Voraussagen zu 2.50, 1.80 und 3.20 haben die Gesamtquote 14.40, der Gewinn bei einem Einsatz von CHF 5 ist CHF 72.00. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit Oberlimite CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Loterie Romande hat eigene Limiten in ihren Jouez Sport-Bedingungen. Diese Limiten sind eine Selbstbeschränkung, keine gesetzliche Obergrenze.

Inhalt erstellt vom Team «hockeywetten»